29.1.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 22/46


Mitteilung des Ministers für Wirtschaft des Königreichs der Niederlande gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

2010/C 22/10

Der Minister für Wirtschaft gibt bekannt, dass für den auf der Karte in Anlage 3 der Bergbauverordnung (Mijnbouwregeling) (Staatscourant 2002, Nr. 245) angegebenen Blockteil L11c eine Genehmigung zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen beantragt worden ist.

Der Minister für Wirtschaft fordert hiermit zur Beantragung einer konkurrierenden Genehmigung zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen im Blockteil L11c des niederländischen Festlandsockels unter Verweis auf die oben genannte Richtlinie und Artikel 15 des Bergbaugesetzes (Mijnbouwwet) (Staatsblad 2002, Nr. 542) auf.

Für die Erteilung der Genehmigung ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Die in Artikel 5 Absätze 1 und 2 und in Artikel 6 Absatz 2 der oben genannten Richtlinie festgelegten Kriterien, Bedingungen und Auflagen sind im Bergbaugesetz (Mijnbouwwet) (Staatsblad 2002, Nr. 542) näher ausgeführt.

Der Blockteil L11c wird umgrenzt durch die Breitengrade, die die Punktepaare A-B und C-D verbinden, durch die Längengrade zwischen den Punkten B und C und durch den Großkreis zwischen den Punktepaaren D-E und E-A.

Die Koordinaten dieser Punkte sind:

A

4° 33′ 3,100″ Länge Ost und 53° 30′ 0,000″

B

4° 40′ 0,000″ Länge Ost und 53° 30′ 0,000″

C

4° 40′ 0,000″ Länge Ost und 53° 20′ 0,000″

D

4° 34′ 0,000″ Länge Ost und 53° 20′ 0,000″

E

4° 29′ 2,000″ Länge Ost und 53° 24′ 57,000″

Anträge können bis zu 13 Wochen nach Veröffentlichung dieser Aufforderung im Amtsblatt der Europäischen Union eingereicht werden und sind an folgende Anschrift zu richten:

De Minister van Economische Zaken

ter attentie van drs. J.C. De Groot, directeur Energiemarkt

ALP A/562

Postbus 20101

2500 EC Den Haag

NEDERLAND

Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Über die Anträge wird innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der genannten Frist entschieden.

Nähere Informationen sind erhältlich unter der Telefonnummer +31 703797382 (Kontaktperson: P.C. de Regt).