52011DC0037

/* KOM/2011/0037 endg. */ BERICHT DER KOMMISSION DRITTER JAHRESBERICHT ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES EUROPÄISCHEN FISCHEREIFONDS (2009) SEK(2011) 139 endgültig


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 7.2.2011

KOM(2011) 37 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION

DRITTER JAHRESBERICHT ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES EUROPÄ ISCHEN FISCHEREIFONDS (2009) SEK(2011) 139 endgültig

INHALTSVERZEICHNIS

BERICHT DER KOMMISSION: DRITTER JAHRESBERICHT ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES EUROPÄISCHEN FISCHEREIFONDS (2009) 1

1. EINLEITUNG 3

2. JAHRESBERICHT 2009 3

2.1. Wichtigste Entwicklungen, Trends und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Durchführung der operationellen Programme 3

2.1.1. Durchführung des Europäischen Fischereifonds durch die Mitgliedstaaten 3

2.1.2. Haushaltsvollzug durch die Kommission 4

2.2. Wirtschaftliche Lage des Fischereisektors 4

2.3. Koordinierung des EFF mit den Strukturfonds und dem ELER 4

2.4. Technische Hilfe 4

2.4.1. Verwendung der verfügbaren Haushaltsmittel für technische Hilfe durch die Mitgliedstaaten 4

2.4.2. Verwendung der verfügbaren Haushaltsmittel für technische Hilfe durch die Kommission 4

3. Aktueller Stand der Prüfungsstrategien, Verwaltungs- und Kontrollsysteme und jährlichen Kontrollberichte 4

4. Finanzielle Abwicklung in den Mitgliedstaaten 4

EINLEITUNG

Gemäß Artikel 68 der Verordnung über den EFF[1] legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen alljährlich zum 31. Dezember einen Bericht über die tatsächliche Durchführung des EFF vor. Für den Bericht muss die Kommission die Jahresberichte der Mitgliedstaaten sowie weitere verfügbare Informationen prüfen und auswerten.

In diesem dritten Jahresbericht der Kommission wird die Durchführung des EFF im Jahr 2009, dem dritten Jahr des EFF-Programmplanungszeitraums (2007–2013) dargestellt. Begleitet wird dieser Bericht von einem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, das eine kurze Zusammenfassung zur Durchführung des EFF in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie vier Tabellen mit ausführlichen Angaben zur finanziellen Abwicklung enthält.[2]

JAHRESBERICHT 2009

Wichtigste Entwicklungen, Trends und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Durchführung der operationellen Programme

Durchführung des Europäischen Fischereifonds durch die Mitgliedstaaten

Aufgrund des verspäteten Erlasses der EFF-Verordnung wurden auch die operationellen Programme in den Mitgliedstaaten spät angenommen. Infolgedessen waren bis Ende 2008 nur wenige Verwaltungs- und Kontrollsysteme und Prüfstrategien von der Kommission gebilligt worden. Daher befassten sich die Jahresberichte 2007 und 2008 mehr mit der Programmplanung als mit der tatsächlichen Durchführung.

In den meisten Mitgliedstaaten begann die eigentliche Durchführung des EFF im Jahr 2009. Insgesamt wurden bis zum Ende dieses dritten Jahres 18,4 % (793 894 729 EUR) der Mittel des EFF gebunden und 4,1 % (175 029 780 EUR) ausgezahlt. Von den ausgezahlten Mitteln (4,1 %) entfielen 66 208 380 EUR auf Zwischenzahlungen und der Rest auf Vorschusszahlungen.

Die niedrige Durchführungsrate ist auf verschiedene, von den Mitgliedstaaten nicht zu vertretende Gründe zurückzuführen. Die Programmplanung wurde neben dem bereits erwähnten verspäteten Erlass der EFF-Verordnung und der Durchführungsverordnung durch zusätzlich notwendige Überarbeitungen der operationellen Programme in denjenigen Mitgliedstaaten, die sich für die Durchführung der Umstrukturierungsverordnung[3] entschieden hatten, beträchtlich verzögert. Die Mitgliedstaaten mussten außerdem der Programmplanung und Einrichtung von Verwaltungs- und Kontrollsystemen für größere EU-Fonds den Vorrang geben. Dies verzögerte die Genehmigung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für den EFF erheblich, denn die Einrichtung eines konformen Verwaltungs- und Kontrollsystem war eine schwierige Aufgabe, die von relativ kleinen Fischereiverwaltungen, die gleichzeitig auch mit dem Abschluss der Durchführung des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) 2000–2006 befasst waren, erstmals bewältigt werden musste. Obwohl viele Mitgliedstaaten im Jahr 2009 Zahlungen an Empfänger geleistet hatten, konnten diese Zahlungen daher von der Kommission nicht vor Genehmigung des Verwaltungs- und Kontrollsystems erstattet werden. Die zehn operationellen Programme, für die bis Dezember 2009 noch kein Verwaltungs- und Kontrollsystem genehmigt worden war, machen rund 75 % der dem EFF für den gesamten Zeitraum zugewiesenen Haushaltsmittel aus. Da die genannten Ursachen für die Verzögerung nicht mehr gegeben sind, ist davon auszugehen, dass die Durchführungsrate im verbleibenden Programmzeitraum steigt.

Darüber hinaus wurde die Inanspruchnahme der Mittel durch die Wirtschaftskrise und damit zusammenhängende externe Faktoren noch weiter erschwert. Die Wirtschafts- und Finanzkrise hemmte private Investitionen und bremste somit produktive Investitionsprojekte. Gleichzeitig wurde die Kofinanzierung in den Mitgliedstaaten durch nationale Sparmaßnahmen eingeschränkt. Am stärksten waren private Empfänger im Bereich der Fischerei, der Aquakultur und der Verarbeitung von der Kreditklemme betroffen, die die wirtschaftliche Ungewissheit für den Fischereisektor insgesamt noch verschärfte.

Infolgedessen entfiel bis Ende 2009 das Gros der von den Mitgliedstaaten bescheinigten Zahlungen (56 % bzw. 66 432 494 EUR) auf die Prioritätsachse 1 (wo endgültige und vorübergehende Stilllegungsmaßnahmen und eine hohe Beihilfeintensität die Verwendung der Mittel erleichtern), während für die Prioritätsachsen 2 und 3 lediglich 17 % (20 622 766 EUR) bzw. 25 % (29 489 870 EUR) in Anspruch genommen wurden.

Dass jedoch 18,4 % der gesamten EFF-Mittel für konkrete Projekte gebunden wurden (in einigen Mitgliedstaaten sogar über 30 %), deutet auf künftige Fortschritte bei der Durchführung hin. Die Mittelbindungen nach Prioritätsachsen belaufen sich auf 7,7 % (333 489 343 EUR) für Achse 1, 5,3 % (226 739 180 EUR) für Achse 2, 4,7 % (200 252 175 EUR) für Achse 3 und 0,4 % (15 872 583 EUR) für Achse 4. Diese Zahlen zeigen nicht nur bei der Prioritätsachse 1, sondern auch bei den Achsen 2 und 3 eine gewisse Entwicklung. Das bedeutet, dass die Durchführung privater und kollektiver Investitionsprojekte ungeachtet der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise offensichtlich in Schwung kommt.

Bei der Prioritätsachse 4 war aufgrund der längeren Zeit, die für die Errichtung örtlicher Partnerschaften und die Annahme örtlicher Entwicklungsstrategien benötigt wird, ein langsamerer Start zu verzeichnen. Grund für diese Verzögerungen war im Wesentlichen die Neuartigkeit dieser von den Betroffenen ausgehenden Strategie, die den traditionell auf die Unterstützung von Sektoren fokussierten operationellen Programmen eine territoriale Dimension verlieh. Bis Ende 2009 waren allerdings in 9 der 21 Mitgliedstaaten, in denen Maßnahmen der Prioritätsachse 4 durchgeführt werden, bereits mehr als 90 lokale Aktionsgruppen im Fischereisektor (FLAG) ausgewählt worden. Es wird erwartet, dass bis Mitte 2011 insgesamt 245 FLAG gegründet werden.

Wenn die Durchführungsrate des EFF beschleunigt werden und die EFF-Hilfe die Empfänger in den Bereichen Fischerei, Aquakultur und Verarbeitung erreichen soll, müssen die Mitgliedstaaten unter Wahrung der Haushaltsdisziplin schnellstmöglich handeln. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten unterstützen, indem sie die Durchführung der Programme durch bessere Planung von Maßnahmen, vereinfachte Handhabung der Antragstellung, Einsatz von Vermittlern und neuen Finanztechniken oder sogar Änderungen der operationellen Programme, soweit diese Änderungen den Zielen des EFF entsprechen, erleichtert. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Empfehlungen der Ex-post-Evaluierung über das FIAF wie bessere Einbeziehung der Interessenvertreter bei der Projektauswahl und -überwachung, Verbesserung der Kommunikation über den EFF, technische Hilfe für Projektträger, Vereinfachung der Antrags- und Auswahlverfahren und Verbesserung der Überwachung. Einige Mitgliedstaaten wenden mit Bürgschaften, Krediten und anderen Finanzierungsinstrumenten bereits erfolgreich Maßnahmen zur Erleichterung an. Andere beschleunigen mit einem vereinfachten Verfahren für kleine Projekte den Antrags- und Bewertungsprozess. Die Kommission wird den Dialog mit den Mitgliedstaaten intensivieren, um diese Praktiken besser zu vermitteln und zu verbreiten.

Gemäß der EFF-Verordnung übermitteln die Mitgliedstaaten dem Begleitausschuss und der Kommission bis zum 30. Juni 2011 eine Zwischenbewertung ihrer operationellen Programme. Der EFF-Ausschuss befürwortete in seiner Sitzung vom 16. Oktober 2009 die von der Kommission vorgeschlagene Errichtung eines Netzes von Bewertern mit dem Ziel, einheitliche Bewertungsmethoden und -standards zu entwickeln, um den Bewertern in den Mitgliedstaaten Leitlinien an die Hand zu geben und so in allen Mitgliedstaaten harmonisierte und hochwertige Zwischenbewertungen zu ermöglichen. Letztendliches Ziel dieser Bewertungen ist es, die Wirksamkeit der operationellen Programme zu überprüfen, um die Qualität der EFF-Hilfe und ihrer Durchführung weiter zu verbessern.

Haushaltsvollzug durch die Kommission

Im Jahr 2009 wurden 14,56 % (626 982 387 EUR) der gesamten Mittelbindungen für den Zeitraum 2007–2013 (4 304 949 019 EUR) vorgenommen; davon wurden 476 025 821 EUR für Konvergenzzielregionen und 150 956 566 EUR für Nichtkonvergenzzielregionen gebunden. 4,1 % (175 029 780 EUR) der Gesamtmittel für den Zeitraum 2007–2013 wurden im Jahr 2009 ausgezahlt; davon 61,93 % für die Konvergenzzielregionen (108 408 149 EUR) und 38,06 % für die Nichtkonvergenzzielregionen (66 621 631 EUR). Diese Zahlungen erfolgten zum Teil in Form einer zweiten Vorschusszahlung (108 821 400 EUR), eine in der Umstrukturierungsverordnung vorgesehene Möglichkeit, die 2009 von sieben Mitgliedstaaten in Anspruch genommen wurde. Die übrigen Zahlungen waren Zwischenzahlungen über insgesamt 66 208 380 EUR. Ausführliche Angaben dazu enthalten der Abschnitt 4 dieses Berichts (Tabelle über die finanzielle Abwicklung in den Mitgliedstaaten) sowie das begleitende Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (Tabellen I, II, III und IV).

Ende 2009 bestand bei keinem Mitgliedstaat die Gefahr einer Aufhebung von Mittelbindungen. Die im Jahr 2007 gebundenen Mittel wurden durch Vorschuss- und Zwischenzahlungen voll ausgeschöpft.

Wirtschaftliche Lage des Fischereisektors

Senkung der Fangkapazitäten und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Bislang haben die Mitgliedstaaten 52 Anpassungspläne für den Fischereiaufwand gemäß Artikel 22 der EFF-Verordnung angenommen. Darüber hinaus wurden im Jahr 2009 aufgrund der neu erlassenen Umstrukturierungsverordnung sieben operationelle Programme mit dem Ziel geändert, den EU-Kofinanzierungssatz für die Prioritätsachse 1 zu festigen und zu erhöhen. Insgesamt verabschiedeten die Mitgliedstaaten 13 Flottenanpassungsprogramme, die eine Abwrackung von 367 Fischereifahrzeugen mit 32 448 BRZ und 50 934 kW vorsehen.

Zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2009 wurde die EU-Fischereiflotte von 1 970 860 BRZ auf 1 797 292 BRZ und von 7 168 605 kW auf 6 627 994 kW verkleinert. Aus den Jahresberichten der Mitgliedstaaten über die Durchführung des EFF für die Jahre 2007–2009 ergibt sich ein für diesen Zeitraum geplanter Flottenabbau mit EFF-Hilfe um insgesamt 138 427 BRZ und 442 232 kW. Diese Zahlen zeigen, dass das mittelfristige Ziel – Abbau der Kapazitäten bis 2010 um 7 % ausgedrückt in BRZ (~ 140 000 BRZ) bzw. 15 % ausgedrückt in kW – erreicht wurde. Auf in diesem Zusammenhang geäußerte Bedenken zur korrekten Messung der Kapazität in kW wird bei den im Rahmen der Durchführungsverordnung stattfindenden Kontrollen eingegangen.

Laut dem Bericht über die von den Mitgliedstaaten im Jahr 2009 durchgeführten Maßnahmen zur Herstellung eines dauerhaften Gleichgewichts zwischen Fangkapazitäten und Fangmöglichkeiten sind weniger als 50 % des Gesamtabbaus der EU-Fischereiflotte auf EU-Hilfen zurückzuführen. Dies scheint ein Zeichen dafür zu sein, dass wirtschaftliche Probleme und die Überfischung zum Abbau der Fischereiflotte beitragen. Infolgedessen werden beträchtliche Kapazitäten ohne öffentlichen Beihilfen ersatzlos abgebaut.

Wie aus dem jüngsten Jahreswirtschaftsbericht über die europäische Fischereiflotte („The 2009 Annual Economic Report on the European Fishing Fleet“) hervorgeht, war für 2009 tatsächlich eine weitere Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU-Flotten zu erwarten. Diese verzeichneten 2008 im Durchschnitt einen vergleichsweise niedrigen Gewinn (rund 4 % der Gesamteinnahmen), dafür jedoch einen deutlichen Rückgang der Bruttowertschöpfung (um 20 % gegenüber 2007). 2009 lagen die Treibstoffpreise im Jahresdurchschnitt unter denen des Vorjahres. Daher war im Vergleich zu 2008 ein leichter Anstieg der Einnahmen und Gewinne zu erwarten. Dennoch beeinträchtigte die weltweite Wirtschaftskrise auch weiterhin die Nachfrage nach Meerestieren, was sich wiederum negativ auf die Fischpreise und somit auf die Wirtschaftsleistung der EU-Flotten im Jahr 2009 auswirkte. Schließlich war bei einigen wichtigen Fischereiflotten, vor allem solchen mit hohem Treibstoffverbrauch, mit einem Beschäftigungsrückgang und in anderen Flottensegmenten mit einer mäßigen bis geringen Ertragskraft zu rechnen, was zur Folge hatte, dass private Investitionen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung standen.

Innovation im Fischereisektor – bewährte Verfahren im Rahmen des EFF

Die Zukunft des von begrenzten natürlichen Ressourcen abhängigen und dem Wettbewerb aus Drittländern ausgesetzten Fischerei- und Aquakultursektors hängt insbesondere von seiner Innovations- und Wertschöpfungsfähigkeit sowie der damit verbundenen Verbesserung der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit ab. Dementsprechend wird bei immer mehr durch den EFF kofinanzierten Projekten Wert auf Ökoinnovationen gelegt. In einigen Projekten werden IKT-Anwendungen in der Fischwirtschaft eingesetzt, etwa innovative elektronische Geräte in Verbindung mit Fanggeräten, um Beifänge und durch Robben verursachte Schäden auf ein Minimum zu reduzieren. Auch in der Aquakultur sind Innovationen zu finden. So werden beispielsweise neue Technologien zur Steigerung des Nährwerts von Aquakulturerzeugnissen erprobt. Ein weiteres Beispiel ist die Innovationsplattform für Fischerei, deren Ziele darin bestehen, Kosten und Energie einzusparen, die Qualität der Erzeugnisse und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern und die Auswirkungen des Fischfangs auf das Ökosystem zu verringern.

Da die FLAG zunehmend mit der Umsetzung ihrer integrierten örtlichen Strategien im Rahmen des EFF beginnen, werden nun auch unter der Prioritätsachse 4 innovative Projekte entwickelt, die sich den Herausforderungen stellen, mit denen die Fischwirtschaftsgebiete konfrontiert sind. Zudem bietet die Achse 4 mit ihrem Schwerpunkt auf Diversifizierung eine einzigartige Möglichkeit für Frauen, eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung alternativer und innovativer wirtschaftlicher Aktivitäten in örtlichen Fischereigemeinden zu übernehmen, etwa bei Fischereitourismusprojekten, die auf den Reiz der traditionellen Fischfangkultur und Lebensweise setzen. In vielen Fischwirtschaftsgebieten beteiligen sich Frauen und Frauenorganisationen an den FLAG-Partnerschaften und ziehen Nutzen aus der Wertschöpfung örtlicher Fischereierzeugnisse und der Diversifizierung ihrer Einkommensquellen. Mit EFF-Zuschüssen können Muschelfischer ihre Erzeugnisse aufwerten, die für eine Direktvermarktung der Muscheln erforderlichen Ausrüstungen beschaffen sowie geführte Touren und Verkostungen organisieren, um ihre Arbeit, ihre Erzeugnisse und ihr Arbeitsumfeld bekannter zu machen.

Koordinierung des EFF mit den Strukturfonds und dem ELER

Aus den operationellen Programmen geht hervor, dass sich alle Mitgliedstaaten der Notwendigkeit bewusst sind, die Durchführung des EFF einheitlich und koordiniert auf die Strukturfonds, insbesondere den EFRE und den ESF, sowie den ELER abzustimmen. Die operationellen Programme enthalten Informationen über die Systeme, die in den Mitgliedstaaten bereits eingerichtet wurden (oder derzeit eingerichtet werden), um gemäß Artikel 6 der EFF-Verordnung Überschneidungen zu vermeiden.

Die neuen Maßnahmen unter der Prioritätsachse 4 wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Programm LEADER im Rahmen des ELER durchgeführt, da diese beiden Ausrichtungen zur Finanzierung der lokalen Entwicklung viele Gemeinsamkeiten aufweisen (lokale Partnerschaft, integrierte lokale Strategie, territorialer Ansatz, Vernetzung usw.). Die Zusammenarbeit findet in unterschiedlichen Formen statt. So kann etwa für die Durchführung der beiden Finanzierungsausrichtungen in einem Gebiet dieselbe Partnerschaft genutzt werden, was in der Regel in Mitgliedstaaten der Fall war, die für die Achse 4 Haushaltsmittel in begrenztem Umfang zur Verfügung stellen (Finnland, Frankreich, Schweden usw.). Mitgliedstaaten, die mehr Haushaltsmittel bereitstellen (wie etwa Polen, Rumänien und Bulgarien) setzten in der Regel spezielle Gruppen für die Durchführung der Maßnahmen unter Achse 4 ein. Auch zwischen dem Europäischen Netz für die Entwicklung des ländlichen Raums und FARNET hat sich sowohl in den Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene eine gute Zusammenarbeit entwickelt.

Technische Hilfe

Verwendung der verfügbaren Haushaltsmittel für technische Hilfe durch die Mitgliedstaaten

Den bisher vorliegenden und angenommenen Jahresberichten zufolge nutzten 18 Mitgliedstaaten Haushaltsmittel für technische Hilfe. Folgende Mitgliedstaaten nahmen höhere Beträge für technische Hilfe in Anspruch: Spanien (5 904 139 EUR), Rumänien (1 896 429 EUR), Portugal (1 599 693 EUR), Litauen (1 511 932 EUR) und Italien (1 128 831 EUR). Die finanzierten Maßnahmen zielten auf die Verbesserung der Verwaltungskapazität, die Entwicklung der Informationstechnologie, die Durchführung von Studien, Informations- und Publizitätsmaßnahmen sowie auf die Unterstützung bei der Verwaltung und Durchführung der operationellen Programme ab.

Verwendung der verfügbaren Haushaltsmittel für technische Hilfe durch die Kommission

Im Jahr 2009 nutzte die Kommission 3 564 291 EUR der verfügbaren EFF-Mittel für technische Hilfe für folgende Zwecke:

Informationstechnologie

Für EDV- und verwandte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Pflege der zur Durchführung des EFF erforderlichen IT-Systeme der GD MARE nahm die Kommission Mittelbindungen in Höhe von 527 322 EUR vor.

Unterstützungsstelle für das Europäische Netzwerk für Fischwirtschaftsgebiete (FARNET)

Für die von der Kommission im Mai 2009 zur Unterstützung der Durchführung von Maßnahmen unter der Prioritätsachse 4 des EFF eingerichtete FARNET-Unterstützungsstelle wurden Haushaltsmittel in Höhe von 1 979 992 EUR gebunden. Die FARNET-Unterstützungsstelle fungiert als Plattform für die Vernetzung zwischen FLAG und den Austausch bewährter Praktiken. 2009 verwendete die Unterstützungsstelle den größten Teil der Mittel für den unmittelbaren Aufbau von Kapazitäten sowohl in den FLAG als auch in den Verwaltungen der Mitgliedstaaten, um den Anlauf einer Initiative zu unterstützen, die sich von früheren Programmen grundlegend unterscheidet. Weitere Informationen unter: www.farnet.eu.

Studien

Aufgrund des Rahmenvertrags der GD MARE für sozioökonomische Studien nahm die Kommission Mittelbindungen in Höhe von 399 953 EUR für eine Studie vor, die eine sozioökonomische Analyse von Fischwirtschaftsgebieten zum Gegenstand hat. Hauptziel der Studie ist die Untersuchung von statistischen Daten und sozioökonomischen Indikatoren für 24 EU-Fischwirtschaftsgebiete (NUTS 4, NUTS 5) und die Unterstützung der Debatte über die Zukunft der GFP, insbesondere hinsichtlich der Begründung für öffentliche Interventionen in den Fischwirtschaftsgebieten. Die Studie wird bis Ende 2010 abgeschlossen sein und öffentlich zugänglich gemacht.

Aufgrund des Rahmenvertrags der GD MARE für Studien im Zusammenhang mit der Durchführung des EFF nahm die Kommission Mittelbindungen in Höhe von 395 864 EUR für die Ex-post-Evaluierung des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (2000–2006) vor. Diese Studie ist abrufbar unter:

http://ec.europa.eu/fisheries/documentation/studies/fifg_evaluation/index_en.htm.

Aufgrund des Rahmenvertrags der GD BUDG für die Durchführung von Prüfungen und Kontrollen im Auftrag der Kommissionsdienste nahm die Kommission Mittelbindungen in Höhe von 261 160 EUR für die Prüfung der Durchführung der spezifischen Maßnahme zur Förderung der Umstrukturierung der von der Wirtschaftskrise betroffenen EU-Fischereiflotten vor.

Bedienstete auf Zeit

Für die Gehälter von Bediensteten auf Zeit, die an der Durchführung des EFF beteiligt waren und insbesondere zur Abdeckung der Sprachen und somit zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten eingesetzt wurden, nahm die Kommission Mittelbindungen in Höhe von 850 000 EUR vor.

AKTUELLER STAND DER PRÜFUNGSSTRATEGIEN, VERWALTUNGS- UND KONTROLLSYSTEME UND JÄHRLICHEN KONTROLLBERICHTE

Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission ein Jahr nach der Genehmigung ihrer operationellen Programme Informationen zu ihren Verwaltungs- und Kontrollsystemen vorlegen. Die Prüfungsstrategien müssen innerhalb von neun Monaten nach der Genehmigung vorgelegt werden. Aufgrund der späten Annahme der operationellen Programme hatte die Kommission bis Ende 2008 erst sehr wenige Verwaltungs- und Kontrollsysteme und Prüfungsstrategien gebilligt. Ende 2009 hatten 18 Mitgliedstaaten ihre Prüfungsstrategien vorgelegt, von denen 17 genehmigt wurden, während eine noch von der Kommission geprüft wird. Bis Ende 2009 lagen der Kommission Informationen über alle 26 Verwaltungs- und Kontrollsysteme vor. Davon wurden 13 genehmigt, 10 Systeme wurden abgelehnt oder ihre Prüfung wurde unterbrochen, und 3 werden von der Kommission noch geprüft. Angesichts der niedrigen Durchführungsrate der Programme mussten die meisten Prüfbehörden in ihren jährlichen Kontrollberichten einen Bestätigungsvorbehalt aufnehmen, da keine ausreichende Prüftätigkeit möglich war.

FINANZIELLE ABWICKLUNG IN DEN MITGLIEDSTAATEN

TABELLE: FINANZIELLE ABWICKLUNG – KONVERGENZ- UND NICHTKONVERGENZZIEL |

Mitgliedstaat | Mittelzuweisung a | Mittelbindung b | Zahlungen c | % (b) / (a) | % (c) / (a) |

Belgien | Planungszeitraum 2007–2013 | 26 261 648,00 | 8 455 876,00 | 3 676 630,00 | 32,20 % | 14,00 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 4 263 970,00 | 4 263 970,00 | 1 838 315,00 |

Bulgarien | Planungszeitraum 2007–2013 | 80 009 708,00 | 25 934 823,00 | 11 201 359,11 | 32,41 % | 14,00 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 11 598 136,00 | 11 598 136,00 | 5 600 679,55 |

Tschechische Republik | Planungszeitraum 2007–2013 | 27 106 675,00 | 10 580 186,00 | 3 794 934,50 | 39,03 % | 14,00 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 3 693 682,00 | 3 693 682,00 | 0,00 |

Dänemark | Planungszeitraum 2007–2013 | 133 675 169,00 | 55 028 771,00 | 18 714 523,66 | 41,17 % | 14,00 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 18 707 336,00 | 18 707 336,00 | 9 357 261,83 |

Deutschland | Planungszeitraum 2007–2013 | 155 865 417,00 | 65 750 908,00 | 27 993 156,33 | 42,18 % | 17,96 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 22 094 648,00 | 22 094 648,00 | 17 082 577,14 |

Estland | Planungszeitraum 2007–2013 | 84 568 039,00 | 29 992 004,00 | 10 594 324,53 | 35,46 % | 12,53 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 10 889 823,00 | 10 889 823,00 | 4 674 561,80 |

Irland | Planungszeitraum 2007–2013 | 42 266 603,00 | 13 609 245,00 | 5 917 324,00 | 32,20 % | 14,00 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 6 862 613,00 | 6 862 613,00 | 2 958 662,00 |

Griechenland | Planungszeitraum 2007–2013 | 207 832 237,00 | 90 288 908,00 | 29 096 513,18 | 43,44 % | 14,00 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 29 925 751,00 | 29 925 751,00 | 0,00 |

Spanien | Planungszeitraum 2007–2013 | 1 131 890 912,00 | 479 587 587,00 | 158 464 726,00 | 42,37 % | 14,00 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 160 824 795,00 | 160 824 795,00 | 0,00 |

Frankreich | Planungszeitraum 2007–2013 | 216 053 084,00 | 88 940 498,00 | 52 399 052,53 | 41,17 % | 24,25 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 30 235 817,00 | 30 235 817,00 | 22 151 622,53 |

Italien | Planungszeitraum 2007–2013 | 424 342 854,00 | 175 722 574,00 | 59 407 998,00 | 41,41 % | 14,00 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 59 569 412,00 | 59 569 412,00 | 0,00 |

Zypern | Planungszeitraum 2007–2013 | 19 724 418,00 | 8 119 763,00 | 2 761 418,52 | 41,17 % | 14,00 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 2 760 358,00 | 2 760 358,00 | 0,00 |

Lettland | Planungszeitraum 2007–2013 | 125 015 563,00 | 44 767 413,00 | 29 139 082,74 | 35,81 % | 23,31 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 16 282 146,00 | 16 282 146,00 | 20 387 993,74 |

Litauen | Planungszeitraum 2007–2013 | 54 713 408,00 | 21 002 300,00 | 9 604 620,53 | 38,39 % | 17,55 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 7 086 453,00 | 7 086 453,00 | 5 774 681,97 |

Luxemburg | Planungszeitraum 2007–2013 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 % | 0,00 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

Ungarn | Planungszeitraum 2007–2013 | 34 850 860,00 | 10 774 860,00 | 4 879 120,40 | 30,92 % | 14,00 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 5 229 751,00 | 5 229 751,00 | 2 439 560,20 |

Malta | Planungszeitraum 2007–2013 | 8 372 329,00 | 2 778 812,00 | 1 172 126,06 | 33,19 % | 14,00 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 1 356 456,00 | 1 356 456,00 | 586 063,03 |

Niederlande | Planungszeitraum 2007–2013 | 48 578 417,00 | 19 997 810,00 | 11 648 010,18 | 41,17 % | 23,98 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 6 798 367,00 | 6 798 367,00 | 8 247 520,99 |

Österreich | Planungszeitraum 2007–2013 | 5 259 318,00 | 2 177 383,00 | 1 810 257,13 | 41,40 % | 34,42 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 738 212,00 | 738 212,00 | 1 104 609,87 |

Polen | Planungszeitraum 2007–2013 | 734 092 574,00 | 241 826 781,00 | 102 772 960,36 | 32,94 % | 14,00 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 121 825 117,00 | 121 825 117,00 | 51 386 480,18 |

Portugal | Planungszeitraum 2007–2013 | 246 485 249,00 | 102 283 331,00 | 34 507 934,00 | 41,50 % | 14,00 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 34 639 430,00 | 34 639 430,00 | 0,00 |

Rumänien | Planungszeitraum 2007–2013 | 230 714 207,00 | 67 440 811,00 | 32 299 988,49 | 29,23 % | 14,00 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 30 156 234,00 | 30 156 234,00 | 0,00 |

Slowenien | Planungszeitraum 2007–2013 | 21 640 283,00 | 8 031 420,00 | 3 029 639,62 | 37,11 % | 14,00 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 3 921 112,00 | 3 921 112,00 | 1 514 819,81 |

Slowakei | Planungszeitraum 2007–2013 | 13 688 528,00 | 5 735 396,00 | 2 181 455,18 | 41,90 % | 15,94 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 1 821 708,00 | 1 821 708,00 | 265 061,26 |

Finnland | Planungszeitraum 2007–2013 | 39 448 827,00 | 16 239 518,00 | 8 427 052,63 | 41,17 % | 21,36 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 5 520 715,00 | 5 520 715,00 | 5 665 634,74 |

Schweden | Planungszeitraum 2007–2013 | 54 664 803,00 | 22 503 333,00 | 8 172 258,21 | 41,17 % | 14,95 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 7 650 134,00 | 7 650 134,00 | 4 345 722,21 |

Vereinigtes Königreich | Planungszeitraum 2007–2013 | 137 827 889,00 | 44 774 819,00 | 19 295 904,46 | 32,49 % | 14,00 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 22 530 211,00 | 22 530 211,00 | 9 647 952,23 |

Gesamt | Planungszeitraum 2007–2013 | 4 304 949 019,00 | 1 662 345 130,00 | 652 962 370,35 | 38,61 % | 15,17 % |

Haushaltsjahr: 2009 | 626 982 387,00 | 626 982 387,00 | 175 029 780,08 |

[1] Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds, ABl. L 120 vom 15.8.2006.

[2] Tabelle I: Finanzielle Abwicklung in Konvergenzzielregionen.

Tabelle II. Finanzielle Abwicklung in Nichtkonvergenzzielregionen.

Tabelle III. Zugewiesene EFF-Mittel nach Prioritätsachsen und Mitgliedstaaten

Tabelle IV. Bescheinigte EFF-Ausgaben nach Prioritätsachsen und Mitgliedstaaten

[3] Verordnung (EG) Nr. 744/2008 des Rates vom 24. Juli 2008 zur Einführung einer spezifischen Maßnahme zur Förderung der Umstrukturierung der von der Wirtschaftskrise betroffenen Fischereiflotten der Europäischen Gemeinschaft, ABl. L 202 vom 31.7.2008.