28.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/111


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission: Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020“

KOM(2011) 244 endg.

2012/C 24/24

Berichterstatter: Lutz RIBBE

Die Europäische Kommission beschloss am 3. Mai 2011, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Mitteilung der Kommission: Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020

KOM(2011) 244 endg.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 6. Oktober 2011 an. Berichterstatter war Lutz RIBBE.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 475. Plenartagung am 26./27. Oktober 2011 (Sitzung vom 26. Oktober) mit 120 gegen 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Zusammenfassung der Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Ausschusses

1.1

Erneut begrüßt der EWSA in dieser, seiner mittlerweile vierten Stellungnahme zur Biodiversitätspolitik innerhalb von nur vier Jahren, dass die Kommission deutlich macht, dass viel mehr getan werden muss, damit die von Europäischen Rat gesteckten Ziele erreicht werden.

1.2

Kritisch betrachtet der EWSA die Tatsache, dass von der Kommission keine wirkliche Analyse vorgenommen wird, weshalb die seit Jahren bekannten und vom Ausschuss stets begrüßten Forderungen – z.B. die 160 Maßnahmen des Biodiversitätsaktionsplans aus dem Jahr 2006 – nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden. Eine Ursachenforschung für die Nicht-Umsetzung oder das Scheitern des umfangreichen Maßnahmenkataloges des Biodiversitätsaktionsplans aus dem Jahr 2006 ist umso wichtiger, als sich letztendlich nur daraus zielgerichtet neue, erfolgversprechendere Maßnahmen und Strategien entwickeln lassen.

1.3

Die jetzt vorgelegte Strategie beinhaltet nichts substantiell Neues! Mit der Vorlage eines neuen Strategiepapiers, das alt bekannte Forderungen enthält, ist der Problematik nicht zu begegnen. Beim Erhalt der Biodiversität sind wir nicht arm an Gesetzen, Richtlinien, Programmen, Modellprojekten, politischen Erklärungen oder Handreichungen, sondern arm an Umsetzungen und konzertierten Aktionen auf allen politischen Handlungsebenen.

1.4

Die Politik hatte bisher nicht die Kraft bzw. den Willen, die seit Jahren als notwendig anerkannten Maßnahmen zu realisieren, obwohl die Mitteilung abermals deutlich macht, dass von einer stringenten Biodiversitätspolitik Gesellschaft und Wirtschaft gleichermaßen profitieren. Nicht einmal die zentralen Naturschutzrichtlinien der EU sind – 32 bzw. 19 Jahre nach deren Inkrafttreten! – durch die Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt worden.

1.5

Der EWSA erkennt durchaus an, dass es Teilerfolge beim Erhalt der Biodiversität gibt. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass in der Summe die Biodiversität dramatisch zurückgeht. Deshalb steht die EU vor der Herausforderung, eine umsetzungsorientierte Strategie zu entwickeln.

1.6

Leider bleibt unklar, wie der bisher fehlende politische Wille überwunden werden kann. Insofern stellt die vorgelegte Biodiversitätsstrategie keinen wirklichen Fortschritt dar. Die bisherigen Debatten im Ministerrat zu dieser Mitteilung zeigen, dass man immer noch weit davon entfernt ist, eine Integration der Biodiversitätspolitik in andere Fachpolitiken zu vollziehen.

1.7

Es ist deshalb von größter Wichtigkeit, dass bei den anstehenden politischen Reformprozessen (beispielsweise der Fischerei-, Agrar-, Verkehrs-, Energie- und Kohäsionspolitik) ein enger Bezug zur Biodiversitätsstrategie hergestellt wird. Der EWSA sieht hier aber noch große Defizite. Dies gilt auch für die vorgelegten Planungen zur Finanziellen Vorausschau 2014-2020, die dem EWSA nicht geeignet zu sein scheinen, die notwendigen Finanzmittel im notwendigen Umfang bereitzustellen. Die Kommission muss ihre eigene Biodiversitätsstrategie ernster nehmen!

1.8

Während der Erarbeitung dieser Stellungnahme wurden bei diesem Diskussionspunkt durchaus Parallelen zur Schulden- und Eurokrise gezogen. Wenn die Mitgliedstaaten der EU ihre eigenen Grundsätze und Kriterien selbst nicht ernst nehmen, seien es nun die Naturschutzvorschriften oder die im Vertrag von Maastricht niedergelegten Stabilitätskriterien für die Währungsunion, braucht man sich nicht zu wundern, wenn a) in dem Politikbereich Probleme entstehen und b) die Bürger das Vertrauen in die Politik verlieren.

1.9

Es besteht ein eindeutiger Bedarf an Information und Wissen über die biologische Vielfalt, ihre komplexen Wechselwirkungen mit Entwicklung und Beschäftigung, sowie zur Identifizierung und Unterstützung von Erfolgsbeispielen.

1.10

Die Kommission wird aufgefordert, die bereits 2006 angekündigte Liste umweltschädlicher Subventionen endlich vorzulegen.

2.   Hauptelemente und Hintergrund des Kommissionsdokuments

2.1

Im Jahr 2001 beschloss der Europäische Rat in Göteborg die EU-Nachhaltigkeitsstrategie, die auch für den Bereich der Biodiversitätspolitik ein klares Ziel formulierte. Dieses lautete: „Schutz und Wiederherstellung von Habitaten und natürlichen Systemen und Eindämmung des Verlustes der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 (1).

2.2

Im März 2010 mussten die Staats- und Regierungschefs der EU anerkennen, dass sie ihr Ziel nicht erreicht haben. Sie haben deshalb ein neues, von der Kommission in ihrer Mitteilung „Optionen für ein Biodiversitätskonzept und Biodiversitätsziel der EU für die Zeit nach 2010 (2) vorgeschlagenes Ziel befürwortet. Es bezieht sich auf das Jahr 2020 und lautet: „Aufhalten des Verlustes an biologischer Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen in der EU und deren weitestmögliche Wiederherstellung bei gleichzeitiger Erhöhung des Beitrags der Europäischen Union zur Verhinderung des Verlustes an biologischer Vielfalt weltweit“.

2.3

Der Rat beauftragte die Kommission, einen Entwurf für eine neue Strategie zur Erreichung dieses Ziels zu erarbeiten; dieser wird mit dieser Mitteilung vorgelegt.

2.4

Die Kommission unterstreicht darin – mit seit Jahren bekannten Fakten – die Notwendigkeit, endlich zu handeln:

der Biodiversitätsverlust wird neben dem Klimawandel als die „kritischste globale Umweltbedrohung“ angesehen, wobei angemerkt wird, dass beide Bedrohungen untrennbar miteinander verbunden sind;

das Artensterben findet gegenwärtig in einem beispiellosen Tempo statt: heute gehen Arten 100 bis 1 000 mal schneller verloren, als dies unter natürlichen Bedingungen der Fall wäre;

in der EU befinden sich nur 17 % der EU-rechtlich geschützten Lebensräume und Arten und 11 % der wichtigsten EU-rechtlich geschützten Ökosysteme in einem günstigen Zustand (3)  (4);

die wenigen positiven Ergebnisse der seit 2001 eingeleiteten Maßnahmen „wurden durch die fortwährenden und zunehmenden Belastungen, denen die biologische Vielfalt in Europa ausgesetzt ist, wieder aufgehoben: Landnutzungsänderungen, der Raubbau an der biologischen Vielfalt und ihrer Komponenten, die Einschleppung invasiver gebietsfremder Arten, Umweltverschmutzung und Klimawandel sind entweder konstant geblieben oder nehmen zu“;

die Tatsache, dass dem wirtschaftlichen Wert der biologischen Vielfalt bei der Entscheidungsfindung nicht Rechnung getragen wird, trägt ebenfalls in hohem Maße zum Biodiversitätsverlust bei.

2.5

Den wirtschaftlichen Aspekten des Biodiversitätsrückgangs wird in der Mitteilung größere Aufmerksamkeit gewidmet, als dies in früheren Papieren der EU der Fall war, was unter anderem an der immer häufigeren Verwendung des Begriffes der „Ökosystemdienstleistungen“ deutlich wird. Es wird erneut auf die TEEB (5)-Studie verwiesen und als ein Beispiel angemerkt, dass allein der Wert der Insektenbestäubung für die EU auf 15 Mrd. EUR jährlich geschätzt wird. Daraus wird abgeleitet, dass der „kontinuierliche Rückgang an Bienen und anderen Bestäubern (…) für die europäischen Landwirte (…) ernste Folgen haben“ könnte.

2.6

In Teil 3 der Mitteilung wird ein Handlungsrahmen für das kommende Jahrzehnt beschrieben, der aus 6 Einzelzielen besteht:

Einzelziel 1: Vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie;

Einzelziel 2: Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen und Ökosystemdienstleistungen;

Einzelziel 3: Erhöhung des Beitrags von Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität;

Einzelziel 4: Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung von Fischereiressourcen;

Einzelziel 5: Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten und

Einzelziel 6: Beitrag zur Vermeidung des globalen Biodiversitätsverlustes.

2.7

Jedes Einzelziel umfasst ein Maßnahmenpaket, mit dem die spezifischen Herausforderungen, denen das jeweilige Ziel gewidmet ist, gemeistert werden sollen. Insgesamt werden 37 Maßnahmen beschrieben.

2.8

Mehrfach wird in der Mitteilung darauf hingewiesen, dass es einer verbesserten Integration der Biodiversitätspolitik in andere Politikbereiche der EU (wie der Agrar- bzw. der Fischereipolitik) bedarf.

2.9

Besonders in zwei Bereichen besteht Finanzierungsbedarf: bei der Vollendung des Natura-2000-Netzes sowie bei der Umsetzung der vereinbarten globalen Verpflichtungen (6).

2.10

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass „die Reform der umweltschädlichen Subventionierung (…) auch der Biodiversität zugute kommen“ wird.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1

Der EWSA hat bereits im Februar 2007, im Juli 2009 sowie im September 2010 zu Fragen der Biodiversitätspolitik Stellung genommen.

3.2

Der EWSA stellt fest, dass die in dem jetzigen Strategieentwurf genannten Bereiche, Ziele und Maßnahmen schon 2006 zentraler Bestandteil des damaligen Aktionsplans waren.

3.3

Die jetzt vorgelegte Strategie beinhaltet nichts substantiell Neues, sie zeigt aber noch einmal auf, welche Ansätze absolut unverzichtbar sind und wo sowohl die dringlichsten wie auch erfolgversprechendsten Ansätze liegen! Die Strategie ist weitgehend ein „Copy and Paste“ alter, längst bekannter Fakten, Forderungen und Maßnahmen. Das zeigt: es ist alles hinlänglich bekannt. Man muss sich nicht mehr mit der Frage befassen, was zu tun ist, sondern vielmehr mit der, warum es nicht getan wird und wie wir zu zielgerichtetem Handeln kommen. Allerdings gibt die Strategie bisher auf diese zentrale Frage keine Antwort!

3.4

Deshalb ist das Kommissionspapier unbefriedigend. Der EWSA fordert deshalb eine stärkere Umsetzungsorientierung in der Biodiversitätsstrategie 2020.

3.5

Der EWSA möchte in Erinnerung rufen, was er bereits 2007 zusammengefasst hat:

Der Erhalt der Biodiversität ist eine notwendige und zentrale Aufgabe, für die es nicht nur eine ethisch-moralische Verpflichtung gibt. Es existieren auch ökonomische Begründungen, die ein schnelleres und erfolgreicheres Handeln erforderlich machen.

Der Artenschwund in Europa ist das Ergebnis von Millionen einzelner Werteentscheidungen der letzten Jahrzehnte, die zum absolut überwiegenden Teil im Rahmen bestehender Gesetze vonstatten gingen.

Die Biodiversitätsentwicklung ist weiterhin negativ. Es fehlte bislang der politische Wille, die seit langem als notwendig anerkannten Maßnahmen auch wirklich durchzusetzen.

Die Gründe hierfür werden von der Kommission richtig benannt, „Versagen der öffentlichen Institutionen und Versäumnis der traditionellen Wirtschaftswissenschaften, den wirtschaftlichen Wert des Naturerbes und der Ökosystemleistungen anzuerkennen“.

Dies und die Tatsache, dass die ethisch-moralische Begründung der Biodiversitätserhaltung bei planerischen und politischen Abwägungsprozessen eher zweitrangig behandelt wird, haben zur jetzigen Zuspitzung der Situation geführt.

Er hat den Aktionsplan von 2006 begrüßt und, die dort genannten 160 (!) Maßnahmen als sinnvoll anerkannt; die meisten davon waren schon damals keinesfalls neu, sondern standen seit Jahren auf der Tagesordnung. Der EWSA bedauert, dass die fehlende strategische Auseinandersetzung mit der in seiner Sondierungsstellungnahme vom 18. Mai 2006 (7) aufgeworfenen Frage, wieso zwischen Anspruch, Ankündigung und Wirklichkeit bei der Biodiversitätserhaltung so eklatante Lücken klaffen, in der Kommissionsmitteilung und dem Aktionsplan fast völlig ausgeklammert wurde.

Der EWSA unterstützt das Konzept der globalen Verantwortung der EU.

3.6

Diese Kernaussagen der 2007 im Plenum verabschiedeten Stellungnahme sind heute so aktuell wie damals. Der EWSA bedauert zutiefst, dass sich in den vergangenen Jahren nichts wirklich Entscheidendes verändert hat.

3.7

Eine Ursachenforschung für die Nicht-Umsetzung oder das Scheitern des umfangreichen Maßnahmenkataloges des Biodiversitätsaktionsplans aus dem Jahr 2006 fehlt auch in dieser Mitteilung der Kommission. Eine solche qualifizierte Analyse des Scheiterns ist umso wichtiger, als sich letztendlich nur daraus zielgerichtet neue, erfolgversprechendere Maßnahmen und Strategien entwickeln lassen. Mit der Vorlage eines neuen Strategiepapiers, das alt bekannte Forderungen enthält, ist der Problematik nicht zu begegnen.

3.8

Obwohl die Kommission seit Jahren versucht, verstärkt auch ökonomische Argumente für die Biodiversitätserhaltung ins Feld zu führen, sind die Erfolge gering. Der EWSA, der die Biodiversitätspolitik einmal als „Langzeitökonomie“ bezeichnet hat, „weshalb sich endlich auch die Wirtschafts- und Finanzminister dieses Themas annehmen sollten (8), begrüßt auf der einen Seite, dass der Versuch unternommen wird, die Folgen unterlassener Biodiversitätspolitik auf die Wirtschaft aufzuzeigen. Es mangelt aber bisher an der Integration der Biodiversitätspolitik in die Wirtschafts- und Finanzpolitik der EU. Die neue Strategie müsste eine Antwort darauf geben, wie dies verändert werden kann.

3.9

Auf der anderen Seite möchte der EWSA durchaus auf eine Gefahr hinweisen, die mit der zunehmenden Ökonomisierung verbunden sein könnte. Nämlich dass Schutz der Biodiversität sich zukünftig besonders auf jene Bereiche konzentrieren könnte, die sich kurzfristig ökonomisch rechnen bzw. zu rechnen scheinen. Die Kommission sollte deshalb überlegen, wie man mit Arten und Lebensräumen umgeht, deren ökonomischer Wert sich nicht direkt kalkulieren lässt? Den Wert z.B. von Großsäugern wie Wolf, Bär oder Luchs in Euro und Cent zu beschreiben, dürfte schwer fallen, gleiches gilt für Grasfrosch, Heuschrecke, Weißstorch und tausende weitere Arten. Daneben stehen Arten, deren „Leistung“ auch ökonomisch gar nicht hoch genug einzuschätzen ist, völlig außerhalb der politischen Debatte: wo gibt es Schutzprogramme für Bakterien, Pilze oder Regenwürmer, also die Destruenten, ohne die der Abbau organischer Substanzen nicht funktionieren würde?

3.10

Die Strategie konzentriert sich stark auf die Land- und Forstwirtschaft sowie die Fischereipolitik. Dies ist auf der einen Seite gerechtfertigt, weil a) die Auswirkungen auf die Biodiversität vorhanden sind und b) es sich um Politikbereiche handelt, die hohe Flächenanteile einnehmen und von der EU beeinflusst werden können. Anderseits kommen andere Belastungspfade der Biodiversität wie Verkehr und Siedlungsentwicklung zu kurz.

3.11

Wenn die Kommission im Entwurf der Strategie darauf hinweist, dass „die Reform der umweltschädlichen Subventionierung (…) auch der Biodiversität zugute kommen“ wird, so hat sie damit sicher recht. Nur: sie sollte die Liste umweltschädlicher Subventionen endlich einmal vorlegen. Ein entsprechendes Versprechen gibt es seit 2006, eingelöst ist es bis heute nicht.

3.12

Der EWSA begrüßt die Ankündigung der Kommission, alle Ausgabenpositionen nun auf ihre Biodiversitätsverträglichkeit zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass mit einer „No-net-loss“-Initiative keine weiteren Schädigungen an der Biodiversität verursacht werden sollen.

4.   Anmerkungen zu den Einzelzielen

4.1

Anhand der Betrachtung der sechs Einzelziele und einiger Maßnahmen möchte der EWSA deutlich machen, warum er die vorgelegte neue Biodiversitätsstrategie aus fachlicher Sicht für wenig ambitiös hält. Der Grund dafür, dass die Kommission bei der Formulierung von Maßnahmen sehr zurückhaltend agiert, dürfte eher politischer Natur sein. Die extrem zähen Verhandlungen im Umweltrat über die Festlegung von Einzelmaßnahmen zeugen davon, dass es nach wie vor an der Integration der Biodiversität in andere Politikbereiche mangelt.

4.2

Einzelziel 1:

4.2.1

Die Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 sowie die Habitatrichtlinie aus dem Jahr 1992 sind die für den europäischen Naturschutz zentralen Richtlinien, ohne deren vollständige Umsetzung der Naturschutz in Europa chancenlos ist. Es kann allerdings als ein fatales Signal verstanden werden, dass das Einzelziel 1 der neuen Biodiversitätsstrategie lautet: „ Vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie “. Der EWSA betrachtet es als größtes Problem der Biodiversitätspolitik in Europa, dass diese Richtlinien auch nach 32 bzw. 19 Jahren noch nicht vollständig umgesetzt sind. Dies belegt eindrücklich, dass es beim Erhalt der Biodiversität am politischen Willen mangelt und nicht an rechtlichen Grundlagen oder Strategien. Hier ist sicher auch der Europäische Gerichtshof gefordert, denn selbst gute Strategien können den scheinbar fehlenden politischen Willen nicht ersetzen!

4.2.2

Die Enttäuschung des EWSA über die schleppende Umsetzung dieser Richtlinien gilt umso mehr, als die meisten praktischen Maßnahmen mit positivem Erfolg mittel- bzw. unmittelbar mit diesen Naturschutzrichtlinien verbunden waren. Ab und an wird politisch die Frage gestellt, ob denn diese Richtlinien und ihre Zielsetzungen noch „zeitgemäß“ seien. Der EWSA beantwortet diese Frage mit einem eindeutigen und unmissverständlichen „Ja“, er sieht keine Chance, die neuen Zielsetzungen ohne schnelle und vollständige Umsetzung der vorhandenen Richtlinien zu erreichen.

4.2.3

Während der Erarbeitung dieser Stellungnahme wurden bei diesem Diskussionspunkt durchaus Parallelen zur Schulden- und Eurokrise gezogen. Wenn die Mitgliedstaaten der EU ihre eigenen Grundsätze und Kriterien selbst nicht ernst nehmen, seien es nun die Naturschutzvorschriften oder die im Vertrag von Maastricht niedergelegten Stabilitätskriterien für die Währungsunion, braucht man sich nicht zu wundern, wenn a) in dem Politikbereich Probleme entstehen und b) die Bürger das Vertrauen in die Politik verlieren.

4.2.4

Bei den Maßnahmen zur Erreichung dieses Einzelziels wird die „Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung für Natura-2000-Gebiete“ als vordringlich beschrieben. Der EWSA sieht dies auch so, kann aber dem vorgelegten Entwurf der Finanziellen Vorausschau für 2014 bis 2020 nicht entnehmen, dass es in der neuen Finanzperiode zu den substantiell notwendigen Verbesserungen kommen wird. Eine Prämie für die Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten, z.B. durch die Landwirtschaft, wäre ein gutes Signal, doch leider ist eine solche in der GAP Reform nicht vorgesehen.

4.2.5

Nur 17 % der EU-rechtlich geschützten Lebensräume und Arten und 11 % der wichtigsten EU-rechtlich geschützten Ökosysteme befinden sich in einem günstigen Zustand. Der EWSA bittet die Kommission um Auskunft darüber, ob das formulierte Ziel, bis 2020 „100 % mehr Lebensraumbewertungen und 50 % mehr Artenbewertungen in einem verbesserten Erhaltungszustand“ zu haben, ausreichend sein wird, den Biodiversitätsrückgang tatsächlich zu stoppen. Er versteht diese Formulierung so, dass die Kommission damit zufrieden wäre, wenn im Jahr 2020 34 % der rechtlich geschützten Lebensräume und Arten in einem günstigen Zustand wären (folglich: 2/3 in einem nicht zufriedenstellenden Zustand).

4.3

Einzelziel 2:

4.3.1

Beim Einzelziel 2 geht es um den „ Erhalt und Wiederherstellung von Ökosystemen und Ökosystemdienstleistungen “, ein Versprechen, dass die Staats- und Regierungschefs bereits 2001 abgegeben hatten. Bis 2020 sollen u.a. durch grüne Infrastrukturen sowie durch die Wiederherstellung von mindestens 15 % der verschlechterten Ökosysteme entsprechende Verbesserungen erreicht werden (9).

4.3.2

Der EWSA betont, dass sich die Flächennutzungskonflikte in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch zugespitzt haben und zwar in allen Bereichen (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Energiegewinnung, Transport und Verkehr, Siedlungsentwicklung). Die Wiederherstellung verschlechterter Ökosysteme unter den jetzigen Rahmenbedingungen wird die Flächennutzungskonflikte verstärken, da der Naturschutz – aus Sicht der Flächennutzer – als zusätzlicher Flächenkonkurrent wahrgenommen wird. Der EWSA fordert Aussagen zur Lösung dieser Konflikte in der für 2012 zugesagten Umsetzungsstrategie.

4.4

Einzelziel 3:

4.4.1

Auch Einzelziel 3, die „ Erhöhung des Beitrags von Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität “, ist seit Jahren nicht gelöster Bestandteil der Diskussion. Der EWSA hat vielfach darauf hingewiesen, dass innerhalb des Berufsstands der Land- und Forstwirte eine hohe, positive Affinität zum Natur- und Biotopschutz existiert. Viele Modellprojekte zeigen, dass in einem partnerschaftlichen Miteinander Positives erreicht werden kann.

4.4.2

Die Landwirte sind bereit, sich der Herausforderung zu stellen, dass ihnen von der Gesellschaft eine „multifunktionale Rolle“ und keine reine Produktionsfunktion zugewiesen wird. Doch sie sehen sich dabei mit Aufgaben konfrontiert, die zuerst einmal Geld kosten und keines einbringen, da die Erzeugerpreise die zusätzlich erwarteten Leistungen der Landwirtschaft nicht einschließen.

4.4.3

Die Gemeinsame Agrarpolitik muss deshalb entsprechend angepasst werden, um dieses Dilemma aufzulösen. Der EWSA verweist auf seine bisherigen, einschlägigen Stellungnahmen und wird die anstehende GAP Reform auch diesbezüglich intensiv begleiten.

4.4.4

Ergänzend sollten auch Finanzierungsansätze außerhalb des EU-Agrarbudgets geprüft werden, um die notwendige Anreizwirkung sicher zu stellen.

4.5

Einzelziel 4:

4.5.1

Einzelziel 4, die „ Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung von Fischereiressourcen “, spricht direkt die Fischereipolitik der EU an. Die Interessen der gewerblichen Fischerei und die des Schutzes der biologischen Vielfalt prallen immer noch konfrontativ aufeinander. Es verwundert kaum, dass die für die Fischerei formulierten Ziele (beispielsweise Maßnahme 13 „Verbesserung der Bewirtschaftung befischter Bestände“) extrem allgemein gehalten sind und kaum quantifizierbare Naturschutzziele aufweisen. Der EWSA begrüßt das Ziel, die Fischbestände ab 2015 (und nicht erst ab 2020) auf einem Niveau zu erhalten (bzw. wieder auf ein Niveau zu bringen), das „höchstmögliche Dauererträge sichert“, doch muss anerkannt werden, dass dies mehr ein fischereiwirtschaftliches und weniger ein naturschutzpolitisches Ziel ist. Doch die Beratungen im Rat haben gezeigt, dass es selbst gegen solche eher unverbindlichen Formulierungen erhebliche Widerstände gibt. Für den EWSA ist dies ein Signal, dass die Biodiversitätspolitik nach wie vor hinter längst als nicht nachhaltig anerkannten Produktionsmethoden zurückstehen muss. Er wird die weiteren Verhandlungen zur Reform der Fischereipolitik intensiv verfolgen.

4.6

Einzelziele 5 und 6:

4.6.1

Zu Einzelziel 5, die „ Bekämpfung invasiver Arten “, hat der EWSA bereits in einer Stellungnahme Position bezogen (10), dieses Problem ist nicht neu, harrt aber ebenso einer Lösung wie Einzelziel 6, der „ Beitrag zur Vermeidung des globalen Biodiversitätsverlustes “. Zu letzterem stellt der Ausschuss fest, dass viele der Ankündigungen und Versprechungen zur globalen Biodiversitätserhaltung offensichtlich nicht eingehalten werden. Das Projekt „Yasuni Nationalpark“ in Ecuador scheint so ein Beispiel zu sein, wo die Staatengemeinschaft mit Finanzbeiträgen helfen wollte, damit dort auf eine Erdölgewinnung verzichtet wird. Diese Gelder sind aber nicht im versprochenen Maße geflossen, so dass dort nun Erdölgewinnung zulasten der Natur im Regenwald stattfinden soll.

4.6.2

Der EWSA bittet Kommission, Rat und Europäisches Parlament, deutlich zu machen, wie viel Geld in der neuen Finanzperiode 2014-2020 für die „globale Biodiversitätspolitik“ bereitgestellt werden wird; aus den bisherigen Dokumenten geht dies nicht hervor. Bisher haben die EU und die Mitgliedstaaten weniger als 0,004 % ihrer Wirtschaftskraft für globale Biodiversitätsentwicklungs- und -erhaltungsmaßnahmen ausgegeben. Damit können die Probleme, die derzeit aufgrund der globalen Flächennutzungskonkurrenz eher noch zunehmen, nicht gelöst werden.

Brüssel, den 26. Oktober 2011

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  KOM(2001) 264 endg. vom 15.4.2001, S. 14.

(2)  KOM(2010) 4 endg.

(3)  http://www.eea.europa.eu/publications/eu-2010-biodiversity-baseline/.

(4)  Zu den rechtlich nicht geschützten Lebensräumen und Arten werden keine Angaben gemacht, obwohl diese für die Biodiversität natürlich ebenfalls bedeutsam sind.

(5)  „The Economics of Ecosystems and Biodiversity“ (TEEB), siehe: http://teebweb.org.

(6)  Siehe COP-10-Konferenz in Nagoya 2010.

(7)  ABl. C 195 vom 18.8.2006, S. 96.

(8)  ABl. C 48 vom 15.2.2011, S. 150, Ziffer 1.6.

(9)  Dieses Ziel korrespondiert mit der entsprechenden CBD-Zielsetzung.

(10)  ABl. C 306 vom 16.12.2009, S. 42.