22.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 51/162 |
Dienstag, 13. September 2011
Aufhebung bestimmter überholter Rechtsakte des Rates ***I
P7_TA(2011)0347
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. September 2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung bestimmter überholter Rechtsakte des Rates (KOM(2010)0765 – C7-0009/2011 – 2010/0369(COD))
2013/C 51 E/32
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
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in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0765), |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0009/2011), |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 30. Juni 2011 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen, |
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gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0257/2011), |
1. |
legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest; |
2. |
fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen; |
3. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
Dienstag, 13. September 2011
P7_TC1-COD(2010)0369
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. September 2011 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung bestimmter überholter Rechtsakte des Rates im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 1230/2011.)