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20.1.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 14/1 |
Siebter Jahresbericht über die Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP des Rates vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen
2010/C 14/01
EINLEITUNG
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben zur Erreichung der Ziele der Gemeinsamen Aktion im Jahr 2007 weiterhin eine aktive Rolle in allen regionalen und internationalen Foren gespielt. Alle EU-Mitgliedstaaten haben im Ersten Ausschuss der 62. Generalversammlung der Vereinten Nationen die von Mali/ECOWAS eingebrachte Resolution zur Unterstützung von Staaten zur Eindämmung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und zur Einsammlung dieser Waffen mitgetragen, die im Konsens angenommen wurde. Außerdem wurde die von Kolumbien eingebrachte Resolution zum unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten von siebzehn EU-Mitgliedstaaten mitgetragen und von allen Mitgliedstaaten unterstützt.
Ferner hat die EU weiterhin im Rahmen der Durchführung mehrere Gemeinsamer Aktion und durch von EU-Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene geförderte Projekte Drittstaaten bei der Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen unterstützt.
Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer Entwicklungs- und Kooperationspolitik weiterhin eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen gespielt. Die Kommission hat im Jahr 2007 ihre Maßnahmen auf dem Gebiet der Kleinwaffen und leichten Waffen unter Einsatz ihrer geographischen Instrumente (darunter an herausragender Stelle der Europäische Entwicklungsfonds) und ihrer thematischen Instrumente fortgeführt.
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 15/16. Dezember 2005 die Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit angenommen. Darin wird betont, dass die Europäische Union für Kohärenz zwischen ihrer Sicherheitspolitik und ihrer Entwicklungspolitik sorgen muss und dass sie dabei die ihr zur Verfügung stehenden Mittel auf multilateraler und regionaler Ebene, innerhalb der Union und in ihren Außenbeziehungen umfassend nutzen muss. Die Strategie dient als politischer Leitfaden sowohl für die Maßnahmen, die die EU in diesem Bereich über die verschiedenen vorhandenen Instrumente durchführt, als auch für die Mitgliedstaaten.
Der vorliegende Bericht gliedert sich in vier Teile:
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Teil I betrifft die Anstrengungen, die die Mitgliedstaaten unternehmen, um gegen die Probleme im Zusammenhang mit Kleinwaffen und leichten Waffen vorzugehen. |
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Teil II betrifft die internationalen Durchführungsmaßnahmen. |
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Teil III betrifft die Mitwirkung bei der Arbeit internationaler Organisationen und regionaler Arrangements im Bereich konventionelle Waffen, insbesondere im Bereich Kleinwaffen und leichte Waffen. |
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Teil IV enthält sonstige Kommentare und sachdienliche Informationen. |
In dem Bericht werden sowohl die Gemeinsame Aktion 2002/589/GASP des Rates als auch das vom Rat am 26. Juni 1997 angenommene Programm der Europäischen Union zur Verhütung und Bekämpfung des illegalen Handels mit konventionellen Waffen behandelt. Der Schwerpunkt liegt auf den im Laufe des Jahres 2007 durchgeführten Maßnahmen.
I. EINZELSTAATLICHE BEMÜHUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER AKTION IM JAHR 2007
I.A. Zusammenarbeit, Koordinierung und Austausch von Informationen zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden
Nachstehend sind die bislang vorliegenden Beiträge der EU-Mitgliedstaaten wiedergegeben, in denen sie die Maßnahmen erläutern, die sie 2007 im Bemühen um eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungs- und den Strafverfolgungsbehörden getroffen haben:
ÖSTERREICH
Österreich hat die Zusammenarbeit, die Koordinierung und den Austausch von Informationen zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden weiter gefördert. Im Laufe des Jahres 2007 fanden ressortübergreifende Sitzungen zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, dem Bundesministerium für Inneres, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesministerium für Landesverteidigung statt.
Die Waffenausfuhrkontrollen wurden durch das Außenhandelsgesetz 2005 (AußHG) und die im Anschluss daran erlassene Außenhandelsverordnung von 2006 erheblich verbessert. Mit diesen Durchführungsvorschriften wird die Erteilung von Bewilligungen mit einschlägigen Bestimmungen des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren in Einklang gebracht und in Bezug auf österreichische Händler verbindlich vorgeschrieben. Ferner werden darin die Begriffe Vermittler und Vermittlung gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2003/468/GASP des Rates betreffend die Überwachung von Waffenvermittlungstätigkeiten definiert.
Die österreichische Kriegsmaterialverordnung und die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erstellte Liste der Militärgüter, die kein Kriegsmaterial sind, stimmen mit der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU überein. Nach dem AußHG unterliegen die Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU einer Bewilligungspflicht in Bezug auf die Ausfuhr, die Durchfuhr und die Vermittlung. Der innergemeinschaftliche Handel mit Gütern der gemeinsamen Militärgüterliste der EU unterliegt — mit einigen Ausnahmen — einem Überwachungsverfahren. Technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung, der Handhabung, dem Betrieb, der Wartung oder sonstigen Instandhaltung, der Lagerung, der Prüfung oder der Verbreitung von Waffen und waffenfähigen Systemen wird in den folgenden Fällen nicht gewährt: wenn sie im Widerspruch zu restriktiven Maßnahmen auf Grund eines vom Rat der Europäischen Union angenommenen Gemeinsamen Standpunktes oder einer vom Rat der Europäischen Union angenommenen Gemeinsamen Aktion, auf Grund einer Entscheidung der OSZE oder auf Grund einer verbindlichen Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen steht.
Darüber hinaus werden in einer vom Bundesministerium für Landesverteidigung erlassenen Verordnung Kriegsmaterial und Waffen des Bundesheeres, die zu vernichten sind, aufgelistet. Diese Auflistung stützt sich auf die Begriffsbestimmungen der EU und der OSZE.
Österreich hat den im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten am 24. Oktober 2007 veranstalteten Tag der offenen Tür genutzt, um das Problembewusstsein für Kleinwaffen und leichte Waffen zu schärfen. Poster und ein Dokumentarfilm haben die Besucher über die schrecklichen Auswirkungen des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen aufgeklärt. Darüber hinaus hat die Landesverteidigungsakademie (Institut für Friedenssicherung und Konfliktmanagement) einen Bericht über Kleinwaffen und leichte Waffen veröffentlicht und einen Vortrag organisiert.
DÄNEMARK
Das allgemeine System in Dänemark
Das dänische Justizministerium ist zuständig für die Anwendung der dänischen Rechtsvorschriften über Waffen und Sprengstoffe, die auch Vorschriften in Bezug auf Kleinwaffen und leichte Waffen umfassen.
Gemäß den dänischen Rechtsvorschriften über Waffen und Sprengstoffe ist die Einfuhr, die Herstellung, der Erwerb, der Besitz oder das Führen von Waffen und Munition nur mit einer Genehmigung des Justizministers oder der von ihm für die Erteilung solcher Genehmigungen ermächtigten Person erlaubt.
In diesen Rechtsvorschriften ist ferner festgelegt, dass Waffen oder Sprengstoffe jeglicher Art, einschließlich Munition, nur mit einer vom Justizminister erteilten spezifischen Genehmigung ausgeführt werden dürfen. Dies gilt auch für Kleinwaffen und leichte Waffen.
Der Justizminister hat die örtlichen Polizeidienststellen zur Erteilung bestimmter der vorgenannten Genehmigungen für Kleinwaffen und leichte Waffen (Besitz von Schusswaffen usw.) ermächtigt.
Datenbanken und Register
Die dänische Polizei hat eine zentrale elektronische Datenbank eingerichtet (das Waffenregister der Polizei), in der alle Personen, die zum Besitz von Schusswaffen ermächtigt sind, auf der Grundlage der eingegangenen Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für Schusswaffen und der Registrierungen des Erwerbs von Schrotflinten mit glattem Lauf usw. verzeichnet sind. Das Register enthält auch Informationen über verloren gegangene und gestohlene Waffen.
Das Waffenregister der Polizei enthält alle einschlägigen Informationen, einschließlich Kategorie und Typ der Waffe, Hersteller, Modell, Kennzeichnung (Nummer), Kaliber und besondere Merkmale. Jede Waffe ist unter einer spezifischen Identifikationsnummer registriert. Die Polizei kann anordnen, dass die Waffe mit der Identifikationsnummer zu kennzeichnen ist, falls die Waffe nicht durch den Hersteller gekennzeichnet wurde. Das Register enthält ferner Angaben, die es ermöglichen, Informationen über die Vorbesitzer einer Waffe zu erlangen.
Informationen über verloren gegangene Schusswaffen usw. werden auch an das Schengener Informationssystem (SIS) gemeldet.
Darüber hinaus müssen alle dänischen Schützenvereine ihr eigenes Waffenregister einrichten, das Informationen über alle Schusswaffen im Besitz des Vereins und seiner Mitglieder enthält.
Am 1. Oktober 2004 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Vorschriften über den Transport von Waffen zwischen Drittländern (d. h. anderen Ländern als Dänemark) enthält. Laut diesem Gesetz besteht ein Verbot für den Transport von Waffen usw. in Länder, gegen die die Vereinten Nationen, die Europäische Union oder die OSZE ein Waffenembargo verhängt haben. Des Weiteren besteht ein Verbot für den Transport zwischen Drittländern, die nicht die erforderlichen Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen erteilt haben.
Das dänische Parlament hat zudem am 14. Juni 2005 ein Gesetz verabschiedet, das unter anderem Waffenvermittlungstätigkeiten regelt. Demnach ist es verboten, ohne eine vom Justizminister oder einer vom ihm bevollmächtigten Person erteilte Genehmigung als Vermittler Transaktionen auszuhandeln oder zu vereinbaren, die die Weitergabe von Waffen usw. im Sinne der dänischen Waffen- und Sprengstoffgesetze zwischen Ländern außerhalb der Europäischen Union zum Gegenstand haben. Des Weiteren ist es verboten, solche Waffen usw. als Teil einer Weitergabe zwischen Ländern außerhalb der Europäischen Union zu kaufen oder zu veräußern oder als Eigentümer solcher Waffen usw. eine solche Weitergabe zu organisieren. Das Verbot gilt nicht für Tätigkeiten, die dänische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder außerhalb der EU ausüben. Durch das Gesetz wird der Gemeinsame Standpunkt 2003/468/GASP des Rates vom 23. Juni 2003 betreffend die Überwachung von Waffenvermittlungstätigkeiten umgesetzt.
Die dänische Nationalpolizei hat 2007 intensiv und gezielt gegen Rocker und Gangmitglieder ermittelt, um u.a. unerlaubten Waffenbesitz aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen. Bei Zusammenstößen zwischen Mitgliedern verschiedener Banden — oder Personen aus ihrem Umkreis — wurde mehrfach von Waffen Gebrauch gemacht.
2007 sind dem Nationalen Zentrum für Kriminaltechnik insgesamt 949 Waffen zur Untersuchung übermittelt worden. Der dänischen Nationalpolizei liegen keine Angaben über die Zahl der beschlagnahmten Waffen vor, die sich im Besitz von Bandenmitgliedern befanden.
ESTLAND
Innerhalb des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten wurde ein Ausschuss für strategische Güter eingerichtet. Hierbei handelt es sich um ein Genehmigungsgremium, das sich aus Vertretern des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, des Verteidigungsministeriums, des Ministeriums für Wirtschaft und Kommunikation, der Sicherheitspolizei, der estnischen Steuer- und Zollbehörden und der estnischen Strafverfolgungsbehörden zusammensetzt. Der Ausschuss für strategische Güter hat der Förderung von Ausbildungsmaßnahmen zum Themenbereich strategische Güter schon immer Bedeutung beigemessen. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten organisiert regelmäßig Sitzungen des Ausschusses für strategische Güter, an denen Experten für Waffen und Ausfuhrkontrolle teilnehmen. Den Vorsitz führt ein Vertreter des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Die Polizeipräfekturen organisieren jedes Jahr Kampagnen zur Abgabe von illegalen Waffen und Munition. Hiermit soll die Zahl der illegalen Waffen und Munition verringert und die Sicherheit der Gesellschaft erhöht werden. Alle eingesammelten und beschlagnahmten Waffen werden zerstört.
Sensibilisierung
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Der Ausschuss für strategische Güter betreibt und aktualisiert die Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten (Abteilung für Ausfuhrkontrolle). |
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Mindestens einmal pro Jahr findet ein Seminar statt. |
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Zoll- und Steuerbehörden sowie der Ausschuss für strategische Güter geben Informationen an Unternehmen, die grenzüberschreitend Waren liefern wollen. |
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Zeitungsartikel. |
FINNLAND
Im Februar 2007 fand eine Zusammenkunft der nationalen Koordinierungsgruppe der Experten für Kleinwaffen und leichte Waffen statt. Dieser Gruppe gehören Vertreter der für Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen zuständigen Ministerien sowie Vertreter einschlägiger nationaler Nichtregierungsorganisationen an.
Die Gruppe befasst sich unter anderem mit der Politik Finnlands bezüglich Kleinwaffen und leichten Waffen, der Umsetzung der nationalen, regionalen und internationalen Bestimmungen und Regelungen und der bilateralen Hilfe bei Projekten bezüglich Kleinwaffen und leichten Waffen. Die Gruppe tritt regelmäßig unter der Federführung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten zusammen und umfasst auch Vertreter des Verteidigungsministeriums, des Innenministeriums und des Ministeriums für Handel und Industrie. Vertreter anderer Behörden (Zoll, Grenzkontrolle usw.) werden zur Teilnahme eingeladen, wenn dies erforderlich ist. Nichtregierungsorganisationen werden regelmäßig eingeladen.
Das Gesetz über die Schusswaffenamnestie wurde Ende 2003 vom Parlament gebilligt und trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Zahl der unerlaubten und nicht registrierten Waffen in Finnland zu verringern. Seit Inkrafttreten des Gesetzes ist es möglich, unerlaubte Kleinwaffen, Munition und Sprengstoffe ohne rechtliche Folgen der Polizei zu übergeben, sofern sie nicht zur Begehung einer Straftat verwendet worden sind. Im Jahr 2007 wurden insgesamt 3 202 Schusswaffen abgegeben.
DEUTSCHLAND
Die von einer destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen einschließlich ihrer Munition ausgehende Bedrohung für Frieden, Sicherheit und Entwicklung ist auch weiterhin ein Thema, das sehr ernst genommen wird. Deutschland verfolgt einen umfassenden Ansatz, um die Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie dazugehöriger Munition zu bekämpfen und dazu beizutragen, dass diesem Phänomen ein Ende gesetzt wird. Bei der Verfolgung dieses Ziels lässt sich Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union von der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit, die der Europäische Rat am 15./16. Dezember 2005 beschlossen hat, leiten.
Das Auswärtige Amt hat regelmäßig Sitzungen der nationalen Koordinierungsgruppe für Fragen im Zusammenhang mit Kleinwaffen und leichten Waffen veranstaltet. Daran nehmen Experten für Rüstungskontrolle und Ausfuhrkontrolle aus den Ministerien, der Verwaltung, Nichtregierungsorganisationen und der Industrie teil, um Fragen in Bezug auf Kleinwaffen und leichte Waffen einschließlich deren Munition zu erörtern. Die Gruppe befasst sich unter anderem mit der Politik Deutschlands bezüglich Kleinwaffen und leichten Waffen in internationalen und regionalen Foren, der multilateralen und bilateralen Hilfe sowie der Umsetzung nationaler, regionaler und internationaler Bestimmungen und Regelungen. Den Vorsitz in den Sitzungen führt ein Vertreter des Auswärtigen Amtes.
Es wurden mehrere Initiativen im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden auf nationaler Ebene ergriffen. Diese betrafen neu erlassene Rechtsvorschriften, aber auch die Überprüfung der Anwendung bestehender Rechtsvorschriften in der Praxis. Dazu gehören auch regelmäßig Schulungsmaßnahmen. 2007 wurden insbesondere folgende Initiativen ergriffen:
Deutschland hat konkrete Schritte unternommen, um die Bestimmungen des VN-Zusatzprotokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und die Bestimmungen des Internationalen Rechtsinstruments zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen durch die Staaten umzusetzen. Mit den daraus resultierenden Änderungen des Waffengesetzes werden die Kennzeichnung von Waffen und die Verpflichtung zur Buchführung auch auf wesentliche Teile von Waffen ausgedehnt; damit wird die Rückverfolgung auf internationaler Ebene erleichtert.
GRIECHENLAND
In diesem Jahr ist das im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfungsstrategie gesteckte Ziel, unerlaubt gehaltene und gehandelte Kleinwaffen und leichte Waffen in verstärktem Maße sicherzustellen, im Zuge der Umsetzung spezifischer und gezielter Aktionspläne durch die zuständigen Polizeibehörden erreicht worden.
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1. |
Kontrolle des erlaubten Handels mit Waffen in allen Phasen (Einfuhr, Handel, Besitz, Verwendung); |
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2. |
Intensivierung der Kontrollen — in Zusammenarbeit mit anderen griechischen Behörden —, die darauf abzielen, unerlaubt eingeführte, gehandelte, gehaltene und verwendete Kleinwaffen und leichte Waffen aufzuspüren und einzuziehen. |
Maßnahmen zur Kontrolle des erlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen:
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Die griechischen Polizeibehörden betreiben eine elektronische Datenbank, die bei der nationalen Zentralbehörde für den Informationsaustausch angesiedelt ist; sie können Informationen über alle legal gehandelten und in legalem Besitz befindlichen Waffen unmittelbar entgegennehmen und weiterleiten. Die Datenbank wird laufend aktualisiert und enthält alle Änderungen hinsichtlich des Besitzstatus bei Kleinwaffen und leichten Waffen. |
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Alle verlorenen, gestohlenen oder sonst wie abhanden gekommenen Waffen werden im Hinblick auf ihre Sicherstellung oder ihre Verwendung als Beweismittel in einem Strafverfahren ebenfalls in diese Datenbank aufgenommen. Dadurch wird ihre Identifizierung erleichtert, falls sie aufgespürt werden. Die Datenbank enthält Angaben über den bisherigen Verbleib jeder Waffe, von ihrer Einfuhr bis zu ihrem rechtmäßigen Endbesitzer (Waffenregister). Darüber hinaus erleichtert sie den Informationsaustausch über Kleinwaffen und leichte Waffen mit anderen Behörden in Griechenland und im Ausland. |
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Für jedes zum Waffenhandel rechtlich befugte Unternehmen sind spezifische Kontrollen eingeführt worden. Die Daten aus diesen Kontrollen werden mit den Daten in der elektronischen Datenbank abgeglichen. |
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Das Gesetz 2168/1993 und die einschlägigen Ministerialbeschlüsse bilden den wesentlichen Rechtsrahmen Griechenlands in Bezug auf Waffen und Schusswaffen. Dieses Gesetz, auf dessen Einhaltung streng geachtet wird, wurde an die Richtlinie 91/477/EWG und an das Schengener Durchführungsübereinkommen angeglichen. In einigen Fällen enthält der Rechtsrahmen sogar strengere Bestimmungen (Artikel 15 des Gesetzes 2168/1993 und Artikel 272 des Strafgesetzbuches in der durch das Gesetz 2928/2001 geänderten Fassung). |
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Für den erlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen (Einfuhr, Ausfuhr, Handel und Durchfuhr) ist eine besondere Genehmigung erforderlich, die von der zuständigen Behörde gemäß dem Gesetz 2168/1993 ausgestellt wird. |
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Die Zusammenarbeit mit anderen Strafverfolgungsbehörden (Hafen- und Zollbehörden, Task Force für Wirtschaftsdelikte) sowie mit den Militärbehörden ist ausgezeichnet; mit den zuständigen Behörden der Länder, aus denen Waffen nach Griechenland eingeführt werden, findet ein Informationsaustausch statt. |
Maßnahmen zur Kontrolle des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen:
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Da die internationale Zusammenarbeit für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unverzichtbar ist, hat Griechenland mit seinen Nachbarländern Übereinkommen über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit geschlossen und beteiligt sich an regionalen und internationalen\Organisationen und Initiativen (Initiative für die Adria und das ionische Meer, Südosteuropäische Kooperationsinitiative (SECI), EUROPOL-INTERPOL). |
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Fahrzeuge und Personen werden bei der Einreise nach Griechenland an den bestehenden Grenzübergangsstellen kontrolliert. |
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Kontrollen werden laufend an den Land- und Seegrenzen durchgeführt (in Zusammenarbeit mit den Hafenbehörden), um die unerlaubte Einfuhr von Waffen durch Personen, die illegal nach Griechenland einreisen, zu verhindern. |
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Alle offen gelegten Fälle werden eingehend untersucht, damit etwaige Netzwerke im Bereich des unerlaubten Handels mit Waffen aufgedeckt und zerschlagen werden können. |
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Besondere Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden und Stellen in Gebieten getroffen, die in zunehmendem Maße mit Problemen im Zusammenhang mit dem Handel, dem Besitz und der Verwendung von Waffen konfrontiert sind. |
Nachstehend sind die von der griechischen Polizei 2007 sichergestellten Waffen aufgelistet, die bei Straftaten verwendet oder aufgespürt wurden. Diese Waffen sind Beweismittel in eingeleiteten strafrechtlichen Verfahren, und die zuständigen Gerichte werden bei der Anhörung in jedem einzelnen Verfahren gemäß Artikel 16 des Gesetzes 2168/1993 über ihre künftige Verwendung entscheiden.
Bei den sichergestellten Waffen handelt es sich um:
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186 automatische Gewehre; |
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404 Pistolen; |
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141 Handfeuerwaffen; |
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696 Jagdgewehre. |
Insgesamt sind dies 1 427 Kleinwaffen und leichte Waffen.
IRLAND
In den letzten Jahren ist vom Zoll bei der Einfuhr eine steigende Zahl unerlaubter Schusswaffen und dazugehöriger Teile aufgespürt und beschlagnahmt worden. Diese Steigerung ist unter anderem auf die zunehmende Gewalt beim Drogenhandel und -schmuggel zurückzuführen. In den letzten Monaten hat der Zoll regelmäßig Schusswaffen sowie dazugehörige Munition und Teile aufgespürt, zu denen großkalibrige automatische Waffen, Laser für Nachtsichtgeräte, Ausrüstungen für die Herstellung und Änderung von Munition usw. zählen. Bei den meisten Funden handelt es sich um illegale Waffen aus den Vereinigten Staaten.
Die Drogenbekämpfungsstelle des Zolls (Customs Drugs Law Enforcement Unit — CDLE) ist die nationale und internationale Ansprechstelle des Zolldienstes der irischen Steuerbehörde für Schusswaffen und Munition. Informationen bzw. Erkenntnisse im Zusammenhang mit verdächtigen Einfuhren werden regelmäßig zwischen den ermittelnden Zollbeamten, den zuständigen Beamten der Drogenbekämpfungsstelle und den zuständigen Beamten der Abteilung für Kriminalität und Sicherheit im Polizeihauptquartier (Crime and Security Branch of Garda (Police) Headquarters) ausgetauscht. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit lässt sich leichter feststellen, ob es sich bei Einfuhren um einfache Verstöße gegen die Genehmigungspflicht oder um Straftaten im Rahmen der organisierten Kriminalität handelt.
Zwischen den Beamten der CDLE und der irischen Kriminalpolizei (Garda (Police) National Bureau of Criminal Investigation) wurde ein spezifischer Mechanismus für die Zusammenarbeit geschaffen, um die gemeinsame Durchführung von Strafverfolgungsmaßnahmen, z.B. kontrollierte Lieferungen, zu vereinfachen, wenn Erkenntnisse und Beweismaterial vorliegen, die auf organisierte Kriminalität schließen lassen. In den letzten Monaten wurde eine kontrollierte Lieferung von Munition durchgeführt, außerdem wurden in einem Fall gemeinsame Ermittlungen in Bezug auf die Einfuhr von automatischen Waffen durch am Drogenhandel beteiligte Tätergruppierungen durchgeführt.
CDLE hat dabei mitgewirkt, den Schulungsbedarf für Zollbeamte im Hinblick auf die Erkennung von Schusswaffen, Teilen davon und von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Waffen und den sicheren Umgang damit zu ermitteln, und ist derzeit damit befasst, in Zusammenarbeit mit der nationalen Polizei (Garda Siochana) und der Armee Schulungsmaßnahmen zu konzipieren.
ITALIEN
Im Juni 2000 wurde unter der Federführung des Außenministeriums die Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Kleinwaffen und leichte Waffen“ eingerichtet, der Vertreter der zuständigen Ministerien, der Strafverfolgungsbehörden und der einschlägigen Herstellerverbände angehören; ihre letzte Sitzung fand am 18. Februar 2008 statt.
Die Gruppe bietet einen angemessenen Rahmen, in dem die relevantesten Aspekte, einschließlich wichtiger Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene, diskutiert werden.
Im Februar 2008 konzentrierten sich die Diskussionen im Wesentlichen auf die Vorbereitung der Dritten Zweijährlichen Tagung der Vertragsstaaten (BMSP3) des Aktionsprogramms zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen. Den Anweisungen und Vorschlägen des designierten Vorsitzenden der BMSP3 wurde gebührend Rechnung getragen.
Die italienischen Streitkräfte vernichteten 2007 folgende eigene Bestände an Kleinwaffen und leichten Waffen in Italien, die als überschüssig eingestuft worden waren:
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16 872 Pistolen vom Typ Beretta (Mod. „34“); |
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130 645 Gewehre vom Typ Garand M1; |
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11 812 Sturmgewehre vom Typ FAL BM59; |
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10 596 sonstige Waffen. |
Insgesamt wurden auf diese Weise 169 925 Kleinwaffen und leichte Waffen vernichtet.
LITAUEN
Litauen hat für den Berichtszeitraum 2007 folgende nationale Berichte und Fragenkataloge über Kleinwaffen und leichte Waffen übermittelt:
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Freiwilliger Bericht im Rahmen des VN-Aktionsprogramms für Kleinwaffen und leichte Waffen; |
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Informationen für das VN-Verzeichnis konventioneller Waffen; |
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Jahresbericht im Rahmen des Verhaltenskodex der EU für Waffenausfuhren; |
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jährliche Angaben über Ein- und Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen und über Kleinwaffen und leichte Waffen, die nach Maßgabe des OSZE-Dokuments über Kleinwaffen und leichte Waffen als überschüssig identifiziert und/oder beschlagnahmt und vernichtet wurden; |
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OSZE-Fragenkatalog über die Politik und/oder die nationale Praktiken und Verfahren für die Ausfuhr konventioneller Waffen und damit verbundener Technologie; |
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regelmäßige Berichte über die Ausfuhr von Waffen und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck im Rahmen des Wassenaar-Arrangements. |
MALTA
Die Regierung Maltas hat, wie unten dargelegt, strenge Instrumente und Maßnahmen eingeführt, um die Ein- und Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen nach Malta bzw. aus Malta zu kontrollieren.
Malta verfügt über keine nationale Koordinierungsbehörde, die für Kleinwaffen und leichte Waffen zuständig wäre. Malta hat jedoch im Einklang mit dem VN-Aktionsprogramm gegen Kleinwaffen und leichte Waffen eine nationale Kontaktstelle eingerichtet, die Verbindungen zu anderen einschlägigen nationalen Behörden und Einrichtungen unterhält, wie etwa zu den maltesischen Streitkräften und den Zoll- und Handelsbehörden.
Im Falle der aus Drittländern eingeführten Kleinwaffen und leichten Waffen müssen zunächst die erforderlichen Genehmigungen und die Abfertigung durch die Polizei und die Handelsabteilung des Trade Services Directorate erfolgen, bevor die betreffenden Waffen vom Zoll frei gegeben werden. Dieses Verfahren gilt für alle Zolldienststellen an allen Grenzübergängen. Im Falle des innergemeinschaftlichen Warenhandels hingegen wird so verfahren, dass alle Einfuhren von Kleinwaffen und leichten Waffen von dem zuständigen Zollspediteur oder Frachtführer dem Zoll vorgeführt werden. Sie werden dann den zuständigen Stellen zur Erteilung der erforderlichen Genehmigungen und zur Abfertigung zugeleitet, wodurch eine bessere Kontrolle solcher Waren im Hinblick auf die nationale Sicherheit gewährleistet ist.
PORTUGAL
Die Bemühungen zur Förderung der Zusammenarbeit, der Koordinierung und des Informationsaustauschs zwischen den Verwaltungs- und den Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie zur Verhütung des unerlaubten Handels damit wurden fortgeführt. Mit der 2005 erfolgten Einsetzung einer Koordinierungsgruppe aus Vertretern des Außenministeriums, des Verteidigungsministeriums, des Innenministeriums, der portugiesischen Nachrichtendienste und des Finanzministeriums konnte zu einer besseren Vernetzung der Arbeit aller beteiligten Einrichtungen beigetragen werden.
Streit- und Sicherheitskräfte sind die einzigen befugten Endnutzer militärischer Waffen, und die diesbezüglichen Bestände stehen unter strenger Aufsicht. Die Waffen werden in speziellen Einrichtungen unter Einhaltung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen gelagert. Die Frage der Verwaltung von Kleinwaffenlagern ist umfassend in der Verordnung 933/2006 geregelt, in der verschiedene Sicherheitsverfahren festgelegt sind.
Bei Waffen für zivile Zwecke wird die Bestandsverwaltung durch ein zentrales EDV-System, das von der Polizei betrieben wird, kontrolliert.
Die unerlaubte Herstellung, der unerlaubte Erwerb, Besitz, Transport, die unerlaubte Aufbewahrung und der unerlaubte Handel (einschließlich Vermittlungsgeschäfte) von Kleinwaffen und leichten Waffen steht nach dem Gesetz 5/2006 (Artikel 86 und 87) unter Strafe. Die Sanktionen reichen von Geldstrafen bis hin zu Gefängnisstrafen bis zu 10 Jahren.
2007 wurden insgesamt 1 542 Waffen und 605 432 Stück Munition sichergestellt; 2 889 wurden den Behörden übergeben.
SLOWAKEI
Die Slowakische Republik hat angemessene Rechtsvorschriften und die erforderlichen administrativen Maßnahmen eingeführt, um Herstellung, Besitz, Kennzeichnung und Handel von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie den Handel mit diesen Waffen zu kontrollieren. Ein effizientes Ausfuhrkontrollsystem versetzt die Behörden in die Lage, Waffenbewegungen jederzeit und im gesamten Hoheitsgebiet der Slowakei festzustellen und zu überwachen.
Um die unerlaubte Herstellung von Kleinwaffen und leichten Waffen und den unerlaubten Handel damit oder ihre Umlenkung an Unbefugte zu verhindern, übt die Slowakei eine effiziente Kontrolle über die Herstellung von Kleinwaffen und leichten Waffen und über den Außenhandel und den Binnenhandel in all seinen Aspekten aus.
Dieses System trägt effizient zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit konventionellen Waffen in der Slowakischen Republik bei.
SLOWENIEN
In Slowenien ist das Außenministerium weiterhin die koordinierende Behörde für die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms. Das Ministerium ist auch für die außenpolitischen Maßnahmen Sloweniens im Hinblick auf Kleinwaffen und leichte Waffen zuständig. Als Mitglied der EU ist Slowenien verpflichtet, sich an bestimmten Maßnahmen internationaler und regionaler Organisationen zu beteiligen. Das Innenministerium kontrolliert die Ein- und Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen, und das Verteidigungsministerium ist zuständig für die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen für militärische Zwecke. Die slowenische Polizei und der Zoll sind verantwortlich für die Kontrolle der Staatsgrenzen und der Grenzübergänge. Sie nehmen eine direkte Kontrolle der über die Staatsgrenzen verbrachten Waren vor. Die Polizei hat beträchtliche Mengen von Kleinwaffen und leichten Waffen beschlagnahmt, die Einzelpersonen durch das Staatsgebiet transportieren wollten.
Mit dem Erlass der Regierung vom 21. Februar 2008 ist die Mitwirkung der nationalen Kontaktstelle für Kleinwaffen und leichte Waffen verlängert worden. Die nationale Koordinierungsstelle für Kleinwaffen und leichte Waffen soll gemeinsam mit anderen einschlägigen staatlichen Stellen nationale politische Strategien im Hinblick auf Kleinwaffen und leichte Waffen ausarbeiten und koordinieren. Die nationale Kontaktstelle für Kleinwaffen und leichte Waffen besteht aus Vertretern des Außenministeriums, des Innenministeriums, des Verteidigungsministeriums, des Finanzministeriums, des Verkehrsministeriums und des Slowenischen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes.
2007 ist Slowenien dem Schengen-Raum beigetreten. Für die Regierung ist diese Integration eine wichtige Priorität. In den letzten Jahren hat Slowenien schrittweise zusätzliche Polizeibeamte an seinen Grenzübergängen eingesetzt, so dass ihre Zahl sich derzeit auf 2 800 Personen beläuft.
SPANIEN
Die verschiedenen Ministerialabteilungen, die mit der Koordinierung der Maßnahmen und dem Informationsaustausch im Bereich der Kleinwaffen und leichten Waffen sowie der dazugehörigen Munition betraut sind, haben regelmäßig Sitzungen über diese Frage veranstaltet, insbesondere im Rahmen des Ständigen interministeriellen Ausschusses für Waffen und Sprengstoff (CIPAE, zwei Sitzungen pro Monat), des interministeriellen Ausschusses für den Außenhandel mit Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (JIMDDU, eine Sitzung pro Monat) und der mit dem Aufspüren von Kleinwaffen und leichten Waffen und der Bekämpfung des illegalen Handels betrauten Arbeitsgruppen.
SCHWEDEN
In Schweden galt vom 1. März bis 31. Mai 2007 eine landesweite Schusswaffenamnestie. Diese Amnestie war in den Medien, einschließlich des staatlichen Fernsehens, angekündigt worden. Den Bürgern, die im angegebenen Zeitraum ihre Schusswaffen bei der örtlichen Polizei ablieferten, war Anonymität zugesichert worden. Die Amnestie galt als Erfolg. Es wurden 13 570 Waffen und über 14 Tonnen Munition abgegeben. In der Hauptsache handelte es sich um alte Jagdgewehre, es waren jedoch auch Pistolen und Revolver und sogar einige vollautomatische Feuerwaffen darunter. Alle abgegebenen Waffen sind vom Nationalen Labor für Forensik zu vernichten.
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Das Vereinigte Königreich bleibt bei der Bekämpfung der globalen Bedrohung für Frieden, Sicherheit und Entwicklung, die von der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen ausgeht, nach wie vor der vollständigen Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten verpflichtet und unterstützt deshalb uneingeschränkt die Gemeinsame Aktion betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen.
Die Strategie für Sicherheit und Eindämmung von Kleinwaffen (Security and Small Arms Control Strategy) der Gemeinsamen Planungsstelle für Konfliktverhütung (Conflict Prevention Pool), die von Außen-, Verteidigungs- und Entwicklungshilfeministerium gemeinsam durchgeführt wird, trägt zu der umfassenderen Unterstützung seitens des Vereinigten Königreichs für die Konfliktverhütung bei, indem die langfristigen strukturellen Ursachen von Konflikten bekämpft sowie regionale und nationale Spannungen und Gewalt abgebaut werden und der Wiederaufbau in post-Konflikt-Situationen unterstützt wird. Das Vereinigte Königreich hat seit 2001 über 31 Mio. GBP zur Unterstützung von Maßnahmen bereitgestellt, die darauf abzielen, das Angebot an Kleinwaffen und leichten Waffen, die Nachfrage danach und ihre Verfügbarkeit einzuschränken. Das Vereinigte Königreich hat die VN, die EU, regionale und subregionale Partner sowie NRO-Partner dabei unterstützt, Waffen einzusammeln und zu vernichten, Waffenlager besser zu sichern, regionale Kontrollvereinbarungen auszuarbeiten und durchzuführen, nationale Rechtsvorschriften auszuarbeiten, Kapazitäten zur Waffenkontrolle aufzubauen und Kampagnen zur Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Website des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) vermittelt einen umfassenden Überblick über die Maßnahmen, die das Vereinigte Königreich zur Durchführung des vorgenannten VN-Aktionsprogramms sowie im Zusammenhang mit dem internationalen Rückverfolgungsinstrument ergriffen hat: http://www.un-casa.org/CASACountryProfile/PoANationalReports/2008@205@UK%202008.doc
I.B. Neue Rechtsvorschriften, Überprüfung der Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften in der Praxis
Mehrere Mitgliedstaaten haben im Jahr 2008 neue Rechtsvorschriften erlassen oder überprüfen zur Zeit bestehende Rechtsvorschriften. Nachstehend finden sich nähere Informationen hierzu:
BELGIEN
Durch das Gesetz vom 8. Juni 2006 wurde das belgische Waffenrecht verschärft, indem insbesondere die Kategorien der verbotenen Waffen erweitert wurden. Personen, in deren Besitz sich solche Waffen befinden, sind nun aufgefordert, diese bis zum 31. Oktober 2008 der Polizei zu übergeben oder sie in nicht verbotene Waffen umwandeln zu lassen. Nach Informationen des belgischen Innenministeriums wurden auf dieser Grundlage bisher bereits etwa 120 000 Waffen von der Polizei eingesammelt.
BULGARIEN
Während des Berichtszeitraums 2007 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, dass die Aus- und Einfuhr und den Transfer von Kleinwaffen und leichten Waffen regelt. Dieses neue Gesetz zur Ausfuhrkontrolle von Waffen sowie Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und die zugehörige Durchführungsverordnung bilden die Grundlage des Ausfuhrkontrollsystems der Republik Bulgarien. Die geltenden Rechtsvorschriften spiegeln den einschlägigen EU-Besitzstand im Bereich der Ausfuhrkontrolle wider, einschließlich der im EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren (im Dezember 2008 in einen Gemeinsamen Standpunkt umgewandelt) festgelegten Kriterien und Grundsätze sowie einschließlich des Gemeinsamen Standpunkts betreffend die Überwachung von Waffenvermittlungstätigkeiten von 2003, der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 des Rates und weiterer EU-Dokumente. Die Rechtsvorschriften enthalten auch einen zweistufigen Genehmigungs- und Kontrollmechanismus, wonach ein Unternehmen über eine Tätigkeitsgenehmigung für den internationalen Waffenhandel verfügen muss, bevor es eine Genehmigung (oder Bewilligung, wie es in Bulgarien heißt) für Sondertransfers beantragen kann.
Die Tätigkeitsgenehmigung wird vom Interministerial Council on the Military-Industrial Complex and Mobilization Preparedness im Ministerrat erteilt und berechtigt zum internationalen Handel mit Waffen, zum Transport von Waffen und zu Waffenvermittlungstätigkeiten. Die Tätigkeitsgenehmigung wird in Betracht kommenden Einrichtungen erteilt, die die ausdrücklich im Ausfuhrkontrollgesetz festgelegten Kriterien der wirtschaftlichen Stabilität und der Verlässlichkeit erfüllen.
Die Tätigkeitsgenehmigung wird zunächst vorläufig für ein Jahr erteilt und kann leistungsabhängig auf drei Jahre verlängert werden. Nach den neuen bulgarischen Rechtsvorschriften müssen alle Personen, die Vermittlungstätigkeiten ausüben, über eine gültige vom Interministerial Council ausgestellte Registrierungsbescheinigung verfügen. Sofern sie die Kriterien der wirtschaftlichen Stabilität und der Verlässlichkeit erfüllen, hat die Registrierung eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren.
Sondertransfer-Genehmigungen werden fallweise von der Interministerial Commission for Export Control and Non-Proliferation of WMD im Ministerium für Wirtschaft und Energie erteilt. Diese Genehmigungen gelten für ein Jahr und können um ein halbes Jahr verlängert werden. Bei den erteilten Genehmigungen kann es sich um Ausfuhr-, Einfuhr-, Transfer- und Durchfuhrgenehmigungen handeln.
Personen, die eine Vermittlungstätigkeit ausüben, müssen für jedes Vermittlungsgeschäft eine Vermittlungsgenehmigung beantragen.
Bulgarien führt eine nationale Liste kontrollierter Ziel- bzw. Zweckbestimmungen, insbesondere eine Liste von Ländern und Organisationen, gegen die Bulgarien Embargos oder Restriktionen verhängt hat. Diese Liste wird regelmäßig entsprechend den Resolutionen des VN-Sicherheitsrats und den Beschlüssen der Europäischen Union und der OSZE aktualisiert.
Wird ein Antrag auf Genehmigung von Sondertransfers gestellt, so muss der Antragsteller das Original der Endverbleibserklärung vorlegen, deren Echtheit — auch auf diplomatischem Wege — überprüft wird. Der Inhalt der Endverbleibserklärung steht vollständig im Einklang mit der Referenzliste zu allgemein üblichen Endverbleibserklärungen des Wassenaar-Arrangements und den Praxisleitlinien, die im Anwenderleitfaden zum EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren (der kürzlich in einen Gemeinsamen Standpunkt umgewandelt wurde) aufgeführt sind.
Die bulgarischen Rechtsvorschriften und Verfahren für die Ausfuhrkontrolle umfassen zudem noch Garantien, die nach erfolgter Lieferung greifen. Jeder Antragsteller muss eine Wareneingangsbescheinigung vorlegen, die von der zuständigen Behörde des Endbestimmungslandes ausgestellt sein muss. Es besteht außerdem eine gesetzliche Vorschrift, wonach Vor-Ort-Inspektionen durchgeführt werden können, wenn dies für erforderlich gehalten wird.
ZYPERN
Die Ausfuhr, die Durchfuhr und die Weiterverbringung (Wiederausfuhr) von Kleinwaffen und leichten Waffen wird durch den Ministerialerlass 257/2005 — Verteidigungserlass (Regelung der Ausfuhr von militärischer Ausrüstung) von 2005 —, geändert durch Ministerialerlass 165/2008, geregelt. Der vorgenannte Erlass steht im Einklang mit dem EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren und der einschlägigen Erklärung des Rates vom 13. Juni 2000 (2000/C 191/01). Die Zuständigkeit für die Erteilung von Genehmigungen für die Ausfuhr, die Weiterverbringung (Wiederausfuhr) und die Durchfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen liegt beim Ministerium für Handel, Industrie und Tourismus. Die Durchsetzung der Kontrollen obliegt gemäß den Zollgesetzen den Zollbehörden.
Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und die Verbringung von Kleinwaffen und leichten Waffen wird durch das Gesetz 113(I)/2004 über Schusswaffen und sonstige Waffen geregelt. Dieses Gesetz steht mit der Richtlinie 91/477/EG der Europäischen Union in der geänderten Fassung und der Erklärung des Rates 2000/C 191/01 in Einklang.
Die Herstellung von bestimmten Kleinwaffen und leichten Waffen wird durch das Gesetz 113(I)2004 (Teil III Artikel 7 Absatz 1) geregelt. Demnach ist die Herstellung durch zyprische Staatsbürger oder Gebietsansässige untersagt, sofern sie nicht im Besitz einer vom Polizeichef erteilten gültigen Genehmigung sind. Diese spezifische Genehmigung wird Staatsbürgern nach den im Gesetz festgelegten Bedingungen erteilt. Zu diesen Bedingungen gehört u. a., dass der Antragsteller keinen Eintrag im Strafregister hat, die Prüfung, ob der Besitz der Genehmigung nicht für ihn selbst, die Regierung oder die öffentliche Ordnung eine Gefahr darstellt, und dass er sich einer staatlich angeordneten medizinischen Untersuchung unterzogen hat. Die unerlaubte Herstellung, der unerlaubte Besitz und die unerlaubte Lagerung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der unerlaubte Handel damit werden durch das Gesetz 113(I)2004 geregelt. In dem Gesetz sind Haftstrafen von bis zu 15 Jahren und/oder Geldstrafen von bis zu 42 715 EUR bei Verstößen vorgesehen.
Im zyprischen Polizeihauptquartier wurde eine Sonderabteilung für Dokumentation (das nationale Waffenarchiv) eingerichtet, und eine elektronische Datenbank erleichtert den Austausch von Informationen über Kleinwaffen und leichte Waffen mit anderen zuständigen Stellen in der EU, mit regionalen Organisationen und mit anderen Ländern.
FRANKREICH
Embargos:
Der eine Änderung des Strafgesetzbuchs bewirkende Gesetzentwurf über Verstöße gegen Embargos und andere restriktive Maßnahmen ist am 10. Oktober 2007 vom Senat gebilligt worden und liegt nun der Nationalversammlung vor. Der Entwurf sieht strafrechtliche Sanktionen im Falle von Verstößen gegen Embargos oder restriktive Maßnahmen vor und enthält gemäß den Empfehlungen der Resolution 1196 des VN-Sicherheitsrats Definitionen für die Begriffe Embargo und restriktive Maßnahmen im französischen Recht.
Vermittlungstätigkeit:
Ein Gesetzentwurf, mit dem ein System zur Vorabgenehmigung von Vermittlungsvorgängen und Erwerbsvorgängen zum Zweck der Wiederveräußerung geschaffen werden soll, ist am 5. Juni 2007 beim Senat registriert worden. Dieses Kontrollsystem soll für alle in Frankreich wohnhaften oder niedergelassenen Personen gelten, die Erwerbs- und Wiederveräußerungstransaktionen im Ausland durchführen; es sind auch strafrechtliche Sanktionen vorgesehen. Durch die Einführung dieses Systems der Vorabkontrolle werden die Kontrollen ergänzt, denen natürliche und juristische Personen unterworfen sind, die einer Vermittlertätigkeit nachgehen.
IRLAND
In der kürzlich verabschiedeten EU-Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 91/447/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen wird den Bestimmungen des Schusswaffenprotokolls Rechnung getragen. Durch diese Richtlinie wird es für Irland leichter, das Protokoll in naher Zukunft zu ratifizieren.
Nach dem Inkrafttreten des Strafrechtsgesetzes 2006 hat der Justizminister eine nationale Amnestie für Schusswaffen und Angriffswaffen erlassen. Innerhalb von zwei Monaten konnten Gewehre, Munition und Angriffswaffen abgegeben werden, ohne dass ihre Besitzer wegen illegalen Waffenbesitzes belangt worden wären. Dennoch wurden alle abgegebenen Waffen forensisch untersucht, und eine Anklageerhebung gegen den Besitzer wäre möglich gewesen, sofern sich herausgestellt hätte, dass eine abgegebene Waffe bei der Begehung einer Straftat benutzt wurde. Landesweit wurden 1 002 Waffen bei der Polizei abgegeben. Im November 2006 hat der Justizminister obligatorische Mindeststrafen für bestimmte Verstöße gegen das Schusswaffengesetz eingeführt.
Zu diesen Verstößen zählen:
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1. |
der Besitz von Schusswaffen in Verbund mit dem Vorsatz, Leben zu gefährden: als Höchststrafe eine lebenslange Freiheitsstrafe und als obligatorische Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren; |
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2. |
der Einsatz von Schusswaffen mit dem Ziel, sich der Verhaftung zu widersetzen oder Fluchthilfe zu leisten: als Höchststrafe eine lebenslange Freiheitsstrafe und als obligatorische Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren; |
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3. |
der Besitz von Schusswaffen bei einer Fahrzeugentführung: als Höchststrafe eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und als obligatorische Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren; |
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4. |
der Besitz von Schusswaffen oder Munition unter verdächtigen Umständen: als Höchststrafe eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und als obligatorische Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren; |
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5. |
das Führen einer Schusswaffe in Verbrechensabsicht: als Höchststrafe eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und als obligatorische Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren; |
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6. |
das Verändern einer Schusswaffe: als Höchststrafe eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und als obligatorische Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. |
Wenn das Strafrechtsgesetz 2006 vollständig umgesetzt ist, müssen Personen, die eine reglementierte Schusswaffe besitzen möchten, beim Leiter der Polizeibehörde (Garda Commissioner) einen Antrag auf Erteilung einer Schusswaffenbescheinigung stellen und der Polizeibehörde gegenüber nachweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllen, die in Abschnitt 4 des Gesetzes über Schusswaffen von 1925, geändert durch das Strafrechtsgesetz 2006, festgelegt sind. Außerdem müssen Waffenhändler, die reglementierte Schusswaffen einführen oder lagern wollen, eine Sondergenehmigung des zuständigen Ministers erwirken.
ITALIEN
Italien hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und die dazugehörigen Protokolle (einschließlich des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit) am 16. März 2006 durch das Gesetz Nr. 146/2006 ratifiziert. Das italienische Gesetz über Schusswaffen wurde entsprechend geändert, so dass nun Angaben sowohl zu den Schusswaffen als auch zu den im Herstellungsland vorgenommenen Kennzeichnungen mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen.
LETTLAND
2007 wurden an den bestehenden Rechtsvorschriften einige Änderungen vorgenommen, um die Ausfuhrkontrollen für Kleinwaffen und leichte Waffen zu verschärfen. Außerdem wurden neue Vorschriften zur Festlegung nationaler Listen kontrollierter strategischer Güter sowie Verfahren zur Ausstellung der verschiedenen Arten von Genehmigungen erlassen.
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a) |
Gesetz vom 19. Juli 2007 über den Verkehr von Gütern mit strategischer Bedeutung. Mit diesem Gesetz soll die Kontrolle des Verkehrs strategischer Güter gemäß den nationalen und internationalen Anforderungen in Bezug auf die Überwachung der Aus- und Einfuhr, der Weitergabe und der Durchfuhr dieser Güter sichergestellt werden. In dem Gesetz sind die Aufteilung der Befugnisse der mit der Kontrolle strategischer Güter betrauten Instanzen, ihre Zuständigkeiten und ihre Zusammenarbeit geregelt sowie die in dem Gesetz verwendeten Begriffe, einschließlich des Begriffs der Vermittlungstätigkeit, definiert. In dem Gesetz ist ferner geregelt, welche Befugnisse der Ausschuss für die Kontrolle strategischer Güter bezüglich der Beurteilung von Anträgen auf Erteilung einer Genehmigung hat; außerdem ist darin das Verfahren für die Begutachtung und Identifizierung bestimmter Güter geregelt. |
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b) |
Gesetz vom 3. Januar 2007 über die Umsetzung der von internationalen Organisationen verhängten Sanktionen. Von den Vereinten Nationen oder der EU verhängte Sanktionen werden in Lettland entweder im Wege von EU-Verordnungen oder durch Gesetze umgesetzt. Die Sanktionen können durch Anwendung einer der drei im Gesetz über die Umsetzung der von internationalen Organisationen verhängten Sanktionen vorgesehenen Arten von Umsetzungsmaßnahmen verwirklicht werden, nämlich durch finanzielle Restriktionen, geschäftliche (vertragliche) Restriktionen und Reisebeschränkungen. |
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c) |
Verfügung Nr. 747 des Ministerkabinetts vom 6. November 2007„Verfahren für die Ausstellung von Genehmigungen und sonstigen Dokumenten für die Kontrolle strategischer Güter“. In dieser Regelung werden die Verfahren für die Erteilung, die Verweigerung und die Aufhebung von Einfuhr-, Ausfuhr-, Weitergabe- oder Durchfuhrgenehmigungen für militärische Güter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck sowie von Endverbleibserklärungen, internationalen Einfuhrbescheinigungen und Wareneingangsbescheinigungen festgelegt. |
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d) |
Verfügung Nr. 701 des Ministerkabinetts vom 16. Oktober 2007„Gesetz über die Einsetzung des Ausschusses für die Kontrolle strategischer Güter“. In dieser Regelung werden die Aufgaben und Zuständigkeiten des Ausschusses festgelegt. |
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e) |
Verfügung Nr. 736 des Ministerkabinetts vom 11. Oktober 2007„Verfahren für die Ausstellung — durch die Staatspolizei — von Genehmigungen für die Verbringung von Feuerwaffen und Munition innerhalb des Hoheitsgebiets der EU-Mitgliedstaaten“. In dieser Regelung wird neben dem Verfahren zur Beantragung von Genehmigungen der Staatspolizei für die Verbringung von Feuerwaffen und Munition innerhalb der EU-Mitgliedstaaten auch das Verfahren für die Erteilung dieser Genehmigungen geregelt. Die Regelung berücksichtigt die Vorschriften der Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen und der Richtlinie 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke. |
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f) |
Verfügung Nr. 645 des Ministerkabinetts vom 25. September 2007„Die nationale Liste von Gütern und Dienstleistungen mit strategischer Bedeutung“. Diese neue Verfügung enthält eine Liste der Güter, die ergänzend zu den in der Verordnung (EG) 1334/2000 des Rates und in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU aufgeführten Gütern der Kontrolle unterliegen. Nach der jetzt geltenden Verfügung wird diese Liste von der Regierung genehmigt, im Gegensatz zum vorherigen Verfahren, wonach der Ausschuss für die Kontrolle strategischer Güter dafür zuständig war. |
2007 konnten 28 Straftaten im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Erwerb, der Lagerung und der Verwendung von Waffen, Munition und Explosivstoffen in Lettland aufgeklärt werden. Die Straftaten betrafen mehrheitlich illegal aufbewahrte Jagdgewehre. 2007 haben die staatspolizeilichen Stellen des Innenministeriums der Republik Lettland 82 Schusswaffen beschlagnahmt. In 227 Fällen wurde eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet.
LITAUEN
Die Regierung der Republik Litauen hat am 8. August 2007 die Gemeinsame Militärgüterliste geändert, um den Änderungen Rechnung zu tragen, die an der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU vorgenommen worden waren.
Am 29. August 2007 hat die litauische Regierung die Liste der Staaten, gegenüber denen ein Verbot der Aus- und Durchfuhr von in der Gemeinsamen Militärgüterliste erfassten Gütern und ein Verbot der Vermittlung im Rahmen von Verhandlungen und Transaktionen in Bezug auf die in der Gemeinsamen Militärgüterliste erfassten Gütern gilt, geändert, um Änderungen bei restriktiven Maßnahmen (Waffenembargos) Rechnung zu tragen, die vom VN-Sicherheitsrats beziehungsweise der Europäischen Union verhängt wurden.
Am 21. Dezember 2007 wurde das Gesetz über die Kontrolle von Waffen und Munition geändert, unter anderem um das Verfahren der Kontrolle von Vermittlungstätigkeiten noch besser an die Vorschriften der Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen anzupassen.
LUXEMBURG
Luxemburg hat im Jahr 2007 keine neuen Rechtsvorschriften erlassen.
Das Gesetz vom 15. März 1983 betreffend Waffen und Munition und die großherzogliche Verordnung vom 31. Oktober 1995 über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waffen, Munition und Gerät, die besonders für eine militärische Verwendung bestimmt sind, sowie von diesbezüglicher Technologie, bilden die einschlägige Rechtsgrundlage in diesem Bereich. Sie sind im Mémorial (Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg) veröffentlicht worden. Eine Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften läuft.
Damit die internationale Koordinierung im Bereich der Kleinwaffen und leichten Waffen gewährleistet ist, sorgt das Außenministerium für die Kontakte zu den anderen Staaten und Organisationen.
Verbotene Waffen
Nach Artikel 4 des Gesetzes vom 15. März 1983 über Waffen und Munition ist die Einfuhr, die Herstellung, das Umrüsten, die Instandsetzung, der Erwerb, der Kauf, das Halten, die Lagerung, die Beförderung, das Führen, die Verbringung, der Verkauf oder die Ausfuhr von bestimmten Typen von Waffen und Munition sowie der Handel damit untersagt. Unbeschadet dieser Bestimmung kann der Justizminister jedoch insbesondere Folgendes genehmigen:
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a) |
die Einfuhr, den Erwerb, den Kauf, die Beförderung, das Halten, den Verkauf, die Überlassung oder die Ausfuhr von Waffen und Munition, die Antiquitäten, Kunstwerke oder Dekorationsartikel darstellen oder als Teil einer Sammlung oder einer Ausstellung dienen sollen, oder den Handel damit; die Genehmigung kann an die Bedingung geknüpft werden, dass die Waffe dauerhaft unbrauchbar gemacht wurde; |
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b) |
die Einfuhr, den Erwerb, den Kauf, die Beförderung, das Halten, den Verkauf, die Überlassung oder die Ausfuhr von Waffen und Munition für wissenschaftliche oder Bildungszwecke; |
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c) |
die Einfuhr, die Ausfuhr oder die Durchfuhr von Waffen aus dem Ausland, die für ein anderes Land bestimmt sind. |
Diese Genehmigung kann an die Bedingung geknüpft werden, dass die vorgenannten Waffen nicht für andere als die oben angegebenen Zwecke verwendet werden dürfen.
In Luxemburg besteht kein nationales Kennzeichnungssystem, das im Zusammenhang mit der Herstellung und/oder der Einfuhr von Kleinwaffen Anwendung findet. Das Großherzogtum besitzt keine Waffenfabrik. Büchsenmacher sowie Waffenhändler und Munitionshändler müssen ein Register führen, in dem die ein- und ausgehenden Waffen unter Angabe der Marke, des Kalibers und der Seriennummer jeder Waffe sowie des Namens und der Anschrift des Lieferers und des Käufers verzeichnet sind.
Das Register muss auch die Nummer und das Ausstellungsdatum der ministeriellen Genehmigung enthalten. Es muss Vertretern der Behörden auf deren Verlangen hin vorgelegt werden. Büchsenmacher und Waffenhändler können aufgefordert werden, dem Justizminister eine Kopie des von ihnen geführten Registers auszuhändigen. Der Justizminister legt die Höchstmengen von Waffen und Munition fest, die Büchsenmacher und Waffenhändler auf Lager halten dürfen.
Bei Krawallen, verdächtigen Menschenansammlungen oder Störungen der öffentlichen Ordnung kann der Justizminister anordnen, dass Waffen- und Munitionsgeschäfte bzw. -lager geschlossen oder geräumt werden und ihr Inhalt an einen bestimmten Ort verbracht wird.
Verstöße gegen das Gesetz vom 15. März 1983 werden mit Freiheitsstrafen von acht Tagen bis zu fünf Jahren geahndet.
Ausfuhr
Wird eine Waffe im Großherzogtum für Ausfuhrzwecke erworben, so beantragt der Büchsenmacher beim Justizministerium, dass dem Verkäufer eine Genehmigung für die Ausfuhr der Waffe, d. h. die Beförderung vom Ort des Erwerbs bis zur Grenze, ausgestellt wird. Anträgen auf Ausfuhrgenehmigungen für Waffen, Munition und Gerät speziell für militärische Zwecke und damit verbundene Technologie muss eine internationale Einfuhrgenehmigung oder eine Endverbleibserklärung beigefügt werden. Die großherzogliche Verordnung vom 31. Oktober 1995 in der geänderten Fassung sieht vor, dass der für auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Zusammenarbeit zuständige Minister Form und Inhalt dieser Dokumente festlegt.
In Anwendung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (Artikel 11) setzt Luxemburg die anderen betroffenen Mitgliedstaaten über Genehmigungen für Ausfuhren in ihre jeweiligen Hoheitsgebiete in Kenntnis
Das Genehmigungsamt kann verlangen, dass Anträgen auf Durchfuhr von Waffen, Munition und Gerät speziell für militärische Zwecke und damit verbundener Technologie ein Dokument beigefügt wird, in dem die zuständigen Behörden des Herkunftslandes der Güter bescheinigen, dass die Ausfuhr in das angegebene Bestimmungsland genehmigt ist.
Anträgen auf Ausfuhr- oder Durchfuhrgenehmigungen muss eine vom Antragsteller unterzeichnete Verpflichtung beigefügt werden, dass die Aus- oder Durchfuhr gemäß dem Genehmigungsantrag erfolgt. Nach jeder Versendung von Gütern im Rahmen einer Ausfuhrgenehmigung muss der Ausführer binnen drei Monaten gegenüber dem Genehmigungsamt nachweisen, dass die Güter in dem in der Genehmigung angeführten Bestimmungsland angekommen sind und dass der Einführer dort ihre Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr veranlasst hat.
Dieser Nachweis wird entweder durch ein von den Zollbehörden des Einfuhrlandes ausgestelltes Dokument erbracht, aus dem hervorgeht, dass die ausgeführten Güter zur Überführung in den freien Verkehr in diesem Land angemeldet wurden, oder durch jedes andere Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Güter unmittelbar von der dafür bevollmächtigten Behörde im Einfuhrland oder von einem im Auftrag dieser Behörde handelnden Unternehmen in Empfang genommen worden sind.
Vernichtung von Waffen
Die in Luxemburg (von der luxemburgischen Armee, der Polizei des Großherzogtums und seinen Zollbehörden) angewandte Methode zur Vernichtung von Waffen ist die Zerstörung durch Zerlegen („destruction by severing“). Diese wird durch die Waffenmeistereien der genannten Stellen durchgeführt. Die zerlegten Metallteile werden in einem Container gesammelt und anschließend vom zuständigen Personal zu einem Stahlwerk gebracht, wo es in Anwesenheit von Zeugen in Elektrohochöfen eingeschmolzen wird. Im Anschluss daran wird ein Protokoll erstellt.
NIEDERLANDE
Die Niederlande haben im Jahr 2006 keine Änderung ihrer Rechtsvorschriften über Kleinwaffen und leichte Waffen vorgenommen.
POLEN
Das Gesetz vom 22. Juni 2001 zur Regelung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Bereich der Herstellung von Sprengstoffen, Waffen, Munition und von Technologie, die von den Streitkräften und der Polizei eingesetzt werden, und des Handels damit (Gesetzblatt der Republik Polen Nr. 67 Position 679 in geänderter Fassung) wurden geändert, um die polnischen Rechtsvorschriften an die Rechtsvorschriften der Europäischen Union anzugleichen.
Am 23. November 2004 hat der polnische Ministerrat die Verordnung über die Verhängung von Verboten und Beschränkungen für den Verkauf von Gütern mit strategischer Bedeutung für die Staatssicherheit (Gesetzblatt der Republik Polen Nr. 255 Position 2557 in geänderter Fassung) erlassen, die eine Liste von Staaten enthält, in die keine Waffen ausgeführt werden dürfen oder aber nur mit Einschränkungen. Die Verordnung wurde am 1. August 2007 entsprechend den internationalen Verpflichtungen, die sich für die Republik Polen aus ihrer Mitgliedschaft in den VN und in der EU ergeben, geändert und aktualisiert.
Außerdem wurden Änderungen an dem Gesetz vom 21. Mai 1999 über Waffen und Munition (Gesetzblatt der Republik Polen Nr. 53 Position 549 in geänderter Fassung) vorgenommen, die jedoch die Herstellung und Kennzeichnung von Waffen und den Handel damit nicht berühren.
Polen hat ansonsten keine Änderung an seinen Rechtsvorschriften zu Kleinwaffen und leichten Waffen vorgenommen.
PORTUGAL
Im Jahr 2006 ist ein neuer Rechtsrahmen für die Herstellung, die Instandsetzung, die Ein- und Ausfuhr, die Weitergabe, die Lagerung und die Verbringung, den Handel, die Erteilung von Genehmigungen, den Erwerb und den Besitz von Kleinwaffen und leichten Waffen, ihrer Bestandteile und der entsprechenden Munition in Kraft getreten.
Alle Güter, die in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU und in der Militärgüterliste des Wassenaar-Arrangements verzeichnet sind, unterliegen Ausfuhrkontrollen; dies gilt auch für Kleinwaffen und leichte Waffen.
Für jede Ein- und Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen ist eine Genehmigung erforderlich, die je nach militärischer oder ziviler Nutzung der Waffen von der Genehmigungsbehörde beim Verteidigungsministerium oder beim Innenministerium erteilt wird.
Für die Durchfuhr gelten die gleichen Vorschriften wie für die Ein- und Ausfuhr, es ist also eine Genehmigung bei der Genehmigungsbehörde einzuholen.
Die Anträge werden auf Einzelfallbasis geprüft. Jeder Antrag wird zudem vom Außenministerium unter Berücksichtigung außenpolitischer Interessen geprüft, unter anderem auf Einhaltung der Kriterien des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren.
Die Kriterien des Verhaltenskodex werden als Mindeststandards bei der Beurteilung von Anträgen auf Genehmigung verwendet. Ausfuhrgenehmigungen werden nicht erteilt, wenn seitens der VN, der EU oder der OSZE Embargos verhängt wurden. Für Kleinwaffen und leichte Waffen werden außerdem die 2002 verabschiedeten Leitlinien des Wassenaar-Arrangements herangezogen.
Die nationalen Kennzeichnungsverfahren stehen in vollem Einklang mit den bewährten Praktiken, die in internationalen Übereinkünften festgelegt sind, insbesondere im VN-Feuerwaffen-Protokoll, in den Praxisleitlinien für die Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen im Rahmen des Wassenaar-Arrangements, im Praxisleitfaden der OSZE zu Kennzeichnung, Registrierung und Nachverfolgbarkeit von Kleinwaffen und leichten Waffen und im Internationalen Rechtsinstrument zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen durch die Staaten.
Für militärisch genutzte Waffen verlangt das portugiesische Verteidigungsministerium die Kennzeichnung der ein- und ausgeführten Waffen mit Herstellername, Herstellungsland und Seriennummer der Waffe. Überdies wird darauf hingewirkt, dass die Kennzeichnung ergänzende Angaben wie beispielsweise Herstellungsjahr, Waffentyp/Waffenmodell und Kaliber umfasst.
Bei zivil genutzten Kleinwaffen ist nach Artikel 53 des Gesetzes 5/2006 jeder Hersteller verpflichtet, jede Waffe mit seinem Namen, dem Modell, dem Herstellungsjahr und der Seriennummer zu kennzeichnen. Auf die in Portugal hergestellten Schusswaffen sollte außerdem ein unverwechselbares Kennzeichen einer offiziellen vom portugiesischen Innenministerium anerkannten Einrichtung angebracht werden.
Werden Schusswaffen instandgesetzt und könnte diese Instandsetzung dazu führen, dass die Seriennummer entfernt wird, so sollten die Waffen vorab geprüft und gekennzeichnet werden.
Bei Waffen, denen eine entsprechende Kennzeichnung fehlt, nehmen die nationalen Behörden die erforderliche Korrektur vor.
Im portugiesischen Verteidigungsministerium wird ein ständig aktualisiertes Register über die Weitergabe von militärisch genutzten Waffen sowie über die im Besitz und in den Lagerbeständen der Streitkräfte und der Sicherheitskräfte befindlichen Waffen geführt.
Das portugiesische Innenministerium ist für das Register der zivil genutzten Kleinwaffen zuständig; dieses Register enthält Angaben zu hergestellten, eingeführten, ausgeführten und weitergegebenen Waffen. Jeder Registereintrag enthält folgende Angaben: Hersteller, Seriennummer, Modell, Kaliber und Angaben zur Transaktion (Datum, Beteiligte, Genehmigung).
Sonstige Fälle, wie beispielsweise Diebstahl, Verlust oder Beschlagnahme von Waffen, werden ebenfalls registriert.
RUMÄNIEN
Rumänien hat in Bezug auf Kleinwaffen und leichte Waffen keine neuen Initiativen eingeleitet und keine Änderungen am Primärrecht vorgenommen.
Eine Aktualisierung des Sekundärrechts erfolgte durch den Regierungsbeschluss Nr. 924/2007 betreffend die Liste von Militärgütern, die Ein- und Ausfuhrkontrollen und sonstigen Kontrollen unterworfen sind, und durch die Anordnung Nr. 200/2007 des Präsidenten der Nationalen Agentur für Ausfuhrkontrolle (ANCEX) zu Formblättern für globale Ausfuhrgenehmigungen sowie durch die Anordnung Nr. 155/2007 des Präsidenten, mit der der Konsultationsmechanismus für die Güterklassifizierung aktualisiert wurde.
SLOWAKEI
Im Rahmen der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Aktion der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen und des Programms der EU zur Verhütung und Bekämpfung des illegalen Handels mit konventionellen Waffen sowie im Hinblick auf die Rechtsvorschriften der Slowakei zu Kleinwaffen und leichten Waffen sind 2007 keine Änderungen vorgenommen worden.
SPANIEN
Die Abgeordnetenkammer hat das Gesetz 53/2007 vom 28. Dezember 2007 über die Kontrolle des Außenhandels mit Verteidigungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck gebilligt. Das Gesetz ist am 29. Januar 2008 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz ist Spanien heute eines der Länder, deren Rechtsvorschriften zu den anspruchsvollsten in diesem Bereich zählen. Das Gesetz 53/2007 enthält eine Bezugnahme auf das Aktionsprogramm der Vereinten Nationen und die von der VN-Generalversammlung verabschiedeten Resolutionen sowie auf das von der VN-Generalversammlung am 31. Mai 2001 verabschiedete Zusatzprotokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (auch als „Feuerwaffen-Protokoll der VN“ bezeichnet) und setzt alle darin enthaltenen Bestimmungen um.
Dieses neue Gesetz wirkt sich wie folgt aus:
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Die spanischen Rechtsvorschriften in diesem Bereich sind in den Rang eines Gesetzes erhoben, mit dem ein Instrument zur effizienteren Ausübung von Kontrollen zur Verfügung steht. |
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Durch das neue Gesetz werden neue Bestimmungen für den Außenhandel mit Verteidigungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt, mit denen uneingeschränkt den Verpflichtungen nachgekommen wird, die Spanien im Rahmen der verschiedenen internationalen Foren und der Nichtverbreitungsregelungen eingegangen ist. |
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Durch das neue Gesetz wird der Geltungsbereich der Kontrollen auf alle Arten von Feuerwaffen ausgedehnt, einschließlich Jagd- und Sportwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition, entsprechend der Resolution 55/225 der VN-Generalversammlung gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition. |
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In dem Gesetz werden ausdrücklich die acht Kriterien des Europäischen Verhaltenskodex für Waffenausfuhren sowie das von der OSZE festgelegte Kriterium für Ausfuhrgeschäfte im Zusammenhang mit Kleinwaffen und leichten Waffen berücksichtigt. |
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Und schließlich enthält das Gesetz die ausdrückliche Verpflichtung, die regionalen und internationalen Prozesse für eine verschärfte Kontrolle des Waffenhandels zu fördern und daran mitzuwirken, insbesondere im Hinblick auf die Annahme eines internationalen Vertrags über den Waffenhandel. |
Spanien hat am 7. Februar 2007 die Beitrittsurkunde zum VN-Feuerwaffenprotokoll beim VN-Generalsekretariat hinterlegt. Das Protokoll ist für Spanien am 11. März 2007 in Kraft getreten.
Spanien hat kürzlich das Internationale Rückverfolgungsinstrument in innerstaatliches Recht umgesetzt.
I.C. Schulungsmaßnahmen für Verwaltungs-, Strafverfolgungs- und Justizbehörden
Es folgt eine Zusammenstellung der Beiträge der EU-Mitgliedstaaten zu den Maßnahmen und Initiativen, die sie zur Schulung des Personals ihrer nationalen Behörden ergriffen haben.
RUMÄNIEN
Rumänien hat sich weiterhin verstärkt um Kontakte mit der Industrie bemüht und verschiedene Veranstaltungen wie beispielsweise die „Black Sea Defence and Aerospace — Exhibition and Conference“ (24. bis 27. April 2007) und die EXPOMIL-Ausstellung (18. bis 21. Oktober 2007) genutzt, um Unternehmen besser mit dem Rechtsrahmen und den Praxisleitfäden für die Ausfuhrkontrolle vertraut zu machen und diesen verstärkt Geltung zu verschaffen.
SPANIEN
Wie bereits in den vergangenen Jahren haben die verschiedenen Stellen, die in Spanien für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständig sind, auch im Jahr 2007 wieder Kurse und Workshops zu dem für Feuerwaffen und Explosivstoffe geltenden strafrechtlichen Rahmen sowie über IT-Anwendungen bei der Kontrolle von Feuerwaffen und Explosivstoffen veranstaltet. So wurden regelmäßig Seminare über den Rechtsrahmen für die Prävention und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen durchgeführt, um den Kenntnisstand der zuständigen Beamten aufzufrischen und zu erweitern.
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Das Vereinigte Königreich hat seine für Vermittlungstätigkeiten geltenden Regelungen einer Überprüfung unterzogen und dabei bereits folgende Beschlüsse umgesetzt: Seit dem 1. Oktober 2008 werden extraterritoriale Kontrollen in Bezug auf Kleinwaffen und MANPADS durchgeführt; in Bezug auf leichte Waffen werden im April 2009 extraterritoriale Kontrollen eingeführt. Die Entscheidung darüber, ob die Erbringung von Nebendienstleistungen in allen Fällen von Vermittlungstätigkeiten auf dem Gebiet der Kleinwaffen und leichten Waffen zu regulieren ist (und falls ja, welche Dienstleistungen davon betroffen sind), steht noch aus. Darüber hinaus wird derzeit noch geprüft, ob ein Register für Waffenvermittler eingerichtet werden soll, wobei insbesondere untersucht wird, ob die Vorteile eines Registrierungssystems die Belastungen rechtfertigen, die legalen Wirtschaftsteilnehmern daraus erwachsen. Das Vereinigte Königreich ist zur Zeit der einzige EU-Mitgliedstaat, der Angaben zu Genehmigungen von Vermittlertätigkeiten, einschließlich abgelehnter Anträge, veröffentlicht.
I.D. Sonstige Initiativen oder Tätigkeiten
FRANKREICH
Der Jahresbericht an das Parlament über die Waffenausfuhren aus Frankreichs im Jahr 2007 ist im Oktober 2008 vorgelegt worden. In dem Bericht werden nationale Kontrollpraktiken und internationale Maßnahmen auf dem Gebiet der Ausfuhrkontrolle erläutert, an denen sich Frankreich beteiligt. Er enthält einen Anhang über die von Frankreich durchgeführten Lieferungen von Kleinwaffen und leichten Waffen. Der Bericht verdeutlicht, dass Frankreich, das in diesem Zusammenhang seit mehreren Jahren größere Transparenz gegenüber der Zivilgesellschaft und der internationalen Gemeinschaft übt, seine diesbezüglichen Bemühungen fortsetzt.
SPANIEN
In Einsätzen, die von der Zentralinspektion der Guardia Civil für Feuerwaffen und Sprengstoffe koordiniert wurden, haben die spanischen Spezialeinheiten im Jahr 2007 insgesamt 1 184 illegale Schusswaffen beschlagnahmt, von denen 82 aus Ländern des Schengen-Raums und 1 102 aus nicht dem Schengen-Raum zugehörenden Ländern stammten. Derzeit verwahren die spanischen Behörden insgesamt 269 267 Schusswaffen verschiedenster Typen, von denen 51 974 versteigert werden sollen und 30 328 für die Vernichtung vorgesehen sind.
Im Jahr 2007 haben diese Spezialeinheiten 26 291 Inspektionen von Anlagen und Einrichtungen durchgeführt; in 693 Fällen wurden im Anschluss an die Inspektion Verfahren gegen Hersteller, Waffenmeistereien, natürliche Personen oder Geldtransportunternehmen eingeleitet, davon in 243 Fällen im Zusammenhang mit Schusswaffen und in 450 Fällen im Zusammenhang mit Explosivstoffen. Außerdem haben Beamte der Zollbehörden regelmäßig Inspektionsmaßnahmen in Flughäfen und Häfen durchgeführt, um Verstöße gegen die Vorschriften aufzudecken.
II. INTERNATIONALE DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN IM JAHR 2007
II.A. Maßnahmen zur Bekämpfung der Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zur Prävention des illegalen Handels mit konventionellen Waffen
II.A.1. Finanzielle, technische und sonstige Hilfe für einschlägige Programme und Projekte der VN, des IKRK und anderer internationaler oder regionaler Organisationen und NRO
II.A.1.1. Von der Europäischen Union unterstützte Aktionen und Projekte
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1. |
Auf regionaler Ebene hat die Europäische Union unter anderem folgende Aktionen im Bereich der Kleinwaffen und leichten Waffen durchgeführt:
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Die Europäische Kommission hat außerdem eine große Zahl von größeren Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Reintegrationsprogrammen unterstützt, so beispielsweise in Liberia, Sudan, in der Republik Kongo und in Haiti. Diese Programme haben unmittelbar oder mittelbar die Eindämmung von Gewalt, den Besitz von Waffen, die Umstrukturierung der Streitkräfte und die soziale Wiedereingliederung ehemaliger Kombattanten zum Gegenstand. |
Lateinamerika/Karibik: Nachdem der Rat mit dem Beschluss 2006/1000/GASP einen letzten Finanzbeitrag von 700 000 EUR bewilligt hatte, wurde 2007 die letzte Phase des Projekts zur Schulung von Ausbildern sowie des Datenbankprojekts eingeleitet. Durch dieses Projekt mit einer Laufzeit von einem Jahr ist zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen in Lateinamerika und der Karibik beigetragen worden. Im Rahmen dieses Projekts sind bisher über 1 340 Beamte der Strafverfolgungsbehörden in Ermittlungstechniken geschult worden, bis zum Abschluss des Projekts sollen insgesamt 2 300 Beamte geschult werden.
Darüber hinaus wurde eine Reihe von Fortbildungskursen für mehr als 180 Parlamentsabgeordnete und ihre Berater durchgeführt, und es werden Anlagen und Einrichtungen aufgebaut oder modernisiert, die eine bessere Koordinierung gemeinsamer Maßnahmen ermöglichen sollen. Was die Wirksamkeit des Projekts anbelangt, so haben einige Länder in der Region offiziell über die Beschlagnahme von Schusswaffen, deren Teilen und Munition berichtet, die sie auf die Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zurückführten, die in den Kursen vermittelt wurden. Derzeit wird eine Strategie zum Rückzug aus dem Projekt verfolgt, deren Ziel es ist, durch bilaterale Finanzbeiträge die Eigenverantwortlichkeit der Staaten in der Region sowie der lokalen Geber und Organisationen zu stärken.
II.A.2. Finanzielle, technische und sonstige Unterstützung von Projekten bezüglich Kleinwaffen und leichten Waffen durch die EU-Mitgliedstaaten
Die Mitgliedstaaten haben — ergänzend zu den Projekten, die von der EU durch die verschiedenen ihr zur Verfügung stehenden Instrumente finanziert werden — auf bilateraler Ebene eine ganze Reihe von Projekten bezüglich Kleinwaffen und leichten Waffen finanziell unterstützt. Die Mitgliedstaaten haben bisher folgende Beiträge zu dem vorliegenden Bericht übermittelt:
ÖSTERREICH
Österreich hat im Jahr 2007 Beiträge zu mehreren vom Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) durchgeführten Hilfsprojekten zur Unterstützung der VN-Maßnahmen gegen Kleinwaffen und leichte Waffen geleistet und dabei den Schwerpunkt auf Projekte in Afrika gelegt.
Insbesondere hat Österreich folgende Projekte unterstützt:
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die Durchführung konkreter Abrüstungsmaßnahmen in Westafrika, technische Unterstützung der Gruppe Kleinwaffen der ECOWAS und des ECOWAS-Programms zur Eindämmung von Kleinwaffen (ECOSAP) (200 000 EUR); |
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Regulierung der Vermittlungstätigkeiten in Verbindung mit Kleinwaffen in Afrika (100 000 EUR); |
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Ausarbeitung eines Rechtsinstruments zur Eindämmung von Kleinwaffen und leichten Waffen in Zentralafrika (230 000 EUR). |
FINNLAND
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Finnland hat das ECOWAS-Programm zur Eindämmung von Kleinwaffen (ECOSAP) im Jahr 2007 mit 250 000 EUR unterstützt. Ein entsprechender Betrag ist auch für 2008 vorgesehen, womit sich die finnische Unterstützung in den Jahren 2006-2008 auf insgesamt 750 000 EUR beläuft; |
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Unterstützung der OSZE-Mission in der Republik Moldau, u.a. zur Vernichtung von überschüssigen und veralteten Munitionsbeständen (insgesamt 160 000 EUR); |
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Beitrag zum Programm für Kleinwaffen und leichte Waffen sowie konventionelle Munition der OSZE in der Republik Tadschikistan in den Jahren 2006-2008, Phase I zur Sanierung von Munitionslagern an sechs Standorten (insgesamt 100 000 EUR); |
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Beitrag zum NATO-Treuhandfonds der Partnerschaft für den Frieden in Afghanistan zur Unterstützung der physischen Sicherheit und Verwaltung von Munitionslagerbeständen (insgesamt 100 000 EUR). |
FRANKREICH
Von 2006 bis 2008 hat Frankreich über das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) drei Programme im Zusammenhang mit Kleinwaffen und leichten Waffen finanziell unterstützt:
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Frankreich hat einen Beitrag zu einem Programm zur Unterstützung der Kontrolle von Kleinwaffen in den Mitgliedstaaten der ECOWAS geleistet, der an den französischen Beitrag innerhalb der Europäischen Union anknüpft (260 000 USD). |
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Frankreich hat ein Projekt unterstützt, das durch die Kontrolle von Kleinwaffen und die Förderung existenzsichernder Einkommensverhältnisse eine Verminderung der bewaffneten Gewalt in der Demokratischen Republik Kongo bewirken soll (750 000 USD). |
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Frankreich hat ein Programm zur Kontrolle von Kleinwaffen und Entwaffnung der Zivilbevölkerung in Burundi unterstützt (200 000 USD). |
Darüber hinaus hat Frankreich 2007
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einen Beitrag zum Treuhandfonds des Regionalzentrums der Vereinten Nationen für Frieden und Abrüstung in Lomé geleistet (77 000 EUR); |
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einen Beitrag zur Mittelausstattung von Maßnahmen des RACVIAC-CSC geleistet (30 000 EUR). |
DEUTSCHLAND
Deutschland leistet Beiträge zu Projekten und Tätigkeiten im Bereich Kleinwaffen und leichte Waffen einschließlich deren Munition im Rahmen einer Vielzahl von Institutionen und Organisationen, mit denen es zusammenarbeitet. Die meisten dieser Tätigkeiten erstrecken sich über einen Zeitrahmen, der weiter gefasst ist als ein Kalenderjahr. Die wichtigsten Initiativen im Jahr 2007 sind nachfolgend aufgelistet:
Afghanistan (Zeitraum: 2004 — laufend); Gesamtmittelausstattung: 3 000 000 EUR)
Deutschland unterstützt seit 2004 DD&R- und DIAG-Prozesse in Afghanistan durch die Kofinanzierung der Entsorgung und Vernichtung überschüssiger Waffen und Munition.
Angola (Zeitraum: 2003-2009, Gesamtmittelausstattung: 11 990 332 EUR)
Deutschland unterstützt die soziale und wirtschaftliche Wiedereingliederung ehemaliger Kombattanten und ihrer Familien in Angola. Durch das Instituto de Reintegração Sócio-Profissional para Ex-militares (IRSEM) trägt Deutschland zu dem von der Weltbank geleiteten Programm für Demobilisierung und Reintegration für Angola (ADRP) bei. Die Wiedereingliederung von ehemaligen Kombattanten wird auf lokaler Ebene durch sozio-ökonomische Entwicklungsprojekte und die Verbesserung der Verwaltung durch die Lokalbehörden unterstützt.
Burundi (Zeitraum: 2003-2007, Gesamtmittelausstattung: 15 940 000 EUR)
Deutschland unterstützt Projekte für die Wiedereingliederung von ehemaliger Kombattanten, Binnenflüchtlingen und zurückkehrenden Flüchtlingen in Burundi. Der deutsche Beitrag umfasst vier Hauptelemente: Ausstattung der Wiedereingliederungsstrukturen auf Ebene der örtlichen Gemeinschaften mit Gestaltungsbefugnissen, Wiederbelebung der landwirtschaftlichen Produktion, Erzeugung von Einkommen und Sanierung der Infrastruktur.
Kambodscha (Zeitraum: 2007-2008, Gesamtmittelausstattung: 1 260 000 EUR)
Deutschland unterstützt die Königliche Regierung Kambodschas in ihrer Arbeit auf dem Gebiet der Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen, wobei ein Schwerpunkt auf die Lagerbestandsverwaltung und die Vernichtung überschüssiger Bestände konventioneller Munition gelegt wird.
Demokratische Republik Kongo (Zeitraum: 2005-2011, Gesamtmittelausstattung: 12 000 000 EUR)
Deutschland unterstützt die soziale und wirtschaftliche Wiedereingliederung von Kindern und Jugendlichen, die in die Kampfhandlungen in der kongolesischen Provinz Maniema einbezogen worden waren, mit 3,5 Mio. EUR (technische Unterstützung) sowie durch Mittel für die Wiedereingliederung von ehemaligen Kombattanten in Höhe von 8,5 Mio. EUR (bis Oktober 2008, finanzielle Unterstützung), die für arbeitsintensive Infrastrukturprojekte bereitgestellt werden.
Erweiterte Region der Großen Seen (Zeitraum: 2003-2009, Gesamtmittelausstattung: 12 900 000 EUR)
Deutschland hat einen Beitrag zum Treuhandfonds des von der Weltbank geführten Mehrländerprogramms für Demobilisierung und Wiedereingliederung (MDRP) für die erweiterte Region der Großen Seen in Höhe von 12,9 Mio. EUR geleistet. Es stellt außerdem Mittel in Höhe von 7,5 Mio. EUR für das Projekt „Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen“ bereit, das im Rahmen der Unterstützung des Prozesses der Konferenz zur Region der Großen Seen (2004-2011) durchgeführt wird.
Liberia (Zeitraum: 2005-2007, Gesamtmittelausstattung: 10 750 000 EUR)
Deutschland unterstützt das nationale Demobilisierungs- und Wiedereingliederungsprogramm (DDRP). Das Programm bietet psychosoziale Hilfe für Opfer von sexuellem Missbrauch in Verbindung mit Kriegshandlungen in Liberia und unterstützt die Wiedereingliederung heimkehrender Flüchtlinge und ehemaliger Kombattanten durch die arbeitsintensive Sanierung der Infrastruktur.
Ruanda (Zeitraum: 2003-2007, Gesamtmittelausstattung: 8 773 000 EUR)
Deutschland unterstützt die Kommission Ruandas für Demobilisierung und Wiedereingliederung (RDRP) und den Prozess der sozialen Wiedereingliederung und der medizinischen Rehabilitation ehemaliger Kombattanten in Ruanda.
„Entwicklungszusammenarbeit und Kontrolle von Kleinwaffen“ (Zeitraum: 2001-2008, Gesamtmittelausstattung: 3 452 000 EUR)
Die deutsche Regierung hat das Sektorvorhaben „Entwicklungszusammenarbeit und Kontrolle von Kleinwaffen“ (Development Cooperation and Small Arms Control — DECOSAC) ins Leben gerufen. Eines der mit dem Vorhaben verfolgten Ziele ist die Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Kontrolle von Kleinwaffen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. 2007 hat DECOSAC in Uganda die nationale zentrale Anlaufstelle bezüglich Kleinwaffen bei der Durchführung des ugandischen Aktionsplans zur Kontrolle von Kleinwaffen in den Bereichen Kapazitätsaufbau und Aufklärungsarbeit unterstützt. Politische Konsultationen haben stattgefunden, und es wurden Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen mit Vertretern des Sicherheitssektors sowie Vertretern von Gruppen der Zivilgesellschaft und von Nichtregierungsorganisationen (beispielsweise dem Ugandan Christian Council UJCC) durchgeführt.
IRLAND
Seit das Aktionsprogramm ins Leben gerufen worden ist, hat Irland mit etwa 2 Mio. EUR zu Projekten beigetragen, die unmittelbar mit Kleinwaffen und leichten Waffen im Zusammenhang stehen. Irland hat in den vergangenen vier Jahren Finanzmittel für das Genfer Forum bereitgestellt, einer Organisation mit Sitz in Genf, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, zwischen Regierungen, internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen Partnerschaften in Abrüstungs- und Waffenkontrollfragen, die von gemeinsamem Interesse sind, aufzubauen. Das Genfer Forum unterstützt nach wie vor die bestehenden Prozesse zur Bekämpfung der Verbreitung und des Missbrauchs von Kleinwaffen und leichten Waffen.
Irland unterstützt als Mitglied des Netzwerks „Human Security“ ein auf den Menschen ausgerichtetes Konzept für die Waffenproblematik und hat eine lange Tradition der Finanzierung von Entwaffnungs-, Demobilisierungs-, Reintegrations- und Rehabilitationsprogrammen (DDRR). Seine Verteidigungskräfte haben direkt bei einem DDRR-Programm in Liberia mitgewirkt. Zwar bezog sich diese Mitwirkung zu großen Teilen auf Sicherheitsaspekte, dennoch konnten die Verteidigungskräfte umfangreiche Kenntnisse über die Durchführung derartiger Programme erlangen, die sich bei künftigen VN-Missionen in Afrika als nützlich erweisen können. Die von den Verteidigungskräften bei der Mission der Vereinten Nationen in Liberia (UNMIL) im Bezug auf DDRR gesammelten Erfahrungen können auch bei einer künftigen Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern von Nutzen sein. Irland hat sein Truppenkontingent im Mai 2007 von der Mission in Liberia abgezogen.
Im November 2007 stimmte Irland zu, ein Kontingent der Ständigen Verteidigungskräfte von etwa 400 Mann für die VN-mandatierte, EU-geführte Operation in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR TCHAD/RCA) bereitzustellen.
Im Dezember 2007 hat Irland 3 500 EUR für das Internationale Aktions-Netzwerk gegen Kleinwaffen (IANSA) bereitgestellt, um die Veröffentlichung eines Buches über Kleinwaffen und leichte Waffen in Südafrika zu unterstützen.
LETTLAND
Lettland hat im Jahr 2007 einen Beitrag von 7 000 EUR zum Treuhandfonds der Partnerschaft für den Frieden für die Vernichtung von Kleinwaffen, leichten Waffen und MANPADS in der Ukraine geleistet
LITAUEN
Militärisches Personal der Republik Litauen führt im Rahmen von Wiederaufbaumaßnahmen in der Provinz Ghor in Afghanistan seit 2005 die Vernichtung von Lagerbeständen alter, überschüssiger und eingesammelter Kleinwaffen, leichter Waffen, explosiver Kampfmittel und Munition durch. Das Regionale Wiederaufbauteam (PRT) hat die lokalen Behörden außerdem bei dem Programm zur Auflösung illegaler bewaffneter Gruppen in Afghanistan sowie bei der Lagerung, Kennzeichnung und Nachverfolgung von Waffen unterstützt. Das PRT hat die lokalen Behörden außerdem noch beim Einsammeln von Kleinwaffen und leichten Waffen und Munition unterstützt.
LUXEMBURG
Die luxemburgischen Behörden haben von 2001 bis 2004 ein Projekt des Europäischen Instituts für Forschung und Information über Frieden und Sicherheit (GRIP) mit dem Titel „Stärkung eines Netzwerks afrikanischer NRO zur Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung“ finanziert. Im Rahmen dieses Projekts ist unter anderem die Errichtung eines Netzwerks zentral- und westafrikanischer NRO, die an Friedenskultur, Friedensschaffung und Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen arbeiten, vorgesehen. Der Gesamtbeitrag zu diesem Projekt beläuft sich auf 223 000 EUR. Im Jahr 2007 wurde ein freiwilliger Beitrag in Höhe von 20 000 EUR für das GRIP geleistet.
MALTA
Das Vorgehen gegen die unerlaubte Herstellung, Verbringung und Verschiebung von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie ihre übermäßige Anhäufung und unkontrollierte Verbreitung ist nach wie vor eines der Hauptanliegen Maltas. Malta unterstützt weiterhin uneingeschränkt internationale und regionale Initiativen im Zusammenhang mit der Vereinbarung neuer Maßnahmen, durch die dazu beigetragen wird, innovative Mittel und Wege zu finden, um den unerlaubten Handel mit Waffen sowie deren unerlaubte Herstellung und Verbringung zu drosseln und die Herstellung von Kleinwaffen und leichten Waffen, den Handel damit sowie ihre Anhäufung und Verwendung zu kontrollieren.
Malta hält den Informationsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene zwischen nationalen und internationalen Behörden für sehr wichtig, um so die Nachrichtengewinnung zum Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen zu erleichtern.
NIEDERLANDE
Im Jahr 2007 haben die Niederlande Beiträge zu den nachstehend aufgeführten Institutionen, Projekten und sonstigen Aktivitäten im Bereich Kleinwaffen und leichte Waffen sowie Munition geleistet:
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Regionalzentrum für Kleinwaffen und leichte Waffen (RECSA), Umsetzung der Erklärung von Nairobi und des Protokolls von Nairobi in der Region der Großen Seen und am Horn von Afrika; |
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Saferworld, „Verringerung der Gewalt mit Waffen, Verbesserung der Sicherheit der Menschen und Schaffung der Voraussetzungen für nachhaltige Entwicklung durch die Kontrolle von Kleinwaffen“; |
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Saferworld, Projekt „Biting the Bullet“; |
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Institut für Sicherheitsstudien (ISS), Länderstudien und grenzübergreifende Forschung in Süd-, Ost- und Zentralafrika zum Zwecke der Umsetzung und der Datenübertragung; |
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IANSA, globale Strategie zur Reduzierung von Kleinwaffen; |
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Small Arms Survey, Basisfinanzierung; |
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„Dealing and Wheeling in SALW“, Dokumentarfilm von Sander Francken; Finanzbeitrag zur Entwicklung und Verbreitung des Dokumentarfilms; |
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Genfer Forum, „Building Peace and Security Partnerships“; |
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Asociación para Políticas Públicas (APP), Maßnahmen gegen die Verbreitung von und den illegalen Handel mit Kleinwaffen in Argentinien; |
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HALO-Trust, Einsammlung und Zerstörung von Kleinwaffen, leichten Waffen und Munition in Afghanistan; |
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Mine Action Group: Einsammlung und Vernichtung von Kleinwaffen, leichten Waffen und Munition in der Demokratischen Republik Kongo; |
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OSZE, Projekt für die Vernichtung und sichere Lagerung von Kleinwaffen und leichten Waffen und konventioneller Munition in der Republik Tadschikistan; |
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UNIDIR, Entwicklung eines Protokolls zur Bewertung des Sicherheitsbedarfs; |
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UNDP/Bosnien und Herzegowina, Vernichtung von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie Munition; |
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UNDP/Kosovo, Initiative für die Kontrolle von Kleinwaffen im Kosovo; |
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UNDP/ECOWAS, Kontrolle von Kleinwaffen in der Manu River Union; |
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NAMSA/NATO, Treuhandfonds der NATO-Partnerschaft für Frieden, Vernichtung von Kleinwaffen und leichten Waffen, tragbaren Luftabwehrsystemen (MANPADS) und Munition in der Ukraine; |
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NAMSA/NATO, Treuhandfonds der NATO-Partnerschaft für den Frieden, Vernichtung von Munition in Albanien; |
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Workshop des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) „Maßnahmen zum Aufbau von Fähigkeiten zur Unterstützung bei der Durchführung des Internationalen Rechtsinstruments zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen durch die Staaten“ im Dezember 2007 in Nairobi; |
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Beitrag zu der Konferenz in Nairobi im November 2007, auf der die Afrika-Erklärung über bewaffnete Gewalt und Entwicklung von 29 afrikanischen Ländern unterzeichnet wurde. |
POLEN
Die polnischen Streitkräfte, die bei Friedenssicherungseinsätzen mitwirken, haben weiterhin Waffen in Irak und Afghanistan, im Kosovo sowie in Bosnien und Herzegowina eingesammelt. So hat das polnische Kontingent der EUFOR beispielsweise in Bosnien und Herzegowina 124 Langwaffen, 2 Pistolen, 7 Granatwerfer zur Panzerabwehr, 6 M80- und RPG-Raketenwerfer, 651 Granaten (darunter 69 Mörsergranaten und 80 Gewehrgranaten) und 20 759 Stück Munition verschiedenster Art eingesammelt.
Fünfzehn abgeordnete nationale Experten haben an der ESVP-Mission EUBAM Moldau/Ukraine teilgenommen; mit dieser Mission soll durch Ausbau der Fähigkeiten auf dem Gebiet der Grenz- und Zollkontrolle zur Prävention, Bekämpfung und Ausmerzung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen beigetragen werden.
SPANIEN
Spanien hat sich im Bereich Kleinwaffen und leichte Waffen an sämtlichen Arbeiten der VN, der OSZE, des Wassenaar-Arrangements und des Parlamentarischen Forums zu Kleinwaffen und leichten Waffen beteiligt.
Spanien hat eine von verschiedenen NRO im Rahmen der Kampagne „Für die Kontrolle von Waffen“ geförderte Initiative unterstützt und wirkt bei der Gruppe von Regierungsexperten mit, die vom VN-Generalsekretär ausgewählt wurden, um Durchführbarkeit, Anwendungsbereich und Parameter eines künftigen Vertrags über den internationalen Waffenhandel (ATT) zu prüfen.
Spanien hat im Dezember 2005 eine Vereinbarung mit dem Exekutivsekretariat der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) unterzeichnet und sich verpflichtet, für den Zeitraum 2006-2008 eine Mindestsumme von 1 000 000 EUR als Beitrag zu den Tätigkeiten und Programmen der ECOWAS zur Verfügung zu stellen; 750 000 EUR davon sind für die Unterstützung des Programms zur Kontrolle von Kleinwaffen in Westafrika bestimmt. 2007 wurden dementsprechend 250 000 EUR bereitgestellt.
Spanien hat außerdem zahlreiche Aktivitäten des Regionalzentrums der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und der Karibik (UN-LiREC) sowie Maßnahmen im Rahmen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) mit insgesamt 400 000 EUR (200 000 EUR je Organisation) unterstützt. Zu den geförderten Maßnahmen zählen insbesondere die Erstellung einer vergleichenden Studie über die Normen und Rechtsvorschriften betreffend Feuerwaffen, Explosivstoffe und Munition in dreißig Ländern der Region sowie die Unterstützung des von Peru im Dezember 2007 eingeleiteten Prozesses der Vernichtung von Schusswaffen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
Die Guardia Civil leistet seit 2005 bei den kap-verdischen Behörden technische Unterstützung im Bereich der Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie von Explosivstoffen.
SLOWAKEI
Die Slowakei hält sich an den EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren und legt als OSZE-Mitglied jährlich Informationen über Ausfuhren, Einfuhren und Überschüsse von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie andere einschlägige Informationen gemäß dem OSZE-Dokument über Kleinwaffen und leichte Waffen vor. Die Slowakei achtet bei ihrer Politik der Ausfuhrkontrolle die OSZE-Prinzipien über Transfers von Waffen.
SCHWEDEN
Schweden hat alle universellen Übereinkommen zur Terrorismusbekämpfung ratifiziert, einschließlich des Übereinkommens über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zwecke des Aufspürens, das es am 5. April 2007 ratifiziert hat.
Schweden hat, insbesondere durch sein Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, seine Streitkräfte und die Schwedische Agentur für internationale Entwicklungszusammenarbeit (Sida), zahlreiche Vorhaben unterstützt, die die Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten gemäß dem Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zum Ziel haben.
2007 hat das schwedische Außenministerium eine vom Stockholmer Institut für Internationale Friedensforschung (SIPRI) durchgeführte wissenschaftliche Studie über VN-Waffenembargos und deren Auswirkungen auf Waffenströme und Zielgruppenverhalten und das Sonderprogramm der Fakultät für Friedens- und Konfliktforschung der Universität Uppsala zur Durchführung zielgerichteter Sanktionen finanziert. Die Studie des Stockholmer Instituts, die auf der Website des Instituts (www.sipri.org) abrufbar ist, wurde in New York und Brüssel vorgestellt und war Thema eines wissenschaftlichen Seminars in London. Auch wenn nicht speziell Kleinwaffen und leichte Waffen Gegenstand der Studie waren, können die Empfehlungen, die in der Studie im Hinblick auf eine größere Wirksamkeit von Embargos an das VN Generalsekretariat gerichtet werden, auch in der Frage von Kleinwaffen und leichten Waffen von Bedeutung sein.
Schweden hat die „Stockholmer Initiative zu Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration“ (SIDDR) ins Leben gerufen. Diese Initiative zielt darauf ab, Mittel und Wege aufzuzeigen, die zur Schaffung eines verbesserten Rahmens für die Planung und Umsetzung von Prozessen zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) beitragen können. Ergebnis der Initiative war der 2006 veröffentlichte Schlussbericht mit Empfehlungen an die bei DDR-Programmen mitwirkenden internationalen Akteure. Die Arbeit im Rahmen der SIDDR wird gegenwärtig von der Folke-Bernadotte-Akademie fortgeführt.
Das schwedische nationale Verteidigungskolleg (Swedish National Defence College — SNDC) unterhält ein internationales Netzwerk von Sachverständigen für DDR-Angelegenheiten, das dem Austausch theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen dient. Das Kolleg arbeitet daran, dieses Netzwerk ständig auszubauen. Das SNDC ist Mitglied und derzeit Ko-Vorsitzender der Integrated DDR Training Group, einer Gruppe von internationalen Schulungseinrichtungen, die es sich zum gemeinsamen Ziel gesetzt hat, gestützt auf die von den VN entwickelten integrierten Standards für Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (IDDRS) Schulungsmaterial zu erstellen und zu verbreiten.
Das schwedische Außenministerium hat im Rahmen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) das Büro für Krisenprävention und Wiederaufbau (BCPR) mit 25 Mio. SEK unterstützt. Das UNDP und die schwedische Regierung haben eine Übereinkunft über Unterstützung bei der Vernichtung von Kleinwaffen und leichten Waffen in der OSZE-Region unterzeichnet. Dies wurde durch eine Vereinbarung ermöglicht, die im Juni 2006 auf eine schwedische Initiative hin zwischen dem OSZE-Sekretariat und dem UNDP-BCPR unterzeichnet wurde. Zugewiesene Mittel wurden bereitgestellt für gemeinsame Projekte von OSZE und UNDP in Bezug auf Kleinwaffen und leichte Waffen in Belarus, Montenegro und Tadschikistan, für Projekte im Zusammenhang mit Kleinwaffen und leichten Waffen in Bosnien und Herzegowina (UNDP SACHIB) sowie für Projekte mit Bezug zu Kleinwaffen, die von der Zentralstelle Südosteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in der Region Südosteuropa durchgeführt werden.
Schweden ist gemeinsam mit der Ukraine und Lettland an einem trilateralen Projekt zur Vernichtung von Munition in der Ukraine beteiligt. Das schwedische Außenministerium stellt im Zeitraum 2007-2009 für dieses Projekt 3,8 Mio. SEK bereit.
Darüber hinaus hat das schwedische Außenministerium seit 2005 folgende Projekte unterstützt:
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Small Arms Survey, Genf: 1 Mio. SEK Kernfinanzierung jährlich (2005, 2006, 2007) |
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IANSA: 350 000 SEK (2006-2007) |
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Viva Rio: 350 000 SEK (2006), 275 000 SEK (2007) für das Mitteilungsblatt „En la Mira“; |
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Genfer Forum: 250 000 SEK (2007); |
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SIPRI (ergänzend zur Kernfinanzierung): 265 000 SEK im Jahr 2008 für ein Forschungsprojekt über die von den Staaten übermittelten Angaben zu Kleinwaffen und leichten Waffen für das Register der Vereinten Nationen für konventionelle Waffen; |
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1 921 000 SEK im Jahr 2008 für eine Studie über die Transfers von Kleinwaffen und leichten Waffen nach Afrika; 1 885 000 SEK im Jahr 2008 für die Herausgabe des SIPRI-Jahrbuchs. |
Durch die Schwedische Agentur für internationale Entwicklungszusammenarbeit (Sida) hat Schweden außerdem den Nairobi-Prozess und die Umsetzung des Interamerikanischen Schusswaffenübereinkommens durch die Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS) und die VN unterstützt. Darüber hinaus hat Schweden das Programm im Zusammenhang mit Kleinwaffen der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) mit 20 Mio. SEK im Zeitraum 2006-2007 und das Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und der Karibik mit 12 Mio. SEK im Zeitraum 2005-2007 finanziell unterstützt.
Sida hat seit 2005 zudem noch folgende Programme im Zusammenhang mit Kleinwaffen und leichten Waffen unterstützt:
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Saferworld, Gesamtprogramm, Programmteil Komponenten von Kleinwaffen und leichten Waffen, 10,6 Mio. SEK (2005-2007); |
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ISS, Gesamtprogramm, Programmteil Komponenten von Kleinwaffen und leichten Waffen, 13 Mio. SEK (2005-2007); |
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UNICEF-Gesamtprogramm gegen Landminen und Kleinwaffen, Programmteil Komponenten von Kleinwaffen und leichten Waffen, 7,75 Mio. SEK (2006-2007); |
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Oxfam UK, Programm zur Eindämmung von Kleinwaffen und leichten Waffen in Westafrika, 12 Mio. SEK (2006-2007)Å |
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UNDP, Kleinwaffen-Programm in Sierra Leone, 5 Mio. SEK (2006); |
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ARIAS-Stiftung, Programm zu Kleinwaffen und leichten Waffen in Zentralamerika, 4,5 Mio. SEK (2005-2007), |
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Kristina Fredsrörelsen/Parlamentarisches Forum, Programm zu Kleinwaffen und leichten Waffen, 10 Mio. SEK (2005-2007). |
Die Sida hat darüber hinaus in verschiedenen Regionen und Ländern folgende Programme für Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) unterstützt:
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Weltbank, Mehrländerprogramm für Demobilisierung und Wiedereingliederung (MDRP) — Programm für DDR in der Region der Großen Seen, 40 Mio. SEK (2006-2007); |
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OAS — Mission zur Unterstützung des Friedensprozesses (MAPP), Programm für DDR in Kolumbien, 21,8 Mio. SEK (2006-2007); |
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Nationale Universität von Kolumbien, Programm für DDR, 1,5 Mio. SEK (2007). |
Die schwedischen Streitkräfte haben bei folgenden Projekten mitgewirkt oder sie unterstützt:
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Mitwirkung bei einem trilateralen Projekt (zwischen Schweden, der Ukraine und Lettland) zur Vernichtung von Munition in der Ukraine (siehe oben), |
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finanzielle Unterstützung des UNDP-Projekts zur Kontrolle und Reduzierung von Kleinwaffen in Bosnien und Herzegowina (UNDP SACHIB). |
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Das Vereinigte Königreich bekämpft das Angebot und die Verfügbarkeit von Kleinwaffen und leichten Waffen und die Nachfrage danach durch fortschrittliche Strategien und Programme. Außen-, Verteidigungs- und Entwicklungshilfeministerium arbeiten bei der Umsetzung der britischen Politik zusammen, die durch die mit 3,1 Mio. GBP ausgestattete Strategie für Sicherheit und Kontrolle von Kleinwaffen (Security and Small Arms Control — SSAC) (2008–2009) im Rahmen der Gemeinsamen Planungsstelle für Konfliktverhütung (Conflict Prevention Pool — CPP) ergänzt wird. Gefördert hat das Vereinigte Königreich im vergangenen Jahr Programme von VN-Agenturen und NRO zur Einsammlung, Verwaltung und Vernichtung von Waffen und Munition, zur Umsetzung bestehender regionaler Übereinkünfte, zur Konzipierung und Umsetzung nationaler Aktionspläne und Gesetzesvorschriften sowie zur Unterstützung der örtlichen Zivilgesellschaft beim Aufbau ihrer Kapazitäten. Die im Vereinigten Königreich angesiedelte NRO Saferworld war ein wichtiger Partner. Das Vereinigte Königreich hat ferner Mittel für Small Arms Survey zur Unterstützung einer maßnahmenorientierten Analyse der Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen und zur Verringerung bewaffneter Gewalt bereitgestellt und globale Kampagnen und Beratung, koordiniert vom Internationalen Aktions-Netzwerk gegen Kleinwaffen (IANSA) und von Control Arms Campaign, zur Problematik von Kleinwaffen und ferner den Vertrag über den Waffenhandel unterstützt.
Durch die CPP und die Arbeit mit dem Regionalzentrum für Kleinwaffen und mit Saferworld hat das Vereinigte Königreich unterstützend zur Einrichtung funktionierender Kontaktstellen für Kleinwaffen in Burundi, der Demokratischen Republik Kongo, Dschibuti, Eritrea, Äthiopien, Kenia und Ruanda, auf den Seychellen sowie in Somalia, Sudan, Tansania und Uganda beigetragen; ferner hat es die Erstellung nationaler Aktionspläne gegen Kleinwaffen und leichte Waffen unterstützt, wozu auch Hilfe bei der Ausarbeitung geeigneter neuer nationaler Rechtsvorschriften über die einheimische Industrie, die Produktion, die Ein- und Ausfuhr und den Transfer von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie über die Verhinderung des Abzweigens solcher Waffen gehört.
Im August 2007 hat das Vereinigte Königreich gemeinsam mit 102 weiteren Staaten und 37 internationalen Organisationen und NRO an einer unter der Schirmherrschaft Kanadas in Genf veranstalteten informellen Tagung zum Thema „Transfer Controls“ teilgenommen. Durch die Tagung wurde zu einem besseren Verständnis für die Grundprinzipien für eine Kontrolle des Transfers von Kleinwaffen und leichten Waffen beigetragen; ferner konnte dabei herausgestellt werden, dass sich das Vereinigte Königreich und einer Reihe weiterer Staaten dafür einsetzen, dass sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene — und letztlich weltweit — schärfere Kontrollen durchgesetzt werden. Das Vereinigte Königreich arbeitet weiterhin gemeinsam mit anderen Befürwortern der Initiative zur Kontrolle von Waffentransfers darauf hin, dass gemeinsame Leitlinien für den Transfer von Kleinwaffen und leichten Waffen auf internationaler Ebene verstärkt Unterstützung finden.
Im Rahmen des Informationsprogramms des Vereinigten Königreichs im Bereich der Ausfuhrkontrolle werden überdies die Regierungen von Drittstaaten im Hinblick auf eine Verbesserung der Ausfuhrkontrolle auch im Bereich der Kleinwaffen und leichten Waffen beraten. In diesem Rahmen erfolgte auch die Beratung Bulgariens und Rumäniens vor deren Beitritt zur Europäischen Union.
Das Vereinigte Königreich hat außerdem Unterstützungsmaßnahmen in einer Reihe südosteuropäischer Staaten durchgeführt, unter anderem in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Serbien.
II.A.3. Teilnahme an oder Veranstaltung von internationalen Seminaren und Konferenzen
FINNLAND
Finnland hat aktiv an den Arbeiten internationaler Organisationen und regionaler Arrangements zum Themenbereich Kleinwaffen und leichte Waffen teilgenommen. Zusätzlich zu den unten aufgeführten Tätigkeiten nimmt Finnland an den Sitzungen und an der Ausarbeitung von Berichten der EU, der VN, der OSZE, der NATO/EAPC und des Wassenaar-Arrangements teil.
Finnland war unter den ersten Ländern, die sich für einen internationalen Vertrag über den Waffenhandel (ATT) eingesetzt haben. Finnland nimmt ferner an der VN-Gruppe von Regierungsexperten für ATT teil.
ITALIEN
Im Jahr 2007 hat Italien aktiv an Sitzungen teilgenommen, die dem Informationsaustausch über nationale Vorgehensweisen und der Ausarbeitung gemeinsamer Lösungen für Probleme im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen dienten.
Italien hat insbesondere an folgenden Veranstaltungen teilgenommen:
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Workshop über MANPADS, der von der Ständigen Vertretung Australiens bei der Abrüstungskonferenz organisiert wurde (New York, 18. Januar 2007); |
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Tokioter Workshop über Kleinwaffen und leichte Waffen: „SALW Issue from the perspective of Protecting and Building the Peaceful Community“ (Tokio, 12./13. März 2007); |
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Sondertagung des OSZE-Forums für Sicherheitskooperation über die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen auf dem Luftweg (Wien, 21. März 2007). |
RUMÄNIEN
Rumänien hat gemeinsam mit der Regierung der Vereinigten Staaten in Bukarest vom 6 bis 8. März 2007 die 8. Internationale Konferenz für Ausfuhrkontrolle ausgerichtet, auf der über 180 für Ausfuhrkontrolle zuständige Beamte und Sachverständige aus 55 Ländern und 12 internationalen Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Weltzollorganisation, über aktuelle Entwicklungen bei der Ausfuhrkontrolle und künftige Strategien zur Förderung eines sicheren Handels mit strategischen Gütern diskutiert haben.
II.A.4. Sonstige Initiativen:
SPANIEN
Spanien hat im Rahmen der Bildungs- und Hilfsprojekte der Spanischen Agentur für internationale Entwicklungszusammenarbeit (AECID) vom 5 bis 9. Februar 2007 im Bildungszentrum von Cartagena de Indias (Kolumbien) das 4. Seminar über Kleinwaffen und leichte Waffen organisiert, das sich mit der Zukunft des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen und dem Entwurf eines Vertrags über den Waffenhandel befasst hat.
Ferner hat Spanien in Madrid vom 5 bis 7. Juni 2007 das 5. Symposium über Kleinwaffen und leichte Waffen und konventionelle Munition veranstaltet; es richtete sich an die Experten der Verifikationsstellen im Rahmen der Hilfsprogramme und zielte auf die Verbesserung der Lagerbedingungen und die Bestandsverringerung von Kleinwaffen und leichten Waffen und ihrer Munition ab. Die spanische Verifikationsstelle (UVE) hat hierfür drei Schwerpunkte gesetzt: Bewertung der derzeit geltenden oder in Vorbereitung befindlichen internationalen Instrumente, auf die sich diese Hilfsprogramme stützen; Analyse der verschiedenen laufenden Kooperationsprogramme; Demonstration des spanischen Verwaltungs-, Kontroll- und Sicherheitssystems und Besuch eines Sprengstoffmagazins.
III. Teilnahme an der Arbeit internationaler Organisationen und regionaler Übereinkünfte im Bereich konventionelle Waffen, insbesondere im Bereich Kleinwaffen und leichte Waffen
Die EU hat sich weiter für die Durchführung des Aktionsprogramms der VN für Kleinwaffen und leichte Waffen eingesetzt, das nach wie vor die Grundlage für die Anstrengungen auf globaler Ebene bildet. So baut insbesondere die starke Unterstützung seitens der EU für den Prozess zur Ausarbeitung eines internationalen Vertrags über den Waffenhandel auf Bemühungen auf, gemeinsame Standards für die Ausfuhr, die Einfuhr und den Transfer von Kleinwaffen und leichten Waffen zu erreichen.
Im Ersten Ausschuss der 62. Generalversammlung der Vereinten Nationen haben alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union die (von Mali/ECOWAS eingebrachte) Resolution zur Unterstützung von Staaten zur Eindämmung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und zur Einsammlung dieser Waffen mitgetragen, die im Konsens angenommen wurde. Die (von Kolumbien eingebrachte) Resolution zum unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten wurde von siebzehn EU-Mitgliedstaaten mitgetragen und im Ersten Ausschuss der VN-Generalversammlung mit einer Gegenstimme und ohne Enthaltungen angenommen.
Experten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich an den Arbeiten der Gruppe von Regierungssachverständigen beteiligt, die über weitere Schritte zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung unerlaubter Vermittlungstätigkeiten für Kleinwaffen und leichte Waffen beraten hat. Die Gruppe hat ihre Arbeit im Juni 2007 abgeschlossen. Die Sitzung fand unter dem Vorsitz der Niederlande statt. Der Bericht der Gruppe enthält Empfehlungen zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung unerlaubter Vermittlungstätigkeiten für Kleinwaffen und leichte Waffen sowie konkrete Maßnahmen für die Gestaltung dieser Zusammenarbeit. Der Erste Ausschuss der 62. Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den Bericht zur Kenntnis genommen.
Die Europäische Kommission hat 2007 aktiv an der Arbeit internationaler und regionaler Organisationen zum Themenbereich Kleinwaffen und leichte Waffen teilgenommen, insbesondere hat sie bei entsprechenden Aktivitäten der VN, der OSZE und der AU mitgewirkt.
ESTLAND
Estland beteiligt sich an der Arbeit der internationalen und regionalen Organisationen und Arrangements im Bereich der Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition.
Estland ist ein Teilnehmerstaat des Wassenaar-Arrangements.
Vertreter Estlands haben aktiv an einer Reihe internationaler Konferenzen, Lehrgänge und Seminare über Kleinwaffen und leichte Waffen teilgenommen, die von den VN, der OSZE, der EU und anderen internationalen Organisationen sowie NRO veranstaltet wurden. Estland unterstützt darüber hinaus die Verhandlungen über den internationalen Vertrag über den Waffenhandel.
Die Vertreter des Ausschusses für strategische Güter haben ferner aktiv an den Arbeiten der Arbeitsgruppen der Europäischen Union für Ausfuhrkontrollen für konventionelle Waffen (COARM) und Güter mit doppeltem Verwendungszweck (WPDUG) teilgenommen.
Estland legt dem VN-Register für konventionelle Waffen jährlich einen Bericht vor. 2007 hat Estland ferner den nationalen Bericht über die Umsetzung des OSZE-Dokuments über Kleinwaffen und leichte Waffen vorgelegt.
FRANKREICH
Frankreich hat der Gruppe „Globale Abrüstung und Rüstungskontrolle“ (CODUN) eine Initiative zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen auf dem Luftweg unterbreitet. Der gewählte Mechanismus sieht die Einführung eines über das SITCEN laufenden Informationsaustausches über Fluggesellschaften vor, die an einem solchen Handel beteiligt sein könnten.
Schließlich hat Frankreich noch an den Seminaren der „Multinational Small Arms Group (MSAG)“ teilgenommen.
DEUTSCHLAND
Deutschland beteiligt sich aktiv an der Arbeit der internationalen und regionalen Organisationen sowie an den Übereinkommen im Bereich der Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition. Zu diesen multilateralen Mechanismen zählen insbesondere die VN, die OSZE und die NATO sowie das Wassenaar-Arrangement. Deutschland entsendet regelmäßig Experten zu Bewertungs- und Beurteilungsbesuchen sowie zu Workshops und Seminaren, die im Rahmen dieser Organisationen ausgerichtet werden.
NIEDERLANDE
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Die Niederlande sind Mitglied der Kerngruppe der Genfer Erklärung über bewaffnete Gewalt und Entwicklung, die sich mit der Umsetzung der Erklärung und der Ausarbeitung eines konkreten Aktionsplans befasst. |
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Die Niederlande sind Mitglied der Arbeitsgruppe über bewaffnete Gewalt und Armutsbekämpfung des CPDC-Netzwerks des DAC/OECD, die die Integration der Politik und Programmplanung betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen/bewaffnete Gewalt in die Entwicklungsrahmenvorgaben und Programme zur Reform des Sicherheitssektors weiter voranbringen soll. |
POLEN
2007 haben Vertreter Polens aktiv an einer Reihe internationaler Konferenzen, Lehrgänge, Seminare und Projekten zu Kleinwaffen und leichten Waffen teilgenommen, die von den VN, der OSZE, der EU, der NATO und anderen internationalen Organisationen veranstaltet wurden.
SPANIEN
Spanien ist Mitglied der Kerngruppe der Genfer Erklärung über bewaffnete Gewalt und Entwicklung und zählt zu den Ländern, die sich in Bezug auf diesen Themenbereich überaus stark engagieren. Spanien ist außerdem Mitglied der Arbeitsgruppe über bewaffnete Gewalt und Armutsbekämpfung des CPDC-Netzwerks des DAC/OECD. Spanien wirkt dabei mit, die Integration der Politik und Programmplanung betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen/bewaffnete Gewalt in die Entwicklungsrahmenvorgaben und Programme zur Reform des Sicherheitssektors weiter voranzubringen.
SCHWEDEN
Schweden ist aktives Mitglied der Grenzkontrollkooperation im Ostseegebiet (BSRBCC), durch die die internationale Kriminalität im Ostseeraum bekämpft werden soll. Die Zusammenarbeit ist sowohl strategischer als auch operativer Art. Schweden spielt eine aktive Rolle in verschiedenen Gruppen des Operativen Ausschusses der Leiter der Task Force „Organisierte Kriminalität“ der Regierungen. Ziel des Operativen Ausschusses ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden im Ostseeraum.
Auf der Grundlage eines Mandats des Operativen Ausschusses haben die schwedischen Strafverfolgungsbehörden (Zoll, nationale Kriminalpolizei, Küstenwache) 2005 ein langfristiges, multidisziplinäres Aufklärungsprojekt, genannt „Projekt Crossfire“ initiiert, das sich mit dem Schmuggel von Feuerwaffen in die Länder des Ostseeraums bzw. zwischen ihnen befasste. Übergeordnetes Ziel des Projekts war, die Mechanismen des Schmuggels von Handfeuerwaffen in die Länder des Ostseeraums zu verstehen und die Anstrengungen zur Bekämpfung des Schmuggels durch effiziente Zusammenarbeit, Informationsaustausch und operative Analyse zu unterstützen.
Der Abschlussbericht mit Empfehlungen wurde dem Operativen Ausschuss im Dezember 2007 vorgelegt. Eine der Empfehlungen lautete, die behördenübergreifende Vernetzung bei der Bekämpfung des Schmuggels mit Handfeuerwaffen in die Länder des Ostseeraums fortzusetzen. Empfehlung Nr. 6 des Berichts enthält die Schlussfolgerung, dass das gegenwärtige Kontrollsystem zu schwach ist, um Schmuggel unter dem Deckmantel des legalen Handels mit Feuerwaffen zu verhindern. Ferner ist die nationale und internationale Koordinierung verbesserungswürdig und besteht Bedarf an Mechanismen für einen schnellen Austausch — innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen ihnen — aller relevanten Informationen im Zusammenhang mit dem Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen. Abschließend wird das Fazit gezogen, dass eine Überarbeitung der gegenwärtigen Rechtsvorschriften vonnöten ist, damit der Handel mit diesen Waffen mit modernen Verwaltungsmethoden kontrolliert werden kann.
Die schwedische Polizei ist aktives Mitglied des Netzes der europäischen Experten für Feuerwaffen (EFE), dessen Zweck der Austausch von Informationen und bewährten Praktiken hinsichtlich der Waffenkriminalität und die Planung sogenannter Intensiveinsätze (HIO) ist.
Das Reichspolizeiamt hat an einem Projekt der EU (ENFOPOL 16) teilgenommen, das der Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen Polizeidiensten bei der Kennzeichnung von Waffen und dem Aufspüren illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen diente.
Die schwedische Polizei hat an der Ausarbeitung des Europäischen Handbuchs betreffend die Rückverfolgung von Waffen mitgearbeitet. Das EFE-Netz führt derzeit Gespräche mit Interpol, um den besten Weg für eine Nutzung beider Systeme zu ermitteln. Derzeit nutzt Schweden nicht das Internationale System zur Rückverfolgung von Waffen und Sprengstoffen (IWETS).
Schweden arbeitet mit der Weltzollorganisation (WZO) im Rahmen der regulären Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zusammen. Bestimmte Angaben zu sichergestellten Waffen werden an die „Customs Enforcement Network“ (CEN)-Datenbank der WZO weitergegeben.
III.1. Vereinte Nationen
ÖSTERREICH
Österreich hat den Umsetzungsprozess des VN-Aktionsprogramms für Kleinwaffen und leichte Waffen weiterhin unterstützt und dem VN-Sekretariat seine nationalen Berichte für die Jahre 2006 und 2007 mit Angaben zur Kennzeichnung und zur Rückverfolgung übermittelt.
BULGARIEN
Im Berichtszeitraum 2007 hat Bulgarien an der zweiten und dritten Sitzung der VN-Gruppe der Regierungssachverständigen für unerlaubte Vermittlungsgeschäfte teilgenommen, um über weitere Schritte zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung solcher Tätigkeiten zu beraten.
ZYPERN
Zypern erstellt insbesondere Berichte für die VN über die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten. Ferner hat Zypern dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte (auf der Grundlage des Beschlusses 2004/124) Informationen über die „Prävention von auf die Verfügbarkeit und den Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen zurückzuführenden Menschenrechtsverletzungen“ übermittelt.
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Die Tschechische Republik hat Initiativen zur Förderung und Umsetzung des Internationalen Rückverfolgungsinstruments (ITI) unterstützt. Teil dieser Bemühungen war eine finanzielle Unterstützung von circa 100 000 USD für den Treuhandfonds der Vereinten Nationen für die Festigung des Friedens durch konkrete Abrüstungsmaßnahmen, der dazu diente, das UNODA dabei zu unterstützen, für Teilnehmer aus 23 Ländern des östlichen, südlichen und nördlichen Afrikas in Nairobi, Kenia, einen Workshop über den Ausbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten bei der Umsetzung des ITI zu veranstalten. Die Tschechische Republik hat ihr technisches Know-how und ihre Erfahrungen in diesem Workshop vorgestellt.
Die Tschechische Republik unterstützt die Arbeit der VN und der OSZE im Bereich der Kleinwaffen und leichten Waffen. Sie hat der VN Berichte über die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten übermittelt.
FINNLAND
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Teilnahme an den Sitzungen der VN-Gruppe der Regierungssachverständigen für unerlaubte Vermittlungsgeschäfte; |
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Vorsitz in der Arbeitsgruppe „Genfer Verhandlungen über Kleinwaffen“ der Zweijährlichen Tagung der Staaten 2008; auf der Sitzung über den Transfer von Kleinwaffen und leichten Waffen im August 2007 in Genf ist der Bericht über „Optionen und Vorschläge für eine größtmögliche Effizienz der Zweijährlichen Tagungen der Staaten bei der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms für Kleinwaffen“ vorgelegt worden; |
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finanzielle Unterstützung für Small Arms Survey für dessen Jahrbuch 2007 (insgesamt 20 000 EUR); auf der Konferenz zur Überprüfung des Helsinki-Prozesses in Dar es Salam, Tansania, im November 2007 wurde das Jahrbuch „Guns and the City“ vorgelegt; |
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finanzielle Unterstützung für das Projekt „Analysis of States' Views on an Arms Trade Treaty“ des Instituts der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) (insgesamt 40 000 EUR); |
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Teilnahme an der Kerngruppe der Genfer Erklärung über bewaffnete Gewalt und Entwicklung. |
FRANKREICH
Frankreich hat sich aktiv an den Arbeiten der Gruppe der Regierungssachverständigen für unerlaubte Vermittlungsgeschäfte beteiligt, die zur Annahme eines Berichts im Juni 2007 geführt haben. Die in diesem Bericht enthaltenen Empfehlungen plädieren für eine stärkere internationale Zusammenarbeit, mehr Hilfe für andere Staaten und einen verstärkten Informationsaustausch.
DEUTSCHLAND
Dem Problem der Bestände überschüssiger konventioneller Munition wurde weiter große Beachtung geschenkt. Gemeinsam mit Frankreich hat Deutschland die Resolution 61/72 der VN-Generalversammlung „Probleme infolge der Anhäufung von Beständen überschüssiger konventioneller Munition“ eingebracht, durch die eine Gruppe von Regierungsexperten eingesetzt wurde, die sich mit weiteren Schritten zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Problematik der Anhäufung von Beständen überschüssiger konventioneller Munition befassen soll. In diesem Zusammenhang hat das Auswärtige Amt im Rahmen des deutschen EU-Vorsitzes im ersten Halbjahr 2007 ein internationales Expertentreffen zum Thema „Fragen des Managements und der Sicherheit der Lagerbestände von konventionellen Waffen und Munition“ (Berlin, 3/4. April 2007) ausgerichtet. Zur Vorbereitung des Treffens der Gruppe der Regierungsexperten im Jahr 2008 hat Deutschland eine Reihe von Studien und regionalen Workshops zu Fragen des Managements von Lagerbeständen unterstützt.
GRIECHENLAND
Griechische Beamte haben an Treffen und Seminaren teilgenommen, in denen die Problematik von Kleinwaffen und leichten Waffen erörtert wurde. Ein griechischer Beamter hat auch an den Sitzungen der Arbeitsgruppe des Ausschusses für technische Harmonisierung des EU-Rates im Hinblick auf die Änderung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen und ihre Anpassung an Artikel 10 des VN-Protokolls teilgenommen.
IRLAND
Irland übermittelt Jahresberichte an das Register der Vereinten Nationen für konventionelle Waffen. Irland hat ferner an den Verhandlungen über das Zusatzprotokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität („Feuerwaffen-Protokoll“) teilgenommen.
LITAUEN
Ein Vertreter Litauens hat in der Gruppe von Regierungssachverständigen, die über weitere Schritte zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten beraten soll, mitgewirkt.
Litauen wurde zum Vorsitz der dritten Zweijährlichen VN-Tagung der Staaten zur Prüfung der Durchführung des Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten, die vom 14. bis 18. Juli 2008 in New York stattfand, gewählt.
Litauen hat an dem sogenannten Genfer Prozess zu Kleinwaffen teilgenommen. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Initiative des Quäker-Büros bei den Vereinten Nationen (Quaker United Nations Office), des Instituts der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) und des Programms für strategische und internationale sicherheitspolitische Studien des Genfer Hochschulinstituts für internationale Studien, die darauf abzielt, die Durchführung des Aktionsprogramms der VN zu Kleinwaffen und leichten Waffen voranzutreiben und zu überwachen.
MALTA
Malta hat seinen Jahresbericht zur Durchführung des VN-Aktionsprogramms vorgelegt.
NIEDERLANDE
Die Niederlande hatten 2006-2007 den Vorsitz der VN-Gruppe von Regierungssachverständigen inne, die weitere Schritte zur Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Bekämpfung und Unterbindung unerlaubter Vermittlungsgeschäfte mit Kleinwaffen und leichten Waffen prüfen soll.
RUMÄNIEN
Rumänien hat weiter die internationalen Bemühungen zur Verschärfung der Kontrolle von Waffenausfuhren unterstützt, die darauf abzielen, den unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen zu verhüten, zu bekämpfen und zu beseitigen. Ferner war Rumänien aktiv als Mitglied der Gruppe der Regierungssachverständigen tätig, die sich mit einem breiten Spektrum von Fragen zu unerlaubten Vermittlungstätigkeiten im Zusammenhang mit Kleinwaffen und leichten Waffen befasst.
SLOWENIEN
Slowenien hat an der Durchführung des VN-Aktionsprogramms gearbeitet und hat dem VN-Sekretariat den nationalen Bericht zur Durchführung des Aktionsprogramms übermittelt.
SLOWAKEI
Im Bereich der Ausfuhrkontrolle achtet die Slowakei die internationalen Verpflichtungen, die sich aus den jeweiligen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates ergeben.
Die Slowakei ist ein Unterzeichnerstaat des Zusatzprotokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.
Die Slowakei kommt allen internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Vereinten Nationen und der OSZE nach. Sie hat außerdem einen aktiven Beitrag zur Arbeit dieser internationalen bzw. regionalen Organisationen sowie zu den Ausfuhrkontrollregelungen geleistet. Die Slowakei ist auch Mitglied des Wassenaar-Arrangements über Ausfuhrkontrollen für konventionelle Waffen sowie Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck. Sie unterstützt nach wie vor die Durchführung des VN-Aktionsprogramms gegen Kleinwaffen und leichte Waffen und hat dem VN-Sekretariat die nationalen Berichte für die Jahre 2006 und 2007 übermittelt.
SCHWEDEN
Schweden übermittelt jährlich einen Bericht an das auf freiwilliger Basis funktionierende Register der Vereinten Nationen für konventionelle Waffen. 2007 hat Schweden zum ersten Mal einen Bericht über die Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen im Jahr 2006 vorgelegt.
Die schwedischen Streitkräfte haben in dem Zeitraum von 2006 bis 2008 beispielsweise in den baltischen Staaten sowie bei internationalen Sicherheitseinsätzen mit entsprechendem VN-Mandat die Schulung von Personal übernommen.
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Das Vereinigte Königreich unterstützt durch Finanzbeiträge zum Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) die Arbeit einer Reihe von Ländern sowie regionale Programme zur Eindämmung von Kleinwaffen und zur Verminderung bewaffneter Gewalt. Unterstützt wird unter anderem die Zentralstelle Südosteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC), die mit Regierungen in Südosteuropa zusammenarbeitet, um deren Fähigkeiten zur Beobachtung und Erforschung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen zu verbessern.
Das Vereinigte Königreich arbeitet eng mit der Schweizer Regierung und UNDP zusammen, um die Umsetzung der Genfer Erklärung über die Verminderung bewaffneter Gewalt voranzutreiben.
Ferner leistet das Vereinigte Königreich finanzielle Unterstützung für UNDP und das Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung, damit auf regionaler Ebene Schulungen auf dem Gebiet der Verwaltung und der Sicherung von Lagerbeständen durchgeführt werden können, insbesondere in Südosteuropa (UNDP) und in Südamerika (UNLiREC).
Durch seine finanzielle Unterstützung für UNICEF hat das Vereinigte Königreich dazu beigetragen, dass bei der Wiedereingliederung von Kindersoldaten in Burundi, Nepal, Uganda, Afghanistan, Kolumbien und Côte d'Ivoire Fortschritte erzielt werden konnten.
Das Vereinigte Königreich setzt sich nachdrücklich für das Register der Vereinten Nationen ein und war maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, die darauf abzielten, das Register auch auf die freiwillige Berichterstattung über Kleinwaffen und leichte Waffen auszuweiten. Das Vereinigte Königreich finanziert außerdem die Herstellung von Broschüren in englischer, französischer und spanischer Sprache, in denen erläutert wird, welcher Zweck mit dem Register verfolgt wird und wie Informationen zu übermitteln sind.
III.2. Erster Ausschuss der VN-Generalversammlung
ÖSTERREICH
Österreich hat auf der 62. VN-Generalversammlung folgende Resolutionen mit eingebracht:
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Resolution 62/22: „Unterstützung von Staaten zur Eindämmung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und zur Einsammlung dieser Waffen“, |
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Resolution 62/47: „Der unerlaubte Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten“; |
BULGARIEN
Bulgarien war auf der 62. Generalversammlung an folgenden Resolutionen und Beschlüssen der Generalversammlung im Zusammenhang mit Kleinwaffen und leichten Waffen beteiligt:
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Resolution 62/13: „Objektive Informationen über militärische Angelegenheiten, einschließlich der Transparenz der Militärausgaben“; |
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Resolution 62/22: „Unterstützung von Staaten zur Eindämmung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und zur Einsammlung dieser Waffen“; |
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Resolution 62/40: „Verhütung des unerlaubten Transfers tragbarer Flugabwehrsysteme, des unbefugten Zugangs zu ihnen und ihres unbefugten Einsatzes“; |
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Resolution 62/47: „Der unerlaubte Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten“; |
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Resolution 62/58: „Festigung von Sicherheit und Zusammenarbeit in der Mittelmeerregion“. |
Bulgarien unterstützte außerdem die Resolution 62/44 der VN-Generalversammlung „Konventionelle Rüstungskontrolle auf regionaler und subregionaler Ebene“.
ITALIEN
Auf der 62. VN-Generalversammlung war Italien an folgenden Resolutionen zu Kleinwaffen und leichten Waffen beteiligt:
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Resolution 62/22: „Unterstützung von Staaten zur Eindämmung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und zur Einsammlung dieser Waffen“; |
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Resolution 62/40: „Verhütung des unerlaubten Transfers tragbarer Flugabwehrsysteme, des unbefugten Zugangs zu ihnen und ihres unbefugten Einsatzes“. |
Außerdem stimmte Italien für die Resolution 62/47 („Der unerlaubte Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten)“.
LETTLAND
Lettland setzt sich für die Annahme eines umfassenden rechtlich verbindlichen Vertrags über den Waffenhandel ein. 2007 hat Lettland entsprechend der Resolution 61/89 der VN-Generalversammlung dem VN-Generalsekretär seine Auffassungen zu einem möglichen Vertrag über den Waffenhandel mitgeteilt.
Auf der 62. Generalversammlung hat sich Lettland an verschiedenen Resolutionen zu Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie zu konventionellen Waffen beteiligt bzw. für sie gestimmt (62/13, 62/21, 62/22, 62/26, 62/28, 62/29, 62/40, 62/41, 62/44, 62/47 und 62/57).
LITAUEN
Litauen hat im Ersten Ausschuss der VN-Generalversammlung folgende Resolutionen unterstützt bzw. sich daran beteiligt:
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Resolution 62/47: „Der unerlaubte Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten“; |
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Resolution 62/22: „Unterstützung von Staaten zur Eindämmung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und zur Einsammlung dieser Waffen“; |
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Resolution 62/40 „Verhütung des unerlaubten Transfers tragbarer Flugabwehrsysteme, des unbefugten Zugangs zu ihnen und ihres unbefugten Einsatzes“. |
Darüber hinaus hat Litauen die Initiative uneingeschränkt unterstützt, eine rechtlich verbindliche Übereinkunft auszuhandeln, durch die der unerlaubte Waffenhandel eingeschränkt wird (Vertrag über den Waffenhandel) und hat die Resolution 61/89 mit eingebracht: „Auf dem Weg zu einem Vertrag über den Waffenhandel: Aufstellung gemeinsamer internationaler Normen für die Einfuhr, die Ausfuhr und den Transfer von konventionellen Waffen“. Im April 2007 ist Litauen der Aufforderung des Generalsekretärs nachgekommen und hat seine Auffassungen zur Durchführbarkeit, zum Anwendungsbereich und zum Entwurf der Parameter eines Vertrags über den Waffenhandel dargelegt.
LUXEMBURG
Luxemburg war im ersten Ausschuss der 62. VN-Generalversammlung an verschiedenen Resolutionen zu Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition beteiligt bzw. hat für sie gestimmt.
POLEN
Polen hat in der Gruppe von Regierungssachverständigen, die über weitere Schritte zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung unerlaubter Vermittlungstätigkeiten für Kleinwaffen und leichte Waffen beraten hat, mitgearbeitet. Die Gruppe hat ihre Arbeit im Juni 2007 abgeschlossen.
Polen hat außerdem an der informellen Tagung über die Prinzipien für eine Kontrolle des Transfers von Kleinwaffen und leichten Waffen teilgenommen, die im August 2007 in Genf stattfand.
PORTUGAL
Auf der 62. VN-Generalversammlung war Portugal an folgenden Resolutionen beteiligt, die zu Kleinwaffen und leichten Waffen angenommen wurden:
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Resolution 62/13: „Objektive Informationen über militärische Angelegenheiten, einschließlich der Transparenz der Militärausgaben“; |
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Resolution 62/22: „Unterstützung von Staaten zur Eindämmung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und zur Einsammlung dieser Waffen“; |
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Resolution 62/47: „Der unerlaubte Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten“. |
Portugal stimmte außerdem für die Resolution 62/44 „Konventionelle Rüstungskontrolle auf regionaler und subregionaler Ebene“.
Portugal unterstützt nachdrücklich den Prozess zur Ausarbeitung einer rechtlich verbindlichen Übereinkunft über konventionelle Waffen (einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen) und hat dem VN-Generalsekretär im Einklang mit der Resolution 61/89 der VN-Generalversammlung in einem Antwortschreiben Portugals Auffassungen zur Durchführbarkeit, zum Anwendungsbereich und zum Entwurf der Parameter für einen Vertrag über den Waffenhandel erläutert.
Portugal unterstützt die internationalen Bemühungen für größere Transparenz im Bereich der Waffenausfuhr und übermittelt deshalb jährlich die Angaben zur Ein- und Ausfuhr konventioneller Waffen, einschließlich von Kleinwaffen und leichten Waffen, an das Register der Vereinten Nationen.
SPANIEN
Spanien war im Ersten Ausschuss der 62. VN-Generalversammlung an folgenden Resolutionen beteiligt, die unmittelbar oder mittelbar mit Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition in Verbindung stehen: Resolution 62/22: „Unterstützung von Staaten zur Eindämmung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und zur Einsammlung dieser Waffen“, Resolution 62/44: „Konventionelle Rüstungskontrolle auf regionaler und subregionaler Ebene“, Resolution 62/47: „Der unerlaubte Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten“.
III.3. OSZE
ÖSTERREICH
Österreich hat die weitere Umsetzung von Dokumenten der OSZE zu Kleinwaffen und leichten Waffen sowie zu Beständen konventioneller Munition unterstützt. Im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit hat Österreich relevante Informationen über Kleinwaffen und leichte Waffen und über das nationale Kennzeichnungssystem an die OSZE und ihre Mitgliedstaaten übermittelt.
ZYPERN
Zypern hat der OSZE Informationen über die nationale Praxis und die nationalen Verfahren für die Ausfuhr konventioneller Waffen und damit zusammenhängender Technologie (FSC.DEL/269/06, 27.6.2006), über den Transfer konventioneller Waffen (FSC.DEL/321/07, 22.6.2007) und über Kleinwaffen und leichte Waffen (FSC.DEL/441/07/Corr 1, 30.8.2007) bereitgestellt.
FINNLAND
Finnland hat die Problematik der Kleinwaffen zu einem der vorrangigen Themen seines Vorsitzes in der OSZE 2008 erklärt. Finnland wird sich bemühen, die Arbeit der OSZE im Bereich der Kleinwaffen und leichten Waffen und überschüssiger Munition in Bezug auf Normen wie auch auf die praktische Arbeit von Ort zu intensivieren. Erreicht werden soll dies unter anderem durch die Vertiefung der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.
Die OSZE sollte einen umfangreichen Beitrag zu der dritten Zweijährlichen Tagung der Staaten zur Prüfung der Durchführung des VN-Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten leisten, die Mitte 2008 in New York stattfindet. Die OSZE unterstützt mit ihrer Arbeit auch den VN-Prozess zur Ausarbeitung eines internationalen Vertrags über den Waffenhandel.
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— |
Abordnung eines für Kleinwaffen zuständigen Beamten in die FSK-Unterstützungsgruppe des Konfliktverhütungszentrums der OSZE. |
DEUTSCHLAND
Im Rahmen der OSZE hat Deutschland weiter vor allem an der laufenden Ausarbeitung von Praxisleitfäden für Kleinwaffen und leichte Waffen und konventionelle Munition mitgewirkt. Deutschland misst der im Rahmen der OSZE praktizierten einzigartigen Mischung von Maßnahmen, die die Festlegung von Standards, den Austausch bewährter Verfahren und die Arbeit im Rahmen von Projekten in Bezug auf Kleinwaffen und leichte Waffen und zugehörige Munition umfasst, weiterhin große Bedeutung zu.
Im Oktober 2007 wurde für Personal der zentralen Anlaufstellen für Kleinwaffen und leichte Waffen ein Studienbesuch in Berlin, Wien (OSZE) und Geilenkirchen (Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr) organisiert.
ITALIEN
Italien hat auch 2007 aktiv an der Umsetzung des im November 2000 angenommenen OSZE-Dokuments über Kleinwaffen und leichte Waffen gearbeitet. Darüber hinaus hat Italien im Rahmen des durch das OSZE-Dokument eingerichteten Informationsaustausches über die wichtigsten Aspekte der Klein- und Leichtwaffenproblematik (Herstellung, Kennzeichnung, Ausfuhrkontrolle, Vermittlungsgeschäfte, Techniken zur Vernichtung) aktualisierte nationale Angaben vorgelegt.
LUXEMBURG
Luxemburg hat die Arbeit der OSZE auf dem Gebiet der Kleinwaffen und leichten Waffen unterstützt, indem es sich unter anderem regelmäßig an dem Informationsaustausch zu diesem Thema beteiligt hat.
Luxemburg hat darüber hinaus freiwillige finanzielle Beiträge zu folgenden Vorhaben der OSZE geleistet:
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1. |
Unbrauchbarmachung von konventioneller Munition in Montenegro: 25 000 EUR; |
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2. |
Beseitigung von Kleinwaffen und leichten Waffen in Tadschikistan, auch an der Grenze zu Afghanistan: 25 000 EUR. |
NIEDERLANDE
Die Niederlande haben für den OSZE-Praxisleitfaden einen Entwurf über bewährte Praktiken bei der Vernichtung von Munition erstellt.
PORTUGAL
Portugal hat auch 2007 aktiv an der Umsetzung des im November 2000 angenommenen OSZE-Dokuments über Kleinwaffen und leichte Waffen gearbeitet. In diesem Rahmen hat Portugal nationale Aktualisierungen zu Aspekten von Kleinwaffen und leichten Waffen wie Herstellung, Kennzeichnung, Ausfuhrkontrolle, Vermittlungstätigkeit und Vernichtungsmethoden vorgelegt.
SLOWENIEN
Die OSZE-Projekte, für die Slowenien insgesamt 65 000 EUR bereitgestellt hat, nämlich die Projekte zur Vernichtung von Munition für Kleinwaffen und leichte Waffen in Tadschikistan (40 000 EUR) und in der Ukraine (25 000 EUR), wurden 2007 erfolgreich abgeschlossen.
2006 hat sich Slowenien zudem mit 15 000 EUR an der Bewältigung der Folgen des Unfalls in einem Militärdepot in der Ukraine (Nowobogdaniuka) beteiligt.
Der slowenische Diplomat Jernej Cimperšek, Referent in der Ständigen Vertretung bei der OSZE in Wien, wurde zum Koordinator des Forums für Sicherheitskooperation (FSK) für konventionelle Munition ernannt.
Slowenien hat auch 2007 aktiv an der Umsetzung des im November 2000 angenommenen OSZE-Dokuments über Kleinwaffen und leichte Waffen gearbeitet und den nationalen Bericht über die Umsetzung dieses Dokuments vorgelegt.
SPANIEN
Spanien hat 2007 freiwillige finanzielle Beiträge zur Unterstützung der nachstehenden Projekte der OSZE mit politisch-militärischem Hintergrund geleistet:
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Projekte zu Kleinwaffen und leichten Waffen: Belarus: 100 000 EUR; Tadschikistan: 150 000 EUR; |
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Projekte zu konventioneller Munition, Explosivstoffen und Zündvorrichtungen: Georgien: 95 000 EUR (Aufbau von Fähigkeiten zur Unbrauchbarmachung und Aufbereitung von überschüssiger Munition); Montenegro: 75 000 EUR (Vernichtung überschüssiger Munitionsbestände); |
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Projekt zur Vernichtung von Raketentreibstoff (Gemisch): Ukraine: 200 000 EUR. |
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Im Rahmen der OSZE hat das Vereinigte Königreich gemeinsam mit den Partnern Schweiz und Spanien im Rahmen eines laufenden Projekts Belarus bei der Verwaltung von Beständen an Kleinwaffen und leichten Waffen unterstützt und beraten.
Das Vereinigte Königreich nimmt am Informationsaustausch über Kleinwaffen und leichte Waffen im Rahmen der OSZE sowie im Rahmen des Registers der Vereinten Nationen für konventionelle Waffen teil und macht sich für diesen Informationsaustausch stark.
III.4. NATO
ÖSTERREICH
Österreich hat im Rahmen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats finanzielle Unterstützung für ein von der NATO-Agentur für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung (NAMSA) geführtes Projekt zur Vernichtung von Kleinwaffen und leichten Waffen in Albanien geleistet. Zu den 2007 noch laufenden Projekten der NAMSA, die Österreich in den Vorjahren unterstützt hatte, gehören Projekte zur Vernichtung von Kleinwaffen und leichten Waffen in der Ukraine und in Kasachstan.
ESTLAND
2007 hat Estland einen Finanzbeitrag zum NATO-Treuhandfonds der Partnerschaft für den Frieden „Georgien II: Unbrauchbarmachung von Raketen und Flugkörpern in Georgien“ geleistet.
POLEN
Das polnische Ministerium für Nationale Verteidigung referierte während des NATO-Lehrgangs über die Durchführung von Rüstungskontrollen in Oberammergau über internationale Initiativen zu Kleinwaffen und leichten Waffen. Vertreter des Ministeriums nahmen auch an verschiedenen Workshops zu den Normen für die Lagerung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der zugehörigen Munition und die Kontrolle der entsprechenden Lager teil.
III.5. Wassenaar-Arrangement
FRANKREICH
Die von Frankreich 2006 eingeleitete Initiative auf dem Gebiet der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen auf dem Luftweg hat bewirkt, dass im Dezember 2007 im Rahmen des Wassenar-Arrangements „Bewährte Praktiken zur Verhütung destabilisierender Transfers von Kleinwaffen und leichten Waffen auf dem Luftweg“ vereinbart wurden.
Diese Initiative schließt sich an die Umsetzung des von der EU 2005 angenommenen Aktionsplans zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition an. Mit ihr soll die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei der Kontrolle privater Fluggesellschaften verbessert werden, die in dem Verdacht stehen, am illegalen Waffenhandel unter Verletzung der Embargos der Vereinten Nationen beteiligt zu sein: Gleichzeitig soll mit der Luftverkehrsbranche erörtert werden, wie die Rückverfolgbarkeit, die Transparenz und die Sicherheit dieser Art der Beförderung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der zugehörigen Munition verstärkt werden können.
SLOWENIEN
Slowenien ist am 8. Februar 2005 dem Wassenaar-Arrangement beigetreten, in dem Länder zusammengeschlossen sind, in denen die Ausfuhr konventioneller Waffen streng reguliert ist. Das Wassenaar-Arrangement legt den Schwerpunkt auf die Problematik der Kleinwaffen und leichten Waffen und sieht insbesondere eine bessere Kontrolle der Ausfuhr von tragbaren Luftabwehrsystemen (MANPADS) vor. Auf diese Systeme wird auch im Rahmen der slowenischen Ausfuhrkontrollen besonderes Augenmerk gelegt.
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Am 6. Dezember 2007 wurde auf Vorschlag des Vereinigten Königreichs im Rahmen des Wassenaar-Arrangements vereinbart, den auf Initiative des Vereinigten Königreichs ausgearbeiteten Praxisleitfaden für den Transfer von Kleinwaffen zu ändern, um ihn an den von den Vereinten Nationen 2005 angenommenen Sprachgebrauch hinsichtlich der Kennzeichnung und Rückverfolgung von Kleinwaffen und leichten Waffen anzupassen. Auf einen weiteren Vorschlag des Vereinigen Königreichs hin hat das Wassenaar-Plenum Änderungen an dem Dokument aus dem Jahr 2003 „Anhaltspunkte für die Ausfuhrkontrolle von MANPADS“ gebilligt, durch die eine wirksamere Umsetzung erreicht werden soll (nähere Informationen, wie die „Anhaltspunkte“ gemäß dem Wassenaar-Arrangement im Vereinigten Königreich umgesetzt werden, sind auf der Website www.berr.gov.uk — „European Trade“, „Strategic Export Control“ abrufbar). Das Wassenaar-Plenum hat „Bewährte Praktiken zur Verhütung des destabilisierenden Transfers von Kleinwaffen und leichten Waffen auf dem Luftweg“ angenommen, die eine Reihe spezieller Maßnahmen enthalten, die auf nationaler Ebene im Hinblick auf nicht auf Initiative der Regierung durchgeführte Transporte von Kleinwaffen und leichten Waffen auf dem Luftweg ergriffen werden können.
III.6. Sonstiges
ESTLAND
Estnische Soldaten in Irak haben 2007 bei Patrouillen mehrmals Waffen und Munition beschlagnahmt. Die Operationen wurden in Zusammenarbeit mit den Landstreitkräften der Vereinigten Staaten und des Irak durchgeführt.
FINNLAND
Finnland hat an der im Rahmen des Helsinki-Prozesses in Montebello (Kanada) veranstalteten Diskussionsrunde zum Transfer von Kleinwaffen und leichten Waffen teilgenommen.
DEUTSCHLAND
Deutschland hat mit der Liga der Arabischen Staaten (AL) zusammengearbeitet, indem es die Arbeit bezüglich Kleinwaffen und leichten Waffen auf verschiedenen Ebenen unterstützte. Außerdem wurden Zusammenkünfte der zentralen Anlaufstellen für Kleinwaffen und leichte Waffen der Länder der Liga unterstützt.
ITALIEN
Im Jahr 2007 haben die an multilateralen Friedenssicherungs– und Friedenserzwingungseinsätzen beteiligten italienischen Streitkräfte folgende Mengen Kleinwaffen und leichte Waffen eingesammelt und/oder beschlagnahmt und vernichtet:
Im Kosovo:
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— |
1 Sturmgewehr vom Typ AK 47; |
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1 leichtes Maschinengewehr; |
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1 Jagdgewehr; |
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— |
12 Pistolen |
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52 sonstige Waffen. |
Zwischensumme: 67 Kleinwaffen und leichte Waffen wurden vernichtet.
In Bosnien:
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7 Gewehre; |
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7 Raketenwerfer; |
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10 sonstige Waffen. |
Zwischensumme: 24 Kleinwaffen und leichte Waffen wurden vernichtet.
Insgesamt: 91 Kleinwaffen und leichte Waffen wurden vernichtet.
LETTLAND
Lettland hat ein wirksames Ausfuhrkontrollsystem für strategische Güter entwickelt, ein Aus- und Fortbildungssystem für Zollbeamte ins Leben gerufen und umfangreiche Datenbanken konzipiert; außerdem hat es aktiv an Outreach-Maßnahmen mit mehreren mittel– und osteuropäischen Ländern teilgenommen.
Im März 2007 hat die für sicherheitspolitische Fragen zuständige Abteilung des Außenministeriums in Zusammenarbeit mit UNDP ein Seminar für Experten für Rüstungskontrolle aus Montenegro veranstaltet.
Im April 2007 hat das Außenministerium in Zusammenarbeit mit den US-Unternehmen „Interexport Management Systems“ und „Commonwealth Trading Partners“ ein Seminar zu Fragen der Ausfuhrkontrolle für lettische Unternehmen, die mit der Ausfuhr strategischer Güter befasst sind, veranstaltet. Die Teilnehmer wurden über den neuesten Stand der bestehenden Rechtsvorschriften und Verfahren für die Waffenkontrolle in der Republik Lettland informiert.
Im Oktober 2007 wurden in Zusammenarbeit mit den nordischen und den baltischen Ländern Outreach-Seminare für Georgien, Belarus und die Ukraine durchgeführt. Dort wurden die Rolle der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und anderer internationaler Gremien im Bereich der Ausfuhrkontrolle erörtert und der Aufbau des lettischen Ausfuhrkontrollsystems sowie die damit gewonnenen Erfahrungen vorgestellt.
Im Dezember 2007 hat das Außenministerium ein Seminar über Ausfuhrkontrolle für Unternehmen veranstaltet, die auf dem Gebiet der Waffenausfuhr tätig sind; bei diesem Seminar wurden die Unternehmen über jüngst verabschiedete Rechtsvorschriften über den Verkehr strategischer Güter, deren Kennzeichnung und Begutachtung sowie über Zollkontrollen informiert.
MALTA
Malta erfüllt die internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Vereinten Nationen und der OSZE und setzt die Ausfuhrkontrollregelungen um, aufgrund deren die Ausfuhr in bestimmte Länder, gegen die von den internationalen und regionalen Organisationen Sanktionen verhängt wurden, Regelungen und Beschränkungen unterworfen ist. Malta ist auch Mitglied des Wassenaar-Arrangements über Ausfuhrkontrollen für konventionelle Waffen sowie Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.
IV. SONSTIGE KOMMENTARE UND SACHDIENLICHE INFORMATIONEN
GRIECHENLAND
In Bezug auf die Kennzeichnung hat Griechenland Folgendes mitzuteilen:
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1. |
In Griechenland gibt es mit Ausnahme eines in Staatsbesitz befindlichen Unternehmens, das Waffen für das Ministerium für Landesverteidigung herstellt, keine Unternehmen, die Waffen für gewerbliche Zwecke herstellen. |
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2. |
Was die Feststellung des Herstellungslandes betrifft, so unterstützt das Ministerium für öffentliche Ordnung im Einvernehmen mit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten das Kennzeichnungssystem der atlantischen Allianz, NATO STANAG 1059. |
IRLAND
Irland beteiligt sich am weltweiten Austausch militärischer Informationen (Global Exchange of Military Information (GEMI)), der jedes Jahr im April in Wien stattfindet und den 55 teilnehmenden Staaten Gelegenheit bietet, alle Informationen zu militärischen Fragen und Militärgütern, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, auszutauschen. Irland nimmt auch am jährlichen Austausch militärischer Informationen (Annual Exchange of Military Information — AEMI) teil, der jedes Jahr im Dezember in Wien stattfindet.
ITALIEN
Italien betont, dass die rechtzeitige Unterrichtung über künftige Projekte zu Kleinwaffen und leichten Waffen insbesondere dann, wenn diese aus dem GASP-Haushalt finanziert werden, äußerst wichtig ist und dass diese auch Angaben zu den allgemeinen Zielsetzungen, den ins Auge gefassten Maßnahmen, den erwarteten Ergebnissen und den veranschlagten Kosten umfassen sollte.
Diese Angaben würden es den Partnern ermöglichen, die vorgeschlagenen Programme eingehend zu prüfen, was deren Billigung erleichtern würde.
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Das Vereinigte Königreich hat mehrere NRO, die auf dem Gebiet der Ausfuhrkontrolle tätig sind, finanziell und anderweitig unterstützt. Zu diesen NRO gehören Saferworld (bei deren Arbeit der Schwerpunkt insbesondere auf dem EU-Verhaltenskodex und den EU-Beitrittsländer liegt), Viva Rio (in Brasilien und dem südlichen Amerika) sowie Small Arms Survey.
Das Vereinigte Königreich hat außerdem finanzielle Unterstützung für das RECSA (Regional Centre on Small Arms and Light Weapons — Regionalzentrum für Kleinwaffen und leichte Waffen) geleistet, das die Umsetzung des Protokolls von Nairobi vorantreibt und überwacht; ferner hat es den Prozess zwischen der EU und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas im Rahmen von EU-Initiativen aktiv unterstützt. Das Vereinigte Königreich unterstützt außerdem die Internationale Konferenz für Ausfuhrkontrolle; die letzte dieser Konferenzen hat im März 2007 in Bukarest (Rumänien) stattgefunden. Zu dieser Konferenz waren einige Staaten eingeladen, die bisher noch nicht teilgenommen hatten; diese leisteten einen wertvollen Beitrag zu der dreitägigen Veranstaltung.
Das Vereinigte Königreich nahm auch an den Symposien der Multinationalen Gruppe zur Bekämpfung von Kleinwaffen (Multinational Small Arms Group (MSAG)) teil. Bei der MSAG handelt es sich um einen informellen Zusammenschluss von Staaten, aus denen Fachleute aus dem Bereich Kleinwaffen und leichte Waffen zweimal jährlich zusammenkommen, um diesbezügliche Themen zu erörtern und bewährte Praktiken zu ermitteln. Das wichtigste Ergebnis der Symposien, die im Vereinigten Königreich (Anfang 2006) sowie in Bern (Oktober 2006), Madrid (Juli 2007) und Oslo (November 2007) veranstaltet wurden, ist das Praxishandbuch für Kleinwaffen und leichte Waffen der OSZE. Auf dem Symposium von Oslo hat die JACIG (Joint Arms Control Implementation Group) des Vereinigten Königreichs die Pflege der MSAG-Datenbank übernommen, die Angaben über nationale Fachleute, nationale Fähigkeiten, Kontaktdaten, die Projektbeteiligung und bereits bekannte künftige Veranstaltungen zum Thema Kleinwaffen und leichte Waffen enthält. Ein weiteres wichtiges Projekt des MSAG war die Entwicklung eines Lehrgangs zu Kleinwaffen und leichten Waffen, der an der NATO-Schule in Oberammergau durchgeführt werden soll. Im Juli 2007 fand in Oberammergau ein Test-Lehrgang statt. Derzeit wird eine nur Theorie umfassende Version des Lehrgangs ausgearbeitet; der Testlauf dieser Version soll im November 2008 stattfinden.
ANHANG
Verzeichnis der zentralen Anlaufstellen für Kleinwaffen und leichte Waffen
ÖSTERREICH
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Wolfgang Banyai |
|
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten |
|
Abteilung II.8 — Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung |
|
Minoritenplatz 8 |
|
1014 Wien |
|
ÖSTERREICH |
|
Tel.: +43 501150-3354 |
|
Fax: +43 501159-3354 |
|
E-Mail: wolfgang.banyai@bmeia.gv.at |
BELGIEN
|
Mr. Werner Bauwens |
|
Sonderbeauftragter für Abrüstung und Nichtverbreitung |
|
Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten |
|
Karmelietenstraat 15 |
|
1000 Brüssel |
|
BELGIEN |
|
Tel.: +32 25013710 |
|
Fax: +32 25013822 |
|
E-Mail: werner.bauwens@diplobel.fed.be |
BULGARIEN
|
Direktion Sicherheitspolitik |
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Bulgarien |
|
Alexander-Zhendov-Straße 2 |
|
1040 Sofia |
|
BULGARIEN |
|
Tel.: +359 29482244, +359 29482480 |
|
Fax: +359 29482037 |
|
E-Mail: int.security@mfa.government.bg |
TSCHECHISCHE REPUBLIK
|
Referat für Nichtverbreitung und Abrüstung |
|
Abteilung Vereinte Nationen |
|
Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Tschechischen Republik |
|
Loretanske Namesti 5 |
|
118 00 Prag 1 |
|
TSCHECHISCHE REPUBLIK |
|
Tel.: +420 22418-2324 |
|
Fax: +420 22418-2026 |
|
E-Mail: osn_sekretariat@mzv.cz |
ZYPERN
|
Panayiotis Papadopoulos |
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
|
Referat für politische Angelegenheiten — Abteilung für mulilaterale Angelegenheiten und internationale Organisationen |
|
Tel.: +357 22401152 |
|
Fax: +357 22661881 |
|
E-Mail: ppapadopoulos@mfa.gov.cy |
DÄNEMARK
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
|
Abteilung für Sicherheitspolitik |
|
Tel.: +45 3392-0693 |
|
Fax: +45 3392-1804 |
|
E-Mail: sp@um.dk |
ESTLAND
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
|
Referat für Internationale Organisationen und Sicherheitspolitik |
|
Abteilung für die Kontrolle von Rüstungsgütern und strategischen Gütern |
|
Tel.: +372 6377-100 |
|
Fax: +372 6377-199 |
|
E-Mail: armscontrol@mfa.ee |
FINNLAND
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
|
Politische Abteilung |
|
Referat für Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung |
|
Postfach 420 |
|
FI-00023 Government |
|
FINNLAND |
|
Tel.: +358 916005 |
|
Fax: +358 916056066 |
|
E-Mail: pol-20@formin.fi |
FRANKREICH
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
|
Direktion für strategische Angelegenheiten, Sicherheit und Abrüstung |
|
Referat für chemische und biologische Abrüstung und für die |
|
Eindämmung konventioneller Waffen |
|
Tel.: +33 143174070 |
|
Fax: +33 143174952 |
|
E-Mail: guillaume.habert@diplomatie.gouv.fr |
DEUTSCHLAND
|
Auswärtiges Amt |
|
Referat 241 |
|
Abrüstung und Rüstungskontrolle |
|
Werderscher Markt 1 |
|
10117 Berlin |
|
DEUTSCHLAND GRIECHENLAND |
|
Tel.: +49 3018174272 |
|
Fax: +49 30181754272 |
|
E-Mail: 241-0@diplo.de |
GRIECHENLAND
|
Griechisches Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, D1 — Direktion Vereinte Nationen und Internationale Organisationen sowie Konferenzen |
|
Avenue Acadimias 3 |
|
100 27 Athen |
|
GRIECHENLAND |
|
Loukas Tsokos (Ministerialrat) |
|
E-Mail: ltsokos@mfa.gr |
und
|
Stylianos Zachariou (Wissenschaftlicher Berater) |
|
E-Mail: szachariou@mfa.gr |
|
Tel.: +30 2103682540 |
|
Fax: +30 2103682483 |
UNGARN
|
Attila Juhász |
|
Referent |
|
Abteilung für Sicherheitspolitik und Nichtverbreitung |
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
|
Budapest |
|
UNGARN |
|
Tel.: +36 14581678 |
|
Fax: +36 14575039 |
|
E-Mail: atjuhasz@kum.hu |
IRLAND
|
Referat für Abrüstung und Nichtverbreitung |
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
|
St. Stephen’s Green, |
|
Dublin 2 |
|
IRLAND |
|
Tel.: +353 1408-2392 |
|
Fax: +353 1408-2383 |
ITALIEN
Italienischer Ansprechpartner für Kleinwaffen und leichte Waffen:
|
Ministerialrat Giovanni Pugliese |
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
|
Referat für multilaterale politische Zusammenarbeit, Ressort Abrüstung und Nichtverbreitung |
|
Tel.: +39 0636912287 |
|
Fax: +39 063235927 |
|
E-Mail: giovanni.pugliese@esteri.it |
Italienische Ansprechpartnerin für die Rückverfolgbarkeit von Kleinwaffen und leichte Waffen:
|
Maria Paravati, Ministerium des Innern |
|
Abteilung Öffentliche Sicherheit, |
|
Referat Allgemeine Verwaltung |
|
Tel.: +39 0646548234 |
|
E-Mail: maria.paravati@interno.it |
LETTLAND
|
Referat für Abrüstung und Nichtverbreitung |
|
Abteilung Sicherheitspolitik |
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Lettland |
|
K.Valdemâra Str. 3 |
|
LV-1395 Riga |
|
LETTLAND |
|
Tel.: +371 67016456 |
|
Fax: +371 67227226 |
LITAUEN
|
Referat für Abrüstung und Terrorismusverhütung |
|
Abteilung für transatlantische Zusammenarbeit und Sicherheitspolitik |
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
|
Tel.: +370 52362521 |
|
Fax: +370 52362519 |
|
E-Mail: robertas.rosinas@urm.lt |
LUXEMBURG
|
Claude Faber |
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
|
5, rue Notre-Dame |
|
2240 Luxembourg |
|
LUXEMBURG |
|
Tel.: +352 24782421 |
|
Fax: +352 221989 |
|
E-Mail: claude.faber@mae.etat.lu |
MALTA
|
Andrew Seychell |
|
Stellvertretender Leiter der obersten Polizeibehörde |
|
Polizeihauptquartier |
|
Floriana |
|
Tel.: +356 21247800 |
|
Fax: +356 21247922 |
|
E-Mail: andrew.seychell@gov.mt |
NIEDERLANDE
|
Referent für Kleinwaffen und leichte Waffen |
|
Niederländisches Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
|
Referat Friedenskonsolidierung und Stabilisierung |
|
Niederländisches Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
|
Postfach 20061 |
|
2500 EB Den Haag |
|
NIEDERLANDE |
|
Tel.: +31 703484688 |
|
Fax: +31 703484486 |
|
E-Mail: EFV@minbuza.nl |
POLEN
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
|
Abteilung für Sicherheitspolitik |
|
Tel.: +48 225239704 |
|
Fax: +48 226285841 |
|
E-Mail: dpb.sekretariat@msz.gov.pl |
PORTUGAL
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
|
Referat für Abrüstung und Nichtverbreitung |
|
Largo do Rilvas |
|
1399-030 Lissabon |
|
PORTUGAL |
|
Tel.: +351 213946549 |
|
Fax: +351 213946037 |
|
E-Mail: dsd2@mne.pt |
RUMÄNIEN
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
|
Nineta Bărbulescu |
|
Ministerialdirigent |
|
Abteilung OSZE, Asymmetrische Risiken und Nichtverbreitung |
|
Tel.: +40 213196857 |
|
Fax: +40 213192363 |
|
E-Mail: nineta.barbulescu@mae.ro |
Stellvertreter:
|
Mihail Dumitru |
|
Erster Sekretär |
|
Abteilung OSZE, Asymmetrische Risiken und Nichtverbreitung |
|
Tel.: +40 213196857 |
|
Fax: +40 213192363 |
|
E-Mail: mihail.dumitru@mae.ro |
|
Nationale Agentur für Ausfuhrkontrolle |
|
Paul Pasnicu |
|
Direktor |
|
Abteilung Konventionelle Waffen |
|
Tel.: + 40 213057202 |
|
Fax: + 40 213111297 |
|
E-Mail: ppasnicu@ancex.ro |
SLOWAKEI
|
OZOG — Referat für Rüstungskontrolle, Abrüstung und globale Herausforderungen |
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Slowakischen Republik |
|
Hlboká cesta 2 |
|
Bratislava |
|
SLOWAKISCHE REPUBLIK |
|
Tel.: +421 259783621 |
|
Fax: +421 259783629 |
|
E-Mail: ozog@mzv.sk |
SLOWENIEN
|
Jure Zerovec |
|
Abteilung für Sicherheitspolitik |
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
|
Presernova ulica 25 |
|
SI-1000 Ljubljana |
|
Tel.: +386 14782256 |
|
Fax: +386 14782229 |
|
Gregor Kaplan |
|
Abteilung für Sicherheitspolitik |
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
|
Presernova ulica 25 |
|
SI-1000 Ljubljana |
|
Tel.: +386 14786710 |
|
Fax: +386 14782229 |
SPANIEN
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit |
|
Generaldirektion für strategische Angelegenheiten und Terrorismus |
|
Referat für Nichtverbreitung und Abrüstung |
|
Luis Gómez Nogueira |
|
Referent für Abrüstungsfragen |
|
Calle Serrano Galvache, 26 |
|
28071 Madrid |
|
SPANIEN |
|
Tel.: +34 913791759 |
|
Fax: +34 913948678 |
|
E-Mail: luis.gomez@maec.es |
SCHWEDEN
|
Abteilung für Abrüstung und Nichtverbreitung |
|
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten |
|
SE-103 39 Stockholm |
|
SCHWEDEN |
|
Tel.: +46 84051000 |
|
Fax: +46 87231176 |
|
E-Mail: ud-nis@foreign.ministry.se |
VEREINIGTES KÖNIGREICH
|
Referent für Kleinwaffen und leichte Waffen |
|
Abteilung Proliferationsbekämpfung |
|
Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Commenwealth-Fragen |
|
King Charles Street |
|
London |
|
SW1A 2AH |
|
VEREINIGTES KÖNIGREICH |
|
Tel.: +44 207008-1793 |
|
Fax: +44 207008-2860 |
EUROPÄISCHE KOMMISSION
|
Generaldirektion Außenbeziehungen |
|
Quentin Weiler |
|
Tel.: +32 22954548 |
|
Fax: +32 22994820 |
|
E-Mail: quentin.weiler@ec.europa.eu |
SEKRETARIAT DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION
|
Büro der Persönlichen Beauftragten für Fragen der Nichtverbreitung |
|
Fabio Della Piazza |
|
Rue de Loi, 175 |
|
1049 Brüssel |
|
BELGIEN |
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