52011DC0187

/* KOM/2011/0187 endg. */ BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Qualität der 2010 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten


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Brüssel, den 11.4.2011

KOM(2011) 187 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Qualität der 2010 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Qualität der 2010 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten

INHALTSVERZEICHNIS

1. Hintergrund 3

1.1. Geänderte Verordnung 3

2. Hauptergebnisse der Bewertung der 2010 gemeldeten Daten über die Höhe von Defizit und Schuldenstand des Staates 4

2.1. Aktualität und Vollständigkeit 4

2.1.1. Aktualität 4

2.1.2. Vollständigkeit der Tabellen und Begleitinformationen 5

2.1.3. Zusätzliche Tabellen im Zusammenhang mit den Turbulenzen auf dem Finanzmarkt 6

2.2. Einhaltung der Verbuchungsregeln und Kohärenz der statistischen Daten 6

2.2.1. Informationsaustausch und Präzisierungen 6

2.2.2. Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche 6

2.2.3. Gezielte Beratung durch Eurostat 7

2.2.4. Aktuelle Methodikfragen 7

2.2.5. Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden Konten des Staates 7

2.3. Veröffentlichung 8

2.3.1. Veröffentlichung von Gesamtwerten und ausführlichen Meldetabellen 8

2.3.2. Vorbehalte zur Datenqualität 8

2.3.3 . Änderungen an den gemeldeten Daten 9

2.3.4. Veröffentlichung von Metadaten (Aufstellungen) 9

3. Schlussfolgerungen 9

HINTERGRUND

Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit[1] sieht vor, dass die Kommission (Eurostat) (im Folgenden „Eurostat“) dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Qualität der von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten regelmäßig Bericht erstattet. In dem Bericht wird eine Gesamtbewertung der tatsächlichen Daten hinsichtlich der Einhaltung der Verbuchungsregeln, der Vollständigkeit, der Zuverlässigkeit, der Aktualität und der Kohärenz der Daten vorgenommen.

Eurostat bewertet regelmäßig die Qualität sowohl der von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten als auch der ihnen zugrunde liegenden Konten des Sektors Staat, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Gemeinschaft (ESVG 95)[2] erstellt werden. Die Bewertung erfolgt hauptsächlich aufgrund von Daten über die Haushaltsausführung des Staates sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten des Staates. Im Mittelpunkt stehen dabei die Faktoren, auf die das Defizit/der Überschuss des Staates und die Änderung des Schuldenstands des Staates zurückgeführt werden können. Die Mitgliedstaaten übermitteln Eurostat diese Daten zweimal pro Jahr. Es fließen auch ergänzende Informationen ein, etwa aus dem „Fragebogen zu den VÜD-Datenübermittlungstabellen“, oder bilaterale Präzisierungen der Mitgliedstaaten. Außerdem führt Eurostat im Interesse eines kontinuierlichen Dialogs mit den Mitgliedstaaten in jedem Mitgliedstaat regelmäßige Gesprächsbesuche im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) durch.

Der vorliegende Bericht beruht auf den wichtigsten Ergebnissen der VÜD-Datenmeldungen des Jahres 2010, wobei die letzte Datenlieferung (Oktober 2010) im Mittelpunkt steht. Soweit zweckmäßig, werden Vergleiche mit den im April 2010 gelieferten Daten sowie mit den im April und Oktober 2009 gelieferten Daten durchgeführt.

Geänderte Verordnung

Die Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates wurde im Juli 2010 im Hinblick auf die Qualität der statistischen Daten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit geändert[3].

Die geänderte Fassung der Verordnung dient insbesondere als Grundlage für methodenbezogene Besuche im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit „in Ausnahmefällen (…), in denen eindeutige Hinweise auf erhebliche Risiken oder Probleme bei der Datenqualität vorliegen“. Eurostat wird den WFA und den AWFZ von seiner Entscheidung unterrichten, einen derartigen Besuch durchzuführen. Zudem wird die Häufigkeit der Gesprächsbesuche im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit steigen.

Durch die Verordnung wird Eurostat und den NSÄ ferner die Befugnis übertragen, die Datenquellen, aus denen die statistischen Daten abgeleitet werden zu prüfen, sowie das Verfahren, nach dem diese Datenquellen erstellt werden[4]. Darüber hinaus kann Eurostat die Vollständigkeit der Gruppen von Einheiten prüfen, die von diesen Datenquellen erfasst werden. Dadurch könnte Eurostat genaue Rückschlüsse auf die Qualität der gemeldeten Daten ziehen, wie in Artikel 8 Absatz 1 beschrieben. Durch die Verknüpfung erweiterter Befugnisse von Eurostat und den NSÄ soll ein für alle Mitgliedstaaten geltendes, standardmäßig anzuwendendes Präventivsystem geschaffen werden, das dem dreifachen Ziel einer verbesserten präventiven Überwachung, Ermittlung und Bewertung von Risiken dient, damit zum frühest möglichen Zeitpunkt Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden können.

Die Umsetzung der oben beschriebenen verstärkten Befugnisse und Maßnahmen zur Bewältigung der allgemeinen Probleme im Zusammenhang mit dem systemimmanenten Risiko nationaler statistischer Systeme – wie vom Europäischen Beratungsgremium für die Statistische Governance aufgezeigt – werden Gegenstand einer demnächst erscheinenden Mitteilung der Kommission sein.

HAUPTERGEBNISSE DER BEWERTUNG DER 2010 GEMELDETEN DATEN ÜBER DIE HÖHE VON DEFIZIT UND SCHULDENSTAND DES STAATES

Aktualität und Vollständigkeit

Aktualität

Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission ihre geplanten und tatsächlichen Haushalts- und Bilanzdaten zweimal jährlich mitteilen, und zwar jeweils vor dem 1. April und vor dem 1. Oktober[5]. 2010 deckten die VÜD-Meldungen die Jahre 2006 bis 2010 ab. Die Zahlen für 2010 sind die von den nationalen Behörden geplanten Werte, die Zahlen für 2006 bis 2009 sind tatsächliche Daten (d. h. endgültige, halbendgültige, vorläufige oder geschätzte Zahlen).

Die Fristen für die Datenübermittlung werden in der Regel sehr gut eingehalten. Bei der zweiten Datenlieferung 2010 übermittelten alle Mitgliedstaaten ihre Daten vor der rechtsverbindlichen Frist vom 1. Oktober 2010. Die griechischen Behörden nahmen am 10. November nach einem methodenbezogenen Besuch eine weitere Datenübermittlung vor[6]. Die Daten für die April-Lieferung wurden von allen Mitgliedstaaten vor dem 1. April 2010 übermittelt, bis auf Griechenland (am 1. April) und Frankreich (das seine geplanten Daten für das Jahr 2010 erst am 12. April 2010 lieferte).

Einige Mitgliedstaaten nahmen nach der ersten Datenübermittlung Revisionen vor. Im Oktober 2010 erhielt Eurostat 29 revidierte Datenlieferungen aus 18 Ländern, im April 2010 wurden 25 revidierte Datenlieferungen von 16 Ländern zugesandt. Bis auf Griechenland, das größere Revisionen vornahm, sandten die Mitgliedstaaten die meisten Revisionen im Anschluss an Stellungnahmen, technische Fragen oder Anmerkungen von Eurostat zu, und die Revisionen betrafen Berichtigungen kleinerer Fehler, interner Unstimmigkeiten oder unzulänglich erfasster Daten in Tabellen.

Vollständigkeit der Tabellen und Begleitinformationen

Das Ausfüllen der Meldetabellen ist eine rechtliche Verpflichtung und von wesentlicher Bedeutung, damit Eurostat die Qualität der Daten angemessen überwachen kann. Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 übermitteln die Mitgliedstaaten Eurostat die relevanten statistischen Daten, und der Begriff statistische Informationen

„ bezeichnet insbesondere:

(a) Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen,

(b) Aufstellungen,

(c) VÜD-Datenübermittlungstabellen,

(d) zusätzliche Fragebogen und Präzisierungen im Zusammenhang mit den Datenübermittlungen.“

Die VÜD-Datenübermittlungstabellen bestehen aus vier Haupttabellen(sätzen). Das Ausfüllen der VÜD-Tabellen 1 bis 3 ist eine rechtliche Verpflichtung, während die Lieferung der VÜD-Tabelle 4 von den Mitgliedstaaten vereinbart wurde[7]. Die Tabellen 1 und 2A (Zentralstaat) beziehen sich auf die Jahre 2006 bis 2010, die übrigen Tabellen auf die Jahre 2006 bis 2009[8].

Die meisten Mitgliedstaaten haben sämtliche VÜD-Datenübermittlungstabellen ausgefüllt[9]. Bei der Datenübermittlung vom Oktober 2010 für die VÜD-Tabellen 2 lieferten jedoch acht Mitgliedstaaten nicht für alle Teilsektoren oder alle Jahre Angaben über die Verbindung zwischen dem „Arbeitssaldo“ und dem VÜD-Überschuss/Defizit oder meldeten „Arbeitssalden“, die dem VÜD-Überschuss/Defizit entsprachen.

Was die VÜD-Tabelle 3 betrifft, so lieferten nicht alle Mitgliedstaaten alle Untergliederungen. Insbesondere fehlten häufig die erforderlichen Angaben für die Positionen „Kredite“ und „Anteilsrechte“.

Der „Fragebogen zu den Datenübermittlungstabellen“[10] wurde von allen Mitgliedstaaten beantwortet. Die Vollständigkeit und Qualität der Antworten hat sich zwar gegenüber den letzten Jahren verbessert, doch legten einige Länder nicht alle im Fragebogen verlangten Angaben vor.

Zusätzliche Tabellen im Zusammenhang mit den Turbulenzen auf dem Finanzmarkt

Eurostat erhebt seit dem 15. Juli 2009 in zwei zusätzlichen Tabellen einen Satz von Daten über die Turbulenzen auf dem Finanzmarkt. In diesen Tabellen werden die staatlichen Eingriffe ausgewiesen, die in direktem Zusammenhang mit der Unterstützung von Finanzinstituten stehen. Stützungsmaßnahmen für Nichtfinanzinstitute oder allgemeine Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung werden nicht berücksichtigt.

Die 2010 erhobenen Daten bezogen sich auf die Jahre 2007, 2008 und 2009. Es ist jedoch festzuhalten, dass die meisten Eingriffe 2008 erfolgten. Nur ein Land (das Vereinigte Königreich) meldete bereits für 2007 Eventualverbindlichkeiten.

Einhaltung der Verbuchungsregeln und Kohärenz der statistischen Daten

Informationsaustausch und Präzisierungen

Während des Bewertungszeitraums, d. h. zwischen dem Ende der Meldefrist am 30. September 2010 und der Veröffentlichung der Daten am 22. Oktober, setzte sich Eurostat mit den statistischen Behörden aller Mitgliedstaaten in Verbindung und bat um weitere Informationen und Präzisierungen zur Anwendung der Verbuchungsregeln bei bestimmten Transaktionen. Im Rahmen dieses Prozesses fand zwischen Eurostat und den nationalen Behörden ein intensiver Schriftverkehr statt. Erste Schreiben mit der Bitte um Präzisierung wurden vor dem 6. Oktober versandt, in einem zweiten Anlauf ergingen Schreiben an 22 Länder. Einige Länder ersuchte Eurostat auch um revidierte Datenübermittlungstabellen[11].

Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche

In der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 (geändert durch Verordnung (EG) Nr. 679/2010) sind Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche vorgesehen. Die Gesprächsbesuche, die regelmäßig in den Mitgliedstaaten stattfinden, dienen der Überprüfung der gemeldeten Daten, der Untersuchung methodischer Fragen, der Erörterung der in den Aufstellungen beschriebenen statistischen Quellen und Verfahren sowie der Beurteilung, ob die einschlägigen Verbuchungsregeln eingehalten wurden, etwa was die Abgrenzung des Staates, den Verbuchungszeitpunkt sowie die Zuordnung der Transaktionen und Verbindlichkeiten des Staates anbelangt.

Methodenbezogene Besuche finden nur statt, wenn Eurostat Hinweise auf signifikante Risiken oder Probleme bei der Datenqualität vorliegen, und zwar insbesondere im Zusammenhang mit den Methoden, den Konzepten oder der Zuordnung.

Im Jahr 2010 führte Eurostat die folgenden VÜD-Besuche durch: Finnland (25.-26. Januar), Griechenland (mehrere methodenbezogene VÜD-Besuche), Niederlande (15. Juni), Malta (6.-7. Juli), Ungarn (6.-7. Juli), Rumänien (6.-7. September), Bulgarien (16.-17. September), Irland (16.-17. November), Litauen (22.-23. November), Belgien (26. November), Frankreich (29. November) und Zypern (13. Dezember).

2010 fand eine Reihe von methodenbezogenen Besuchen in Griechenland statt. Diese methodenbezogenen Besuche erfolgten im Nachgang zu dem Vorbehalt Eurostats gegenüber den im Oktober 2009 gemeldeten Daten Griechenlands zum Defizit und Schuldenstand und dem daraufhin im Januar 2010 von der Kommission veröffentlichten Bericht zu den Statistiken Griechenlands[12].

Zu den Themen, die bei diesen Besuchen immer wieder behandelt wurden, gehören die Zuordnung von Einheiten innerhalb oder außerhalb des Sektors Staat (etwa öffentlicher Verkehr, TV und Rundfunk, Krankenhäuser und Hochschulen), Kapitalzuführungen, öffentlich-private Partnerschaften, Ströme mit der EU und die Verbuchung von Garantien.

Gezielte Beratung durch Eurostat

Die Mitgliedstaaten konsultierten Eurostat regelmäßig zur Klärung von Verbuchungsfragen im Zusammenhang mit geplanten oder bereits ausgeführten Transaktionen. Die Beratung von Eurostat erfolgt in Einklang mit den vorhandenen Leitlinien. Um die Transparenzforderung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 zu erfüllen, veröffentlicht Eurostat, sofern der betroffene Mitgliedstaat dagegen keine Einwände erhebt, die Beratung[13]. Eurostat veröffentlichte 2010 die folgende Beratung: Belgien (Sektorzuordnung von Projekten im Rahmen des Masterplans von Antwerpen und Verbuchung der bei Derivatekontrakten als Sicherheit dienenden Staatsanleihen in den auf den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen basierenden VÜD-Tabellen), Irland (Vorläufiger Standpunkt zur Behandlung des Verbuchungszeitpunkts von an die Anglo Irish Bank zu leistenden Zinszahlungen auf Schuldscheine gemäß dem ESVG 95), Niederlande (Verbuchung der Stützungsfazilität für illiquide Vermögenswerte zugunsten der ING Bank), Ungarn (Verbuchungszeitpunkt von Transaktionen zur Wiedereingliederung bestimmter Personengruppen in das Sozialversicherungssystem), Deutschland (Sektorzuordnung der Ersten Abwicklungsanstalt) und Spanien (Zuordnung eines Straßennetzprojekts der Autonomen Gemeinschaft Aragon). Eurostat führte im Jahr 2010 Beratungen zu mehreren Methodikfragen durch, die auf Ersuchen der betroffenen Mitgliedstaaten nicht veröffentlicht wurden.

Aktuelle Methodikfragen

Wie üblich hat Eurostat der Anwendung der Regeln des ESVG 95 und insbesondere seinen jüngsten Entscheidungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Diese Entscheidungen sind im Handbuch zu Defizit und Schuldenstand des Staates enthalten, dessen letzte Fassung im Oktober 2010 veröffentlicht wurde.

Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden Konten des Staates

Die in der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 gesetzten Fristen für die Datenübermittlung, der 1. April und der 1. Oktober eines jeden Jahres, wurden eingeführt, um die Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden jährlichen und vierteljährlichen Konten des Staatssektors zu gewährleisten, die in verschiedenen Übermittlungstabellen nach dem ESVG 95 an Eurostat gemeldet werden. Eurostat untersucht systematisch die Übereinstimmung der VÜD-Datenlieferungen mit den zugrundeliegenden Konten des Staatssektors. Beispielsweise sollten die Summen der Ausgaben und Einnahmen des Staates mit der gemeldeten Defizitangabe übereinstimmen.

Insgesamt hat sich die Übereinstimmung der VÜD-Daten mit den übermittelten, nach dem ESVG 95 erstellten Konten des Staatssektors in den letzten Jahren zunehmend verbessert, wobei sie allerdings für nicht finanzielle Daten weiterhin besser ist als für finanzielle Daten.

Veröffentlichung

Veröffentlichung von Gesamtwerten und ausführlichen Meldetabellen

In Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 heißt es: „Die Kommission (Eurostat) stellt die Zahlen des tatsächlichen öffentlichen Defizits und des tatsächlichen öffentlichen Schuldenstands für die Anwendung des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Berichterstattungsfristen (…) bereit. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch Veröffentlichung.“

Die Daten über das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand wurden am 22. April und am 22. Oktober veröffentlicht, und zwar zusammen mit allen Meldetabellen, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer letzten Datenübermittlung an Eurostat vorgelegt worden waren. Die Veröffentlichung vom Oktober bezog sich nur auf die Daten von 26 Mitgliedstaaten unter Ausschluss der Daten Griechenlands und der EU-Aggregate. Die Aggregate (EU insgesamt und Euroraum) sowie die Daten für Griechenland wurden am 15. November 2010[14] zusammen mit den Daten der anderen 26 Mitgliedstaaten veröffentlicht, die sich gegenüber der Pressemitteilung vom 22. Oktober 2010 nicht verändert hatten.

Ferner veröffentlicht Eurostat auf seiner Website die den VÜD-Daten zugrunde liegenden jährlichen und vierteljährlichen Finanzstatistiken des Staates sowie Informationen über das „Stock-Flow-Adjustment“[15]. Eurostat veröffentlichte außerdem die von den Mitgliedstaaten übermittelten Angaben über staatliche Eingriffe im Rahmen der Turbulenzen auf dem Finanzmarkt[16].

Nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 veröffentlichen die Mitgliedstaaten ihre tatsächlichen Daten über Defizit und Schuldenstand. Die meisten Mitgliedstaaten haben Eurostat mitgeteilt, dass sie alle Meldetabellen veröffentlichen.

Vorbehalte zur Datenqualität

Eurostat äußerte einen Vorbehalt gegenüber der Qualität der von Griechenland im April 2010 übermittelten Daten. Dieser Vorbehalt wurde in der Pressemitteilung vom November 2010 zurückgenommen.

Änderungen an den gemeldeten Daten

Die VÜD-Pressemitteilungen von Eurostat der Jahre 2009 und 2010 enthielten Erklärungen zu den Änderungen der übermittelten Daten des Vereinigten Königreichs für alle Datenlieferungen in den Jahren 2009 und 2010[17].

„Eurostat hat die vom Vereinigten Königreich für die Jahre 2006 bis 2009 gemeldeten Defizitdaten geändert, damit alle Erlöse aus dem Verkauf von UMTS-Lizenzen im Jahr 2000 einheitlich verbucht werden. Dies führt zu einem Anstieg der öffentlichen Defizite für die Jahre 2007 und 2008 (sowie für die Haushaltsjahre 2007/2008 und 2008/2009) um 1 044 Mio. GBP (0,1 % des BIP) und für 2006 und 2009 (Haushaltsjahre 2006/2007 und 2009/2010) um 1 045 Mio. GBP (0,1 % des BIP). An den gemeldeten Daten über den Schuldenstand wurden keine Änderungen vorgenommen.“

Veröffentlichung von Metadaten (Aufstellungen[18])

Nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 gehören die VÜD-Aufstellungen zu den statistischen Informationen, die die Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen müssen, damit Eurostat die Einhaltung der Regeln des ESVG 95 überprüfen kann. Die Verordnung sieht des Weiteren vor, dass diese Aufstellungen auf nationaler Ebene veröffentlicht werden müssen. Eurostat hat die Aufstellungen aller Mitgliedstaaten veröffentlicht. Alle Mitgliedstaaten haben mitgeteilt, dass sie ihre VÜD-Aufstellungen auf nationaler Ebene veröffentlicht haben oder dies beabsichtigen.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Eurostat stellt zusammenfassend fest, dass sich die Qualität der übermittelten Haushaltsdaten 2010 weiter verbessert hat. Im Allgemeinen haben die Mitgliedstaaten bessere Angaben übermittelt, und zwar sowohl in den VÜD-Datenübermittlungstabellen als auch in anderen statistischen Meldeunterlagen. Die Übereinstimmung der VÜD-Daten mit den nach dem ESVG 95 gemeldeten Konten des Staates ist insgesamt zufriedenstellend und verbessert sich, insbesondere was die Finanzdaten betrifft, im Vergleich zur Situation in früheren Jahren weiter.

2010 wurden keine Vorbehalte gegenüber der Qualität der gemeldeten Daten geäußert, wenn man von dem Vorbehalt gegenüber der Qualität der von Griechenland im April 2010 gemeldeten Daten absieht. Dieser Vorbehalt wurde im November 2010 aufgehoben. Zum Abschluss eines seit Oktober 2009 andauernden langwierigen und kritischen Prozesses stellte Eurostat am 22. November fest, dass die jüngsten revidierten Daten für Griechenland für 2006-2009 für die VÜD-Zwecke entsprechend der Qualität der Daten der anderen EU-Mitgliedstaaten zuverlässig genug seien. Ein besonderer Informationsvermerk über die Haushaltsdaten Griechenlands steht auf der Eurostat-Website zur Verfügung.

Trotz der festgestellten Verbesserungen bestehen bestimmte Probleme dennoch weiter; sie betreffen die Einhaltung der Verbuchungsregeln und die Vollständigkeit und Qualität einiger der gelieferten statistischen Informationen. Eurostat hat daher die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, weiterhin in die Qualität der Finanzstatistiken des Staaten zu investieren, um das angestrebte Qualitätsniveau zu erreichen, was die Einhaltung der einschlägigen Verbuchungsregeln, die Vollständigkeit, die Zuverlässigkeit, die Aktualität und die Kohärenz der Haushaltsdaten betrifft.

Darüber hinaus wird die Kommission unter Berücksichtigung der im Falle Griechenlands gewonnenen Erfahrungen und der Feststellungen des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance eine Mitteilung veröffentlichen, die sich mit Fragen des systemimmanenten Risikos nationaler statistischer Systeme und der Entwicklung eines risikobasierten Ansatzes für Daten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit, insbesondere für vorgelagerte Quellendaten, zur Umsetzung der verstärkten Befugnisse Eurostats gemäß der geänderten Fassung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 befassen wird.

[1] ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 1.

[2] ABl. L 310 vom 30.11.1996, S. 1.

[3] Verordnung (EG) Nr. 679/2010 des Rates (ABl. L 199 vom 30.7.2010, S. 1).

[4] In dieser Hinsicht wird derzeit ein risikobasiertes Konzept entwickelt.

[5] Artikel 3 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009.

[6] Nähere Einzelheiten über die Haushaltsdaten Griechenlands enthält der Eurostat-Bericht „Information note on Greek fiscal data“ vom 15. November 2010, der auf der Eurostat-Website zur Verfügung steht: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/introduction.

[7] Siehe die Erklärungen zum Protokoll des Rates vom 22. November 1993.

[8] Die Lieferung geplanter Daten in anderen VÜD-Tabellen als Tabelle 1 und 2A wird in der geänderten Fassung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates nicht ausdrücklich verlangt.

[9] Eine genaue Beschreibung des Inhalts dieser Tabellen ist auf der Eurostat-Website zu finden: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page?_pageid=2373,58110711&_dad=portal&_schema=PORTAL.

[10] Der Fragebogen umfasst 13 Abschnitte, in denen quantitative und z. T. qualitative Angaben über mehrere Bereichen verlangt werden, etwa Transaktionen mit Steuern und Sozialbeiträgen und mit der EU, Erwerb von militärischem Gerät, staatliche Garantien, Schuldenaufhebungen, Kapitalzuführungen des Staates an öffentliche Kapitalgesellschaften, öffentlich-private Partnerschaften usw.

[11] S. Ziffer 2.1.

[12] Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/procedure/eurostat_edp_visits_member_states.

[13] Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/methodology/advice_member_states.

[14] Eurostat-Pressemitteilungen 55/2010, 157/2010 und 170/2010.

[15] Der Teil Finanzstatistik des Sektors Staat der Eurostat-Website enthält öffentlich zugängliche Informationen über Statistiken zum Verfahren bei einem übermäßigen Defizit und die zugrundeliegenden Konten des Staatssektors; hierzu gehören die einschlägigen Daten, Methodikentscheidungen und -handbücher sowie die Ergebnisse der VÜD-Gesprächsbesuche: (http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/introduction .

[16] Siehe: (http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/procedure/supplementary_tables_financial_turmoil).

[17] Nach Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates kann die Kommission (Eurostat) die von einem Mitgliedstaat gemeldeten tatsächlichen Daten abändern und die geänderten Daten zusammen mit einer Begründung der Änderung bereitstellen, wenn es Belege dafür gibt, dass die von dem Mitgliedstaat gemeldeten tatsächlichen Daten nicht den Erfordernissen des Artikels 8 Absatz 1 entsprechen.

[18] Aufstellungen der Methoden, Verfahren und Quellen, die für die Erstellung der tatsächlichen Daten über Defizit und Schuldenstand und der ihnen zugrunde liegenden Konten des Staates verwendet werden.