28.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 139/22


Angaben der Mitgliedstaaten über Staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewährt werden

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2010/C 139/06)

Beihilfenummer

X 703/09

Mitgliedstaat

Deutschland

Referenznummer des Mitgliedstaats

Name der Region (NUTS)

BRAUNSCHWEIG

Mischgebiete

Bewilligungsbehörde

Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank

Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover

www.nbank.de

Name der Beihilfemaßnahme

RePack - Regional Packaging Network

Einzelstaatliche Rechtsgrundlage (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat)

§ 44 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung i.V.m.

Art. 39 VO (EG) Nr. 800/2008 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)

i.V.m. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand (WOM)“

Art der Maßnahme

Ad-hoc-Beihilfe - BUPNET GmbH

Änderung einer bestehenden Beihilfemaßnahme

Bewilligungszeitpunkt

24.4.2009 - 31.3.2011

Betroffene Wirtschaftszweige

Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige

Art des Beihilfeempfängers

KMU

Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Ad-hoc-Beihilfe

EUR 0,20 (in Mio.)

Bei Garantien

Beihilfeinstrumente (Artikel 5)

Zuschuss

Verweis auf die Kommissionsentscheidung

Bei Kofinanzierung aus Gemeinschaftsmitteln

CCI COde OP Ziel RWB:

2007DE052PO007

genehmigt durch Entscheidung der Europäischen Kommission vom 13. Juli 2007 - 0,10 EUR (in Mio.)

Ziele

Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in der Landeswährung

KMU-Aufschläge in %

Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen (Art. 38 Abs. 2)

60,00 %

10 %

Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C62448208_L20.pdf


Beihilfenummer

X 772/09

Mitgliedstaat

Deutschland

Referenznummer des Mitgliedstaats

Name der Region (NUTS)

GOETTINGEN

Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a

Bewilligungsbehörde

NBank

Günther-Wagner-Allee 12 - 16

30177 Hannover

www.nbank.de

Name der Beihilfemaßnahme

Zuwendung zur Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) für

BUPNET GMBH, Am Leinekanal 4.30073 Göttingen

Projekt: „Kompetenzforum Management im Sozial- und Gesundheitswesen“

Einzelstaatliche Rechtsgrundlage (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat)

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) - MBl 2007, Nr. 49, Seite 1399

Art der Maßnahme

Regelung -

Änderung einer bestehenden Beihilfemaßnahme

Laufzeit

1.10.2009 - 31.3.2011

Betroffene Wirtschaftszweige

Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige

Art des Beihilfeempfängers

Großunternehmen

Gesamtes nach der Regelung vorgesehenes Jahresbudget

EUR 0,06 (in Mio.)

Bei Garantien

Beihilfeinstrumente (Artikel 5)

Zuschuss

Verweis auf die Kommissionsentscheidung

Bei Kofinanzierung aus Gemeinschaftsmitteln

Ziele

Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in der Landeswährung

KMU-Aufschläge in %

Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen (Art. 38 Abs. 2)

60,00 %

10 %

Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme

http://www.ms.niedersachsen.de/master/C22430638_N2711970_L20_DO_1674.html


Beihilfenummer

X 773/09

Mitgliedstaat

Deutschland

Referenznummer des Mitgliedstaats

Name der Region (NUTS)

LUENEBURG

Mischgebiete

Bewilligungsbehörde

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank

Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover

www.nbank.de

Name der Beihilfemaßnahme

Führungskraft der niedersächsischen Wirtschaft II

Einzelstaatliche Rechtsgrundlage (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat)

§ 44 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung i.V.m.

Art 39 VO (EG) Nr. 800/2008 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)

i.V.m. Art. 5 der VO (EG) Nr. 1081/2006 (ESF-Verordnung) und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand (WOM)“

Art der Maßnahme

Ad-hoc-Beihilfe - Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gGmbH

Änderung einer bestehenden Beihilfemaßnahme

Bewilligungszeitpunkt

24.8.2009

Betroffene Wirtschaftszweige

Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige

Art des Beihilfeempfängers

KMU

Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Ad-hoc-Beihilfe

EUR 0,11 (in Mio.)

Bei Garantien

Beihilfeinstrumente (Artikel 5)

Zuschuss

Verweis auf die Kommissionsentscheidung

Bei Kofinanzierung aus Gemeinschaftsmitteln

CCI-Code OP Ziel Konvergenz:

2007DE051PO003

genehmigt durch die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 24. Juli 2007 - 0,66 EUR (in Mio.)

Ziele

Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in der Landeswährung

KMU-Aufschläge in %

Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen (Art. 38 Abs. 2)

60,00 %

10 %

Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C62448208_L20.pdf


Beihilfenummer

X 774/09

Mitgliedstaat

Deutschland

Referenznummer des Mitgliedstaats

Name der Region (NUTS)

BRAUNSCHWEIG, HANNOVER, WESER-EMS

Mischgebiete

Bewilligungsbehörde

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank

Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover

www.nbank.de

Name der Beihilfemaßnahme

KOMPASS

Einzelstaatliche Rechtsgrundlage (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat)

§ 44 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung i.V.m.

Art 39 VO (EG) Nr. 800/2008 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)

i.V.m. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand (WOM)“

Art der Maßnahme

Ad-hoc-Beihilfe - Hanno Bildung und Beruf GmbH

Änderung einer bestehenden Beihilfemaßnahme

Bewilligungszeitpunkt

25.8.2009

Betroffene Wirtschaftszweige

Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige

Art des Beihilfeempfängers

KMU

Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Ad-hoc-Beihilfe

EUR 0,37 (in Mio.)

Bei Garantien

Beihilfeinstrumente (Artikel 5)

Zuschuss

Verweis auf die Kommissionsentscheidung

Bei Kofinanzierung aus Gemeinschaftsmitteln

CCI-Code OP Ziel RWB:

2007DE052PO007

Genehmigt durch Entscheidung der Europäischen Kommission vom 13. Juli 2007 - 0,19 EUR (in Mio.)

Ziele

Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in der Landeswährung

KMU-Aufschläge in %

Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen (Art. 38 Abs. 2)

60,00 %

10 %

Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C62448208_L20.pdf


Beihilfenummer

X 189/10

Mitgliedstaat

Deutschland

Referenznummer des Mitgliedstaats

3124/32-2

Name der Region (NUTS)

THUERINGEN

Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a

Bewilligungsbehörde

GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH

Warsbergstraße 1

D99092 Erfurt

www.gfaw-thueringen.de

Name der Beihilfemaßnahme

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüäringen zur Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen und Existenzgründern (Beratungsrichtlinie)

Einzelstaatliche Rechtsgrundlage (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat)

Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) sowie Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (THürVwVerfG)

Art der Maßnahme

Regelung -

Änderung einer bestehenden Beihilfemaßnahme

Verlängerung X54/2010

Laufzeitverlängerung der Regelung bis zum 31.12.2013. Die Anzeige betrifft den Fördertatbestand nach Pkt. 2.2 der Regelung, der inhaltlich nicht geändert wurden. Die Regelung wurde verlängert, redaktionell überarbeitet und die Angaben zu den zu Grund liegenden Rechtsvorschriften wurden aktualisiert. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der vorgenommenen Änderungen wurde der Text der die Richtlinie auch als Datei im Änderungsmodus beigefügt. Die Regelung war bisher bei der Kommission als staatliche Beihilfe Nr. X54/2010 registriert.

Laufzeit

1.4.2010 - 31.12.2013

Betroffene Wirtschaftszweige

Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige

Art des Beihilfeempfängers

KMU

Gesamtes nach der Regelung vorgesehenes Jahresbudget

EUR 0,60 (in Mio.)

Bei Garantien

Beihilfeinstrumente (Artikel 5)

Zuschuss

Verweis auf die Kommissionsentscheidung

Bei Kofinanzierung aus Gemeinschaftsmitteln

CCI 2007 DE 051 PO 006 - 0,60 EUR (in Mio.)

Ziele

Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in der Landeswährung

KMU-Aufschläge in %

KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten (Artikel 26)

50,00 %

 

Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme

http://www.gfaw-thueringen.de/cms/index.php5?s=gfaw_download&pid=1&spid=3&sspid=2&