52011DC0641

/* KOM/2011/0641 endgültig */ MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT INSTRUMENT FÜR HERANFÜHRUNGSHILFE (IPA)GEÄNDERTER INDIKATIVER MEHRJAHRESFINANZRAHMEN 2011-2013


Einleitung

Der indikative Mehrjahresfinanzrahmen (Multi-Annual Indicative Financial Framework – MIFF) für das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) soll Informationen über die vorläufige Aufschlüsselung des IPA-Gesamtfinanzrahmens liefern, den die Kommission nach Artikel 5 der IPA-Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 vorgeschlagen hat. Er dient als Bindeglied zwischen dem politischen Rahmen des Erweiterungspakets und dem Haushaltsverfahren. Die für jedes Empfängerland und für die Mehrempfängerprogramme erstellten indikativen Mehrjahresplanungsdokumente, auf deren Grundlage die Heranführungshilfe gewährt wird, tragen der im MIFF vorgeschlagenen vorläufigen Aufschlüsselung Rechnung.

Der MIFF basiert auf einem rollierenden dreijährigen Programmierungszyklus. In der Regel wird der MIFF im letzten Quartal des Jahres n-2 für die Jahre n, n+1 und n+2 vorgelegt. Er ist Teil des Erweiterungspakets und enthält einen mit dem Finanzrahmen im Einklang stehenden Vorschlag für die finanzielle Umsetzung der im Paket selbst festgelegten politischen Prioritäten. Da 2013 das letzte Haushaltsjahr des IPA darstellt, deckt dieser MIFF nur die Änderungen ab, die für die beiden letzten Jahres des laufenden MIFF (2011-2013) geplant sind. Er schlüsselt die Mittelzuweisungen für die Heranführungshilfe nach Ländern und Komponenten auf und enthält die für die Mehrempfängerprogramme und die Unterstützungsausgaben vorgesehenen Beträge.

Wie in den Vorjahren geht der MIFF vom derzeitigen Status der betreffenden Länder aus und greift Entscheidungen des Rates über die mit dem Erweiterungspaket vorgelegten Stellungnahmen oder den voraussichtlichen Zeitpunkt des Beitritts der Kandidatenländer in diesem Stadium nicht vor. Er berücksichtigt jedoch den geänderten Status von Montenegro, das im Dezember 2010 den Status eines Kandidatenlandes erhielt[1], und den für den 1. Juli 2013 geplanten Beitritt Kroatiens. Sollten vor der nächsten jährlichen Überarbeitung des MIFF im Herbst 2012 wesentliche Änderungen des MIFF erforderlich werden, würde die Kommission zu gegebener Zeit eine geänderte Fassung veröffentlichen.

Die allgemeinen politischen Prioritäten für die Heranführungshilfe sind in den Beitrittspartnerschaften und den Europäischen Partnerschaften, den jährlichen Fortschrittsberichten und dem Erweiterungsstrategiepapier festgelegt, die alle Teil des Erweiterungspakets sind, das dem Rat und dem Europäischen Parlament jedes Jahr vorgelegt wird.

Strategische Finanzplanung

AUFTEILUNG DER MITTEL AUF DIE LÄNDER

Ausgangspunkt für die Zuweisungen im Jahr 2007 war die Zusage der Kommission, dass 2007 kein Empfängerland weniger als im Jahr 2006 erhalten sollte. Zudem sollten Bosnien und Herzegowina wie auch Albanien nicht weniger als den jährlichen Durchschnitt der Mittel erhalten, die ihnen in den Jahren 2004 bis 2006 gewährt worden waren. Die zweite Zusage hängt damit zusammen, dass die Mittel für diese beiden Länder bereits 2004 bereitgestellt worden waren.

Die Zahlen für 2008 und die folgenden Jahre wurden anhand von Pro-Kopf-Zuweisungen berechnet, die in der Vergangenheit als Hilfsgrößen für den Bedarf und die Auswirkungen dienten. Die Pro-Kopf-Zuweisungen für die westlichen Balkanstaaten unter den potenziellen Kandidatenländern stiegen während der Laufzeit des derzeitigen Finanzrahmens über den im Rahmen des Programms CARDS gewährten Pro-Kopf-Durchschnitt der Jahre 2004-2006, der 23 EUR (in Preisen von 2004) betrug. Die Aufschlüsselung der Mittel nach Ländern wurde insgesamt eingehalten, mit Ausnahme des Kosovos[2], das höhere IPA-Mittel erhielt. 2008 gewährte die Haushaltsbehörde 60 Mio. EUR als Teil einer umfassenderen Bereitstellung neuer Mittel zur Unterstützung der Stabilität und Entwicklung des Kosovos. Diese wurden durch die Übertragung von weiteren 60 Mio. EUR aus nicht verwendeten Makro-Finanzhilfemitteln ergänzt. 2009 wurden im Anschluss an die Geberkonferenz vom Juli 2008 zusätzlich 40 Mio. EUR gebunden.

Für die Kandidatenländer Kroatien und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien wird ein Betrag von über 30 EUR pro Kopf (in Preisen von 2004) zugewiesen. Für Kroatien wird dieses Finanzierungsniveau über den gesamten Zeitraum beibehalten. Da Kroatien voraussichtlich am 1. Juli 2013 der Europäischen Union beitreten wird, wird die IPA-Zuweisung für Kroatien auf die Hälfte der ursprünglich vorgesehenen Beträge gesenkt; nur die für 2013 vorgesehene Zuweisung für die Entwicklung des ländlichen Raums wird in vollem Umfang aufrechterhalten. Im Einklang mit Nummer 29 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung wird die Kommission einen Vorschlag für eine Änderung des Finanzrahmens für 2013 vorlegen, sobald der Beitrittsvertrag unterzeichnet ist. Die Pro-Kopf-Zuweisungen für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien steigen dagegen weiter, da der Aufbau einer angemessenen Verwaltung unabhängig von der Größe des Landes bestimmte Mindestbeträge erfordert.

Für Montenegro liegen die Pro-Kopf-Zuweisungen höher als für die potenziellen Kandidatenländer, da eine angemessene Verwaltung unabhängig von der Größe des Landes bestimmte Mindestbeträge erfordert.

Die Pro-Kopf-Zuweisungen für die Türkei werden im Zeitraum 2007-2013 schrittweise erhöht, um der Größe und Absorptionskapazität des Landes Rechnung zu tragen.

Island stellt eine Ausnahme unter den Kandidatenländern dar, da die Rechtsvorschriften des Landes aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft bereits weitgehend an den Besitzstand angepasst sind und auch die wirtschaftliche und soziale Entwicklung auf hohem Stand ist. Daher wurde vereinbart, dass das Land nur im Rahmen der von der Kommission verwalteten ersten Komponente über das IPA unterstützt werden soll. Die Mittel werden ab 2011 über einen Zeitraum von drei Jahren bereitgestellt.

AUFTEILUNG DER MITTEL AUF DIE KOMPONENTEN

IPA setzt sich aus fünf Komponenten zusammen: I – Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau, II – Grenzübergreifende Zusammenarbeit, III – Regionale Entwicklung, IV – Entwicklung der Humanressourcen und V – Entwicklung des ländlichen Raums.

Unter Komponente I (Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau) fallen alle Maßnahmen zum Institutionenaufbau und die Investitionen im Zusammenhang mit dem Besitzstand der Europäischen Union; sie unterstützt die begünstigten Länder beim Ausbau der Kapazitäten von Verwaltung und Justiz und fördert je nach Priorität Kooperationsmaßnahmen, die nicht ausdrücklich unter den anderen Komponenten behandelt werden.

Im Rahmen der Komponente II (Grenzübergreifende Zusammenarbeit) werden grenzübergreifende Maßnahmen unterstützt, an denen entweder nur begünstigte Länder oder aber begünstigte Länder und Mitgliedstaaten beteiligt sind; sie umfasst auch die Teilnahme IPA-begünstigter Länder an den transnationalen EFRE-Programmen sowie gegebenenfalls an den ENPI-Programmen für den Schwarzmeer- und den Mittelmeerraum.

Komponente III und IV, die nur von den Kandidatenländern in Anspruch genommen werden können, zielen darauf ab, diese Länder bis zu ihrem Beitritt auf Programmierung, Umsetzung und Verwaltung der Struktur- und des Kohäsionsfonds sowie des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums vorzubereiten, indem eine bestmögliche Annäherung an die Verfahren der Strukturfonds nach den Vorschriften für die Außenhilfe ermöglicht wird. Insbesondere Komponente III (Regionale Entwicklung) lehnt sich weitestgehend an den EFRE und den Kohäsionsfonds an. Komponente IV (Entwicklung der Humanressourcen) dient der Vorbereitung der Kandidatenländer auf den Einsatz der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie. Komponente V (Entwicklung des ländlichen Raums) hilft den Kandidatenländern dabei, sich auf die nach dem Beitritt zur Verfügung stehenden, aus EU-Mitteln finanzierten Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums vorzubereiten, indem sie die Heranführungshilfe nach Systemen verwalten, die den nach dem Beitritt erforderlichen Systemen so ähnlich wie möglich sind.

Die Aufteilung der Mittel auf die Komponenten erfolgte entsprechend der Leistungsfähigkeit der für die Durchführung der Komponenten III, IV und V in den derzeitigen Kandidatenländern erforderlichen dezentralen Verwaltungssysteme; ferner wurde berücksichtigt, dass die Dotierung der Komponente II, soweit sie sich auf die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten bezieht, der betreffenden EFRE-Dotierung aus Rubrik 1b entsprechen muss.

SONSTIGE ZUWEISUNGEN

Unterstützungsausgaben

Dieser Finanzrahmen deckt die direkt mit der Anwendung des IPA zusammenhängenden Verwaltungskosten ab.

Zuweisungen für die Mehrempfängerprogramme

Die Mehrempfängerprogramme im Rahmen der Komponente I sollen die Länderprogramme ergänzen und die multilateralen Beziehungen zwischen den westlichen Balkanstaaten und der Türkei intensivieren. Die Strategie konzentriert sich auf die Bereiche, die für die europäische Integration und die Stabilität in der Region von entscheidender Bedeutung sind, und Bereiche, in denen die Länder zusammenarbeiten müssen. Programme, die ihre Wirkung auf regionaler Ebene entfalten und/oder mit denen bei horizontaler Durchführung in mehreren begünstigten Ländern Größen- oder Verbundvorteile erzielt werden können, werden aus diesem Finanzrahmen finanziert.

Mit Mehrempfängerprogrammen werden unter anderem die Regionale Schule für öffentliche Verwaltung, das Mitteleuropäische Freihandelsabkommen (CEFTA), der Regionale Kooperationsrat (RCC), die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, ERASMUS-Stipendien und die Hochschulbildung unterstützt. Darüber hinaus bilden diese Programme die Grundlage für die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft, die ihre Mittel sowohl aus den Länder- als auch aus den Mehrempfängerprogrammen im Rahmen von IPA bezieht. Der Institutionenaufbau für die westlichen Balkanstaaten, die Türkei und Island wird mit dem Instrument TAIEX unterstützt, und es werden Mittel für die Prüfung und Evaluierung regionaler und einzelstaatlicher Programme sowie für Maßnahmen im Bereich Information und Kommunikation bereitgestellt. Die notwendigen Investitionen in KMU, Energieeffizienz und Infrastrukturausbau, bei denen eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank und anderen internationalen Finanzinstitutionen stattfindet, werden weiter mit einem erheblichen Teil der regionalen und horizontalen Zuweisung unterstützt. Diese Unterstützung wird durch den Investitionsrahmen für die westlichen Balkanstaaten koordiniert, der Ende 2009 eingerichtet wurde, um die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den aktiv in den westlichen Balkanstaaten engagierten Gebern und internationalen Finanzinstitutionen zu fördern. Ab 2010 wird auch ein Teil der Komponente II, nämlich die Teilnahme von Ländern an den transnationalen EFRE-Programmen „Mittelmeerraum“ und „Südosteuropa“, auf Mehrempfängerbasis durchgeführt, um die Umsetzung zu erleichtern.

Zahlenmaterial

Die nachstehende Tabelle enthält Zahlenangaben in jeweiligen Preisen und in Euro. Die Zuweisungen sind nach Ländern und Komponenten, nach Mehrempfängerprogrammen und nach Unterstützungsausgaben aufgeschlüsselt. Zur besseren Übersicht sind auch die Zahlen für die Verpflichtungen für die vorherigen Jahre sowie die aktualisierten Zahlen für 2011 angegeben.

Geänderter indikativer Mehrjahresfinanzrahmen: Mittelzuweisungen des Finanzrahmens 2012-2013 für das Instrument für Heranführungshilfe nach Land und Komponente

Komponente | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |

Kandidatenländer |

KROATIEN |

Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 49 611 775 | 45 374 274 | 45 601 430 | 39 483 458 | 39 959 128 | 39 969 161 | 19 256 943 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 9 688 225 | 14 725 726 | 15 898 570 | 15 601 136 | 15 869 158 | 16 442 542 | 8 499 192 |

Regionale Entwicklung | 45 050 000 | 47 600 000 | 49 700 000 | 56 800 000 | 58 200 000 | 57 578 127 | 31 000 000 |

Entwicklung der Humanressourcen | 11 377 000 | 12 700 000 | 14 200 000 | 15 700 000 | 16 000 000 | 16 040 000 | 9 000 000 |

Entwicklung des ländlichen Raums | 25 500 000 | 25 600 000 | 25 800 000 | 26 000 000 | 26 500 000 | 26 151 182 | 27 700 000 |

INSGESAMT | 141 227 000 | 146 000 000 | 151 200 000 | 153 584 594 | 156 528 286 | 156 181 012 | 95 456 135[3] |

EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN |

Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 41 641 613 | 41 122 001 | 39 310 500 | 36 917 068 | 28 803 410 | 27 209 161 | 27 941 228 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 4 158 387 | 4 077 999 | 4 371 501 | 4 467 526 | 5 124 876 | 5 033 373 | 5 243 041 |

Regionale Entwicklung | 7 400 000 | 12 300 000 | 20 800 000 | 29 400 000 | 39 300 000 | 41038532 | 51 800 000 |

Entwicklung der Humanressourcen | 3 200 000 | 6 000 000 | 7 100 000 | 8 400 000 | 8 800 000 | 10 380 000 | 11 200 000 |

Entwicklung des ländlichen Raums | 2 100 000 | 6 700 000 | 10 200 000 | 12 500 000 | 16 000 000 | 18 221 815 | 21 028 000 |

INSGESAMT | 58 500 000 | 70 200 000 | 81 782 001 | 91 684 594 | 98 028 286 | 101 882 881 | 117 212 269 |

Komponente | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |

ISLAND |

Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 12 000 000 | 12 000 000 | 6 000 000 |

INSGESAMT | 12 000 000 | 12 000 000 | 6 000 000 |

MONTENEGRO |

Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 27 490 504 | 28 112 552 | 29 832 179[4] | 29 838 823 | 29 843 599 | 16 346 471 | 5 238 958 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 3 909 496 | 4 487 448 | 4 667 821 | 3 682 690 | 4 310 344 | 4 588 551 | 4 418 687 |

Regionale Entwicklung | 8 000 000 | 15 200 000 |

Entwicklung der Humanressourcen | 2 800 000 | 2 957 077 |

Entwicklung des ländlichen Raums | 3 300 000 | 7 600 000 |

INSGESAMT | 31 400 000 | 32 600 000 | 34 500 000 | 33 521 513 | 34 153 943 | 35 035 022 | 35 414 722 |

ΤÜRKEI |

Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 256 702 720 | 256 125 297 | 239 550 810 | 217 809 826 | 231 268 023 | 227 499 161 | 246 281 891 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 2 097 280 | 2 874 709 | 3 049 190 | 3 090 174 | 5 131 977 | 2 174 617 | 2 218 109 |

Regionale Entwicklung | 167 500 000 | 173 800 000 | 182 700 000 | 238 100 000 | 293 400 000 | 356 836 341 | 378 000 000 |

Entwicklung der Humanressourcen | 50 200 000 | 52 900 000 | 55 600 000 | 63 400 000 | 77 600 000 | 83 930 000 | 96 000 000 |

Entwicklung des ländlichen Raums | 20 700 000 | 53 000 000 | 85 500 000 | 131 300 000 | 172 500 000 | 189 785 003 | 213 000 000 |

INSGESAMT | 497 200 000 | 538 700 006 | 566 400 000 | 653 700 000 | 779 900 000 | 860 225 122 | 935 500 000 |

Potenzielle Kandidaten |

ALBANIEN |

Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 54 318 790 | 65 237 756[5] | 71 360 000 | 84 200 000[6] | 84 301 650 | 84 290 995 | 87 446 037 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 6 681 210 | 8 582 244 | 9 822 921 | 9 973 173 | 10 126 636 | 10 283 169 | 10 666 232 |

INSGESAMT | 61 000 000 | 73 820 000 | 81 182 921 | 94 173 173 | 94 428 286 | 94 574 164 | 98 112 269 |

BOSNIEN UND HERZEGOWINA |

Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 58 136 394 | 69 854 783 | 83 900 000 | 100 688 099 | 102 681 861 | 102 670 995 | 106 870 228 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 3 963 606 | 4 945 217 | 5 207 746 | 4 696 495 | 4 746 425 | 5 197 353 | 4 942 041 |

INSGESAMT | 62 100 000 | 74 800 000 | 89 107 746 | 105 384 594 | 107 428 286 | 107 868 348 | 111 812 269 |

SERBIEN |

Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 181 496 352 | 179 441 314 | 182 551 643 | 186 206 679 | 190 556 810 | 190 000 995 | 203 101 005 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 8 203 648 | 11 458 686 | 12 248 357 | 11 751 753 | 11 322 790 | 12 097 244 | 11 630 694 |

INSGESAMT | 189 700 000 | 190 900 000 | 194 800 000 | 197 958 432 | 201 879 600 | 202 098 239 | 214 731 699 |

KOSOVO |

Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 68 300 000 | 184 700 000 | 106 100 000 | 66 100 000 | 66 900 000 | 65 870 995 | 70 712 269 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 0 | 0 | 0 | 1 200 000 | 1 800 000 | 2 929 148 | 2 987 731 |

INSGESAMT | 68 300 000 | 184 700 000 | 106 100 000 | 67 300 000 | 68 700 000 | 68 800 143 | 73 700 000 |

Komponente | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |

LÄNDERPROGRAMME INSGESAMT |

1 109 427 000 | 1 311 720 006 | 1 305 072 668 | 1 397 306 900 | 1 553 046 687 | 1 638 664 931 | 1 687 939 363 |

MEHREMPFÄNGERPROGRAMME |

Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 129571000[7] | 137 736 644[8] | 188 867 536[9] | 141 706 551[10] | 186 269 100 | 176 246 613 | 177 845 477 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 0 | 0 | 0 | 4 921 679 | 5 293 313 | 5 672 378 | 6 059 026 |

UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN |

44 793 000 | 51 950 000 | 47 648 000 | 47 393 000 | 52 183 900 | 55 410 600 | 84 500 000 |

GESAMTBETRAG |

1 263 200 000 | 1 501 406 650 | 1 541 588 204 | 1 591 328 130 | 1 796 793 000 | 1 875 994 522 | 1 956 343 866 |

Angaben in Euro und in jeweiligen Preisen

[1] Für die Eröffnung der Komponenten III, IV und V für Montenegro ist die Annahme der von der Kommission vorgeschlagenen Änderung der Verordnung Nr. 1085/2006 (KOM(2011)446 vom 20. Juli 2011) durch den Rat und das Europäische Parlament erforderlich.

[2] Im Sinne der Resolution 1244/99 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

[3] 50 % der ursprünglich für 2013 vorgesehen Zuweisung für die Komponenten I bis IV und 100 % der ursprünglichen Zuweisung für die Komponente V.

[4] Einschließlich 1,2 Mio. EUR zusätzlicher Mittel aus früheren Programmen.

[5] Einschließlich 3,12 Mio. EUR zusätzlicher Mittel aus früheren Programmen.

[6] Einschließlich 1,5 Mio. EUR zusätzlicher Mittel aus früheren Programmen.

[7] Einschließlich 20,6 Mio. EUR zusätzlicher Mittel aus früheren Programmen.

[8] Einschließlich 2,0 Mio. EUR zusätzlicher Mittel aus früheren Programmen.

[9] Einschließlich 22,8 Mio. EUR zusätzlicher Mittel aus früheren Programmen.

[10] Einschließlich einer Verringerung der Fazilität für Ernährungssicherheit um 29 Mio. EUR, die 2011 (14 Mio. EUR), 2012 (6 Mio. EUR) und 2013 (9 Mio. EUR) zurückgezahlt werden. Die in diesen Jahren zurückgezahlten Mittel werden für die Zuweisung für Island verwendet werden; einschließlich 2,7 Mio. EUR zusätzlicher Mittel aus früheren Programmen.