24.4.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 112/5


LEGISLATIVE ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 1. Dezember 2011

zu dem Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union (14409/2011 – C7-0252/2011 – 2011/0805(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Antrags der Republik Kroatien auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union,

in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (14409/2011 – C7-0252/2011),

in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission (KOM(2011) 667),

in Kenntnis des Entwurfs des Vertrags über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union, des Protokolls und der Schlussakte,

gestützt auf die Artikel 74c und 81 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0390/2011),

A.

in der Erwägung, dass die Kriterien für die Aufnahme des Beitrittslands und die mit dem Beitritt verbundenen Anpassungen im Entwurf des Vertrags über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union niedergelegt sind und das Parlament konsultiert werden sollte, falls der Vertragsentwurf wesentlich geändert wird;

B.

in der Erwägung, dass die Kommission die weiteren Beitrittsvorbereitungen streng und objektiv begleiten und die kroatischen Behörden dabei unterstützen muss, ihren im Zuge der Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen; in der Erwägung, dass die Kommission das Parlament regelmäßig über den Umfang unterrichten muss, in dem die kroatischen Behörden ihren Verpflichtungen nachkommen, damit sie zum Zeitpunkt des Beitritts am 1. Juli 2013 ihre aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen uneingeschränkt erfüllen;

1.

gibt seine Zustimmung zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Kroatien zu übermitteln.