52011CD0686

/* KOM/2011/0686 endgültig */ BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFLFrühwarnsystemNr. 8-9/2011


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 4

2. Zweckgebundene Einnahmen des EGFL 4

3. Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor 5

4. Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2011 5

5. Vollzug der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL 10

6. Vollzug der Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor 10

7. Vollzug der Mittel des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie 11

8. Schlussfolgerungen 11

Anhang 1 Vorläufiger Verbrauch von EGFL-Mitteln Stand 31.7.2011 12

EINLEITUNG

Der tatsächliche Stand der Haushaltsmittelausführung für den Zeitraum vom 16. Oktober 2010 bis zum 31. Juli 2011, gemessen an dem gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates[1] erstellten und als Indikator dienenden Ausgabenprofil, ist in Anhang 1 aufgeführt.

ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN DES EGFL

Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Konformitätsabschlussentscheidungen, aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen Vorschriften können diese zweckgebundenen Einnahmen also zur Finanzierung der von den Mitgliedstaaten getätigten EGFL-Ausgaben verwendet werden. Ungenutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr[2] übertragen.

Der EGFL-Haushalt 2011 umfasste sowohl die neueste Schätzung der Kommission für die Mittel, die zur Finanzierung der veranschlagten Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen und Direktbeihilfen notwendig wären, und ihre Schätzungen für die zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres zusammenkommen dürften, sowie die Übertragung des Saldos der aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen. In ihrem Vorschlag zur Höhe der EGFL-Mittel für den Haushalt 2011 berücksichtigte die Kommission den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen und beantragte für das Jahr 2011 Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten Ausgaben und den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen. Die Haushaltsbehörde hat den neuen Haushaltsplan des EGFL angenommen, wobei in den Mittelansätzen die erwarteten zweckgebundenen Einnahmen enthalten sind.

Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2011 schätzte die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf 1247 Mio. EUR. Im Einzelnen:

- Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres 2011 zusammenkommen dürften, wurde auf 707 Mio. EUR geschätzt. Aus den Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden dabei jeweils 600 Mio. EUR bzw. 88 Mio. EUR erwartet. Die Einnahmen aus der Milchabgabe wurden mit 19 Mio. EUR veranschlagt.

- Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2010 auf das Haushaltsjahr 2011 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden mit 540 Mio. EUR angesetzt.

Im Haushalt 2011 hat die Kommission diese Einnahmen in Höhe von 1247 Mio. EUR zwei Regelungen zugewiesen. Im Einzelnen:

- 500 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

- 747 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

Für diese beiden Regelungen bewilligte die Haushaltsbehörde schließlich auf Vorschlag der Kommission jeweils einen Betrag in Höhe von 292 Mio. EUR bzw. 30 389 Mio. EUR. Die Summe dieser bewilligten Mittel und der genannten zweckgebundenen Einnahmen entspricht dabei einem geschätzten Mittelbedarf von insgesamt 792 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und 31 136 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

Im Anhang, der den vorläufigen Haushaltsvollzug 2011 für die Zeit bis zum 31. Juli 2011 wiedergibt, handelt es sich bei den Zahlen der Haushaltsansätze für den Obst- und Gemüsesektor und für die entkoppelten Direktbeihilfen um die ursprünglich bewilligten Mittel für diese beiden Regelungen (491,1 Mio. EUR bzw. 36 324 Mio. EUR) ohne die erwähnten zweckgebundenen Einnahmen. Mit den diesen Sektoren zugewiesenen Einnahmen belaufen sich die Mittelansätze im Haushaltsplan 2011 insgesamt auf 991,1 Mio. EUR für den Obst- und Gemüsesektor und auf 37 071 Mio. EUR für die entkoppelten Direktbeihilfen.

EINNAHMEN AUS DEN BEFRISTETEN UMSTRUKTURIERUNGSBETRÄGEN IM ZUCKERSEKTOR

Die befristeten Umstrukturierungsbeträge im Zuckersektor werden als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der Umstrukturierungsbeihilfen für die Zuckerindustrie und anderer beim Umstrukturierungsfonds vorgesehener Beihilfen behandelt. Für die drei Wirtschaftsjahre 2006/07, 2007/08 und 2008/09 wurden diese Beträge für die den Marktteilnehmern in jedem Mitgliedstaat zugeteilten mengenmäßigen Quoten für Zucker, Inulinsirup und Isoglucose in den Fonds eingezahlt. Zum Zeitpunkt der Festlegung des Haushalts 2011 wurde damit gerechnet, dass ein Betrag in Höhe von 1015 Mio. EUR vom Haushaltsjahr 2010 auf das Haushaltsjahr 2011 übertragen werden kann. Die endgültige Höhe der auf das Haushaltsjahr 2011 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen zugunsten des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie belief sich auf 1044,8 Mio. EUR.

ANMERKUNGEN ZUR VORLÄUFIGEN AUSFÜHRUNG DES EGFL-HAUSHALTS 2011

Der vorläufige Stand der Mittelausführung im Zeitraum 16. Oktober 2010 bis 31. Juli 2011 ist in Anhang 1 dargestellt. Er wird an dem gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates erstellten Ausgabenprofil gemessen, das als Indikator dient. Nachstehend wird kurz auf bestimmte Haushaltsartikel eingegangen, bei denen die deutlichsten Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem erwarteten Stand des Haushaltsvollzugs für 2011 festzustellen sind:

Marktstützungsmaßnahmen

Der Mittelverbrauch bei den Interventionen auf den Agrarmärkten lag nach Maßgabe des Indikators zum 31. Juli 2011 um 81,1 Mio. EUR über den bewilligten Haushaltsmitteln. Die Differenz ist hauptsächlich dem Obst- und Gemüsesektor sowie den Sektoren Rind- und Schweinefleisch zuzuschreiben. Gleichzeitig war in anderen Sektoren insgesamt ein Minderverbrauch zu verzeichnen.

Getreide (- 144,9 Mio. EUR)

Der 2011 bei diesem Haushaltsartikel festzustellende Minderverbrauch geht auf die umfangreichen Verkäufe von Interventionsgetreide von Dezember 2010 bis Mai 2011 zurück. Die Kommission verkaufte im Rahmen von offenen Ausschreibungen 2 551 000 Tonnen Gerste und 88 000 Tonnen Weizen zu erheblich höheren Preisen als im Haushaltsplan 2011 veranschlagt. Diese Preise tragen zu beträchtlichen Gewinnen für den Haushalt 2011 bei und sind im Haushaltsvollzug als negative Beträge zum selben Haushaltsartikel ausgewiesen. Derzeit geht die Kommission davon aus, dass diese höheren Einnahmen bis zum Ende des Haushaltsjahrs 2011 insgesamt zu einem Minderverbrauch bei diesem Haushaltsartikel führen werden.

Erstattungen für Nicht-Anhang-1-Erzeugnisse (– 16,2 Mio. EUR)

Der Minderverbrauch bei diesem Haushaltsartikel gemessen am Indikator ist darauf zurückzuführen, dass die Zahlungen für die Ausfuhrlizenzen für Zucker und Milcherzeugnisse niedriger sind als ursprünglich im Haushalt veranschlagt.

Nahrungsmittelhilfeprogramme (+ 26,1 Mio. EUR)

Die höhere Mittelausschöpfung wird hauptsächlich dadurch verursacht, dass 2011 höhere Beträge als üblich für die Vorjahrespläne gezahlt und die Regeln für die Verteilung der Hilfe 2011 gegenüber dem Vorjahr geändert wurden. Diese Änderungen spiegelt der Indikator nicht wider. 2011 nämlich wurde die Frist, bis zu der die jedem Mitgliedstaat zugewiesenen Bestände zu 70 % ausgelagert sein mussten, von Juni auf Mai vorgezogen. Außerdem beabsichtigen die Mitgliedstaaten offensichtlich angesichts der für den Plan für 2012 vorgesehenen, niedrigeren Beträge, den Plan für 2011 vollständig auszuführen. Derzeit glaubt die Kommission allerdings, dass die schnellere Durchführung des Plans für 2011, wenn überhaupt, nur zu einer geringfügigen Überschreitung der vorgesehenen Haushaltmittel führt.

Textilpflanzen (+5,9 Mio. EUR)

Die raschere Inanspruchnahme der Mittel dieses Haushaltsartikels ist auf Umstrukturierungsmaßnahmen bei Baumwolle zurückzuführen, die zum ersten Mal 2010 durchgeführt wurden, als alle Zahlungen im Oktober geleistet wurden. Der Indikator für 2011 basiert auf der Ausführung 2010. Im Jahr 2011 sind die Ausgaben bei diesem Artikel jedoch gleichmäßig über die Monate verteilt angefallen (mit 63 % Ausführung bis Ende Juli). Dieses Ausführungsmuster birgt nicht die Gefahr einer Überschreitung der Haushaltmittel, da nach den Rechtsvorschriften für die genannten Maßnahmen mengenmäßige und finanzielle Obergrenzen bestehen.

Obst und Gemüse (+ 229,8 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)

Der Stand der Ausführung ergibt sich aus den Ausgaben für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen, die sowohl aus den bewilligten Haushaltsmitteln als auch aus den dieser Regelung im Haushaltsplan 2011 zugewiesenen zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden (Anm.: Einzelheiten siehe Ziffer 2). Der angegebene Ausführungsstand ist eine Folge der Anwendung des Indikators zum 31. Juli 2011 auf die bewilligten Haushaltsmittel, die die zweckgebundenen Einnahmen dieses Sektors nicht umfassen.

Derzeit geht die Kommission davon aus, dass die für diesen Sektor insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel zur Deckung der voraussichtlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten im Haushaltsjahr 2011 ausreichen werden.

Als Erläuterung für den Leser hat die Kommission seit dem Jahr 2010 in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch im Anhang eine Fußnote* hinzugefügt. Diese Fußnote zeigt, wie die Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator zum 31. Juli 2011 auf die Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung dieses Sektors veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2 erwähnt, dürften insgesamt für diesen Sektor bewilligte Haushaltsmittel von 491,1 Mio. EUR und zweckgebundene Einnahmen von rund 500 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Wäre der Indikator also auf den veranschlagten Gesamtbetrag an Mitteln von 991,1 Mio. EUR angewandt worden, so wäre ein Minderverbrauch von - 121,6 Mio. EUR zu verzeichnen gewesen.

Dieser Minderverbrauch steht im Zusammenhang mit den Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen, deren Zahlungsrhythmus sich gegenüber den vergangenen Jahren etwas verlangsamt hat, und mit dem Schulobstprogramm, das aufgrund der relativen Neuheit der Maßnahme noch keinem bestimmten Ausführungsmuster folgt. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ein Teil der Sondermaßnahmen zur Stützung des Obst- und Gemüsesektors, die die Kommission nach der EHEC-Krise erlassen hat, durch die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen und der Rest durch einen anderen Posten innerhalb desselben Artikels finanziert wird. Für den Berichtszeitraum haben die Mitgliedstaaten noch keine Ausgaben im Zusammenhang mit der EHEC-Krise gemeldet.

Darüber hinaus steigen die Beihilfen für vorläufig anerkannte Erzeugergruppierungen schneller als in den letzten drei Jahren. Bis zum Ende des Haushaltsjahrs 2011 wird bei dieser Haushaltslinie eine deutliche Mittelüberschreitung erwartet. Die für diese Maßnahmen zu meldenden endgültigen Ausgaben werden aus den Haushaltsmitteln einschließlich der für diesen Sektor im Jahr 2011 verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen finanziert.

Absatzförderungsmaßmaßnahmen (-8,9 Mio. EUR)

Gemessen an den Haushaltsansätzen und dem als Indikator dienenden theoretischen Ausgabenprofil zum 31. Juli 2011 ist ein Minderverbrauch an Haushaltsmitteln zu beobachten. Aufgrund der Mitteilungen aus den Mitgliedstaaten geht die Kommission davon aus, dass der Zahlungsrhythmus aufrechterhalten wird, was zum Ende des Haushaltsjahres bei diesem Artikel zu einem Minderverbrauch führen wird.

Milch und Milcherzeugnisse (- 63,1 Mio. EUR)

Gemessen an den Haushaltsansätzen und dem als Indikator dienenden theoretischen Ausgabenprofil zum 31. Juli 2011 ist ein Minderverbrauch an Haushaltsmitteln zu beobachten. Dies hängt vor allem mit dem Schulmilchprogramm zusammen, für das die Mittel im Haushaltsplan im Laufe der Verhandlungen für den Haushalt 2011 um 10 Mio. EUR gegenüber dem ursprünglichen Bedarf erhöht wurden. Diese Mittelaufstockung spiegelt sich nicht im Mittelverbrauch der Mitgliedstaaten wieder.

Außerdem wurden bei den Interventionsverkäufen von Magermilchpulver, die von Dezember 2010 bis März 2011 getätigt wurden, höhere Preise erzielt als im Haushaltsplan 2011 veranschlagt worden war, die zu höheren Einnahmen für den Haushalt 2011 führten. Derzeit geht die Kommission davon aus, dass diese höheren Einnahmen bis zum Ende des Haushaltsjahrs 2011 insgesamt zu einem Minderverbrauch der Mittel dieses Haushaltsartikels führen werden.

Rindfleisch (+ 18,4 Mio. EUR)

Der raschere Mittelverbrauch bei diesem Haushaltsartikel im Vergleich zum Indikator erklärt sich dadurch, dass die Rindfleischmengen, die seit dem 16. Oktober 2010 mit Erstattungsgewährung ausgeführt wurden, höher waren als erwartet. Dank der Öffnung des türkischen Marktes für EU-Fleischerzeugnisse nahm die Ausfuhrtätigkeit an diesem Markt im WTO-Jahr 2010/11 beträchtlich zu. Die Kommission erteilte in diesem Jahr Ausfuhrlizenzen für eine Menge, die über die im Haushaltsplan 2011 veranschlagte Menge hinausgeht. Nach Auffassung der Kommission ist bei diesem Haushaltsartikel bis zum Ende des Haushaltsjahres insgesamt mit einem Mehrverbrauch zu rechnen, der durch die Übertragung von Mitteln aus anderen Haushaltslinien abgedeckt werden muss.

Schweinefleisch, Eier und Geflügel (+ 42,2 Mio. EUR)

Der raschere Mittelverbrauch bei diesem Haushaltsartikel im Vergleich zum Indikator ist darauf zurückzuführen, dass mehr Geflügel als erwartet mit Erstattungen ausgeführt wurde. Die Kommission rechnet damit, dass dies zu einem Mehrverbrauch bei diesem Haushaltsartikel führen wird, der durch die Übertragung von Mitteln aus anderen Haushaltslinien abgedeckt werden muss.

Darüber hinaus rechnet die Kommission damit, 2011 etwa 50 Mio. EUR für die Maßnahme für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch zu zahlen, die im Januar 2011 eingeführt wurde. Für diese Maßnahme sind im Haushaltsplan 2011 keine Mittel vorgesehen, so dass die Ausgaben durch die Übertragung von Mitteln aus anderen Haushaltsposten abgedeckt werden müssen.

Direktbeihilfen

Gegenüber dem Indikator zum 31. Juli 2011 wurden mehr Haushaltsmittel für Direktbeihilfen in Anspruch genommen (+354 Mio. EUR).

Entkoppelte Direktbeihilfen (+467,1 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)

Die insgesamt für den Bedarf des Sektors zur Verfügung stehenden Mittel belaufen sich auf 37 071 Mio. EUR, einschließlich der für die Betriebsprämienregelung vorgesehenen Einnahmen von voraussichtlich 747 Mio. EUR (Anm.: Einzelheiten siehe Ziffer 2).

Bei der Betriebsprämienregelung ist ein Mehrverbrauch bezogen auf den Indikator festzustellen, der auf die technischen Auswirkungen seiner Anwendung auf die Höhe der bewilligten Mittel zurückzuführen ist, die keine zweckgebundenen Einnahmen umfassen. Als Erläuterung für den Leser hat die Kommission seit dem Jahr 2010 in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch im Anhang eine Fußnote* eingefügt. Diese Fußnote zeigt, wie die Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator zum 31. Juli 2011 auf die Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung dieses Ausgabensektors veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2 erwähnt, dürften insgesamt für diesen Sektor bewilligte Haushaltsmittel von 36 324 Mio. EUR und zweckgebundene Einnahmen von rund 747 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Wäre der Indikator auf den für diesen Sektor veranschlagten Gesamtbetrag von 37 071 Mio. EUR angewandt worden, so wäre ein Minderverbrauch von - 278,3 Mio. EUR (0,8 %) zu verzeichnen.

Derzeit geht die Kommission davon aus, dass zum Ende des Haushaltsjahres bei den Haushaltsmitteln für entkoppelte Direktbeihilfen ein Minderverbrauch zu verzeichnen sein wird, da die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben bei der entkoppelten besonderen Stützung gemäß Artikel 68 geringer sind als im Haushaltsplan 2011 ursprünglich veranschlagt.

Andere Direktbeihilfen (- 113,5 Mio. EUR)

In diesem Sektor ist am 31. Juli 2011 ein Minderverbrauch gegenüber dem entsprechenden Indikator zu verzeichnen. Derzeit geht die Kommission davon aus, dass zum Ende des Haushaltsjahres bei den Haushaltsmitteln für diesen Sektor ein Minderverbrauch zu verzeichnen sein wird, da die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben bei der gekoppelten besonderen Stützung gemäß Artikel 68 geringer sind als im Haushaltsplan 2011 ursprünglich veranschlagt.

Sonstige Ausgaben

Rechnungsabschluss früherer Haushaltsjahre (+ 301,1 Mio. EUR)

Der derzeitige Haushaltsvollzug ergibt sich aus einem Vergleich des Betrags der im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens bereits vorgenommenen finanziellen Berichtigungen mit dem entsprechenden Indikator zum 31. Juli 2011.

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben zum Haushaltsplan 2011 die Einplanung von Mitteln aus Finanzkorrekturen in Höhe von - 72 Mio. EUR vorgeschlagen hat. Der endgültige Betrag für den Rechnungsabschluss, der im Laufe der Verhandlungen über den Haushaltsplan 2011 beschlossen wurde, beträgt - 272 Mio. EUR.

Zurzeit geht die Kommission davon aus, dass die aufgrund ihrer durchweg bereits erlassenen Rechnungsabschlussbeschlüsse sowie der Nichteinhaltung von Beihilfezahlungsfristen durch die Mitgliedstaaten erwarteten Korrekturen nicht ausreichen werden, um diesen negativen Ausgabenbetrag von - 272 Mio. EUR, der sich aus den Haushaltsverhandlungen ergibt, zu decken. Als Ergebnis dieser Beschlüsse muss die Kommission tatsächlich Mittel erstatten, also positive Finanzkorrekturen zugunsten der Mitgliedstaaten in Höhe von netto 64 Mio. EUR vornehmen. Aufgrund der 2011 getroffenen Konformitätsabschlussbeschlüsse muss die Kommission außerdem positive Korrekturen zugunsten der Mitgliedstaaten in Höhe von rund 4 Mio. EUR vornehmen.

Deswegen muss die Kommission positive Haushaltsmittel von rund 335 Mio. EUR finden, die nicht für andere EGFL-Haushaltsposten benötigt werden, um diesen Haushaltsposten 2011 abschließen zu können.

VOLLZUG DER ZWECKGEBUNDENEN EINNAHMEN DES EGFL

Aus der Tabelle im Anhang geht hervor, dass bis zum 31. Juli 2011 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 1595,7 Mio. EUR verfügbar sind. Im Einzelnen:

- Die Einnahmen aus auf Konformitätsabschlussbeschlüsse zurückzuführende finanzielle Berichtigungen beliefen sich auf 513,4 Mio. EUR. Aufgrund des Kommissionsbeschlusses über die Berichtigung eines Konformitätsabschlusses aus dem Jahr 2010 werden diese Einnahmen jedoch letztendlich um rund 46,1 Mio. EUR verringert;

- die Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten beliefen sich auf etwa 155,9 Mio. EUR und lagen damit erheblich über der ursprünglichen Schätzung von 88 Mio. EUR;

- die Einnahmen aus der Milchabgabe, die inzwischen zum Großteil abgeführt wurde, übersteigen mit etwa 21,3 Mio. EUR den ursprünglich geschätzten Betrag von 19 Mio. EUR geringfügig;

- im Gegensatz zu dem ursprünglich veranschlagten Betrag von 540 Mio. EUR belief sich der Betrag der vom Haushaltsjahr 2010 auf das Haushaltsjahr 2011 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen schließlich auf 905,1 Mio. EUR.

Derzeit schätzt die Kommission, dass aus Wiedereinziehungen aufgrund von Unregelmäßigkeiten weitere, wenn auch geringfügige zweckgebundene Einnahmen zu erzielen sind.

VOLLZUG DER EINNAHMEN AUS DEN BEFRISTETEN UMSTRUKTURIERUNGSBETRÄGEN IM ZUCKERSEKTOR

Wie in den Rechtsvorschriften vorgesehen, wurden seit November 2009 keine neuen befristeten Umstrukturierungsbeträge von den Mitgliedstaaten erhoben. Daher entsprechen die gesamten zweckgebundenen Einnahmen, die zugunsten des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie verfügbar sind, den aus dem Haushalt 2010 übertragenen Beträgen in Höhe von 1044,8 Mio. EUR (da die Zahlungen Ende 2010 niedriger waren als erwartet, liegt der Betrag über den im Haushalt 2011 veranschlagten 1015 Mio. EUR ).

VOLLZUG DER MITTEL DES UMSTRUKTURIERUNGSFONDS FÜR DIE ZUCKERINDUSTRIE

Ende Juli 2011 hatten die Mitgliedstaaten Zahlungen in Höhe von 109,1 Mio. EUR an Beihilfen für die Umstrukturierung der Zuckerindustrie, Diversifizierungsbeihilfen und Beihilfen für die Zuckerraffination getätigt.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Der zum 31. Juli 2011 zu verzeichnende vorläufige Verbrauch von EGFL-Mitteln des Haushalts 2011 zeigt, dass die monatlichen Zahlungen an die Mitgliedstaaten das als Indikator für den Haushaltsvollzug dienende Ausgabenprofil um 703,4 Mio. EUR überschreiten. Die verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen, einschließlich der vom Vorjahr übertragenen zweckgebundenen Einnahmen belaufen sich auf 1595,7 Mio. EUR. Die 2011 für den EGFL vereinnahmten zweckgebundenen Einnahmen, werden allerdings durch die in Ziffer 5 genannte Berichtigung gemindert. Derzeit ist vorgesehen, dass die letztendlich verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen entsprechend den Erwartungen bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2011 für die Finanzierung der Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen und die Finanzierung der Betriebsprämienregelung verwendet werden.

Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts verfolgt die Kommission aufmerksam die Entwicklung des Haushaltsvollzugs 2011 und geht davon aus, dass die Berichtigungen des Rechnungs- und des Konformitätsabschlusses (siehe Ziffer 4.3.1) und die Sondermaßnahmen zur Stützung des Obst- und Gemüsesektors, die die Kommission nach der EHEC-Krise erlassen hat (siehe Ziffer 4.1.5), durch den bei einigen Teilen des Haushalts erwarteten Minderverbrauch finanziert werden können. Die Ausgaben für die letztgenannten Maßnahmen werden mit rund 227 Mio. EUR veranschlagt. Derzeitigen Schätzungen zufolge werden die Mitgliedstaaten bis zum Ende des Haushaltsjahrs 2011 Ausgaben in Höhe von 215 Mio. EUR gemeldet haben.

ANHANG 1 VORLÄUFIGER VERBRAUCH VON EGFL-MITTELN STAND 31.7.2011

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[1] ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1.

[2] Übertragene zweckgebundene Einnahmen sind vorrangig zu verwenden, d. h. vor den von der Haushaltsbehörde bewilligten Mitteln oder den im Laufe des Jahres entstandenen zweckgebundenen Einnahmen (Artikel 10 der Haushaltsordnung).