14.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 338/83


BERICHT

über den Jahresabschluss 2009 der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, zusammen mit den Antworten der Agentur

2010/C 338/15

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG …

1-2

84

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG …

3-12

84

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT …

13

85

SONSTIGE BEMERKUNGEN …

14

85

Tabelle …

86

Antworten der Agentur

89

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel ist die frühere Exekutivagentur für intelligente Energie (IEEA), deren Auftrag und Auftragsdauer durch den Beschluss 2007/372/EG der Kommission vom 31. Mai 2007 (1) zur Änderung des Beschlusses 2004/20/EG vom 23. Dezember 2003 (2) geändert wurden. Die Agentur wurde für einen begrenzten, am 1. Januar 2004 beginnenden und nunmehr bis 31. Dezember 2015 laufenden Zeitraum errichtet. Sie soll EU-Maßnahmen in den Bereichen Energie, unternehmerische Initiative und Innovation sowie nachhaltiger Güterverkehr verwalten (3).

2.

Der endgültige Verwaltungshaushalt 2009 der Agentur belief sich auf 13,3 Millionen EUR gegenüber 11,5 Millionen EUR im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 141 gegenüber 131 im Vorjahr.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht in Frage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Die ursprünglich im Haushaltsplan 2009 veranschlagten 14,9 Millionen EUR wurden im Oktober 2009 (13) um 1,6 Millionen EUR gekürzt. Hauptgründe für diese Kürzung waren die zu hoch angesetzten Personalmittel (912 500 EUR) und die Übernahme einiger Aufgaben durch die Kommission. Damit gestaltet sich die Lage ähnlich wie im Jahr 2008 (14), was darauf hindeutet, dass der Personalbedarf genauer prognostiziert werden muss.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

Die Prüfung der Einstellungsverfahren machte deutlich, dass die Auswahl der zur mündlichen Prüfung eingeladenen Bewerber — rund 80 % der Bewerber werden zu diesem Zeitpunkt abgelehnt — von nur einem Mitglied des Prüfungsausschusses getroffen wurde. Außerdem wurde die Mindestpunktzahl für die Zulassung zur nächsten Phase des Ausleseverfahrens nicht vor Beginn des Bewertungsverfahrens festgelegt. Diese Vorgehensweisen gefährden die Transparenz der Einstellungsverfahren.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 14. und 16. September 2010 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsiden

Tabelle

Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (Brüssel)

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Beschluss 2004/20/EG der Kommission, geändert durch Beschluss 2007/372/EG)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2009 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2008)

Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2009

Die Umweltpolitik der Union trägt zur Verfolgung der nachstehenden Ziele bei:

Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität,

Schutz der menschlichen Gesundheit;

umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen;

Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels.

(Artikel 191 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Union und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind.

Zu diesem Zweck zielt ihre Tätigkeit entsprechend einem System offener und wettbewerbsorientierter Märkte auf Folgendes ab:

Erleichterung der Anpassung der Industrie an die strukturellen Veränderungen;

Förderung eines für die Initiative und Weiterentwicklung der Unternehmen in der gesamten Union, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, günstigen Umfelds;

Förderung eines für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen günstigen Umfelds;

Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung.

(Artikel 173 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Zur Durchführung des Artikels 90 werden das Europäische Parlament und der Rat unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Verkehrs gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen

a)

für den internationalen Verkehr aus oder nach dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder für den Durchgangsverkehr durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gemeinsame Regeln aufstellen;

b)

für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, die Bedingungen festlegen;

c)

Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erlassen;

d)

alle sonstigen zweckdienlichen Vorschriften erlassen.

(Artikel 91 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Ziele

Die Europäische Union hat im Rahmen der Lissabonstrategie für Wachstum und Beschäftigung Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation angenommen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Schaffung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation 2007-2013 (Beschluss 1639/2006/EG), insbesondere mit den Programmen „Intelligente Energie — Europa“ (IEE) und „Unternehmerische Initiative und Innovation“ (EIP). Ferner zählt dazu das Marco-Polo-Programm (Verordnung (EG) Nr. 1692/2006).

Hauptziele sind die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, sowie die Förderung aller Formen von Innovation, insbesondere von Öko Innovationen, der Energieeffizienz und neuer sowie erneuerbarer Energiequellen in allen Sektoren, einschließlich Verkehr.

Der Agentur wird im Rahmen dieser EU Programme die Durchführung der Aufgaben im Zusammenhang mit der EU-Förderung unter Ausschluss der Programmbewertung, der Verfolgung der Anwendung der Rechtsvorschriften, von strategischen Studien oder sonstigen Maßnahmen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Kommission fallen, übertragen.

Aufgaben

Durchführung von EU-Programmen nach Maßgabe der von der Kommission übertragenen Aufgaben:

Verwaltung aller Phasen bestimmter Projekte;

Vornahme aller für die Verwaltung der EU-Programme erforderlichen Schritte, insbesondere der Ausführung des Haushaltsplans, einschließlich der Vergabe von Aufträgen und Subventionen;

Erhebung und Analyse aller für die Ausrichtung der Durchführung der Programme erforderlichen Informationen und Weiterleitung an die Kommission sowie Förderung der Koordinierung und von Synergien zwischen den Programmen;

in Bezug auf das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation (EIP) auch Wahrnehmung des Projekt- und Netzwerkmanagements im Hinblick auf das Enterprise Europe Network, Zuständigkeit für Pilotprojekte und Projekte zur Umsetzung von Technologie in marktfähige Produkte im Bereich Öko-Innovation sowie Innovationsmaßnahmen mit einem hohen Grad an Normung (Projekt IP-Base).

1 —   Lenkungsausschuss

Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaus-haltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

2 —   Direktor

Von der Europäischen Kommission ernannt.

3 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

A)

203,1 (204,8) Millionen EUR (100 % aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union). Die Agentur führt die operativen Mittel unter der Verantwortung der Kommission aus:

72,1 (55,8) Millionen EUR für IEE;

32,2 (27,9) Millionen EUR für Öko-Innovationen im Rahmen des EIP;

32,0 (82,8) Millionen EUR für EIP-Netzwerke;

66,9 (38,3) Millionen EUR für Marco Polo.

B)

13,3 (11,5) Millionen EUR (100 % Unionszuschuss) für den Verwaltungshaus-haltsplan, den die Agentur eigenständig verwaltet.

Personalbestand am 31. Dezember 2009

37 (36) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon 28 (27) besetzt.

Vertragspersonal: 110 (108) Stellen vorgesehen, davon 113 (104) besetzt.

Personalbestand insgesamt: 141 (131),

davon entfallen auf

a)

operative Tätigkeiten:

118 (110),

b)

administrative Tätigkeiten:

23 (21).

In Bezug auf das Programm Intelligente Energie — Europa (IEE) überwachte die Agentur 388 laufende IEE-Projekte und unterzeichnete 57 neue, aus der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2008 resultierende Finanzhilfevereinbarungen. In Bezug auf die Aufforderung für das Jahr 2009 wählte die Agentur aus den 372 eingereichten Vorschlägen 59 Projekte aus. Wie jedes Jahr wurde der Europäische Infotag (400 Teilnehmer) organisiert, und die Agentur nahm an nationalen Infotagen (15 Tage mit 2 500 Teilnehmern) teil. Bei diesen nationalen Infotagen ist bei der Teilnehmerzahl im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von nahezu 70 % zu verzeichnen.

Die Agentur verbreitete Informationen über das Programm und dessen Ergebnisse über die IEE-Website, auf der mit 2 Millionen Besuchern ein Anstieg der Seitenaufrufe um 66 % zu verzeichnen war, über eine Projektdatenbank mit Suchfunktion, fünf neue Projektbroschüren, zwei neue Ausgaben des Infoblatts sowie neun elektronische Benachrichtigungen an 13 600 Abonnenten. Seit September verwaltet die Agentur auch den Vertrag über die Kampagne Nachhaltige Energie für Europa. Über zahlreiche Kanäle gab die Agentur der Kommission Rückmeldung zu IEE-Projekten, etwa über das Projekt aufgrund der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz bei Gebäuden.

Das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation— Enterprise Europe Network wurde Anfang 2008 auf den Weg gebracht. Das Netzwerk dient als zentrale Anlaufstelle für die Anliegen von KMU und Betrieben in den Bereichen Unternehmen und Innovation in der EU. Die Agentur verwaltet 92 laufende Projekte mit 532 Partnern sowie einen Zuschuss zum Projekt „Sensibilisierung gegenüber den Rechten am geistigen Eigentum (IPR) und Durchsetzung dieser Rechte“ für KMU sowie acht Kooperationsabkommen mit Armenien, Chile, China, Ägypten, Russland, der Schweiz, Syrien und den USA.

Im Bereich der Netzwerk-Betreuung gestaltete die EACI die visuelle Identität und das Markenzeichen des Netzwerks, eine Video-Pressemitteilung, die von 2,2 Millionen Menschen gesehen wurde, fünf Newsletters und mehrere Fortbildungsveranstaltungen für Netzwerkpartner, darunter eine zur Ausbildung von Ausbildern. In Zusammenarbeit mit dem schwedischen Ratsvorsitz organisierte die Agentur eine jährliche Konferenz mit mehr als 800 Teilnehmern, in deren Rahmen ein Preis für vorbildliche Vorgehensweisen vergeben wurde.

In Bezug auf die Projekte zur Umsetzung von Technologie in marktfähige Produkte im Bereich Öko-Innovationen überwachte die Agentur 44 laufende Projekte aus dem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2008. Aufgrund der Aufforderung 2009 wurden fast 50 % mehr Vorschläge (202) eingereicht als aufgrund der Aufforderung 2008. Sie wurde über einen europäischen und 13 nationale Infotage mit 1 355 Teilnehmern (Zuwachs um 8 %) bekannt gemacht. Die Programm-Website wurde, wie im Vorjahr, eine halbe Million Mal aufgerufen, doch hat die Anzahl der Abonnenten (5 100) für elektronische Benachrichtigungen um 65 % zugenommen. Zu den Maßnahmen zur Bekanntmachung der Regelung zählen auch das grafische Erscheinungsbild, Poster und Faltblätter.

In Bezug auf das Programm Marco Polo überwachte die Agentur 64 laufende Projekte und unterzeichnete 28 neue, aus der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2008 resultierende Finanzhilfevereinbarungen. 2009 organisierte die Agentur den ersten europäischen Infotag mit 300 Teilnehmern. Aufgrund der Aufforderung für das Jahr 2009 gingen 70 Vorschläge ein, 60 % mehr als im Vorjahr. Die Agentur macht das Programm über eine spezielle Website (0,4 Millionen Besucher, Zuwachs: 25 %) und elektronische Benachrichtigungen mit 57 % mehr Abonnenten (1 300) als im Vorjahr bekannt. Zu den Kommunikationsmaßnahmen zählte außerdem eine Regionalkonferenz, die Teilnahme an 17 Veranstaltungen zum Programm Marco Polo in ganz Europa, ein grafisches Erscheinungsbild, eine Broschüre und ein Faltblatt sowie ein Video, das von fünf Millionen Menschen gesehen wurde.

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Der ursprüngliche Haushaltsplan 2009 beruhte auf einer im Finanzbogen des Kommissionsbeschlusses zur Erweiterung der Aufgaben der Agentur geschätzten Mitarbeiterzahl. Im Laufe des Jahres wurde Personal eingestellt, zeitgleich mit der schrittweisen Ausweitung der Bedürfnisse in Verbindung mit den Aufgaben, die von der zuständigen Generaldirektion übertragen wurden.

14.

Die EACI wird ihr Auswahlverfahren anpassen, um den Bemerkungen des Hofs im Hinblick auf die Screening-Phase des Auswahlverfahrens und deren Dokumentation Rechnung zu tragen. Obwohl die Auswahlkriterien und –verfahren im Voraus festgelegt werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, werden die entsprechenden Schwellen erst nach der Prüfung der Bewerbungen festgelegt, damit die Anzahl der Bewerber, die zu Gesprächen eingeladen werden, in einem vernünftigen Rahmen bleibt.


(1)  ABl. L 140 vom 1.6.2007, S. 52.

(2)  ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 85.

(3)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(6)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(7)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(8)  Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6).

(9)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004.

(10)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

(11)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(12)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 23. Juni 2010 erstellt und ging beim Hof am 30. Juni 2010 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.europa.eu/agencies/executive_agencies/eaci/index_de.htm.

(13)  Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2009 (ABl. L 333 vom 17.12.2009, S. 35).

(14)  Siehe Ziffer 13 des Berichts über den Jahresabschluss 2008 (ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 77).