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MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Erster Jahresbericht über die Durchführung der EU-Strategie der inneren Sicherheit /* KOM/2011/0790 endgültig */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Erster Jahresbericht über die Durchführung der EU-Strategie der inneren Sicherheit

I. Einleitung

Im Juli dieses Jahres verübt ein norwegischer Rechtsextremist einen katastrophalen Terroranschlag. Im August beschlagnahmen die britischen Behörden die Rekordmenge von 1,2 Tonnen Kokain. EU-weit richten Cyberangriffe zunehmend verheerende Schäden an privaten und öffentlichen Computersystemen an. Diese Ereignisse führen uns deutlich vor Augen, dass wir handeln und gegen die Bedrohungen für die innere Sicherheit vorgehen müssen.

Die im November 2010 angenommene „EU-Strategie der inneren Sicherheit“[1] (ISS) hat folgende Prioritäten bestimmt, auf die sich die EU in den kommenden Jahren konzentrieren muss: (1) Schwächung internationaler krimineller Netzwerke, (2) vier Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen, (3) besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace, (4) Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen und (5) Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen.

Die EU muss angesichts der um sich greifenden Sicherheitsbedrohungen in der Lage sein zu reagieren. Regelmäßige Bedrohungs- und Risikobewertungen von EU-Organisationen wie Europol, Eurojust, Fronte und dem Gemeinsamen Lagezentrum der EU (Sitzen) sind notwendig.

Der jüngste Europol-Bericht nennt drei neue besonders gravierende Bedrohungen:[2]

Erstens: Bedrohungen, die mit der rasanten Entwicklung der Internettechnologie zusammenhängen. Das Internet ist mittlerweile ein unverzichtbarer Bestandteil des Alltags von EU-Bürgern, aber es leistet auch zunehmend den verschiedensten kriminellen Machenschaften Vorschub und dient als Werkzeug für terroristische Propaganda. Die zunehmende Abhängigkeit vom Internet macht unsere Gesellschaft anfälliger für spektakuläre Hackerangriffe, beispielsweise auf Behörden, Steuerungssysteme der Industrie oder Banken.

Zweitens: die potenziellen Auswirkungen der Wirtschaftskrise . Die zunehmend angespannte Finanzlage kann zu einer Kürzung der Mittel führen, die öffentlichen Stellen zur Bekämpfung innerer Sicherheitsbedrohungen zur Verfügung stehen. Hierfür gibt es keine offenkundige und sofortige Lösung, aber wir alle müssen uns der Sparzwänge und ihrer Folgen bewusst sein.

Drittens: Auswirkung der Sicherheitslage in anderen Ländern auf die EU. Die innere Sicherheit der EU ist eng mit der Sicherheitslage in ihrer Nachbarschaft verknüpft, wie die jüngsten Ereignisse in der arabischen Welt zeigen. Diese Ereignisse, die der Region Demokratie und Wohlstand versprechen, haben auch erhebliche Menschenströme in Bewegung gesetzt, die das Grenzmanagement der angrenzenden Länder – auch an der EU-Außengrenze – auf eine harte Bewährungsprobe stellen. Ebenso können anhaltende ungesteuerte Migrationsströme zum Nährboden für zunehmende kriminelle und terroristische Tätigkeiten in der Sahelzone werden. An der Südostgrenze der EU geben die westlichen Balkanstaaten weiterhin Anlass zur Besorgnis aufgrund der grassierenden grenzübergreifenden organisierten Kriminalität, beispielsweise in illegalem Handel mit Drogen, Menschen und Fälschungen.

Ein gemeinsames Handeln auf EU-Ebene zur Bewältigung dieser Herausforderungen ist wichtiger denn je. In den kommenden Jahren müssen die ermittelten Maßnahmen verwirklicht werden. Dies reicht jedoch nicht aus. Die strategischen Ziele müssen in konkrete Pläne und Maßnahmen umgesetzt werden. Diesbezüglich begrüßt die Kommission den methodischen Ansatz des EU-Politikzyklus „Harmony“, auf der Grundlage einer Bedrohungsbewertung sowie der acht vom Rat festgelegten Prioritäten[3] insbesondere in den Bereichen schwere internationale und organisierte Kriminalität, Cyberkriminalität und Grenzmanagement jährliche operative Aktionspläne (OAP) durchzuführen.

Durch die Umsetzung der Strategie der inneren Sicherheit stellt die Kommission sicher, dass die Rechtsstaatlichkeit und die Europäische Charta der Grundrechte einschließlich des Rechts auf Privatsphäre weiterhin vollständig beachtet werden.

Der nachfolgende Bericht enthält eine Bewertung der Umsetzung der Strategie der inneren Sicherheit im Jahr 2011. Er schildert die Lage der inneren Sicherheit der EU in Bezug auf jedes der fünf Ziele der Strategie der inneren Sicherheit[4] und gibt einen Ausblick auf Maßnahmen für das Jahr 2012. Eine detaillierte Evaluierung der im Jahr 2011 durchgeführten wichtigsten Maßnahmen findet sich im Anhang.

II. Die Lage der inneren Sicherheit der EU

1. Organisierte Kriminalität/internationale kriminelle Netzwerke

In zunehmendem Maße wird die sich ändernde Kriminalitätslandschaft von äußerst mobilen und flexiblen Gruppen geprägt, die sich grenzübergreifend und in verschiedenen Verbrechensbereichen betätigen und sich insbesondere auf die weitreichende, illegale Nutzung des Internets stützen. Die finanzkräftigsten Gruppen betätigen sich in verschiedenen kriminellen Geschäftsbereichen. Sie verbessern dabei in Zeiten knapper Kassen ihre Widerstandfähigkeit und bauen ihre Fähigkeit aus, neue illegale Märkte zu erschließen. Tätigkeiten mit geringem Risikoniveau wie illegaler Emissionshandel, Kreditkartenbetrug und Warenfälschung wecken in zunehmendem Maße das Interesse von organisierten kriminellen Gruppen.

Obwohl sich die Ziele von Terroristen und organisierten Verbrecherbanden unterscheiden, scheint es immer mehr Schnittstellen zwischen ihren Tätigkeiten zu geben. Terroristische Tätigkeiten werden in großem Umfang über Verbrechen finanziert.[5] Terroristengruppen können unmittelbar in organisierte Kriminalität verstrickt sein oder mit Einzeltätern und Verbrecherbanden zusammenarbeiten; ihr Aktionsfeld umfasst illegalen Handel mit Waffen, Drogen und Menschen, Finanzbetrug, Geldwäsche und Erpressung.

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Behörden ist entscheidend für die Bewältigung der Herausforderungen für die innere Sicherheit der EU. Die verfügbaren Instrumente für Informationsaustausch – insbesondere die Schwedische Initiative[6] und die Prümer Beschlüsse[7] – sind in den Mitgliedstaaten jedoch nach wie vor nicht vollständig umgesetzt. Der grenzüberschreitende Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden bedarf also mehr Kohärenz und einer Konsolidierung.

Die europäischen Bürger müssen die Gewissheit haben, dass nicht nur die kriminellen Netzwerke geschwächt werden, sondern gleichzeitig auch die Strafverfolgung besser koordiniert wird und diese effizient und fair ist. Allerdings müssen verschiedene Instrumente für die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Strafverfolgung noch von allen Mitgliedstaaten ratifiziert und umgesetzt werden.[8] Außerdem können unterschiedliche einzelstaatliche Anforderungen in Bezug auf die grenzüberschreitenden Ermittlungstätigkeiten und Sicherstellungsmaßnahmen die Koordinierung dringender Maßnahmen in verschiedenen Mitgliedstaaten erschweren. Eine Europäische Ermittlungsanordnung würde den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung stärken und zur Beseitigung bestehender Schwierigkeiten bei der Informationsbeschaffung und Beweiserhebung in grenzüberschreitenden Fällen beitragen.

Der Gesamtwert des sichergestellten und beschlagnahmten Vermögens in der EU bleibt gemessen am geschätzten Vermögen krimineller Organisationen niedrig. Es muss mehr unternommen werden, um Vermögen aus Straftaten wirksamer aufzuspüren und sicherzustellen. Da die organisierte Kriminalität ihr Vermögen nun in rechtmäßigen Tätigkeiten anzulegen versucht, müssen die Vorschriften über Geldwäsche verschärft und der operative Schwerpunkt mehr auf die kriminelle Unterwanderung der legalen Wirtschaft gelegt werden.

Um das EU-Instrumentarium für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu stärken, hat die Kommission u.a. im Jahr 2011 ein Maßnahmenpaket zur Korruptionsbekämpfung angenommen sowie EU-Rechtsvorschriften über die Erfassung von Fluggastdaten bei Flügen aus der EU und in die EU vorgeschlagen.

Vorgehen im Jahr 2012:

Die Kommission wird

- ein Paket zur Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen aus Straftaten annehmen;

- Vorschläge für die Reform von Europol und der EPA und für die Einfü hrung des europäischen Lehrgangs (ETS) vorlegen;

- einen Vorschlag für die Reform von Eurojust vorlegen;

- auf den Abschluss zweier neuer Fluggastdaten-Abkommen mit den USA einerseits und Kanada andererseits hinwirken;

- auf die Annahme ihres Vorschlags für eine Richtlinie über die Erfassung von Fluggastdaten hinarbeiten;

- eine Mitteilung über das europäische Informationsaustauschmodell vorl egen;

- eine Finanzermittlungsstrategie ausarbeiten;

- einen Vorschlag für eine überarbeitete Geldwäscherichtlinie/Richtlinie zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung vorlegen und

- eine Fünf-Jahres-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels ausarbeiten.

Die Mitgliedstaaten sollten

- die im EU-Politikzyklus vorgesehenen Maßnahmen umsetzen;

- intensiver an der Entwicklung des administrativen Konzepts für den Schutz der Wirtschaft vor Kriminalität und Korruption arbeiten, das nicht nur Strafverfolgungsbehörden, sondern alle öffentlichen Körpe rschaften einbezieht;

- Fortschritte bei der Einrichtung von Vermögensabschöpfungsstellen und beim Austausch von Informationen und bewährten Verfahren machen;

- bestehende Instrumente für die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Strafverfolgung und für Informationsaustausch ratifizieren und u msetzen, u. a. die Schwedische Initiative, die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten, die Prümer Beschlüsse sowie die Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung und über die Rechtshilfe in Strafsachen sowie

- die Richtlinie über Menschenhandel unverzüglich umsetzen.

2. Terrorismus und Radikalisierung

Ein Jahrzehnt nach den Ereignissen vom 11. September 2011 geht aus Statistiken zu mutmaßlichen Terroristen hervor, dass der islamistische Terrorismus nach wie vor die größte Bedrohung für die EU darstellt. Ungeachtet dessen rufen uns die tragischen Ereignisse in Norwegen vom Juli 2011 in Erinnerung, dass sich die Bedrohung durch den Terrorismus nicht auf ganz bestimmte politische oder religiöse Ideologien oder Beweggründe reduzieren lässt. Das nach den Terroranschlägen von 2005 in London eingerichtete Frühwarnnetz wurde erstmals nach dem Anschlag in Norwegen aktiviert und hat sich als nützlich erwiesen.

Immer mehr Anlass zur Sorge geben hausgemachter Terrorismus und die Radikalisierung von EU-Bürgern. Die EU muss den Entwicklungen stets einen Schritt voraus sein, sowohl im Hinblick auf den Radikalisierungsprozess als auch auf die eingesetzte Technologie. Das EU-Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung, das im September 2011 eingerichtet wurde, dient dem Wissensaustausch, der Aufklärung sowie der Ermittlung neuer und kreativer Lösungen zur Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus. Die Kommission wird sich mit dem EAD und dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung abstimmen, um ein kohärentes Vorgehen gegen gewalttätigen Extremismus innerhalb und außerhalb der EU zu gewährleisten.

Das Risiko der Radikalisierung von Einzelpersonen kann nicht ganz gebannt werden. Deswegen sind Initiativen, mit denen die Finanzierung und Mittelausstattung von Terroristen verhindert und die Verkehrssysteme besser geschützt werden, von entscheidender Bedeutung bei der Bekämpfung des Terrorismus. Im Jahr 2010 hat die Kommission einen EU-Aktionsplan zur Verbesserung der Luftfrachtsicherheit vorgeschlagen, der neue Vorschriften und eine Definition der Kriterien für die Bestimmung von Fracht mit hohem Risiko enthält, und befindet sich nun in der Endphase der Bewertung der Sicherheitsrisiken im EU-Flugverkehr. Zudem würde ein verbesserter Informationsaustausch mit Europol und Eurojust sowohl die Vermeidung als auch die kontinuierliche strafrechtliche Verfolgung von terroristischen Tätigkeiten erleichtern.

Vorgehen im Jahr 2012:

Die Kommission wird

- mit Unterstützung des EU-Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung eine Konferenz auf hoher Ebene gegen gewalttätigen Extremismus organisieren;

- eine Reihe von Vorschlägen vorlegen, die sich mit der Nutzung des Internets durch Terroristen befassen, und prüfen, wie gegen die Radikalisierung im Internet vorgegangen werden kann;

- ein Legislativinstrument zur Sicherstellung von Vermögen im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus und damit verbundener Tätigkeiten vorschlagen;

- die Richtlinie über die Ermittlung und Ausweisung europäischer krit ischer Strukturen überarbeiten;

- einen Zwischenbericht über die Umsetzung des CBRN-Aktionsplans sowie eine Überarbeitung des EU-Aktionsplans für die Sicherheit von Explosiv- und Sprengstoffen vorlegen;

- ausgehend von Erörterungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat Optionen für die Einführung eines Systems zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus in der EU vorschlagen und

- Optionen für einen besseren Schutz der Verkehrssysteme mit Schwerpunkt Landverkehr vorschlagen.

Die Mitgliedstaaten sollten

- den Aktionsplan zur Luftfrachtsicherheit umsetzen und

- ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus intensivieren.

3. Cyberkriminalität und Cybersicherheit

Die EU steht besonders aufgrund ihrer hochentwickelten Internetinfrastruktur, der verbreiteten Internetnutzung sowie des in zunehmendem Maße internetgestützten Handels und der entsprechenden Zahlungssysteme im Fadenkreuz der Cyberkriminalität. Infolge des rasanten technologischen Fortschritts und des hochentwickelten Stands der Technik breitet sich die Cyberkriminalität kontinuierlich aus. Neue Technologietrends wie Cloud Computing und mobile Geräte, deren Nutzung sich ausbreitet, führen zu weiteren Bedrohungen für Nutzer und stellen die Strafverfolgung vor immer größere Probleme.[9] Der hohe Verbreitungsgrad der Internettechnologie in der EU hat auch dazu geführt, dass der Handel mit Material über Kindesmissbrauch und der Diebstahl geistigen Eigentums in nie gekanntem Maße boomen.

Cyberkriminalität kennt im Gegensatz zu ihrer strafrechtlichen Verfolgung keine nationalen Grenzen. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens auf EU-Ebene bündeln. Dies würde auch eine extensivere Nutzung bestehender Kapazitäten von EU-Einrichtungen umfassen. Ebenso wird die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern die Fähigkeit der EU stärken, gegen Cyberkriminalität vorzugehen.

Im Jahr 2011 gab es Fortschritte bei der Schaffung einer Grundlage für das Europäische Zentrum gegen Cyberkriminalität und für die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Einrichtung nationaler/staatlicher Computer-Notfallteams. Die Arbeitsgruppe EU/USA zu Computersicherheit und Cyberkriminalität hat bei der Bekämpfung von Kinderpornographie und im Rahmen gemeinsamer Übungen zur Vermeidung von Cyberangriffen erfolgreich zusammengearbeitet.

Vorgehen im Jahr 2012:

Die Kommission wird

- eine europäische Rahmenstrategie für Internetsicherheit entwickeln;

- sämtliche Vorkehrungen für die Errichtung des Europäischen Zentrums gegen Cyberkriminalität bis 2013 treffen und

- ausgehend von der bisher geleisteten Arbeit der Arbeitsgruppe EU/USA zu Computersicherheit und Cyberkriminalität die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Partnern initiieren.

Die Mitgliedstaaten sollten

- die im EU-Politikzyklus vorgesehenen Maßnahmen umsetzen;

- ihre nationalen Sensibilisierungs- und Ausbildungskapazitäten für Cybe rkriminalität weiter ausbauen und Exzellenzzentren einrichten;

- das Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität ratifizi eren [10] ;

- nationale/staatliche Computer-Notfallteams und ein zuverlässiges Netz einrichten und

- ihre Meldesysteme für Cyberkriminalität verbessern.

4. Grenzmanagement

Im Laufe des Jahres 2011 mussten die Mitgliedstaaten und Frontex verstärkt Maßnahmen ergreifen, um den zunehmenden Druck auf die EU-Außengrenzen abzubauen. Seit dem Anlaufen der „Operation Hera“ im Jahr 2006 ist es Frontex gelungen, die illegale Migrationsroute von Westafrika zu den Kanarischen Inseln zu blockieren. Entlang der östlichen Grenze der EU wird nach wie vor Schleuserei in großem Maßstab betrieben. Die Kommission hat jedoch dieses Jahr eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um Abhilfe zu schaffen.[11] Die Mittelmeergrenze und die Landgrenze mit der Türkei sind derzeit und wohl auch in Zukunft die Brennpunkte der illegalen Einreise in die EU.

Nach den jüngsten Ereignissen in Nordafrika gelangten mehr als 50 000 Migranten über die Mittelmeergrenze in die EU, häufig unter Mitwirkung krimineller Netzwerke. Mit der Gemeinsamen Operation „Hermes 2011“ hat Frontex einen wichtigen Schritt zur Überwachung dieser Route getan. Ebenso trug Frontex mit seinem Soforteinsatzteam (RABIT), das erstmals zur Unterstützung des Grenzmanagements an der griechisch-türkischen Landgrenze eingesetzt wurde, während der Operation RABIT dazu bei, dass die Zahl der illegalen Grenzüberschreitungen um 75 % zurückging.

Im Januar 2011 stellte die Kommission den Rechtsrahmen für das Europäische Grenzüberwachungssystem (EUROSUR) vor. Frontex startete in Zusammenarbeit mit sechs Mitgliedstaaten ein Pilotprojekt an der Außengrenze (Land/See). Die Ergebnisse flossen in den Legislativvorschlag der Kommission zu EUROSUR ein, der im Dezember 2011 vorgelegt werden und im Jahr 2013 in Kraft treten soll.

Das Management der Außengrenzen muss sowohl der Sicherheit als auch der Reiseerleichterung dienen. Angesichts dieser Ziele hat die Kommission 2011 Vorschläge für ein verbessertes System der Evaluierung und des Monitorings des Schengenraums vorgelegt sowie auf Betreiben des Europäischen Rats die Einführung eines Ein- und Ausreisesystems und eines Registrierungsprogramms für Reisende geprüft.

Vorgehen im Jahr 2012:

Die Kommission wird

- ausgehend von den Ergebnissen der Erörterungen ihrer Mitteilung über intelligentes Grenzmanagement (Ein- und Ausreisesystem und Registrierungsprogramm für Reisende) Vorschläge unterbreiten und

- Vorschläge unterbreiten, wie die verschiedenen nationalen Behörden (Polizei, Grenzschutz und Zoll) ihre Grenzkontrollen besser koordinieren können.

Die Mitgliedstaaten sollten

- die im EU-Politikzyklus vorgesehenen Maßnahmen umsetzen;

- ihre Anstrengungen zur Einführung von EUROSUR fortsetzen und

- aktiv an die Migration, Mobilität und Sicherheit betreffenden Gesprächen mit neuen Regierungen in Nordafrika und im Mittleren Osten teilnehmen.

5. Krisen- und Katastrophenmanagement

In den vergangenen Jahren waren europäische Bürger mit verschiedenen natürlichen oder vom Menschen verursachten Katastrophen konfrontiert. Die Bedrohung durch böswillige Handlungen wie Terroranschläge und Cyberattacken oder auch die vorsätzliche oder unbeabsichtigte Freisetzung von Krankheitserregern besteht nach wie vor. Das Erdbeben im italienischen Aquila, die durch einen Vulkanausbruch in Island ausgelöste Aschewolkenkrise und der Terroranschlag in Norwegen vom Juli dieses Jahres haben deutlich gemacht, dass die EU ihre Krisen- und Katastrophenmanagementkapazitäten verstärken muss. Außerdem hat die Katastrophe von Fukushima nicht nur auf das Potenzial einer Kettenreaktion von Ereignissen – vom Erdbeben über den Tsunami bis hin zum nuklearen GAU – aufmerksam gemacht, sondern auch die globalen Auswirkungen dieser Ereignisse z. B. auf den internationalen Verkehr, den Zoll und die Lebensmittelsicherheit aufgezeigt, die nur durch ein komplexes Risikomanagement zu bewältigen sind.

Die Komplexität und das Ausmaß dieser Herausforderungen erfordern ein umfassendes Konzept im Hinblick auf Risikobewertung, Prognosen, Prävention, Bereitschaft und Entschärfung. Dies macht die Bündelung der verschiedenen Strategien, Instrumente und Dienste erforderlich, die der EU und den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen.

Über Europol, Frontex, das Gemeinsame Lagezentrum der EU (SitCen) und das Beobachtungs- und Informationszentrum (MIC) der Europäischen Kommission hat die EU Zugang zu Kapazitäten und Fachwissen für Informationsbeschaffung, Analysen, Bedrohungsbewertung und Notfalleinsätze in verschiedenen Bereichen der inneren Sicherheit. Eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre wird jedoch sein, nach und nach zu einem kohärenten Risikomanagement zu gelangen, das die Gestaltung und Durchführung politischer Maßnahmen an eine Bedrohungs- und Risikobewertung knüpft. 2011 wurden erste Schritte in diese Richtung unternommen.

Vorgehen im Jahr 2012:

Die Kommission wird

- ihren Beitrag zur Weiterentwicklung eines EU-Modells der Bedrohungs- und Risikobewertung leisten und eine Übersicht der wichtigsten natürlichen und vom Menschen verursachten Risiken erstellen, denen sich die EU möglicherweise in Zukunft stellen muss;

- ihre strategische Bewertungskapazität ausbauen, indem sie insbesondere das bestehende Fachwissen der verschiedenen Akteure (Europol, Frontex und SitCen) zur inneren Sicherheit bündelt und

- mit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik einen gemeinsamen Vorschlag zur Anwendung der Solidaritätsklausel vorlegen.

Die Mitgliedstaaten sollten

- regelmäßige Bedrohungs- und Risikobewertungen erstellen und

- ihren Beitrag zur Verbesserung der europäischen Notfallabwehrkapazität leisten.

III. Schlussfolgerung

Der vorliegende Bericht über die innere Sicherheit der EU greift einige Probleme auf, mit denen sich das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Gesellschaft allgemein befassen müssen.

Die in der Strategie der inneren Sicherheit vom November 2010 hervorgehobenen Bedrohungen haben 2011 nichts an Bedeutung verloren und sollten weiterhin den Schwerpunkt der EU-Maßnahmen zur inneren Sicherheit bilden.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurden erhebliche Fortschritte erzielt, insbesondere mit dem Vorschlag für einen EU-Rechtsakt über die Erfassung von Fluggastdaten bei Flügen aus der EU und in die EU und mit dem Maßnahmenpaket zur Korruptionsbekämpfung. Die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Strafverfolgung und die Entwicklung des administrativen Konzepts zur Bekämpfung schwerwiegender Verbrechen müssen weiter vorangetrieben werden.

Zu den Fortschritten bei der Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung zählt insbesondere die Einrichtung eines europäischen Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung. Die Annahme einer Mitteilung über ein System zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus in der EU stellt ebenfalls einen bedeutenden Fortschritt dar. Allerdings sind noch weitere Anstrengungen hinsichtlich eines Rahmens für Verwaltungsmaßnahmen in Bezug auf die Sicherstellung terroristischer Vermögenswerte und der Verbesserung der Sicherheit im Landverkehr vonnöten.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität schreiten voran. Es wurden Fortschritte in Bezug auf die Einrichtung des Europäischen Zentrums gegen Cyberkriminalität und die Einrichtung von Computer-Notfallteams erzielt. Einige Mitgliedstaaten müssen dringend das Übereinkommen von Budapest ratifizieren.

Im Bereich des Grenzmanagements läuft die Errichtung von EUROSUR nach Plan, doch es bedarf weiterer Erörterungen der Legislativvorschläge zu intelligentem Grenzmanagement sowie weiterer Verbesserungen der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden.

Ebenfalls voranzubringen sind Maßnahmen in Bezug auf das Krisen- und Katastrophenmanagement . 2011 wurden beispielsweise Anstrengungen im Bereich der Risikobewertung unternommen. Allerdings müssen wir unsere Anstrengungen im Bereich des Krisenmanagements intensivieren, um das gesteckte Ziel zu erreichen. Volles Engagement und uneingeschränkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem EAD sind hierfür unerlässlich.

Die Bemühungen zur Schließung der Lücke zwischen innerer und äußerer Sicherheit sind in einem fortgeschrittenen Stadium. Verschiedene Initiativen fördern die Zusammenarbeit und Koordinierung. Konkrete Beispiele sind die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus, grenzübergreifender Kriminalität und illegaler Migration in den westlichen Balkanländern, am Horn von Afrika und im Sahel. Darüber hinaus haben EAD und Kommission ein gemeinsames Papier verfasst, das sich mit dem Ausbau der Beziehungen zwischen den Stellen befasst, die für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und für den Bereich Justiz und Inneres (JI) verantwortlich sind, und das die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den GSVP-Polizeimissionen und Europol auslotet.

Schließlich hängt der Erfolg einer Strategie davon ab, ob sie konkrete Ergebnisse liefern kann. Für die Strategie der inneren Sicherheit war das Jahr 2011 ein erfolgversprechender Beginn. Aber in den verbleibenden drei Jahren ist noch viel zu tun, um die Sicherheit der europäischen Bürger zu gewährleisten. Bis zum nächsten Jahresbericht müssen in allen prioritären Bereichen Fortschritte erzielt werden, insbesondere bei der Bekämpfung schwerwiegender und organisierter Kriminalität sowie der zunehmenden Bedrohung durch Cyberkriminalität.

Anhang

Fortschritte bei der Umsetzung der fünf ISS-Ziele 2011

Dieser Anhang enthält einen aktuellen Überblick über die Umsetzung der fünf Prioritäten der EU-Strategie der inneren Sicherheit und Informationen zu den wichtigsten Ergebnissen von 2011 sowie eine tabellarische Darstellung des Stands der Maßnahmen zu jedem Ziel.

Nachdem im Jahr 2010 die Sicherheitsstrategie verabschiedet worden war, hat der Rat inzwischen auch den Politikzyklus „Harmony“ (2011-2013) zur organisierten Kriminalität beschlossen. Er umfasst acht Schwerpunkte in den Bereichen Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Cyberkriminalität und Stärkung der Zusammenarbeit im Grenzmanagement.[12] Dies ist ein wichtiger Schritt für die Umsetzung der politischen Prioritäten und der ISS-Strategie in Taten, die zusammen konkrete Ergebnisse für die innere Sicherheit erbringen.

Ziel 1 — Schwächung internationaler krimineller Netzwerke

Speicherung von Fluggastdaten (PNR) in der EU

Die Kommission hat im Februar 2011 den Entwurf eines EU-Rechtsakts über die Erfassung von Fluggastdaten bei Flügen aus der EU und in die EU vorgelegt. Die Daten sollten den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden, um so terroristische Straftaten und schwere Verbrechen vereiteln, aufdecken und strafrechtlich verfolgen zu können. Der Vorschlag wird gegenwärtig im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. Er ist Teil einer umfassenderen Politik, in deren Rahmen auch Fluggastdaten-Abkommen mit Drittländern abgeschlossen werden. Solche Abkommen ermöglichen den Strafverfolgungsbehörden dieser Länder, in der EU erfasste Fluggastdatensätze für den gleichen Zweck zu nutzen. Die bestehenden Abkommen mit Kanada und den Vereinigten Staaten werden derzeit neu verhandelt. Mit Australien wurde im September 2011 ein neues Abkommen geschlossen.

Im Jahresarbeitsprogramm 2012[13] des Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ (ISEC) hat die Kommission Fördermittel in Höhe von 25 Mio. EUR für die Einrichtung von nationalen PNR-Stellen vorgesehen.

Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Damit gemeinsame Ermittlungsgruppen – oft sehr kurzfristig – eingerichtet werden und deutliche konkrete Fortschritte bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität erzielt werden können, hat die Kommission ein zweites Finanzierungspaket von 2,1 Mio. EUR für das Eurojust-Projekt „Förderung des Einsatzes gemeinsamer Ermittlungsgruppen“ zur Verfügung gestellt. Das Projekt fördert die Einrichtung neuer Ermittlungsgruppen und unterstützt bestehende Ermittlungsgruppen, indem es ihnen bei der Mittelbeschaffung in den kommenden Jahren hilft. Im ersten Projektjahr wurden bereits 33 gemeinsame Ermittlungsgruppen unterstützt, die wegen Drogenhandels, Menschenhandels, irregulärer Zuwanderung, Kfz-Kriminalität, Cyberkriminalität und Finanzkriminalität ermittelten. Europol hat mit seinem schnellen und sicheren Kommunikations- und Informationsaustauschnetz, seiner logistischen und forensischen Unterstützung und seinen Analysemöglichkeiten ebenfalls zur Einrichtung und Arbeit der gemeinsamen Ermittlungsgruppen beigetragen.

Beispiel 1: Eurojust hat unter anderem eine erfolgreiche deutsch-rumänische Ermittlungsgruppe unterstützt, die wegen Menschenhandels gegen eine organisierte kriminelle Gruppe ermittelte. Die Ermittlungen führten dazu, dass gegen 50 Personen Anklage wegen Menschenhandels und damit verknüpfter Straftaten erhoben wurde; bis jetzt wurden 6 Straftäter verurteilt, 148 Zeugen verhört und 860 000 EUR beschlagnahmt (Bargeld und Vermögensgegenstände). Im Rahmen des Projekts zur Finanzierung gemeinsamer Ermittlungsgruppen übernahm Eurojust die Reise- und Übernachtungskosten der Mitglieder der gemeinsamen Ermittlungsgruppe, was die direkte Absprache und Durchführung der genannten gemeinsamen Ermittlungsmaßnahmen ermöglichte. Die finanzielle Unterstützung erstreckte sich auch auf die Übersetzung von Ermittlungsmaterial. Beispiel 2: Eine von Eurojust koordinierte gemeinsame Ermittlungsgruppe war maßgeblich am Aufspüren und an der strafrechtlichen Verfolgung eines groß angelegten Kokainhandels von Südamerika nach Europa beteiligt. Die entsprechende Vereinbarung war ursprünglich für sechs Monate unterzeichnet worden, aber die wiederholte Verlängerung ermöglichte eine ununterbrochene Ermittlungsarbeit für mehr als zwei Jahre. Die der gemeinsamen Ermittlungsgruppe angeschlossenen Ermittlungs- und Justizbehörden kamen regelmäßig zusammen, um gemeinsame Strategien abzusprechen. Sie tauschten Informationen und Beweisstücke ohne die bei herkömmlichen gegenseitigen Rechtsbeistandsersuchen anfallende Verzögerung aus. Staatsanwälte und Strafvollzugsbeamte aus dem Land X waren während der Vernehmung von Verdächtigten im Land Y zugegen. Die Ernennung von Ermittlungsleitern, die mit der Leitung von Einsätzen in ihren eigenen Ländern betraut wurden, förderte die schnelle Strafverfolgung und Maßnahmen der justiziellen Zusammenarbeit in verschiedenen Rechtssystemen. Eurojust koordinierte unter aktiver Beteiligung und mit analytischer Unterstützung von Europol die Arbeit der Gruppe bei Sitzungen in Den Haag. Die von Eurojust bereitgestellten Mittel wurden für Dolmetsch-, Übersetzungs-, Reise- und Übernachtungskosten verwendet. Eurojust stellte auch Geräte bereit, mit denen die Mitglieder der gemeinsamen Ermittlungsgruppe sicher kommunizieren konnten. Dank der gemeinsamen Ermittlungsgruppe konnten weltweit etwa 30 Hauptverdächtigte festgenommen sowie mehr als 1000 kg Kokain und Vermögen im Wert von mehreren Millionen Euro beschlagnahmt werden. |

Seit Februar 2011 verfügt Eurojust über ein Sekretariat für das Netz gemeinsamer Ermittlungsgruppen[14], das informieren, Probleme lösen und bewährte Verfahren unter Ermittlern weitergeben soll. Bestimmungen im überarbeiteten Eurojust-Beschluss, die eine Finanzierung gemeinsamer Ermittlungsgruppen aus EU-Mitteln von einer Einladung Eurojusts zur Teilnahme abhängig machen (Artikel 9f) und sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten Eurojust informieren, wenn sie eine gemeinsame Ermittlungsgruppe einsetzen (Artikel 13 Absatz 5), gewährleisten einen genaueren Überblick über alle bestehenden gemeinsamen Ermittlungsgruppen in der EU.

Korruptionsbekämpfung

Korruption wurde lange Zeit in erster Linie als ein einzelstaatliches Problem angesehen. Inzwischen hat sich allerdings herausgestellt, dass sie auch grenzüberschreitende Auswirkungen hat und sich durch isolierte Maßnahmen nicht erfolgreich bekämpfen lässt. Die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität bedient sich häufig der Bestechung, um die Justizsysteme zu infiltrieren. Zwar sind die Gesetze und Einrichtungen, die zur Bekämpfung der Korruption erforderlich sind, weitgehend vorhanden, doch setzen sich nach wie vor nicht alle EU-Mitgliedstaaten im gleichen Maße gegen Korruption ein. Im Stockholmer Programm wurde die Kommission aufgefordert, Indikatoren zur Messung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten bei der Korruptionsbekämpfung zu entwickeln.

Die Kommission nahm im Juni 2011 ein Korruptionsbekämpfungspaket an, mit dem ein Berichterstattungsverfahren der EU („Antikorruptionsbericht“) für die regelmäßige Bewertung der Korruptionsbekämpfungsanstrengungen eingeführt wurde. Im Antikorruptionsbericht sollen die Erfolge, Misserfolge und Schwachstellen der Mitgliedstaaten eingestuft werden, um so den politischen Willen zu einer Null-Toleranz-Politik im Bereich der Korruption noch mehr zu festigen und den Austausch von Erfahrungen und von bewährten Verfahren zu fördern. Die Kommission wird diesen Bericht ab 2013 im Zweijahresrhythmus veröffentlichen. Darin werden übergreifende Themen besonders hervorgehoben, EU-Trends ermittelt, Analysen für einzelne Länder erstellt und Empfehlungen formuliert.

Im Rahmen des Korruptionsbekämpfungspakets hat die Kommission auch einen Bericht über die Mitarbeit der Europäischen Union in der Europarats-Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) vorgelegt, in dem die verschiedenen Methoden zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der GRECO bewertet wurden. Darin heißt es, dass die Mitarbeit der EU in der GRECO der Union hilft, die Ziele des Stockholmer Programms zu erreichen. Aus diesem Grund wird die Kommission den Rat demnächst ersuchen, sie zur Eröffnung von Verhandlungen über die Beteiligung an der GRECO zu ermächtigen. Dadurch könnten Synergien zwischen dem Bewertungssystem der GRECO und dem Antikorruptionsbericht der EU freigesetzt und eine kohärente Korruptionsbekämpfungspolitik auf europäischer Ebene gewährleistet werden.

Mit der finanziellen Unterstützung des Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ (ISEC) hat Transparency International eine Vergleichsstudie zur Auswirkung der unterschiedlichen Verjährungsfristen auf Ebene der Europäischen Union auf die Korruptionsbekämpfung erstellt (das Projekt wurde Ende März 2011 abgeschlossen). In der Studie wurde die Lage in den 27 EU-Ländern untersucht (eingehende Analyse für 11 Mitgliedstaaten, allgemeiner Überblick über die Lage in den 16 übrigen Mitgliedstaaten), wobei sowohl Schwachstellen als auch bewährte Verfahren im Zusammenhang mit Verjährungsfristen herausgestellt wurden. Ausgehend von der Studie wird Transparency International für die Einführung der ermittelten bewährten Verfahren in den Ländern, wo dies nötig ist, plädieren.[15] |

Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen aus Straftaten

Um Vermögen aus Straftaten einzuziehen, wird die Kommission Rechtsvorschriften[16] vorschlagen, durch die der EU-Rechtsrahmen[17] zur Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen aus Straftaten in der Europäischen Union und zur Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung der Sicherstellung und Beschlagnahme bei schwerwiegenden Verbrechen gestärkt werden soll.

Über das ISEC-Programm hat die EU mehrere Mitgliedstaaten bei der Einrichtung und beim Ausbau von Vermögensabschöpfungsstellen unterstützt. So wurde 2010 im Rahmen eines ISEC-Projekts in Ungarn eine entsprechende Stelle eingerichtet, in der neue Arbeitsmethoden auf der Grundlage bewährter Verfahren in anderen Mitgliedstaaten angewandt werden.[18] Dieses Projekt wird wie andere laufende Projekte zur Förderung des Austauschs bewährter Verfahren zwischen Vermögensabschöpfungsstellen (z. B. CEART, FENIX) regelmäßig den Fachkreisen auf den Sitzungen der EU-Plattform für diese Stellen vorgestellt. |

Übersicht über alle ISS-Ziele und –Maßnahmen [pic]

Ziel 2 — Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen

EU-Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung

Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der Regionen ein EU-Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung geschaffen. Das Netzwerk wurde am 9. September 2011 von Kommissarin Cecilia Malmström eingeweiht. Diesem Netzwerk, das EU-weit Menschen verbindet, die mit der Bekämpfung von Extremismus und Gewaltbereitschaft zu tun haben, gehören politische Entscheidungsträger, Mitarbeiter von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, Mitarbeiter örtlicher Behörden, Wissenschaftler, Einsatzfachkräfte und Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter Opfergruppen, an. Das Netzwerk soll in erster Linie Erfahrungen, Wissen und bewährte Verfahren zusammentragen und dient insbesondere folgenden Zwecken:

- Gewährleistung der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des Netzwerks zur Sensibilisierung für das Problem der Radikalisierung und Verbesserung der Kommunikationstechniken, um gegen die Verbreitung terroristischen Gedankenguts vorzugehen;

- Ermittlung, Erprobung, Bewertung und Vergleich von Ansätzen und von Methoden zur Bekämpfung von Extremismus und Gewaltbereitschaft, die aus der gemachten Erfahrung entwickelt wurden, und

- Bereitstellung von Informationen für politische Entscheidungsträger auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten und eines Kommunikationskanals zwischen der Kommission und den Personen, die bei der Radikalisierungsverhütung an vorderster Front tätig sind.

Über das ISEC-Programm hat die Kommission die Arbeit der Organisationen der Zivilgesellschaft und öffentliche Stellen unterstützt, die im Internet und anderweitig verbreitete Terror-Propaganda exponieren, übersetzen und widerlegen. Zur Stärkung der operativen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung terroristischer Aktivitäten im Internet hat die Kommission verschiedene Projekte finanziell gefördert, darunter das unter deutscher Federführung durchgeführte multilaterale Projekt „Erforschung extremistischer islamischer Internetseiten“, dessen Schwerpunkt terroristische Inhalte waren, die an junge Europäer gerichtet sind. Mit ISEC-Mitteln wurde darüber hinaus ein Dialog zwischen staatlichen Stellen und privaten Akteuren über einen freiwilligen europäischen Verhaltenskodex für die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und dem privaten Sektor (z.B. Anbietern von Internet-Diensten, Netzbetreibern und Beschwerde-Hotlines) finanziert. Die Kommission verwendete ISEC-Mittel auch für Studien zur Unterstützung politischer Entscheidungsträger und zum Ausbau der Kapazitäten von Strafverfolgungsbehörden der EU. Unter anderem ist eine Studie den Methoden und Technologien zur wirksamen Auffindung von Gewaltinhalten im Internet und zum Aufspüren der Verfasser gewidmet. Sie soll Ende 2011 vorliegen und wird zu den Ermittlungen gegen die für illegale Materialen Verantwortlichen und zu deren strafrechtlichen Verfolgung beitragen. |

Extraktion und Auswertung von Finanztransaktionsdaten in der EU (EU TFTS)

Die EU hat das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (US TFTP) unterzeichnet, das die Übermittlung von Finanztransaktionsdaten der EU an die USA für die Zwecke der Terrorismusbekämpfung rechtlich regelt. Eine Überprüfung im März 2011 belegt seine Wirksamkeit bei der Bekämpfung des Terrorismus. Im Juli 2011 wurde auch eine Mitteilung über ein System zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus in der Europäischen Union angenommen, die die wichtigsten Optionen für die Einführung eines solchen Systems darlegt und die wichtigsten Fragen umreißt, die vor einem förmlichen Vorschlag zu seiner Einführung geklärt werden müssen. Die Mitteilung soll eine Diskussion im Europäischen Parlament und im Rat anregen. Die Kommission wartet die Ergebnisse dieser Diskussionen ab, bevor sie einen Legislativentwurf vorlegt.

Sicherheit der Verkehrssysteme

See- und Luftverkehr sind Sektoren, die bereits den Mehrwert zeigen, den angemessene Kommunikations- und Koordinierungsmechanismen sowie gemeinsame Sicherheitsvorschriften angesichts des grenzüberschreitenden Charakters des Verkehrssektors bieten können. Im Mittelpunkt der in Kürze erscheinenden Mitteilung der Kommission über die Sicherheit der Verkehrssysteme wird besonders die Entwicklung eines entsprechenden EU-Konzepts für die Sicherheit des Landverkehrs stehen. Sie wird dabei die Bedeutung geeigneter Systeme zur Gewährleistung der Sicherheit der Verkehrssysteme – wie z. B. Präventivmaßnahmen, Notfallpläne für Sicherheitsvorfälle, Instandsetzungspläne, Schulungen usw. – unterstreichen und weniger auf präskriptive Sicherheitsanforderungen für den Verkehr als auf ein zu erreichendes Sicherheitsniveau abheben.

Im Jahr 2012 wird eine Beratungsgruppe zur Sicherheit des Landverkehrs eingerichtet, um die Strategieentwicklung in diesem Bereich voranzubringen. Sie wird sich unter anderem vorrangig mit EU-weiten Sicherheitsstandards befassen, die für das Hochgeschwindigkeits-Bahnnetz festgelegt werden müssen.

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Ziel 3 — Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace

Europäisches Zentrum gegen Cyberkriminalität

Die Kommission lässt in einer Durchführbarkeitsstudie die Fragen untersuchen, wo und wie ein Europäisches Zentrum gegen Cyberkriminalität eingerichtet werden kann, das die Zentralstelle für die Bekämpfung der Cyberkriminalität in Europa bilden soll. Erste Ergebnisse der im Mai 2011 in Auftrag gegebenen Studie werden Ende des Jahres erwartet. Abschließende Ergebnisse und Empfehlungen sollen dann Anfang 2012 vorliegen. In Erwartung der Empfehlungen der Studie hat Europol im Juni 2011 beschlossen, seine Kompetenzen im Bereich der Cyberkriminalität neu zu gruppieren, und hat Ressourcen umverteilt, um diese sich rasant ausbreitende Form der Kriminalität in den Griff zu bekommen.

Verschiedene Ausbildungsprojekte für Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Untersuchung der Cyberkriminalität werden durch das ISEC-Programm gefördert. So wurden in einem ISEC-Projekt, das Anfang 2011 abgeschlossen wurde, Schulungen über Internet- und Forensik-Ermittlungen entwickelt und durchgeführt. Die Schulungen waren für die Mitarbeiter verschiedener Strafverfolgungsdienste und von europäischen und internationalen Einrichtungen bestimmt. Ein Schwerpunkt war die Förderung der Zusammenarbeit mit privaten Stellen. Partner aus allen EU-Mitgliedstaaten und von Europol nahmen an dem Projekt teil.[19] Die Kommission unterstützte finanziell die Entwicklung nationaler Sensibilisierungs- und Ausbildungskapazitäten für Cyberkriminalität, darunter auch die Einrichtung von Exzellenzzentren. 2011 nahmen vier dieser Zentren ihren Betrieb auf: 2CENTRE (Frankreich und Irland), B-CCENTRE (Belgien) und 2CENTRE EST (Estland). |

Computer-Notfallteams

Im März 2011 nahm die Kommission eine Mitteilung über den Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen[20] an, in der über die Umsetzung des einschlägigen Aktionsplans von 2009[21] Bilanz gezogen wurde und die nächsten Schritte auf europäischer und internationaler Ebene vorgezeichnet wurden. Im Mai 2011 hat der Rat „Telekommunikation“ Schlussfolgerungen hierzu angenommen. Es wurden verschiedene Bereiche ermittelt, in denen mehr Anstrengungen unternommen werden müssen, um die nationalen Computersicherheitskapazitäten auszubauen; dies umfasst insbesondere Folgendes: Einrichtung nationaler/staatlicher Computer-Notfallteams und Schaffung eines funktionierenden Netzes nationaler/staatlicher Computer-Notfallteams in Europa bis 2012; Entwicklung nationaler Notfallpläne für IT-Störungen und eines entsprechenden europäischen Notfallplans; Organisation regelmäßiger Übungen für IT-Störungen sowohl auf nationaler Ebene als auch auf gesamteuropäischer Ebene. Die EU-Organe haben mit der am 1. Juni 2011 erfolgten Einsetzung eines CERT-Vorbereitungsteams weitere Schritte zur Einrichtung eines eigenen Notfallteams unternommen. Die Pläne werden innerhalb von zwölf Monaten bewertet, woraufhin eine Entscheidung über die Rahmenbedingungen für die Einrichtung eines Notfallteams für die EU-Organe getroffen werden kann.

Arbeitsgruppe EU/USA zu Computersicherheit und Computerkriminalität

Neben diesen konkreten Maßnahmen wird die Kommission in der Arbeitsgruppe EU/USA zu Computersicherheit und Cyberkriminalität weiterhin eng mit den amerikanischen Partnern zusammenarbeiten mit dem Ziel, entscheidend wichtige Internetressourcen vor Missbrauch zu schützen und Darstellungen über den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet zu verhindern und strafrechtlich zu verfolgen.

Internetnutzung

Gemeinsam mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst arbeitet die Kommission an einer europäischen Position zu neuen Initiativen: Formulierung von Empfehlungen zur Internetnutzung und Unterstützung der Einführung von Rechtsvorschriften über Cyberkriminalität, des Aufbaus von Ermittlungskapazitäten und der Erhöhung der Netzstabilität in Drittländern auf der Grundlage des Übereinkommens von Budapest über Computerkriminalität.

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Ziel 4 — Erhöhung der Sicherheit durch Grenzmanagement

Errichtung von EUROSUR

2011 wurden bei der Weiterentwicklung und Verwirklichung des EUROSUR-Systems deutliche Fortschritte erzielt. Im Januar 2011 stellte die Kommission die technischen und operationellen Grundlagen von EUROSUR und die geplanten Maßnahmen vor, die erforderlich sind, damit EUROSUR 2013 in Betrieb gehen kann.[22] Dementsprechend haben 16 von 18 Mitgliedstaaten an der südlichen Seegrenze und östlichen Landgrenze der EU 2011 nationale Koordinierungszentren eingerichtet. Parallel dazu baut Frontex das EUROSUR-Netz auf, über das die nationalen Koordinierungszentren und Frontex auf sicherem Wege Informationen austauschen können. Nach der erfolgreichen Erprobung der Netzkommunikation zwischen Frontex und dem polnischen nationalen Koordinierungszentrum wird Frontex bis November 2011 fünf weitere Mitgliedstaaten in das EUROSUR-Netz integrieren. Der Entwurf des Rechtsakts für EUROSUR wird demnächst vorliegen. Die Kommission wird ihn Mitte Dezember 2011 dem Rat vorlegen.

Im Zusammenhang mit EUROSUR und in enger Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsausschuss (COSI) haben mehrere südliche Mitgliedstaaten mit der Einrichtung des regionalen Netzes „SEAHORSE Mediterraneo“ begonnen, dem auch ausgewählte afrikanische Länder angehören. Parallel dazu haben Frontex, die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und das Satellitenzentrum der Europäischen Union gemeinsam ein Operationskonzept für die gemeinsame Nutzung von Satelliten, Schiffsmeldesystemen und anderen Überwachungsinstrumenten ausgearbeitet. Einzelne Anwendungen dieser geplanten zwischenbehördlichen Zusammenarbeit wurden 2011 im westlichen Mittelmeerraum im Rahmen des gemeinsamen Frontex-Einsatzes „Indalo“ erprobt, an dem Frontex, EMSA, EUROPOL und CeCLAD-M[23] beteiligt waren. Schließlich wurde der Informationsraum (CISE) für den maritimen Bereich der EU weiterentwickelt. |

Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS)

2011 ist die Entwicklung des VIS seinem Abschluss ein ganzes Stück näher gekommen. Die letzten beiden Phasen der Erprobung der zentralen VIS-Datenbank, an der sich Mitgliedstaaten beteiligten, sind abgeschlossen. Die Betriebstests und sogenannten vorläufigen Systemakzeptanzprüfungen wurden im zweiten bzw. dritten Quartal 2011 beendet. Nachdem diese umfassenden Tests abgeschlossen waren und alle am VIS teilnehmenden Mitgliedstaaten die Betriebsbereitschaft signalisiert hatten, wurde das VIS am 11. Oktober 2011 in der ersten Region (Nordafrika) in Betrieb genommen. In den kommenden Monaten und Jahren wird das System dann schrittweise in weiteren Regionen eingeführt. Mit der betrieblichen Leitung des VIS wird die Behörde C-SIS betraut, die auch für das Betriebsmanagement des SIS 1 zuständig ist.

Gemeinsames Risikomanagement für den grenzüberschreitenden Warenverkehr

Die EU-weite Umsetzung der aus Sicherheitserwägungen vorgenommenen Änderung des Zollkodex und des von den Zollbehörden geschaffenen gemeinsamen Rahmens für das Risikomanagement (CRMF) wurde am 1. Januar 2011 abgeschlossen. Sie umfasst die systematische elektronische Übermittlung von Handelsdaten vor der Einfuhr und vor der Ausfuhr, elektronische Risikoanalysen durch EU-Zollbehörden, Weitergabe von Mitteilungen über das gemeinsame System für das Risikomanagement bei Zollkontrollen (CRMS) und das Programm für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO). Mit der vollen Umsetzung wird die Grundlage geschaffen für Initiativen, die eine Verbesserung der Kapazitäten zur Risikoermittlung und Risikoanalyse bezwecken.

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Ziel 5 — Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen

Anwendung der Solidaritätsklausel

Mit der Solidaritätsklausel möchte die EU den Solidaritätsgrundsatz des Vertrags von Lissabon (Artikel 222) konkretisieren; hieran wird bereits gearbeitet.

Richtlinien zur Bewertung und Kartierung von Risiken im Bereich des Katastrophenschutzes und Risikomanagementmethoden der Mitgliedstaaten

Im Hinblick auf die geplante kohärente Risikomanagementstrategie, nach der die Bedrohungs- und Risikobewertungen in die Entscheidungsprozesse mit einfließen sollen, hat die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten im Bereich des Katastrophenschutzes EU-Richtlinien zur Risikobewertung und Risikokartierung[24] erarbeitet. Sie wird sich dazu eines breit angelegten Ansatzes bedienen, der verschiedenen Gefahren und Risiken Rechnung trägt und im Prinzip für alle natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophen, darunter Terroranschläge, gelten soll. Bis Ende 2011 sollten dann die Mitgliedstaaten eigene Risikomanagement- und Risikoanalysemethoden entwickelt haben.

Gesundheitsgefahren

Die Europäische Kommission plant eine Initiative zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit in der Europäischen Union, um die Bürger besser vor ernsthaften grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren zu schützen. Im Bereich des Schutzes vor übertragbaren Krankheiten sind im Rechtsakt von 1998 bereits Präventivmaßnahmen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Seuchen vorgesehen. Der Rechtsakt regelt die epidemiologische Überwachung und die Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Das System hat sich über zehn Jahre lang bewährt. Allerdings werden Gesundheitsgefahren, die von biologischen und chemischen Erregern ausgehen, die nicht im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten oder Umweltereignissen stehen, von keinem Rechtsakt erfasst. Ziel dieser Initiative ist es daher festzustellen, ob ein ähnlicher Ansatz wie bei übertragbaren Krankheiten für sämtliche Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit angewandt werden kann und sinnvoll wäre. Ihm Rahmen der Folgenabschätzung hat die Kommission eine Konsultation der betroffenen Kreise im Gesundheitswesen in den Mitgliedstaaten gestartet. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Konsultation wird eine Legislativinitiative ausgearbeitet, die Ende 2011 vorgelegt werden soll.[25]

Schutz von Verschlusssachen

Die EU sollte ein Gesamtkonzept für Krisenfälle entwickeln, das auf einer gemeinsamen Einschätzung der Lage beruht. Einige EU-Agenturen spielen hierbei eine wichtige Rolle. Ein besserer Informationsaustausch und gegebenenfalls die Erstellung gemeinsamer Berichte über die Bewertung der Risiken und der Bedrohungslage in der EU sind nur möglich, wenn die Übermittlung von Verschlusssachen geregelt ist. Voraussetzung für eine wirksame Koordinierung zwischen den Organen, Einrichtungen und EU-Agenturen ist ein tragfähiges Gesamtkonzept zum Schutz vertraulicher Informationen. Die Kommission arbeitet derzeit mit den EU-Agenturen an einem entsprechenden Konzept, das gewährleisten soll, dass EU-Verschlusssachen einen gleichwertigen Schutz wie in den anderen EU-Organen und in den Mitgliedstaaten erhalten.

Europäische Notfallabwehrkapazitäten

Die Kommission hat einen Vorschlag zum Aufbau einer europäischen Notfallabwehrkapazität[26] auf der Grundlage im Voraus zugeteilter Ressourcen der Mitgliedstaaten und im Voraus vereinbarter Notfallpläne vorgelegt. Die EU muss von der Ad-hoc-Koordinierung auf ein System umstellen, das vorab geplant und vereinbart und daher zuverlässig ist. Dies würde die EU-Katastrophenabwehr wirksamer, effizienter, kohärenter und sichtbarer machen. Erreicht werden soll dies über verschiedene Maßnahmen wie regelmäßige Risikobewertungen, Entwicklung von Referenzszenarien, Kartierung von Einsatzmodulen und Ausarbeitung von Notfallplänen und Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten in Form eines freiwilligen Pools von Ressourcen der beteiligten Staaten, die für EU-Einsätze bereitgestellt werden können, was die Planung und die Verfügbarkeit von Einsatzmaterial für europäische Notfalleinsätze erleichtern würde. Für den Vorschlag der Kommission zur Novellierung der EU-Zivilschutzvorschriften, die Ende 2011 erfolgen soll, wird zur Zeit eine Folgenbewertung (einschließlich einer Konsultation der betroffenen Kreise) durchgeführt.

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Bereichsübergreifende Themen

Kohärenz der inneren und äußeren Sicherheit

Zur Zeit werden verschiedene Initiativen zur Förderung der Kohärenz der internen und externen Aspekte der Sicherheit entwickelt. Um eine engere Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich der Sicherheit in der EU zu gewährleisten, sollen regelmäßig interinstitutionelle Informationssitzungen zur Verbesserung von Planung und Informationsfluss in diesem Bereich einberufen werden. Auf dem ersten dieser Treffen zwischen COSI und dem politischen Sicherheitsausschuss, das am 1. Juni 2011 stattfand, wurden Ideen zur besseren Nutzung der Synergien zwischen den internen und externen Aspekten der EU-Sicherheit erörtert. Darüber hinaus haben EAD und Kommission ein gemeinsames Papier erstellt, in dem sie sich mit dem Ausbau der Verbindungen zwischen den Stellen befassten, die für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und für den Bereich Justiz und Inneres (JI) verantwortlich sind. Darin wird die Meinung vertreten, dass engere Verbindungen zwischen GSVP-Missionen und JI-Akteuren die europäische Sicherheit spürbar erhöhen könnten. Im gemeinsamen Papier wird die Verbesserung der Weitergabe von Informationen empfohlen, die es erst ermöglicht, Ereignisse zu antizipieren, anstatt nur im Nachhinein darauf zu reagieren. Zudem muss die Planung der externen EU-Maßnahmen besser koordiniert werden, da eine Zusammenarbeit im Vorfeld von Missionen sehr wichtig ist.

Ein weiterer Bereich, in dem sich konkrete Ergebnisse erzielen lassen, ist die Zusammenarbeit zwischen den GSVP-Polizeimissionen und Europol. Der Rat hat wiederholt anerkannt, dass die GSVP[27] und viele außenpolitische Maßnahmen auf dem Gebiet Justiz und Inneres gemeinsame oder sich ergänzende Ziele haben. GSVP-Missionen haben erheblich zur inneren Sicherheit der EU beigetragen, indem sie die Bekämpfung der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität in den Gastländern unterstützen und gewährleisten, dass die Rechtsstaatlichkeit stärker beachtet wird. Der Europäische Rat hat zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen dem JI-Bereich und der GSVP zur Entwicklung gemeinsamer Ziele aufgerufen. Auch im Stockholmer Programm des Europäischen Rates heißt es, dass Europol enger mit den ESVP-Polizeimissionen zusammenarbeiten sowie Standards und bewährte Praktiken der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung in Drittländern propagieren sollte.

Für den JI-Bereich ist es besonders wichtig, von Anfang an in den Prozess, insbesondere in die Ermittlung und Einschätzung des Handlungsbedarfs auf Seiten der EU in Krisen, eingebunden zu sein. So kann rechtzeitig angemessen beurteilt werden, welche Fachkenntnisse unter Berücksichtigung der Lage in Bezug auf die organisierte Kriminalität im jeweiligen Drittland oder in der betreffenden Region erforderlich sind. Auch trägt dies zur Verbesserung der politischen und praktischen Entscheidungen und zur Festlegung des Auftrags der zivilen Polizeimissionen bei. Die Analysefähigkeiten von Europol und seine „Secure Information Exchange Network Application“ (SIENA), an die die Strafverfolgungsbehörden sämtlicher 27 EU-Mitgliedstaaten angeschlossen sind und über die Informationen ausgetauscht werden, können helfen, die Methoden der GSVP-Missionen zu verbessern und die Zielsetzungen unter Berücksichtigung der Europol-Einschätzung der gesamteuropäischen Situation, was die organisierte Kriminalität anbelangt, durch Bedrohungsbewertungen und -analysen zu präzisieren.

Als weiterer Faktor ist der Austausch von Informationen zwischen GSVP-Polizeimissionen und Europol ein wichtiger Aspekt der Zusammenarbeit. Die Strukturen der Zusammenarbeit, die auch den Austausch nicht personenbezogener Daten beinhaltet, sind durch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Europol und dem Generalsekretariat des Rates weitgehend geregelt. Die wichtigste Frage ist hierbei, wie eine direkte Weitergabe personenbezogener Daten, die von GSVP-Polizeimissionen oder in deren Zusammenhang erfasst wurden, an Europol ermöglicht werden kann. Im Falle der Mission EULEX KOSOVO[28], bei der es auch um Vollzugsaufgaben geht, ist die Weitergabe personenbezogener Daten an Europol in besonderen Vereinbarungen geregelt. Dieser Mechanismus kann als bewährtes Verfahren dienen und von Fall zu Fall auf andere GSVP-Missionen übertragen werden. Es muss bewertet werden, ob die Einführung von Datenschutzvorschriften, die auch auf die GSVP anwendbar sind, notwendig ist bzw. wie notwendig sie ist.

Die EU-Erweiterungspolitik leistet nach wie vor maßgebliche Beiträge zur inneren Sicherheit der EU. Der Erweiterungsprozess bietet wichtige Anreize für die betreffenden Länder, ihre Strafverfolgungs- und Justizkapazitäten im Zuge von Reformen zu verbessern. Außerdem haben der Dialog über Visaliberalisierung und die Mechanismen nach der Visaliberalisierung wesentlich dazu beigetragen, dass in den westlichen Balkanländern Reformen durchgeführt wurden.

Die EU möchte zudem dazu beitragen, dass Partnerländer immer mehr ihre Verantwortung bei der Auseinandersetzung mit den aktuellen wichtigsten Bedrohungen für die Sicherheit, den Frieden und die Stabilität weltweit übernehmen können. In diesem Sinne sehen die im „Stabilitätsinstrument“ (IfS) enthaltenen langfristigen Prioritäten einen innovativen Aufbau von Kapazitäten vor, der finanzielle und technische Unterstützung auf nationaler und regionaler Ebene sowie über Regionen hinweg kombiniert. Priorität 1 dieses Instruments steht im Zusammenhang mit der Unterstützung internationaler Bestrebungen, chemische, biologische, radiologische oder nukleare Risiken (CBRN-Risiken) abzuschwächen. Die über das IfS finanzierten Maßnahmen zielen auf die Abschwächung von CBRN-Risiken ab, einschließlich der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Insbesondere soll dies durch Strategien für die wirksame Kontrolle von CBRN-Stoffen und CBRN-Erregern, Exportkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und die Nutzung des Know-hows von Rüstungsexperten für eine friedliche Forschungstätigkeit erfolgen. Für den Zeitraum 2007-2013 sind 300 Mio. EUR für diesen Zweck veranschlagt worden, und es wurde eine Initiative zu CBRN-Exzellenzzentren mit einem Mittelansatz von nahezu 100 Mio. EUR gestartet. Die Initiative dient dem Ausbau der notwendigen behördlichen Kapazitäten auf nationaler und regionaler Ebene, deren Aufgabe die Bekämpfung von CBRN-Risiken gleich welchen Ursprungs ist, seien diese auf kriminelle Machenschaften (Verbreitung, Diebstahl, Sabotage, illegaler Handel), Unfälle (Industriekatastrophen wie Bhopal oder Fukushima und Verkehrsunfälle) oder natürliche Ereignisse (insbesondere Pandemien) zurückzuführen.

Im Hinblick auf organisierte Kriminalität, Terrorismus, illegalen Handel mit Drogen, Menschen und Waffen sowie auf Bedrohungen für kritische Infrastrukturen hebt Priorität 2 des IfS auf den Aufbau von Kapazitäten in enger Abstimmung mit den Empfängerländern ab. Die Stärkung von Sicherheitskapazitäten erfolgt auf nationaler, regionaler und interregionaler Ebene. Für den Zeitraum 2007-2013 wurden 118 Mio. EUR für diese Maßnahmen veranschlagt.

Finanzielle Unterstützung

Die Kommission ist entschlossen, dafür zu sorgen, dass für die innere Sicherheit relevante Tätigkeiten wie Sicherheitsforschung, Industriepolitik und Projekte im Rahmen EU-finanzierter Programme mit den ISS-Zielen im Einklang stehen. Möglicherweise für den Zeitraum 2012-2013 benötigte EU-Mittel werden im Rahmen der laufenden Finanzprogramme „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ (ISEC) und „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken“ (CIPS) bereitgestellt. Das Jahresarbeitsprogramm 2011 des ISEC-Programms spiegelt die Schwerpunkte der ISS-Mitteilung wider. Zudem hat die Kommission die Ergebnisse und die qualitativen und quantitativen Aspekte des Rahmenprogramms „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ (2007-2013) ausgewertet[29], das aus den beiden Programmen ISEC und CIPS besteht.

Nach 2013 wird die Kommission die Finanzierung von Maßnahmen für die innere Sicherheit im Rahmen der Debatte über sämtliche für diesen Zeitraum anstehenden Vorschläge prüfen. In der Debatte hat die Kommission vorgeschlagen, im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen einen Fonds für die innere Sicherheit einzurichten. Dies soll im Einklang mit den Zielen und Prioritäten der Strategie der inneren Sicherheit stehen, die bestmögliche Durchführung prioritärer Maßnahmen durch zuständige nationale Behörden und Stellen fördern und ausreichend Flexibilität für eine Anpassung an neue Sicherheitsbedrohungen und -risiken bieten. Nach Meinung der Kommission sollten die Forschungsmittel in einem ausgewogeneren Verhältnis zu den Mitteln für Operationen stehen, was dadurch erreicht wird, dass gezielte Erprobungs- und Validierungsmaßnahmen (z. B. für System-Prototypen) im Rahmen des vorgeschlagenen Fonds für die innere Sicherheit unterstützt werden. So können Ergebnisse aus hochwertiger Sicherheitsforschung von Strafverfolgungsbehörden leichter für Serienanwendungen und den operationellen Einsatz im großen Maßstab verwendet werden.

Sicherheitsforschung und Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor

Für die Forschung im Sicherheitsbereich ist im Siebten Forschungsrahmenprogramm (2007-2013) ein eigener Themenbereich vorgesehen. Die Kommission stellt sicher, dass die Gesamtplanung eng mit der EU-Sicherheitspolitik abgestimmt wird, was auch zahlreiche der über 200 Forschungsprojekte belegen, die bis jetzt im Rahmen dieses Programms finanziert wurden. Die ISS-Ziele stehen im Einklang mit den Forschungsarbeitsprogrammen 2011-2012 im Sicherheitsbereich. Für das Arbeitsprogramm 2013, aus dem allein etwa 290 Mio. EUR bereitgestellt werden, wird derzeit eine Analyse durchgeführt, die zur Ermittlung der wichtigsten Forschungslücken und des wesentlichen Forschungsbedarfs beitragen und dabei auch den Prioritäten der Strategie der inneren Sicherheit Rechnung tragen wird.

Nach 2013 wird die Sicherheitsforschung weiter über das künftige mehrjährige Forschungs- und Innovationsinstrument („Horizon 2020“) finanziert werden. Die Kommission hat vorgeschlagen, im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen die Mittel für Forschung und Innovation um 46 % aufzustocken, was sich auch in den Mitteln für die Sicherheitsforschung niederschlagen sollte.

Um die Mittel für Sicherheit besser mit den Maßnahmenplänen in Übereinstimmung zu bringen, hat die Kommission auch den Dialog mit dem privaten Sektor, insbesondere mit der Industrie, intensiviert. Zu diesem Zweck wurde eine regelmäßig (jährlich) stattfindende Gesprächsrunde auf hoher Ebene vorgeschlagen, bei der sich Organe und Einrichtungen der EU, Mitgliedstaaten und private Stellen darüber austauschen können, wie die ISS-Prioritäten am besten umgesetzt werden können. Die erste hochrangige öffentlich-private Gesprächsrunde zum Thema Sicherheit mit Vertretern der EU, des öffentlichen Sektors der Mitgliedstaaten sowie der Privatwirtschaft fand im Februar 2011 statt. Im Hinblick auf die Ausschöpfung des ungenutzten Potenzials eines reibungslos funktionierenden Sicherheitsmarktes arbeitet die Kommission derzeit außerdem an einer Mitteilung über eine Sicherheitsbranche der EU.

[1] Mitteilung der Kommission: EU-Strategie der inneren Sicherheit: Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa — KOM(2010) 673/3.

[2] Vgl. Europol: Organised Crime Threat Assessment (OCTA) 2011.

[3] Siehe die Schlussfolgerungen des Rates über die Setzung der EU-Prioritäten für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zwischen 2011 und 2013; Dok. 11050/11, JAI 396 COSI 46 ENFOPOL 184 CRIMORG 81 ENFOCUSTOM 52 PESC 718 RELEX 603. Siehe auch den Anhang.

[4] Erstellt von Europol mit Beiträgen von Eurojust, Frontex und Kommission/GD Echo, unter anderem auf der Grundlage der strategischen Dokumente – Europols „Organised Crime Threat Assessment“ (OCTA) 2011, „Terrorism Situation and Trend Report“ (TE-SAT) 2011, Frontex’ „Annual Risk Analysis“ (ARA) 2011 und jährliche Risikoanalyse der westlichen Balkanländer (WB ARA) 2011 – und der Fallbearbeitung im Rahmen von Eurojust, wie im Jahresbericht 2010 enthalten.

[5] Vgl. Europol: EU Terrorism Situation and Trend Report (TE-SAT) 2011.

[6] Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates vom 18. Dezember 2006.

[7] Beschluss 2008/615/JI und Beschluss 2008/616/JI des Rates (Prümer Beschlüsse).

[8] So z. B. das Europäische Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung von 1972 und das Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union von 2000.

[9] Vgl. Europol: Threat Assessment on Internet Facilitated Organised Crime (iOCTA) 2011.

[10] Belgien, Griechenland, Irland, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Schweden und die Tschechische Republik haben das Übereinkommen noch nicht ratifiziert.

[11] http://ec.europa.eu/anti_fraud/documents/Working-paper.pdf

[12] Der EU-Politikzyklus „Harmony“ hat folgende Schwerpunkte:

1. Schwächung der Kapazitäten von in Westafrika aktiven organisierten kriminellen Gruppen, was die illegale Einfuhr von Kokain und Heroin in die EU betrifft,

2. Abschwächung der Rolle der westlichen Balkanstaaten als Haupttransit- und -lagerzone von für die EU bestimmten illegalen Gütern und als logistisches Zentrum für organisierte kriminelle Gruppen, einschließlich Albanisch sprechender organisierter krimineller Gruppen,

3. Schwächung der Kapazitäten organisierter krimineller Gruppen, die die illegale Einwanderung in die EU, vor allem über Süd-, Südost- und Osteuropa sowie insbesondere an der griechisch-türkischen Grenze und in Krisengebieten des nordafrikanischen Mittelmeerraums, ermöglichen,

4. Reduzierung der Herstellung und des Vertriebs von synthetischen Drogen, einschließlich neuer psychoaktiver Substanzen, in der EU,

5. Unterbindung der Verbringung – besonders mit Containern – von illegalen Gütern, einschließlich Kokain, Heroin, Cannabis sowie gefälschter Waren und Zigaretten, in die EU,

6. Bekämpfung aller Formen des Menschenhandels und Schleusertums durch gezieltes Vorgehen gegen die organisierten kriminellen Gruppen, die derartige kriminelle Aktivitäten vor allem in den südlichen, südwestlichen und südöstlichen Kriminalitätsbrennpunkten der EU betreiben,

7. Schwächung der allgemeinen Fähigkeit von mobilen (umherziehenden) organisierten kriminellen Gruppen, sich an kriminellen Aktivitäten zu beteiligen,

8. verstärkte Bekämpfung der Cyberkriminalität und des kriminellen Missbrauchs des Internets durch organisierte kriminelle Gruppen.

[13] K(2011) 6306 endg. vom 19. September 2011.

[14] Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates vom 18. Juni 2003 und durch den Beschluss 2009/426/JI des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Stärkung von Eurojust.

[15] „Countdown to Impunity: Corruption-related Statutes of Limitation in the European Union (EU)“ — JLS/2008/ISEC/100.

[16] Annahme voraussichtlich im Jahr 2012.

[17] Rahmenbeschluss 2001/500/JI über Geldwäsche und Einziehung, Rahmenbeschluss 2005/212/JI über erweiterte Beschlagnahmebefugnisse, Rahmenbeschluss 2003/577/JI über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen und Rahmenbeschluss 2006/783/JI über die gegenseitige Anerkennung von Einziehungsentscheidungen.

[18] „Development of investigation methods and techniques in the field of asset recovery“ — JLS/2008/ISEC/FPA/C1/018.

[19] Titel und Nummer: Cybercrime Investigation — Developing and disseminating an accredited international training programme for the future — JLS/2008/ISEC/FP/C4-077.

[20] KOM(2011) 163, Mitteilung der Kommission über den Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen -„Ergebnisse und nächste Schritte: der Weg zur globalen Netzsicherheit“.

[21] KOM(2009)149, Mitteilung der Kommission über den Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen - „Schutz Europas vor Cyber-Angriffen und Störungen großen Ausmaßes: Stärkung der Abwehrbereitschaft, Sicherheit und Stabilität“.

[22] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Determining the technical and operational framework of EUROSUR and the actions to be taken for its establishment“, SEK(2011) 145 endg. vom 28.1.2011. Siehe auch KOM(2008) 68 endg. vom 13.2.2008 sowie SEK(2009) 1265 endg. vom 24.9.2009.

[23] Centre de Coordination pour la lutte antidrogue en Méditerranée.

[24] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Risk Assessment and Mapping Guidelines for Disaster Management“, SEK(2010) 1626 endg. vom 21.12.2010.

[25] Annahme vorgesehen am 7. Dezember 2011.

[26] Mitteilung der Kommission – „Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr: die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe“, KOM(2010) 600 endg. vom 26.10.2010.

[27] Der Begriff „Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (ESVP) wurde im Vertrag von Lissabon durch „Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik" (GSVP) ersetzt.

[28] Nachdem der Entwurf der Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur Einrichtung von Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen den zivilen ESVP-Missionen und EUROPOL im Bereich des Informationsaustauschs am 17. November 2008 angenommen worden war, wurden zwischen EUROPOL und EULEX KOSOVO personenbezogene Daten ausgetauscht; diese Daten werden von EULEX (durch EUOCI (European Union Office for Criminal Intelligence)) über die nationalen Europol-Stellen in den Hauptstädten dreier Mitgliedstaaten (FI, SE, UK) an EUROPOL weitergegeben.

[29] Mitteilung der Kommission zur Halbzeitbewertung des Rahmenprogramms „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ (2007-2013), KOM(2011) 318 endg.