MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Änderung des der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 beigefügten Finanzbogens /* KOM/2011/0347 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Änderung des der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 beigefügten Finanzbogens Mit der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 [1] wird die Agentur für das Europäische GNSS errichtet, die Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme aufgehoben und die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert. Sie trat am 9. November 2010 in Kraft. Die Verordnung zielte vor allem darauf ab, die Agentur für das Europäische GNSS zu errichten und deren Aufgaben gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 683/2008[2] festzulegen, die wiederum den Basisrechtsakt für die Fortführung der europäischen Satellitennavigationsprogramme Galileo und EGNOS darstellt. Die Agentur für das Europäische GNSS übernimmt künftig vier Aufgaben, nämlich die Sicherheitsakkreditierung für die beiden europäischen Satellitennavigationssysteme, den Betrieb des Galileo-Sicherheitsüberwachungszentrums GSMC (Galileo Security Monitoring Center), die Mithilfe bei der Vorbereitung der kommerziellen Nutzung der Systeme sowie weitere Tätigkeiten, die ihr gemäß Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung von der Kommission übertragen werden können. Die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 wurde erlassen, nachdem ein von der Kommission am 24. März 2009 angenommener Vorschlag (KOM(2009) 139 endg.) an das Europäische Parlament und den Rat übermittelt worden war. Diesem Vorschlag lag ein Finanzbogen bei, der ebenfalls dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt wurde. Die in diesem Finanzbogen aufgeführten Zahlen stützten sich auf die Angaben, die der Kommission zum damaligen Zeitpunkt zu den voraussichtlichen Betriebskosten der Agentur für das Europäische GNSS und insbesondere zu den Personalausgaben vorlagen. Allerdings hatte man vor zwei Jahren noch nicht den heutigen Informationsstand über den Arbeitsaufwand, der mit den Sicherheitsanforderungen einhergeht, die mit den beiden europäischen Satellitennavigationssystemen verbunden sind. Durch verschiedene Studien und Expertentagungen, für die meist Geheimhaltung galt, konnte seit 2009 genau festgestellt werden, welche Mittel angesichts der diesbezüglichen Anforderungen aufzuwenden sind. Im Übrigen zeigte sich im Zuge der Erörterung der künftigen Verordnung (EU) Nr. 912/2010 im Parlament und im Rat, dass der von der Kommission vorgelegte Text in einigen Punkten und vor allem in Bezug auf die Sicherheitsakkreditierung ergänzt sowie mehrfach präzisiert werden musste. Was die der Agentur übertragene Aufgabe der Sicherheitsakkreditierung für die Systeme betrifft, so beschränkte man sich im Vorschlag der Kommission auf die Einrichtung des Gremiums für die Sicherheitsakkreditierung, während in der letztlich erlassenen Verordnung die Bedingungen für die Tätigkeit dieses Gremiums genau geregelt sind. Unter anderem ist darin vorgesehen, dass das Gremium für die Sicherheitsakkreditierung untergeordnete Einrichtungen ins Leben ruft, zu denen insbesondere ein Fachgremium für die Aktualisierung der Sicherheitsanalysen und die Durchführung der Tests sowie eine Krypto-Verteilungsstelle gehören. Außerdem wird die Rolle des Gremiums für die Sicherheitsakkreditierung auch durch den Vorschlag eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelung des Zugangs zum öffentlich-staatlichen Dienst, der von dem aus dem Programm Galileo hervorgegangenen System bereitgestellt wird, ergänzt. Dieser von der Kommission am 8. Oktober 2010 angenommene Vorschlag (KOM(2010) 550 endg.) wird derzeit im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. Gemäß diesem Vorschlag ist das Gremium für die Sicherheitsakkreditierung dafür zuständig, die Hersteller von Geräten zu akkreditieren, mit denen Signale des öffentlich-staatlichen Dienstes empfangen werden können. Bezüglich des Betriebs des GSMC ist in der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 außerdem vorgesehen, dass für das Personal dieses Zentrums dieselben Statutsvorschriften und Regelungen gelten wie für das übrige Personal der Agentur für das Europäische GNSS. Es sei darauf hingewiesen, dass das GSMC, das aus je einem Standort in Frankreich und im Vereinigten Königreich besteht, ab 2013 zur Gänze einsatzfähig sein muss, damit es 2014 in vollem Umfang zur Verfügung steht. Es muss an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr seinen Dienst versehen. Den jüngsten Studien zufolge beträgt der Personalbedarf des GSMC insgesamt 16 Mitarbeiter für 2012 und 28 Mitarbeiter im Jahr 2013. Sämtliche Änderungen, die das Tätigkeitsfeld des Gremiums für die Sicherheitsakkreditierung und des GSMC betreffen, wirken sich natürlich auch auf die Betriebskosten aus, die für die Agentur für das Europäische GNSS anfallen. Selbstverständlich stellt die Einhaltung der Sicherheitserfordernisse eine unerlässliche Bedingung für die Inbetriebnahme und den laufenden Betrieb der europäischen Satellitennavigationssysteme dar: Von diesen Systemen kann nämlich die Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar abhängen. Die Entscheidung des Europäischen Rates für Prag als Sitz der Agentur für das Europäische GNSS bringt auch Umzugskosten mit sich, die derzeit bewertet werden. Zur Deckung der zunächst für den Umzug anfallenden Kosten wurde allerdings schon ein vorläufiger Betrag im Haushaltsentwurf vorgesehen, der unmittelbar nach Abschluss der Verhandlungen mit der tschechischen Regierung neu berechnet werden wird. Die Kommission wird die Haushaltsbehörde über die Ergebnisse dieser abschließenden Bewertung unterrichten. Angesichts der vorstehenden Informationen muss der Finanzbogen daher unbedingt aktualisiert werden. Der neue Finanzbogen findet sich im Anhang. ÜBERARBEITETER FINANZBOGEN 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 1.1. Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative 1.2. Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur 1.3. Art des Vorschlags/der Initiative 1.4. Ziel(e) 1.5. Begründung des Vorschlags/der Initiative 1.6. Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen 1.7. Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Monitoring und Berichterstattung 2.2. Verwaltungs- und Kontrollsystem 2.3. Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten 3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) 3.2. Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben 3.2.1. Übersicht 3.2.2. Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel 3.2.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 3.2.4. Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen 3.2.5. Finanzierungsbeteiligung Dritter 3.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 vom 22. September 2010 zur Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS – Änderung des Finanzbogens Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur[3] Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur: Unternehmen und Industrie Kapitel 02 05: EUROPÄISCHE SATELLITENNAVIGATIONSPROGRAMME (EGNOS UND GALILEO) Art des Vorschlags/der Initiative ( Der Vorschlag / die Initiative betrifft eine neue Maßnahme . ( Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme .[4] ( Der Vorschlag/die Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme . ( Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme . Ziel(e) Mit dem Vorschlag/der Initiative verfolgte(s) mehrjährige(s) strategische(s) Ziel(e) der Kommission Förderung der Präsenz Europas im Weltraum und Entwicklung der Satellitendienste Einzelziel(e) und ABM/ABB-Tätigkeit(en) Einzelziel Entwicklung und Bereitstellung einer Infrastruktur und von Dienstleistungen auf der Grundlage der Satellitennavigation (Galileo) MB/ABB-Tätigkeit(en) 02 05 Europäische Satellitennavigationsprogramme (EGNOS und Galileo) Erwartete(s) Ergebnis(se) und Auswirkung(en) Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppe auswirken dürfte. Mit den Beträgen, die derzeit zur Entwicklung der GSA und insbesondere des Galileo-Sicherheitsüberwachungszentrums (GSMC) vorgesehen sind, ist es nicht möglich, die Aufgaben im Sicherheitsbereich wahrzunehmen bzw. Bedrohungen für Galileo analysieren und darauf entsprechend reagieren zu können. Daher muss der ursprüngliche Finanzbogen überarbeitet und am tatsächlichen Personalbedarf der Agentur ausgerichtet werden. Dieser Personalbedarf wird durch die Übertragung von Mitteln der für Verwaltungsausgaben vorgesehenen Haushaltslinie des GNSS-Programms finanziert. Leistungs- und Erfolgsindikatoren Bitte geben Sie an, anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative verfolgen lässt. Entfällt. Begründung des Vorschlags/der Initiative Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf Es sei daran erinnert, dass die Agentur für das Europäische GNSS (GSA) das Personal für die Galileo-Infrastruktur GSMC (Galileo Security Monitoring Center – Galileo-Sicherheitsüberwachungszentrum) bereitstellt. Das GSMC ist das Herzstück des Systems Galileo für den gesamten Sicherheitsbereich. Es verfügt über zwei Standorte und somit über je einen Dienstort für das Personal in Frankreich (Saint-Germain-en-Laye) und im Vereinigten Königreich (Swanwick). Das GSMC stellt ein operatives Zentrum innerhalb des Systems dar. Es ist an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr mit qualifizierten Mitarbeitern besetzt. Das Zentrum muss auch in der Lage sein, Bedrohungen und Angriffe zu analysieren und abzuwehren. Es muss daher einsatzfähig sein, noch bevor die Galileo-Dienste operativ sind, d. h. 2014 in vollem Umfang zur Verfügung stehen, was – aufgrund der Schulungs- und Anlaufsphase – mit sich bringt, dass das Zentrum bereits 2013 seinen Betrieb aufnimmt. Bei der Nennung von Zahlen im ursprünglichen Finanzbogen aus dem Jahr 2009, der 8 Stellen für das Jahr 2012 und 13 Stellen für 2013 vorsah, waren die Dienststellen äußerst zurückhaltend, weil das Dossier noch nicht genügend ausgereift war. Auf der fachlichen Ebene hatte man nämlich vor knapp 3 Jahren noch nicht den aktuellen Informationsstand über den Arbeitsaufwand im Sicherheitsbereich. Mit dem Geheimhaltungsgrad „Secret UE“ (EU Geheim) wiederholt durchgeführte Studien über Bedrohungen und Schwachstellen brachten genaue Erkenntnisse über das System und den jeweils erforderlichen Schutz. Was die Rechtsvorschriften betrifft, so traten durch die einschlägigen Verordnungen – die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 und die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 vom September 2010 – die Komplexität des Systems und dessen Kritikalität für den Sicherheitsbereich sowie die damit verbundene maßgebliche Rolle der GSA deutlich zutage. Vor allem werden derzeit und künftig alle erdenklichen Vorkehrungen getroffen, damit kein Nutzer mit unlauteren Absichten insbesondere im Krisenfall Zugang zum System bzw. zu dessen Infrastrukturen und gesicherten Signalen erhält. Die Mechanismen beruhen auf Vorrichtungen, die der Kontrolle des GSMC unterstehen werden, das die Sicherheit des Systems überwacht, aber auch den gesicherten Dienst PRS verwaltet, der von Verteidigungsministerien, Polizei und Zoll sowie Regierungsstellen genutzt werden wird. Der Rat, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten arbeiten derzeit an dem Beschluss der Kommission zur Festlegung der Vorgehensweise bei der Gewährung des Zugangs zum gesicherten öffentlich-staatlichen Dienst PRS (Public Regulated Service), der noch im Jahr 2011 vorliegen soll. Die Mitgliedstaaten sind gemäß der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 auch für die Sicherheitsakkreditierung von Galileo zuständig. Schließlich sei noch daran erinnert, dass die GSA zusätzlich zu den Erfordernissen im Bereich des GSMC weitere Anforderungen zu bewältigen haben wird. Im Zuge der Gespräche mit dem Rat und dem Parlament wurden der GSA drei weitere Aufgaben übertragen, die noch nicht im Vorschlag der Kommission (und somit im ursprünglichen Finanzbogen) enthalten waren. Die Auswirkungen dieser Aufgaben auf den Personalbedarf waren nicht berücksichtigt worden. Es handelt sich dabei um Folgendes: - Crypto Distribution Authority (CDA) – Krypto-Verteilungsstelle - Verwaltung der Flugschlüssel (Flugschlüssel-Zelle – FKC) - Akkreditierung des Benutzersegments, d. h. Akkreditierung der Hersteller der PRS-Empfänger durch die nationalen Sicherheitsbehörden Mehrwert durch die Intervention der EU Wie in Erwägungsgrund 33 der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 dargelegt, kann die Errichtung von Satellitennavigationssystemen auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden, da dies die finanziellen und technischen Möglichkeiten eines einzelnen Mitgliedstaats überschreitet. Ein Handeln auf Gemeinschaftsebene ist somit der beste Weg für die Durchführung der europäischen GNSS-Programme (Galileo und EGNOS). Im Übrigen ist die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 selbstverständlich mit der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 vereinbar, die den Basisrechtsakt für die europäischen GNSS-Programme darstellt und insbesondere deren Finanzierung im Zeitraum 2008–2013 regelt. Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene wesentliche Erkenntnisse Entfällt. Kohärenz mit anderen Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte Ferner sei darauf hingewiesen, dass für das Programm das französisch-britische Angebot ausgewählt wurde, das im Hinblick auf die Kriterien Sicherheit und Kosten das günstigste war. Die beiden Mitgliedstaaten, in denen sich die Standorte befinden, werden für die Sicherheit der Anlagen sorgen sowie Infrastruktur und Logistik bereitstellen, was für das Programm Einsparungen von etwa 40 Mio. EUR bedeutet. Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen ( Vorschlag/Initiative mit befristeter Geltungsdauer - ( Geltungsdauer: [TT/MM]JJJJ bis [TT/MM]JJJJ - ( Finanzielle Auswirkungen: [JJJJ] bis [JJJJ] ( Vorschlag/Initiative mit unbefristeter Geltungsdauer - Umsetzung mit einer anfänglichen Anlaufphase von 2012 bis 2013 - und anschließendem gleichmäßigen Normalbetrieb. Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung[5] ( Direkte zentrale Verwaltung durch die Kommission ( Indirekte zentrale Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an: - ( Exekutivagenturen - ( von den Gemeinschaften geschaffene Einrichtungen[6] - ( nationale öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden - ( Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen von Titel V des Vertrags über die Europäische Union betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der Haushaltsordnung bezeichnet sind ( Geteilte Verwaltung mit Mitgliedstaaten ( Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten ( Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen (bitte auflisten) Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung zum Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern. Bemerkungen: VERWALTUNGSMASSNAHMEN Monitoring und Berichterstattung Bitte geben Sie an, wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen. Die Kommission ist Mitglied des Verwaltungsrats der Agentur und somit in jede Entscheidung eingebunden, die eine Abstimmung erfordert. Verwaltungs- und Kontrollsystem Ermittelte Risiken Entfällt. Vorgesehene Kontrollen Die Rechnungsführung der Agentur ist dem Rechnungshof zur Genehmigung vorzulegen und ist Gegenstand des Entlastungsverfahrens. Interner Prüfer der Agentur ist der Interne Auditdienst der Kommission. Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten Bitte geben Sie an, welche Präventions- und Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind. Die Agentur unterliegt der Kontrolle durch das Amt für Betrugsbekämpfung. GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE Betroffene Rubrike(n) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) - Bestehende Haushaltslinien In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien. Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens | Haushaltslinie | Art der Mittel | Finanzierungsbeiträge | Nummer [Bezeichnung……………………………...….] | GM/NGM [7] | von EFTA-Ländern[8] | von Bewerber-ländern[9] | von Drittländern | nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung | 1a | 02 01 04 05 Europäische Satellitennavigationsprogramme (EGNOS und Galileo) — Verwaltungsausgaben 02 05 02 Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (GSA) | NGM GM | JA JA | NEIN NEIN | NEIN NEIN | NEIN NEIN | Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben Übersicht Die für die Haushaltslinie 02 05 02 01 Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (GSA) – Beitrag zu den Titeln 1 und 2 erforderlichen Mittel (1 Mio. EUR im Jahr 2012 und 1 Mio. EUR im Jahr 2013) werden durch eine Umschichtung der Haushaltslinie 02 01 04 05 Europäische Satellitennavigationsprogramme (EGNOS und Galileo) – Verwaltungsausgaben aufgebracht. in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: | Nummer 1a | Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung | GD: ENTR | Jahr 2011[10] | Jahr 2012 | Jahr 2013 | INSGESAMT | ( Operative Mittel | Haushaltslinie 02 05 02 01: Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (GSA) – Beitrag zu den Titeln 1 und 2 | Verpflichtungen | (1) | 1,0 | 1,0 | 2,0 | Zahlungen | (2) | 1,0 | 1,0 | 2,0 | Haushaltslinie | Verpflichtungen | (1a) | Zahlungen | (2a) | ( Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[11] | Haushaltslinie 02 01 04 05: Europäische Satellitennavigationsprogramme (EGNOS und Galileo) — Verwaltungsausgaben | (3) | -1,0 | -1,0 | -2,0 | Mittel für die GD ENTR INSGESAMT | Verpflichtungen | =1+1a +3 | 0 | 0 | 0 | Zahlungen | =2+2a +3 | 0 | 0 | 0 | ( Operative Mittel INSGESAMT | Verpflichtungen | (4) | 1,0 | 1,0 | 2,0 | Zahlungen | (5) | 1,0 | 1.0 | 2,0 | ( Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT | (6) | -1,0 | -1,0 | -2,0 | Mittel für die RUBRIK 1a des mehrjährigen Finanzrahmens INSGESAMT | Verpflichtungen | =4+ 6 | 0 | 0 | 0 | Zahlungen | =5+ 6 | 0 | 0 | 0 | Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: | 5 | „Verwaltungsausgaben“ | in Mio. EUR (3 Dezimalstellen ) Jahr 2012 | Jahr 2013 | INSGESAMT | GD: <…….> | ( Personalausgaben | Entfällt. | ( Sonstige Verwaltungsausgaben | Entfällt. | GD <….> INSGESAMT | Mittel | 0 | 0 | 0 | Mittel der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens INSGESAMT | (Höhe der Verpflichtungen = Höhe der Zahlungen) | 0 | 0 | 0 | in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Jahr N[12] | Jahr N+1 | INSGESAMT | Mittel der RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens INSGESAMT | Verpflichtungen | 0 | 0 | 0 | Zahlungen | 0 | 0 | 0 | Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel - ( Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel benötigt. - ( Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel aus dem Haushalt der Agentur benötigt: Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) |Art [13] |Durchschnittskosten |An-zahl |Gesamt-kosten |An-zahl |Gesamt-kosten |Anzahl |Gesamt-kosten |Anzahl |Gesamt-kosten |An-zahl |Gesamt-kosten |An-zahl |Gesamt-kosten |An-zahl |Gesamt-kosten |AnzahlInsgesamt |Gesamt-kosten | |ZIEL 1: Sicherheitsakkreditierung | | | | | | | | | | | | | | | | | |Titel 1 und 2 | | | | | |3,300 | |3,500 | | | | | | | | | | | |Titel 3 | | | | | |0,870 | |0,900 | | | | | | | | | | | |Ziel 1 insgesamt | | | |4,170 | |4,400 | | | | | | | | | | | |Ziel 2: Mithilfe bei der Vorbereitung der kommerziellen Nutzung | | | | | | | | | | | | | | | | | |Titel 1 und 2 | | | | | |2,400 | |2,500 | | | | | | | | | | | |Titel 3 | | | | | |0,700 | |0,800 | | | | | | | | | | | |Ziel 2 insgesamt | | | |3,100 | |3,300 | | | | | | | | | | | |ZIEL 3: Betrieb des Galileo-Sicherheitszentrums | | | | | | | | | | | | | | | | | |Titel 1 und 2 | | | |2,830 | |4,300 | | | | | | | | | | | |Titel 3 | | | |0,500 | |0,500 | | | | | | | | | | | |Ziel 3 insgesamt | | | |3,330 | |4,800 | | | | | | | | | | | | GESAMTKOSTEN | | | |10,600 | |12,500 | | | | | | | | | | | | Insgesamt lässt sich der vorläufige Haushalt der Agentur wie folgt zusammenfassen: [pic] Die Titel 1 und 2 decken den Mittelbedarf für einen neu festgelegten Gesamtpersonalstand von nunmehr 44 Bediensteten auf Zeit (TA) und 17 Vertragsbediensteten (CA) oder abgeordneten nationalen Sachverständigen (SNE) für das Jahr 2012 sowie von 57 Bediensteten auf Zeit (TA) und 17 Vertragsbediensteten (CA) oder abgeordneten nationalen Sachverständigen (SNE) für das Jahr 2013. Beschreibung der Stellen GSMC (Galileo-Sicherheitsüberwachungszentrum) Man beachte, dass bei der Erstellung des Finanzbogens der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 davon ausgegangen wurde, dass das GSMC in Brüssel eingerichtet werden würde. Schließlich wurde aber das französisch-britische Angebot mit je einem Standort in Saint-Germain-en-Laye (Frankreich) und Swanwick (Vereinigtes Königreich) ausgewählt. 2012 Mit der Aufnahme des Betriebs des Galileo-Sicherheitszentrums wird gegenüber dem ursprünglichen Finanzbogen eine erste Personalaufstockung vorgenommen, wobei 1 TA, wie von den horizontalen Dienststellen der Kommission angeregt, 2011 wieder bei der Agentur eingesetzt wird. Überdies wird gegenüber dem ursprünglichen Finanzbogen, in dem eine Aufstockung um 8 TA im Jahr 2012 vorgeschlagen wurde, zusätzlich die Einstellung von 5 TA und 2 SNE für die Sicherheitsabteilung im Jahr 2012 beantragt. Dies fällt hauptsächlich in die Anlaufphase dieses Zentrums (Einführung der Verfahren, Systemtestumgebung, Schulungen usw.). Insgesamt werden 14 TA und 2 SNE für das GSMC im Jahr 2012 zur Verfügung stehen. Die Stellen werden wie folgt beschrieben: - 1 GSMC Manager (AD 11): verantwortlich für alle Tätigkeiten und Dienste des Sicherheitszentrums. - 1 GSMC Operations Manager (AD 9): verantwortlich für die operativen Aufgaben des Sicherheitszentrums (wie etwa Einstellung und Verwaltung des operativen Personals, aber insbesondere Sicherheitsanalysen, Verwaltung des Zugangs zum PRS, Bewertung der Sicherheit von Galileo, Krisenmanagement usw.). - 1 GSMC Administrative Manager (AD 7): unterstützt den Betrieb des Zentrums innerhalb der GSA und die mit dem Verwaltungsrat durchzuführenden Arbeiten. - 1 PRS Access Officer (SNE): verantwortlich für die Verwaltung des Zugangs zum PRS, arbeitet im Schichtdienst, damit ein durchgehender Dienst an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr gewährleistet ist. - 2 Galileo Security Monitoring Officers (1 SNE und 1 AD 7): verantwortlich für die Überwachung der Sicherheit des Galileo Signal-In-Space (SIS), des kommerziellen Dienstes von Galileo (Commercial Service – CS), des sicherheitskritischen Dienstes (Safety-of-Life – SOL) und der Nutzerdaten des externen regionalen Integritätssystems (External Region Integrity System (ERIS)). - 1 GSMC Technical Officer (AD 7): analysiert die Informationen und erstellt die technischen Berichte, spürt Bedrohungen für die GNSS-Systeme auf. - 1 GSMC System Administration Officer (AD 7): unter anderem verantwortlich für Informations- und Datenbankenverwaltung, Back-up sowie das gesamte IT-System. Diese Position umfasst auch die Tätigkeit des Beauftragten für die lokale IT-Sicherheit (Local Informatics Security Officer (LISO)). - 1 GSMC Local Security Officer (AD 7): führt die Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der GSA ein und überwacht die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen der Kommission innerhalb der GSA. - 1 CDA COMSEC Officer (AD 7): COMSEC- und TEMPEST-Beauftragter. - 1 GSMC Administrative and Financial Administrator (AD 7): unterstützt die Koordinierung der Verwaltungsaufgaben des GSMC (u. a. im Bereich Finanzen). - 1 GSMC HR Assistant (AST 3): Schnittstelle für die GSA-Humanressourcen im GSMC. Es sei daran erinnert, dass die GSA im Anschluss an die Gespräche mit dem Rat und dem Parlament neue Anforderungen zu bewältigen hat. So wurden der GSA drei Aufgaben übertragen, die noch nicht im Vorschlag der Kommission (und somit im ursprünglichen Finanzbogen) enthalten waren. Die Auswirkungen dieser Aufgaben auf den Personalbedarf waren ursprünglich nicht berücksichtigt worden. Es handelt sich dabei um Folgendes: - Crypto Distribution Authority (CDA) – Krypto-Verteilungsstelle - Verwaltung der Flugschlüssel (Flugschlüssel-Zelle – FKC) - Akkreditierung des Nutzersegments, d. h. Akkreditierung der Hersteller der PRS-Empfänger durch die nationalen Sicherheitsbehörden. Im Zusammenhang mit diesen Zusatzaufgaben müssen folgende Positionen für 2012 eingeplant werden (+3 TA für das GSMC): - 1 GNSS Technology Regime Implementation Officer (AD 6): erstattet dem Leiter der Sicherheitsabteilung Bericht, trägt zur Erledigung der Aufgaben der Agentur bei der Einrichtung eines EU-GNSS-Kontrollsystems bei, erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen Sicherheitspolitik und bei Ausfuhrkontroll- und Sicherheitsfragen, die sich in internationalen Abkommen im Zusammenhang mit den europäischen GNSS-Programmen ergeben. - 1 Security Documentalist Officer (AD 6): organisiert und strukturiert den Fluss der von der GSA-Sicherheitsabteilung erstellten und dort eingehenden Dokumente und optimiert dadurch die Verwendung von sensiblen und als vertraulich eingestuften Informationen (mit Unterstützung des GSA Registry Control Officer) innerhalb der Sicherheitsabteilung und für die europäischen GNSS-Programme; verwaltet ferner die Sicherheitsakkreditierungs- und die PRS-Referenzbibliotheken. Gemäß den neuen Aufgaben der Agentur wird er/sie als Anlaufstelle fungieren und die gesamte PRS-Dokumentation für das Nutzersegment verwalten. - 1 PRS Pilot Project Officer (AD 7): unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Abwicklung der gemeinsamen Projekte zur Optimierung der PRS-Infrastrukturen. Testet die PRS-Nutzerfunktionen. 2013: Im ursprünglichen Finanzbogen waren für 2013 insgesamt 13 TA für das Sicherheitszentrum (GSMC) vorgesehen. Im Zuge der Neufestlegung der Anzahl der Bediensteten dieses Zentrums kam es zu einer Aufstockung um 13 TA und 2 SNE auf insgesamt 28 Mitarbeiter (26 TA + 2 SNE) im Jahr 2013. Das GSMC muss 2013 voll einsatzfähig sein. Dies erfordert 7 weitere TA-Stellen zusätzlich zur ursprünglichen Aufstockung um 5 TA-Stellen, die im Finanzbogen für 2013 für das GSMC vorgesehen waren. Im Jahr 2013 werden folgende Mitarbeiter eingestellt werden: 4 Galileo Security Monitoring Officers, 4 GSMC Technical Analysts, 1 GSMC Registry Control Officer, 1 CDA Crypto Custodian, 1 GSMC Finance Officer, 1 GSMC Call Centre Officer. Im Jahr 2014 muss das Zentrum an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Somit wird für das GSMC eine Neufestlegung des Bedarfs erforderlich, die zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Vorschläge für die neue finanzielle Vorausschau einer Bewertung unterzogen werden wird. Akkreditierung Diese zusätzlichen Stellen stehen in direktem Zusammenhang mit den neuen Aufgaben, die auf die Gespräche mit dem Rat und dem Parlament zurückgehen. 2012: Gegenüber dem ursprünglichen Finanzbogen, in dem eine Aufstockung um 0 TA im Jahr 2012 vorgeschlagen wurde, wird 2012 zusätzlich die Einstellung von 2 TA für die Abteilung Sicherheitsakkreditierung beantragt. Die 2 Security Accreditation Officers (AD 7) sind mit allen Aufgaben betraut, die mit der Sicherheitsakkreditierung des Nutzersegments (die PRS-Empfänger und Hersteller der PRS-Empfänger eingeschlossen) zu tun haben. 2013: Im Übrigen benötigt die Akkreditierungsabteilung 2013 eine weitere, im ursprünglichen Finanzbogen nicht vorgesehene TA-Stelle, um Zusatzaufgaben in diesem Bereich nachzukommen, deren Erledigung vom Rat und vom Parlament verlangt wird. Umzug Der Umzug der Agentur nach Prag soll 2012 stattfinden. Die Kommission prüft derzeit mit der Agentur die Kalkulation der für Beihilfen, Ausgleichszahlungen und (gegebenenfalls) Umzüge des Personals, Gebäuderenovierung, IT-Infrastruktur und sonstige Anschaffungen veranschlagten Kosten. Der Haushalt wurde zur Deckung der zunächst für diesen Umzug anfallenden Kosten vorläufig um 500 000 EUR aufgestockt. Diese erste Kalkulation wird unmittelbar nach Abschluss der Verhandlungen mit der tschechischen Regierung überprüft. Die Kommission wird die Haushaltsbehörde über die Ergebnisse dieser abschließenden Bewertung unterrichten. Der Personalbedarf wird wie folgt eingeschätzt: [pic] [pic] Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel Übersicht - ( Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt. - ( Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt: Personalbedarf - ( Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt. - ( Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt: Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen - ( Der Vorschlag/die Initiative ist mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar. Die für die Erhöhung der Finanzausstattung der Agentur erforderlichen und in der Haushaltslinie 02 05 02 01 eingestellten Mittel (1 Mio. EUR im Jahr 2012 und 1 Mio. EUR im Jahr 2013) werden durch eine Umschichtung der Haushaltslinie 02 01 04 05 aufgebracht. - ( Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens. - ( Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens.[14] Finanzierungsbeteiligung Dritter - ( Der Vorschlag/die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor. - Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende Kofinanzierung vor: Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen - ( Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus. - ( Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar ( auf die Eigenmittel ( auf die sonstigen Einnahmen. [1] ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11. [2] ABl. L 196 vom 24.7.2008, S. 1. [3] Activity Based Management: maßnahmenbezogenes Management – ABB: maßnahmenbezogene Budgetierung. [4] Im Sinne von Artikel 49 Absatz 6 Buchstaben a oder b der Haushaltsordnung. [5] Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Webseite BudgWeb (in französischer und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html [6] Im Sinne von Artikel 185 der Haushaltsordnung. [7] GM = Getrennte Mittel / NGM = Nicht getrennte Mittel. [8] EFTA: Europäische Freihandelsassoziation. [9] Bewerberländer und gegebenenfalls potenzielle Bewerberländer des Westbalkans. [10] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [11] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [12] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [13] Outputs sind Produkte, die geliefert, und Dienstleistungen, die erbracht werden (z. B.: Austausch von Studenten, gebaute Straßenkilometer…). [14] Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung.