4.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 327/11


Schlussfolgerungen des Rates vom 19. November 2010 zum Thema „Bildung für nachhaltige Entwicklung“

2010/C 327/05

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

GESTÜTZT AUF FOLGENDES:

Die ursprünglich 2001 in Göteborg (1) angenommene und anschließend 2006 und 2009 (2) überprüfte EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung bildet einen Rahmen für eine langfristige Perspektive der Nachhaltigkeit, in der wirtschaftliches Wachstum, sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz miteinander einhergehen, und hebt die Schlüsselrolle der Bildung als Grundvoraussetzung für die Förderung von Verhaltensänderungen und dafür hervor, dass allen Bürgerinnen und Bürgern die Schlüsselkompetenzen vermittelt werden, die für die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung erforderlich sind.

Die Dekade der Vereinten Nationen „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (2005-2014) zielt darauf ab, die Grundsätze, Werte und Praktiken der nachhaltigen Entwicklung in alle Aspekte der Bildung und des Lernens einzubeziehen (3), und die UNESCO-Weltkonferenz von Bonn (2009) über Bildung für nachhaltige Entwicklung kam in ihrer Abschlusserklärung überein, dass die Investition in Bildungsmaßnahmen zu diesem Thema eine Investition in die Zukunft und in einigen Fällen sogar eine lebensrettende Maßnahme darstellt (4).

In der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (5) werden die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen sicherzustellen, dass alle Bürger die Schlüsselkompetenzen erhalten, mit denen sie sich flexibel an ein sich wandelndes und in hohem Maße vernetztes Umfeld anpassen können. Die darin genannten acht Schlüsselkompetenzen stärken sich wechselseitig und stützen sich auf Fertigkeiten wie kritisches Denken, Problemlösung, Kreativität, Initiative und Entscheidungsfindung, die allesamt für das Erreichen der Ziele der nachhaltigen Entwicklung äußerst wichtig sind. In diesem Zusammenhang sind grundlegende Kompetenzen in den Bereichen Naturwissenschaften und Technik, Soziales und Bürgersinn von besonderer Bedeutung.

In dem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (6) wird betont, dass die allgemeine und berufliche Bildung eine entscheidende Rolle im Hinblick auf die Bewältigung der zahlreichen sozioökonomischen, demografischen, ökologischen und technologischen Herausforderungen spielt, mit denen Europa und seine Bürger gegenwärtig und in den kommenden Jahren konfrontiert werden.

Mit der Strategie für Beschäftigung und Wachstum „Europa 2020“ (7) wird angestrebt, die EU zu einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft zu machen, die ein hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Maß an Produktivität und sozialer Eingliederung bieten kann und zu der – wie darin hervorgehoben wird – die allgemeine und berufliche Bildung einen wichtigen Beitrag zu leisten haben —

STELLT FOLGENDES FEST:

1.

Die Europäische Union sieht sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts zahlreichen miteinander verbundenen Herausforderungen gegenüber, darunter die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der globalen Finanzkrise, der Klimawandel, zurückgehende Wasser- und Energieressourcen, eine abnehmende biologische Vielfalt, die Gefährdung der Ernährungssicherheit und Gesundheitsrisiken.

2.

In dieser sich ständig verändernden Welt sollten alle europäischen Bürger mit den erforderlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Einstellungen ausgestattet sein, um die Herausforderungen und Komplexitäten des modernen Alltagslebens zu verstehen und zu bewältigen, und dabei den ökologischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Auswirkungen gebührend Rechnung zu tragen, und um ihrer globalen Verantwortung gerecht zu werden.

3.

In dem Bericht von 2010 Skills for Green Jobs  (8) (Qualifikationen für grüne Arbeitsplätze) wird hervorgehoben, dass in Zukunft jeder Arbeitsplatz zu einer ständigen Verbesserung der Ressourceneffizienz beitragen muss und dass für die Entwicklung einer emissionsarmen Wirtschaft die Verbesserung vorhandener Qualifikationen und die Einbeziehung der Dimension der nachhaltigen Entwicklung in die bestehenden Ausbildungsbereiche wichtiger ist als die Einführung spezialisierter grüner Qualifikationen.

4.

Bildung für nachhaltige Entwicklung im Rahmen des lebenslangen Lernens ist für die Verwirklichung einer nachhaltigen Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung und daher auf allen Niveaus der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung sowie ebenfalls in der nicht formalen und informellen Bildung wünschenswert;

BETONT FOLGENDES:

1.

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) kann einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung sowohl der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung als auch der neuen Strategie Europa 2020 leisten.

2.

Die wichtigste Rolle der BNE besteht darin, Einzelpersonen und Gruppen mit den Kenntnissen, Fähigkeiten und Einstellungen auszustatten, die sie benötigen, um bewusste Entscheidungen zu treffen, die darauf abzielen, eine Welt zu schaffen und zu erhalten, von der sie und zukünftige Generationen meinen, dass sie darin leben und arbeiten können. Bildungseinrichtungen, örtliche Gemeinschaften, Zivilgesellschaft und Arbeitgeber sind allesamt äußerst wichtige Akteure bei der Entwicklung und Förderung solcher Kompetenzen.

3.

Bei der BNE geht es grundsätzlich um die Art und Weise, wie wir über unsere komplexe Welt denken, und um unser Verhalten. Sie fördert Werte, Grundsätze und Praktiken, die den Menschen dabei helfen, wirksam und zuversichtlich auf bestehende und neue Herausforderungen zu reagieren. Sie hat daher Implikationen für alle Niveaus der allgemeinen und beruflichen Bildung, die über eine einfache Einbeziehung der nachhaltigen Entwicklung als zusätzliches Thema in den Lehrplan hinausgehen können.

4.

Nachhaltigkeit kann eine wichtige Rolle in den einzelstaatlichen Strategien für lebenslanges Lernen spielen und kann als Instrument zur Verbesserung der Qualität auf allen Niveaus der allgemeinen und beruflichen Bildung eingesetzt werden;

VERTRITT FOLGENDE AUFFASSUNG:

1.

Allgemeine und berufliche Bildung sind unerlässlich, um ein nachhaltigeres Europa und eine nachhaltigere Welt zu schaffen. BNE sollte für den Prozess des lebenslangen Lernens als äußerst wichtig betrachtet und gegebenenfalls in alle Niveaus und Aspekte der allgemeinen und beruflichen Bildung einbezogen werden, damit die Bürger besser darauf vorbereitet sind, drohende unvorhersehbare Probleme zu bewältigen und dafür langfristige Lösungen in zahlreichen unterschiedlichen Lebenssituationen zu finden.

2.

Die drei grundlegenden Säulen der nachhaltigen Entwicklung – der wirtschaftliche, der soziale und der ökologische Aspekt – sollten in ausgewogener und integrierter Weise berücksichtigt werden.

3.

In vielen Mitgliedstaaten sind Aspekte der BNE bereits in den Bildungsbereichen Umwelt, Globalität, Gesundheit, Frieden, Bürgersinn, Menschenrechte, Verbraucherfragen, Finanzen und Entwicklung zu finden und bilden somit einen Ausgangspunkt für die Einbeziehung der nachhaltigen Entwicklung in einen Kontext des lebenslangen Lernens.

4.

Es ist unbedingt erforderlich, die Öffentlichkeit verstärkt für nachhaltige Entwicklung und für BNE zu sensibilisieren und sie umfassender über diese Themen zu informieren.

5.

BNE sollte sich auf wertorientiertes und interdisziplinäres Lernen stützen, durch das die Betrachtung von Systemen im Denken und in der Lehre gefördert und neue Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen entwickelt werden. Sie sollte auf kreatives Denken, Innovation und Langfristigkeit und insbesondere unsere Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen abstellen. BNE ist kein losgelöstes Projekt, sondern eher ein Komplex von Grundprinzipien und Werten wie Gerechtigkeit, Billigkeit, Toleranz, Zulänglichkeit und Verantwortung (9), die horizontal vermittelt werden müssen. BNE kann auch bei der Entwicklung der für eine bessere Beschäftigungsfähigkeit erforderlichen Kompetenzen eine Rolle spielen. Da Fähigkeiten im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung am besten durch persönliche Erfahrungen erworben werden, sollte der Lernprozess möglichst auf integratives Lernen, Aktion und Motivation ausgerichtet sein.

6.

BNE ist komplex und umfassend und kann daher besonders bei der Entwicklung horizontaler Schlüsselkompetenzen von Lernenden […] nützlich sein.

7.

Bei der Umsetzung sollte die BNE auf alle Bildungsniveaus – unter jeweiliger Berücksichtigung des spezifischen Kontexts – zugeschnitten werden. Vorschulen können damit beginnen, indem sie bei Kindern Grundwerte, Einstellungen und Kenntnisse stimulieren, die anschließend als Grundlage für das weitere Lernen über Nachhaltigkeit dienen können. In der Grundschule und in der Unterstufe der Sekundarschule kann die BNE sich auf eine Bewusstseinsbildung und die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen konzentrieren und auf die Berücksichtigung des spezifischen Kontexts und die aufeinander folgenden Lernstadien ausgerichtet werden. Im Berufsbildungswesen und im Hochschulwesen sollte die BNE verstärkt werden, und der Nachdruck sollte auf der Entwicklung spezifischerer Fähigkeiten und Kompetenzen liegen, die in den einzelnen Berufen erforderlich sind, sowie auf Fragen wie verantwortungsbewusste Entscheidungsfindung durch Einzelpersonen und Gemeinschaften und soziale Verantwortung der Unternehmen.

8.

Lehrerausbildung und Fortbildung am Arbeitsplatz müssen eine wesentliche Rolle spielen, wenn es gilt, die Vorstellungen über BNE auszugestalten und festzulegen, wie diese in den Schulen, der beruflichen Aus- und Weiterbildung und im Hochschulwesen konkret umgesetzt werden soll. Abhängig vom Unterrichtsfach, das sie üblicherweise unterrichten, werden Lehr- und Ausbildungskräfte auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung sich einer Reihe spezifischer pädagogischer Herausforderungen gegenüber sehen, wenn ein horizontales Fach wie BNE gelehrt werden soll, und benötigen daher eine angemessene Schulung.

9.

Die Ausarbeitung eines BNE-Konzepts „für die ganze Schule“ kann dazu beitragen, sich die Motivation und den Einsatz aller Schüler und Studenten zunutze zu machen, ihr kritisches Denken zu entwickeln und ihre Lernleistungen im Allgemeinen zu verbessern. Bildungseinrichtungen aller Niveaus sollten bestrebt sein, selbst nachhaltige Einrichtungen zu sein und mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in ihre Politik und Praxis einbeziehen, d. h. durch Energieeinsparungen, Bauen und Arbeiten mit natürlichen Ressourcen und Entwicklung einer nachhaltigen Beschaffungs- und Verbrauchspolitik. Im schulischen Rahmen erfordert dies eine aktive Beteiligung aller Akteure: Schulleiter, Lehrkräfte, Schüler, Schulträger, Verwaltungs- und Hilfspersonal, Eltern, NRO, örtliche Gemeinschaft und Unternehmenswelt;

ERSUCHT DAHER DIE MITGLIEDSTAATEN:

geeignete Maßnahmen auf dem in Frage kommenden (lokalen, regionalen oder nationalen) Verantwortungsniveau zu ergreifen, um die Weiterentwicklung und Umsetzung der BNE und ihre Einbeziehung auf allen Niveaus in die allgemeine und berufliche Bildung, in das nicht formale und informelle Lernen ebenso wie in das formale Lernen zu fördern. Diese Maßnahmen können insbesondere Folgendes beinhalten:

a)

BNE sollte im politischen, regelgebenden, institutionellen und operativen Rahmen unterstützt werden, insbesondere indem

BNE zu einem Aspekt der nationalen Strategien für ein lebenslanges Lernen wird, die auf persönliche, soziale und berufliche Entfaltung der Bürger abzielen;

BNE gegebenenfalls in die Lehrpläne aufgenommen wird;

interdisziplinäre und fächerübergreifende Ansätze entwickelt und auf allen Bildungsniveaus umgesetzt werden, um der Herausforderung der Nachhaltigkeit gerecht zu werden;

ein BNE-Konzept „für die ganze Schule“ aktiv gefördert und unterstützt wird, auch dadurch, dass Hindernisse für Einrichtungen beseitigt werden, die sich um eine nachhaltige Nutzung ihrer Ressourcen bemühen.

b)

Lehrkräfte, Ausbilder, Schulpersonal und Schulleiter sollten sensibilisiert werden und die nötigen Kenntnisse und Kompetenzen erhalten, um für die Grundprinzipien der BNE einzutreten und sie in ihre Unterrichts- und Verwaltungskonzepte einfließen zu lassen, insbesondere indem

bei Lehrkräften, Ausbildern und Schulleitern auf allen Niveaus der allgemeinen und beruflichen Bildung das Bewusstsein für die Bedeutung der BNE und für deren Vorteile als besonders nützliches Instrument zur Förderung horizontaler Schlüsselkompetenzen geschärft wird;

gewährleistet wird, dass Lehrkräfte und Ausbilder durch eine Erstausbildung und durch Fortbildung am Arbeitsplatz angemessen in die Lage versetzt werden, komplexe Fragen im Zusammenhang mit BNE im Unterricht zu behandeln, und sie mit geeigneten und modernen Instrumenten und dem entsprechenden Lehrmaterial dafür ausgestattet werden;

die multi- und interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften derselben Einrichtung stimuliert wird, um Lehren und Lernen in Bezug auf fächerübergreifende Fragen der BNE zu fördern;

die Vernetzung einschließlich der Online-Vernetzung zwischen Lehrkräften verschiedener Einrichtungen gefördert wird, damit die ständige Weiterentwicklung der BNE und der Austausch neuer Ideen zu diesem Thema sichergestellt ist;

die Zusammenarbeit mit Eltern, der örtlichen Gemeinschaft und allen anderen einschlägigen Akteuren und deren umfassendere Beteiligung gefördert wird;

FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN:

die BNE zu fördern und diese Schlussfolgerungen des Rates durch folgende Maßnahmen zu unterstützen:

i)

Verfolgung des Konzepts der BNE im Rahmen der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung sowie der Strategie Europa 2020;

ii)

Förderung von Forschung und Wissen in Bezug auf BNE, speziell in den Bereichen, in denen es nur geringe Erfahrungen und wenig Faktenmaterial gibt, wie beispielsweise in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und im Hochschulwesen;

iii)

Förderung der Vernetzung von Bildungseinrichtungen im Bereich BNE im Hinblick auf eine optimale Nutzung der bestehenden Netzwerke und eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich BNE auf allen Niveaus durch den Aufbau von Partnerschaften, auch durch Förderung

der nationalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Schulen;

von Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, der Unternehmenswelt und/oder NRO;

von Netzwerken von Forschern im Bereich BNE;

iv)

Identifizierung und Registrierung bewährter Vorgehensweisen in einem Kompendium betreffend BNE auf der Website des Knowledge System for Lifelong Learning (Wissenssystem für lebenslanges Lernen) (KSLLL) (10);

v)

Behandlung von BNE-Fragen als eine der Prioritäten des Programms für lebenslanges Lernen und anderer einschlägiger gegenwärtiger und zukünftiger Programme;

vi)

optimale Nutzung des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit 2011 dazu, BNE und Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und NRO in den Mittelpunkt zu stellen, und bereits angewandte bewährte Vorgehensweisen bei der Freiwilligentätigkeit in diesem Bereich bekannt zu machen;

vii)

Erwägung der Aufnahme der BNE in die Prioritätenliste für den nächsten Zyklus des strategischen Rahmens für eine europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“);

ERSUCHT DIE KOMMISSION:

zu den Bemühungen der Mitgliedstaaten um Unterstützung für die BNE beizutragen und diesen Schlussfolgerungen des Rates Geltung zu verschaffen, indem sie

i)

Maßnahmen des wechselseitigen Lernens zu spezifischen BNE-Aspekten beispielsweise im Rahmen der Lehrerausbildung, im Rahmen eines Konzepts „für die ganze Schule“ oder im Rahmen von BNE-Partnerschaften für mit dem Ziel organisiert, ein Handbuch zu verfassen und Leitlinien für Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte auszuarbeiten;

ii)

die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Einrichtungen, insbesondere der UNESCO und der UNECE, im Bereich der BNE intensiviert.


(1)  Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15./16. Juni 2001 (Dok. SN 200/1/01 REV 1).

(2)  Dok. 10917/06 bzw. 16818/09.

(3)  www.unesco.org/eu/esd

(4)  www.esd-world-conference-2009.org

(5)  ABl. L 394 vom 30.12.2006.

(6)  ABl. C 119 vom 28.5.2009.

(7)  Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25./26. März 2010 (Dok. EUCO 7/1/10 REV 1).

(8)  Cedefop: Skills for Green Jobs (Qualifikationen für grüne Arbeitsplätze), Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2010.

(9)  Siehe Erklärung von Bonn, Nummer 8 (http://www.esd-world-conference-2009.org/fileadmin/download/ESD2009_BonnDeclaration080409.pdf).

(10)  www.kslll.net