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2.9.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 237/23 |
BESCHLUSS Nr. 296
vom 12. Mai 2010
zur Einstellung des Verfahrens für die Erteilung einer Genehmigung zur Prospektion und Exploration von Erdöl und Erdgas — Bodenschätze gemäß Artikel 2 Absatz 1 Ziffer 3 des Gesetzes über Bodenschätze — in Block 1-8 „Altimir“, in den Bezirken Wraza und Plewen
2010/C 237/07
REPUBLIK BULGARIEN
DER MINISTERRAT
Gemäß Artikel 50 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 4 und Artikel 46 Absatz 2 Ziffer 2 des Gesetzes über Bodenschätze und nach Feststellung eines Verstoßes bei der Durchführung des Verfahrens in Form der Zulassung eines Teilnehmers, der die verbindlichen Anforderungen des Gesetzes über Bodenschätze und der Ausschreibungsunterlagen nicht erfüllt,
BESCHLIESST DER MINISTERRAT:
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1. |
Das Verfahren für die Erteilung einer Genehmigung zur Prospektion und Exploration von Erdöl und Erdgas — Bodenschätze gemäß Artikel 2 Absatz 1 Ziffer 3 des Gesetzes über Bodenschätze — in Block 1-8 „Altimir“, in den Bezirken Wraza und Plewen, wird eingestellt. |
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2. |
Der Minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus trifft die notwendigen Maßnahmen zur Rückerstattung der Kautionen an die Bieter nach Inkrafttreten dieses Beschlusses. |
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3. |
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 14 Tagen nach seiner Übermittlung an die Bieter vor dem Obersten Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden. |
Der Ministerpräsident
Boyko BORISOV
Der Generalsekretär des Ministerrats
Rosen ZHELYAZKOV