52011DC0624

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE FORTSCHRITTE BEI DER ERFÜLLUNG DER KYOTO-ZIELE(gemäß Artikel 5 der Entscheidung Nr. 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls) /* KOM/2011/0624 endgültig */


INHALTSVERZEICHNIS

1. ZUSAMMENFASSUNG 2

2. ERZIELTE FORTSCHRITTE 1990-2009 2

2.1. Entwicklungstendenzen der THG-Emissionen in den Mitgliedstaaten 2

2.2. THG-Intensitäten und Pro-Kopf-Emissionen im Jahr 2009 2

2.3. THG-Emissionen 2009 im Vergleich zu 2008 2

2.4. Entwicklungstrend in Schlüsselsektoren 2

3. VORAUSSICHTLICHE FORTSCHRITTE BEI DER VERWIRKLICHUNG DES KYOTO-ZIELS 2

3.1. THG-Emissionsprognosen 2

3.1.1. EU-27 2

3.1.2. EU-15 2

3.1.3. EU-12 2

3.2. Stand der Umsetzung der EU-Klimapolitik 2

3.3. Umsetzung des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) 2

3.3.1. Zweiter Handelszeitraum (2008-2012) 2

3.3.2. Inanspruchnahme von JI- und CDM-Gutschriften durch Betreiber 2

3.4. Prognostizierte Nutzung von Kyoto-Mechanismen durch die Regierungen 2

3.5. Prognostizierte Nutzung von Kohlenstoffsenken 2

4. VERWIRKLICHUNG DES ZIELS FÜR 2020 2

4.1. THG-Emissionsreduktionsziele der EU für 2020 2

4.2. Politiken, die das Erreichen der Ziele fördern 2

4.3. Prognostizierter Abstand zur Zielerfüllung 2

5. Anpassung an den Klimawandel 2

6. Lage in den EU-Bewerberländern 2

ZUSAMMENFASSUNG

Auf Kurs zum Kyoto-Ziel 2008-2012

Im Jahr 20091 sind die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen)der EU-27 - ohne Berücksichtigung der Emissionsquellen und -senken aus dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) - um insgesamt 17,4 % gegenüber dem Stand von 1990 zurückgegangen. Gegenüber dem Jahr 2008 sanken die Emissionen um 7,1 %, während das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU-27 im selben Zeitraum aufgrund der wirtschaftlichen Rezession um rund 4 % schrumpfte.

Den vorläufigen Daten für 20102 zufolge haben sich die THG-Emissionen der EU-15 und der EU-27 im Jahr 2010 um 2,3 % gegenüber 2009 verändert. Auf der Grundlage dieser Schätzwerte liegen die Emissionen der EU-15 um 10,7 % unter dem Wert des Basisjahres. Die Emissionen der EU-27 liegen 2010 rund 15,5 % unter dem Stand von 1990. Das BIP hat sich im Zeitraum 1990-2010 um 39 % für die EU-15 und um 41 % für die EU-27 verändert; von 2009 bis 2010 veränderte es sich um 1,8 %.

Im Rahmen des Kyoto-Protokolls haben sich die Länder der EU-15 verpflichtet, ihre THG-Emissionen bis Ende des Zeitraums 2008-2012 um 8 % gemessen am Stand des Basisjahres zu senken. Auf der Grundlage der letzten vorliegenden Inventardaten von 20091 sind die THG-Emissionen der EU-15 nunmehr im sechsten Jahr in Folge insgesamt zurückgegangen und lagen ohne LULUCF 12,7 % unter den Emissionen des Basisjahres. Obwohl die Wirtschaft, gemessen am BIP, seit 1990 um fast 37 % beträchtlich gewachsen ist, sind die THG-Emissionen der EU-15 gesunken.

Im Jahr 2009 sind die THG-Emissionen der EU-15 mit 6,9 % beträchtlich gegenüber dem Wert von 2008 zurückgegangen. Dieser Rückgang liegt deutlich über dem rezessionsbedingten Einbruch des BIP der EU-15 um rund 4 %, was belegt, dass die Umwandlung Europas in eine CO2-arme Wirtschaft trotz der tiefen Wirtschaftskrise in der EU nicht ins Stocken geraten ist. Die positive Entwicklung der THG-Intensität setzte sich auf demselben Niveau wie in den Vorjahren fort.

Alles in allem zeigen die Prognosen 3 der THG-Gesamtemissionen (siehe Abbildung 1), dass sich die EU-15 auf einem guten Weg befindet, um ihr Kyoto-Ziel zu erreichen. Schätzungen zufolge wird sie die Zielvorgaben wahrscheinlich sogar übertreffen.

Abbildung 1: Bisherige und prognostizierte Emissionen der EU-15

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Anmerkung : Die Pfeile basieren auf dem Durchschnitt im Zeitraum 2008-2012 und entsprechen daher nicht genau den Emissionsprognosen für 2010. Quelle: Europäische Kommission, EUA

Nach den jüngsten THG-Prognosen sind sechs Mitgliedstaaten (Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Schweden und das Vereinigte Königreich) auf Kurs, um ihre THG-Reduktionsziele im eigenen Land zu erreichen. Unter Berücksichtigung der geplanten Nutzung der flexiblen Kyoto-Mechanismen, der Verwendung nicht beanspruchter Zertifikate aus der Reserve für neue Marktteilnehmer im EU-EHS und der Kohlenstoffsenken sowie zusätzlicher politischer Maßnahmen dürften lediglich drei Mitgliedstaaten (Österreich, Italien und Luxemburg) Schwierigkeiten haben, ihre Ziele zu erreichen.

In den meisten der 12 Mitgliedstaaten, die der EU seit 2004 beigetreten sind, wird für den Zeitraum 2009-2012 ein leichter Emissionsanstieg vorhergesagt. Trotzdem wird für neun dieser Staaten mit einem Kyoto-Ziel prognostiziert, dass sie ihre Kyoto-Ziele schon mit den bisherigen Politiken und Maßnahmen erreichen oder überschreiten werden. Slowenien wird Schätzungen zufolge sein Ziel erreichen, wenn alle bestehenden und geplanten Maßnahmen, darunter auch der Erwerb von Kyoto-Gutschriften, die erwarteten Ergebnisse erbringen.

Neue Maßnahmen zur Verwirklichung des ambitionierten Ziels der EU für 2020

Das Klima- und Energiepaket4 von 2009 ist ein Paket integrierter und ambitionierter Politiken und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels bis 2020 und darüber hinaus. Ab 2013 verteilen sich die Gesamtanstrengungen der EU zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen um 20 %5 bis 2020, gemessen am Stand von 1990, auf EU-EHS- und Nicht-EHS-Sektoren. Die im vorigen Abschnitt vorgestellten THG-Daten beziehen sich auf den Anwendungsbereich des ersten Verpflichtungszeitraums des Kyoto-Protokolls und können nicht unmittelbar zur Bewertung des Fortschritts der EU bei der Erfüllung ihrer internen Verpflichtungen bis 2020 herangezogen werden, da sie eine größere Bandbreite von Sektoren erfassen.

Die Vorarbeiten für die Umsetzung des THG-Reduktionsziels für 2020 haben weiterhin zügige Fortschritte gemacht. Hinsichtlich der EU-Emissionshandelsrichtlinie in ihrer geänderten Fassung wurden im vergangenen Jahr die technischen Aspekte der Vorschriften für die kostenlose Zuteilung und die Versteigerung von Zertifikaten, die Verwendung von internationalen Gutschriften, die Festsetzung der Obergrenze und die Modalitäten für Änderungen der Register beschlossen. Was die Lastenteilungsentscheidung betrifft, die die THG-Emissionen in den nicht unter das EU-EHS fallenden Sektoren durch die Festsetzung verbindlicher Jahresemissionsziele für jeden einzelnen Mitgliedstaat regelt, so ist die Ausarbeitung der Durchführungsvorschriften weiter fortgesetzt worden. Diese betreffen insbesondere die Festlegung der absoluten Werte der Ziele der Mitgliedstaaten und das Compliance-System, das zur jährlichen Überwachung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten und zu ihrer Unterstützung im Falle erforderlich werdender Korrekturmaßnahmen, sollten sie ihre Ziele nicht erreichen, eingeführt wird.

Das THG-Reduktionsziel von 20 % ist in der „Europa-2020“-Strategie für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum verankert, die der Europäische Rat im Juni 2010 angenommen hat. Das Emissionsreduktionsziel ist eines der fünf Hauptziele dieser Strategie. Wie die Kommission in ihrem Jahreswachstumsbericht 2011 feststellt, reichen die bestehenden und die geplanten Maßnahmen im Bereich Klimaschutz noch nicht aus, um die Europa-2020-Kernziele zu erreichen. Viele Mitgliedstaaten müssen daher zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um ihre Verpflichtungen im Rahmen der Lastenteilungsentscheidung zu erfüllen. Nach den jüngsten THG-Prognosen werden nur elf Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen mit den derzeitigen Politiken erfüllen; weitere sieben dürften ihre Ziele erreichen, wenn ihre zusätzlichen Politiken und Maßnahmen die erwarteten Ergebnisse erbringen. Die verbleibenden neun Mitgliedstaaten müssen zusätzliche Maßnahmen konzipieren, um ihre Zielvorgaben zu erreichen.

Abbildung 2 zeigt den Abstand zwischen den Prognosen für 2020 und den Zielen der EU für 2020 (-20% bzw. -30%), was bedeutet, dass die EU ihre Anstrengungen zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen intensivieren muss.

Abbildung 2: Bisherige und prognostizierte Emissionen der EU-27

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Anmerkung: Die Vorhersage der Entwicklung der Emissionen im Zeitraum 2010-2020 beruht auf PRIMES/GAINS-Prognosen3.

Quelle: Europäische Kommission, EUA

Auf dem PRIMES/GAINS-Modell beruhende Prognosen, die die vorhandenen EU- und einzelstaatlichen Politiken (mit Stand von Mitte 2009) berücksichtigen und die Emissionsziele des Klima- und Energiepaket erfassen, zeigen, dass die THG-Emissionen in der EU (mit den derzeit zur Verfügung stehenden Maßnahmen) im Zeitraum 1990-2020 um 15,3 % zurückgehen dürften.

ERZIELTE FORTSCHRITTE 1990-2009

Entwicklungstendenzen der THG-Emissionen in den Mitgliedstaaten

Die allgemeine Entwicklung der THG-Emissionen in der EU hängt stark von den beiden größten Emittenten (Deutschland und Vereinigtes Königreich) ab, die gemeinsam für rund ein Drittel der THG-Gesamtemissionen der EU-27 verantwortlich sind. Im Jahr 2009 haben diese beiden Mitgliedstaaten THG-Emissionsreduktionen von insgesamt 538 Mio. t CO2-Äquivalent gemessen am Stand von 1990 erzielt.

Die Hauptgründe für die günstige Entwicklung in Deutschland (-26,3 % im Zeitraum 1990-2009) sind die zunehmend effizienten Kraftwerke und Heizkraftwerke, der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung sowie die umfangreichen Investitionen in die wirtschaftliche Modernisierung der fünf neuen Bundesländer nach der deutschen Wiedervereinigung. Der Rückgang der THG-Emissionen im Vereinigten Königreich (-27,0 % im Zeitraum 1990-2009) war in erster Linie auf die Liberalisierung der Energiemärkte und die anschließende Umstellung von Erdöl und Kohle auf Gas bei der Stromerzeugung sowie auf die Verringerung der N2O-Emissionen bei der Adipinsäureherstellung zurückzuführen. In jüngster Zeit wirkte sich auch die Rezession auf den Rückgang der Emissionen in diesen beiden Ländern aus, wobei hauptsächlich die Sektoren Energie und Industrie betroffen waren.

Italien und Frankreich sind der dritt- und der viertgrößte Emittent; ihr Emissionsanteil liegt bei jeweils etwa 11 %. Die THG-Emissionen Italiens lagen im Jahr 2009 rund 5,4 % unter den Werten von 1990. Der im Jahr 2009 beobachtete Rückgang war in erster Linie der wirtschaftlichen Rezession zuzuschreiben, die sich insbesondere auf die Strom- und Wärmeerzeugung sowie auf den Industriesektor auswirkte. Die französischen Emissionen lagen 2009 8,1 % unter dem Niveau von 1990. Beträchtliche Reduktionen wurden bei den N2O-Emissionen aus der Adipinsäureherstellung erzielt. Die CH4-Emissionen aus der Abfallwirtschaft und die CO2-Emissionen aus dem Straßenverkehr sind dagegen zwischen 1990 und 2009 stark gestiegen.

Auf Spanien und Polen als fünft- und sechstgrößte Emittenten in der EU-27 entfallen jeweils rund 8 % der THG-Gesamtemissionen der EU-27. Polen senkte seine THG-Emissionen um 16,8 % zwischen 1990 und 2009 (um 33,2 % gegenüber seinem Basisjahr 1988). Die Hauptgründe für die rückläufigen Emissionen in Polen - wie auch in anderen mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten - waren der Niedergang der energieineffizienten Schwerindustrie, die allgemeine Umstrukturierung der Wirtschaft in den späten 1980er und frühen 1990er Jahren sowie die Verbesserungen im Bereich Energieeffizienz im Zeitraum 1990-2009. Von dieser Entwicklung ausgenommen waren der Verkehrssektor, insbesondere der Bereich Straßenverkehr, in dem Emissionen um ca. 95 % zugenommen haben, sowie einige Industriesektoren wie Ölraffination und chemische Industrie Die spanischen Emissionen haben zwischen 1990 und 2009 um 29,8 % zugenommen. Diese Entwicklung ist weitgehend auf den Anstieg der Emissionen aus der Abfallwirtschaft, dem Straßenverkehr, der Strom- und Wärmeerzeugung und dem verarbeitenden Gewerbe zurückzuführen.

Im Jahr 2009 lagen die THG-Emissionen in fünf Mitgliedstaaten über den Werten des Basisjahres (zumeist 1990), während in den übrigen 20 Mitgliedstaaten das Gegenteil der Fall war. Zypern und Malta haben keine Emissionsreduktionsverpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls. In diesen Ländern lagen die Emissionen im Jahr 2009 über den Werten von 1990. Die prozentualen Veränderungen bei den THG-Emissionsraten zwischen dem Basisjahr und dem Jahr 2009 reichen von -60 % (Estland) bis +27 % (Spanien).

THG-Intensitäten und Pro-Kopf-Emissionen im Jahr 2009

Die Emissionen sind sowohl in der EU-27 als auch in der EU-15 zurückgegangen, obgleich die Wirtschaft spürbar gewachsen ist. Dies deutet darauf hin, dass eine Entkopplung zwischen der Zunahme der THG-Emissionen und dem BIP-Wachstum stattgefunden hat.

Abbildung 3: Entwicklung von THG-Intensität, BIP, Energieverbrauch und CO2-Emissionen

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Quelle: EUA, GD ECFIN (AMECO-Datenbank ), Eurostat

Zwischen 1990 und 2009 wuchs das BIP in der EU-27 um 38 % (bei einem Rückgang der THG-Emissionen um 17,4 %) und in der EU-15 um 37 % (bei einem Rückgang der Emissionen um 12,7 %). Zwischen 2008 und 2009 war wegen der wirtschaftlichen Rezession sowohl in der EU-27 als auch in der EU-15 ein Rückgang des BIP von rund 4 % zu verzeichnen. Dennoch setzte sich der Prozess der Entkopplung auch 2009 fort, wie die weitere Abnahme der THG-Intensität um 3,0 % in der EU-27 und um 2,7 % in der EU-15 zeigt. Die BIP-Daten für das Jahr 2010 weisen darauf hin, dass die wirtschaftliche Talsohle durchschritten ist. Der gesamtwirtschaftliche Trend einer Entkopplung von THG-Emissionen und BIP-Wachstum wird auch durch die seit 1990 zu beobachtende Entwicklung im verarbeitenden Gewerbe bestätigt.

Zwischen 1990 und 2009 nahm die THG-Intensität in allen Mitgliedstaaten ab. Der stärkste Rückgang war in Estland (-80 %), der Slowakei (-73 %), Bulgarien (-62 %), Rumänien (-61 %), Litauen (-60 %), Lettland (-59 %) und Polen (-59 %) zu verzeichnen. Die geringsten Änderungen ergaben sich in Portugal (-12 %), Zypern (-13 %), Italien (-20 %), Spanien (-20 %) und Malta (-22 %).

Im Jahr 2009 lagen die Pro-Kopf-Emissionen in der EU-27 bei 9,2 t CO2-Äq. In der EU-15 waren sie etwas höher und lagen im Schnitt bei 9,4 t CO2-Äq. Die Pro-Kopf-Emissionen sanken um 0,7 t CO2-Äq. gemessen am Jahr 2008 bzw. um 2,3 t CO2 gemessen an 1990, was einer Reduktion von fast 20 % entspricht. Allerdings sind bei den THG-Pro-Kopf-Emissionen 2009 bedeutende Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu verzeichnen; die Emissionen reichen von 4,7 t CO2-Äq. pro Kopf (Lettland) bis zu 23,7 t CO2-Äq. pro Kopf (Luxemburg). Diese Unterschiede hängen weitgehend von der Energieintensität und dem Energiemix des jeweiligen Landes ab. Auch die Entwicklungstendenzen bei den Pro-Kopf-Emissionen sind beträchtlichen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten unterworfen. Die größten Pro-Kopf-Reduktionen seit 1990 sind in den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten, Luxemburg, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, Schweden und Belgien erzielt worden. In sechs Mitgliedstaaten sind die Pro-Kopf-Emissionen seit 1990 gestiegen. Während die Pro-Kopf-Emissionen in Malta, Portugal und Spanien deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegen, gilt für Slowenien, Griechenland und Zypern das Gegenteil. (Siehe auch Abbildung 3 des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen.)

THG-Emissionen 2009 im Vergleich zu 2008

Von 2008 bis 20091 waren die THG-Emissionen in allen Mitgliedstaaten rückläufig. In der EU-27 sanken die Emissionen um 354,4 Mio. t CO2-Äq. (7,1 %), wovon 274,3 Mio. t CO2-Äq. (6,9 %) auf die EU-15 entfielen. Der Rückgang der Emissionen in absoluten Zahlen gegenüber dem Vorjahr, ist zu einem wesentlichen Teil auf die derzeitige Wirtschaftskrise zurückzuführen, die den seit 2004 anhaltenden rückläufigen Trend beschleunigte. Allerdings verbesserte sich die THG-Intensität, wie bereits weiter oben dargelegt, auch aufgrund anderer Faktoren wie der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien.

Die stärksten Reduktionen bei den THG-Emissionen (in absoluten Zahlen) waren in Deutschland (-61,4 Mio. t CO2-Äq.), dem Vereinigten Königreich (-54,0 Mio. t CO2-Äq.), Italien (-50,6 Mio. t CO2-Äq.) und Spanien (-37,2 Mio. t CO2-Äq.) zu verzeichnen. Erhebliche Verringerungen wurden auch in Rumänien (-22,6 Mio. t CO2-Äq.), Frankreich (-21,9 Mio. t CO2-Äq.) und Polen (-19,1 Mio. t CO2-Äq.) erzielt. Diese positive Entwicklung war insbesondere auf die geringere öffentliche Strom- und Wärmeerzeugung sowie auf rückläufige Emissionen aus dem verarbeitenden Gewerbe und dem Verkehr zurückzuführen.

Was die relative Entwicklung betrifft, waren die stärksten Reduktionen bei den THG-Emissionen in Estland (16,1 %), Rumänien (14,7 %) und Bulgarien (13,8 %) zu beobachten. In vielen Mitgliedstaaten wie Litauen, Lettland, der Slowakei, Italien, Spanien, Slowenien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Irland, Österreich und Belgien war eine Abnahme zwischen 8 % und 10 % zu verzeichnen. Die geringste Abnahme wurde in den Niederlanden verzeichnet (2,8 %).

Die Rezession des Jahres 2009 wirkte sich auf alle Wirtschaftssektoren in der EU aus. Sie hatte einen Rückgang beim Verbrauch fossiler Brennstoffe, hauptsächlich Kohle, und eine geringere wirtschaftliche Aktivität in der Industrie zur Folge. Trotz eines kalten Winters gingen die Emissionen auch im Haushaltssektor zurück, was auf einen geringeren Verbrauch von Brennstoffen, insbesondere flüssigen Brennstoffen, in nicht an ein Verteilungsnetz angeschlossenen Wärmesystemen zurückzuführen ist. Die bedeutendsten Rückgänge bei den THG-Emissionen wurden somit in der öffentlichen Strom- und Wärmeerzeugung (-103,2 Mio. t CO2-Äq. bzw. 7,8 %), im verarbeitenden Gewerbe (-65,7 Mio. t CO2-Äq. bzw. 12,9 %), in der Eisen- und Stahlherstellung (-53,6 Mio. t CO2-Äq. bzw. 29,6 %), im Straßenverkehr (-23,7 Mio. t CO2-Äq. bzw. 2,7 %) sowie im Haushalts- und Dienstleistungssektor (-22,0 Mio. t CO2-Äq. bzw. 3,2 %) verzeichnet.

Obwohl die THG-Emissionen im Verkehrssektor zwischen 2008 und 2009 zurückgingen, stellt dieser Bereich nach wie vor eine bedeutende Emissionsquelle dar. 87 % der verkehrsbedingten Emissionen werden von den Mitgliedstaaten der EU-15 erzeugt; auf sie entfällt mit einem Rückgang von -20,5 Mio. t CO2-Äq. auch ein entsprechend hoher Anteil der in der EU-27 beobachteten THG-Emissionsreduktionen in diesem Sektor (-23,7 Mio. t CO2-Äq.).

Die Emissionen aus dem internationalen Luft- und Seeverkehr sanken ebenfalls im zweiten Jahr in Folge (7 % für den Luftverkehr und 10 % für den Seeverkehr), was hauptsächlich auf die Auswirkungen der Wirtschaftskrise zurückzuführen ist. Diese beiden Sektoren sind gegenwärtig für ungefähr 6,3 % der gesamten THG-Emissionen der EU-27 verantwortlich, fallen jedoch nicht unter die Kyoto-Ziele.

Entwicklungstrend in Schlüsselsektoren

Abbildung 4 zeigt, dass die Sektoren Energieerzeugung und Energienutzung einschließlich Verkehr mit einem Anteil von 80 % an den Gesamtemissionen der EU die wichtigsten Sektoren sind. Der Verkehr verursacht 22 % der gesamten THG-Emissionen, die Landwirtschaft 10 %, die Industrie 7% und die Abfallwirtschaft 3 %. Die rückläufigen Emissionen in den Sektoren Energie, Landwirtschaft, Industrie und Abfall seit 1990 wurden durch bedeutende Emissionszunahmen im Verkehrssektor teilweise aufgehoben (für genauere Einzelheiten siehe auch das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen). Im Jahr 2009 führte die wirtschaftliche Rezession jedoch zu einem Rückgang der verkehrsbedingten Emissionen.

Abbildung 4: Entwicklung der THG-Emissionen in der EU-15 und der EU-27 nach Sektoren und Anteil der einzelnen Sektoren

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Quelle: EUA

VORAUSSICHTLICHE FORTSCHRITTE BEI DER VERWIRKLICHUNG DES KYOTO-ZIELS

THG-Emissionsprognosen

EU-27

Den Schätzungen zufolge werden die THG-Gesamtemissionen der EU-27 im Kyoto-Verpflichtungszeitraum um ungefähr 17,9 % unter den Werten des Basisjahres liegen. Diese Schätzung beruht auf Prognosen der Mitgliedstaaten3 und berücksichtigt die geltenden Politiken und Maßnahmen. Ein noch stärkerer Rückgang wird prognostiziert, wenn die Wirkung der von den Regierungen über die Kyoto-Mechanismen erworbenen Gutschriften, die Kohlenstoffsenken und zusätzliche Maßnahmen berücksichtigt werden (für Einzelheiten siehe die Tabellen 7a und 7b im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen).

EU-15

Die zusammengefassten Prognosen für alle Sektoren lassen darauf schließen, dass die THG-Gesamtemissionen der EU-15 im Kyoto-Verpflichtungszeitraum voraussichtlich 10,5 % unter den Werten des Basisjahres liegen werden. Unter Einbeziehung

(1) der Nutzung von Kyoto-Mechanismen durch die Regierungen, die eine zusätzliche Emissionsreduktion um 2,5 % erbringen dürfte, und

(2) der durch Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absätze 3 und 4 des Kyoto-Protokolls in der EU-15 in Senken gebundenen CO2-Mengen, die einer Reduktion von 0,9 % entsprechen,

wird für die EU-15 sogar eine noch weitergehende Emissionsreduktion prognostiziert. Unter der Annahme, dass alle Maßnahmen die erwarteten Wirkungen zeigen und der Handel mit Zertifikaten und Emissionsreduktionsgutschriften berücksichtigt wird, könnte mit einer Gesamtreduktion der THG-Emissionen im Kyoto-Verpflichtungszeitraum von bis zu 13,4 % gegenüber dem Basisjahr gerechnet werden.

Abbildung 5 stellt für jeden Mitgliedstaat den Abstand zwischen den Prognosen für nicht unter das EHS fallende Emissionen und den jeweiligen Zielvorgaben für diese Sektoren dar. Diese Analyse deutet darauf hin, dass die bestehenden Politiken und Maßnahmen nicht ausreichen, um die EU-15 in die Lage zu versetzen, ihren Anteil des auf die Nicht-EHS-Sektoren entfallenden kollektiven Kyoto-Ziels zu erfüllen. Allerdings werden einige Mitgliedstaaten ihre überschüssigen zugeteilten Mengen handelbarer Einheiten (Assigned Amount Units - AAU) ausbuchen. In der Praxis müssen alle Mitgliedstaaten ihre jeweiligen Einzelverpflichtungen erfüllen, damit gewährleistet ist, dass die EU ihr kollektives Ziel im Rahmen des Kyoto-Protokolls erreicht.

EU-12

Für die 12 Mitgliedstaaten, die der Union seit 2004 beigetreten sind, wird auf der Grundlage der bestehenden nationalen Politiken und Maßnahmen prognostiziert, dass die zusammengefassten Emissionen gegenüber 2009 leicht ansteigen und im Kyoto-Verpflichtungszeitraum rund 38,7 % unter dem Niveau des Basisjahres liegen werden. Slowenien ist der einzige Mitgliedstaat der EU-12, der in Kyoto-Mechanismen investieren will. Die Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Slowenien beabsichtigen, Kohlenstoffsenken anrechnen zu lassen. Die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen und die Slowakei planen, einen Teil ihrer AAUs zu veräußern.

Abbildung 5: Relativer Abstand (Über- oder Unterschreitung des Zielwertes) zwischen den THG-Prognosen für Nicht-EHS-Sektoren im Verpflichtungszeitraum und den jeweiligen Zielwerten für den Zeitraum 2008-2012, gestützt auf THG-Prognosen und die Nutzung von Kyoto-Mechanismen und Kohlenstoffsenken

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Anmerkung: (1) Im Falle Bulgariens, Portugals und Rumäniens stützen sich die Schätzungen auf PRIMES/GAINS-Prognosen; (2) für alle übrigen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Zyperns und Maltas, die keine Emissionsreduktionsverpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls haben,) wurden für die Schätzungen nationale Prognosen herangezogen; (3) im Falle von Mitgliedstaaten, die ihre Absicht mitgeteilt hatten, zur Erfüllung von Nicht-EHS-Verpflichtungen nicht ausgeschöpfte Zertifikate aus der Reserve für neue Marktteilnehmer (NER) im Rahmen des EU-EHS zu verwenden, wurde die Verwendung dieser Zertifikate berücksichtigt (Irland).

Quelle: EUA, Europäische Kommission

Stand der Umsetzung der EU-Klimapolitik

Das Europäische Programm zur Klimaänderung

Eine Prüfung der Politiken und Maßnahmen der Mitgliedstaaten der EU-27 hat acht gemeinsame und koordinierte Politiken und Maßnahmen (Common and Coordinated Policies and Measures, CCPM) ergeben, für die prognostiziert wird, dass sie in der EU zu bedeutenden THG-Emissionsreduktionen führen werden. Die größten Erfolge werden von der überarbeiteten EU-EHS-Richtlinie (2003/87/EG) und der Richtlinie über erneuerbare Energien (2009/28/EG) erwartet, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen fördert. Im Sektor Verkehr sind die Vorschriften für die Kraftstoffqualität und die Reduktion von CO2 aus Personenkraftwagen von großer Bedeutung. Des Weiteren wird im Zuge der Umsetzung der Richtlinien über die Energieleistung von Gebäuden, über umweltgerechte Gestaltung, über die Energiesteuer und über die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung die Energienachfrage zurückgehen. Und schließlich dürfte auch die Nutzung der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls zu signifikanten Reduktionen der THG-Emissionen führen.

Neben diesen acht Schlüsselpolitiken und -maßnahmen wurden fünf weitere CCPM identifiziert , die ebenfalls bedeutende Emissionsreduktionen in der EU erbringen dürften. Bei diesen fünf Politiken handelt es sich um die Deponierichtlinie (99/31/EG), die Richtlinie über die Wirkungsgrade von neuen Warmwasserheizkesseln, die Richtlinie über die Kennzeichnung von Geräten (2000/13/EG), die Richtlinie über Industrieemissionen (2010/75/EU) sowie das „Motor Challenge“-Programm, mit dem die Energieeffizienz industrieller Elektromotoren verbessert werden soll. Ein Bericht der Kommission über die Anwendung, die Auswirkungen und die Angemessenheit der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 kommt zu dem Schluss, dass die Verordnung bereits zu einer Verringerung der Emission von F-Gasen gegenüber einem Szenario ohne die Verordnung geführt hat. Zusammen mit der Richtlinie über mobile Klimaanlagen (2006/40/EG) hat die Verordnung das Potenzial, eine bedeutende Reduktion der prognostizierten Emissionen bis 2020 und darüber hinaus zu bewirken.

Die acht wichtigsten Schlüsselpolitiken sind für 92 % der gesamten im Zusammenhang mit den CCPM erwarteten Emissionseinsparungen in der EU-27 verantwortlich. Dies zeigt, wie wichtig diese Politiken sind, um die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Emissionsreduktionsverpflichtungen zu unterstützen.

Jüngste Entwicklungen

Seit der Annahme des Klima- und Energiepakets wird an Durchführungsvorschriften gearbeitet. Bis 2013 müssen ungefähr 20 neue Rechtsakte und Dokumente fertig gestellt sein, um das reibungslose Funktionieren des überarbeiteten EU-EHS zu gewährleisten und die Weichen für die Umsetzung der nationalen THG-Emissionsziele in den Nicht-EHS-Sektoren zu stellen.

Vor kurzem ist die EU-EHS-Obergrenze für 2013-2020 unter Berücksichtigung des erweiterten Anwendungsbereichs des Systems nach 2012 angepasst worden. Maßnahmen zur Verbesserung der Integrität und der Sicherheit des dem EU-EHS zugrundeliegenden Registersystems wurden ausgearbeitet. Die Kommission hat vorgeschlagen, das Verzeichnis der Sektoren und Teilsektoren, von denen angenommen wird, dass sie einem erheblichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen („carbon leakage“) ausgesetzt sind, zu überarbeiten. Dieser Vorschlag umfasst die Hinzufügung einiger zusätzlicher Sektoren wie zum Beispiel die Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik und die Gewinnung von Salz. Die beiden letzteren Vorschläge werden derzeit vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft. Die Vorbereitungen für die dritte Handelsperiode wurden auch im Hinblick auf die weitere Verbesserung einer harmonisierten Anwendung der Zuteilungsregeln fortgesetzt.

Daneben wurde eine Einigung über den Vorschlag erzielt, mit der Versteigerung von bis zu 120 Millionen Zertifikaten in der Form von Futures oder Forwards bereits 2012, also vor dem Beginn des Handelszeitraums 2013-2020, zu beginnen. Dies soll einen reibungslosen Übergang vom zweiten zum dritten Handelszeitraum des EU-EHS gewährleisten und das ordnungsgemäße Funktionieren des Sekundärmarkts für CO2-Zertifikate unterstützen.

Die Ausarbeitung von verbesserten Regeln für die Überwachung der THG-Emissionen und die Berichterstattung durch die Betreiber von Anlagen, die unter das EU-EHS fallen, sowie für die Anforderungen an die Prüfung von Emissionsberichten und die Akkreditierung und Überwachung der Prüfstellen wird fortgesetzt und zielt auf eine bessere Harmonisierung der angewandten Vorschriften. Zwei neue Verordnungen sollen bis Ende 2011 in endgültiger Form vorliegen.

Die Arbeit an den Durchführungsvorschriften zur Lastenteilungsentscheidung wird fortgesetzt und konzentriert sich derzeit auf die Festlegung der absoluten Werte der jährlichen Emissionsziele der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2013-2020, den Erlass von Vorschriften für den Transfer jährlicher Emissionszuteilungen zwischen Mitgliedstaaten und die Gewährleistung der Transparenz dieser Transfervorschriften.

Darüber hinaus wurde mit der Überarbeitung des EU-Überwachungssystems begonnen. Sie wird von der Notwendigkeit getragen, die Erfordernisse der Berichterstattungspflicht im Rahmen des Klima- und Energiepakets, die Europa-2020-Strategie, die neuen sich aus den Vereinbarungen von Cancun ergebenden Anforderungen sowie die Lehren aus den bisherigen Erfahrungen zu berücksichtigen.

Die Ausarbeitung der Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 443/2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen wird fortgesetzt. Das Verfahren für die Genehmigung und Zertifizierung innovativer Technologien zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen dürfte in Kürze angenommen werden.

Außerdem wurde vor kurzem das Weißbuch „Verkehr“ (KOM(2011)144 endgültig) verabschiedet, das eine Reihe wichtiger Maßnahmen festlegt, um die verkehrsbedingten Emissionen in den kommenden Jahren weiter zu senken.

Kürzlich erlassene Rechtsakte

Umsetzung des Klima- und Energiepakets:

1. EU-EHS-Obergrenze: Beschluss 2010/634/EU der Kommission6 zur Anpassung der gemeinschaftsweiten Menge der im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems für 2013 zu vergebenden Zertifikate.

2. EU-EHS, Versteigerung - dritter Handelszeitraum: Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 der Kommission7 über den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten.

3. EU-EHS, harmonisierte Zuteilungsvorschriften: Beschluss 2011/278/EU der Kommission8 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten.

4. NER 300: Beschluss 2010/670/EU der Kommission9 über Kriterien und Maßnahmen für die Finanzierung von kommerziellen Demonstrationsprojekten.

5. EU-EHS, Verwendung internationaler Gutschriften: Verordnung (EU) Nr. 550/2011 der Kommission10 über Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung internationaler Gutschriften aus Industriegasprojekten.

Andere:

6. Luftverkehr und EU-EHS: Verordnung (EU) Nr. 394/2011 der Kommission11 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 748/2009 über die Liste der Luftfahrzeugbetreiber.

7. CO 2 und Personenkraftwagen: Verordnung (EU) Nr. 1014/2010 der Kommission12 über die Erfassung und Meldung von Daten über die Zulassung neuer Personenkraftwagen.

8. CO 2 und Personenkraftwagen: Verordnung (EU) Nr. 63/2011 der Kommission13 mit Durchführungsbestimmungen für die Beantragung einer Ausnahme von den Zielvorgaben für spezifische CO2-Emissionen.

9. CO 2 und Nutzfahrzeuge: Verordnung (EU) Nr. 510/2011 der Kommission14 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge.

Umsetzung des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS)

Der erste Anwendungszeitraum des EU-EHS erstreckte sich über die Jahre 2005-2007. Im derzeitigen zweiten Handelszeitraum (2008-2012) beginnt für die am EU-EHS teilnehmenden Betreiber demnächst das letzte Jahr. Im Jahr 2013 tritt ein grundlegend überarbeitetes System in Kraft. Für weitere Informationen über die Umsetzung des überarbeiteten EU-EHS siehe Abschnitt 3.2.

Zweiter Handelszeitraum (2008-2012)

Die EU-weite Obergrenze für den Zeitraum 2008-2012 beträgt 2,081 Mrd. Zertifikate/Jahr und liegt somit um 10,5 % unter der Menge, die die Mitgliedstaaten ursprünglich in ihren nationalen Zuteilungsplänen vorgeschlagen hatten. Im Jahr 2010 waren mehr als 12 000 Anlagen am System beteiligt. Die Gesamtmenge der geprüften Emissionen aus EU-EHS-Anlagen der EU-27 betrug 2010 1,913 Mrd. t15 CO2-Äq. und lag somit rund 3 % über dem Wert von 2009. Der Anstieg reflektiert den wirtschaftlichen Aufschwung nach der Rezession, die 2009 zu einem ungewöhnlich starken Rückgang der Emissionen um 11,6 % geführt hatte. Trotzdem blieben die EU-EHS-Emissionen im Jahr 2010 deutlich unter der Obergrenze für den Zeitraum 2008-2012 und sind gegenüber dem Jahr 2005 um durchschnittlich mehr als 8 % gesunken.

Im Jahr 2010 lagen die durchschnittlichen Emissionen pro Anlage um mehr als 17 000 t CO2-Äq. unter den Werten von 2005, als das EU-EHS eingeführt wurde. Obwohl die Emissionen 2007 nach dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens zur EU und erneut 2010 mit dem Beginn des wirtschaftlichen Aufschwungs nach der Rezession leicht anstiegen, liegen die durchschnittlichen jährlichen Emissionen pro Anlage derzeit um 8,3 % unter den Werten von 2005. Für weitere Informationen siehe die Tabellen 10 und 11 sowie Abbildung 2 im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen.

In den ersten drei Jahren des zweiten Handelszeitraums, zwischen 2008 und 2010, gaben die Betreiber zur Deckung ihrer Emissionen zumeist europäische Emissionsberechtigungen (EUA) ab (ca. 95 %). Den verbleibenden Teil ihrer Abgabeverpflichtungen (ca. 5 %) erfüllten die Betreiber mit zertifizierten Emissionsreduktionen (CER) und/oder Emissionsreduktionseinheiten (ERU).

Inanspruchnahme von JI- und CDM-Gutschriften durch Betreiber

In ihren zweiten nationalen Allokationsplänen (NAP) haben die Mitgliedstaaten eine Obergrenze für die maximale Inanspruchnahme projektbasierter Gutschriften durch Betreiber (Joint Implementation, JI, und Clean Development Mechanism, CDM) festgesetzt. Insgesamt können EHS-Anlagen aus allen Mitgliedstaaten im zweiten Handelszeitraum bis zu 278 Mio. CER oder ERU in Anspruch nehmen, was 13,4 % der EU-weiten Obergrenze für diesen Zeitraum entspricht. Im Jahr 2010 verwendeten Betreiber 137 Mio. CER oder ERU, was 7,1 % aller zur Erfüllung der Verpflichtungen abgegebenen Zertifikate entspricht. Ab 2013 werden die Vorschriften für die Inanspruchnahme von JI- und CDM-Gutschriften, wie in der überarbeiteten EU-EHS-Richtlinie vorgesehen, überprüft.16

Prognostizierte Nutzung von Kyoto-Mechanismen durch die Regierungen

Zehn Mitgliedstaaten der EU-15 sowie Slowenien haben beschlossen, zur Erreichung ihrer Kyoto-Ziele Kyoto-Mechanismen zu nutzen und Kyoto-Einheiten zu erwerben. Zusammen dürften diese EU-15-Mitgliedstaaten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im ersten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls jährlich 108,4 Mio. t CO2-Äq. erwerben. Dies entspricht ungefähr 2,5 Prozentpunkten auf dem Weg zur Erreichung des Kyoto-Ziels der EU-15 von -8 % (siehe Tabelle 12 im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen).

Diese zehn Mitgliedstaaten zusammengenommen haben beschlossen, bis zu 2,8 Mrd. EUR in den Erwerb von Einheiten über JI, CDM oder den internationalen Emissionshandel zu investieren. Österreich, die Niederlande, Spanien, Irland und Luxemburg haben die meisten Mittel bereitgestellt (531 Mio. EUR, 500 Mio. EUR, 386 Mio. EUR, 290 Mio. EUR bzw. 250 Mio. EUR für den fünfjährigen Verpflichtungszeitraum). Die Mittel Sloweniens wurden auf 80 Mio. EUR geschätzt. Aufgrund der Auswirkungen der jüngsten Wirtschaftskrise auf die THG-Emissionen werden die Mitgliedstaaten jedoch möglicherweise weniger Emissionsreduktionsgutschriften benötigen als ursprünglich veranschlagt. Diese Vermutung scheint dadurch gestützt zu werden, dass die den Konten der Mitgliedstaaten im Register bisher tatsächlich gutgeschriebenen Gutschriften nur etwa 28 Mio. t CO2-Äq. entsprechen.

Was von den Mitgliedstaaten veräußerte AAU anbelangt, so wurden nach den Daten im Register ca. 56 Mio. t CO2-Äq. übertragen. Die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, die Slowakei und Polen gaben an, einen weiteren Teil ihrer AAU veräußern zu wollen. Ein Mitgliedstaat (Vereinigtes Königreich) hat Rechtsvorschriften erlassen, wonach etwaige überschüssige AAU aus der Differenz zwischen dem Kyoto-Ziel und dem nationalen „CO2-Budget“ nach dem ersten Verpflichtungszeitraum ausgebucht werden.

Prognostizierte Nutzung von Kohlenstoffsenken

Zusätzlich zu den Politiken und Maßnahmen für die verschiedenen THG-Emissionsquellen können die Mitgliedstaaten auch Kohlenstoffsenken nutzen. Nach den bisher vorliegenden Informationen werden in der EU-15 im Verpflichtungszeitraum netto etwa 8,9 Mio. t CO2 jährlich durch Aufforstungs- und Wiederaufforstungsmaßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Kyoto-Protokolls gebunden. Aktivitäten gemäß Artikel 3 Absatz 4 dürften zusätzlich rund 27,7 Mio. t CO2 pro Jahr des Verpflichtungszeitraums (EU-15) beitragen. Berücksichtigt man ferner die Beiträge der EU-12, so ergeben sich insgesamt 35,5 Mio. t CO2 jährlich (Einzelheiten sind der Tabelle 13 im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zu entnehmen).

Zusammengerechnet dürften die Aktivitäten gemäß Artikel 3 Absätze 3 und 4 in den Mitgliedstaaten der EU-15 Emissionsreduktionen von 40,2 Mio. t CO2 pro Jahr des Verpflichtungszeitraums bewirken. Dies entspricht fast einem Prozentpunkt der Reduktionsverpflichtung von 8 %, die die EU-15 im ersten Verpflichtungszeitraum gemessen an den Emissionen des Basisjahres zu erfüllen hat.

VERWIRKLICHUNG DES ZIELS FÜR 2020

THG-Emissionsreduktionsziele der EU für 2020

Im Klima- und Energiepaket ist für die EU-27 ein THG-Emissionsreduktionsziel von 20 % bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 vorgesehen, was einer Reduktion von 14 % gegenüber dem Jahr 2005 entspricht. Diese Reduktionsanstrengungen verteilen sich wie folgt auf die EU-EHS- und die Nicht-EHS-Sektoren:

10. Reduktion um 21 % bis 2020, gemessen am Stand von 2005, in den EU-EHS-Sektoren;

11. Reduktion um rund 10 % bis 2020, gemessen am Stand von 2005, in den Nicht-EU-EHS-Sektoren.

Diese THG-Emissionsreduktionsziele wurden in die Europa-2020-Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum aufgenommen.

Politiken, die das Erreichen der Ziele fördern

Die Emissionsobergrenzen für den Zeitraum 2013-2020 sind in der Lastenteilungsentscheidung und in der überarbeiteten EHS-Richtlinie festgesetzt. Das EU-EHS ist ein marktgestütztes System, das über 12 000 Anlagen erfasst. Die Lastenteilungsentscheidung verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre THG-Emissionen zwischen 2013 und 2020 linear mit verbindlichen Jahreszielen zu begrenzen. Dadurch soll eine schrittweise Verwirklichung der für 2020 vereinbarten Ziele gewährleistet werden. Die Lastenteilungsentscheidung regelt THG-Emissionen aus sämtlichen Sektoren, ausgenommen Anlagen und Luftverkehrsunternehmen, die unter das EU-EHS fallen, LULUCF sowie der internationale Seeverkehr. Damit die Mitgliedstaaten ihre Ziele für die unter die Lastenteilungsentscheidung fallenden Sektoren erreichen, stehen EU-weit ergänzende Politiken zur Verfügung, so zum Beispiel die verbindlichen Ziele für erneuerbare Energien, Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, die Emissionsnormen für neue, leichte Nutzfahrzeuge, die Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid, die Verordnung über fluorierte Treibhausgase und die Kraftstoffqualitätsrichtlinie. Von Bedeutung sind hier außerdem die Bemühungen der Kommission und der Mitgliedstaaten um die Förderung der Demonstration und Anwendung innovativer Technologien zur Reduktion der THG-Emission, zum Beispiel der SET-Plan und das NER300-Programm.

Nach der Lastenteilungsentscheidung sind die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich, dass diese EU-weiten Politiken und Maßnahmen in den betreffenden Sektoren umgesetzt werden und dass gegebenenfalls zusätzlich nationale Politiken und Maßnahmen zur Begrenzung der Emissionen in diesen Sektoren festgelegt werden. Zur Überwachung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten und zu ihrer Unterstützung im Falle erforderlich werdender Korrekturmaßnahmen, sollten sie ihre Ziele nicht erreichen, wird ein robustes Überwachungs- und Berichterstattungssystem eingeführt.

Prognostizierter Abstand zur Zielerfüllung

Trotz der positiven Aussicht auf Erfüllung der Verpflichtung aus dem Kyoto-Protokoll (Prognosen 2008-2012) sind weitere Anstrengungen und zusätzliche Politiken erforderlich, um die Ziele für 2020 zu erreichen. Die in der Lastenteilungsentscheidung und der überarbeiteten EHS-Richtlinie vorgesehenen Flexibilitäten, beispielsweise die Inanspruchnahme von Projektgutschriften, werden ebenfalls zum Erreichen der Ziele beitragen. Abbildung 6 zeigt erste Schätzungen für den Abstand zwischen den prognostizierten THG-Emissionen in den Nicht-EHS-Sektoren bis 2020 und den Zielen für 2020.

Nach diesen vorläufigen Prognosen sind in einzelnen Mitgliedstaaten noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, damit sie ihre für die Nicht-EHS-Sektoren gesetzten Ziele bis 2020 erreichen. Voraussichtlich werden nur elf Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen mit den bestehenden Politiken und Maßnahmen erfüllen. Weitere sieben Mitgliedstaaten dürften ihre Ziele mit den geplanten zusätzlichen Politiken und Maßnahmen erreichen. Neun Mitgliedstaaten werden ihre Verpflichtungen selbst mit den derzeit vorgesehenen zusätzlichen Maßnahmen wahrscheinlich nicht erreichen. Was die EU-27 anbelangt, würde allerdings den Schätzungen zufolge das Gesamtziel für die Nicht-EHS-Sektoren erreicht. Sie dürfte ihre Verpflichtungen jedoch erfüllen, wenn die zusätzlichen Politiken und Maßnahmen die erwarteten Ergebnisse erbringen. In dieser Analyse ist die Inanspruchnahme von Gutschriften aus JI- und CDM-Projekten noch nicht berücksichtigt.

Um den Weg für die reibungslose Erfüllung des 2020-Ziels zu ebenen, müssen die Mitgliedstaaten nicht nur unbedingt sicherstellen, dass die Emissionsreduktionen mit den bestehenden Politiken und Maßnahmen rechtzeitig verwirklicht werden, sie müssen darüber hinaus auch die Ausarbeitung und vollständige Umsetzung ihrer zusätzlichen Politiken und Maßnahmen vorantreiben und andere Möglichkeiten wie die Nutzung internationaler Gutschriften in Betracht ziehen.

Abbildung 6: Prognostizierter Abstand zum 2020-Ziel für Nicht-EHS-Sektoren

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Anmerkung: (1) Die Daten, die der vorliegenden Berechnung zugrunde liegen, beruhen auf den gegebenenfalls3 ergänzten und angepassten Prognosen der Mitgliedstaaten für Nicht-EHS-Emissionen bis 2020 sowie auf Schätzwerten für die Nicht-EHS-Ziele der Mitgliedstaaten für 2020 (diese können noch Änderungen unterliegen). Mehrere Mitgliedstaaten (CZ, EE, FI, LT, NL, PL) haben keine spezifischen nationalen Prognosen für Nicht-EHS-Sektoren vorgelegt, so dass der Anteil dieser Emissionen geschätzt werden musste. (2) Die in dieser Abbildung dargestellte Abschätzung sollte aufgrund der Unterschiede in der Methodologie und in den Annahmen lediglich als Anhaltspunkt dienen. Manche Daten, wie zum Beispiel die griechischen und litauischen Prognosen, weichen erheblich von den Prognosen im Rahmen der Studie „EU energy trends to 2030 - update 2009“ (veröffentlicht von der Europäischen Union, GD Energie in Zusammenarbeit mit der GD Klimaschutz und der GD Mobilität und Verkehr, ISBN 978-92-79-16191-9) ab.

Quelle: EUA, Europäische Kommission

ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL

Die Verringerung der Emissionen in den kommenden Jahrzehnten kann großräumige gefährliche Klimaänderungen noch verhindern. Doch selbst wenn der durchschnittliche globale Temperaturanstieg auf unter 2 °C gehalten werden kann, werden die Bürger und die Unternehmen Europas die negativen Auswirkungen des unvermeidbaren Klimawandels zu spüren bekommen und kostenwirksame Maßnahmen ergreifen müssen, um sich darauf einzustellen.

Im April 2009 hat die Europäische Kommission das Weißbuch „Anpassung an den Klimawandel“ angenommen, in dem der politische Aktionsrahmen der EU zur Verbesserung der Widerstandskraft Europas gegenüber dem Klimawandel dargelegt ist. Vier Aktionsschwerpunkte wurden durch das Weißbuch festgelegt: Schaffung einer soliden Wissensgrundlage über die Auswirkungen und Folgen des Klimawandels für die EU; Einbeziehung des Aspekts der Anpassung in wichtige Politikbereiche der EU; Kombination politischer Instrumente (marktgestützte Instrumente, Leitlinien, öffentlich-private Partnerschaften), um sicherzustellen, dass der Anpassungsprozess effektiv abläuft, und Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Anpassung. Diese Aktionsschwerpunkte werden derzeit durch 33 Maßnahmen umgesetzt (siehe Tabelle 15 des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen).

Daneben sieht das Weißbuch „Anpassung an den Klimawandel“ die Einrichtung eines europäischen Vermittlungsmechanismus über Klimaauswirkungen vor. Dabei handelt es sich um ein webbasiertes IT-Tool und eine Datenbank zur Anpassung an den Klimawandel, die die Ausarbeitung und Umsetzung von Anpassungsstrategien unterstützen sollen. Der Mechanismus umfasst sowohl technische Funktionen (Bereitstellung notwendiger Daten und Informationen sowie räumlich aufgelöster visueller Darstellungen zu Auswirkungen, Anfälligkeiten und Anpassungsfragen) als auch Funktionen der Politikunterstützung (insbesondere über ein Unterstützungstool, das die Nutzer durch den politischen Prozess der Ausarbeitung von Anpassungsstrategien leitet). Der erste Prototyp des EU-Vermittlungsmechanismus steht seit Ende April 2011 zur Verfügung und wird derzeit bewertet. Nach einer weiteren Entwicklungsphase wird die endgültige Version im März 2012 in Betrieb genommen. Ab diesem Zeitpunkt wird die Europäische Umweltagentur (EUA) den Vermittlungsmechanismus zur Anpassung an den Klimawandel verwalten.

In dem Weißbuch wird außerdem eine EU-Anpassungsstrategie vorgeschlagen, deren Annahme für 2013 vorgesehen ist und deren Maßnahmen im Zeitraum 2013-2020 umgesetzt werden sollen. Das Ziel dieser Strategie ist die Entwicklung eines umfassenden Rahmens für anpassungsbezogene Aktivitäten auf allen Ebenen.

Lage in den EU-Bewerberländern

Von 199017 bis 2009 sind die THG-Emissionen in Kroatien um 8 % zurückgegangen; im Vergleich zu 2008 beträgt der Rückgang 7 %. Allerdings zeichnet sich nach den THG-Prognosen in der Fünften Nationalen Mitteilung ab, dass Kroatien Probleme haben wird, sein Kyoto-Ziel mit den derzeitigen Politiken und Maßnahmen zu erreichen.

Die THG-Emissionen in Island haben zwischen 1990 und 2009 um 35 % zugenommen und lagen 2009 5,4 % unter dem Wert von 2008. Unter Berücksichtigung des Beschlusses 14/CP.7 ist Island gemäß den THG-Prognosen in der Fünften Nationalen Mitteilung auf Kurs, um sein Kyoto-Ziel zu erreichen.

Im Jahr 2009 emittierte die Türkei Treibhausgase in Höhe von 369,6 Mio. t CO2-Äq. gegenüber 187 Mio. t CO2-Äq. im Jahr 1990, was einer Steigerung um 97,6 % gegenüber dem Basisjahr und um 1 % gegenüber 2008 entspricht. Obwohl die Türkei ein Annex-I-Land ist, hat sie keine THG-Reduktionsverpflichtung im Rahmen des derzeitigen, ersten Verpflichtungszeitraums des Kyoto-Protokolls.

Für die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien liegt kein aktuelles Inventar über THG-Emissionen vor. Zwischen 1990 und 2005 sind die THG-Emissionen insgesamt um rund 19 % zurückgegangen.

Für weitere Informationen über THG-Emissionen in den EU-Bewerberländern siehe Abschnitt 2 des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen.