Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union /* KOM/2010/0578 endg. */
[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION | Brüssel, den 13.10.2010 KOM(2010) 578 endgültig Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (Vorlage der Kommission) BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006[1] ermöglicht es, den Solidaritätsfonds der Europäischen Union bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1 Mrd. EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Voraussetzungen, die für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung aus dem Fonds erfüllt sein müssen, sind in der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates[2] geregelt. Auf der Grundlage der Anträge auf finanzielle Unterstützung aus dem Fonds, die Portugal und Frankreich aufgrund der Erdrutsche und Überschwemmungen auf Madeira (Portugal) und aufgrund des Sturmtiefs Xynthia (Frankreich) vom Februar 2010 gestellt haben, wurde der Gesamtschaden wie folgt geschätzt: (in EUR) | Direktschaden | Schwellenwert | Betrag auf der Basis von 2,5 % | Betrag auf der Basis von 6 % | Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Unterstützung | Portugal – Überschwem-mungen auf Madeira 2010 | 1 080 000 000 | 958 406 000 | 23 960 150 | 7 295 640 | 31 255 790 | Frankreich – Sturmtief Xynthia 2010 | 1 425 430 000 | 3 466 573 000 | 35 635 750 | - | 35 635 750 | Insgesamt | 66 891 540 | Nach Prüfung dieser Anträge[3],[4] und unter Berücksichtigung der maximal möglichen finanziellen Unterstützung aus dem Fonds und der Möglichkeit, innerhalb der Rubrik, in der ein Mehrbedarf entstanden ist, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, einen Gesamtbetrag von 66 891 540 EUR aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union bereitzustellen und diesen Betrag bei der Rubrik 3b des Finanzrahmens einzusetzen. Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des Fonds beruft die Kommission gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des Fonds und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht jeden der beiden Teile der Haushaltsbehörde, den anderen Teil und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist ein formeller Trilog einzuberufen. Die Kommission wird einen Entwurf für einen Berichtigungshaushaltsplan (EBH) vorlegen, um die erforderlichen Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in den Haushaltsplan 2010 einzusetzen, wie dies unter Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen ist. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[5], insbesondere auf Nummer 26, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[6], auf Vorschlag der Kommission[7], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Europäische Union hat den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „Fonds“) errichtet, um sich mit der Bevölkerung in den von Katastrophen betroffenen Regionen solidarisch zu zeigen. (2) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der Fonds bis zur jährlichen Obergrenze von 1 Mrd. EUR in Anspruch genommen werden kann. (3) In der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds niedergelegt. (4) Portugal hat wegen einer durch Erdrutsche und Überschwemmungen auf der Insel Madeira ausgelösten Katastrophe einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt. (5) Frankreich hat wegen einer durch das Sturmtief Xynthia ausgelösten Katastrophe einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt - HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 66 891 540 EUR bereitgestellt. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Brüssel, den Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates Der Präsident Der Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3. [3] Mitteilung an die Kommission zum Antrag Portugals auf Gewährung einer Finanzhilfe aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union, SEK(2010) 1147. [4] Mitteilung an die Kommission zum Antrag Frankreichs auf Gewährung einer Finanzhilfe aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union, SEK(2010) 1149. [5] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [6] ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3. [7] ABl. C […] vom […], S. […]