52011DC0460

/* KOM/2011/0460 endgültig */ BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens

1. Einleitung

Das mit dem Beitritt Rumäniens zur EU eingerichtete Kooperations- und Kontrollverfahren (CVM)[1] soll Rumänien dabei helfen, ein unparteiisches, unabhängiges und effizientes Justiz- und Verwaltungssystem einzurichten. Die Änderung des Rechtssystems und der Justiz im Hinblick auf eine weitere Annäherung an die Systeme der übrigen Mitgliedstaaten ist eine nationale Aufgabe. Die Regierung muss die entsprechenden Gesetze ausarbeiten und vorschlagen, das Parlament muss sie annehmen und die Justiz muss ihre Verfahren und Praktiken an die neuen Vorgaben anpassen. Seit 2007 stützt sich Rumänien bei der Schaffung der für ein modernes Justizwesen erforderlichen Strukturen auf das CVM. Das CVM wurde zuweilen von der einen oder anderen dieser nationalen Instanzen kritisiert, doch heute wird allgemein anerkannt, dass es das Land wirksam dabei unterstützt hat, die notwendigen Änderungen auf den Weg zu bringen. Die rumänische Regierung hat den Reformprozess mit Entschlossenheit und Engagement vorangetrieben, Beim Parlament – und noch bis vor Kurzem in der Justiz – war diese Entschlossenheit nicht immer spürbar. Innerhalb von fünf Jahren hat sich der Schwerpunkt von der Vorbereitung und Annahme von Gesetzen auf deren Anwendung verlagert. Die für die Reform notwendigen Rechtsvorschriften sind inzwischen weitgehend vorhanden, wenn auch noch nicht vollständig. Wie der vorliegende Bericht zeigt, sollten sich die nächsten Schritte im Rahmen dieses Prozesses auf die Durchführung der neuen Gesetze durch die Justiz konzentrieren.

Dieser Bericht ist der fünfte Jahresbericht seit Einführung des Kooperations- und Kontrollverfahrens[2]. Im Sommer 2012, fünf Jahre nach der Einführung des CVM, wird die Kommission die in Rumänien seit seinem EU-Beitritt im Rahmen dieses Verfahrens erzielten Fortschritte umfassend bewerten und entsprechende Empfehlungen formulieren. Der vorliegende Bericht enthält spezifische Empfehlungen im Hinblick auf die Vorbereitung Rumäniens auf diese Gesamtbewertung.

2. Stand des Reformprozesses in Rumänien

Erfolge und Herausforderungen

Seit dem letzten Jahresbericht der Kommission hat Rumänien bedeutende Schritte unternommen, um die Effizienz der Justiz zu verbessern, und das Inkrafttreten vier neuer Gesetzbücher, die die Grundlage für eine moderne Gerichtsverfahrensordnung schaffen, weiter vorbereitet. Noch vor Inkrafttreten der neuen Gesetzbücher wurde durch das „Kleine Reformgesetz“ eine Beschleunigung der Gerichtsverhandlungen erreicht. Auch hat Rumänien rasch auf die Empfehlung der Kommission reagiert, indem es eine neue Rechtsgrundlage für die Nationale Integritätsbehörde erließ. Seither ist die Behörde dabei, ihre frühere Erfolgsbilanz wiederherzustellen. Obwohl dies nicht zu den CVM-Vorgaben gehört, haben die Behörden beschlossen, die Justiz und das öffentliche Beschaffungswesen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und die Antikorruptionsstrategie des Landes zu bewerten. Auch hat die Antikorruptionsbehörde (DNA) bei den Ermittlungen in Korruptionsfällen auf hoher Ebene weiterhin überzeugende Arbeit geleistet.

Trotz dieser Fortschritte gegenüber Juli 2010 besteht in einigen Bereichen Verbesserungsbedarf hinsichtlich Kohärenz und konkreter Ergebnisse. Bei der Korruptionsbekämpfung sind noch weitere Anstrengungen erforderlich. Mehrere wichtige Gerichtsverfahren wegen Korruption auf hoher Ebene ziehen sich seit Jahren hin und sind auch in der Berichtsperiode nicht weiter voran gekommen. Diese Verfahren müssen dringend beschleunigt werden, damit sie nicht wegen Verjährung eingestellt werden müssen. Die Korruptionsbekämpfung sollte weiterhin höchste Priorität behalten und mittels einer neuen, umfassenden und soliden Antikorruptionsstrategie gesteuert werden. Dringender Handlungsbedarf besteht bei der Einziehung von Erträgen aus Straftaten, bei der Verfolgung der Geldwäsche und bei der Verhinderung von Interessenkonflikten bei der Verwaltung öffentlicher Mittel. Bei der Beschlagnahme unrechtmäßig erworbenen Vermögens und der Anwendung abschreckender Sanktionen für Unvereinbarkeiten sind bessere Ergebnisse erforderlich.

Soll die Justizreform im nächsten Berichtszeitraum beschleunigt werden, muss Rumänien das Inkrafttreten des Zivilgesetzbuchs durch aktive Maßnahmen unterstützen, einen Durchführungsplan für die drei übrigen im Jahr 2012 in Kraft tretenden neuen Gesetzbücher annehmen und im Hinblick auf die Erleichterung der erforderlichen strukturellen Änderungen im Justizwesen einen Rahmen für die Kooperation von Justiz und Zivilgesellschaft schaffen. Dafür ist erforderlich, dass Rumänien, sobald die funtionale Prüfung beendet ist, seine Justizreformstrategie förmlich annimmt und einen Aktions-, einen Zeit- und einen Finanzierungsplan aufstellt. Der neu gebildete Oberste Rat der Magistratur (SCM) hat seinen Reformwillen bislang noch nicht durch konkrete Ergebnisse belegt.

Justizreform

Seit der letzten Bewertung durch die Kommission ist es Rumänien gelungen, die Effizienz der Justiz zu verbessern, indem es neue Rechtsinstrumente und bestimmte Verfahrensvereinfachungen eingeführt hat, beispielsweise verbesserte Möglichkeiten für den Staatsanwalt, Fälle abzuweisen, wenn die Beweislage keine weiteren Ermittlungen rechtfertigt, oder die Möglichkeit für den Angeklagten, sich vor Gericht schuldig zu bekennen, was das Gerichtsverfahren verkürzt. Diese Gesetzesänderungen haben dazu beigetragen, die Wirksamkeit der Strafverfolgung zu erhöhen und zahlreiche Gerichtsverfahren zu beschleunigen[3]. Außerdem hat Rumänien Vorbereitungen für die Durchführung einer unabhängigen funktionalen Prüfung des Justizwesens getroffen. Diese Prüfung soll es ermöglichen, die für das Inkrafttreten der neuen Gesetzbücher erforderlichen umfassenderen Reformmaßnahmen hinsichtlich der Strukturen, Verfahren und Humanressourcen festzulegen.

Die vier neuen Gesetzbücher werden zur Verbesserung der Konsistenz und Effizienz der Gerichtsverfahren beitragen und damit die Justizreform einen bedeutenden Schritt voran bringen. Seit der letzten Bewertung durch die Kommission vom Juli 2010 sind bei den Vorbereitungen zur Durchführung der neuen Regelungen Verzögerungen aufgetreten. Zwar wurde für das Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches der 1. Oktober festgelegt und werden für die übrigen Gesetzbücher Durchführungsvorschriften ausgearbeitet, doch sind die Folgenabschätzungen noch nicht fertig gestellt, wurden erst wenige Schulungsmaßnahmen durchgeführt und liegt der umfassende Durchführungsplan noch nicht vor. Es gilt nun, unterschiedliche Praktiken zu vermeiden und die für ein reibungsloses Inkrafttreten der übrigen Gesetzbücher unabdingbaren gründlichen Vorbereitungen zu treffen.

Hinsichtlich der Schaffung eines transparenten Dialogs zwischen Regierung, Justiz und Zivilgesellschaft in Sachen Justizreform sind seit der letztjährigen Bewertung durch die Kommission gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Allerdings wurde die im Frühjahr 2010 entwickelte Justizreformstrategie von der Regierung nicht beschlossen und muss noch durch einen Aktions- und Zeitplan ergänzt werden. Im Zuge der geplanten funktionalen Prüfung des Justizwesens dürfte dieser Prozess aber in Gang kommen. Einen weiteren nützlichen Beitrag dazu könnte auch eine interessante Initiative für eine Justizreformstrategie einer Gruppe von Richtern, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern und Vertretern der Zivilgesellschaft leisten.

Bei der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Verringerung der hohen Kapazitätsungleichgewichte des Justizapparates wurden seit dem letzten Sommer wenig konkrete Fortschritte erzielt: Der Vorschlag der Regierung, einige kleinere Gerichte zu schließen, wurde vom Parlament verwässert. Ferner wurden die von der Kommission geforderten Sofortmaßnahmen zur Verringerung der Kapazitätsungleichgewichte nicht systematisch weiter verfolgt. Auch die im Herbst ausgearbeiteten Vorschläge für Verbesserungen bei der Einstellung und Schulung von Richtern wurden noch nicht angenommen. Die Akademie für Richter und Staatsanwälte (NIM) wurde trotz ihrer wichtigen Rolle bei der Vorbereitung der Umsetzung der neuen Gesetzbücher nicht gestärkt.

Mit dem „kleinen Reformgesetz“ hat Rumänien die Zuständigkeiten des Obersten Gerichts- und Kassationshofs (HCCJ) in der Weise neu definiert, dass der Hof nunmehr in erster Linie als Kassationshof fungiert. Allerdings haben diese Reformen eine zu geringe Tragweite und können das Problem der uneinheitlichen Rechtsprechung nicht lösen. Die neuen Prozessordnungen enthalten ein neues Verfahren zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung, die Vorabentscheidung[4], das das bestehende Revisionsverfahren ergänzt. Eine Auslegungsentscheidung des Obersten Gerichts im Juli dürfte in Fällen, in denen eine Entscheidung über eine Verfassungsausnahme aussteht, die Verjährung künftig aussetzen. Für dieses neue Verfahren müssen strenge Vorschriften gelten, damit die Gerichtsverhandlungen nicht durch ungerechtfertigte Vorabentscheidungsanträge verzögert werden. Die rumänische Rechtsprechung ist noch nicht vollständig online verfügbar. Des Weiteren werden die Begründungen der Gerichtsentscheidungen häufig erst lange nach der Urteilsverkündung veröffentlicht.

Die Stärkung der Rechenschaftspflicht im Justizwesen bleibt eine Herausforderung. Seit der letztjährigen Bewertung durch die Kommission sind neue Einstellungsvorschriften für Justizinspektoren angenommen und erste Maßnahmen getroffen worden, um die Justizinspektion effizienter, transparenter und einheitlicher zu machen. Dennoch konnten Kapazität und Fallbilanz der Justizinspektion nicht wesentlich verbessert werden. Die von der Justizinspektion vorgenommene Analyse einer Stichprobe von Fällen von Korruption auf hoher Ebene, deren Verhandlung verzögert wird, hat zu keinen nennenswerten Feststellungen oder Empfehlungen hinsichtlich der justiziellen Praxis geführt. Rumänien hat die grundlegende Reform des Disziplinarrechts noch nicht in Angriff genommen. Über den im Mai vorgelegten Regierungsvorschlag zur Reform der Ernennung der Mitglieder des Obersten Gerichts- und Kassationshofes, mit dem Objektivität, Gründlichkeit und Transparenz der Verfahren erhöht werden sollen, wird derzeit im Parlament beraten.

Der neue Oberste Rat der Magistratur (SCM) hat im Januar seine Arbeit aufgenommen; seine vollständige Amtsübernahme hatte sich jedoch wegen ungeklärter Rechtsfragen und teilweiser Neuwahlen verzögert. Seitdem hat der Rat erste begrüßenswerte Maßnahmen zur Stärkung der Justizinspektion und zur Erleichterung des Inkrafttretens des Zivilgesetzbuches ergriffen. In mehreren für das Kooperations- und Kontrollverfahren relevanten Bereichen wird für Fortschritte im nächsten Berichtszeitraum ausschlaggebend sein, wie intensiv sich der Rat für die Justizreform einsetzt. Dementsprechend gilt es, sein Engagement durch transparente und objektive Ernennungsentscheidungen, die Stärkung der Akademie für Richter und Staatsanwälte und Fortschritte bei der Verwaltung der Humanressourcen unter Beweis zu stellen.

Korruptionsbekämpfung

Zwar weist die Antikorruptionsbehörde (DNA) bei der Ermittlung und Verfolgung von Korruptionsdelikten auf hoher Ebene, auch in Bezug auf ehemalige oder aktuelle Parlaments- oder Regierungsmitglieder, nach wie vor eine überzeugende Bilanz auf und ist auch die Zahl der Verurteilungen gestiegen[5], doch ergibt sich bei Betrachtung der Arbeit der Gerichte weiterhin ein uneinheitliches Bild. So ergeht zwar in der Mehrzahl der Verfahren wegen Korruption auf hoher Ebene innerhalb von drei Jahren ein Urteil, doch laufen in vielen wichtigen Fällen, in die hochrangige Persönlichkeiten verwickelt sind, die Verfahren schon länger als drei Jahre. In vielen dieser Fälle sind die Handlungen bereits teilweise oder vollständig verjährt und mehrere andere nähern sich dem Verjährungstermin.

Seit der letztjährigen Bewertung durch die Kommission hat Rumänien die typischen Ursachen für die Verzögerungen bei den Verfahren wegen Korruption auf hoher Ebene ermittelt und eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt, die diese angehen soll. Einige bedeutende Verfahrenshemmnisse konnten seit letzten Juli ausgeräumt werden[6]. Andere Probleme, insbesondere hinsichtlich der Kapazitäten, internen Organisation[7] und justiziellen Praxis müssen noch angegangen werden. Ferner hat die Analyse der Kommission gezeigt, dass die Gerichte in Bezug auf Verfahrensanträge der Angeklagten, wie Einholung weiterer Gutachten, Vertagung der Verhandlungen oder Ausnahmen vom üblichen Verfahren, eher permissiv und übervorsichtig sind. Grundlegende Regeln für die Abwicklung von Rechtssachen, wie die vorrangige Verhandlung wichtiger oder komplexer Fälle, werden nicht systematisch angewandt. Wenn Rumänien seine Verpflichtungen im Hinblick auf die Bekämpfung der Korruption auf hoher Ebene erfüllen will, muss es dringend Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass in bedeutenden Verfahren wegen Korruption auf hoher Ebene zügig rechtskräftige Urteile gefällt werden und es in keinem Fall zur Verjährung kommt.

Für Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung sind der politische Wille und das Engagement der Justizbehörden ausschlaggebend. Es gibt mehrere beispielhafte Fälle, in denen Korruptionsdelikte auf hoher Ebene von den Gerichten effizient verhandelt wurden und die zeigen, wie verschiedene Behörden bei Untersuchungen von komplexen Fällen wirksam zusammenarbeiten können[8]. In dieser Hinsicht ist besonders wichtig, dass das Parlament die Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung nachdrücklich unterstützt. Seit der letzten Bewertung durch die Kommission hat das Parlament weder zugelassen, dass gegen einen der Korruption verdächtigten ehemaligen Minister und derzeitigen Abgeordneten Untersuchungen eingeleitet werden, noch dass im Rahmen der Ermittlungen in einem anderen Fall eine Durchsuchung vorgenommen oder dass ein anderer Parlamentsabgeordneter in Untersuchungshaft genommen wird. Dennoch kam es in beiden Fällen zu Gerichtsverhandlungen.

Seit der Annahme der einschlägigen neuen Rechtsvorschriften im August 2010 ist die Nationale Integritätsbehörde (ANI) dabei, wieder an ihre frühere Erfolgsbilanz anzuknüpfen und hat mehrere Fälle bezüglich Interessenkonflikten, Unvereinbarkeiten und unrechtmäßig erworbenen Vermögens den zuständigen Behörden zur Entscheidung vorgelegt. Zwar hat die ANI die Methodik und Effizienz ihrer Ermittlungen verbessert, doch sollte die Weiterverfolgung der Fälle von den zuständigen Justiz- und Verwaltungsbehörden entscheidend verbessert werden. Nur selten wurden die von der ANI aufgedeckten Tatbestände geahndet und falls dies doch geschah, waren die Sanktionen in den seltensten Fällen abschreckend[9]. Urteile über Interessenkonflikte bei öffentlichen Aufträgen ergehen in den meisten Fällen zu spät. Die mit dem neuen ANI-Gesetz auf der Ebene der Appellationsgerichte eingerichteten Ausschüsse für die Untersuchung von Vermögensverhältnissen entscheiden de facto über die Begründetheit der von der ANI vorgelegten Fälle und legen dabei die gleichen Beweismaßstäbe an wie die Gerichte. Dieses Verfahren verzögert nicht nur die gerichtlichen Entscheidungen sondern schafft auch einen Zuständigkeitskonflikt, denn rechtlich sind die Appellationsgerichte für die von der ANI vorgelegten Fälle zuständig. Aus diesem Grund sind Maßnahmen zu treffen, um die uneinheitliche Praxis der Ausschüsse für die Untersuchung von Vermögensverhältnissen abzustellen. Ferner sollte das Gesetz noch dahingehend geändert werden, dass die ANI gegen die Entscheidungen des Ausschusses für die Untersuchung von Vermögensverhältnissen Revision einlegen kann. Seit der letztjährigen Bewertung durch die Kommission hatten nur zwei Anklagen wegen unrechtmäßig erworbenen Vermögens vor Gericht in erster Instanz Bestand. Gleichzeitig sind mehrere wichtige Verfahren, die nach den alten Rechtsvorschriften bearbeitet wurden, im Sande verlaufen, weil die Handlungen nach den mit dem neuen ANI-Gesetz eingeführten Bestimmungen verjährt sind.

Seit der letzten Bewertung durch die Kommission hat Rumänien seine Korruptionsbekämpfungsstrategie einer unabhängigen Folgenabschätzung unterzogen. Die einschlägigen Empfehlungen sehen vor, die Korruptionsbekämpfung zu einem vorrangigen politischen Ziel zu machen, eine neue, umfassende Antikorruptionsstrategie mit langfristigen Zielen zu entwickeln und alle drei Gewalten sowie die Zivilgesellschaft einzubeziehen.

Die Wirksamkeit der Korruptionsbekämpfung wird durch Mängel bei der Einziehung von Erträgen aus Straftaten erheblich eingeschränkt. Hinsichtlich der Einziehung von Vermögen aus Straftaten ist die Erfolgsbilanz in Rumänien sehr schlecht[10], insbesondere weil die Gesetze nur begrenzte Einziehungsmöglichkeiten vorsehen, wegen der restriktiven Praxis der Gerichte und des Mangels an Eigeninitiative der Staatsanwaltschaft[11]. Letzteres versucht der Generalstaatsanwalt anzugehen, doch scheitert er an der ungenügenden Personalausstattung und insbesondere an den bestehenden Rechtsvorschriften[12]. Tatsächlich kann Vermögen aus Straftaten nur eingezogen werden, wenn es direkt aus strafbaren Handlungen stammt, für die eine Verurteilung in einem Strafverfahren erwirkt wurde, oder wenn es mit einem Schaden zusammenhängt, der nachweislich durch eine strafbare Handlung verursacht wurde. Des Weiteren bereitet die Einziehung von Vermögen Schwierigkeiten, wenn es an Dritte weitergegeben wurde. Daher ist bei unrechtmäßig erworbenem Vermögen in beträchtlichem Umfang eine rechtliche Prüfung nicht möglich. Dies hat sich unlängst bei den groß angelegten Korruptionsermittlungen bei Grenzpolizei- und Zollbeamten gezeigt: Es wird erwartet, dass lediglich ein kleiner Teil der Vermögenswerte eingezogen werden kann, obwohl davon auszugehen ist, dass es über einen langen Zeitraum systematisch strafbare Handlungen gegeben hat.

Seit der letzten Bewertung durch die Kommission hat Rumänien Maßnahmen ergriffen, um ausgehend von Risikoanalysen die Vergabeverfahren wirksamer auf Unregelmäßigkeiten zu prüfen. Seit der letzen Bewertung durch die Kommission hat Rumänien die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Abteilung für Betrugsbekämpfung (DLAF), dem Gegenstück zum Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), wieder hergestellt. Diese Verbesserungen im Bereich des Beschaffungswesens sind zu begrüßen, jedoch ist hinsichtlich der unzulänglichen Verwaltungskapazität und Qualität der Verwaltungstätigkeit noch viel zu leisten.

3. Schlussfolgerungen

Seit der letzten Bewertung durch die Kommission im Juli 2010 hat Rumänien bedeutende Schritte unternommen, um die die Effizienz der Justiz zu verbessern, die Rechtsgrundlage für die nationale Integritätsbehörde wieder hergestellt, das Inkrafttreten der vier neuen Gesetzbücher weiter vorbereitet, Vorbereitungen für eine funktionale Prüfung des Justizwesens getroffen und seine Antikorruptionsstrategien einer Folgenabschätzung unterzogen. Im nächsten Zeitraum wird Rumänien weiter daran arbeiten müssen, die neuen Gesetzbücher in Kraft zu setzen, es wird die erforderlichen Entscheidungen treffen müssen, um die Umstrukturierung des Justizwesens fortzusetzen und seine Antikorruptionsstrategie zu stärken, und es wird bei der Einziehung unrechtmäßig erworbenen Vermögens und der Anwendung abschreckender Sanktionen bei Unvereinbarkeiten bessere Ergebnisse erzielen müssen.

Rumänien muss dringend tätig werden, um mehrere wichtige Verfahren wegen Korruptionsdelikten auf hoher Ebene voranzubringen und zu vermeiden, dass diese wegen Verjährung eingestellt werden müssen. Die Korruptionsbekämpfung sollte weiterhin höchste Priorität behalten und vom Parlament angemessen unterstützt werden. Außerdem besteht dringender Handlungsbedarf bei der Einziehung von Erträgen aus Straftaten, bei der Verfolgung der Geldwäsche und bei der Verhinderung von Interessenkonflikten bei der Verwaltung öffentlicher Mittel.

4. Empfehlungen

Die Kommission fordert Rumänien im Lichte der Bewertung der seit Juli 2010 erzielten Fortschritte auf, hinsichtlich der nachfolgend genannten Punkte tätig zu werden. Diese Empfehlungen sollen Rumänien helfen, seine Anstrengungen im Hinblick auf die umfassende Bewertung seiner Fortschritte im Rahmen des CVM im Sommer 2012 entsprechend zu konzentrieren.

1. Justizreform

2. Unterstützung des Inkrafttretens des Zivilgesetzbuchs durch aktive Maßnahmen und Annahme eines umfassenden Durchführungsplans für die übrigen drei neuen Gesetzbücher, Bereitstellung ausreichender Mittel für Schulungen und die Umstrukturierung der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Ausbau der Kapazitäten der Akademie für Richter und Staatsanwälte und Annahme ihrer Vorschläge zur Verbesserung von Schulung und Einstellung;

3. Vervollständigung einer eingehenden Analyse der Unterschiede bei der Arbeitsbelastung im Justizwesen zur Vorbereitung der anstehenden funktionalen Prüfung;

4. Abschluss der vorgeschlagenen funktionalen Prüfung des Justizsystems und Weiterverfolgung der einschlägigen Empfehlungen;

5. Schaffung eines Rahmens zur Überwachung der bei der Justizreform erzielten Fortschritte; Einbeziehung von Vertretern der Justiz bei der Umsetzung des Aktionsplans.

6. Rechenschaftspflicht in der Justiz

7. Nachweis transparenter und objektiver Managemententscheidungen im Justizwesen, beispielsweise bei Ernennungen, Disziplinarentscheidungen, Beurteilungen und im Rahmen des Beförderungssystems am Obersten Gerichts- und Kassationshof;

8. erfolgreiche Analyse und Verbesserung der justiziellen Praxis in der Justizinspektion und Weiterführung ihrer Reform;

9. Veröffentlichung der vollständigen elektronischen Sammlung der Rechtsprechung und zügige Veröffentlichung der Begründungen nach Maßgabe des Gesetzes.

10. Wirksamkeit der Gerichte

11. Dringende Verbesserung der justiziellen Praxis und der Abwicklung von Rechtssachen sowie Beschleunigung wichtiger Verfahren wegen Korruption auf hoher Ebene, um in allen Fällen Verjährung zu vermeiden;

12. Weiterführung der Reform des Obersten Gerichts- und Kassationshofs zur Stärkung seiner Funktion als Kassationshof sowie seiner Kapazität zur Verhandlung von Korruptionsdelikten auf hoher Ebene;

13. weitere Verbesserung der Einheitlichkeit und abschreckenden Wirkung der von den Gerichten in Fällen von Korruption auf hoher Ebene verhängten Strafen und Verbesserung der Ergebnisse bei der Ermittlung, Verfolgung und Verhandlung von Fällen von Betrug bei EU-Mitteln und öffentlichen Aufträgen;

14. Annahme klarer Verfahrensvorschriften für Entscheidungen des Parlaments über die Aberkennung der Immunität von Abgeordneten auf der Grundlage bewährter Verfahren in anderen EU-Mitgliedstaaten.

15. Integrität

16. Nachweis der zügigen und abschreckenden Ahndung von Unvereinbarkeiten und Interessenkonflikten durch die Verwaltungs- und Justizbehörden sowie der Einziehung unrechtmäßig erworbenen Vermögens im Anschluss an Feststellungen der Nationalen Integritätsbehörde (ANI);

17. Vereinheitlichung der Vorgehensweisen der Ausschüsse für die Untersuchung von Vermögensverhältnissen und Sicherstellung einer effizienten Bearbeitung dieser Fälle, ohne dem Gerichtsurteil vorzugreifen;

18. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der ANI und anderen Justiz- und Verwaltungsbehörden, insbesondere im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens, und Verbesserung der Ermittlungskapazität der ANI durch Weiterentwicklung ihres IT-Systems und gezielte Risikoanalysen.

19. Korruptionsbekämpfung

20. Verbesserung der Koordinierung der Antikorruptionspolitik auf höchster Ebene und Entwicklung einer neuen, soliden mehrjährigen Strategie zur Verhinderung und Ahndung von Korruptionsfällen gemäß den im Rahmen einer unabhängigen Folgenabschätzung aufgestellten Empfehlungen; Einrichtung einer Monitoringgruppe (gemeinsam mit der Zivilgesellschaft), die die Durchführung dieser Strategie überwacht;

21. Erzielung überzeugender Ergebnisse bei der Einziehung von Erträgen aus Straftaten durch Übernahme bewährter Verfahren anderer EU-Mitgliedstaaten, Verabschiedung eines neuen Gesetzes über die erweiterte Einziehung und Ausbau der justiziellen Praxis. Rumänien sollte darüber hinaus Erfolge bei der Verfolgung von Geldwäsche als eigenständige Straftat nachweisen.

22. Entwicklung von Vorschriften zur Verhinderung von Interessenkonflikten bei der Verwaltung öffentlicher Mittel und innerhalb der Behörden, die Regeln für die Auftragsvergabe aufstellen, die Erfüllung der Kriterien prüfen und über einschlägige Beschwerden befinden; Stärkung der Verfahren und Kapazitäten der zuständigen Behörden, insbesondere durch die Weiterverfolgung der Ergebnisse der in diesem Bereich laufenden funktionalen Prüfung.

[1] Entscheidung 2006/928/EG der Kommission vom 13. Dezember 2006 zur Einrichtung eines Verfahrens für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Rumäniens bei der Erfüllung bestimmter Vorgaben in den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung (ABl. L 354 vom 14.12.2006, S. 56).

[2] Der Bericht stützt sich auf regelmäßige Informationen der rumänischen Behörden und insbesondere ihre Antworten auf die ausführlichen Fragebögen der Kommission. Die Kommission hat ferner unabhängige Fachleute zu Rate gezogen und sich zusätzlich noch verschiedener anderer Quellen bedient. Das Begleitdokument enthält eine detaillierte Beurteilung der Fortschritte bei den einzelnen Vorgaben, die die Kommission in ihrer Entscheidung über das Kooperations- und Kontrollverfahren festgelegt hat.

[3] So konnten zwischen Januar und Mai 2011 in Fällen von Korruption auf hoher Ebene drei rechtskräftige und 20 noch nicht rechtskräftige Urteile gefällt werden, nachdem die Angeklagten ihre Schuld eingestanden hatten.

[4] Es ist vorgesehen, dass Richter in laufenden Verfahren eine Vorabentscheidung des Obersten Gerichts- und Kassationshofs (HCCJ) beantragen können, wenn entscheidungsrelevante Fragen von anderen Gerichten unterschiedlich beurteilt wurden.

[5] Zwischen Juli 2010 und 1. April 2011 hat die DNA insgesamt 269 neue Fälle eröffnet und 159 Anklagen gegen 611 Angeklagte erhoben. Den Statistiken der DNA zufolge haben in den letzten fünf Jahren 90 % ihrer Anklagen zu Verurteilungen geführt und 90 % ihrer Ermittlungen nicht länger als 1,5 Jahre gedauert.

[6] So die mit Gesetz 177/2010 erlassene Änderung des Gesetzes über das Verfassungsgericht, mit der die Aussetzung von Gerichtsverfahren bei Einrede der Verfassungswidrigkeit abgeschafft wurde, und Bestimmungen des Gesetzes 202/2010 („kleines Reformgesetz“).

[7] In der Strafkammer des Obersten Gerichts- und Kassationshofes, wo viele Verfahren wegen Korruption auf hoher Ebene anhängig sind, besteht akuter Mangel an Personal und Verhandlungsräumen.

[8] Zu Beginn des Jahres konnte dank eines gut vorbereiteten gemeinsamen Großeinsatzes der verschiedenen Polizeikräfte und der Justiz an den Grenzen ein weit gespanntes Korruptionsnetz zwischen Grenzpolizei- und Zollbeamten aufgedeckt werden. Im Mai konnte in einem Verfahren wegen Korruption auf hoher Ebene nach nur 6-monatigen Verhandlungen, die wöchentlich und sogar am 24. und am 30. Dezember stattfanden, ein Richter in erster Instanz verurteilt werden.

[9] So wurden bei insgesamt 82 gerichtlich bestätigten Fällen von Unvereinbarkeit nur in 14 Fällen von den Disziplinarausschüssen Sanktionen verhängt. Davon waren fünf Entlassungen und fünf lediglich Rügen.

[10] Den Statistiken der rumänischen Behörden zufolge ergingen im Jahr 2010 endgültige Einziehungsverfügungen hinsichtlich Vermögens aus Straftaten aller Kategorien im Betrag von insgesamt 1,8 Mio. EUR, wobei 0,2 Mio. EUR tatsächlich eingezogen wurden.

[11] Einige Bestimmungen des Artikels 44 der rumänischen Verfassung, insbesondere die Bestimmung, der zufolge davon auszugehen ist, dass jegliches Vermögen rechtmäßig erworben wurde, behindern die Einziehung und Transparenz von Vermögenswerten.

[12] Die Regierung hat dem Parlament unlängst einen neuen Gesetzentwurf über die erweiterte Einziehung vorgelegt.