52011DC0301




INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 3

2. Zweckgebundene Einnahmen des EGFL 3

3. Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor 4

4. Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2011 4

5. Vollzug der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL 8

6. Vollzug der Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor 9

7. Vollzug der Mittel des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie 9

8. Schlussfolgerungen 9

ANHANG 1: VORLÄUFIGER VERBRAUCH VON EGFL-MITTELN - STAND ZUM 28.2.2011

EINLEITUNG

Der tatsächliche Stand der Haushaltsmittelausführung für den Zeitraum vom 16. Oktober 2010 bis zum 28. Februar 2011, gemessen an dem gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates[1] erstellten und als Indikator dienenden Ausgabenprofil, ist in Anhang 1 aufgeführt.

ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN DES EGFL

Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sind die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Konformitätsabschlussbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben bestimmt. Nach den einschlägigen Vorschriften können diese zweckgebundenen Einnahmen also zur Finanzierung der von den Mitgliedstaaten getätigten EGFL-Ausgaben verwendet werden. Ungenutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen[2].

Der EGFL-Haushalt 2011 umfasste sowohl die neueste Schätzung der Kommission für die Mittel, die zur Finanzierung der veranschlagten Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen und Direktbeihilfen notwendig sein würden, als auch ihre Schätzungen für die zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres zusammenkommen dürften, sowie den zu übertragenden Saldo der aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen. In ihrem Vorschlag zur Höhe der EGFL-Mittel für den Haushalt 2011 berücksichtigte die Kommission den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen und beantragte für das Jahr 2011 Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten Ausgaben und den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen. Die Haushaltsbehörde hat den neuen Haushaltsplan des EGFL angenommen, wobei in den Mittelansätzen die erwarteten zweckgebundenen Einnahmen enthalten sind.

Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2011 schätzte die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf 1 247,0 Mio. EUR. Im Einzelnen:

- Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres 2011 zusammenkommen dürften, wurde auf 707,0 Mio. EUR geschätzt. Aus den Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden dabei jeweils 600,0 Mio. EUR bzw. 88,0 Mio. EUR erwartet. Die Einnahmen aus der Milchabgabe wurden mit 19,0 Mio. EUR veranschlagt.

- Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2010 auf das Haushaltsjahr 2011 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden mit 540,0 Mio. EUR angesetzt.

Im Haushalt 2011 hat die Kommission diese Einnahmen in Höhe von 1 247,0 Mio. EUR zwei Regelungen zugewiesen. Im Einzelnen:

- 500,0 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

- 747,0 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

Für diese beiden Regelungen bewilligte die Haushaltsbehörde schließlich auf Vorschlag der Kommission jeweils einen reduzierten Mittelbetrag in Höhe von 292,0 Mio. EUR bzw. 30 389,0 Mio. EUR. Die Summe dieser bewilligten Mittel und der genannten zweckgebundenen Einnahmen entspricht dabei einem geschätzten Mittelbedarf von insgesamt 792 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und 31 136,0 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

Im Anhang, der den vorläufigen Haushaltvollzug 2011 für die Zeit bis zum 28. Februar 2011 wiedergibt, handelt es sich bei den Zahlen der Haushaltsansätze für den Obst- und Gemüsesektor und für die entkoppelten Direktbeihilfen um die ursprünglich bewilligten Mittel für diese beiden Regelungen (491,1 Mio. EUR bzw. 36 324,0 Mio. EUR), wobei die erwähnten zweckgebundenen Einnahmen nicht berücksichtigt sind. Mit den diesen Sektoren zugewiesenen Einnahmen belaufen sich die Mittelansätze im Haushaltsplan 2011 insgesamt auf 991,1 Mio. EUR für den Obst- und Gemüsesektor und auf 37 071,0 Mio. EUR für die entkoppelten Direktbeihilfen.

EINNAHMEN AUS DEN BEFRISTETEN UMSTRUKTURIERUNGSBETRÄGEN IM ZUCKERSEKTOR

Die befristeten Umstrukturierungsbeträge im Zuckersektor werden als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der Umstrukturierungsbeihilfen für die Zuckerindustrie und anderer beim Umstrukturierungsfonds vorgesehener Beihilfen behandelt. Für die drei Wirtschaftsjahre 2006/07, 2007/08 und 2008/09 wurden diese Beträge nach Maßgabe der den Marktteilnehmern in jedem Mitgliedstaat zugeteilten mengenmäßigen Quoten für Zucker, Inulinsirup und Isoglucose in den Fonds eingezahlt. Zum Zeitpunkt der Festlegung des Haushalts 2011 wurde damit gerechnet, dass ein Betrag in Höhe von 1 015,0 Mio. EUR vom Haushaltsjahr 2010 auf das Haushaltsjahr 2011 übertragen werden kann. Die endgültige Höhe der auf das Haushaltsjahr 2011 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen zugunsten des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie belief sich auf 1 044,8 Mio. EUR.

ANMERKUNGEN ZUR VORLÄUFIGEN AUSFÜHRUNG DES EGFL-HAUSHALTS 2011

Der vorläufige Stand der Mittelausführung im Zeitraum 16. Oktober 2010 bis 28. Februar 2011 ist in Anhang 1 dargestellt. Er wird an dem gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates erstellten Ausgabenprofil gemessen, das als Indikator dient. Nachstehend wird kurz auf bestimmte Haushaltsartikel eingegangen, bei denen die deutlichsten Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem erwarteten Stand des Haushaltsvollzugs für 2011 festzustellen sind:

Marktstützungsmaßnahmen

Der Mittelverbrauch bei den Interventionen auf den Agrarmärkten lag nach Maßgabe des Indikators zum 28. Februar 2011 um 151,9 Mio. EUR über den bewilligten Haushaltsmitteln. Diese Abweichung ist in erster Linie auf den Weinsektor und die Nahrungsmittelhilfeprogramme zurückzuführen. Gleichzeitig war in anderen Sektoren insgesamt ein geringfügiger Minderverbrauch zu verzeichnen.

Getreide (- 62,1 Mio. EUR)

Der 2011 bei dieser Haushaltslinie festzustellende Minderverbrauch geht auf die umfangreichen Verkäufe von Interventionsgetreide zurück, die im Dezember 2010 begannen. Bis zum 28. Februar 2011 verkaufte die Kommission im Rahmen von offenen Ausschreibungen 2 404 000 Tonnen Gerste und 88 000 Tonnen Weizen, wobei erheblich höhere Preise als zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung für 2011 erwartet erzielt wurden. Gegenwärtig rechnet die Kommission damit, dass die bei dieser Haushaltslinie zu verzeichnenden negativen Ausgaben bis zum Ende des Haushaltsjahres 2011 insgesamt zu einer Minderausführung der Mittelansätze führen werden.

Nahrungsmittelhilfeprogramme (+ 23,1 Mio. EUR)

Die gegenüber dem Indikator derzeit höhere Mittelausschöpfung ist das Gegenstück zum Minderverbrauch bei dieser Haushaltlinie im Jahr 2010. Dies ist ein Indiz dafür, dass die Mitgliedstaaten die mit der Verwaltung der Programme im Jahr 2010 verbundenen Kosten erst im Haushaltsjahr 2011 gemeldet haben. Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass die Mittel ausreichen werden, um die veranschlagten Ausgaben zu decken.

Obst und Gemüse (+ 98,6 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)

Der Stand der Mittelausführung ergibt sich aus den Ausgaben für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen, die sowohl aus den bewilligten Haushaltsmitteln als auch aus den dieser Regelung im Haushaltsplan 2011 zugewiesenen zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden (Anm.: Einzelheiten siehe Ziffer 2). Der angegebene Ausführungsstand ist eine Folge der Anwendung des Indikators zum 28. Februar 2011 auf die bewilligten Haushaltsmittel, die die zweckgebundenen Einnahmen dieses Sektors nicht umfassen.

Derzeit geht die Kommission davon aus, dass die für diesen Sektor insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel zur Deckung der voraussichtlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten im Haushaltsjahr 2011 ausreichen werden.

Als Erläuterung für den Leser hat die Kommission seit dem Jahr 2010 in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch im Anhang eine Fußnote* hinzugefügt. Diese Fußnote zeigt, wie die Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator zum 28. Februar 2011 auf die Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung dieses Sektors veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, dürften insgesamt für diesen Sektor bewilligte Haushaltsmittel von 491,1 Mio. EUR und zweckgebundene Einnahmen von rund 500,0 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Wäre der Indikator also auf den für diesen Sektor veranschlagten Gesamtbetrag an Mitteln von 991,1 Mio. EUR angewandt worden, so wäre ein Minderverbrauch von - 52,5 Mio. EUR zu verzeichnen gewesen.

Dieser Minderverbrauch steht im Zusammenhang mit den Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen, deren Zahlungsrhythmus sich gegenüber den vergangenen Jahren etwas verlangsamt hat, und mit dem Schulobstprogramm, das aufgrund der relativen Neuheit der Maßnahme noch keinem bestimmten Ausführungsmuster folgt. Beide Erscheinungen sind als vorübergehend anzusehen. Auf der anderen Seite zeigt sich 2011 bei den Beihilfen für vorläufig anerkannte Erzeugergruppierungen ein schnellerer Zahlungsrhythmus als in den letzten drei Jahren.

Weinbauerzeugnisse (+ 117,3 Mio. EUR)

Gegenüber den Haushaltsansätzen und dem als Indikator dienenden theoretischen Ausgabenprofil zum 28. Februar 2011 ist der derzeitige Mehrverbrauch an Haushaltsmitteln auf die beschleunigten Zahlungen der Mitgliedstaaten vor allem für die Maßnahmen der nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor zurückzuführen. Diese Beschleunigung birgt nicht die Gefahr einer Überschreitung der Haushaltmittel, da nach den Rechtsvorschriften für die genannten Maßnahmen finanzielle Obergrenzen bestehen.

Milch und Milcherzeugnisse (- 14,1 Mio. EUR)

Gemessen an den Haushaltsansätzen und dem als Indikator dienenden theoretischen Ausgabenprofil zum 28. Februar 2011 ist ein Minderverbrauch an Haushaltsmitteln zu beobachten. Dies hängt vor allem mit dem Schulmilchprogramm zusammen, für das die Mittel im Haushaltsplan gegenüber dem ursprünglichen Bedarf um 10 Mio. EUR erhöht wurden. Dieser Mittelaufstockung steht jedoch bislang kein entsprechender Mittelverbrauch der Mitgliedstaaten gegenüber. Außerdem führten die Interventionsverkäufe von Magermilchpulver, die im Dezember 2010 begannen, zu negativen Ausgaben bei dieser Haushaltslinie, da höhere Preise erzielt wurden, als bei der Haushaltsaufstellung für 2011 zunächst erwartet worden war.

Rindfleisch (+ 7,2 Mio. EUR)

Der raschere Mittelverbrauch bei dieser Haushaltslinie im Vergleich zum Indikator erklärt sich durch die höheren Rindfleischmengen als erwartet, die im Zeitraum vom 16. Oktober 2010 bis zum 28. Februar 2011 unter Erstattungsgewährung ausgeführt wurden. Dank der Öffnung des türkischen Marktes für EU-Fleischerzeugnisse nahm die Ausfuhrtätigkeit nach diesem Markt in der ersten Hälfte des WTO-Jahres 2010/11 beträchtlich zu. Gegenwärtig beabsichtigt die Kommission, in diesem Jahr Ausfuhrlizenzen für eine Menge zu erteilen, die über die bei der Haushaltsaufstellung für 2011 geschätzte Ausfuhrmenge hinausgeht. Somit geht die Kommission derzeit davon aus, dass es bei dieser Haushaltslinie im Jahr 2011 insgesamt zu einem Mehrverbrauch kommt, der durch die Übertragung von bei anderen Haushaltslinien mit einem Minderverbrauch verfügbaren Mitteln abgedeckt werden kann.

Direktbeihilfen

Gegenüber dem Indikator zum 28. Februar 2011 wurden für Direktbeihilfen zusammen betrachtet weniger Haushaltsmittel als vorhergesehen in Anspruch genommen (- 9,7 Mio. EUR).

Entkoppelte Direktbeihilfen (- 77,4 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)

Die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel für den Bedarf dieses Ausgabensektors belaufen sich auf 37 071 Mio. EUR, einschließlich der für die Betriebsprämienregelung bestimmten zweckgebundenen Einnahmen von voraussichtlich 747 Mio. EUR (Anm.: Einzelheiten siehe Ziffer 2).

Bei der Betriebsprämienregelung zeigt sich gemessen am Indikator ein Minderverbrauch an Haushaltsmitteln. Nach einer sehr starken Inanspruchnahme in den ersten zwei Monaten des Haushaltsjahres 2011 ist der Mittelverbrauch im Januar und Februar leicht gesunken. Gegenüber 89 % zum selben Zeitpunkt im Jahr 2010 haben die Mitgliedstaaten nunmehr bereits etwa 94 % des geschätzten Haushaltsbedarfs gezahlt.

Der Stand der Mittelausführung für entkoppelte Direktbeihilfen ergibt sich auch aus den Zahlungen der Mitgliedstaaten bei der Regelung über die einheitliche Flächenzahlung, bei der gegenüber dem Indikator ein Minderverbrauch zu beobachten ist. Während der Zahlungsrhythmus bei den meisten Mitgliedstaaten bekannten Mustern folgt, hatten Bulgarien und Malta bis Ende Februar noch keine Zahlungen und Polen deutlich niedrigere Zahlungen getätigt. Derzeit geht die Kommission davon aus, dass diese Situation nur vorübergehend ist.

Als Erläuterung für den Leser hat die Kommission seit dem Jahr 2010 in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch im Anhang eine Fußnote* hinzugefügt. Diese Fußnote zeigt, wie die Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator zum 28. Februar 2011 auf die Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung dieses Ausgabensektors veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, dürften insgesamt für diesen Ausgabensektor bewilligte Haushaltsmittel von 36 324,0 Mio. EUR und zweckgebundene Einnahmen von rund 747,0 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Wäre der Indikator also auf den für diesen Ausgabensektor veranschlagten Gesamtbetrag an Mitteln von 37 071,0 Mio. EUR angewandt worden, so wäre ein Minderverbrauch von 770,8 Mio. EUR zu verzeichnen gewesen.

Andere Direktbeihilfen (+ 67,4 Mio. EUR)

Im Gegensatz zu der Ende Januar herrschenden Situation ist bei den anderen Direktbeihilfen zum 28. Februar 2011 ein Mehrverbrauch an Haushaltsmitteln zu erkennen. Diese veränderte Lage ist bedingt durch einen schnelleren Zahlungsrhythmus bei der Flächenbeihilfe für Baumwolle und der Übergangszahlung für Obst und Gemüse. Gleichzeitig ist bei bestimmten anderen Regelungen (Prämien für Mutterkühe und die Schlachtung von Rindern) ein im Vergleich zum Indikator etwas langsamerer Zahlungsrhythmus der Mitgliedstaaten zu beobachten. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die beschriebene Situation für alle vorstehenden Maßnahmen lediglich vorübergehend ist.

Audit der Agrarausgaben

Rechnungsabschluss früherer Haushaltsjahre (+ 85,4 Mio. EUR)

Der derzeitige Haushaltsvollzug ergibt sich aus einem Vergleich des Betrags der im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens bereits vorgenommenen finanziellen Berichtigungen mit dem entsprechenden Indikator zum 28. Februar 2011. Allerdings wurden entsprechend dem Zeitplan für die Rechtsetzungstätigkeit noch nicht alle Rechnungsabschlussbeschlüsse, die in diesem Haushaltsjahr ergehen sollen, bisher erlassen.

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben zum Haushaltsplan 2011 die Einplanung von Mitteln aus Finanzkorrekturen in Höhe von - 72,0 Mio. EUR vorgeschlagen hat. Der endgültige in den Haushaltsplan 2011 eingesetzte Betrag belief sich dann aber auf - 272,0 Mio. EUR.

Zur Zeit geht die Kommission davon aus, dass die zu erwartenden Mittel aus Finanzkorrekturen im Rahmen ihrer Rechnungsabschlussbeschlüsse sowie wegen der Nichteinhaltung von Beihilfezahlungsfristen durch die Mitgliedstaaten nicht ausreichen werden, um den außerordentlichen Betrag von - 200,0 Mio. EUR zu decken. Die Kommission müsste den sich daraus ergebenden erheblichen Fehlbetrag an negativen Haushaltmitteln durch positive Haushaltsmittel ersetzen, um diesen Posten im Haushaltsjahr 2011 mit einem ausgeglichenen Saldo abzuschließen.

VOLLZUG DER ZWECKGEBUNDENEN EINNAHMEN DES EGFL

Aus der Tabelle im Anhang geht hervor, dass bis zum 28. Februar 2011 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 1 227,5 Mio. EUR zusammengekommen waren. Im Einzelnen:

- Die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Konformitätsabschlussbeschlüssen beliefen sich auf 236,1 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres weitere Beträge erwartet werden;

- die Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten beliefen sich auf etwa 65,7 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres ebenfalls weitere Beträge erwartet werden;

- die Einnahmen aus der Milchabgabe, die inzwischen zum Großteil abgeführt wurde, übersteigen mit etwa 20,6 Mio. EUR den ursprünglich geschätzten Betrag von 19,0 Mio. EUR geringfügig;

- im Gegensatz zu dem ursprünglich geschätzten Betrag von 540,0 Mio. EUR belief sich der Betrag der vom Haushaltsjahr 2010 auf das Haushaltsjahr 2011 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen schließlich auf 905,1 Mio. EUR.

Die zum 28. Februar 2011 zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen belaufen sich somit auf 1 227,5 Mio. EUR. Die Kommission geht zur Zeit davon aus, dass sich die noch einzuziehenden zweckgebundenen Einnahmen auf 384,6 Mio. EUR belaufen dürften (im Haushaltsplan 2011 veranschlagter Zufluss von zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 707,0 Mio. EUR, von denen bislang 322,4 Mio. EUR vereinnahmt sind).

VOLLZUG DER EINNAHMEN AUS DEN BEFRISTETEN UMSTRUKTURIERUNGSBETRÄGEN IM ZUCKERSEKTOR

Wie in den Rechtsvorschriften vorgesehen, wurden seit November 2009 keine neuen befristeten Umstrukturierungsbeträge von den Mitgliedstaaten erhoben. Daher entsprechen die gesamten zweckgebundenen Einnahmen, die zugunsten des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie verfügbar sind, den aus dem Haushalt 2010 übertragenen Beträgen in Höhe von 1 044,8 Mio. EUR (da die Zahlungen Ende 2010 niedriger waren als erwartet liegt der Betrag über den im Haushalt 2011 veranschlagten 1 015,0 Mio. EUR ).

VOLLZUG DER MITTEL DES UMSTRUKTURIERUNGSFONDS FÜR DIE ZUCKERINDUSTRIE

Ende Februar 2011 hatten die Mitgliedstaaten Zahlungen im Umfang von 10,6 Mio. EUR an Beihilfen für die Umstrukturierung der Zuckerindustrie, Diversifizierungsbeihilfen und Beihilfen für die Zuckerraffination getätigt.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Der gegenüber dem Indikator zum 28. Februar 2011 zu verzeichnende vorläufige Verbrauch von EGFL-Mitteln des Haushalts 2011 zeigt, dass die monatlichen Zahlungen an die Mitgliedstaaten das als Indikator für den Haushaltsvollzug dienende Ausgabenprofil um etwa 219,6 Mio. EUR überschreiten. Es stehen bereits zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 1 227,5 Mio. EUR zur Verfügung, und 2011 dürften noch weitere 384,6 Mio. EUR vereinnahmt werden.

Derzeit geht die Kommission davon aus, dass die schon jetzt verfügbaren sowie die im Laufe des Jahres noch zufließenden zweckgebundenen Einnahmen, wie bei der Aufstellung des Haushaltsplans ursprünglich vorgesehen, für die Finanzierung der Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und für die Betriebsprämienregelung verwendet werden.

Was die Erhöhung der aus Finanzkorrekturen im Rahmen der Rechnungsabschlussbeschlüsse aufzubringenden Mittel um - 200,0 Mio. EUR auf insgesamt - 272 Mio. EUR angeht (siehe Ziffer 4.3.1), wird die Kommission die Entwicklungen beim Haushaltsvollzug genau verfolgen, um feststellen zu können, ob der Minderverbrauch in anderen Teilen des Haushalts dazu genutzt werden kann, den Teil der negativen Ausgaben auszugleichen, der nicht durch Mittel aus Rechnungsabschlussbeschlüssen der Kommission und anderen finanziellen Berichtigungen wegen Nichtbeachtung der von den Mitgliedstaaten einzuhaltenden Fristen für die Beihilfezahlungen gedeckt werden kann.

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[1] ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1.

[2] Übertragene zweckgebundene Einnahmen sind vorrangig zu verwenden, d. h. vor den von der Haushaltsbehörde bewilligten Mitteln oder den im Laufe des Jahres entstandenen zweckgebundenen Einnahmen (Artikel 10 der Haushaltsordnung).