/* KOM/2011/0595 endgültig */ BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Betrugsbekämpfung - Jahresbericht 2010
INHALTSVERZEICHNIS Zusammenfassung 4 Einleitung 6 1. Gemeldete Betrugsdelikte und sonstige Unregelmäßigkeiten 8 1.1. Analyse der Betrugsdelikte und sonstige Unregelmäßigkeiten, die von den Mitgliedstaaten und von den Kommissionsdienststellen im Jahr 2010 gemeldet wurden 9 1.2. Einnahmen 11 1.2.1. Traditionelle Eigenmittel 11 1.2.2. Mehrwertsteuern 13 1.3. Ausgaben 13 1.3.1. Agrarausgaben 13 1.3.2. Kohäsionspolitik 15 1.3.3. Heranführungshilfen 17 1.3.4. Von der Kommission direkt verwaltete Ausgaben 19 2. Einziehung von Schadensbeträgen im Jahr 2010 21 2.1. Traditionelle Eigenmittel 22 2.2. Landwirtschaft 22 2.3. Kohäsionspolitik 23 2.4. Heranführungshilfen 24 2.5. Von der Kommission direkt verwaltete Ausgaben 24 3. Ergebnisse des Fragebogens zur Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bei der Minderung des Risikos einer Doppelfinanzierung von Projekten auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik 25 4. Betrugsbekämpfungspolitik 26 4.1. Umsetzung von Betrugsbekämpfungsinitiativen im Jahr 2010 26 4.1.1. Das Programm „Hercule II“ 26 4.1.2. Zoll 27 4.1.3. Stand der Ratifizierung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften 27 4.1.4. Die Betrugsbekämpfungspolitik der Kommission im Zusammenhang mit der Erweiterung 27 4.1.5. Die Betrugsbekämpfungspolitik der Kommission im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik 28 4.1.6. Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen 29 4.2. Neue Initiativen zur Betrugsbekämpfung 29 4.2.1. Die Reform des OLAF 29 4.2.2. Die mehrjährige Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission 30 4.2.3. Mitteilung „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durch strafrechtliche Vorschriften und verwaltungsrechtliche Untersuchungen" 30 4.2.4. Mitteilung „Korruptionsbekämpfung in der EU" 30 4.2.5. Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens 30 4.2.6. Aktionsplan zur Bekämpfung des Zigaretten- und Alkoholschmuggels entlang der Ostgrenze der EU 31 Fazit 31 ZUSAMMENFASSUNG Die Kommission legt diesen jährlichen Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen der EU nach Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vor, der in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erstellt wurde. Der Bericht gibt darüber Aufschluss, wie groß das Risiko ist, dass EU-Gelder missbräuchlich verwendet werden (Unregelmäßigkeiten und Betrugsdelikte) und welche Vorsorgemaßnahmen diesbezüglich ergriffen werden. Dabei wird sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite des EU-Halts abgedeckt. Unlängst ergriffene Initiativen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU Die Kommission hat in jüngster Vergangenheit eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des straf- und des verwaltungsrechtlichen Rahmens für den Schutz der finanziellen Interessen der EU angenommen: - einen geänderten Vorschlag zur Reform des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), - die Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission, - die Mitteilung „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durch strafrechtliche Vorschriften und verwaltungsrechtliche Untersuchungen". Zu Lasten des EU-Haushalts gehende Unregelmäßigkeiten Mit Ausnahme der Daten über die von der Europäischen Kommission direkt verwalteten Ausgaben gründen sich die in diesem Bericht vorgenommenen Analysen auf von den Mitgliedstaaten mitgeteilte Daten. Bei den Ausgaben belief sich das Gesamtvolumen der finanziellen Auswirkungen der von den Kontrollsystemen aufgedeckten Unregelmäßigkeiten[1] im Berichtszeitraum auf 1,8 Mrd. EUR (1,27 % aller Mittelzuweisungen), gegenüber 1,4 Mrd. EUR (1,13 % der Gesamtmittelzuweisungen) im Jahr 2009. Bei den Einnahmen war das Gesamtvolumen der finanziellen Auswirkungen von Unregelmäßigkeiten ebenfalls höher als noch im Jahr 2009: 393 Mio. EUR (1,88 % des Bruttovolumens der erhobenen traditionellen Eigenmittel) gegenüber 357 Mio. EUR (1,84 % des Bruttovolumens der erhobenen traditionellen Eigenmittel). Aus den Zahlen für das Jahr 2010 geht hervor, dass die gemeldeten Unregelmäßigkeiten mit Ausnahme der Heranführungsfonds und der traditionellen Eigenmittel in allen Sektoren zugenommen haben. Hauptgründe dafür sind der zyklische Charakter der Kohäsionsfondsprogrammierung (besonders der Abschluss des Durchführungszeitraums 2000–2006) und der allgemeine Anstieg von Umfang und Geschwindigkeit der Berichterstattung der (meisten) Mitgliedstaaten infolge der Umsetzung des verbesserten Berichterstattungssystems für Unregelmäßigkeiten (Irregularities Management System, IMS). Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, von ihnen aufgedeckte Unregelmäßigkeiten zu melden und jeweils anzugeben, ob es sich um ein vermutetes Betrugsdelikt handelt. Die Berichterstattungssysteme sind modernisiert und verbessert worden, so dass die Berichterstattung insgesamt an Qualität gewonnen hat. Die diesbezüglichen Analysen decken somit nunmehr einen größeren Bereich ab und sind auch zuverlässiger geworden. Während das Gesamtbild relativ beruhigend ist und insbesondere belegt, dass die Kommission über geeignete Strukturen für die Behandlung von Unregelmäßigkeiten verfügt, ist gleichwohl auch klar, dass sich die Methoden der einzelnen Mitgliedstaaten für die Meldung von Unregelmäßigkeiten erheblich von einander unterscheiden. In einigen Fällen stellt sich dabei die Frage nach der Angemessenheit der nationalen Systeme. Auf diese Aspekte wird im Bericht und im Arbeitsdokument der Kommissionsdienstellen „ Statistische Auswertung der Unregelmäßigkeiten “ ausführlich eingegangen. Aus der Analyse über die bestehenden Betrugsrisiken geht zudem hervor, dass die Betrugsbekämpfung nach wie vor eine sehr konkrete Notwendigkeit von höchster Priorität darstellt. Ferner ist es sehr wichtig, dass die Minderheit von Mitgliedstaaten, die das elektronische Berichterstattungssystem noch nicht nutzen, so bald wie möglich darauf umsteigt. Verbesserung der Betrugsbekämpfungssysteme Im Rahmen des Gesamtvolumens der finanziellen Auswirkungen von Unregelmäßigkeiten war bei den Fällen von Betrugsverdacht eine Zunahme des Gesamtschadensvolumens von 180 Mio. EUR (0,13 % der Mittelzuweisungen) im Jahr 2009 auf schätzungsweise 478 Mio. EUR (0,34 % der Mittelzuweisungen) im Jahr 2010 zu verzeichnen. Bestimmte Mitgliedstaaten melden noch immer sehr niedrige Betrugsverdachtquoten. Diese Mitgliedstaaten werden gebeten, über die Art und Weise Bericht zu erstatten, wie die Kontrollsysteme an Zielbereiche, in denen hohe Betrugs- und Unregelmäßigkeitsrisiken bestehen, angepasst werden. Die Kommission beabsichtigt, die Kontrollsysteme, die die Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik zur Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten und Betrug eingeführt haben, einer Analyse zu unterziehen. Erste Ergebnisse dieser Analyse werden im Jahresbericht über den Schutz der finanziellen Interessen der EU für das Jahr 2011 veröffentlicht werden. Verbesserung der Einziehungsverfahren Es ist erforderlich, die Effizienz des Einziehungsprozesses zu erhöhen. Dies gilt vor allem für die Heranführungshilfen. Die Kommission drängt jene Mitgliedstaaten und Länder, die nur geringe Einziehungsquoten vorweisen können, die Verfahren zu beschleunigen, bei Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten alle verfügbaren Rechtsinstrumente und Garantien zu nutzen und Vermögen einzuziehen, wenn geschuldete Beträge nicht entrichtet werden. Einleitung Dieser Bericht informiert über Fälle sowohl von finanzieller Misswirtschaft als auch von Betrug, damit sich der Leser ein Gesamtbild der Lage machen kann. Im weiteren Sinne werden in diesem Bericht auch Maßnahmen zur Abschreckung von Misswirtschaft und Betrug sowie zur Verbesserung der bestehenden Systeme auf EU- und auf mitgliedstaatlicher Ebene behandelt. Im Vertrag ist ausdrücklich vorgesehen, dass die EU und die Mitgliedstaaten sich die Verantwortung für den Schutz der finanziellen Interessen der EU und die Betrugsbekämpfung teilen. Die Behörden der Mitgliedstaaten verwalten vier Fünftel der EU-Ausgaben und ziehen die traditionellen Eigenmittel der EU[2] ein. In diesen Bereichen führt die Kommission die Gesamtaufsicht, setzt Normen und überprüft die Einhaltung der Rechtsvorschriften. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten ist von wesentlicher Bedeutung. Ein primäres Anliegen dieses Berichts ist es daher, anhand der vorliegenden Daten zu klären, wie erfolgreich diese Zusammenarbeit gewesen ist und wie sie weiter verbessert werden könnte. Wie seine Vorgänger enthält auch dieser Bericht aktuelle Informationen über von den Kontrollsystemen aufgedeckte Unregelmäßigkeiten, vermutete Betrugsdelikte und zu ihrer Bekämpfung ergriffene Maßnahmen sowie eine einmalige Analyse eines besonderen Themas. Das diesjährige, vorab von der Kommission und den Mitgliedstaaten abgesprochene besondere Thema ist das Doppelfinanzierungsrisiko im Bereich der Kohäsionspolitik. Zu der betreffenden Analyse haben die Mitgliedstaaten durch Beantwortung eines einschlägigen Fragebogens beigetragen. Dieser Bericht enthält Informationen, die sich aus den von den Mitgliedstaaten gemeldeten Unregelmäßigkeiten und Fällen von Betrugsverdacht ableiten lassen. Er enthält allerdings keine Schätzungen der konkreten Unregelmäßigkeits- und Betrugsquoten in den einzelnen Mitgliedstaaten, wie sie das Europäische Parlament gefordert hat[3]. Grund hierfür ist die Tatsache, dass die Kommission angesichts des Umfangs und der Art der verfügbaren Informationen und der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten nicht in der Lage ist, die tatsächlichen Unregelmäßigkeits- oder Betrugsquoten zu schätzen. Die Kommission möchte gleichwohl mit den Mitgliedstaaten erörtern, wie die konkreten Unregelmäßigkeits- und Betrugsquoten gemessen werden könnten – insbesondere wenn diese Länder derartige Ermittlungen bereits für ihre eigenen Zwecke anstellen. Dieser Bericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt und veröffentlicht[4]. Er besteht aus vier Teilen: Im ersten Teil werden die aufgedeckten Unregelmäßigkeiten in den Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten den Haushaltsplan der EU vollziehen (Agrarpolitik, Kohäsionspolitik und Heranführungshilfen), und die Erhebung der traditionellen Eigenmittel der EU einer Analyse unterzogen, ebenso die Unregelmäßigkeiten bei den direkt von der Kommission verwalteten Ausgaben. Der zweite Teil behandelt die Einziehung von irregulären Beträgen im Jahr 2010. Der dritte Teil befasst sich mit dem diesjährigen Sonderthema, dem Doppelfinanzierungsrisiko bei Projekten auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik. Außerdem werden die zu den vorherigen Betrugsbekämpfungsberichten ergriffenen Folgemaßnahmen erörtert. Im vierten und letzten Teil des Berichts wird ein Überblick über die im Jahr 2010 umgesetzten Betrugsbekämpfungsstrategien und über neue Initiativen für einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der EU gegen Betrug und sonstigen widerrechtliche Handlungen gegeben. Dem Bericht liegen drei Arbeitsdokumente der Kommissionsdienstellen[5] bei. Gemeldete Betrugsdelikte und sonstige Unregelmäßigkeiten Für das Verständnis der vorgestellten Daten ist die Unterscheidung zwischen Betrugsdelikten und sonstigen Unregelmäßigkeiten von wesentlicher Bedeutung: Eine Unregelmäßigkeit ist jeder Verstoß gegen eine Bestimmung des EU-Rechts durch einen Wirtschaftsbeteiligten, der sich zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU auswirkt oder auswirken könnte[6]. Ein Betrugsdelikt ist jede mit dem Vorsatz der Erlangung eines unrechtmäßigen Vorteils begangene Unregelmäßigkeit, die eine strafbare Handlung darstellt[7]. Die Mitgliedstaaten haben darauf hinzuweisen, bei welchen Unregelmäßigkeiten Betrugsverdacht besteht. Das tatsächliche Schadensvolumen eines Betrugsdelikts kann erst am Ende des jeweiligen Gerichtsverfahrens bemessen werden. Der Europäische Rechnungshof erstellt auf der Grundlage der von ihm bei Stichproben festgestellten Fehler Fehlerquoten. Im Rahmen der Betrugsbekämpfung ist der Begriff „Fehler“ nicht definiert[8]. Die in diesem Jahresbericht vorgestellten Statistiken geben die tatsächliche Zahl der von den Mitgliedstaaten an die Kommission gemeldeten oder von der Kommission aufgedeckten Unregelmäßigkeiten und Fälle von Betrugsverdacht wider. Die Herangehensweisen der Kommission und des Rechnungshofes sind mithin nicht miteinander vergleichbar. Die in diesem Bericht vorgestellten Statistiken sind mit Vorsicht zu interpretieren: Die tatsächliche Zahl der begangenen Unregelmäßigkeiten ist nicht bekannt, kann nur geschätzt werden und wird daher nicht genannt. Sie liegt aber in jedem Fall über der Zahl der gemeldeten Unregelmäßigkeiten, welche in diesem Bericht jeweils genannt wird. Ebenso ist auch die tatsächliche Zahl der verübten Betrugsdelikte nicht bekannt oder kann nur geschätzt werden. Die in diesem Bericht genannten Zahlen beziehen sich jeweils auf die Zahl der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Fälle von Betrugsverdacht und gerichtlich festgestelltem Betrug. Die Zahl der Fälle von Betrugsverdacht entspricht keineswegs der Zahl der festgestellten Betrugsfälle, da die betreffenden Gerichtsverfahren häufig erst Jahre später abgeschlossen werden. Bezüglich der gerichtlich festgestellten Fälle von Betrug enthält dieser Bericht keine spezifischen Zahlen. Alle gemeldeten Unregelmäßigkeiten können unterschiedliche Folgemaßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten nach sich ziehen. Analyse der Betrugsdelikte und sonstige Unregelmäßigkeiten, die von den Mitgliedstaaten und von den Kommissionsdienststellen im Jahr 2010 gemeldet wurden Für die Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten den Haushaltsplan ausführen, und für die Einziehung der traditionellen Eigenmittel der EU verpflichtet das EU-Recht die Mitgliedstaaten, alle vermuteten Betrugsfälle und sonstigen Unregelmäßigkeiten, die aufgedeckt werden, zu melden. Die beiden größten Ausgabenbereiche sind die Landwirtschaft und die Kohäsionspolitik. Der Kommission sind alle Unregelmäßigkeiten zu melden, bei denen EU-Mittel in Höhe von mehr als 10 000 EUR betroffen sind.[9] Für die Meldung von Unregelmäßigkeiten gibt es zwei verschiedene elektronische Systeme: die Eigenmitteldatenbank OWNRES, die die traditionellen Eigenmittel abdeckt, und das Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten (Irregularities Management System, IMS), das die Ausgabenseite des Haushalts abdeckt, die gemeinsam von der Kommission und den Mitgliedstaaten verwaltet wird. Die Datenbank OWNRES ist außerdem ein wichtiges Werkzeug für die Gewinnung von Daten für Gesamtanalysen von Betrugsdelikten und Unregelmäßigkeiten. Durch die erfolgreiche Implementierung des IMS hat sich die Berichterstattungsqualität erheblich verbessert, weil der mit den Berichterstattungspflichten verbundene Arbeitsaufwand rationeller verteilt, die gesamte Berichterstattung beschleunigt und die Vollständigkeit wie auch die Qualität der Meldungen insgesamt verbessert wurde. Die Qualität der Meldungen über Unregelmäßigkeiten hat generell zugenommen, wenngleich es noch immer einige inkonsequente Ansätze bei der Einordnung eines Falls als Unregelmäßigkeit bzw. Fall von Betrugsverdacht gibt. Die Kommissionsdienststellen werden ein Arbeitsdokument über die praktischen Eigenheiten der Meldung von Unregelmäßigkeiten erstellen, damit die noch bestehenden Schwierigkeiten beseitigt werden können. Die Daten zu Unregelmäßigkeiten bei den direkt von der Kommission verwalteten Ausgaben werden jeweils aus dem kommissionsinterne Buchführungssystem ABAC extrahiert. Nähere Einzelheiten zu den Berichterstattungssystemen und den verwendeten Methoden sind dem diesem Bericht beiliegenden Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „Statistische Auswertung der Unregelmäßigkeiten“ zu entnehmen.[10] Tabelle 1: Unregelmäßigkeiten und Schadensbeträge 2010 Bereich | Gemeldete Unregelmäßigkeiten | Geschätztes Gesamtschadensvolumen aufgrund von Unregelmäßigkeiten einschließlich vermutetem Betrug (in Mio. EUR) | Geschätztes Schadensvolumen ausschließlich aufgrund von vermutetem Betrug (in Mio. EUR) | Eingezogene Beträge (in Mio. EUR) | 2009[11] | 2010 | 2009[12] | 2010 | 2009 | 2010 | 2010 | Landwirt-schaft | 1621 | 1825 | 125 (~0,24 % der Mittelzu-weisungen) | 131 (~0,23 % der Mittelzu-weisungen) | 13,3 (0,03 % der Mittelzu-weisungen | 69 (0,12 % der Mittelzu-weisungen) | 175[13] | Kohäsions-politik | 4737 | 7062 | 1 183 (~2,44 % der Mittelzu-weisungen) | 1550 (~3,15 % der Mittelzu-weisungen) | 109 (~0,23 % der Mittelzu-weisungen) | 364 (0,74 % der Mittelzu-weisungen) | 611[14] | Heranfüh-rungshilfen | 706 | 424 | 117 (~ 3,8 % der Mittelzu-weisungen | 83(~5,26 % der Mittelzu-weisungen) | 57 (~0,78 % der Mittelzu-weisungen) | 41 (2,6 % der Mittelzu-weisungen) | 14[15] | Direktaus-gaben | 705 | 1021 | 27,5 (~0,17 % der Mittelzu-weisungen) | 43 (~0,27 % der Mittelzu-weisungen) | 1,5 (~ 0,01 % der Mittelzu-weisungen) | 4 (0,02 % der Mittelzu-weisungen) | 25[16] | Ausgaben insgesamt | 7769 | 10332 | 1,452,5 (~1,13 % der Mittelzu-weisungen) | 1,807 (~1,27 % der Mittelzu-weisungen) | 180,8 (0,13 % der Mittelzu-weisungen) | 478 (0,34 % der Mittelzu-weisungen) | 825 | Einnahmen insgesamt (Traditio-nelle Eigenmittel)[17] | 5204 | 4744 | 357 (~1,84 % des Gesamt-betrags der Eigenmittel) | 393 (~1,88 % des Gesamt-betrags der Eigenmittel) | 103 (~0,53 % des Gesamt-betrags der Eigenmittel) | 139 (~0,67 % des Gesamt-betrags der Eigenmittel) | 180 | Einnahmen Traditionelle Eigenmittel Über 97 % aller festgestellten Beträge an traditionellen Eigenmitteln werden ohne besondere Schwierigkeit eingenommen. Im Jahr 2010 war zwar die Zahl der der Kommission gemeldeten Unregelmäßigkeiten (einschließlich Fälle von Betrugsverdacht) geringer als im Vorjahr, das gemeldete Gesamtschadensvolumen aber höher (siehe Abbildung 1). Das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „Statistische Auswertung der Unregelmäßigkeiten" enthält eine ausführliche Analyse der gemeldeten Unregelmäßigkeiten und Fälle von vermutetem Betrug in diesem Bereich. Abbildung 1: gemeldete Unregelmäßigkeiten und Schadensbeträge – 2006-2010 [pic] Der Anteil der von den Mitgliedstaaten als Fälle von vermutetem Betrug eingeordneten Fälle ist stabil geblieben. Die großen Unterschiede zwischen den von den einzelnen Mitgliedstaaten gemeldeten Zahlen lassen eindeutig darauf schließen, dass die Einstufung als Unregelmäßigkeit bzw. Fall von vermutetem Betrug in der Datenbank OWNRES noch nicht absolut verlässlich ist, da diese Begriffe noch immer unterschiedlich ausgelegt werden. Wie bereits erwähnt, werden die Kommissionsdienststellen ein Arbeitsdokument über die praktischen Eigenheiten der Meldung von Unregelmäßigkeiten ausarbeiten. Abbildung 2: gemeldete Fälle von Betrugsverdacht und Schadensbeträge – 2006-2010 [pic] Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten sind auch bei der Analyse der im Jahr 2010 gemeldeten festgestellten und geschätzten Schadensbeträge zu verzeichnen. Diese können durch verschiedene Faktoren beeinflusst worden sein, darunter die Art des Warenverkehrs und des Gewerbes, der Grad der Vorschrifteneinhaltung durch die Wirtschaftsakteure und die geografische Lage. Auch können diese Zahlen von Jahr zu Jahr erheblich schwanken. Größere Betrugsfälle, die in einem gegebenen Jahr aufgedeckt werden, können sich erheblich auf die Jahreszahlen auswirken; dies gilt besonders für Mitgliedstaaten mit einem geringeren Anteil an den insgesamt erhobenen traditionellen Eigenmitteln. Ein weiterer variabler Faktor ist die Effizienz, mit der die Zollkontrollstrategien der einzelnen Mitgliedstaaten auf mit hohen Risiken behaftete Einfuhren und die Aufdeckung von Betrugsdelikten und Unregelmäßigkeiten auf dem Gebiet der traditionellen Eigenmittel ausgerichtet werden[18]. In den vergangenen Jahren hat die Kommission bei ihren Prüfungen auf dem Gebiet der traditionellen Eigenmittel besondere Betonung auf die Zollkontrollstrategien der Mitgliedstaaten gelegt. Infolge der bei den Prüfungen der Kommission gemachten Beobachtungen überwacht die Kommission das Vorgehen der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet sehr genau[19]. Folgemaßnahme: Die Zollkontrollstrategien der Mitgliedstaaten sollten auch weiterhin auf mit hohen Risiken behaftete Einfuhren ausgerichtet werden, damit die Aufdeckungsquote für Unregelmäßigkeiten und Fälle von Betrugsverdacht auf dem Gebiet der traditionellen Eigenmittel weiter verbessert wird. Mehrwertsteuern Im Steuerbereich müssen die Mitgliedstaaten auf bestehende und neue Betrugstendenzen achten und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen. Dies beinhaltet sowohl rechtliche als auch operative Überlegungen, beispielweise über die Verwaltungszusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Behörden, Strategie für die Vorschrifteneinhaltung, Risikoanalysen und Kontrollstrategien für alle Steuerarten und die betrugssichere Gestaltung von Rechtsvorschriften. Die Kommission hat den erforderlichen Rechtsrahmen für den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Mehrwertsteuerbereich geschaffen. Dieser bildete auch die Rechtsgrundlage für die Errichtung von EUROFISC, einem operativen Netz für den gezielten raschen Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten über Betrugsfälle und insbesondere über Karussellbetrug im Mehrwertsteuerbereich. Sachverständige der Mitgliedstaaten arbeiten in bestimmten Bereichen zusammen, um eine frühzeitige Warnung vor möglichen Betrugsfällen und eine geeignete Koordinierung der nationalen Maßnahmen zu ermöglichen. Ab Januar 2013 werden die Behörden der Mitgliedstaaten automatischen Zugang zu bestimmten Daten anderer Mitgliedstaaten haben, was den Informationsaustausch weiter beschleunigen wird. Die Kommission hat zudem die Entwicklung eines neuen Ansatzes vorgeschlagen, der sich insbesondere auf die freiwillige Vorschrifteneinhaltung sowie auf die Risikobewertung und -überwachung gründen und dazu beitragen soll, dass die Notwendigkeit der Mitwirkung von Steuerbehörden und die administrative Belastung der Unternehmen verringert werden. Das Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer bietet eine passende Gelegenheit, diesen Überlegungen durch Einholung von Vorschlägen für konkrete Maßnahmen neue Dynamik zu verleihen.[20] Ausgaben Agrarausgaben Auf dem Gebiet der Landwirtschaft gibt es, was die Zahl der Unregelmäßigkeiten und die Schadensbeträge im Verhältnis zu den Gesamtausgaben anbelangt, große Unterschiede sowohl von Land zu Land als auch innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten. Im vergangenen Jahr hat die Kommission Finnland, Österreich und die Niederlande ersucht, die Berichterstattungsvorschriften genauer einzuhalten. Diese Mitgliedstaaten haben ihre Bereitschaft zur Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten und über die von ihnen unternommenen Anstrengungen zur Optimierung der Berichterstattung bekräftigt. Die Kommission bzw. das OLAF nimmt jedes Vierteljahr Qualitätsprüfungen vor und erstattet den Mitgliedstaaten Rückmeldung über die Qualität der Berichterstattung und fehlende Daten. Die Kommission steht im engen Kontakt mit den von den Mitgliedstaaten benannten Verbindungsbeamten für den Agrarsektor, um den Mitgliedstaaten die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen und sie über aktuelle Trends und Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten. Die Zahl der gemeldeten Unregelmäßigkeiten und Fälle von Betrugsverdacht ist ebenso gestiegen wie das Schadensvolumen. Die finanziellen Auswirkungen von Betrugsverdachtfällen erhöhten sich von 13 Mio. EUR im Jahr 2009 auf 69 Mio. EUR im Jahr 2010. Die im Jahr 2010 verzeichnete Zunahme der Fälle von Betrugsverdacht (siehe nachfolgende Abbildung 4) lässt sich auf die verbesserte Berichterstattung mittels IMS sowie auf die Tatsache zurückführen, dass sowohl die EU-10- als auch die EU-2-Mitgliedstaaten die Berichterstattung über diesen Bereich aufgenommen haben. Abbildung 3: gemeldete Unregelmäßigkeiten und Schadensbeträge – 2006-2010 [pic] Im Jahr 2010 haben Italien und die EU-12-Mitgliedstaaten über 90 % aller gemeldeten Fälle als „Betrugsverdacht" eingeordnet. Bestimmte Mitgliedstaaten mit umfangreichen Ausgaben (Frankreich, Deutschland, Spanien und das Vereinigte Königreich) vermelden nach wie vor nur eine sehr geringe Zahl von vermuteten Betrugsdelikten. Frankreich stufte keinen seiner Fälle des Jahres 2010 als „Betrugsverdacht" ein. Dies wirft die Frage auf, ob die Tatsache, dass die Zahl der gemeldeten Fälle von Betrugsverdacht so niedrig ist, auf die Nichteinhaltung der Meldebestimmungen oder aber auf eine mangelnde Eignung der in den Mitgliedstaaten vorhandenen Kontrollsysteme zur Aufdeckung von Betrugsdelikten zurückzuführen ist. Abbildung 4: gemeldete Fälle von Betrugsverdacht und Schadensbeträge – 2006-2010 [pic] Das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „Statistische Auswertung der Unregelmäßigkeiten" enthält eine ausführliche Analyse der gemeldeten Unregelmäßigkeiten in Beziehung zu den betreffenden Haushaltsjahren. Ein besonderer Schwerpunkt sind die Haushaltsjahre 2004 und 2005, die als „abgeschlossen" betrachtet werden, was bedeutet, dass die betreffenden Auditpläne vollständig erfüllt, Einziehungsverfahren eingeleitet und die Unregelmäßigkeiten gemeldet worden sind. Folgemaßnahmen: Frankreich, Deutschland, Spanien und das Vereinigte Königreich werden ersucht, näher zu erläutern, warum nur so wenige Fälle von Betrugsverdacht gemeldet wurden und wie die Kontrollsysteme an die mit einem höheren Betrugs- und Unregelmäßigkeitsrisiko behafteten Zielgebiete angepasst werden. Finnland, die Niederlande und Polen sollten durchgängiger Bericht erstatten, insbesondere mit Blick auf personenbezogene Daten von Personen, die Unregelmäßigkeiten und Betrugsdelikte begangen haben. Generell sollten die Mitgliedstaaten die Qualität der Berichterstattung weiter verbessern, da im Jahr 2010 bei den Mitgliedstaaten in Bezug auf die rechtzeitige Meldung von Unregelmäßigkeiten ein Rückschritt zu verzeichnen war. Kohäsionspolitik Die für das Gebiet der Kohäsionspolitik gemeldeten Unregelmäßigkeiten haben von allen gemeldeten Unregelmäßigkeiten den größten Anteil an den Ausgaben aus dem EU-Haushalt (ca. 70 % aller im Jahr 2010 gemeldeten Fälle). Im Jahr 2010 setzte sich die bereits im Vorjahr beobachtete Zunahme sowohl bei den gemeldeten Unregelmäßigkeiten als auch bei der Höhe des Schadensvolumens fort (siehe Abbildung 5). Als Gründe hierfür lassen sich mehrere Faktoren nennen, aber der Hauptgrund ist in den erhöhten Kontrollaktivitäten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Programmierungszeitraums 2000-2006, der vollständigen Umsetzung der Programme des Programmierungszeitraums 2007-2013 und der Einführung des IMS zu sehen. Die ausführliche Analyse der zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten angewandten Methoden hat ergeben, dass die Kontrollsysteme inzwischen offenbar wirksamer funktionieren. Die Analyse der am häufigsten gemeldeten Unregelmäßigkeiten zeigt, dass die meisten Unregelmäßigkeiten in der Umsetzungsphase des Projektzyklus aufgedeckt werden. Die Schadensbeträge sind hingegen in der Auswahl- und der Beschaffungsphase am größten. Bei der Analyse hat sich die Notwendigkeit bestätigt, dass die EU-Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen überarbeitet werden sollten, um größere Klarheit zu schaffen und die Umsetzungsbedingungen zu verbessern.[21] Abbildung 5: gemeldete Unregelmäßigkeiten und Schadensbeträge – 2006-2010 [pic] Auch bei den gemeldeten Fällen von Betrugsverdacht hat sich der Trend der Vorjahre fortgesetzt, wobei die meisten Fälle aus Italien, Deutschland und Polen gemeldet wurden. In Bezug auf den Programmierungszeitraum 2000-2006 wurden die meisten Verfahren zur Feststellung von Betrug in Deutschland abgeschlossen, gefolgt von Polen und Italien. Abbildung 6: gemeldete Fälle von Betrugsverdacht und Schadensbeträge – 2006-2010 [pic] Einige Länder (Dänemark, Frankreich, Malta, Niederlande, Schweden und Slowenien) haben im Jahr 2010 überhaupt keinen derartigen Fall vermeldet. Dies zeigt, dass die Kategorisierung von Unregelmäßigkeiten und vermuteteten Betrugsfällen im IMS noch nicht völlig zuverlässig funktioniert. Aus den im Jahr 2010 eingegangenen Berichten geht hervor, dass beim Finanzinstrument für die Fischereiausrichtung (FIAF)[22] die Betrugsquote am höchsten war. Das Arbeitsdokument „Statistische Auswertung der Unregelmäßigkeiten" enthält eine ausführliche Analyse aller für diesen Bereich gemeldeten Unregelmäßigkeiten und Fälle von Betrugsverdacht. Folgemaßnahmen: Die Kommission unterstützt Spanien und Frankreich bei ihren Anstrengungen zum Abschluss der Implementierung des IMS bis Ende 2011 und ersucht Irland, das System vollständig umzusetzen. Die Kommission wird die von den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik eingeführten Kontrollsysteme zur Betrugsbekämpfung einer Analyse unterziehen. Im Juli 2011 ist den Mitgliedstaaten ein Fragebogen zu diesem Thema übersandt worden. Die Ergebnisse werden im Jahr 2012 zusammen mit dem nächsten Jahresbericht über den Schutz der finanziellen Interessen der EU veröffentlicht werden. Heranführungshilfen Gemeldete Unregelmäßigkeiten und Fälle von Betrugsverdacht Auf dem Gebiet der Heranführungshilfen wurden im Jahr 2010 bei der Einführung der Berichterstattung über das IMS große Fortschritte erzielt. Von den Mitgliedstaaten, die in der Vergangenheit Heranführungshilfen erhalten haben, können die meisten nunmehr Unregelmäßigkeiten über dieses Berichterstattungssystem melden. Die Qualität der eingegangenen Meldungen ist sowohl in Bezug auf die Vollständigkeit als auch in Bezug auf die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen zufriedenstellend. Bei den meisten Fonds ist sowohl die Zahl der gemeldeten Unregelmäßigkeiten als auch das diesbezügliche Schadensvolumen gegenüber 2009 stark zurückgegangen. Dies gilt allerdings nicht für die Mittel aus dem Programm PHARE: Hier ist die Zahl der gemeldeten Unregelmäßigkeiten stabil geblieben, wenngleich sich das Schadensvolumen verringert hat. Ursache hierfür scheint die Tatsache zu sein, dass die Heranführungshilfen für die EU-10- und die EU-2-Mitgliedstaaten ausgelaufen sind. Abbildung 7: gemeldete Unregelmäßigkeiten und Schadensbeträge – 2006-2010 [pic] Wie schon im Jahr 2009 beziehen sich die gemeldeten neuen Fälle überwiegend auf den SAPARD-Fonds in Rumänien und Bulgarien. In Bulgarien hat sich gleichwohl eine wichtige Entwicklung bestätigt: Unregelmäßigkeiten und Fälle von Betrugsverdacht werden dort inzwischen vorrangig von nationalen Dienststellen aufgedeckt. Anders stellt sich die Lage in Rumänien dar: Dort wird ein Großteil der Unregelmäßigkeiten und Fälle von Betrugsverdacht bei Kontrollen durch EU-Dienststellen und bei auf eigenen Wunsch durchgeführten Kontrollen aufgedeckt. Das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „Statistische Auswertung der Unregelmäßigkeiten" enthält eine ausführliche Analyse der für diesen Bereich gemeldeten Unregelmäßigkeiten und Fälle von Betrugsverdacht. Abbildung 8: gemeldete Fälle von Betrugsverdacht und Schadensbeträge – 2006-2010 [pic] Folgemaßnahme : Die Kommission wird die neuen Empfängerländer (Türkei, Kroatien, Mazedonien und Montenegro) bei ihren Anstrengungen zur Umsetzung des IMS zur Verbesserung der Berichterstattungsqualität weiterhin unterstützen. Von der Kommission direkt verwaltete Ausgaben Dieser Punkt bezieht sich auf die vorliegenden Daten über Einziehungsanordnungen[23], die von den Kommissionsdienststellen im Zusammenhang mit Ausgaben im Rahmen der „zentralen direkten Mittelverwaltung“[24] ausgestellt wurden. Die vorliegenden Daten über Einziehungsanordnungen zeigen, dass sich zwar der Anteil der direkt verwalteten Ausgaben, zu denen Einziehungsanordnungen ergingen, erhöht hat, die ermittelte Unregelmäßigkeitsquote jedoch nach wie vor gering ist (0,17 % im Jahr 2009 gegenüber 0,27 % im Jahr 2010). Lediglich 2,1 % der ausgestellten Einziehungsanordnungen ergingen nach Angaben der zuständigen Kommissionsdienststellen aufgrund von Betrugsverdacht (betroffen waren ca. 0,02 % der zugewiesenen Mittel). Einziehung von Schadensbeträgen im Jahr 2010 Die in diesem Kapitel vorgestellten Daten gründen sich auf die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Unregelmäßigkeiten und die Ergebnisse der von ihren Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Wiedereinziehung von zu Unrecht an die betreffenden Empfänger bzw. Wirtschaftsteilnehmer gezahlten Beträge. Mit Ausnahme des Agrarsektors, bei dem sich die angegebenen eingezogenen Beträge auf sämtliche ausstehenden Beträge beziehen, wurden bei der Analyse eingezogene Beträge in Höhe von weniger als 10 000 EUR nicht berücksichtigt. Dieser Bericht unterscheidet sich mithin in Bezug auf seinen Umfang von anderen Dokumenten der Kommission, die sich mit den Einziehungen der Kommission von den Mitgliedstaaten (beispielsweise im Wege von Finanzkorrekturen oder Rechnungsabschlüssen) befassen[25]. Wiedereinziehungsquoten sind nicht sektorübergreifend miteinander vergleichbar, da sowohl die regulatorischen Rahmen als auch die angewandeten Einziehungsverfahren unterschiedlich sind (siehe Tabelle 2). Außerdem wurden bestimmte Verfahren, die zur Beschleunigung der Einziehungen im Agrarsektor eingeführt wurden, nur über einen kürzeren Zeitraum angewandt. Tabelle 2: Einziehungsquoten nach Sektoren — 2009 –2010 HAUSHALTS-BEREICH | KONTEXT | EINZIEHUNGS-QUOTE | 2009 | 2010 | Traditionelle Eigenmittel | Da Einziehungen ein fortlaufender Prozess sind, ändert sich die Gesamteinziehungsquote ständig. Zurzeit beträgt sie für alle Jahre zusammen (1989-2010) 47 %. | 50 % | 46 % | Landwirtschaft | Die in dieser Spalte angegebenen Zahlen werden von den Mitgliedstaaten direkt an die Kommission (GD AGRI) gemeldet. Berücksichtigt werden nur tatsächlich von Endempfängern eingezogene Beträge aus Fällen, die seit der Einführung des neuen Verrechnungsverfahrens im Jahr 2007 aufgedeckt wurden, darunter auch Einziehungsbeträge von unter 10.000 EUR. | 39 % | 42 % | Kohäsionspolitik | Die in dieser Spalte angegebenen Zahlen beziehen sich auf die von den Mitgliedstaaten über das IMS direkt an das OLAF gemeldeten Daten[26]. Die genannten Quoten beziehen sich auf den Programmierungszeitraum 2000-2006 (mit dem Programmabschluss wurde im Jahr 2010 begonnen) und berücksichtigen auch zu Unrecht erfolgte Zahlungen, die die Mitgliedstaaten von einer EU-Finanzierung ausgeschlossen haben (Mittelentzug), ohne notwendigerweise die Beträge von den Empfängern wiedereingezogen zu haben. | 53 % | 67 % | Heranführungshilfen | Die in dieser Spalte angegebenen Zahlen beziehen sich auf von den Mitgliedstaaten über das IMS direkt an das OLAF gemeldete Daten über Einziehungen bei Endempfängern. Programmierungszeitraum: 2002-2006 (Programmabschluss war im Jahr 2010) | 27 % | 30 % | Direktausgaben | Die Einziehungsquote wird jährlich berechnet. | 56 % | 59 % | Traditionelle Eigenmittel Auf dem Gebiet der traditionellen Eigenmittel sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, festgestellte, von ihnen in der Datenbank OWNRES erfasste Beträge zurückzufordern. Der festgestellte zurückzufordernde Betrag aufgrund von im Jahr 2010 aufgedeckten Unregelmäßigkeiten beläuft sich auf 393 Mio. EUR (ca. 1,88 % des Bruttobetrags der gesamten für das Jahr 2010 eingenommenen traditionellen Eigenmittel). Davon haben die Mitgliedstaaten bereits 180 Mio. EUR eingezogen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts lag die Einziehungsquote für 2010 bei 46 %. Die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zur Einziehung von traditionellen Eigenmitteln werden im Rahmen von Eigenmittelprüfungen und durch Anwendung eines Verfahrens überwacht, wonach alle abschließend als nicht wiedereinziehbar festgestellten Schadensbeträge mit einem Volumen von mehr als 50 000 EUR der Kommission gemeldet werden. Die Mitgliedstaaten werden für alle Eigenmittelausfälle, die auf Mängel ihrer Einziehungsmaßnahmen zurückzuführen sind, finanziell zur Verantwortung gezogen. Landwirtschaft Auf dem Gebiet der Landwirtschaft haben die Mitgliedstaaten im Haushaltsjahr 2010 insgesamt 175 Mio. EUR eingezogen. Der bestehende Verrechnungsmechanismus (die mit der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 eingeführte „50/50-Regel“)[27] bietet den Mitgliedstaaten einen großen Anreiz, zu Unrecht gewährte Beträge so rasch wie möglich von den Empfängern zurückzufordern. Dies hat dazu geführt, dass bis zum Ende des Haushaltsjahres 2010 bereits 42 % aller seit 2007 ausgefallenen Mittel aus dem neuen Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) von den Mitgliedstaaten wiedereingezogen worden waren. Am Ende des Haushaltsjahres 2010 belief sich die Gesamthöhe aller noch von den nationalen Behörden von den Empfängern zurückzufordernden Beträge auf 1,2 Mrd. EUR[28]; ca. 0,3 Mrd. EUR davon sind von den Mitgliedstaaten bisher nach Maßgabe der „50/50-Regel“ in den EU-Haushalt zurückgeflossen. Zur Prüfung des neuen Verrechnungsmechanismus hat die Kommission im Zeitraum 2008-2010 bei den für 16 Zahlstellen in 12 Mitgliedstaaten zuständigen nationalen Behörden, auf die 89 % aller am Ende des Haushaltsjahres 2010 ausstehenden Rückforderungen entfielen, Kontrollen vor Ort durchgeführt. Im Allgemeinen verfügen die nationalen Behörden über angemessene Einziehungsverfahren. Den bei diesen Kontrollen festgestellten Mängeln wird gegenwärtig im Rahmen von Verfahren für den Konformitätsabschluss nachgegangen. Kohäsionspolitik Die Kohäsionspolitik weist die höchste Einziehungsquote im Ausgabenbereich im Jahr 2010 auf (über 60 %). Da die Kohäsionspolitik auf Mehrjahresprogrammen basiert, können bestimmte Einziehungsmaßnahmen erst nach Ende des Programmierungszeitraums eingeleitet werden. Nach Abschluss des Programmierungszeitraums 1994-1999 wurden erhebliche Unterschiede festgestellt. So sind in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der von den Mitgliedstaaten für diesen Zeitraum gemeldeten Unregelmäßigkeiten bei einem Drittel die Verfahren noch immer nicht abgeschlossen (EU-Beitrag: 0,5 Mrd. EUR). Die Kommissionsdienststellen führen gegenwärtig die für den Abgleich notwendigen Arbeiten durch, um diese Fälle abzuschließen[29]. Die Einziehungsquote für den Programmierungszeitraum 1994-1999 liegt zurzeit bei 67 %. Die positiven Auswirkungen der verbesserten Verfahren, die für den Programmierungszeitraum 2000-2006 eingeführt wurden, zeigen sich u.a. darin, dass nur ein Jahr, nachdem die Mitgliedstaaten der Kommission die Abschlussunterlagen vorgelegt hatten, bereits 70 %[30] der zu Unrecht gewährten EU-Beiträge von 2,9 Mrd. EUR wiedereingezogen (oder mit Ausgabenforderungen verrechnet) worden waren. Ungarn, die Tschechische Republik und Slowenien weisen lediglich Einziehungsquoten von ca. 20 % oder weniger auf. Diese Mitgliedstaaten werden ersucht, die Gründe hierfür näher auszuführen und ihre Einziehungsanstrengungen zu verstärken. Heranführungshilfen Bei der Analyse der im Programmierungszeitraum 2002-2006 erfolgten Einziehungen zeigt sich, dass in diesem Bereich Verbesserungsbedarf besteht. Die Heranführungshilfen weisen die niedrigste Einziehungsquote im Ausgabenbereich auf. Mit 10 % im Jahr 2010 liegt diese unter dem Wert des Vorjahres (27 %). Selbst bei Berücksichtigung der in den vergangenen Jahren erfolgten Einziehungen bleibt die Einziehungsquote gering (rund 30 % für die Jahre 2002-2006 zusammen) und besonders niedrig im Falle von Bulgarien, der Türkei, Litauen, Lettland und Slowenien. Bei Fällen von Betrugsverdacht werden die Verfahren noch langwieriger und komplexer, was die noch geringere akkumulierte Einziehungsquote bei derartigen Fällen (durchschnittlich 14 % im gleichen Zeitraum) belegt. Neben den langwierigen Verfahren bei Fällen von Betrugsverdacht mag ein weiterer Grund für die geringen Einziehungsquoten auch darin liegen, dass manche Empfängerländer keine aktuellen Informationen über den Stand ihrer Einziehungsmaßnahmen zu Unregelmäßigkeiten übermitteln. Die Empfängerländer werden ersucht, die Gründe für die niedrigen Einziehungsquoten näher auszuführen, ihre Einziehungsergebnisse zu verbessern und fehlende Informationen über abgeschlossene Einziehungsverfahren nachzureichen. Von der Kommission direkt verwaltete Ausgaben In Bezug auf die im Jahr 2010 ausgestellten Einziehungsanordnungen wurde in fast allen 791 Fällen eine vollständige oder teilweise Einziehung verzeichnet (Gesamtbetrag: fast 25 Mio. EUR). Die Gesamteinziehungsquote stieg auf 58,5 %, und die Einziehungsquote bei Fällen von Betrugsverdacht allein ist hoch (82,4 %). Die Kommission wird die Einziehungsverfahren fortführen. ERGEBNISSE DES FRAGEBOGENS ZUR ZUSAMMENARBEIT MIT DEN MITGLIEDSTAATEN BEI DER MINDERUNG DES RISIKOS EINER DOPPELFINANZIERUNG VON PROJEKTEN AUF DEM GEBIET DER KOHÄSIONSPOLITIK Jedes Jahr wählen die Kommission und die Mitgliedstaaten ein spezielles Thema aus, auf das dann im Jahresbericht anhand der Antworten, die die Mitgliedstaaten zu einem einschlägigen Fragebogen gegeben haben, näher eingegangen wird. Besonderes Thema dieses Jahres war das Risiko einer Doppelfinanzierung von Projekten auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik. Bezüglich der vollständigen Antworten der Mitgliedstaaten zu dem Fragebogen und einer ausführlicheren Analyse der nationalen Praktiken wird auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „ Umsetzung von Artikel 325 durch die Mitgliedstaaten im Jahr 2010 “ verwiesen. Nationale Rechtsrahmen Alle Mitgliedstaaten haben bekräftigt, dass die Finanzierung ein und derselben Kosten aus zwei oder mehr unterschiedlichen Quellen nicht zulässig ist. Das Verbot einer solchen „Doppelfinanzierung“ ist in allen nationalen Rechtsrahmen und sonstigen Vorschriften hinreichend definiert. Wenn die Mitgliedstaaten Projektdoppelfinanzierungen aufdecken, verhängen sie verwaltungs- oder strafrechtliche Sanktionen, ziehen die betreffenden EU-Mittel wieder ein und bringen die Empfänger vor Gericht. Die meisten Mitgliedstaaten[31] greifen auf Indikatoren für mögliche Doppelfinanzierungen zurück. Generell sind die Mitgliedstaaten dafür, die Vorsorge durch eine erweiterte Risikoanalyse zu verbessern – nach Maßgabe der von der Kommission ausgearbeiteten Empfehlungen und durch einen Informationsaustausch über die Empfänger über gemeinsame Datenbanken. Informationsaustausch Alle Mitgliedstaaten haben von einem regelmäßigen Informationsaustausch und einer operativen Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden berichtet; dabei geht es darum, Doppelfinanzierungen von Projekten zu verhindern bzw. das betreffende Risiko zu mindern. Die Aufdeckung von Doppelfinanzierungsversuchen beginnt bereits in der Phase der Antragstellung und der Projektgenehmigung. Die für die Verwendung von EU-Mitteln auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebenen zuständigen Behörden können auf Datenbanken zurückgreifen, die allgemeine und finanzielle Informationen über gemeinsam von der EU und den Empfängern finanzierte Projekte enthalten. Weitere Informationen können bei anderen Behörden wie der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eingeholt werden. Bestimmte Informationen sind auch öffentlich verfügbar. Die meisten Mitgliedstaaten[32] haben zudem eigene elektronische Werkzeuge für die Erhebung und die Analyse von Daten über von der EU kofinanzierte Projekte entwickelt, die mit externen Datenquellen (z.B. öffentliche Internetauftritte oder Datenbanken) kombiniert werden können. In der Veröffentlichungs-, der Vergabe- und der Umsetzungsphase von Projekten werden Informationen zwischen verschiedenen nationalen Behörden übermittelt und über Arbeitsgruppen und Informationssysteme mit der Europäischen Kommission ausgetauscht. Der Rückgriff der Mitgliedstaaten auf die zentrale Ausschlussdatenbank CED gemäß Artikel 95 der Haushaltsordnung ist noch immer sehr begrenzt. Einige Mitgliedstaaten[33] verwenden eigene nationale Ausschlussbanken. Häufigster Grund für den Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren war die Tatsache, dass der betreffende Empfänger keine Sozialabgaben oder Steuern entrichtet hatte[34]. Schlussfolgerungen zum Fragebogen: Aus den Antworten der Mitgliedstaaten zum Fragebogen geht hervor, dass sie über Maßnahmen verfügen, die Doppelfinanzierungen verhindern dürften (Rechtsvorschriften, Risikoanalysen, verwaltungsrechtliche Verfahrensvorschriften, Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden, Informationsaustausch und Einsatz elektronischer Werkzeuge). Gleichwohl sind weitere Fortschritte bei der Risikoermittlung erforderlich. Alle Mitgliedstaaten werden ersucht, künftig die zentrale Ausschlussdatenbank zu nutzen. BETRUGSBEKÄMPFUNGSPOLITIK Umsetzung von Betrugsbekämpfungsinitiativen im Jahr 2010 Das Programm „Hercule II“ Bei dem Programm „Hercule II“ handelt es sich um ein von der Kommission bzw. vom OLAF verwaltetes Finanzierungsinstrument zum Schutz der finanziellen Interessen der EU und zur Verhütung diesbezüglicher krimineller Handlungen einschließlich des Zigarettenschmuggels. Bei der Halbzeitbewertung des Programms bestätigte sich der Wert dieser Ausgaben.[35] Dabei wurde empfohlen, dass im Rahmen des Nachfolgeprogramms weiterhin die technische Ausrüstung der Mitgliedstaaten verbessert, der Zugang zu für die Untersuchungen der Mitgliedstaaten und des OLAF wichtigen Datenbanken finanziell unterstützt und die Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und der Zigarettenfälschung in Übereinstimmung mit den geltenden bindenden Abkommen mit Tabakherstellern gefördert werden sollte. Zoll Die Kommission hat eine Reihe von IT-Werkzeugen entwickelt, die die Risikobewertung und die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten und Betrugsdelikten im Zollbereich vereinfachen sollen (Informations- und Kooperationssysteme sowie Datenbanken). Wichtigste Entwicklung im Jahr 2010 war die Einrichtung einer Amtshilfevermittlung (Mutual Assistance Broker, MAB) mit einer gemeinsamen Schnittstelle zu den nationalen Systemen. Die Kommission führt gemeinsame Zollaktionen mit den Mitgliedstaaten durch.[36] Beispielsweise wurden bei der vom OLAF koordinierten gemeinsamen Zollaktion „Sirocco“ im Juni 2010 rund 40 Millionen Zigaretten, 1,2 Tonnen Feinschnitt-Tabak, 7 000 Liter Alkohol und 8 Millionen weitere Schmuggelartikel sichergestellt. Die Aktion führte zudem zur Festnahme von drei des Zigarettenschmuggels verdächtigten Personen.[37] Ende 2010 nahm die EU die Zollzusammenarbeit mit China und Russland wieder auf. Mit beiden Ländern wurden strategische Rahmen für die Zollzusammenarbeit vereinbart. Diese wurden angesichts des gemeinsamen Interesses der Parteien an einer wirtschaftlichen Integration, an der Modernisierung des Zollwesens und an der Konvergenz in Übereinstimmung mit den internationalen Normen auf der Grundlage von drei umfassenden Prioritäten errichtet: 1). gesicherte und reibungslose Handelswege, 2). Risikomanagement und Betrugsbekämpfung und 3). Investitionen in die Modernisierung des Zollwesens. Die Arbeitsgruppe EU–Russland „Zoll- und Grenzfragen“ verständigte sich in ihrer Sitzung vom 6. Mai 2011 auf erste praktische Maßnahmen zur Umsetzung des strategischen Rahmens, darunter die Schaffung eines Frühwarnmechanismus zur Vermeidung von Staus an den Grenzen und die Einsetzung von gemeinsamen Sachverständigengruppen, die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit in spezifischen Bereichen ausloten sollen. Stand der Ratifizierung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften Malta hat das Übereinkommen am 20. Januar 2011 ratifiziert. Die Kommission ersucht die Tschechische Republik erneut, das Übereinkommen wie alle anderen Mitgliedstaaten zu ratifizieren, und sie ersucht Estland, das Protokoll vom 29. November 1996 betreffend die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung zu ratifizieren. Die Betrugsbekämpfungspolitik der Kommission im Zusammenhang mit der Erweiterung Im Jahr 2010 hat die Kommission weiterhin dafür Sorge getragen, dass ihre Betrugsbekämpfungspolitik bei den Beitrittsverhandlungen (insbesondere mit Kroatien und der Türkei) in vollem Umfang berücksichtigt wurde. Die Kommission hat ferner die Umsetzung der für Kroatien ausgearbeiteten Betrugsbekämpfungsstrategie zum Schutz der finanziellen Interessen der EU für den Zeitraum 2010-2012 und des im Januar 2010 angenommenen Aktionsplans für Kroatien[38] überwacht. Wie bereits in den Vorjahren haben sich die von der Kommission unternommenen Anstrengungen in Bezug auf die Türkei im Jahr 2010 auf die Verbesserung der Analyse von Unregelmäßigkeiten, auf die Berichterstattung und auf die Ausarbeitung einer nationalen Betrugsbekämpfungsstrategie konzentriert. Nachdem im Dezember 2009 das Inspektionsgremium des türkischen Ministerpräsidenten als Kontaktstelle für die Betrugsbekämpfung benannt wurde, verstärkte das OLAF die mit der Türkei geführten Gespräche über institutionelle und legislative Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung. Die Kommission hat das EU-Projekt zur Schaffung internationaler Koordinierungsstellen für die Strafverfolgung[39] in den Kandidatenländern des westlichen Balkans (Kroatien, Mazedonien und Montenegro) und in potenziellen Beitrittsländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien) kofinanziert. Die Kommission erhofft sich von Island und Montenegro, die im Jahr 2011 Kandidatenlandstatus erlangt haben, eine verstärkte Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der EU. Die Betrugsbekämpfungspolitik der Kommission im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik Die Östliche Partnerschaft ist eine neue Entwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik gegenüber Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine. Sie stellt auf die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für eine beschleunigte politische Assoziierung und eine weitere wirtschaftliche Integration zwischen der EU und ihren Partnerländern ab. Die EU führt mit diesen Ländern (ohne Weißrussland) im Rahmen der Östlichen Partnerschaft seit dem Jahr 2009 Verhandlungen über neue Assoziierungsabkommen. Um einen robusten Rechtsrahmen mit einer klaren Verpflichtung der Partnerländer zu einer wirtschaftlichen Haushaltsführung mit den von der EU gewährten Finanzmitteln zu schaffen, hat die Kommission die Aufnahme neuer Bestimmungen über Kontroll- und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen in die sich mit der finanziellen Zusammenarbeit befassenden Kapitel dieser Abkommen vorgeschlagen. Nach dem Abschluss der mit der Ukraine geführten Verhandlungen über ein sich mit der finanziellen Zusammenarbeit befassendes Kapitel im Jahr 2009 hat die Kommission im Jahr 2010 ein ebensolches Kapitel mit der Republik Moldau ausgehandelt. Beide Kapitel enthalten die genannten neuen Kontroll- und Betrugsbekämpfungsbestimmungen. Seit dem 1. Januar 2011 werden die Verhandlungen in enger Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) geführt. Die Kommission und der EAD werden darauf drängen, dass diese neuen Bestimmungen auch in die geplanten Abkommen mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien aufgenommen werden, wenn die Verhandlungen mit diesen Ländern über das Kapitel finanzielle Zusammenarbeit Anfang 2012 aufgenommen werden. Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen Um gegen die Fälschung und den Schmuggel von Tabakerzeugnissen vorzugehen, haben die EU und 26 Mitgliedstaaten[40] im Jahr 2010 zwei Kooperationsabkommen mit British American Tobacco und Imperial Tobacco Limited abgeschlossen. Zuvor waren bereits in den Jahren 2004 und 2007 derartige Abkommen mit Philip Morris International bzw. Japan Tobacco International abgeschlossen worden. Die Abkommen sind rechtsverbindlich und sehen umfassende Maßnahmen vor, durch die das Aufkommen an Erzeugnissen der betreffenden Unternehmen auf dem illegalen Tabakmarkt begrenzt werden soll.[41] Sie stehen im Einklang mit den Schmuggelbekämpfungsvorschriften des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs und unterstützen die Anstrengungen der EU für die Ausarbeitung eines strengen, auf die Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen abstellenden Protokolls zu diesem Übereinkommen. Das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs ist der erste völkerrechtliche Vertrag der WHO. Er wurde am 21. Mai 2003 durch die 56. Weltgesundheitsversammlung angenommen und am 27. Februar 2005 rechtskräftig. In der ersten Konferenz der Vertragsparteien des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs im Juli 2007 wurde ein zwischenstaatliches Verhandlungsgremium eingesetzt, das ein Protokoll zur Beseitigung des illegalen Tabakhandels auf der Grundlage von Artikel 15 des WHO-Rahmenübereinkommens aushandeln soll. Die Kommission bzw. das OLAF hat den Standpunkt der EU koordiniert und die EU gemeinsam mit dem Ratsvorsitz bei den Verhandlungen vertreten. Bisher haben vier Sitzungen des Verhandlungsgremiums stattgefunden, die bisher letzte im Jahr 2010. Dabei wurden zwar Fortschritte erzielt, aber bestimmte zentrale Punkte des Protokolls bedürfen noch weiterer Verhandlungen. Die nächste Sitzung des Gremiums ist für 2012 vorgesehen. Die Europäische Kommission befürwortet den Abschluss eines weltweiten Vertrags (bzw. Protokolls) zur Beseitigung des illegalen Tabakhandels, da es im Interesse der Kommission liegt, die finanziellen Interessen der EU insbesondere durch die Bekämpfung der Fälschung und des Schmuggels von Zigaretten zu schützen. Neue Initiativen zur Betrugsbekämpfung Die Reform des OLAF Die Kommission hat einen geänderten Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) angenommen. Bei der Erstellung des geänderten Vorschlags hat die Kommission den Standpunkten des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den Schlussfolgerungen aus ihrem im Juli 2010 vorgelegten Diskussionspapier[42] mit Vorschlägen für die Fortführung des laufenden Legislativverfahrens Rechnung getragen. Die Verhandlungen über den Vorschlag wurden unter dem ungarischen Ratsvorsitz aufgenommen und werden unter dem polnischen Ratsvorsitz fortgeführt. Die Kommission wird den Gesetzgeber dabei unterstützen, das laufende Legislativverfahren bis Ende 2011 zum Abschluss zu bringen. Die mehrjährige Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission Die Kommission hat am 24. Juni 2011 eine Mitteilung über die Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission[43] angenommen. Die Strategie soll einen Rahmen für einen besseren Schutz der finanziellen Interessen der EU in verschiedenen Politikbereichen bieten und befasst sich in erster Linie mit der Verhütung und Aufdeckung von Betrug. Eines der Hauptziele der Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission ist die Einführung sektorspezifischer Betrugsbekämpfungsstrategien auf Ebene der Generaldirektionen der Kommission. Mitteilung „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durch strafrechtliche Vorschriften und verwaltungsrechtliche Untersuchungen" Die Kommission hat am 26. Mai 2011 die Mitteilung „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durch strafrechtliche Vorschriften und verwaltungsrechtliche Untersuchungen - Gesamtkonzept zum Schutz von Steuergeldern"[44] angenommen. Darin werden verschiedene Legislativmaßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU im Lichte des Vertrags von Lissabon vorgeschlagen und Anregungen für Verbesserungen der Straf- und Verwaltungsverfahren, für institutionelle Vorkehrungen (Modernisierung der Möglichkeiten von Eurojust, Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft und Anpassung der Rolle des OLAF an ein neues institutionelles Gesamtgefüge) und des strafrechtlichen Rahmens gegeben. Mitteilung „Korruptionsbekämpfung in der EU" Die Kommission hat am 6. Juni 2011 auf der Grundlage des Stockholmer Programms des Rates eine Mitteilung über die Korruptionsbekämpfung in der EU[45] angenommen. Sie hat zudem einen neuen Mechanismus zur Überwachung und Bewertung der von den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung eingeführt: den Korruptionsbekämpfungsbericht der EU. Auf diese Weise soll der politische Wille zur Korruptionsbekämpfung gestärkt und den Mitgliedstaaten Hilfestellung bei einer besseren Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften und bei der vollständigen Umsetzung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen geleistet werden. Zeitgleich hat die Kommission einen Bericht über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates zur Bekämpfung der Korruption im privaten Sektor und einen Bericht über die Modalitäten der Mitwirkung der Europäischen Union in der Europarats-Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) angenommen. Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens Die Kommission hat am 27. Januar 2011 im Wege eines Grünbuchs[46] eine öffentliche Anhörung über Möglichkeiten zur Modernisierung und Verbesserung der EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesens gestartet. Dabei ging es um Fragen wie die Vereinfachung der geltenden Bestimmungen, den Bürokratieabbau (insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen) und die Vermeidung von Begünstigungen, Korruptionsdelikten und Interessenskonflikten. Der Evaluierungsbericht[47] zu der Anhörung wurde Ende Juni 2011 angenommen. Die Anhörungsergebnisse werden der Kommission als Grundlage bei der Ausarbeitung ihres geplanten Legislativvorschlags zur Reform der EU-Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen dienen. Aktionsplan zur Bekämpfung des Zigaretten- und Alkoholschmuggels entlang der Ostgrenze der EU Schmuggeldelikte und insbesondere der Zigarettenschmuggel sind für die EU ein großes Problem, das umfangreiche Mittelausfälle für die nationalen Haushalte und den EU-Haushalte nach sich zieht. Die Ostgrenze der EU ist in dieser Hinsicht besonders problematisch. Die Kommission hat daher einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Zigaretten- und Alkoholschmuggels entlang der Ostgrenze der EU[48] ausgearbeitet, der im Juni 2011 vorgestellt wurde. Er gibt einen umfassenden und strukturierten Überblick über die bestehenden Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten, offene Lücken und Schlupflöcher sowie Vorschläge der Kommission für weitere Maßnahmen auf Kommissions- oder EU-Ebene. Die Kommission erhofft sich von dem Aktionsplan positive Auswirkungen auf die gesamte EU und einen Beitrag zur allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung. Der Aktionsplan sieht unter anderem Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Kapazitäten, technische Unterstützung sowie Abschreckungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen vor und enthält Vorschläge zur Verstärkung der operativen und der internationalen Zusammenarbeit. Fazit Dieser Bericht zeigt, dass im vergangenen Jahr Fortschritte bei der Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten erzielt wurden, vor allem dank der Implementierung besserer Berichterstattungssysteme in den Mitgliedstaaten. Aus den eingegangenen Daten geht zudem deutlich hervor, dass besonders bei den Einziehungen noch Fortschritte nötig sind, denn die Einziehungsverfahren sind noch immer relativ langwierig. Die Kommission hat im Jahr 2010 und im ersten Halbjahr 2011 mehrere politische Initiativen angenommen und umgesetzt, die sich positiv auf den Schutz der finanziellen Interessen der EU auswirken werden. Die praktische Umsetzung dieser Initiativen hat bereits begonnen und wird eine enge Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen und den Mitgliedstaaten erfordern. Erste Ergebnisse werden im Jahresbericht 2011 über den Schutz der finanziellen Interessen der EU vorgestellt werden. [1] Gesamtbetrag der von Unregelmäßigkeiten betroffenen öffentlichen Beiträge. [2] Hauptsächlich Zölle und Agrarabgaben einschließlich Antidumpingzölle und Zuckerabgaben. [3] Siehe beispielsweise die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2009 (2010/2247(INI)), Ziff. 3. [4] Vorjahresberichte: http://ec.europa.eu/anti_fraud/reports/anti-fraud_en.html. [5] Die Verweise sind dem Deckblatt des Berichts zu entnehmen. [6] Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 vom 18.12.1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft (ABl. L 312 vom 23.12.1995). [7] Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Juli 1995 (ABl. C 316 vom 27.11.1995). [8] Bezüglich der Verwendung des Begriffs „Fehler" siehe den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2009 (ABl. C 303 vom 9.11.2010, S. 1). Aufgrund der unterschiedlichen Methoden der Datenerhebung teilen der Rechnungshof und die Kommission die Auffassung, dass die im Rahmen seiner Zuverlässigkeitserklärung ermittelten Fehlerquoten nicht mit den Angaben zu den Finanzkorrekturen verglichen werden können (ABl. C 303 vom 9.11.2010, Ziff. 1.50, S. 32-33) Bezüglich des Prüfungsansatzes und der Prüfungsmethodik des Rechnungshofes siehe Anhang 1.1 des Berichts (ABl. C 303 vom 9.11.2010, S. 34). [9] Bezüglich der Rechtsgrundlagen und der Ausnahmen siehe das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „ Statistische Auswertung der Unregelmäßigkeiten “. [10] Siehe das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „ Statistische Auswertung der Unregelmäßigkeiten “. [11] Für einige Bereiche sind die Zahlen gegenüber dem Bericht für 2009 aktualisiert worden. [12] Für einige Bereiche sind die Zahlen gegenüber dem Bericht für 2009 aktualisiert worden. [13] Diese Zahl gründet sich auf von den Mitgliedstaaten an die Kommission (GD Landwirtschaft) gemeldete Daten und schließt sämtliche zu Unrecht gezahlten Beträge ein, die die Mitgliedstaaten im Jahr 2010 von den Endempfängern wiedereingezogen haben. [14] Diese Zahl gründet sich auf Daten, die die Mitgliedstaaten über das IMS an das OLAF gemeldet haben, und schließt Beträge ein, die die Mitgliedstaaten aufgrund nicht ordnungsgemäßer Projekte von EU-Finanzierungen ausgeschlossen bzw. zurückgezogen und anderen förderfähigen Projekten zugewiesen haben, ohne die Beträge notwendigerweise von den Empfängern wieder eingezogen zu haben. [15] Diese Zahl gründet sich auf Daten, die die Mitgliedstaaten über das IMS an das OLAF gemeldet haben, und schließt sämtliche Beträge ein, die die Mitgliedstaaten im Jahr 2010 von den Endempfängern wiedereingezogen haben. [16] Diese Zahl bezieht sich auf die im kommissionsinternen Buchführungssystem ABAC erfassten Einziehungsanordnungen. [17] Diese Zahl bezieht sich auf die von den Mitgliedstaaten in der Datenbank OWNRES erfassten irregulären Beträge. [18] Nähere Informationen können dem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „Statistische Auswertung der Unregelmäßigkeiten" entnommen werden. [19] Ein thematischer Bericht über die Zollkontrollstrategie der Mitgliedstaaten, in dem die Ergebnisse der in den Jahren 2009 und 2010 in sämtlichen Mitgliedstaaten durchgeführten Prüfungen zusammengefasst werden, wurde in der Sitzung des Beratenden Ausschusses „Eigenmittel" vom 7. Juli 2011 vorgestellt. [20] KOM(2010)695. Die öffentliche Anhörung endete am 31. Mai 2011. [21] Die Kommission hat diesen Prozess im Jahr 2011 mit dem Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens (KOM(2011) 15) eingeleitet; siehe auch Abschnitt 4. [22] Einer der Strukturfonds für den Programmierungszeitraum 2000-2006. [23] Eine Einziehungsanordnung ist nach Artikel 72 der Haushaltsordnung „die Handlung, mit der der zuständige bevollmächtigte oder nachgeordnet bevollmächtigte Anweisungsbefugte durch Ausstellung einer Einziehungsanordnung den Rechnungsführer anweist, eine von ihm festgestellte Forderung einzuziehen". [24] Die zentrale direkte Mittelverwaltung schließt sämtliche EU-Ausgaben in Form von durch die EU-Organe verwalteten Mitteln ein (Verwaltungsausgaben der Organe, Programme wie „Leonardo", „Erasmus" oder das 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung, Europäischer Entwicklungsfonds usw.). Gemäß Artikel 53 der Haushaltsordnung (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates) kann dieser Teil des Haushaltsplans zentral, direkt durch die Kommissionsdienststellen oder durch Delegierung von Durchführungsaufgaben an Drittländer (dezentrale Mittelverwaltung) oder internationale Organisationen (gemeinsame Mittelverwaltung) durchgeführt werden. [25] Siehe beispielsweise die „Jahresrechnung der Europäischen Union – Haushaltsjahr 2009“, insbesondere die Erläuterung Nr. 6 („Finanzkorrekturen und Rückforderungen infolge der Feststellung von Unregelmäßigkeiten”). http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/documents/2009/EU_final_accounts_2009_en.pdf . [26] Die Zahlen beziehen sich auf Unregelmäßigkeiten mit einem Schadensvolumen von über 10.000 EUR. Außerdem geben die bestehenden Verfahren den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, nicht ordnungsgemäß durchgeführte Projekte von einer EU-Finanzierung auszuschließen (Mittelentzug) und die betreffenden Mittel anderen förderfähigen Projekten zuzuweisen. [27] Ist die Einziehung eines dem Begünstigten zu Unrecht gezahlten Betrags durch den betreffenden Mitgliedstaat nicht innerhalb einer Frist von vier Jahren ab der ersten amtlichen oder gerichtlichen Feststellung erfolgt (bzw. wenn sie Gegenstand eines Verfahrens vor den nationalen Gerichten ist, innerhalb einer Frist von acht Jahren), so werden die finanziellen Folgen der nicht erfolgten Einziehung automatisch zu 50 % vom Haushalt des betreffenden Mitgliedstaats im Rahmen der jährlichen Verrechnung der Finanzierungsmittel (Rechnungsabschluss) für den EAGFL und den ELER getragen. [28] Gesamtbetrag aller für sämtliche Haushaltsjahre noch einzuziehenden Beträge. [29] Im Jahr 2010 hat die Kommission 12 Entscheidungen erlassen, die die finanzielle Haftung für 107 Fälle von Unregelmäßigkeiten regeln, in denen die Mitgliedstaaten die Kommission ersucht hatten, für die finanziellen Folgen der nicht einziehbaren Beträge aufzukommen. [30] Ohne im Wege von Finanzkorrekturen erfolgte Einziehungen der Kommission von den Mitgliedstaaten. [31] BE, BG, CZ, DE, EE, IE, EL, ES, FR, IT, LV, LT, LU, HU, MT, NL, AT, PL, PT und SE. [32] BE, BG, EE, IE, ES, FR, IT, LT, LU, MT, AT, PL, PT, RO, SI, SK und SE. [33] DK, IE, ES, HU, SI und SE. [34] Artikel 45 Absatz 2 Buchstaben e und f der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge. [35] KOM (2011) 500 endgültig. [36] Im Rahmen der „besonderen Überwachung" gemäß der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung (ABl. L 82 vom 22.3.1997, S. 1). [37] Pressemitteilung über Operation „Sirocco". [38] Siehe den Fortschrittsbericht der Kommission für Kroatien für 2010 (KOM (2010) 660). [39] Regionales Aktionsprogramm „CARDS" (EUROPAID/126164/C/ACT/Multi). [40] Alle Mitgliedstaaten außer Schweden. [41] Nähe Informationen siehe unter http://ec.europa.eu/anti_fraud/budget/2010/2010_de.html. [42] SEK(2010) 859 endgültig. [43] KOM(2011) 376 endgültig. [44] KOM(2011) 293 endgültig. [45] KOM(2011) 308 endgültig. [46] KOM(2011) 15 endgültig. [47] SEK(2011) 853 endgültig. [48] SEK(2011) 791 endgültig.