10.2.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 42/1


Entschließung des Ausschusses der Regionen zu den Prioritäten des Ausschusses der Regionen für 2011 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission

2011/C 42/01

I.   DER HAUSHALT 2011 UND DER MEHRJÄHRIGE FINANZRAHMEN DER EUROPÄISCHEN UNION NACH 2013

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

fordert die beiden Teile der Haushaltsbehörde auf, sich schnellstmöglich auf einen Haushalt für 2011 zu einigen, der es ermöglicht, den Verpflichtungen nachzukommen, die die Europäische Union und vor allem die Mitgliedstaaten insbesondere im Lissabon-Vertrag und im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 eingegangen sind;

2.

unterstreicht die entscheidende Bedeutung der Hebelwirkung des EU-Haushalts für die Strategie zur Wiederankurbelung der europäischen Wirtschaft und die Finanzierung der Strukturinvestitionen für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die in der EU die wichtigsten Garanten des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sind;

3.

ist der Überzeugung, dass die in den Verhandlungen über den Haushalt 2011 aufgetretenen Schwierigkeiten die Notwendigkeit einer Reform des Eigenmittelsystems veranschaulichen, mit der die Beiträge der Mitgliedstaaten verringert würden, indem die an die Mehrwertsteuer geknüpften Eigenmittel schrittweise durch ein oder mehrere neue Eigenmittel ersetzt werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, mit ihren Untersuchungen fortzufahren, ob es diesbezüglich zweckmäßig ist, auf Einnahmen aus einer Steuer auf Finanztransaktionen oder Finanzaktivitäten, auf den Verkauf von Treibhausgasemissionszertifikaten, auf eine Luftverkehrssteuer, eine gesonderte europäische Mehrwertsteuer oder einen Teil der Einnahmen aus einer Energiesteuer oder einer Körperschaftssteuer zurückzugreifen;

4.

fordert insbesondere die Haushaltsbehörde auf, den Erfordernissen der Europa-2020-Strategie in den letzten Jahren der mehrjährigen Programmplanung 2007-2013, insbesondere bei der Finanzierung der Leitinitiativen, auf Haushaltsebene Rechnung zu tragen und einen angemessenen Übergang zur mehrjährigen Programmplanung nach 2013 zu gewährleisten;

5.

unterstreicht den eindeutigen Mehrwert der europäischen Kofinanzierung der Strategie für Beschäftigung, nachhaltiges Wachstum und Solidarität in den Städten und Regionen und betont hinsichtlich des hohen Drucks auf die öffentlichen Finanzen, dass die regionalen und lokalen Finanzen zwei Drittel der öffentlichen Investitionen in der EU ausmachen;

6.

begrüßt, dass die Europäische Kommission ihren Vorschlag wiederaufgegriffen hat, die Laufzeit des Finanzrahmens auf zehn Jahre festzulegen (mit einer Halbzeitbewertung nach den ersten fünf Jahren), und betont, dass Flexibilitäts- und Abstimmungsmechanismen im Interesse einer optimalen Nutzung der EU-Mittel gewährleistet sein müssen;

7.

begrüßt folgende Vorschläge der Europäischen Kommission: 1) Schaffung einer Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft zwischen der Kommission und jedem Mitgliedstaat, in der die Zusagen der Partner auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene festgehalten werden, um die Umsetzung der nationalen Reformprogramme zu unterstützen; 2) Einrichtung eines gemeinsamen strategischen Rahmens, durch den die EU-Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 kohärenter gestaltet werden. Diese Vorschläge stehen im Einklang mit dem Ansatz, der den vom AdR vorgeschlagenen Territorialpakten zugrunde liegt.

II.   DIE ZUKUNFT DER KOHÄSIONSPOLITIK

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

8.

wird in seiner Reaktion auf den fünften Kohäsionsbericht sowie in der Analyse der künftigen Legislativvorschläge und in den Verhandlungen über die nächste Finanzielle Vorausschau seinen politischen Druck für eine starke und ehrgeizige, allen europäischen Regionen zugängliche Kohäsionspolitik aufrechterhalten; lehnt deshalb jede – auch partielle - Form der Renationalisierung dieser Politik ab, wie auch jede Form der Sektorialisierung des EU-Haushalts zulasten der Kohäsionspolitik;

9.

unterstreicht den Beitrag der Kohäsionspolitik zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie; weist jedoch darauf hin, dass ihre im Vertrag definierte Existenzberechtigung darin besteht, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt des gesamten Unionsgebiets sicherzustellen; ist deshalb der Ansicht, dass die Strukturfonds nicht als bloße Quellen zur Finanzierung der Leitinitiativen dieser Strategie angesehen werden dürfen, und fordert, die eigentliche territoriale Dimension dieser Strategie zu verstärken, insbesondere durch die Verwirklichung der „Territorialpakte“;

10.

äußert wegen der laufenden Debatte über die Verknüpfung der Zuweisung von Mitteln aus den Strukturfonds mit der Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes durch die Mitgliedstaaten ernste Bedenken aufgrund der vorgeschlagenen Auflagen, die für die lokale und regionale Ebene gelten würden; die Gemeinden und Regionen dürfen nicht haftbar gemacht und sollten nicht bestraft werden für die Unfähigkeit nationaler Behörden, makroökonomische Kriterien einzuhalten bzw. EU-Vorschriften ordnungsgemäß umzusetzen;

11.

bekräftigt, dass er sich dafür einsetzt, dass der Grundsatz des territorialen Zusammenhalts eine konkrete Gestalt annimmt, insbesondere um ein ausgewogeneres Verhältnis in der Wechselbeziehung zwischen ländlichen Gebieten und städtischen Ballungsräumen zu finden und eine bessere Berücksichtigung der territorialen Dimension der sektorspezifischen EU-Maßnahmen zu gewährleisten; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Europäische Kommission noch immer nicht auf sein Ersuchen um Vorlage eines Weißbuchs zum territorialen Zusammenhalt eingegangen ist;

12.

erwartet eine gewisse Flexibilität bei der Umsetzung der Zweckbindung der Strukturfondsmittel nach 2013;

13.

spricht sich für die Beibehaltung eines finanziell angemessen ausgestatteten ehrgeizigen Ziels der territorialen Zusammenarbeit aus;

14.

bekräftigt, dass sich die Strategie zur Bewältigung der Krise auf eine neue Qualität von Wachstum konzentrieren und die Überlegungen zu der Frage „das BIP und mehr“ berücksichtigen muss; bedauert in diesem Zusammenhang, dass sich in dem Arbeitsprogramm der Kommission nicht die Forderung des AdR wiederfindet, für die Konzipierung und Bewertung der Gemeinschaftspolitiken neben dem BIP zusätzliche Indikatoren heranzuziehen, mit denen die Fortschritte bei der nachhaltigen Umsetzung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Ziele genauer gemessen werden können;

15.

ist verwundert, dass der Bericht über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 betreffend den EVTZ im Arbeitsprogramm der Kommission nicht berücksichtigt ist; verpflichtet sich seinerseits, sich auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der vom AdR zu diesem Thema eingeleiteten Konsultation sowie einer einschlägigen Stellungnahme aktiv an der Reform der vorgenannten Verordnung zu beteiligen, insbesondere durch die interaktive Vernetzung der Gebietskörperschaften, die sich auf diesem Gebiet engagieren.

III.   AUF DEM WEG HIN ZUR INTELLIGENTEN REGULIERUNG

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

16.

beabsichtigt, seine Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Parlamenten und Regierungen im Zusammenhang mit dem Frühwarnmechanismus auf- und auszubauen;

17.

wird seinen ersten Subsidiaritäts-Jahresbericht im Frühjahr 2011 vorlegen und diesen in den Jahresbericht der Europäischen Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit einfließen lassen;

18.

fordert zur Verbesserung des Regelungsumfelds Folgenabschätzungen der EU, die den Interessen der Gebietskörperschaften stärker Rechnung tragen, und schlägt vor, selbst zu den Folgenabschätzungen der Europäischen Kommission beizutragen; beabsichtigt auch, Mechanismen zu entwickeln, um zur Ex-post-Bewertung der bestehenden Rechtsvorschriften beizutragen, insbesondere durch die Untersuchung der Art der Umsetzung von EU-Bestimmungen auf lokaler und regionaler Ebene;

19.

begrüßt die Stärkung des Bürgersinns in der EU durch die Europäische Bürgerinitiative, die dazu beitragen könnte, den Bürgern ein Gefühl der Teilhabe an und der Identifikation mit der Europäischen Union zu vermitteln; möchte zu ihrer Umsetzung beitragen, und zwar durch die Erhöhung des Bekanntheitsgrads, die Förderung von Debatten über laufende bzw. erfolgreiche Initiativen und die Unterstützung derjenigen Europäischen Bürgerinitiativen, die für den AdR und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die größte Relevanz haben;

20.

beabsichtigt, weiterhin zur Entwicklung einer europäischen Kultur des Regierens in einem Mehrebenensystem („Multi-Level-Governance“) beizutragen, und wird im Nachgang zum einschlägigen Weißbuch dessen Umsetzung evaluieren und die Situation des Regierens auf mehreren Ebenen in der Europäischen Union beobachten;

IV.   WIRTSCHAFTSSTEUERUNG

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

21.

unterstützt die Absicht der Europäischen Kommission, die Wirtschaftssteuerung in der EU wie auch die Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik zu verstärken; lehnt jedoch nachdrücklich jeden Vorschlag ab, der zu einer Aussetzung kohäsionspolitischer Beihilfen aufgrund der Nichteinhaltung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts durch einen Mitgliedstaat führt;

22.

begrüßt die bisherigen Fortschritte bei der Regulierung des Finanzsektors wie auch die Vorausplanung der Kommission hinsichtlich des Abschlusses der Reform und insbesondere den Grundsatz einer Änderung der Verordnung über Ratingagenturen, um die übermäßige Abhängigkeit von Finanzinstituten, Investoren, Kreditnehmern und öffentlichen Einrichtungen von Ratings zu beheben und dem fehlenden Wettbewerb in der Ratingbranche abzuhelfen; bedauert aber feststellen zu müssen, dass die Kommission der Forderung des Europäischen Parlaments (1) nicht nachkommt, eine Durchführbarkeits- und Wirkungsanalyse der Errichtung einer öffentlichen und unabhängigen europäischen Ratingagentur durchzuführen.

V.   EUROPA 2020

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

23.

ist überzeugt, dass die EU zur Erzielung von Fortschritten bei der Schaffung intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums ihre Europa-2020-Strategie in Partnerschaft mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umsetzen muss;

24.

schlägt daher vor, in allen EU-Mitgliedstaaten Territorialpakte zu schließen, um das politische Engagement für die Europa-2020-Strategie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu stärken. Aufgabe der Territorialpakte ist es, Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung der nationalen Reformprogramme und der sieben Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie zu bieten;

25.

wird mit Blick auf den Jahreswachstumsbericht der Europäischen Kommission einmal jährlich einen Überwachungsbericht vorlegen, in dem er die Umsetzung der Europa-2020-Strategie vom Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aus bewertet;

A.   Intelligentes Wachstum

26.

weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ihrem Wesen gemäß ganz vorn an der Umsetzung der Digitalen Agenda mitzuwirken haben; möchte aktiv zur Erreichung der im Benchmarking-Rahmen 2011-2015 aufgeführten wichtigen Leistungsziele beitragen und sieht weiteren Initiativen in den Bereichen elektronische Verwaltung, elektronische Gesundheitsdienste, Breitbandzugang, gesellschaftliche Teilhabe und Anbindung ländlicher und entlegener Gebiete sowie Datenschutz und Digitalisierung von Kulturgütern erwartungsvoll entgegen;

27.

weist darauf hin, wie wichtig es im Zeitalter der Globalisierung ist, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Schaffung einer Innovationsunion und einer kohärenten Industriepolitik einzubinden und hofft, dass er bald die Gelegenheit haben wird, konkrete Vorschläge dazu vorzulegen;

28.

zeigt sich erstaunt darüber, dass der Legislativvorschlag für das 8. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union (FP8) zur Finanzierung der Forschung nach 2013 nicht zu den strategischen Initiativen der Europäischen Kommission für 2011 zählt, und bekräftigt seine Absicht, einen Beitrag zu dem Strategiepapier zu leisten, das die Europäische Kommission in Vorbereitung des FP8 erarbeitet;

29.

betont die Notwendigkeit einer abgestimmten Vorgehensweise aller Verwaltungs- und Regierungsebenen, um KMU dabei zu unterstützen, enger mit der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung zusammenzuarbeiten, und begrüßt die Maßnahmen zur Lancierung und Unterstützung von Kreativitäts- und Innovationsinitiativen;

30.

hebt hervor, dass die Ziele der Initiative „Jugend in Bewegung“ nur in Partnerschaft mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie den Jugendorganisationen und –verbänden umgesetzt werden können;

31.

begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, eine neue erweiterte Agenda für die Hochschulbildung vorzulegen, und ruft dazu auf, die berufliche Aus- und Weiterbildung auf der nicht-universitären tertiären Ebene enger mit der Hochschulbildung zu verknüpfen;

32.

vertritt die Auffassung, dass die Europäische Kommission dringlichst eine Initiative für neue Kompetenzen vorlegen und die Themen junge Schulabbrecher und Anerkennung nicht-formalen und informellen Lernens angehen sollte; wird die Agenda der Strategie „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigung“ eingehend prüfen und hebt hervor, dass es unbedingt notwendig ist, die Kompetenzen der Arbeitskräfte und die Lehrpläne im Vorgriff auf den Wandel entsprechend den Anforderungen der Arbeitgeber anzupassen;

B.   Integratives Wachstum

33.

beabsichtigt, sich aktiv an der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut zu beteiligen und auf die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu achten, damit anknüpfend an das Europäische Jahr 2010 ein integrierter und territorial ausgerichteter Ansatz zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung entwickelt wird;

34.

begrüßt die Absicht der Kommission, 2011 ein Weißbuch zum Thema Renten vorzulegen, auf dessen Grundlage die Mitgliedstaaten enger zusammenarbeiten könnten, und dringt in diesem Zusammenhang darauf, zu Vorschlägen zu diesem Thema stets auch die Auswirkungen auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu prüfen, beschäftigen diese doch den Großteil des Personals des öffentlichen Sektors in Europa, für das sie Zusatzrentensysteme verwalten;

35.

unterstützt die Absicht der Kommission, 2011 einen neuen Vorschlag zur Arbeitszeitrichtlinie vorzulegen, der sowohl die Frage des Opt-out als auch des Bereitschaftsdienstes umfasst. Denn für die Gebietskörperschaften als Arbeitgeber im Bereich des öffentlichen Dienstes besteht ganz besonders die Notwendigkeit, mittelfristig die Auswirkungen künftiger EU-Rechtsvorschriften auf die Verwaltung ihrer Humanressourcen abschätzen zu können;

36.

begrüßt die Absicht der Kommission, 2011 eine Legislativinitiative zur Entsendung von Arbeitnehmern vorzulegen, um durch eine Änderung der Richtlinie 96/71/EG die Rechte entsandter Arbeitnehmer wirksam zu wahren, die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer am Ort der Arbeit und in allen Unternehmen sicherzustellen und die Pflichten nationaler, regionaler oder kommunaler Behörden und Unternehmen zu präzisieren;

37.

fordert, im Hinblick auf die Gewährleistung einer intelligenten und ausgewogenen Entwicklung, die zur Beseitigung der sozialen Ausgrenzung beitragen kann, auch Gesundheitsziele in die Europa-2020-Strategie aufzunehmen;

38.

vertritt die Auffassung, dass mehr Finanzmittel aufgewendet werden sollten, um die Gebietskörperschaften bei der Verringerung der Ungleichheiten im Gesundheitsbereich zu unterstützen, und dabei auf „Indikatoren für einen guten Gesundheitszustand“ bzw. auf Ansätze zurückgegriffen werden sollte, die der Bedeutung einer gesunden Lebensweise Rechnung tragen;

39.

begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, den Verbraucherschutz durch Förderung von Sammelklagen zu stärken, und unterstützt die Initiativen, die darauf abzielen, dass Verbraucherschutzbestimmungen tatsächlich eingehalten werden;

C.   Nachhaltiges Wachstum

40.

erwartet, dass im Rahmen der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ der Europa-2020-Strategie ein langfristig und auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Rahmen sowie sektorspezifische Maßnahmen festgelegt werden, um das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung und ihren Auswirkungen auf die Umwelt zu entkoppeln und Europas Wettbewerbsfähigkeit durch die Förderung von Umweltinnovationen zu stärken;

41.

beabsichtigt, seine politische Tätigkeit im Bereich der lokalen und regionalen Dimension der EU-Energiestrategie 2011-2020 fortzuführen;

42.

möchte einen Beitrag zur Vorbereitung des „Rio+20-Umweltgipfels“ der Vereinten Nationen leisten, indem er sich für eine Erneuerung des politischen Engagements einsetzt;

43.

ruft die Kommission dazu auf, Biodiversitätsbelange in sämtlichen sektorspezifischen Maßnahmen zu berücksichtigen und der hierfür unzureichenden Mittelausstattung der Strukturfonds Abhilfe zu schaffen; beabsichtigt, Folgemaßnahmen zu dem im Rahmen der Weltnaturschutzkonferenz unterzeichneten Übereinkommens über die biologische Vielfalt zu ergreifen und insbesondere die Umsetzung des von der Weltnaturschutzkonferenz beschlossenen „Aktionsplans biologische Vielfalt für subnationale Regierungen, Städte und weitere lokale Gebietskörperschaften (2011-2020)“ im Rahmen der neuen Biodiversitätspolitik und -strategie der EU für die Zeit nach 2010 zu fördern;

44.

unterstützt nachdrücklich das Vorhaben der EU, bei den Verhandlungen über den Klimaschutz im Hinblick auf die Festlegung international bindender und messbarer Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen geschlossen aufzutreten und eine Vorreiterrolle zu übernehmen und unterstützt in diesem Zusammenhang die Forderung des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung vom 25. November 2010 zur Klimakonferenz in Cancún, das Ziel einer 30-prozentigen Senkung der Treibhausgasemissionen in der EU bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Stand von 1990 im Interesse des zukünftigen Wirtschaftswachstums in der EU festzulegen (2);

45.

fordert, den EU-Haushalt und den mehrjährigen Finanzrahmen stärker auf die Ausschöpfung des gesamten Potenzials der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels sowie auf die Förderung mittel- und langfristiger Investitionen in lokale und regionale Energieeinsparungs- bzw. Energieeffizienzprojekte auszurichten, für die der Bürgermeisterkonvent einen besonders geeigneten Rahmen bietet.

VI.   FREISETZUNG DES POTENZIALS DES BINNENMARKTS

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

46.

begrüßt die Binnenmarktakte für eine soziale Marktwirtschaft und insbesondere den diesbezüglichen Impuls für die bürgerschaftliche und soziale Dimension des Binnenmarkts;

47.

erkennt an, dass eine horizontale Sozialklausel eingeführt werden muss, mit der sichergestellt wird, dass binnenmarktbezogene Vorschriften den Anforderungen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, der Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung, einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und dem Gesundheitsschutz gerecht werden und in keiner Weise die Gewährleistung der in den Mitgliedstaaten und EU-Verträgen anerkannten Grundrechte einschränken;

48.

begrüßt die Absicht der Kommission, grenzüberschreitende Tätigkeiten von Unternehmen durch Beseitigung administrativer und steuerlicher Hindernisse, Sicherstellung der gegenseitigen EU-weiten Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung sowie Verbesserung des Zugangs zu Online-Waren und -Dienstleistungen zu fördern;

49.

sieht der Aktualisierung der Regelungen zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und der Vorschriften über staatliche Beihilfen entgegen, wodurch unter anderem der Umfang der Ausnahmen von der Pflicht zur Anmeldung staatlicher Beihilfen im Bereich Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse erweitert werden soll, und erwartet, dass die überarbeiteten Regelungen den im Protokoll Nr. 26 zum AEUV festgelegten Anforderungen der kommunalen Selbstverwaltung und Subsidiarität gerecht werden; ruft die Kommission auf, die Konsistenz zwischen der Aktualisierung und der angekündigten Mitteilung zu einem Qualitätsrahmen für Dienste von allgemeinem Interesse sicherzustellen, und fordert sie deshalb auf, die Vorlage des Qualitätsrahmens schon 2011 in Betracht zu ziehen;

50.

fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, eine ehrgeizige europäische Agenda für sozialen Wohnungsbau zu erarbeiten, mit der ihre Rolle bei den Maßnahmen zur sozialen Inklusion in der kommenden Generation der Strukturfonds gestärkt wird, und zu bestätigen, dass die Gemeinwohlaufgaben des sozialen Wohnungswesens auf Ebene der Mitgliedstaaten festzulegen sind;

51.

wird sich aktiv an der durch das Weißbuch zur Zukunft des Verkehrs eingeleiteten Debatte beteiligen; unterstützt die Ökologisierung des Verkehrs; begrüßt die Überprüfung der TEN-V-Leitlinien und fordert, dass in der Finanziellen Vorausschau nach 2013 hierfür ausreichend Mittel zugewiesen werden;

52.

bekräftigt sein Engagement für eine bessere Mobilität in den Städten Europas und fordert, dass der Aktionsplan für die Mobilität in der Stadt mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union umgesetzt wird.

VII.   LANDWIRTSCHAFT UND FISCHEREI

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

53.

fordert, dass die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) mit klaren Orientierungen und einer langfristigen Perspektive überarbeitet und mit den erforderlichen finanziellen Mitteln ausgestattet wird;

54.

fordert, dass die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in Bezug auf die Haushaltsmittel und ihr Zusammenspiel mit der Kohäsionspolitik gestärkt wird, um die Kohärenz gleichartiger Maßnahmen in ein und demselben Gebiet zu gewährleisten und den Kohäsionszielen gerecht zu werden;

55.

ist der Ansicht, dass die gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 ihre Beihilfen so austarieren muss, dass die Beschäftigung gefördert und die Stellung der Landwirtschaft in strukturschwachen Gebieten aufrechterhalten wird; dass es in der überarbeiteten GAP keinerlei ungerechte Behandlungsweisen hinsichtlich der Modalitäten für die Unterstützung einzelner Produktionen oder Regionen geben darf; plädiert in diesem Zusammenhang für die Abkehr von den historischen Referenzwerten, wendet sich aber gegen alle Versuche einer radikalen Reform, die ein Ende der Einkommensbeihilfen und eine Abschaffung der meisten Marktinterventionsmaßnahmen bedeuten würde;

56.

ist der Auffassung, dass sich die Regionen nicht mehr länger allein mit dem Status von Kofinanzierern zufriedengeben können, ohne an der Festlegung der Leitlinien sowie der Umsetzungs- und Verwaltungsmodalitäten beteiligt zu sein;

57.

unterstützt die Absicht der Europäischen Kommission, eine neue gemeinsame Fischereipolitik als festen Bestandteil der integrierten Meerespolitik der EU einzuführen, die sowohl die Nachhaltigkeit der Fischbestände als auch die Existenzgrundlage der europäischen Küstenbewohner garantiert; begrüßt die Unterstützung für den Vorschlag des Ausschusses, alle für Fischerei, Aquakultur und integrierte Meerespolitik bestimmten Mittel in einem einzelnen Instrument zu bündeln.

VIII.   FORTSETZUNG DER AGENDA FÜR BÜRGERNÄHE: FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

58.

ist der Meinung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine Schlüsselrolle bei der Durchführung des Aktionsplans zur Umsetzung des Stockholmer Programms zu spielen haben, und dringt darauf, dass sich alle Maßnahmen und Rechtsvorschriften in diesem Bereich von den Grundrechten leiten lassen;

59.

verpflichtet sich, mit den anderen EU-Institutionen und den EU-Agenturen sowie den Mitgliedstaaten und lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusammenzuarbeiten, um der Unionsbürgerschaft praktische Bedeutung zu verleihen und ein stärkeres Gefühl für die europäische Identität zu fördern, nicht nur durch den Reichtum der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas, das regionale kulturelle Erbe und die regionalen Traditionen, sondern auch durch eine aktivere und umfassendere demokratische Teilhabe der Unionsbürger in den Gebietskörperschaften, in denen sie verwurzelt sind;

60.

ist fest von der Weltoffenheit Europas überzeugt und unterstützt deshalb die Bemühungen um die Schaffung einer umfassenden Einwanderungs- und Asylpolitik Europas, die sich auf die Achtung der Grundrechte und -freiheiten stützt, Maßnahmen gegen die illegale Einwanderung ergreift und die Solidarität betont; verweist auf die entscheidende Rolle, die lokale und regionale Gebietskörperschaften bei der Steuerung von Migrationsströmen und der Sicherstellung der Integration von Einwanderern spielen;

61.

befürwortet die Weiterentwicklung eines soliden Rahmens des Zivil- und Strafrechts in materiell- und prozessrechtlicher Hinsicht.

IX.   EUROPA IN DER WELT

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

62.

erkennt an, dass die europäische Nachbarschaftspolitik einen grundlegenden Beitrag zur politischen Stabilität und wirtschaftlichen Entwicklung der Partnerländer leistet, und verpflichtet sich, die subnationale Komponente zu stärken, insbesondere im Zusammenhang mit der Überprüfung der bisherigen Politik im Jahr 2011; verweist erneut auf das Erfordernis, die grenzüberschreitende, interregionale und territoriale Zusammenarbeit zu vertiefen sowie den Aufbau von Institutionen auf lokaler und regionaler Ebene in den Partnerländern zu verstärken;

63.

ist überzeugt, dass der Erfolg der Union für den Mittelmeerraum in starkem Maße von der Einbeziehung der Regionen und Städte abhängt, und fordert daher eine gewichtigere Rolle für die Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) bei der Förderung des Austausches bewährter Verfahren und der Initiierung neuer Kooperationsvorhaben;

64.

bekräftigt seine Unterstützung für die Entwicklung einer territorialen und subnationalen Komponente der Östlichen Partnerschaft und kündigt deshalb die Durchführung einer „Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Östlichen Partnerschaft und der EU“ im ersten Halbjahr 2011 an;

65.

begleitet weiterhin den Erweiterungsprozess der Union und konzentriert sich dabei auf die Situation der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern. Die einschlägigen Arbeitsgruppen und gemischten beratenden Ausschüsse werden ihre diesbezügliche Arbeit fortsetzen, und es könnte in Betracht gezogen werden, gemischte beratende Ausschüsse mit Montenegro, Albanien und Serbien zu gründen, wenn diesen Ländern der Kandidatenstatus zuerkannt wird;

66.

bekräftigt seine Unterstützung für die Milleniumsentwickungsziele; wünscht, dass die Überprüfung der Entwicklungspolitik Europas und des europäischen Konsenses entsprechend den Richtungsvorgaben der Mitteilung „Gebietskörperschaften als Akteure der Entwicklungszusammenarbeit“ erfolgt, in der die Stellung, die Rolle und der Mehrwert der Gebietskörperschaften in diesen Politikbereichen hervorgehoben wird. Um den Austausch der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu fördern und ihnen eine Plattform für ihre politische Meinungsäußerung zu bieten, wird der AdR die zweite Jahreskonferenz der dezentralen Entwicklungszusammenarbeit veranstalten und ein Portal der dezentralen Entwicklungszusammenarbeit einrichten.

Brüssel, den 2. Dezember 2010

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  Siehe Ziffer 60 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 über die Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht).

(2)  Siehe Ziffer 16 der Entschließung P7_TA-PROV(2010)0442.