22.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/3


Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen abgegeben auf seiner Sitzung vom 1. März 2010 zu einem Entscheidungsentwurf in der Sache COMP/39.386 – Langfristige Stromlieferungsverträge in Frankreich

Berichterstatter: Portugal

2010/C 133/03

1.a

Die Mehrheit der Mitglieder des Beratenden Ausschusses teilt die von der Kommission in der Rechtssache geäußerten Bedenken im Hinblick auf einen möglichen Verstoß gegen Artikel 102 AEUV bezüglich langfristiger Exklusivstromlieferverträge mit industriellen Großkunden, die den relevanten Markt abschotten. Eine Minderheit enthält sich.

1.b

Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses teilen die von der Kommission in der Rechtssache geäußerten Bedenken im Hinblick auf einen möglichen Verstoß gegen Artikel 102 AEUV bezüglich der in Lieferverträgen von EDF mit industriellen Großkunden enthaltenen Weiterverkaufsbeschränkungen, die zur Folge haben, dass die Liquidität im Großhandelsmarkt verringert wird.

2.

Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses teilen die Auffassung der Kommission, dass das Verfahren mit einer Entscheidung nach Artikel 9(1) der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 beendet werden kann.

3.a

Die Mehrheit der Mitglieder des Beratenden Ausschusses teilt die Auffassung der Kommission, dass die von EDF angebotenen Verpflichtungszusagen hinsichtlich der von der Kommission in der Rechtssache geäußerten Bedenken bezüglich der Abschottung des Liefermarkts für industrielle Großkunden, ausreichend sind. Eine Minderheit enthält sich.

3.b

Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses teilen die Auffassung der Kommission, dass die von EDF angebotenen Verpflichtungszusagen hinsichtlich der von der Kommission in der Rechtssache geäußerten Bedenken bezüglich der Weiterverkaufsbeschränkungen, die in Lieferverträgen von EDF enthalten sind, ausreichend sind.

4.

Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses teilen die Auffassung der Kommission, dass es für die Kommission im Hinblick auf die von EDF angebotenen Verpflichtungszusagen unbeschadet des Artikels 9(2) der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 keinen weiteren Grund gibt, tätig zu werden.

5.

Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses teilen die Auffassung der Kommission, dass die von EDF angebotenen Verpflichtungszusagen angemessen sind.

6.

Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses bitten die Kommission, alle anderen in der Diskussion aufgebrachten Punkte zu berücksichtigen.

7.

Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses empfehlen die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union.