52011DC0102

DOCPROPERTY "Classification" BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Arbeitskostenindex (AKI) /* KOM/2011/0102 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 8.3.2011

KOM(2011) 102 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Arbeitskostenindex (AKI)

1. Einleitung

Die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde sind ein wichtiger Faktor bei der Analyse der kurz- und mittelfristigen wirtschaftlichen Entwicklung. Die Kommission und die Europäische Zentralbank sind auf einen Index der Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde zur Bewertung des sich möglicherweise aus der Entwicklung des Arbeitsmarkts ergebenden Inflationsdrucks angewiesen. Der Index muss für jeden einzelnen Mitgliedstaat, die gesamte EU und den Euroraum zeitnah berechnet werden. Der Arbeitskostenindex ist außerdem wichtig für die Sozialpartner bei Tarifverhandlungen und für die Kommission selbst zur Überwachung der kurzfristigen Arbeitskostenentwicklung. Der Arbeitskostenindex ist einer der wichtigsten europäischen Wirtschaftsindikatoren (WEWI).[1]

Mit der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2003 über den Arbeitskostenindex[2] (im Folgenden „AKI-Verordnung“) wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung und Übermittlung vergleichbarer Arbeitskostenindizes in der Europäischen Union geschaffen. Die Kommission (Eurostat) veröffentlicht vierteljährliche Pressemitteilungen über den Arbeitskostenindex je Stunde.[3]

Im Juli 2003 hat die Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1216/2003[4] erlassen, in der die Verfahren zur Übermittlung des Index, die erforderlichen speziellen (Saison-)Bereinigungen und der Inhalt der nationalen Qualitätsberichte genauer erläutert werden. Im März 2007 hat die Kommission die Verordnung (EG) Nr. 224/2007[5] erlassen. Sie ändert die Verordnung (EG) Nr. 1216/2003 und erweitert den Erfassungsbereich des Arbeitskostenindex um die Wirtschaftszweige nach der NACE Rev. 1, Abschnitte L, M, N und O. Diese Erweiterung bedeutet, dass nicht marktbestimmte Dienstleistungen, die den größten Teil dieser Abschnitte ausmachen und deren Dynamik sich von der marktbestimmter Dienstleistungen unterscheiden kann, ebenfalls abgedeckt werden. Im August 2007 hat die Kommission die Verordnung (EG) Nr. 973/2007[6] erlassen, mit der einige Verordnungen über bestimmte statistische Bereiche, darunter der Arbeitskostenindex, zum Zweck der Umsetzung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2 geändert wurden.

In Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 heißt es, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen muss. In dem Bericht sollte insbesondere die Qualität der übermittelten Daten geprüft werden. Artikel 8 Absatz 2 der AKI-Verordnung macht jährliche nationale Qualitätsberichte erforderlich. In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1216/2003 wird die Qualität des Arbeitskostenindex durch folgende Aspekte definiert: Relevanz, Genauigkeit, Aktualität und Pünktlichkeit, Zugänglichkeit und Klarheit, Vergleichbarkeit, Kohärenz und Vollständigkeit.

Da in Bezug auf Vergleichbarkeit und Vollständigkeit erhebliche Fortschritte erzielt worden sind, wird sich der vorliegende Bericht auf Genauigkeit, Aktualität und Kohärenz konzentrieren. Auf kleine Unregelmäßigkeiten bei der Einhaltung der Übermittlungsfristen wird nicht eingegangen, da sie vorübergehend waren.

2. Allgemeine Fortschritte seit dem letzten bericht

Seit dem letzten 2008 angenommen Bericht[7] sind beachtliche Fortschritte erzielt worden. Die neue Systematik NACE Rev. 2 wurde wie verlangt bei der ersten Übermittlung im Juni 2009 umgesetzt. Für die Einführung der NACE Rev. 2 waren in den Mitgliedstaaten zahlreiche Ressourcen notwendig. In vielen Fällen gab sie auch Anlass zu einer eingehenden Überprüfung der Datenerfassungsmethoden, was zu Änderungen zur Verbesserung der Qualität des AKI führte. Zugleich lief die Ausnahmeregelung für nicht marktbestimmte Dienstleistungen aus und alle Mitgliedstaaten legten 2009 die Angaben vor.

Die Aktualität hat sich erheblich verbessert und nur zwei Mitgliedstaaten (Belgien und Irland) haben noch gewisse Probleme bei der Einhaltung der rechtsverbindlichen Übermittlungszeitpunkte. Es sind größere Überarbeitungen früherer Daten zu verzeichnen, die aber aufgrund der Einführung der neuen Systematik NACE Rev. 2 und der Änderungen des Erhebungssystems in einigen Mitgliedstaaten unvermeidlich waren. Zur Unterstützung der Nutzer und zur Offenlegung des Ausmaßes der Überarbeitungen werden auf der Eurostat-Website alle Angaben angezeigt, die seit Juni 2009 für die Europäische Union und den Euroraum freigegeben wurden.

Die Verfügbarkeit und die Qualität des Arbeitskostenindex (AKI) haben sich im Allgemeinen verbessert. Einige Mitgliedstaaten haben Änderungen an ihren Datenerhebungssystemen vorgenommen, um noch bestehende Abweichungen von den in der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 festgelegten Qualitätsstandards und Konzepten zu beseitigen. So beziehen beispielsweise Irland und Schweden mittlerweile unregelmäßige Zahlungen ein und Finnland erfasst alle Arten von Beschäftigten und nicht nur Vollzeitbeschäftigte. Eine markante Verbesserung war zudem bei der Meldung von Metadaten durch die Mitgliedstaaten zu verzeichnen. Inzwischen legen mehr Mitgliedstaaten die nationalen Qualitätsberichte rechtzeitig vor und nahezu alle Mitgliedstaaten melden die Metadaten vierteljährlich und erläutern Änderungen der Daten. Die Volatilität des Index hat sich verringert, hauptsächlich bedingt durch die Verbesserung der Reihen über die geleisteten Arbeitsstunden, die eingehender überwacht werden als früher.

Der Erhalt des AKI von allen Mitgliedstaaten versetzt Eurostat in die Lage, die Aggregate der Europäischen Union zu erstellen und ausreichend genaue Vergleiche der Entwicklung der Arbeitskosten pro Stunde zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten durchzuführen. Es gibt jedoch eine Reihe von Sachverhalten, die von einigen Mitgliedstaaten noch weitere Anstrengungen verlangen, um den Harmonisierungsprozess abschließen zu können. Diese Sachverhalte werden nachstehend dargelegt.

Während die Mitgliedstaaten die notwendige Infrastruktur für die Erstellung des AKI eingeführt haben, hat die Kommission (Eurostat) ihr Produktionssystem beibehalten und verbessert, so dass es möglich ist, die Daten des Arbeitskostenindex rechtzeitig zu erhalten, zu überprüfen, zu verarbeiten, zu speichern und zu verbreiten. Diese Verfahren, die im Jahr 2005 voll einsatzfähig wurden, werden ständig überprüft und aktualisiert.

3. Bewertung der Einhaltung der Vorschriften (bis September 2010)

3.1 Überblick

Einige Mitgliedstaaten, die dem Bericht von 2008 zufolge die Vorschriften nicht in vollem Umfang eingehalten haben, haben die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Vorschriften einzuhalten. Die Niederlande halten mittlerweile die in der Verordnung festgelegte Forderung nach Aktualität ein. Schweden, Finnland und Irland haben die notwendigen Änderungen an ihren Erhebungssystemen vorgenommen, um den Definitionen für den AKI zu entsprechen. Österreich hat sein Schätzverfahren überprüft und die Aktualität der Datenlieferung verbessert. Allerdings waren bei den Abschnitten G bis S der NACE Rev. 2 relativ umfangreiche Korrekturen der ersten Schätzungen zu verzeichnen, was eine weitere Überprüfung notwendig macht. Griechenland hat sich mit Blick auf viele Aspekte verbessert, liefert aber nach wie vor sehr stark schwankende Angaben für den AKI.

Da mittlerweile alle Mitgliedstaaten die in der AKI-Verordnung festgelegten AKI-Kernvariablen liefern, können andere in der AKI-Verordnung enthaltene Anforderungen stärker in den Mittelpunkt der Bewertung rücken. So wird beispielsweise die Qualität der Saisonbereinigungsverfahren in Zukunft einer eingehenderen Bewertung unterzogen, damit der saisonbereinigte AKI der Hauptbezugspunkt in den Pressemitteilungen von Eurostat wird, wie dies auch bei allen anderen unterjährigen makroökonomischen Statistiken der Fall ist. Schweden und Finnland sind die einzigen Mitgliedstaaten, die Eurostat keine saisonbereinigten Angaben liefern. Im Falle Finnlands ist dies aufgrund der kurzen Zeitreihen gerechtfertigt, die mit ihrem neuen Erhebungssystem vorliegen (ab 2007). In der Verordnung (EG) Nr. 1216/2003 ist festgelegt, dass einige Mitgliedstaaten Durchführbarkeitsstudien vornehmen, um beurteilen zu können, wie sich ein Index für die Schätzung der Arbeitskosten insgesamt ohne Prämien ermitteln lässt. In vielen Fällen erbrachten die Durchführbarkeitsstudien negative Ergebnisse und in den letzten Jahren wurden keine wesentlichen Fortschritte erzielt. Derzeit nehmen Österreich, Bulgarien, Malta, Deutschland, Italien, Frankreich und Irland keine Schätzung der Arbeitskosten insgesamt ohne Prämien vor. Bulgarien, Deutschland und Irland werden demnächst dazu in der Lage sein. Österreich und Italien könnten eine Schätzung der Arbeitskosten insgesamt ohne Prämien vornehmen, allerdings nur mit einer sehr partiellen Erfassung im Hinblick auf die Abschnitte der NACE bzw. Größe der Einheiten. Frankreich und Malta halten die Schätzung der Arbeitskosten insgesamt ohne Prämien nicht für machbar.

3.2 Genauere Angaben zu Qualitätsmängeln

3.2.1 Genauigkeit

Genauigkeitsprobleme treten im Zusammenhang mit verschiedenen Aspekten der AKI auf. Im Allgemeinen sind sie auf Mängel der Quellendaten zurückzuführen und können eine hohe Volatilität der AKI-Reihen zur Folge haben. Außerdem sind ungenaue Daten möglicherweise nicht voll mit den Daten anderer Mitgliedstaaten vergleichbar, und dadurch kann es auch zu Widersprüchlichkeiten zwischen den AKI und anderen Datenquellen kommen, die ähnliche Aspekte messen (z. B. Entwicklung der Stundenverdienste von Arbeitnehmern gemäß den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen). Im Allgemeinen werden bekannte Genauigkeitsprobleme von den betroffenen Mitgliedstaaten in dem jährlichen Qualitätsbericht erörtert, und die Kommission (Eurostat) überwacht die erzielten oder geplanten Fortschritte bei der Einführung besserer Quellen.

Zurzeit haben drei Mitgliedstaaten Genauigkeitsprobleme. Deutschland und Ungarn verwenden zurzeit keine Quellendaten, die es ihnen ermöglichen würden, die Vorschriften der Verordnung voll einzuhalten. Die von Griechenland gelieferten AKI-Daten zeigen häufig unerklärliche Wachstumsraten, die nur schwer mit den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in Einklang gebracht werden können.

Deutschland: Seit dem ersten Quartal 2010 legt Deutschland die neue Vierteljährliche Verdiensterhebung als Hauptquelle für die Schätzung des AKI zugrunde. Zuvor wurden die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Quelle genutzt. Der Übergang zu einer spezifischen Quelle sollte zwar als Verbesserung betrachtet werden, er war jedoch auch mit einem geringeren Erfassungsgrad kleiner Unternehmen in bestimmten Wirtschaftszweigen verbunden. Derzeit werden Verfahren angewandt, die das Problem bei der Erfassung verringern. Die Beschäftigten kleiner Unternehmen werden in die Gewichte einbezogen, die bei der Berechnung des Arbeitskostenindex zur Aggregierung der Abschnitte B bis S der NACE Rev. 2 zugrunde gelegt werden.

Griechenland: Hohe Volatilität der AKI-Reihen und umfangreiche Überarbeitungen. Der 2009 übermittelte Qualitätsbericht ist zu knapp gefasst, um irgendwelche Schlussfolgerungen bezüglich der Ursachen für die Genauigkeitsprobleme zuzulassen.

Ungarn: Die Quellendaten beziehen sich nicht auf sehr kleine Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten und es wird für sie keine Imputation vorgenommen.

3.2.2 Aktualität

Seit dem vorangegangenen Bericht 2008 ist die Aktualität weiterhin verbessert worden. Dennoch ist es einigen Mitgliedstaaten aus einer Vielzahl von Gründen für einige Quartale nicht gelungen, die AKI rechtzeitig (70 Tage nach dem Bezugsquartal) zu liefern. Die rechtzeitige Lieferung ist von größter Bedeutung, da Verzögerungen bei der Datenlieferung bedeuten, dass für die Aggregate der Europäischen Union und des Euroraums Schätzungen verwendet werden müssen. Dies kann zu unnötigen umfangreichen Überarbeitungen führen. Im Folgenden werden diejenigen Mitgliedstaaten aufgeführt, die die Daten so spät (> t+75) übermittelt haben, dass sie nicht in die vierteljährliche Pressemitteilung der Kommission aufgenommen werden konnten und Eurostat für die für dieses Quartal veröffentlichten Aggregate der EU und des Euroraums Hochrechnungen der AKI-Werte dieser Länder verwenden musste.

Belgien hat die Daten in den letzten vier Quartalen in drei Fällen nicht rechtzeitig geliefert. Die Verzögerungen bei der Übermittlung sind im Vergleich zu den letzten Jahren deutlich verringert worden. Belgien unternimmt weitere Anstrengungen im Hinblick auf die Arbeit mit administrativen Registern und die Straffung der Verfahren. Belgien hat sich verpflichtet, die Vorschriften ab 2011 in vollem Umfang einzuhalten.

Irland hat die Daten in den zwei letzten Quartalen 2009 nicht rechtzeitig und für die zwei Quartale 2010 überhaupt keine Daten geliefert. Dies ist bedingt durch Probleme bei der Umsetzung der neuen Systematik NACE Rev. 2 und die Einführung eines neuen Datenerhebungssystems. Die Situation dürfte sich 2011 verbessern.

Die Kommission hat die Länder aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Fristen für die Übermittlung der Daten in Zukunft eingehalten werden.

3.2.3 Kohärenz

In dem jährlichen Qualitätsbericht werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Wachstumsraten der AKI mit den Wachstumsraten der Stundenverdienste der abhängig Beschäftigten nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Definition ESVG 95) zu vergleichen. Bei beiden Datenerhebungen wird das gleiche Phänomen mit Abweichungen bei den Definitionen, der Vollständigkeit der Quellen und der Methodik zur Berechnung der Wachstumsraten gemessen Es kann keine vollständige Kohärenz erwartet werden, aber der Grad der Kohärenz ist ein Indikator für die Qualität der AKI-Daten. Da nicht alle Mitgliedstaaten vierteljährliche Daten für die Stundenverdienste der abhängig Beschäftigten (Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) erstellen, ist ein vollständiger Überblick über die Kohärenz nicht möglich. Der folgende Überblick basiert auf den Qualitätsberichten 2008. Da in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zudem weiterhin die Systematik NACE Rev. 1 zugrunde gelegt wird, für den AKI hingegen die NACE Rev. 2, beschränkt sich der Vergleich auf eine sehr kleine Zahl aggregierter NACE-Abschnitte.

Zypern und Malta: Da die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen die Quelle für den AKI sind (Malta) bzw. der AKI für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Zypern), liegt zwangsläufig Kohärenz vor.

Tschechische Republik, Deutschland, Griechenland, Spanien, Italien, Niederlande, Österreich, Slowenien: ausreichender Kohärenzgrad. Die Vorzeichen der Wachstumsraten sind im Allgemeinen die gleichen, und die Wachstumsraten haben eine ähnliche Größe.

Dänemark, Frankreich, Estland, Litauen, Rumänien und Slowakei: geringe Kohärenz; große Diskrepanzen bei den Wachstumsraten aus den beiden Quellen.

Belgien, Bulgarien, Irland, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Polen, Portugal, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich: vierteljährliche Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nicht verfügbar oder im Qualitätsbericht nicht erwähnt.

Eurostat nimmt eine eingehende Untersuchung der Kohärenz des AKI mit den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Arbeitskostenerhebung vor und wird dies auch weiterhin tun. Die Ergebnisse der Untersuchung werden häufig mit den Mitgliedstaaten erörtert, um die Kohärenz zwischen den verschiedenen Statistikbereichen zu verbessern.

4. Fazit

Insgesamt hat sich die Einhaltung der Vorschriften der AKI-Verordnung gegenüber dem vorangegangenem Bericht 2008 weiterhin verbessert. Die meisten Mitgliedstaaten halten mittlerweile die Vorschriften ein. Die Mitgliedstaaten haben weiterhin Mittel in Durchführungsmaßnahmen investiert, um besser vergleichbare und aktuellere Indexreihen zu erhalten. Dadurch hat sich die Qualität insgesamt eindeutig verbessert, und der Nutzen der Daten hat sich erhöht.

Die fristgerechte Datenlieferung hat sich verbessert, und die Zahl der Mitgliedstaaten mit Genauigkeitsproblemen hat abgenommen.

In den letzten Jahren hat die Kommission (Eurostat) die Mitgliedstaaten regelmäßig aufgefordert, ihre Bemühungen um Verbesserungen zu verstärken. Die Kommission wird die verbleibenden Probleme betreffend die Nichteinhaltung der Bestimmungen und die Qualität regelmäßig anhand der gelieferten Daten und anderer nationaler Unterlagen überwachen. Sofern hinsichtlich der gewünschten oder geplanten Verbesserungen keine angemessenen Fortschritte erzielt werden, werden die einschlägigen nationalen Behörden angesprochen werden, und die Kommission wird die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen ergreifen.

[1] KOM (2002) 661, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Statistik über die Eurozone.

[2] ABl. L 69 vom 13.3.2003, S. 1.

[3] Die vierteljährlichen Pressemitteilungen werden zu den im Freigabezeitplan festgelegten Terminen veröffentlicht. Beides ist auf der Eurostat-Website (http://ec.europa.eu/eurostat) zu finden.

[4] Verordnung (EG) Nr. 1216/2003 der Kommission vom 7. Juli 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Arbeitskostenindex (ABl. L 169 vom 8.7.2003, S. 37).

[5] Verordnung (EG) Nr. 224/2007 der Kommission vom 1. März 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1216/2003 im Hinblick auf die in den Arbeitskostenindex einbezogenen Wirtschaftszweige (ABl. L 64 vom 2.3.2007, S. 23).

[6] Verordnung (EG) Nr. 973/2007 der Kommission vom 20. August 2007 zur Änderung einiger Verordnungen der EG über bestimmte statistische Bereiche zum Zweck der Umsetzung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2. (ABl. L 216 vom 21.8.2007, S. 10).

[7] KOM(2009) 33.