28.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/106


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“

KOM(2011) 12 endg.

2012/C 24/23

Berichterstatter: Alfredo CORREIA

Die Europäische Kommission beschloss am 18. Januar 2011, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 165 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwicklung der europäischen Dimension des Sports

KOM(2011) 12 endg.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 28. September 2011 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 475. Plenartagung am 26./27. Oktober 2011 (Sitzung vom 26. Oktober) mit 79 gegen 2 Stimmen bei 7 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1   Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss bekräftigt sein großes Interesse und Engagement hinsichtlich der Entwicklung der europäischen Dimension des Sports. Die Kontinuität der Maßnahmen zur Stärkung des Sports in der EU in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips muss unbedingt sichergestellt werden, wobei sich Begrenzungen durch die im Vertrag verankerten Befugnisse ergeben.

1.2   Sport leistet einen eindeutigen Beitrag zur Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit und zur Entwicklung von Werten wie Disziplin und Teamgeist, die die soziale Integration begünstigen. Sportliche Betätigung ist für die Verhinderung zahlreicher Krankheiten von fundamentaler Bedeutung. Es besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Gesundheitsproblemen und geringer Leistungsfähigkeit der Bürger. Sportausübung verbessert die Lebensqualität und -erwartung der europäischen Bevölkerung und erhöht die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Der EWSA fordert dazu auf, die sportliche Betätigung zu fördern und diesbezügliche EU-Maßnahmen durchzuführen.

1.3   Der EWSA erkennt die Problematik des Dopings im Sport an. Sowohl auf Ebene der EU als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten bedarf es einer Debatte über die Frage, wie diese gesellschaftliche Plage bekämpft werden kann. Doping kann die Gesundheit von Sportlern – insbesondere jungen Amateuren – gefährden und untergräbt die Integrität im Sport.

1.4   Die Position der Kommission bezüglich der Ausübung und Entwicklung des Sports im Unterricht, die im Einklang mit früheren Empfehlungen des EWSA steht, ist zu begrüßen (1). Der EWSA bekräftigt, dass Sportanlagen, Umkleidekabinen und andere Infrastruktureinrichtungen verbessert werden müssen, um eine preisgünstige Sportausübung unter guten Bedingungen zu ermöglichen.

1.5   Ein besonderes Anliegen des EWSA ist es, dass Sportler eine gute schulische Ausbildung erhalten. Allzu häufig kommt es vor, dass Jugendliche ihre Ausbildung zugunsten des Sports abbrechen. Es müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, unter denen eine Karriere als Berufssportler begonnen und verfolgt werden kann, ohne die Schule abzubrechen – entsprechend dem Grundsatz der „doppelten Laufbahnen“. Die Anwendung dieses Grundsatzes ist auch wichtig, um es Sportlern am Ende ihrer sportlichen Laufbahn zu ermöglichen, sich mit den erforderlichen Qualifikationen wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Zur Erreichung dieses Ziels muss die Ausbildung der Übungsleiter selbst ebenfalls gefördert werden, damit sie den jungen Sportlern die richtigen Werte vermitteln.

1.6   Gewalt im Sport ist ein bedauerliches Phänomen, das nur durch entschlossenes Handeln in Form polizeilicher oder angemessener strafrechtlicher Maßnahmen ausgemerzt werden kann. Die EU kann und muss eine koordinierende Funktion bei den Initiativen der Mitgliedstaaten ausüben, um den Informationsaustausch über die wirksamsten Handlungsinstrumente zu verbessern.

1.7   Der EWSA ist der Auffassung, dass den im Sport am stärksten benachteiligten Gruppen, z.B. behinderte oder ältere Menschen, besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte. Diese haben das Recht, an sportlichen Aktivitäten unter gleichen Bedingungen teilzunehmen. Der EWSA erinnert daran, dass die EU die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen unterzeichnet hat: Die Mitgliedstaaten müssen die Einhaltung dieser Konvention gewährleisten.

1.8   Wie bereits 2008 (2) fordert der EWSA dazu auf, der Vertretung von Frauen im Sport und der Förderung der Gleichstellung in diesem Bereich besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

1.9   Der EWSA hebt die Rolle hervor, die gemeinnützige Verbände bei der Sportförderung spielen. Diese Organisationen müssen unbedingt unterstützt werden, sei es durch eine angemessene finanzielle Förderung, sei es durch eine Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit in diesen Organisationen.

1.10   Notwendig ist auch eine aktive Zusammenarbeit zwischen Profi-Organisationen und gemeinnützigen Organisationen, da die Entwicklung des Sports auch davon abhängt. Nach Ansicht des EWSA ist es vorrangig, nachhaltige Finanzierungsformen zu finden, die diese Zusammenarbeit ermöglichen.

1.11   Der EWSA ist besonders besorgt über den wachsenden Sektor illegaler und irregulärer Wetten und Glücksspiele, für die es offenkundig an Regelungen und geeigneten Strafen mangelt. Die staatlich betriebene oder lizenzierte Wett- und Glücksspielbranche kann für die Finanzierung des Sports durch die Investition von Einnahmen in die Modernisierung von Sportanlagen von großer Bedeutung sein. Es muss ein Dialog zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen werden, um die Modelle zu ermitteln, die den Grundsätzen der EU am besten entsprechen. Für die Integrität und Transparenz im Sport sind Regelungen für den Wett- und Glücksspielmarkt äußerst wichtig.

1.12   Der EWSA erkennt die Schwierigkeiten der EU bei der Regulierung des Wettmarkts an. Die Binnenmarkt- und Wettbewerbsvorschriften müssen ebenso wie das Subsidiaritätsprinzip voll und ganz eingehalten werden. Der EWSA fordert die Kommission dazu auf, dieses Thema aufmerksam zu verfolgen, Leitlinien für die Regulierung dieses Markts zu erarbeiten und dabei diese Grundsätze und die aus der laufenden Konsultation (3) ggf. gewonnenen relevanten Informationen zu berücksichtigen.

2.   Allgemeine Bemerkungen

2.1   Einleitung

2.1.1   Am 18. Januar 2011 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung über die Entwicklung der europäischen Dimension im Sport, in der eine allgemeine Bilanz der Ergebnisse des Weißbuchs „Sport“ gezogen wird. Der Rat der Europäischen Union legte im Einklang mit Artikel 165 AEUV einen auf Arbeitsgruppen beruhenden Aktionsplan fest, um die gesteckten Ziele zu konkretisieren.

2.1.2   Die Bedeutung des Sports ist allseits anerkannt – nicht nur von den Mitgliedstaaten, sondern auch von allen Interessenträgern. Der Mehrwert des Sports für die Gesellschaft steht außer Frage. Die vorteilhafte Wirkung des Sports für die Gesundheit, die soziale Integration und die Wirtschaft in der EU führt die Notwendigkeit der Zusammenarbeit und der Erarbeitung abgestimmter Strategien vor Augen. Die EU ist die Ebene, die am besten geeignet ist, um die Mitgliedstaaten so anzuleiten, dass sie positive Ergebnisse in diesem Bereich erzielen können.

2.1.3   Die Bedeutung der europäischen Dimension des Sports ist offenkundig, sowohl für die Finanzierung einschlägiger Programme und Maßnahmen als auch für die Entwicklung spezifischer Plattformen für Dialog und Informationsaustausch.

2.1.4   Die Olympischen Spiele 2012 in London bieten eine Gelegenheit, um die europäische Dimension des Sports auf mehreren Ebenen hinsichtlich der Organisations-, Überwachungs- und Koordinierungsmodelle wie auch hinsichtlich der Ergebnisse des Dialogs zwischen den unterschiedlichen Akteuren zu entwickeln.

2.2   Ziele und Inhalt der Mitteilung

2.2.1   Mit Inkrafttreten des neuen Vertrags hat die EU eine neue Zuständigkeit für den Bereich des Sports erhalten. Bisher stand die Entwicklung der europäischen Dimension des Sports in indirektem Zusammenhang mit den Zuständigkeiten für Soziales, Bildung und Gesundheit oder in einem noch indirekteren Zusammenhang mit der Achtung der Grundsätze des Binnenmarkts und des Wettbewerbsrechts.

2.2.2   Trotz dieser Einschränkungen wurde seit jeher die Ansicht vertreten, dass es im Interesse der Mitgliedstaaten wäre, wenn sie zwecks Entwicklung des Sports zusammenarbeiten würden. Die EU ist inzwischen eine für Gestaltung dieser Politik geeignete Ebene.

2.2.3   Es wurde versucht, die Erfordernisse und die Bedeutung der europäischen Dimension des Sports zu ermitteln. Es wurden die wichtigsten, für Maßnahmen auf EU-Ebene am besten geeigneten Aspekte bestimmt. So fanden öffentliche Anhörungen der verschiedenen Interessenträger statt, um vorrangige Aktionsbereiche zu identifizieren. Es handelt sich dabei um folgende drei Bereiche:

die gesellschaftliche Rolle des Sports

die wirtschaftliche Dimension des Sports

organisatorische Fragen des Sports.

Innerhalb dieser Bereiche wurden wiederum besonders relevante Aspekte ermittelt.

2.2.4   In der hier untersuchten Mitteilung geht es um die Fortführung bzw. Vertiefung des Weißbuchs unter Berücksichtigung des bisher Erreichten und natürlich die Nutzung der zugewiesenen Befugnisse entsprechend dem neuen Vertrag (und dem einschlägigen Artikel 165 AEUV).

3.   Besondere Bemerkungen

3.1   Gesundheit

3.1.1   Der EWSA stellt fest, dass eine sportliche Betätigung die körperliche und geistige Gesundheit der Bürger grundsätzlich verbessert und einen direkten positiven Einfluss auf ihre Leistungsfähigkeit im Beruf und ihre Lebensqualität hat und ein sehr wichtiges Mittel gegen Beschwerden aufgrund sitzender Tätigkeiten darstellt.

3.1.2   Sport trägt zur Prävention und Bekämpfung von Übergewicht und einer Reihe von gravierenden Krankheiten – insbesondere Blutgefäßerkrankungen – bei. In diesem Sinne bringt er zusätzliche wirtschaftliche Vorteile, und zwar durch die Senkung der Kosten im Gesundheits- und Sozialsystem.

3.1.3   Ebenso spielt der Sport eine grundlegende Rolle bei der sozialen Integration und für das Wohlbefinden älterer Menschen. Er trägt nicht nur zur Bekämpfung von Krankheiten bei, sondern fördert auch eine bessere Kommunikation zwischen den Generationen.

3.2   Dopingbekämpfung

3.2.1   Die Dopingbekämpfung hat sehr große Bedeutung. Der Schutz der körperlichen Integrität von Sportlern und der Ehrlichkeit im Sport erfordert Maßnahmen, die auf allen Ebenen koordiniert werden sollten – nicht nur zwischen den 27 Mitgliedstaaten und ihren zuständigen Behörden, sondern auch auf internationaler Ebene. Je enger die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen allen Beteiligten bezüglich der besten Vorgehensweisen, desto höher die Erfolgsraten.

3.2.2   Der Kampf gegen Doping ist nicht nur im Profisport, sondern auch im Amateursport von besonderer Relevanz.

3.2.3   Entscheidend ist ein entschlossenes und koordiniertes Handeln der Mitgliedstaaten zur Regulierung und Überwachung des Inverkehrbringens von Dopingmitteln, weshalb der EWSA die Absicht der Kommission unterstützt, einen Mandatsentwurf für den Beitritt zum Anti-Doping-Übereinkommen des Europarates vorzulegen.

3.3   Allgemeine und berufliche Bildung sowie Qualifikationen im Sport

3.3.1   Körperliche Betätigung in der Schule ist der erste Schritt, um Kindern die Werte zu vermitteln, die sie ihr ganzes Leben lang bewahren werden. Der EWSA unterstützt voll und ganz die Maßnahmen, die auf die Anwendung bewährter Sportmethoden im Schulwesen und die Verbesserung der erforderlichen Anlagen abzielen.

3.3.2   Der EWSA teilt die Auffassung der Europäischen Kommission, dass der Bedeutung der „doppelten Laufbahnen“ auch bei der allgemeinen und beruflichen Bildung von Sportlern Rechnung getragen werden sollte.

3.3.3   Der EWSA unterstützt auch die Initiativen im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen, einer zentralen Strategie zur Verwirklichung der anerkannten Werte des Sports.

3.3.4   Die angemessene Qualifizierung der Ausbilder und Auszubildenden im Hinblick auf die Sportausübung ist entscheidend für die Wahrung der Werte des Sports. Der EWSA teilt die Auffassung der Kommission, dass Sportqualifikationen in die nationalen Qualifikationssysteme aufgenommen werden sollten, um eine Übereinstimmung mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) zu erreichen.

3.3.5   Die Freiwilligentätigkeit im Sport, vor allem in örtlichen Vereinen, ist für die Gesellschaft als Ganzes von erheblichem Wert. Auf Freiwilligentätigkeit beruhende gemeinnützige Sportvereine erhalten von der Politik häufig nicht die Anerkennung, die ihnen gebührt, und stehen derzeit vor großen Herausforderungen. Der EWSA betont, dass die Bedeutung der Freiwilligentätigkeit im Sport in der Kommissionsmitteilung nicht hinreichend berücksichtigt wurde. Er fordert die Kommission deshalb auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Freiwilligentätigkeit im Sport zu fördern. Insbesondere sollten die Qualifizierung und Ausbildung Freiwilliger sowie der Erwerb der entsprechenden Kenntnisse und Kompetenzen auf EU-Ebene nachdrücklicher unterstützt werden. Darüber hinaus sollte die Kommission diesen Prozess mitverfolgen und bei der Erarbeitung europäischer Rechtsvorschriften unerwünschte, negative Folgen für gemeinnützige Sportvereine vermeiden.

3.4   Bekämpfung von Gewalt im Sport

3.4.1   Der EWSA begrüßt die Initiative der Kommission zur Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die auf die Schulung von Zuschauern und Polizeibeamten für den Umgang mit Gewalt im Sport gerichtet sind.

3.4.2   Die Schulung der Zuschauer beginnt bereits im Kindesalter, in den Schulen. Die Werte der sportlichen Aktivität und Praxis müssen einen höheren Stellenwert erhalten als die eines ungesunden Wetteiferns.

3.4.3   Gewalt im Sport ist ein ernstzunehmendes Phänomen, das überall in Europa auftritt. Diese Gewalt steht gemeinhin im Zusammenhang mit Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und ähnlichen Verhaltensweisen. Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen auf die Bekämpfung dieser Phänomene, die im völligen Widerspruch zu den Werten des Sports stehen, ausgerichtet sein.

3.4.4   Es bedarf ständig kontrollierter Informationen und einer permanenten Zusammenarbeit zwischen den für das Wohl der Zuschauer zuständigen Organisationen, um vor allem Übergriffen durch zuvor ermittelte Risikogruppen – in erster Linie bei internationalen Sportveranstaltungen – vorzubeugen.

3.5   Soziale Integration in und durch den Sport

3.5.1   Allen Menschen – einschließlich behinderter oder älterer Personen – muss der Zugang zu Sportanlagen wie auch zur Sportausübung ermöglicht werden. Zur Verwirklichung dieses Ziels sind öffentliche Fördermittel entscheidend.

3.5.2   Die Ausübung eines Sports durch Behinderte ist im Hinblick auf die Frage, wie diese an sämtlichen Sportarten teilnehmen können, noch nicht hinreichend erforscht. Der EWSA unterstützt die diesbezügliche Initiative der Kommission.

3.5.3   Es sind Maßnahmen erforderlich, die die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten und der EU unterzeichneten UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen gewährleisten. Der EWSA fordert die Kommission dazu auf, die von den Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht ergriffenen Maßnahmen zu überprüfen.

3.5.4   Es ist für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu sorgen, zumal Frauen in vielen Sportbereichen unterrepräsentiert sind. Der EWSA unterstützt die Initiativen, die die Achtung der Grundsätze der Geschlechter- und Chancengleichheit zum Ziel haben. Deshalb stimmt er der Aufnahme der Kategorie „Sport“ in die Datenbank über Frauen in Führungspositionen zu.

3.5.5   Sport kann ein Mittel zur Integration und zum Dialog zwischen verschiedenen Kulturen sowie zur Förderung des Gedankens der Unionsbürgerschaft sein. Auch ist zu betonen, dass der Sport das Potenzial zur Integration benachteiligter und besonders gefährdeter Gruppen besitzt. Der EWSA teilt gänzlich die Auffassung, dass Programme für die soziale Integration durch Sport unterstützt werden müssen. Nichtstaatliche Organisationen spielen in diesem Bereich eine grundlegende Rolle, die gefördert werden muss.

3.5.6   Die Migration von Sportlern spielt eine immer wichtigere Rolle. Die Eingliederung dieser Personen wie auch ihrer Familien in die Aufnahmeländer ist eine Form der Kultur- und Sozialförderung dieser Länder. Der EWSA unterstützt die Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Kommission zur Schaffung rechtlicher Anreize für die Aufnahme, Ansiedlung und Nichtdiskriminierung dieser Bürger.

3.6   Wirtschaftliche Dimension des Sports

3.6.1   Der EWSA erkennt die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung des Sports an. Dieser Bereich macht ca. 2 % des gesamten BIP der EU aus. Der Sportmarkt trägt zur Beschäftigungsfähigkeit und zu Wachstumsraten bei. Viele Organisationen haben die Form eines Unternehmens angenommen, wenngleich ein Großteil von ihnen gemeinnützig bleibt. Es müssen Beziehungen zwischen diesen beiden Organisationstypen geschaffen oder weiterentwickelt werden, um sie wirtschaftlich nachhaltig zu gestalten.

3.6.2   Der Privatsektor spielt sowohl direkt durch spezifische Beiträge als auch durch Marketing bzw. Sponsoring eine besondere soziale Rolle bei der Entwicklung des Sports.

3.6.3   Der EWSA anerkennt und unterstützt die Schaffung eines Satellitenkontos Sport. Um die am besten geeigneten Maßnahmen ergreifen zu können, sind verlässliche Daten über die durch den Sport generierten Geldbeträge unabdingbar. Je größer die Zusammenarbeit und die Datenmenge sind, desto besser kann eine zweckdienliche Politik gestaltet werden.

3.6.4   In der vorliegenden Mitteilung spielt die Nutzung der Eigentumsrechte der Organisatoren an ihren Sportveranstaltungen sowie ihrer Rechte des geistigen Eigentums eine wichtige Rolle. Der EWSA befürwortet diese Schwerpunktlegung. Der Verkauf von Fernsehrechten und Werbeartikeln macht einen Großteil der Einnahmen dieser Sportstrukturen aus. In diesem Sinne sollten die Rechte der Sportorganisationen im Rahmen der EU-Gesetzgebung gestärkt werden. Sportveranstalter sollten das Recht haben, für die Nutzung ihrer Veranstaltungen einen angemessenen Ausgleich zu verlangen, ungeachtet ihrer Form und ihres wirtschaftlichen Nutzens.

3.6.5   Der EWSA teilt die in der Mitteilung vorgenommene rechtliche Analyse in Bezug auf die potenzielle Missachtung der Wettbewerbsvorschriften durch die zentrale Vermarktung von Rechten. Allerdings ist zu begrüßen, dass die Erfüllung der Kriterien für die Freistellung gemäß Artikel 101 Absatz 3 AEUV anerkannt wird. Der EWSA stellt fest, dass die zentrale Vermarktung eindeutige Vorteile für Sportstrukturen bringt und diese vom Geltungsbereich von Artikel 101 Absatz 1 AEUV ausgeklammert werden sollten.

3.6.6   Auch in Europa ist der Handel mit Sportgeräten, Sportbekleidung und sonstigen Sportartikeln (und ihre Produktion) ein milliardenschwerer Markt. Über Werbung und Sponsoring ist der Bereich eine der größten Finanzquellen des Sports. Mehrere Studien im Auftrag von europäischen Organisationen belegen, dass in der globalen Produktionskette für Sportartikel vielerlei Missstände in Bezug auf die Arbeitsbedingungen herrschen, die der Glaubwürdigkeit der gesamten Sportbewegung schaden können. Von den Sportlern, der Sportbewegung, den Unternehmen, die als Sponsoren von Sportveranstaltungen auftreten, sowie von Kooperationspartnern muss gefordert werden, dass sie für eine verlässliche und transparente Überwachung der Produktionskette und ihrer Arbeitsbedingungen sorgen (sowie für ethische Leitlinien, die auf den internationalen Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) beruhen).

3.6.7   Der EWSA ist der Ansicht, dass der staatlich betriebene oder lizenzierte Wett- und Glücksspielmarkt für die finanzielle Nachhaltigkeit des Sports besonders wichtig ist. Die Steuereinnahmen sind beträchtlich und dienen indirekt dazu, die finanzielle Nachhaltigkeit der verschiedenen Ebenen des Sports zu ermöglichen. Ebenso sollten die Betreiber von Online-Sportwetten es den Organisatoren von Sportveranstaltungen auf Vertragsbasis ermöglichen, die angebotenen Wettarten zu kontrollieren und eine Gegenleistung für die Nutzung der Veranstaltungen, auf denen die Online-Sportwetten basieren, zu erhalten.

3.6.8   Die Einrichtung einer europäischen Sportlotterie könnte dieses Marktsegment attraktiver machen und Mittel mobilisieren, um die Entwicklung regionaler Sportstrukturen sowie die sportliche Schul- und Berufsbildung zu finanzieren.

3.6.9   Der EWSA sieht die Schwierigkeiten, die die Regulierung dieses Markts bereitet, erinnert die Kommission jedoch daran, dass es nach den Grundsätzen des Binnenmarkts und des Wettbewerbsrechts rechtlich möglich ist, Maßnahmen zu fördern, um diesen Bereich transparenter zu gestalten.

3.6.10   Der illegale Wettmarkt zeichnet sich durch Korruption und mafiöse Gruppierungen aus. Diese versuchen – mitunter erfolgreich - Ergebnisse zu manipulieren, wobei sie der Integrität im Sport schaden, verschiedene Akteure und Sportler korrumpieren und die Werte des Sports aushöhlen. Der EWSA ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich um eine rechtliche Harmonisierung zur Bekämpfung dieser illegalen Praktiken.

3.6.11   Der EWSA begrüßt die Initiative, die Anwendung der Rechtsvorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport zu überwachen, um die uneingeschränkte Einhaltung des europäischen Rechts zu gewährleisten.

3.6.12   Der EWSA unterstützt uneingeschränkt die Nutzung der Fördermöglichkeiten im Rahmen des Europäischen Regionalfonds zur Verbesserung der Sportinfrastruktur, da die ehrenamtlichen Organisationen diese Förderung benötigen, die auch der regionalen und ländlichen Entwicklung der Mitgliedstaaten zugutekommt.

3.7   Organisation des Sports

3.7.1   Es ist sehr wichtig zu klären, welche EU-Rechtsvorschriften für den Sportsektor gelten. Der EWSA begrüßt die Initiative der Kommission, im Einzelfall Unterstützung und Orientierungshilfe zur sachgerechten Anwendung des Begriffs der „Sonderstellung des Sports“ anzubieten.

3.7.2   Der EWSA teilt voll und ganz die zunehmende Sorge hinsichtlich der Tätigkeit von Spielervermittlern. Es ist eine vorrangige Aufgabe, die Folgen derartiger Aktivitäten auf Sport- und Ausbildungsstrukturen zu begreifen und zu untersuchen sowie für einen besseren Schutz der Athleten zu sorgen.

3.7.3   Eine etwaige Konferenz zur regelmäßigen Untersuchung der Entwicklung der europäischen Dimension des Sports und ihrer Auswirkungen findet bereits jetzt die Unterstützung durch den EWSA, der seine aktive Mitwirkung daran anbietet.

3.7.4   Im Einklang mit dem Vorschlag der Kommission hält es der EWSA für entscheidend, einen kontinuierlichen Dialog zwischen den Sozialpartnern und den Sportorganisationen zu führen und zu fördern, um die Aspekte der mit dem Sport verbundenen Bereiche, wie allgemeine und berufliche Bildung, Schutz von Minderjährigen, Gesundheit und Sicherheit, Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und Beständigkeit von Verträgen, zu erforschen und zu erörtern.

Brüssel, den 26. Oktober 2011

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  Stellungnahme des EWSA zum „Weißbuch Sport“, ABl. C 151 vom 17.6.2008.

(2)  Ebenda.

(3)  KOM(2011) 12 endg., S. 10.