BERICHT DER KOMMISSION Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2009 {SEK(2011) 262 endgültig} /* KOM/2011/0104 endg. */
[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION | Brüssel, den 28.2.2011 KOM(2011) 104 endgültig BERICHT DER KOMMISSION Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2009 {SEK(2011) 262 endgültig} INHALTSVERZEICHNIS 1. Gegenstand des Berichts 3 2. Feststellungen des Rechnungshofs im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeitserklärung 2009 3 2.1 Prüfungsmethode des Rechnungshofs 3 2.2 Neuer Aufbau des Jahresberichts des Rechnungshofes 4 2.3 Saubere Rechnungsführung und stetige Verringerung der wahrscheinlichsten Fehlerquote für Zahlungen 4 3. Maßnahmen der Mitgliedstaaten 7 4. Antworten der Mitgliedstaaten auf den Fragebogen zum Jahresbericht 2009 des Rechnungshofs 9 4.1 Oberste Rechnungskontrollbehörden 9 4.2 Landwirtschaft und natürliche Ressourcen 10 4.3 Kohäsion 11 5. Schlussfolgerung 12 BERICHT DER KOMMISSION Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2009 1. Gegenstand des Berichts Gemäß den Bestimmungen des Vertrags[1] legt der Europäische Rechnungshof (der Rechnungshof) als externes Rechnungsprüfungsorgan der Europäischen Union zusammen mit seinem Jahresbericht eine Zuverlässigkeitserklärung (DAS) vor. Diese Zuverlässigkeitserklärung erstreckt sich auf die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge und wird dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt. Die Haushaltsordnung sieht vor, dass die Kommission, sobald der Rechnungshof den Jahresbericht übermittelt hat, den betreffenden Mitgliedstaaten unverzüglich die Angaben dieses Berichts über die Verwaltung der Mittel mitteilt, für die sie aufgrund der geltenden Vorschriften zuständig sind. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission innerhalb von 60 Tagen ihre Antworten und die Kommission legt dem Rechnungshof, dem Rat und dem Europäischen Parlament vor dem 28. Februar eine Zusammenfassung dieser Antworten vor.[2] Im Anschluss an die Veröffentlichung des Jahresberichts am 9. November 2010 teilte die Kommission den Mitgliedstaaten die detaillierten Angaben des Berichts mit. Dazu übermittelte sie ein Schreiben mit drei Anhängen: Anhang I enthielt einen Fragebogen zu den Abschnitten des Jahresberichts, die direkt die einzelnen Mitgliedstaaten betreffen, Anhang II enthielt einen Fragebogen zu den Prüfungsfeststellungen, die direkt die einzelnen Mitgliedstaaten betreffen, und Anhang III enthielt einen Fragebogen zu allgemeinen Feststellungen betreffend die geteilte Mittelverwaltung im Hinblick auf die Zuverlässigkeitserklärung 2009. Der vorliegende Bericht umfasst eine Analyse der Antworten der Mitgliedstaaten und wird von einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen ergänzt, in der die Feststellungen sowie die Antworten auf die Anhänge I und III zusammengefasst sind. 2. Feststellungen des Rechnungshofs im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeitserklärung 2009 2.1 Prüfungsmethode des Rechnungshofs Der Ansatz und die Methode des Rechnungshofs für die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge beruhen auf der Prüfung von Vorgängen und der Beurteilung der Wirksamkeit der Überwachungs- und Kontrollsysteme. Ergänzt wird dieses Vorgehen durch eine Analyse der Vollständigkeitserklärungen und durch Belege, die von anderen Prüfern vorgelegt werden. Was die Vorgänge anbelangt, so wählt der Rechnungshof für jede Gruppe von Politikbereichen (Themenkreis) eine repräsentative statistische Stichprobe aus, die er einer eingehenden Prüfung unterzieht. Zur weitergehenden Bewertung seiner Prüfungstätigkeit stuft der Rechnungshof die Fehler in quantifizierbare und nicht quantifizierbare Fehler ein. Lediglich quantifizierbare Fehler fließen in die Fehlerquote ein. Tabelle I am Ende des Berichts enthält eine detaillierte Aufschlüsselung von sämtlichen quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Fehlern, die vom Rechnungshof extrapoliert und bei seiner Prüfungstätigkeit berücksichtigt werden. Die Fehler werden zudem nach der jeweiligen Art der Fehler folgenden Kategorien zugeordnet: Förderfähigkeit (Zahlung entspricht nicht den Förderfähigkeitskriterien), tatsächlicher Kostenanfall (Erstattung von Kosten, obwohl Kostenanfall nicht nachgewiesen wurde) und Genauigkeit (nicht korrekt berechnete Zahlung). Der Rechnungshof untersucht außerdem die Fehlerhäufigkeit, indem er für jede Stichprobe ermittelt, welcher Anteil der Vorgänge mit – sowohl quantifizierbaren als auch nicht quantifizierbaren – Fehlern behaftet war. Auf der Grundlage dieser Fehlerhäufigkeit lässt sich eine Aussage darüber treffen, in welchem Umfang und mit welcher Wahrscheinlichkeit in jedem Themenkreis Fehler auftreten[3]. Ferner ermittelt der Rechnungshof die wahrscheinlichste Fehlerquote, indem er schätzt, welche finanziellen Folgen sich aus den quantifizierbaren Fehlern insgesamt ergeben. Für die wahrscheinlichste Fehlerquote werden drei Spannen festgelegt: unter 2 %, 2 bis 5 % und über 5 % . Schließlich bewertet der Rechnungshof die Überwachungs- und Kontrollsysteme hinsichtlich ihrer Fähigkeit, die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge zu gewährleisten. 2.2 Neuer Aufbau des Jahresberichts des Rechnungshofes Der Aufbau des Jahresberichts 2009 hat sich geändert, und dementsprechend auch seine Darstellung. Der Rechnungshof hat die Bemerkungen zu den internen Kontrollsystemen, den Vollständigkeitserklärungen sowie zum Haushaltsvollzug in das Kapitel „Zuverlässigkeitserklärung“ und in die Kapitel zu den Themenkreisen aufgenommen. Der Ansatz des Rechnungshofes und seine Prüfmethode wird in einem Anhang zum Kapitel „Zuverlässigkeitserklärung“ erläutert. Dadurch ergibt sich eine Gliederung in neun und nicht mehr wie bisher elf Kapitel und eine geänderte Nummerierung der Kapitel zu den Themenkreisen. 2.3 Saubere Rechnungsführung und stetige Verringerung der wahrscheinlichsten Fehlerquote für Zahlungen In seiner Zuverlässigkeitserklärung 2009 kommt der Rechnungshof zu dem Schluss, dass die Jahresrechnung der Europäischen Union die Finanzlage und die Ergebnisse der Vorgänge und Cashflows insgesamt sachgerecht, also den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend, darstellt. Ferner erkannte der Rechnungshof an, dass die Kommission in den Erläuterungen zur endgültigen Jahresrechnung detailliertere Angaben zu Rückforderungen von zu Unrecht gezahlten Beträgen und sonstigen Korrekturen gemacht hat. Nach Ansicht des Rechnungshofes weisen die Einnahmen in Bezug auf die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge im Jahr 2009 keine wesentlichen Fehler auf; die Überwachungs- und Kontrollsysteme bewertet er als wirksam. Auch die Mittelbindungen weisen keine wesentlichen Fehler auf. Allerdings waren die Zahlungen aus dem EU-Haushalt nach Ansicht des Rechnungshofes weiterhin in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet; eine Ausnahme bildeten lediglich die Ausgabenbereiche Verwaltungsausgaben und Wirtschaft und Finanzen. Die Überwachungs- und Kontrollsysteme beurteilte der Rechnungshof für alle Themenkreise als bedingt wirksam, ausgenommen in den Bereichen Einnahmen und Verwaltungsausgaben. Im Themenkreis Landwirtschaft und natürliche Ressourcen liegt die wahrscheinlichste Fehlerquote höher als 2008. Der Rechnungshof schätzt sie auf 2 bis 5 %, wobei Genauigkeitsfehler den überwiegenden Teil der quantifizierbaren Fehler ausmachen. Was die Überwachungs- und Kontrollsysteme anbelangt, so basiert das InVeKoS[4], wichtigstes Instrument zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge, nach Ansicht des Rechnungshofes zwar auf einem soliden Grundkonzept, wird aber in seiner Wirksamkeit beeinträchtigt, was auf den Grad der Genauigkeit der eingegebenen Daten und die Qualität der Gegenkontrollen in seinen einschlägigen Datenbanken zurückzuführen ist. In Bezug auf die Kohäsionsmaßnahmen stellte der Rechnungshof eine bedeutende Verringerung der wahrscheinlichsten Fehlerquote fest, die auf über 5 % geschätzt wurde. Dabei machen die Förderfähigkeitsfehler den überwiegenden Teil der quantifizierbaren Fehler aus. Hinsichtlich der Systeme für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 wurden Mängel bei den von den Verwaltungsbehörden durchgeführten Überprüfungen und/oder bei den von den Prüfbehörden geprüften Systemen festgestellt. Systeme für die Berichterstattung über Korrekturen an die Kommission für den Zeitraum 2000-2006 waren ebenfalls nur teilweise zufriedenstellend. Daher bewertete der Rechnungshof die Überwachungs- und Kontrollsysteme als „bedingt wirksam“. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Feststellungen des Rechnungshofes für jeden Themenkreis[5]. [pic] 3. MAßNAHMEN DER MITGLIEDSTAATEN Wie im Einleitungsteil bereits erwähnt, übermittelte die Kommission jedem Mitgliedstaat ein Schreiben mit drei Anhängen: Anhang 1 enthielt einen Fragebogen zu den Abschnitten des Jahresberichts, die direkt die einzelnen Mitgliedstaaten betreffen, Anhang II enthielt einen Fragebogen zu den Prüfungsfeststellungen, die direkt die einzelnen Mitgliedstaaten betreffen, und Anhang III enthielt einen Fragebogen zu allgemeinen Feststellungen betreffend die geteilte Mittelverwaltung im Hinblick auf die Zuverlässigkeitserklärung 2009. Für die Anhänge I und II sollten die Mitgliedstaaten die Maßnahmen, die sie zur Korrektur der Fehler ergriffen hatten, gegebenenfalls detailliert beschreiben, ferner sollten sie den Zeitpunkt und Inhalt der Maßnahme und das erwartete Ergebnis mitteilen. Die Mitgliedstaaten erteilten in der Regel umfassende Auskünfte zu Anhang I[6]. Obwohl der Rechnungshof zu allen Themenkreisen Bemerkungen formuliert hat, konzentrierten sich die Mitgliedstaaten in ihren Antworten hauptsächlich auf die Bemerkungen zu den Bereichen Einnahmen, Landwirtschaft und natürliche Ressourcen sowie Kohäsion. So ging der Rechnungshof im Bereich Einnahmen beispielsweise auf das öffentliche Defizit und die Schuldenstatistik in Griechenland ein und stellte die Qualität der makroökonomischen Statistiken Griechenlands, einschließlich der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, infrage[7]. In seiner Antwort betonte Griechenland, dass wirksame Maßnahmen ergriffen wurden und teilt mit: Was die qualitative Verbesserung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung betrifft, so umfasst der im Oktober 2010 vom Lenkungsausschuss beschlossene aktualisierte gemeinsame Statistik-Aktionsplan neben einigen Sondermaßnahmen für 2011, welche die Qualität der Sektorkonten, der Haushaltseinsparkonten, der Quartalskonten und der Volumens- und Preisbemessungen verbessern sollen, auch Maßnahmen zur Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.[8] Ferner wurde im Themenkreis Landwirtschaft und natürliche Ressourcen die vom Rechnungshof durchgeführte Prüfung hinsichtlich der Wirksamkeit der Systeme hervorgehoben sowie die Tatsache, dass der Jährliche Tätigkeitsbericht 2009 des für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständigen Generaldirektors einen Vorbehalt zu den unter das InVeKoS fallenden Ausgaben in Bulgarien und Rumänien enthielt[9]. Beide Länder antworteten hierauf, dass konsequente Maßnahmen eingeleitet worden waren, die derzeit jedoch noch nicht abgeschlossen sind. Bulgarien führte aus: Was die Ausgaben für Direktzahlungen anbelangt, so wurde 2009 ein konsolidierter Aktionsplan angenommen, um die Funktionsweise des InVeKoS zu verbessern. Seither hat Bulgarien an der Umsetzung der im Aktionsplan enthaltenen Empfehlungen und Maßnahmen gearbeitet. Eine detaillierte Übersicht über die bei der Umsetzung erzielten Fortschritte wird der Kommission alle drei Monate übermittelt.[10] Gemäß den rumänischen Behörden hat sich der Direktor der Agentur eingehend mit dem Haushaltsjahr 2010 befasst und sichergestellt, dass effiziente Maßnahmen zur Verbesserung des InVeKoS ergriffen wurden. Was die von der bescheinigenden Stelle in dem Bericht für 2009 geäußerten Vorbehalte anbelangt, so hat die APIA[11] konkrete Anstrengungen unternommen und bedeutende Fortschritte bei der Umsetzung der im InVeKoS-Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen und der Empfehlungen der bescheinigenden Stelle erzielt[12]. In Bezug auf Anhang II (Fragebogen zu den Prüfungsfeststellungen, die direkt die einzelnen Mitgliedstaaten betreffen) erteilten die meisten Mitgliedstaaten detaillierte Antworten. Die Feststellungen betrafen insbesondere die Bereiche Landwirtschaft und natürliche Ressourcen sowie Kohäsion und waren vom Rechnungshof bereits vorab in Form vorläufiger Prüfungsfeststellungen an die Mitgliedstaaten übermittelt worden. Bei diesen vorläufigen Feststellungen handelt es sich um Feststellungen aufgrund der Prüfungstätigkeit des Rechnungshofs, die der geprüften Stelle gesandt werden. Die von den Mitgliedstaaten in ihren Antworten übermittelten Informationen sind daher als Follow-up auf alle Maßnahmen zu betrachten, die nach Erhalt der vorläufigen Prüfungsfeststellungen bereits ergriffen wurden. Im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung 2009 wurden insgesamt 24 Mitgliedstaaten geprüft. Zu den Mitgliedstaaten mit vielen (d.h. mehr als 10) Feststellungen zählten Frankreich, Deutschland, Griechenland und Spanien. Zu den Mitgliedstaaten mit weniger als 5 Feststellungen zählten Dänemark und die Niederlande. Generell hatten die Mitgliedstaaten hinsichtlich der quantifizierbaren Fehler keine Einwände; ihren Berichten zufolge waren die nötigen Abhilfemaßnahmen ergriffen worden. In mehr als 50 % der Fälle, in denen Antworten auf die Feststellungen erteilt wurden, berichteten die Mitgliedstaaten, dass sie bereits Maßnahmen eingeleitet hatten und diese entweder bereits vollständig umgesetzt oder noch nicht abgeschlossen hatten. Portugal z. B. hatte zu allen Feststellungen ausführliche Antworten erteilt. Die meisten Feststellungen bezogen sich auf signifikante quantifizierbare Fehler; in allen Fällen wurde berichtet, dass die entsprechenden Zahlungsanpassungen oder -korrekturen ordnungsgemäß durchgeführt worden waren. In den meisten Fällen, in denen keine Maßnahmen eingeleitet worden waren, wurden Begründungen und zusätzliche Unterlagen geliefert. Ein Beispiel hierfür ist Spanien, das in Bezug auf rund 50 % der Prüfungsfeststellungen Maßnahmen ergriffen hatte; hierbei handelte es sich hauptsächlich um den Bereich Landwirtschaft und natürliche Ressourcen. Bezüglich 18 Feststellungen wurden keine Maßnahmen eingeleitet, was teilweise daran liegt, dass die von der Kommission erbetenen Informationen noch nicht vorliegen, oder was auf unterschiedliche Auffassungen über die Art oder die Schwere der Feststellungen zurückzuführen ist. Mit den Antworten wurden auch weiterführende Unterlagen bereitgestellt. Gleiches gilt für Zypern, das auf die insgesamt 14 Feststellungen des Rechnungshofs Antworten erteilte, die sich alle auf Systemprüfungen im Bereich Landwirtschaft und natürliche Ressourcen bezogen. Für 11 Feststellungen wurden Maßnahmen eingeleitet; in den drei Fällen, in denen Zypern nicht mit den Feststellungen einverstanden war, wurde eine Begründung gegeben. 4. Antworten der Mitgliedstaaten auf den Fragebogen zum Jahresbericht 2009 des Rechnungshofs 4.1 Oberste Rechnungskontrollbehörden Neben den Informationen zu den Feststellungen des Rechnungshofs übermittelten die Mitgliedstaaten auch ihre Antworten auf einen Fragebogen, in dem es um die wichtigsten Themen der Zuverlässigkeitserklärung ging. Wie bereits für den Bericht 2008 wurden auch für den Bericht 2009 Fragen an die Obersten Rechnungskontrollbehörden gerichtet. Bei der ersten Frage ging es um den vom Rechnungshof in seiner Stellungnahme 2/2004 definierten Grundsatz der einzigen Prüfung und die Einschätzung der Mitgliedstaaten, ob damit ein hilfreiches Instrument vorliege. Rund die Hälfte der nationalen Obersten Rechnungskontrollbehörden hob hervor, dass der Grundsatz der einzigen Prüfung durchaus von Nutzen sein könne. Gemäß der Obersten Rechnungskontrollbehörde Lettlands kann der Grundsatz der einzigen Prüfung als effizientes Instrument für die Verwaltung von EU-Mitteln eingestuft werden, da hiermit die Qualität der Prüfungstätigkeiten verbessert werden könne, ohne die Unabhängigkeit der betreffenden Prüfstellen zu gefährden. Die Oberste Rechnungskontrollbehörde Frankreichs befürwortete den Grundsatz aus verschiedenen Gründen, u.a. aufgrund der Tatsache, dass die Kontrollkosten harmonisiert und verringert werden können und die Rechnungsprüfungsbehörde einen umfassenderen Überblick über die Prüfergebnisse erhält.[13] Die Oberste Rechnungskontrollbehörde Finnlands hob hervor, dass ihre Auslegung der internationalen Prüfstandards von der Praxis des Europäischen Rechnungshofs abweiche und dass es den Obersten Rechnungskontrollbehörden daher nicht möglich sei, die Ergebnisse von Prüfungen der anderen Behörden unmittelbar zu nutzen. Daher seien entsprechende Anpassungen nötig.[14] Einige Oberste Rechnungskontrollbehörden äußerten Bedenken, dass der Grundsatz der einzigen Prüfung ihre Unabhängigkeit beieinträchtigen könnte. Dies zeigt auch klar das Beispiel der Obersten Rechnungskontrollbehörde Belgiens (frankophone Abteilung), die offiziell erklärte, sie würde keine der direkt an die Obersten Rechnungskontrollbehörden gerichteten Fragen beantworten. Sie begründete dies mit ihrer unabhängigen Stellung als nationale externe Kontrolleinrichtung sowie damit, dass die Obersten Rechnungskontrollbehörden bei den vom Rechnungshof durchgeführten Prüfungen als Beobachter zu fungieren hätten. Generell mahnten die nationalen Obersten Rechnungskontrollbehörden zur Vorsicht und wiesen darauf hin, dass auf jeder Ebene gewährleistet werden müsse, dass der Grundsatz korrekt angewandt wird. Ferner wurden die Obersten Rechnungskontrollbehörden zu der von ihnen angewandten Wesentlichkeitsschwelle befragt. Die meisten gaben an, eine Schwelle zwischen 0,5 % und 2 % anzuwenden, wobei Abweichungen möglich seien. Deutschland erklärte, dass der Bundesrechnungshof keine Auskunft darüber geben könne, in welchem Umfang bzw. auf welcher Ebene die Wesentlichkeitsschwelle von den Rechnungshöfen der einzelnen Länder angewandt werde.[15] Die dritte Frage betraf die Nutzung von Kommissionsberichten über Zahlungen, die den Mitgliedstaaten seit 2006 gewährt wurden. Insgesamt befanden die Obersten Rechnungskontrollbehörden die in diesen Berichten enthalten Informationen und Daten für ihre Prüfungstätigkeit als nützlich. 4.2 Landwirtschaft und natürliche Ressourcen Der Fragebogen enthielt auch eine Frage zur Vereinfachung im Bereich der ländlichen Entwicklung. Mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten gaben an, dass sie die Idee der Vereinfachung nicht nur befürworteten, sondern bereits einschlägige Maßnahmen in die Wege geleitet hätten, z.B. die Präzisierung und Harmonisierung nationaler Vorschriften und Verfahren oder die Verringerung der Informationspflichten für die Empfänger. An vielen dieser Initiativen würde derzeitig gearbeitet. Frankreich beispielsweise wies auf die vom zuständigen Ministerium (MAAPRAT[16]) eingeleiteten Maßnahmen zur Vereinfachung der Vorschriften für den Bereich der ländlichen Entwicklung hin, insbesondere auf die Online-Erklärung.[17] Litauen gab an, dass zur Vereinfachung der Verwaltungs- und Vergabeverfahren im Rahmen des litauischen Programms zur Förderung der ländlichen Entwicklung für den Zeitraum 2007-2013 die allgemeinen Rechtsvorschriften geändert worden seien.[18] Slowenien verwies darauf, dass es seit 2010 an der Vereinfachung komplizierter Berichterstattungssysteme arbeite. Ferner habe es die (zu strikte) Regelung von Verstößen und Sanktionen überarbeitet, um sicherzustellen, dass mögliche Verstöße klarer definiert würden und die Sanktionen wirksamer, abschreckender und der Schwere der Verstöße angemessen seien. Die Mitgliedstaaten wiesen ferner auf ihre Zusammenarbeit hin sowie auf den Dialog mit der Kommission zur Festlegung und Umsetzung von Vereinfachungsmaßnahmen. Spanien hob die regionsübergreifenden Gespräche hervor, sowie seine Beteiligung an Tagungen bzw. Foren auf europäischer Ebene zur Vereinfachung der GAP.[19] 4.3 Kohäsion Im Bereich der Kohäsion ging es um drei Themen: Förderfähigkeitsvorschriften, Vergabewesen sowie effiziente Verwaltungsprüfungen. Was die strengeren Förderfähigkeitsvorschriften anbelangt, so wiesen die Mitgliedstaaten darauf hin, dass zwei Ebenen zu betrachten seien: die Ebene EU/Mitgliedstaaten sowie die Programmebene. Einige Mitgliedstaaten gaben an, dass sie strengere Vorschriften für notwendig und auch aus rechtlicher Sicht für erforderlich hielten. Frankreich und Finnland wiesen darauf hin, dass in Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates über die Programme für 2007-2013[20] festgelegt sei, dass die Regeln für die Förderfähigkeit der Ausgaben auf nationaler Ebene festgelegt werden. Diesbezüglich wies Finnland darauf hin, dass aufgrund der Verordnung selbst die nationalen Förderfähigkeitsvorschriften detaillierter sein müssten als die Vorschriften auf EU-Ebene. Die Mitgliedstaaten hätten daher nicht nur die Möglichkeit, Förderfähigkeitsvorschriften festzulegen, sondern sie seien vielmehr verpflichtet, detailliertere Vorschriften zu erlassen, als dies gemäß der Verordnung auf EU-Ebene der Fall sei .[21] Dennoch gaben einige Mitgliedstaaten an, dass die EU-Förderfähigkeitsvorschriften auf den Bedarf der einzelnen Programme nicht genügend zugeschnitten seien und noch stärker auf die programmspezifischen Vorschriften geachtet werden sollte. Polen zufolge sind die allgemeinen Bestimmungen des EU-Rechts an die jeweiligen Besonderheiten des operationellen Programms anzupassen. Es sei daher notwendig, diese Bestimmungen näher auszuführen, damit sie vom Empfänger nicht falsch ausgelegt werden könnten.[22] Beim Thema Beschaffungswesen sprachen sich nahezu alle Mitgliedstaaten dafür aus, dass die Kommission für die Begünstigten und die Bediensteten der nationalen und regionalen Behörden mehr Fortbildungen durchführen sollte. Darüber hinaus wiesen viele Mitgliedstaaten auf die Komplexität der Vorschriften hin. Zahlreiche Mitgliedstaaten hielten ferner klarere Leitlinien der Kommission für notwendig. In Tabelle 1 sind die Fragen und Antworten der Mitgliedstaaten zu den Vergabevorschriften zusammengefasst. [pic] Was die effizienteren Verwaltungsprüfungen anbelangt, so sprachen sich rund die Hälfte der Mitgliedstaaten für präzisere Förderfähigkeitsvorschriften auf nationaler und EU-Ebene aus. Die Mitgliedstaaten, die diesbezüglich anderer Meinung waren, gaben an, dass sie dies nicht für die optimale Lösung hielten. Das Vereinigte Königreich befand, dass die Kommission ihre Kontrollfunktion bei der geteilten Verwaltung von Kohäsionsfondsmitteln bereits deutlich ausgebaut habe. Eine noch stärkere Kontrolle untergrabe die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Malta wies darauf hin, dass präzisere Vorschriften die Flexibilität und Vereinfachung, die bei der Verwaltung der Fonds notwendig seien, beeinträchtigen könnten. Tabelle 2 liefert einen Überblick über die Fragen zu den von den Verwaltungsbehörden durchgeführten Prüfungen und die Antworten der Mitgliedstaaten. [pic] 5. Schlussfolgerung Die Ergebnisse des Jahresberichts 2009 des Rechnungshofs zeigen, dass alle an der Verwaltung von EU-Mitteln Beteiligten ihre Leistung kontinuierlich verbessern konnten. Dabei ist hervorzuheben, dass in den letzten Jahren die vom Rechnungshof geschätzten Fehlerquoten in allen Haushaltsbereichen sanken, dass das dritte Jahr in Folge ein „uneingeschränktes Prüfungsurteil“ erging und dass sich die Fehlerquote im Bereich der Kohäsion deutlich verringerte. Dennoch sind weiterhin nachhaltige Verbesserungen notwendig, insbesondere im Bereich der geteilten Verwaltung von EU-Mitteln durch die Kommission und die Mitgliedstaaten. In ihren Antworten äußerten sich die Mitgliedstaaten positiv zu den vom Rechnungshof festgestellten Verbesserungen, insbesondere zur deutlichen Verringerung der wahrscheinlichsten Fehlerquote im Bereich der Kohäsion. Jedoch hielten sie eine engere Zusammenarbeit mit der Kommission für wünschenswert. Beispielsweise im komplexen Bereich des Beschaffungswesens sollte die Kommission ihrer Ansicht nach kontinuierlich Beratung und Unterstützung in Form von Schulungen und gezielten Leitlinien bieten. Die Kommission setzt sich auch weiterhin entschlossen für eine Verbesserung des EU-Finanzmanagements ein. Der derzeitige Vorschlag der Kommission für eine überarbeitete Haushaltsordnung behandelt die im Bericht des Rechnungshofs sowie in den Antworten der Mitgliedstaaten angeführten Themen. Dies betrifft insbesondere die Vorschläge der Kommission zur Festlegung der Kontroll- und Wirtschaftsprüfungspflichten der Mitgliedstaaten in der Haushaltsordnung[23] sowie die Vorschläge für eine weitere Vereinfachung und Straffung der Vorschriften für die EU-Fonds und -Programme. Mit diesen beiden Ansätzen soll die Ausgabenqualität deutlich verbessert werden. Dabei wird die Kommission jedoch weiterhin genau darauf achten, dass eine Vereinfachung von Programmstrukturen und Verwaltungssystemen auf Ebene der Empfänger nicht die dank hochwirksamer Kontrollen erreichte Zuverlässigkeit beeinträchtigt. Die Kommission wird den positiven Trend bei der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung weiterhin gezielt fördern. Daher ist es besonders wichtig, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten noch enger zusammenarbeiten, um die Feststellungen des Rechnungshofs aufzugreifen. Tabelle I GENAUIGKEIT | FÖRDERFÄHIGKEIT | TATSÄCHLICHER KOSTENANFALL | SONSTIGE REGELWIDRIGKEIT | Mitgliedstaat | LANDW. | KOH. | EINN. | Insges. | LANDW. | KOH. | EINN. | Insges. | LANDW. | KOH. | EINN. | Insges. | LANDW. | KOH. | EINN. | Insges. | LANDW. INSGES. | KOH. INSGES. | EINN. INSGES. | |Österreich |3 |0 |0 |3 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |1 |0 |0 |1 |4 |0 |0 | |Belgien |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 | |Bulgarien |0 |0 |0 |0 |2 |0 |0 |2 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |2 |0 |0 | |Tschechische Republik |4 |1 |0 |5 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |4 |1 |0 | |Zypern |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 | |Dänemark |1 |0 |0 |1 |0 |1 |0 |1 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |1 |1 |0 | |Estland |0 |0 |0 |0 |0 |1 |0 |1 |0 |0 |0 |0 |0 |5 |0 |5 |0 |6 |0 | |Finnland |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 | |Frankreich |6 |1 |0 |7 |0 |2 |0 |2 |0 |0 |0 |0 |1 |5 |0 |6 |7 |8 |0 | |Deutschland |4 |0 |0 |4 |1 |1 |0 |2 |0 |0 |1 |1 |1 |15 |0 |16 |6 |16 |1 | |Griechenland |3 |0 |0 |3 |1 |1 |0 |2 |0 |0 |0 |0 |7 |1 |0 |8 |11 |2 |0 | |Ungarn |1 |0 |0 |1 |0 |2 |0 |2 |0 |0 |0 |0 |1 |4 |0 |5 |2 |6 |0 | |Irland |1 |0 |0 |1 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |1 |0 |0 | |Italien |1 |0 |1 |2 |2 |0 |0 |2 |0 |0 |0 |0 |5 |0 |0 |5 |8 |0 |1 | |Lettland |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 | |Litauen |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |4 |0 |4 |0 |4 |0 | |Luxemburg |1 |0 |0 |1 |0 |1 |0 |1 |0 |0 |0 |0 |0 |5 |0 |5 |1 |6 |0 | |Malta |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 | |Niederlande |1 |0 |0 |1 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |1 |0 |0 |1 |2 |0 |0 | |Polen |0 |1 |0 |1 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |2 |0 |2 |0 |3 |0 | |Portugal |1 |2 |0 |3 |0 |5 |0 |5 |0 |0 |0 |0 |1 |0 |0 |1 |2 |7 |0 | |Rumänien |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |1 |0 |0 |1 |8 |0 |0 |8 |9 |0 |0 | |Slowakei |1 |0 |0 |1 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |1 |4 |0 |5 |2 |4 |0 | |Slowenien |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 | |Spanien |1 |0 |0 |1 |0 |9 |0 |9 |0 |0 |0 |0 |1 |3 |0 |4 |2 |12 |0 | |Schweden |0 |2 |0 |2 |0 |1 |0 |1 |0 |0 |0 |0 |0 |1 |0 |1 |0 |4 |0 | |VK |6 |0 |0 |6 |2 |0 |0 |2 |0 |0 |0 |0 |2 |0 |0 |2 |10 |0 |0 | | INSGESAMT | | | | 43 | | | |32 | | | |2 | | | |79 | | | | | [1] Artikel 248 EG-Vertrag (Artikel 287 EAUV) [2] Artikel 143 Absatz 6 der Haushaltsordnung (ABl. L 390 vom 30.12.2006). [3] Jahresbericht des Rechnungshofes 2009 – Ziffer 1.1. [4] Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem. [5] Auszug aus dem Jahresbericht des Rechnungshofes: Tabelle 1.2 – Übersicht über die Prüfungsfeststellungen 2009 in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge, S. 22. [6] Siehe beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen. [7] Jahresbericht des Rechnungshofes 2009 – Ziffer 2.27. [8] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, S. 15. [9] Jahresbericht des Rechnungshofes – Ziffer 3.68. [10] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – S. 50-51. [11] Agentia de Plati si Interventie Pentru Agricultura. [12] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – S. 51-52. [13] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – S. 73. [14] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – S. 69. [15] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – S. 75. [16] Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung, Fischerei, ländlichen Raum und Raumordnung. [17] Keine Papierunterlagen, Anträge der Landwirte werden zu 100 % elektronisch bearbeitet. [18] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – S. 81. [19] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – S. 94. [20] Artikel 56 Absatz 4. Die Regeln für die Förderfähigkeit der Ausgaben werden bis auf die in den Verordnungen der einzelnen Fonds vorgesehenen Ausnahmen auf nationaler Ebene festgelegt. Sie decken sämtliche Ausgaben ab, die im Rahmen eines operationellen Programms geltend gemacht werden. [21] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – S. 71. [22] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – S. 88. [23] Siehe auch Vertrag von Lissabon – Artikel 317.