11.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 9/53


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der Ziele der Europa-2020-Strategie“

2012/C 9/10

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

verweist auf sein entschlossenes Engagement für seinen Vorschlag zur Schließung von „Territorialpakten der Städte und Regionen für die Umsetzung der Europa-2020-Strategie“, um durch eine wirksame Partnerschaft der zuständigen Stellen auf Ebene der Europäischen Union sowie auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene dafür zu sorgen, dass sich alle Regierungsebenen die künftige Strategie zueigen machen. Dieser Vorschlag wird vom Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat unterstützt. Territorialpakte sollten sich auf einige wenige maßgeschneiderte Prioritäten konzentrieren, die für die betreffende Region besonders wertvoll sind;

nimmt die große Kluft zwischen neuesten Forschungserkenntnissen und der tatsächlichen Praxis zur Kenntnis. Starke regionale Maßnahmen sind notwendig, um Forschungsergebnisse in Innovation umzumünzen, die lokal zugeschnitten und europaweit anwendbar ist;

betont, dass regionale Innovationskapazitäten geschaffen werden müssen, ausgehend von einer intelligenten Spezialisierung und einer gegenseitigen Ergänzung benachbarter Regionen;

ruft Vorreiterregionen zur Bildung europäischer Konsortien auf, in denen die Fähigkeiten gebündelt werden, die für die Schaffung bahnbrechender gesellschaftlicher Innovationen für einen europaweiten Einsatz gebraucht werden. Jede Region kann durch ihre verschiedenen Akteure zum Vorreiter werden, indem sie sich auf ihre eigenen Erfordernisse und Stärken stützt;

hält die Regionen dazu an, innerhalb eines menschenorientierten Ansatzes einer Partnerschaft zwischen den Akteuren des öffentlichen und privaten Sektors mit den Hochschulen und anderen bedeutenden Wissenschaftseinrichtungen hinzuarbeiten, d.h. das Konzept der Dreifachhelix zu modernisieren;

Berichterstatter

Markku MARKKULA (FI/EVP), Mitglied des Stadtrats von Espoo

Referenzdokument

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I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Schlüsselbotschaften hinsichtlich des Erfordernisses eines radikalen Wandels auf lokaler und regionaler Ebene:

1.

sieht in der Europa-2020-Strategie sowohl einen übergreifenden strukturellen Reformplan als auch eine Krisenbewältigungsstrategie. Daneben umfasst sie auch weiter gefasste Ziele und eine stärker integrierte wirtschaftspolitische Steuerung (1). In diesem Zusammenhang verfügen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften über das Potenzial und haben die politische Verpflichtung, wirtschaftliche, soziale und ökologische Themen aus der territorialen Perspektive heraus anzugehen;

2.

betont, dass - wie das Scheitern der Lissabon-Strategie zeigt - gute Pläne und sogar zutreffende Analysen nicht ausreichen, um zu wirkungsvollen Ergebnissen zu gelangen. Es müssen mutige praktische Schritte ergriffen werden, die allen Regierungs- und Verwaltungsebenen in den Mitgliedstaaten - der lokalen, regionale und auch der zentralen Ebene - mehr Eigenverantwortung zutrauen und übertragen und alle sonstigen Akteure einbeziehen. Die Regionen sollen ermutigt werden, regionale Innovationsplattformen aufzubauen, die als nachfrageorientierte Servicecenter fungieren und internationale Wissensnutzung zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie, intelligente Spezialisierung sowie europäische Zusammenarbeit im jeweiligen Interesse der Regionen fördern. Um dies möglich zu machen, muss das neue dynamische Verständnis regionaler Innovationsökosysteme zur Anwendung kommen, in dessen Rahmen Unternehmen, Städte und Hochschulen sowie andere Akteure des öffentlichen und privaten Sektors (die Dreifachhelix) auf neuen und kreativen Wegen lernen, gemeinsam ihr Innovationspotenzial voll auszuschöpfen;

3.

weist darauf hin, dass die Regionen in vielen Politikbereichen zu wesentlichen Akteuren geworden sind, u.a. in der Sozial-, Wirtschafts-, Industrie-, Innovations-, Bildungs- und Umweltpolitik. Ihnen kommt daher eine entscheidende Aufgabe im Rahmen der partnerschaftlichen Umsetzung der Europa-2020-Strategie zu. Dies erfordert einen breit angelegten, komplexen, offenen und multidisziplinären Ansatz, der die vielen, sich ergänzenden und in den Regionen und Städten vorhandenen Potenziale zusammenführt;

4.

teilt vollkommen die Ansicht der Kommission, dass die Nationalen Reformprogramme (NRP) und die Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme umfassend in die nationalen Haushaltsverfahren integriert und lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie einschlägige Akteure in die Gestaltung und Umsetzung der NRP einbezogen werden müssen (2);

5.

fordert einen radikalen Wandel, der von Vorreiterregionen und -städten vollzogen werden kann und sich auf folgende Punkte konzentrieren sollte:

den laufenden grundlegenden Wandel in der Arbeitskultur hin zu einer orchestrierten Zusammenarbeit, der Weitergabe und Verbreitung von Wissen sowie der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen anstelle von individueller und nicht vernetzter Arbeit an industriellen Verfahren und kleinen, abgeschotteten Einzelprojekten;

neue Ansätze in Bezug auf unternehmerische Initiative, die zum Beispiel durch den sog. „Venture Garage Mindset“ gekennzeichnet sind und Europas junger digitaler Generation eine Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Risikokapital-Investoren ermöglichen, wodurch Unternehmergeist zum Motor für Innovation werden kann;

eine europäische Kultur der offenen Innovation: Erfolgreiche Unternehmen entstehen auf der regionalen und lokalen Ebene, Wachstum wird beschleunigt, wenn Unternehmen einen größeren Teil ihrer FuE-Aktivitäten in einer offenen Zusammenarbeit mit den besten Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen durchführen;

den Menschen als wichtigste Ressource unserer Gesellschaften: Durch die Schaffung neuer Wege für die Einbindung insbesondere älterer Mitbürger im Ruhestand und arbeitsloser Jugendlicher werden die Menschen in den Mittelpunkt unserer Strategien gestellt. Auf diese Weise erhalten alle Zugang zu einem sinnvoll ausgefüllten Leben und die Möglichkeit, ihr Potenzial zu erschließen;

6.

weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig es ist, den Menschen vor Ort und ihren Gemeinschaften die volle Ausschöpfung ihres Potenzials zu ermöglichen. Dies erfordert eine Stärkung der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht nur in Bezug auf ihre traditionelle Funktion als Dienstleistungserbringer, sondern auch als Befähiger neuer Geschäftstätigkeiten durch eine proaktive Zusammenarbeit. Alle Akteure sollten zusammenarbeiten, um gemeinsam eine regionale Kultur der Zusammenarbeit zu schaffen, die gekennzeichnet ist durch Reaktionsfähigkeit auf die Motive, Ziele und Ressourcen der Menschen und Gemeinschaften vor Ort;

Schlüsselbotschaften hinsichtlich der Rolle regionaler (politischer) Entscheidungsträger als Agenten für den Wandel und gesellschaftliche Innovation:

7.

begrüßt die weiter gefasste strategische Perspektive, die neben dem Wirtschaftswachstum auch die soziale und die ökologische Dimension als gleichwertige und ergänzende Stützpfeiler einschließt, und ruft dazu auf, die ausschlaggebende Bedeutung der gesellschaftlichen Innovation in allen Leitinitiativen für die Umsetzung der drei Prioritäten der Strategie – ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum – anzuerkennen;

8.

fordert Entscheidungsträger sowohl des öffentlichen als auch des privaten Sektors auf, das Erfordernis neuer Führungs- und Managementfertigkeiten, -kompetenzen, -strukturen und -verfahren anzuerkennen, mit denen innerhalb globaler Netzwerkunternehmen gearbeitet wird;

9.

regt regionale (politische) Entscheidungsträger an, zu Agenten des Wandels zu werden und einen strategischen Rahmen für eine innovationsbasierte regionale Entwicklung zu schaffen, da Innovation die Qualität und Effizienz öffentlicher und privater Ausgaben steigert und über erhebliches Potenzial für die Schaffung neuen Wachstums und neuer Arbeitsplätze verfügt. Die Aufgabe der Politik besteht darin, das in einer Region vorhandene ureigene Potenzial zu erkennen und zu erschließen, um so die strategischen Entwicklungsziele zu erreichen. Hierfür müssen die Regionen eine fundierte und realistische Sichtweise ihrer wirtschaftlichen und sozialen Zukunft entwickeln und einen weiter gefassten, stärker integrierten und effizienteren Policy-Mix aufstellen. Dies erfordert die Kombination von Instrumenten aus verschiedenen Bereichen und Ebenen der Politik, die Förderung der Erzeugung, Verbreitung und Nutzung von Wissen sowie die Gestaltung kohärenter Politikpakete, aufbauend auf besseren Parametern, einer zukunftsorientierten Haushaltsgestaltung und faktengestützter Experimentierfreudigkeit;

10.

schlägt vor, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit einigen Regionen und sachkundigen Stellen die notwendigen Entwicklungsprojekte einleitet, um die oben genannten Ziele zu erreichen. Unter anderem sollten Verfahrensweisen entwickelt werden, um auf Grundlage allgemeiner Statistiken Daten und Prognosen zu erhalten, die für Untersuchungen zu einer bestimmten Region oder Thematik verwendet werden können;

11.

ruft Vorreiterregionen zur Bildung europäischer Konsortien auf, in denen die Fähigkeiten gebündelt werden, die für die Schaffung bahnbrechender gesellschaftlicher Innovationen für einen europaweiten Einsatz gebraucht werden. Jede Region kann durch ihre verschiedenen Akteure zum Vorreiter werden, indem sie sich auf ihre eigenen Erfordernisse und Stärken stützt;

12.

fordert einen gezielten Lernprozess, der verschiedene Ebenen der Politikgestaltung umfasst, um die Ressourcennutzung zu koordinieren und die Durchschlagskraft der Tätigkeiten zu stärken. Um gemeinsame Kapazitäten aufzubauen, sollten Studienprogramme auf „Executive MBA“-Ebene für politische Entscheidungsträger, hochrangige Beamte, Führungskräfte aus der Wirtschaft und Forscher eingerichtet werden, die mehrere Ebenen umfassende strategische Gestaltungsverfahren beinhalten. Derartige Studienprogramme sind sowohl auf europäischer als auch auf regionaler Ebene erforderlich. Dadurch wird die Rolle der regionalen Entscheidungsträger der einzelnen Länder bei der Umsetzung der Europa-2020-Strategie gestärkt und ihre Zusammenarbeit sowie die Verbreitung bewährter Verfahrensweisen ausgebaut.

II.   EMPFEHLUNGEN ZUR ROLLE DER LOKALEN UND REGIONALEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN MIT BLICK AUF DIE SIEBEN LEITINITIATIVEN

Bezüglich der Notwendigkeit einer bereichsübergreifenden Zusammenarbeit

13.

betont der AdR, dass gemeinsame Maßnahmen und ein weitreichendes Zusammenwirken der verschiedenen Leitinitiativen erforderlich sind, um die wirksame Umsetzung der Europa-2020-Strategie zu ermöglichen und voranzubringen. Durch die Anwendung eines solchen Ansatzes werden die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Lage versetzt, die Zusammenarbeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auszubauen. Insbesondere wird es ihnen möglich sein, Konzepte mit offenen Plattformen zu fördern und die Übertragbarkeit und Interoperabilität der von ihnen entwickelten Lösungen und Strukturen zu erhöhen. Auch wenn die Ergebnisse letztlich sehr von den Bedingungen vor Ort geprägt sein werden, so führt eine aktive Zusammenarbeit unter dem Blickwinkel von Strukturen und Interoperabilität doch zu größenbedingten Einsparungen und der Entstehung breiterer Märkte für lokale Tätigkeiten;

14.

stellt der AdR fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (angesichts der hohen Zahl der Maßnahmen im Rahmen der Leitinitiativen) in erster Linie vor der Frage stehen, wie die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen beschleunigt werden kann. Um die regionalen Auswirkungen der Leitinitiativen zu verstärken, müssen deshalb folgende Aspekte berücksichtigt werden:

ihre Auswirkungen, konkrete Ausrichtung und Skalierbarkeit sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit,

die wirksame Nutzung von Leistungsvergleichen, der Austausch bewährter Verfahren und die Zusammenarbeit zwischen den Regionen,

die Entwicklung von Methoden zur Messung der Wertschöpfung, gesellschaftliche Innovationen, Konzepte und Methoden sowie Plattformen für Partnerschaften zwischen öffentlichen Einrichtungen, der Privatwirtschaft und Einzelpersonen,

die Sensibilisierung für die Bedeutung des Dialogs zwischen Wissenschaft und Gesellschaft, den systematischen Charakter der Innovation und Komponenten der Zukunftsforschung, die für lokale und regionale Akteure konzipiert wurden.

die Notwendigkeit, alle Leitinitiativen durch eine Abschätzung der budgetären Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen zu ergänzen.

Im Hinblick auf die Leitinitiative „Innovationsunion“ ist es nach Auffassung des AdR insbesondere erforderlich,

a)

Initiativen wie „Wissensorientierte Regionen“, „Living Labs“ und „Intelligente Städte“ zu fördern,

b)

Partnerschaften zu entwickeln, die als Plattformen für die Stärkung der Wissensbasis der regionalen Entscheidungsträger dienen, und gesellschaftliche Innovationen voranzubringen,

c)

eine Plattform „Intelligente Spezialisierung“ zu schaffen, durch die Regionen unterstützt und ermutigt werden, Strategien umzusetzen, mit deren Hilfe Wettbewerbsvorteile und die mögliche Zusammenarbeit mit anderen Regionen in den Mittelpunkt gestellt werden,

d)

die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Hochschulen durch die Gründung von „Wissensallianzen“ zu fördern, bei denen es vor allem darum gehen wird, Lücken bei den Innovationsfähigkeiten zu beseitigen,

e)

die wissenschaftliche Grundlage der Politikgestaltung zu verbessern, und zwar mit Hilfe eines „Europäischen Forums für vorausschauendes Handeln“ und unter Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie anderer öffentlicher und privater Akteure, um so die Faktengrundlage der Politik zu stärken,

f)

ein größeres Interesse an einer Nutzung des Konzepts der „Dreifachhelix“ zur Initiierung innovativer regionaler (subregionaler) Forschungs-Cluster und zur Entwicklung von Innovationsplattformen zu wecken und die Tätigkeit des „Wissensdreiecks“ (Synergie von Forschung, Bildung und Innovation) zu stärken,

g)

organisatorische Unterschiede zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU durch Formen der Partnerschaft und Kooperationsprojekte zu beseitigen, die auf die Schaffung einer 'Innovationsunion' abzielen, zukunftsweisend und auf Nachhaltigkeit angelegt sind und in struktureller und organisatorischer Hinsicht kleinere Gebietskörperschaften dazu ermutigen, sich zusammenzuschließen, um ihre Fachkompetenzen in einem stabilen und strukturierten Rahmen auszuüben.

Im Hinblick auf die Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ ist es nach Auffassung des AdR insbesondere erforderlich,

a)

die Schlüsselkompetenzen für die Wissensgesellschaft in den Mittelpunkt zu rücken, d.h. Lernkompetenz, Sprach- und Kulturkenntnisse, unternehmerische und Innovationsfähigkeiten, interaktive Fähigkeiten sowie die Fähigkeit, das Potenzial der IKT umfassend zu nutzen,

b)

die formale, informelle und nicht formale Bildung und Ausbildung den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes anzupassen, um die Beschäftigungsfähigkeit der jungen Menschen zu verbessern und es ihnen zu ermöglichen, ihr Potenzial zu entfalten, und sich persönlich und beruflich zu verwirklichen,

c)

Mobilitätsmöglichkeiten für möglichst viele junge Menschen zu schaffen, und zwar unabhängig von ihrem Hintergrund, ihrer wirtschaftlichen Situation oder ihrer Heimatregion;

d)

die europäischen Instrumente zur Erleichterung und Förderung der Mobilität zu Lernzwecken in allen Teilen des Bildungssystems weiterzuentwickeln,

e)

zur Förderung der Mobilität die Einbeziehung des „Europasses“ (des europaweit einheitlichen Lebenslaufs) in den künftigen Europäischen Qualifikationspass zu unterstützen.

f)

Kooperationsinitiativen zwischen Behörden auf der Grundlage von Vereinbarungen ins Leben zu rufen, bei denen es darum geht, nach bestmöglichen Lösungen zu suchen, wie Schüler effizient auf ein verantwortungsvolles Erwachsenenleben vorbereitet werden können, die Zusammenarbeit zwischen den Berufsschulen, Arbeitgebern und Hochschulen im Hinblick auf optimale Ausbildungswege, die den Erwartungen sowohl der Auszubildenden als auch der Arbeitgeber entsprechen (auch im Bereich der beruflichen Bildung), zu intensivieren, Arbeitgeber in die Identifizierung von Problemen im Bereich Bildung sowie in die Suche nach entsprechenden Lösungen einzubeziehen, Schulen bei der Durchführung von Prophylaxe-Bildungsprogrammen zu unterstützen, junge Menschen in Berufspraktika zu bringen und unter Arbeitgebern für eine größere Popularität weiterbildender Maßnahmen zu sorgen.

g)

zu unterstreichen, dass eine gute Gesundheit und Mobilität, deren Grundlagen schon in jungen Jahren gelegt werden, Voraussetzung für ein gutes Leben sind. Vereine sind eine Säule der Gesellschaft. Der Ausschuss fordert daher die Kommission auf, die Vorschläge in ihrem Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer (KOM(2010) 695), die diese Vereine in ihrer Existenz und in ihrer wirtschaftlichen Situation bedrohen, nicht weiter zu verfolgen.

Im Hinblick auf die Leitinitiative „Digitale Agenda für Europa“ ist es nach Auffassung des AdR insbesondere erforderlich,

a)

lokale digitale Agenden zu erstellen, um die optimale Nutzung der IKT durch eine abgestimmte lokale, regionale und europäische Zusammenarbeit zu beschleunigen,

b)

die Interoperabilität und elektronische Behördendienste durch die Entwicklung neuer Anwendungen, wie auf den Bürger ausgerichteter elektronischer Behördendienste, internetgestütztes Lernen, elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Abstimmung, elektronische Verwaltungsdienste, intelligente Verkehrssysteme und regionale Informationsmodelle im Rahmen der Stadtplanung, zu verbessern,

c)

den digitalen Binnenmarkt als Eckpfeiler der digitalen Agenda für Europa zu fördern und großangelegte Pilotprojekte zu unterstützen, die sich auf das beste in Europa vorhandene Fachwissen stützen und bei denen alle Interessenträger einbezogen sind,

d)

überall für einen gleichen und erschwinglichen Zugang zu Breitbanddiensten zu sorgen und Pilotprojekte zur Schließung von diesbezüglichen Versorgungslücken durchzuführen.

e)

gemeinsame Lösungen für Datenschutz- und Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit IKT-Produkten und -Dienstleistungen zu entwickeln, die Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Bürger und die Akzeptanz der angebotenen Möglichkeiten sind.

Im Hinblick auf die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ ist es nach Auffassung des AdR insbesondere erforderlich,

a)

die von den verschiedenen Regierungsebenen ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels zu verstärken und zu diesem Zweck die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Schlüsselakteure in die Bemühungen zur Eindämmung und Abmilderung des Klimawandels einzubinden, eine nachhaltige Ressourcennutzung zu fördern sowie Hersteller und Verbraucher zu einem klimafreundlicheren und ressourceneffizienteren Verhalten zu motivieren,

b)

auf den Nutzer ausgerichtete Methoden zur Messung der Wertschöpfung und für die Folgenabschätzung zu entwickeln, die von den verschiedenen Regierungsebenen im Zusammenhang mit der Schaffung einer nachhaltigen Wissensgesellschaft eingesetzt werden, dabei aber die Anzahl der zugrunde gelegten Indikatoren zu begrenzen, um zu gewährleisten, dass die politischen Maßnahmen in einer effizienten, für die Öffentlichkeit erkennbaren und verständlichen Weise konzipiert werden,

c)

lokale und regionale Klima- und Energiestrategien umzusetzen, die ein umweltgerechteres öffentliches Auftragswesen umfassen, einschließlich von Projekten, die mit Mitteln der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union finanziert werden,

d)

„Fahrpläne“ und Aktionsbündnisse zu nutzen, um politische Unterstützung zu mobilisieren und Investitionen in klimafreundliche Infrastruktur, die Erneuerung der Energiesysteme und umweltfreundliche öffentliche Dienstleistungen zu fördern.

Im Hinblick auf die Leitinitiative „Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“ ist es nach Auffassung des AdR insbesondere erforderlich,

a)

die Modernisierung der Industrie mit Hilfe europäischer strategischer Projekte zu fördern, die eine umfassende Katalysatorwirkung im Hinblick auf einen wirksamen Wissens- und Technologieaustausch (z.B. für einen umweltfreundlichen Verkehr und energieeffizientes Bauen) haben,

b)

die Übertragbarkeit von Ideen und Geschäftsmodellen durch Initiativen wie die der „Europäischen Unternehmerregion“ zu gewährleisten, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften darin zu bestärken, neue Entwicklungen im Bereich KMU und Unternehmenskultur zu fördern,

c)

das Konzept der regionalen Innovationsökosysteme zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen Herstellern, Universitäten und Technologiezentren zu vertiefen, um Wachstum und Arbeitsplätze zu generieren,

d)

Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu treffen, indem die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen (z.B. durch eine ausreichend hohe Zahl von Plätzen in Ganztags-Kinderbetreuungseinrichtungen) verbessert und eine familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt u.a. aufgrund flexibler Arbeitszeit- und Beschäftigungsmodelle gefördert wird.

Im Hinblick auf die Leitinitiative „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ ist es nach Auffassung des AdR insbesondere erforderlich,

a)

Bedingungen für das Entstehen von Arbeitsplätzen und lokale Maßnahmen zur Gestaltung des industriellen und wirtschaftlichen Wandels zu schaffen, beispielsweise indem festgestellt wird, wo Lücken bei der digitalen Kompetenz und entsprechende Geschäftsmöglichkeiten liegen,

b)

strategische Partnerschaften zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Bildungseinrichtungen und Unternehmen zu fördern, damit die regionalen Innovationsökosysteme gestärkt und in Einklang mit Flexicurity-Maßnahmen gebracht werden,

c)

lokale Maßnahmen zur Förderung der digitalen Kompetenz, zur Senkung der Schulabbrecherquote, im Bereich des lebensbegleitenden Lernens sowie der Mitgestaltung der „silbernen Generation“ voranzubringen,

d)

engere Beziehungen zwischen Unternehmen und Hochschulen aufzubauen, z.B. durch die Aufnahme von „anrechnungsfähigen“ Berufs- und Ausbildungspraktika in alle Studienprogrammen und bei der Programmentwicklung auch die Bedürfnisse und Herausforderungen berufsbegleitender Studierender zu berücksichtigen, z.B. durch kürzere Auslandsaufenthalte und „Internationalisierung zu Hause“.

Im Hinblick auf die Leitinitiative „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut“ ist es nach Auffassung des AdR insbesondere erforderlich,

a)

eine lokale und regionale Agenda zur sozialen Inklusion zu entwickeln, um die sozialen Dienstleistungen in den Kommunen effizienter und besser zugänglich für alle zu gestalten,

b)

die rechtlichen Befugnisse und Programme auszuschöpfen, die auf den lokalen Bedarf in Bereichen wie Bildung, Wohnungsbau, Stadtplanung, soziale Dienstleistungen, Sicherheit und Kultur unter besonderer Berücksichtigung von Jugendlichen und Kindern zugeschnitten sind,

c)

die digitale Integration, die Sozialwirtschaft, die Freiwilligentätigkeit und die soziale Verantwortung von Unternehmen zu fördern,

d)

die bereits durchgeführten Reformen zu bewerten, vor allem mit Blick auf Umfang, Kosten und Auswirkungen gesellschaftlicher Innovationen, und in ganz Europa zu verbreiten sowie die neuen Lösungen, die sich als wirksam erwiesen haben, vor Ort anzuwenden.

III.   EMPFEHLUNGEN ZU MULTI-LEVEL-GOVERNANCE UND FINANZIERUNG

Schlüsselbotschaften hinsichtlich der Multi-Level-Governance: Standpunkte des AdR in Bezug auf Territorialpakte und politische Eigenverantwortung

15.

betont, dass mit der stärkeren lokalen und regionalen Ausrichtung der Strategie bezweckt wird, das Engagement der Mitgliedstaaten zu fördern und die Eigenverantwortung für die Strategie zu stärken, und sie somit bürgernäher zu gestalten;

16.

verweist auf sein entschlossenes Engagement für seinen Vorschlag zur Schließung von „Territorialpakten der Städte und Regionen für die Umsetzung der Europa-2020-Strategie“, um durch eine wirksame Partnerschaft der zuständigen Stellen auf Ebene der Europäischen Union sowie auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene dafür zu sorgen, dass sich alle Regierungsebenen die künftige Strategie zueigen machen. Dieser Vorschlag wird vom Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat unterstützt (3);

17.

nimmt zur Kenntnis, dass in mehreren der nationalen Reformprogramme zur Europa-2020-Strategie, die der Kommission bis April 2011 im Rahmen des Europäischen Semesters von nationalen Regierungen übermittelt wurden, auf die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei deren Konzipierung hingewiesen wird. Allerdings wird nur in wenigen nationalen Reformprogrammen angegeben, dass die Umsetzung der neuen Strategie gemäß der Multi-Level-Governance erfolgt sei. Der Vorschlag des AdR zur Schließung von Territorialpakten wird nur in einem einzigen Programm ausdrücklich erwähnt;

18.

fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Regionen und Städte bei der Ausarbeitung von Territorialpakten für Europa 2020 (4) zu unterstützen und gemeinsam nationale Ziele, Verpflichtungen und Berichterstattungsstrukturen zur Verwirklichung der Europa-2020-Ziele im Einklang mit dem nationalen Rechtsrahmen festzulegen (5);

19.

hebt den durch die Territorialpakte geschaffenen Mehrwert hervor. Die Pakte sollten sich auf einige wenige maßgeschneiderte Prioritäten konzentrieren, die für die betreffende Region besonders wertvoll sind; sie sollten nicht zu einem neuen bürokratischen Instrument werden, sondern natürliche Komponenten der nationalen Reformprogramme sein, um sicherzustellen, dass diese im Einklang mit der Multi-Level-Governance und dem Partnerschaftsprinzip stehen. Sie könnten die Form politischer Verpflichtungen annehmen, ggf. ergänzt durch freiwillige Verträge zwischen Behörden, während der Schwerpunkt auf Regierungsführung und der Umsetzung der Europa-2020-Strategie gelegt wird. Territorialpakte könnten insbesondere in Politikbereichen entwickelt werden, in denen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die wesentlichen Akteure der Konzipierung und Umsetzung der Leitziele der Europa-2020-Strategie und der Leitinitiativen sind;

20.

erinnert daran, dass es mehrere Beispiele für Vereinbarungen über Multi-Level-Governance gibt, die auf gemeinsame Ziele territorialer Entwicklung durch integrierte und koordinierte Politikgestaltung ausgerichtet sind. Diese unterschiedlichsten Beispiele sind nicht nur Ausdruck der verschiedenen Zielsetzungen, sondern spiegeln auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten und ihre sozioökonomische, kulturelle, institutionelle und ökologische Vielfalt wider. Zu den in Frage kommenden Beispielen zählen u.a. die bestehenden Vereinbarungen in Österreich (Territoriale Beschäftigungspakte), Spanien (Territorialpakte Kataloniens für den ländlichen Raum), Belgien (Flandern in Aktion 2020 sowie „Plan Marshall 2.Vert“ für Wallonien), dem Vereinigten Königreich („The Greater Nottingham Partnership“), Frankreich (Territorialpakte für Inklusion sowie Planungsverträge zwischen Staat und Regionen) und Deutschland (BMBF-Innovationsinitiative „Unternehmen Region“). Der AdR erneuert sein Engagement für die Förderung einer bestmöglichen Verbreitung von Erfahrungen, um gegenseitige Lernprozesse in Gang zu bringen (6). Er weist ferner auf die gemeinsamen Aktivitäten zur Stärkung und zum weiteren Ausbau nachbarlicher Kontakte zwischen den Gemeinschaften sowie lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zweier oder mehrerer benachbarter Staaten hin. Grundlage hierfür sind multi- oder bilaterale Kooperationsabkommen zwischen den interessierten Seiten;

21.

wiederholt die in der Erklärung des AdR-Präsidiums zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2011 enthaltene Botschaft: Territorialpakte werden dazu beitragen, der neuen Strategie eine territoriale Dimension zu verleihen und alle Maßnahmeninstrumente und die auf den verschiedenen beteiligten Regierungsebenen vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten zu bündeln;

22.

unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gemäß dem in den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union geltenden Recht die Europa-2020-Ziele umsetzen müssen; er ruft die jeweiligen Ratsvorsitze auf, die Grundsätze der Multi-Level-Governance in den Schlussfolgerungen des Rates ausdrücklich zu unterstützen, einschließlich des Vorschlags des AdR für Territorialpakte;

23.

stellt auf der Grundlage einer Analyse der nationalen Reformprogramme fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den meisten Mitgliedstaaten nicht im ausreichenden Maße in die Erarbeitung der nationalen Reformprogramme der einzelnen Mitgliedstaaten einbezogen wurden. Der AdR ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften so umfassend wie möglich in die Umsetzung der nationalen Reformprogramme einzubeziehen. Eine von unten nach oben ausgerichtete Umsetzungsstrategie, bei der die zuständigen Verwaltungsebenen entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip möglichst umfassend einbezogen werden, verbessert nicht nur die Erfolgsaussichten der nationalen Reformprogramme, sondern schafft auch eine breitere Akzeptanz für ihre Umsetzung. Der AdR ist bereit, in Zusammenarbeit mit den daran interessierten Regionen Territorialpakt-Konzepte und regionale operationelle Programme zu entwickeln, damit die Europa-2020-Strategie in Gang kommt und die Projekte im Rahmen der Leitinitiativen auf regionaler Ebene umgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere die lokale Digitale Agenda und die lokale Innovationsagenda, mit deren Hilfe sich eine Region auf intelligente Weise spezialisieren, ihre europäische Zusammenarbeit ausbauen und die Grundlage für ihren Wohlstand schaffen kann;

24.

betont, dass regionale Innovationskapazitäten geschaffen werden müssen, ausgehend von einer intelligenten Spezialisierung und einer gegenseitigen Ergänzung benachbarter Regionen. Das volle Potenzial der europäischen Makroregionen sollte zur Ausweitung der Märkte und als innovatives Versuchslabor für Wachstum genutzt werden. In dieser Hinsicht liegt auf der Hand, dass der Ostseeraum als Wegbereiter und Prototyp für ganz Europa angesehen werden kann;

Schlüsselbotschaften hinsichtlich der Multi-Level-Governance: Standpunkte des AdR in Bezug auf die maßgeblichen Rolle der Umsetzung

25.

nimmt die große Kluft zwischen neuesten Forschungserkenntnissen und der tatsächlichen Praxis zur Kenntnis. Starke regionale Maßnahmen sind notwendig, um Forschungsergebnisse in Innovation umzumünzen, die lokal zugeschnitten und europaweit anwendbar ist. Lokale und regionale Gebietskörperschaften müssen öffentlich-private Partnerschaften mobilisieren und Bürgerbeteiligung fördern (die so genannte nutzerorientierte offene Innovation in offenen Gesellschaften für Wertschöpfung);

26.

unterstreicht die zentrale übergeordnete Rolle der Leitinitiativen zur Innovationsunion (7) und zur Digitalen Agenda (8) bei der Schaffung günstiger Bedingungen zur Überwindung der Kluft zwischen den vorhandenen Forschungsergebnissen und der Praxis. Die strategische und operative Praxis auf lokaler und regionaler Ebene muss im Lichte der neusten Forschungsergebnisse entwickelt und sogar radikal verändert werden;

27.

fordert nachdrücklich die Förderung von Dienstleistungsinnovationen, mit denen Verfahren modernisiert und auf der Grundlage eines digitalen Systemdenkens eingesetzt werden können;

28.

empfiehlt, dass die Kommission schnelle Entscheidungen fällt, um die Grundlage für die Entwicklung des Binnenmarktes, insbesondere des digitalen Binnenmarktes zu schaffen und einige breit angelegte FuE-Initiativen einzurichten, durch die das Wissen aus der weltweiten Forschung multidisziplinär und kreativ in praxisnahe Anwendungen überführt und genutzt wird. Diese sollten Pionierinitiativen sein, für die die besten Sachverständigen und Akteure des Wandels aus mehreren Fachbereichen herangezogen werden;

29.

drängt die Kommission, gemeinsam mit dem AdR eine breiter angelegte Kommunikationskampagne einzuleiten, um die lokalen und regionalen Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit für die Europa-2020-Strategie zu sensibilisieren. Der AdR schlägt vor, hierzu gemeinsam mit der Kommission ein „Handbuch über die Europa-2020-Strategie für Städte und Regionen“ auszuarbeiten, aus dem klar hervorgeht, wie sie zur Umsetzung der Strategie beitragen können, und in dem zugleich die verschiedenen Finanzierungsquellen (auf nationaler, lokaler und regionaler Ebene sowie auf Ebene der Europäischen Union) aufgezeigt werden;

30.

bekräftigt, dass er auch weiterhin mit Hilfe seiner Europa-2020-Monitoringplattform die Umsetzung der Europa-2020-Strategie in die Praxis überwachen wird. Als Beitrag zum Erfolg der neuen Strategie im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester werden die Ergebnisse dieser Überwachung durch den AdR jährlich im Dezember, vor dem Jahreswachstumsbericht der Kommission und der Frühjahrstagung des Rates, veröffentlicht werden;

Finanzierung der Botschaften: Standpunkte des AdR hinsichtlich der Notwendigkeit der Schaffung von Synergien zwischen den verschiedenen Finanzierungsquellen:

31.

betont, dass die wahre Herausforderung für die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und die Regionen darin besteht, die erforderlichen Synergien zwischen den verschiedenen Finanzierungsinstrumenten des öffentlichen und des privaten Sektors zu schaffen, um die Umsetzung der Europa-2020-Strategie zu ermöglichen, und dringt auf eine bessere Abstimmung zwischen den auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Verfügung gestellten öffentlichen Mitteln, damit die Regionen und Städte die Strukturfonds und andere Programme der Europäischen Union besser nutzen können;

32.

unterstreicht insbesondere, dass Fortschritte bei der Ausrichtung der Mittel auf die Ziele und Vorgaben der Europa-2020-Strategie erzielt werden müssen, und weist auf die Verknüpfung der Kohäsionspolitik und der Europa-2020-Strategie hin, die eine echte Chance bietet, um auch künftig die Aufholbemühungen der ärmeren Regionen der Europäischen Union zu unterstützen, die Abstimmung zwischen den Politikbereichen der Europäischen Union zu erleichtern und die Kohäsionspolitik zu einem wichtigen Wachstumsmotor in der ganzen Europäischen Union weiterzuentwickeln und dabei gesellschaftliche Herausforderungen wie Bevölkerungsalterung und Klimawandel zu bewältigen (9);

33.

bekräftigt mit Blick hierauf sein Interesse an zwei Vorschlägen der Kommission für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach 2013 (10), und zwar: Vereinbarungen über eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft zwischen der Kommission und den einzelnen Mitgliedstaaten, in denen die Zusagen der Partner auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene festgehalten werden, und ein gemeinsamer strategischer Rahmen, um die Kohärenz der verschiedenen Politikbereiche zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie sowie der kohäsionspolitischen Ziele zu erhöhen, wobei die derzeitigen separaten Leitlinienpakete ersetzt würden;

34.

verweist in diesem Zusammenhang erneut auf die kohäsionspolitischen Maßnahmen zum Aufbau regionaler Innovationssysteme und zur Schaffung von Instrumenten für die territoriale Zusammenarbeit, die Bereitstellung von Risikokapital und Maßnahmen zur schnelleren Einführung innovativer Produkte und zur Vernetzung der betroffenen Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung (11);

35.

weist erneut darauf hin, dass eine bessere Messgröße als nur das BIP allein erforderlich ist, um Probleme wie Klimawandel, effiziente Ressourcennutzung, Lebensqualität oder soziale Integration zu lösen, und betont, dass die von den lokalen, regionalen und nationalen Behörden sowie den Behörden der Europäischen Union zu verwendenden Indikatoren einheitlich sein, die Schaffung und Verbreitung gesellschaftlicher Innovationen begünstigen und eine kohärente Entscheidungsfindung ermöglichen müssen (12). Diese zusätzlichen Indikatoren sollten bei der Durchführung und Bewertung der Kohäsionspolitik berücksichtigt werden, um den Entwicklungsstand jeder Region besser darzustellen (13);

36.

ruft die Europäische Kommission dazu auf, durch eine vereinfachte und verbesserte Verwaltung der Programme für interregionale Zusammenarbeit neue territoriale Partnerschaften zu erleichtern (14);

37.

fordert eine größere Leistungsfähigkeit der Regionen und Städte bei der Nutzung des Siebten Rahmenprogramms, des Wettbewerbs- und Innovationsprogramms und anderer ähnlicher Initiativen. Besonderes Gewicht sollte auf eine umfassende Nutzung der Digitalisierung und neuer Schlüsseltechnologien zur Modernisierung der regionalen Innovationspolitik gelegt werden;

Finanzierung der Botschaften: Standpunkte des AdR hinsichtlich der Öffnung der Innovation und der öffentlichen Ausschreibungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz:

38.

erkennt an, dass Innovation das Ergebnis einer Kombination verschiedener Elemente und disziplinübergreifender Ansätze ist und fordert die Ergreifung von Maßnahmen zur Erhöhung des strukturellen und Beziehungskapitals der Regionen, sowohl intern innerhalb praxisbezogener Arbeitsgemeinschaften als auch in Zusammenarbeit mit anderen;

39.

ist der Überzeugung, dass sich die Unternehmen neuen Denkmustern öffnen und die in ihrer Region verfügbaren kollektiven Ressourcen umfassend nutzen müssen, weshalb ihr Erfolg vom vorhandenen sozialen Kapital abhängt. Andererseits hält der AdR die Regionen dazu an, innerhalb eines menschenorientierten Ansatzes einer Partnerschaft zwischen den Akteuren des öffentlichen und privaten Sektors mit den Hochschulen und anderen bedeutenden Wissenschaftseinrichtungen hinzuarbeiten, d.h. das Konzept der Dreifachhelix zu modernisieren;

40.

begrüßt die Tatsache, dass auf die vorkommerzielle Auftragsvergabe als Bindeglied zwischen gesellschaftlicher Innovation und technologiegestützten Lösungen zurückgegriffen wird, und betont, dass durch die Modernisierung der Vergabevorschriften die Rolle des öffentlichen Sektors bei der Erzielung eines bestmöglichen Preis-Leistungsverhältnisses aufgewertet werden muss (15). Sofern sich die Leistungsbeschreibungen und Verfahren regionenübergreifend aufeinander abstimmen lassen, kann die vorkommerzielle Auftragsvergabe auch eine wichtige Triebfeder für die Schaffung des europäischen Binnenmarkts sein;

41.

weist erneut darauf hin, dass die vorkommerzielle Auftragsvergabe noch stärker vorangetrieben wird, wenn sie Hand in Hand mit einer offenen Innovation geht, die auf eine raschere Herbeiführung einer grünen wissensbasierten Gesellschaft ausgerichtet ist, mit anderen Worten, wenn sie dazu genutzt wird, gemeinsame, mehrfach verwendbare Lösungen zur Schaffung der Infrastrukturen und Dienstleistungen zu entwickeln, auf denen moderne, praxisnahe Innovationsökosysteme aufbauen.

Brüssel, den 12. Oktober 2011

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  Europäisches Semester und Jahreswachstumsbericht KOM(2011) 11 endg.

(2)  Europäische Kommission, Europa-2020-Strategie KOM(2010) 2020 endg. und Schreiben des Generalsekretärs an den AdR vom 19. Juli 2010.

(3)  CdR 199/2010 fin: Entschließung zur stärkeren Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Europa-2020-Strategie.

(4)  CdR 73/2011: Erklärung an den Europäischen Rat auf der Frühjahrstagung 2011.

(5)  CdR 199/2010 fin: Entschließung zur stärkeren Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Europa-2020-Strategie.

(6)  Hierfür wurde eine spezielle Seite in das Internetportal der Europa-2020-Monitoringplattform des AdR integriert.

(7)  CdR 373/2010 rev. 2: Stellungnahme zu der „Leitinitiative der Strategie Europa 2020 – Innovationsunion“.

(8)  CdR 104/2010 fin: Stellungnahme zum Thema „Eine Digitale Agenda für Europa“.

(9)  Überprüfung des EU-Haushalts - KOM(2010) 700 endg.

(10)  Sie sind ebenfalls in der Überprüfung des EU-Haushalts (KOM(2010) 700 endg.) enthalten.

(11)  CdR 223/2010 fin, Stellungnahme zum Thema „Beitrag der Kohäsionspolitik zur Europa-2020-Strategie“.

(12)  CdR 163/2010 fin, Stellungnahme zum Thema „Die Messung des Fortschritts über das BIP hinaus“.

(13)  CdR 369/2010 fin, Stellungnahme zum Thema „Fünfter Kohäsionsbericht“.

(14)  ebd.

(15)  CdR 70/2011 fin, Stellungnahme zum Thema „Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge“.