52011DC0286

/* KOM/2011/0286 endg. - */ BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2038/2006 über die mehrjährige Finanzierung der Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs im Bereich der Meeresverschmutzung durch Schiffe für den Zeitraum 2007-2009 BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2038/2006 über die mehrjährige Finanzierung der Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs im Bereich der Meeresverschmutzung durch Schiffe für den Zeitraum 2007-2009


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2038/2006 über die mehrjährige Finanzierung der Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs im Bereich der Meeresverschmutzung durch Schiffe für den Zeitraum 2007-2009

EINLEITUNG

In der Verordnung (EG) Nr. 2038/2006[1] ist die Finanzausstattung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden „die Agentur“) für die Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der Meeresverschmutzung durch Schiffe festgelegt.

Gemäß Artikel 8 der genannten Verordnung legt die Kommission hiermit einen Bericht über die Ergebnisse der Verwendung dieser Mittel im Zeitraum 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2009 vor.

Dieser Bericht wurde in enger Zusammenarbeit mit der Agentur erstellt, die einen wesentlichen Beitrag[2] lieferte; weiter flossen Daten aus der externen Evaluierung der Agentur 2008, einem Audit des Internen Auditdienstes der Kommission aus dem Jahr 2009 und einer Konsultation der Interessengruppen im März 2010 ein. Darüber hinaus wurde der Bericht mehrfach auf den Tagungen des Verwaltungsrats der Agentur erörtert.

Die Agentur hat gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002[3] Jahresberichte über die finanzielle Abwicklung des detaillierten Plans für die Tätigkeiten der Agentur im Bereich der Vorsorge gegen und des Eingreifens bei Verschmutzung für die Jahre 2007 bis 2010 vorgelegt. Diese Berichte können auf der Internetseite der Agentur eingesehen werden.

Die Kommission schließt sich der im Beitrag der Agentur enthaltenen Analyse an. Für den Zeitraum 2007-2009 lassen sich vor allem folgende Schlussfolgerungen ziehen.

AUFGABEN DER AGENTUR IM BEREICH DES EINGREIFENS BEI VERSCHMUTZUNG

In den Aufgabenbereich der Agentur fallen sowohl unfallbedingte als auch illegale Einleitungen. Ursprünglich stand dabei die Ölverschmutzung im Mittelpunkt. Seit 2007 ist die Agentur jedoch auch im Bereich der Meeresverschmutzung durch schädliche und gefährliche Stoffe (z.B. Chemikalien) aktiv.

Nach der Verordnung (EG) Nr. 2038/2006 und der Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe[4] hat die Agentur im Bereich der Meeresverschmutzung durch Schiffe die folgenden drei Hauptaufgaben:

a) Operative Unterstützung der Mitgliedstaaten

Die Agentur verfügt über ein Netz auf Abruf bereitstehender Schiffe zur Bekämpfung von Ölverschmutzung, die die Eingreifkapazitäten der Mitgliedstaaten bei Ölunfällen ergänzen können. Darüber hinaus bietet sie einen satellitengestützten Dienst für die Aufspürung und Überwachung von Ölunfällen (CleanSeaNet) sowie Informationen über Verschmutzungen mit Chemikalien über das MAR-ICE-Netz.

b) Zusammenarbeit und Koordinierung

Die Agentur steht in engem Kontakt mit den Experten in den Mitgliedstaaten, die für das Eingreifen bei Verschmutzung zuständig sind, und ist in die Aktivitäten im Rahmen regionaler Übereinkommen und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) eingebunden.

c) Information

Die Agentur sammelt, analysiert und verbreitet Informationen über beste Praktiken, Techniken und Innovationen im Bereich der Vorsorge gegen und des Eingreifens bei Verschmutzung.

HAUSHALT

Die Gesamtmittelausstattung der Agentur zur Finanzierung der oben genannten Tätigkeiten im Zeitraum 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 beläuft sich auf 154 Mio. EUR (siehe Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2038/2006). Davon wurden rund 60 Mio. EUR (d.h. fast 40 %) während der ersten drei Jahre gebunden. Damit wurden die verfügbaren Mittel in verhältnismäßiger Weise verwendet.

Zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2009 wurden etwa 98 % der gebundenen Mittel zur Finanzierung der operativen Unterstützung eingesetzt, vor allem für das Netz auf Abruf bereitstehender Schiffe zur Bekämpfung von Ölverschmutzung. Die verbleibenden 2 % waren für die Zusammenarbeit und Information bestimmt (siehe Tabelle im Anhang).

Die Auszahlungen belaufen sich auf rund 48 Mio. EUR. Die Tatsache, dass die Auszahlungen hinter den Mittelbindungen zurückblieben, ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Zahlungen im Rahmen von Mehrjahresverträgen können sich über mehrere Jahre erstrecken und manchmal über den Bezugszeitraum hinausgehen. Außerdem wurden auch aufgrund von Verzögerungen im Zusammenhang mit neuen Verträgen für abrufbereite Schiffe oder nicht zufriedenstellenden Dienstleistungen von Satellitenbilddaten-Anbietern weniger Mittel ausgezahlt.

ANGEMESSENHEIT DES FINANZRAHMENS

Die gesammelten Informationen zeigen, dass der der Agentur zugewiesene Finanzrahmen angemessen ist. Mit Hilfe dieser Mittel konnte die Agentur im Jahr 2009 ein Netz von 13 vollständig ausgerüsteten auf Abruf bereitstehender Schiffe zur Bekämpfung von Ölverschmutzung einrichten, die gleichzeitig abgerufen werden können und den größten Teil der Küsten der EU abdecken[5]. Dieser Finanzrahmen ermöglichte der Agentur außerdem, das CleanSeaNet-System zu entwickeln, das 24 europäischen Küstenstaaten (einschließlich Kroatiens und Norwegens) einen satellitengestützten Dienst für die Überwachung von Ölunfällen bietet; nur 12 dieser Küstenstaaten verfügten bereits vorher über Erfahrungen in diesem Bereich. Auch die Koordinierungs- and Informationsmaßnahmen, die die Agentur mit diesen Mitteln finanzierte, fanden bei den Akteuren des Sektors ein positives Echo.

Die Tatsache, dass es sich um einen auf mehrere Jahre angelegten Finanzrahmen handelt, ist eine wesentliche Voraussetzung für den Abschluss von Mehrjahresverträgen mit der Industrie. Solche Verträge sind sowohl in Bezug auf die auf Abruf bereitstehenden Schiffe zur Bekämpfung von Ölverschmutzung als auch für die Organisation des CleanSeaNet erforderlich.

Schließlich wird die Angemessenheit des Finanzrahmens auf längere Sicht durch die Tatsache bestätigt, dass die Agentur plant, bis Ende 2013 bis zu 97 % der Gesamtmittel zu binden.

EFFIZIENZ UND ZUSÄTZLICHER NUTZEN DES BESTEHENDEN SYSTEMS

Die bisher in diesem Rahmen finanzierten Maßnahmen sind kosteneffizient und bieten einen zusätzlichen Nutzen. Darüber hinaus wird durch den Rückgriff auf Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge sichergestellt, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhält.

Entsprechend dem vom Verwaltungsrat der Agentur genehmigten detaillierten Plan für die Tätigkeiten der Agentur im Bereich der Vorsorge gegen und des Eingreifens bei Verschmutzung hat die Agentur auf den Bau oder Kauf von Ölbekämpfungsschiffen verzichtet, da dies angesichts ihrer Einsatzhäufigkeit nicht kosteneffizient gewesen wäre. Stattdessen werden Verträge über die Nutzung solcher Schiffe mit kommerziellen Betreibern im Rahmen eines Systems geschlossen, durch das sichergestellt wird, dass diese Schiffe sowohl angemessen ausgerüstet als auch auf Anfrage verfügbar sind. Die Zahlen zeigen, dass durch den Rückgriff auf dieses System anstelle des Ankaufs von Schiffen die Kosten um rund 60 % jährlich gesenkt wurden, obwohl die Speicherkapazität um 60 % erhöht wurde. Die „Transferoption“ für den Abruf der Ausrüstung, die ihre Nutzung auf einem anderen Schiff ermöglicht, ist von wesentlicher Bedeutung, da dadurch Investitionsverluste bei einem Wechsel des Auftragnehmers gering gehalten werden.

Für alle Maßnahmen bei einem Vorfall sind und bleiben zuallererst die nationalen Behörden zuständige, deren Investitionsvolumen höchst unterschiedlich sind. Die Ölunfall-Szenarios der Agentur, die sich im Wesentlichen auf schwere Unfälle in der Vergangenheit stützen (z.B. die Havarien der Erika und der Prestige), zeigen jedoch deutlich, dass der betroffene Mitgliedstaat erhebliche Mittel hätte einsparen können, wenn es das Netz von Eingreif-Schiffen damals bereits gegeben hätte.

Auch die Einrichtung des Systems für die Aufspürung und Überwachung von Ölunfällen auf EU-Ebene ist weniger kostenträchtig (um rund 20 %) und effizienter als entsprechende Maßnahmen auf nationaler Ebene. Im Durchschnitt wird nämlich mit einem erworbenen Bild der Bedarf von etwa zwei Küstenstaaten gedeckt (mit 6 391 bestellten Bildern konnte die Agentur 11 886 nationale Anfragen bedienen). Die strenge Qualitätskontrolle, die die Agentur eingerichtet hat, gewährleistet ebenfalls, dass Zahlungen nur erfolgen, wenn die vertraglich festgelegten Spezifikationen in vollem Umfang erfüllt werden.

MÖGLICHE VERBESSERUNGEN, DIE DEN FINANZRAHMEN ÜBERSCHREITEN

Die Kommission stellt fest, dass eine Reihe von Verbesserungen möglich sind, die nicht durch den Finanzrahmen abgedeckt werden.

Erstens ist es unbedingt erforderlich, dass alle Mitgliedstaaten die einschlägigen internationalen Übereinkommen ratifizieren, damit ein einheitliches Mindestniveau für die Vorsorge gegen und das Eingreifen bei Verschmutzung geschaffen wird. Es ist daher bedauerlich, dass das Internationale Übereinkommen über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung von 1990 (OPRC 1990) und das Protokoll zum Übereinkommen betreffend Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verschmutzung durch gefährliche und schädliche Stoffe von 2000 (OPRC-HNS-Protokoll 2000) noch nicht von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurden. Auch die Übereinkommen, mit denen eine internationale Reglung für die Entschädigung der Opfer von Ölverschmutzungen infolge von Tankerunfällen (CLC 92[6], Fund 92[7] und Supplementary Fund 2003[8]) festgelegt wurde, wurden noch nicht von allen Mitgliedstaaten ratifiziert.

Zweitens scheint die Verfügbarkeit von Vorrichtungen für das Löschen des auf See aufgefangenen Öls ein gemeinsames europaweites Problem zu sein. Die „Leichterungs-Klausel“, die die Agentur in Schiffsverträge einsetzt (d.h. eine Bestimmung, nach der der Auftragnehmer aufgefordert werden kann, ein geeignetes Schiff für die Leichterung zu finden), trägt zur Lösung des Problems bei, kann jedoch angemessene Lösungen auf nationaler Ebene nicht ersetzen.

Und schließlich könnten die Folgemaßnahmen nach potenziellen Ölverschmutzungen, die durch den CleanSeaNet-Dienst aufgespürt wurden, in einigen Mitgliedstatten verbessert werden. Es ist zwar Aufgabe der Agentur, den Dienst für die Aufspürung und Überwachung von Ölunfällen bereitzustellen, doch Sache der nationalen Behörden, das Vorliegen einer Ölverschmutzung zu bestätigen und geeignete Maßnahmen gegen den Verursacher zu ergreifen. Hinter der Gesamt-Bestätigungsrate (27 %) verbergen sich starke regionale Ungleichheiten, die auf die nationalen Überprüfungskapazitäten insbesondere durch Luftüberwachung zurückzuführen sind. Dies birgt das Risiko, dass skrupellose Schiffsbetreiber rechtswidrige Einleitungen in Gebieten vornehmen könnten, in denen die Verfolgung weniger streng ist.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Abschließend kann festgehalten werden, dass die Haushaltsmittel, die die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Eingreifen bei Ölverschmutzung bereitgestellt hat, angemessen sind und die bisher in diesem Rahmen finanzierten Maßnahmen kosteneffizient sind und eine zusätzlichen Nutzen bieten.

Die Kommission schlug im Oktober 2010 eine Änderung der Gründungsverordnung der EMSA[9] vor, in der u. a. vorgesehen ist, dass der betroffene Mitgliedstaat die Hilfe der EMSA auch im Fall der Meeresverschmutzung durch Erdöl- und Erdgas-Förderanlagen anfordern kann. Die Kommission hält es jedoch nicht für erforderlich, eine Änderung des in der Verordnung (EG) Nr. 2038/2006 vorgesehenen Finanzrahmens vorzuschlagen.

Die Kommission wird den Beitrag der Agentur zu diesem Bericht in die Ausarbeitung der nächsten Finanzplanung einfließen lassen.

ANHANG

Tätigkeiten der Agentur im Bereich der Vorsorge gegen und des Eingreifens bei Verschmutzung

Finanzübersicht 2007-2009

Mittelbindungen in EUR | Auszahlungen in EUR |

Netz auf Abruf bereitstehender Schiffe zur Bekämpfung von Ölverschmutzung | 46 363 654,42 | 34 559 298,86 |

Übungen | 1 157 500,00 | 1 082 555,37 |

Verbesserungen | 5 324 730,86 | 4 547 630,50 |

CleanSeaNet-Betrieb | 2 859 946,40 | 4 671 731,14 |

Unterstützung für Nutzer des CleanSeaNet | 358 270,53 | 223 995,50 |

Entwicklung der CleanSeaNet-Dienste | 2 673 615,53 | 2 283 212,01 |

Zusammenarbeit und Koordinierung | 564 458,95 | 347 445,45 |

Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Eingreifen bei HNS-Verschmutzungen | 79 100,00 | 37 564,23 |

Informationsverbreitung | 50 054,79 | 61 138,64 |

Dienstreisen | 475 052,70 | 379 498,10 |

Insgesamt | 59 906 384,18 | 48 194 069,80 |

Anmerkung: In den beiden Bereichen, in denen die Zahlungen die Mittelbindungen übersteigen, liegen diesen Zahlungen Mittelbindungen zugrunde, die bereits vor 2007 vorgenommen wurden.

Überblick über die Mittelzuweisungen

[pic]

[1] Verordnung (EG) Nr. 2038/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über die mehrjährige Finanzierung der Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs im Bereich der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 (ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 1). Siehe auch Berichtigung im ABl. L 30 vom 3.2.2007, S. 12).

[2] Einsehbar auf der Website der EMSA unter:https://extranet.emsa.europa.eu/index.php?option=com_joomdoc&task=cat_view&gid=298&Itemid=100005.

[3] Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (ABl. L 245 vom 29.3.2003, S. 10).

[4] Richtlinie 2005/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 11).

[5] Das Netz wurde seitdem weiter ausgebaut. Die Schiffe stehen allen Mitgliedstaaten zur Verfügung, unabhängig davon, wo sie sich gerade im Einsatz befinden. Entsprechendes Kartenmaterial findet sich im Beitrag der Agentur auf der in Fußnote 2 angegebenen Website.

[6] Protokoll von 1992 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden von 1969.

[7] Protokoll von 1992 zum Internationalen Übereinkommen von 1971 über die Errichtung eines internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden.

[8] Protokoll von 2003 zum Internationalen Übereinkommen von 1992 über die Errichtung eines internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden.

[9] KOM(2010) 611 vom 28.10.2010.