52010PC0518

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/028 NL/Limburg Division 18, Niederlande) /* COM/2010/0518 final */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 1.10.2010

KOM(2010) 518 endgültig

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/028 NL/Limburg Division 18, Niederlande)

BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit vor, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

Am 30. Dezember 2009 übermittelten die Niederlande den Antrag EGF/2009/028 NL/Limburg Division 18 auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in neun Unternehmen im Wirtschaftszweig NACE Revision 2 Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern)[3] in der NUTS-II-Region Limburg (NL42).

Dieser Antrag gehört zu einem Paket mit sechs verbundenen Anträgen. Diese betreffen allesamt Entlassungen in acht verschiedenen niederländischen NUTS-II-Regionen bei Unternehmen der Grafikbranche, deren Tätigkeiten in zwei NACE-Revision-2-Abteilungen klassifiziert sind: Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) und Abteilung 58 (Verlagswesen).

Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

Eckdaten:

EGF-Referenznummer EGF/2009/028

Mitgliedstaat Niederlande

Artikel 2 Buchstabe c

Betroffene Unternehmen 9

NUTS-II-Regionen Limburg (NL42)

NACE-Rev.-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern)

Bezugszeitraum 1.4.2009 bis 29.12.2009

Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen 1.4.2009

Datum der Antragstellung 30.12.2009

Entlassungen im Bezugszeitraum 129

Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist 129

Personalisierte Dienstleistungen: Haushaltsmittel in EUR 812 229

Kosten für die Durchführung des EGF[4]: Haushaltsmittel in EUR 33 843

Kosten für die Durchführung des EGF in % 4 %

Gesamtkosten in EUR 846 071

EGF-Beitrag in EUR (65 %) 549 946

1. Der Antrag wurde der Kommission am 30. Dezember 2009 vorgelegt und bis zum 6. Mai 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

2. Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 der genannten Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

3. Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise machen die Niederlande geltend, dass die Wirtschaftskrise zu einem erheblichen Nachfragerückgang für das Verlags- und Druckgewerbe geführt hat. Die Bestellungen aus anderen Wirtschaftssektoren für Werbedrucksachen, die 35 % des Gesamtumsatzes des Verlags- und Druckgewerbes ausmachen, gingen zwischen 2008 und 2009 um 5,6 % zurück, da infolge der Wirtschaftskrise die Budgets für Medien- und Werbemaßnahmen geschrumpft sind. In dem Antrag werden mehrere Beispiele aufgeführt. Im Baugewerbe wurde das Budget für Informationsweitergabe und Werbung nach Beginn der Krise um 36,8 % gekürzt, in der Finanzbranche um 33,3 % und im Bereich Unterhaltungselektronik um 30,6 %. Darüber hinaus wirkte sich die Wirtschaftskrise negativ auf die Nachfrage nach verschiedenen Arten von Printmedien aus: Im ersten Halbjahr 2009 sank die Nachfrage nach Publikumszeitschriften um 18,2 %, nach Zeitungen um 7,5 %, nach Gratisblättern um 16,4 % und nach Fachzeitschriften um 16,5 %.

Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe c

4. Die Niederlande beantragen eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, gemäß dem Folgendes gilt: Bei kleinen Arbeitsmärkten oder unter außergewöhnlichen Umständen, wenn von dem betroffenen Mitgliedstaat angemessen begründet, ein Antrag auf einen Beitrag des EGF als zulässig betrachtet werden kann, auch wenn die Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a oder Artikel 2 Buchstabe b nicht vollständig erfüllt sind, sofern die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale Wirtschaft haben. In diesem Fall weist der Mitgliedstaat in seinem Antrag darauf hin, welches der Hauptinterventionskriterien nicht erfüllt ist.

5. Die Niederlande wollen mit ihrem Antrag ausdrücklich von Artikel 2 Buchstabe b abweichen, wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten in Unternehmen erforderlich sind, die in der gleichen NACE-Revision-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei aneinandergrenzenden solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind.

6. Der Antrag führt 129 Entlassungen in neun Unternehmen an, die im neunmonatigen Bezugszeitraum vom 1. April 2009 bis zum 29. Dezember 2009 derselben NACE-Revision-2-Abteilung zuzuordnen und alle in der NUTS-II-Region Limburg (NL42) angesiedelt sind. Alle Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.

7. Die niederländischen Behörden machen geltend, dass dieser Antrag die Anforderungen nach Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 erfüllt, und nennen folgende außergewöhnliche Umstände: Es geht um weitere Entlassungen in der gleichen NACE-2-Abteilung während des gleichen Bezugszeitraums wie bei den Entlassungen, für die die Niederlande den Antrag EGF/2009/027 NL/Noord Brabant and Zuid Holland Division 18 nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 vorgelegt haben. Zudem sind Limburg und Noord Brabant zwei aneinandergrenzende Regionen auf NUTS-II-Ebene. Die außergewöhnlichen Umstände entstehen durch die Kombination dieser Faktoren, die zusammengenommen die betroffenen Arbeitskräfte und die Region in eine ungewöhnliche und schwierige Lage versetzen.

8. Limburg befindet sich nach Angaben der Niederlande in einer äußerst schwierigen Lage. In der Provinz Limburg erhöhte sich die Arbeitslosenquote von 6,7 % im Oktober 2008 auf 8 % im Oktober 2009. Damit ist sie die Provinz mit der zweithöchsten Arbeitslosigkeit in den Niederlanden. Die Zahl der Arbeitsuchenden stieg zwischen Februar 2009 und Februar 2010 um 7,5 %. Das Pro-Kopf-Einkommen in Limburg liegt deutlich unter dem niederländischen Durchschnitt.

9. Die Grafikbranche in den Niederlanden ist gleichzeitig von einer Entlassungswelle betroffen, wie aus den anderen fünf verbundenen EGF-Anträgen der Niederlande hervorgeht, die zahlreichen Entlassungen in Unternehmen der Grafikbranche in anderen Teilen des Landes gelten.

10. Daher sind die Kommissionsdienststellen der Auffassung, dass die in Rede stehenden Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale Wirtschaft haben und dass mit der schwierigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage in Limburg wie auch den weiteren Entlassungen in anderen NUTS-II-Regionen in den Niederlanden aus dem gleichen Grund und im gleichen Zeitraum in der gleichen NACE-2-Abteilung zusammengenommen die Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 erfüllt sind.

11. Diese Auslegung steht auch im Einklang mit der Erklärung der Kommission anlässlich der Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 546/2009[5]: „ In Fällen, in denen ein Mitgliedstaat einen EGF-Antrag nach Artikel 2 Buchstabe b stellt und weitere Entlassungen in einer anderen Region auf NUTS-II-Niveau des gleichen Mitgliedstaats aus dem gleichen Grund und im gleichen Zeitraum in der gleichen NACE-2-Abteilung erfolgt sind, ist die Kommission der Auffassung, dass ein Antrag auf EGF-Unterstützung für die letztgenannten Arbeitnehmer gemäß Artikel 2 Buchstabe c unter Anführung außergewöhnlicher Umstände gestellt werden kann. “[6]

Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

12. Die niederländischen Behörden führen an, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise und ihre Folgen für die Branche nicht vorhergesehen werden konnten. Aus dem Antrag geht hervor, dass das Verlags- und Druckgewerbe in den Niederlanden vor der Krise kostenintensiv umstrukturiert wurde, um in puncto Technik im Wettbewerb mit anderen Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten, insbesondere der Türkei, China und Indien, zu bestehen. Aus der nachfragegesteuerten Branche wurde eine angebotsorientierte. Infolge der gegenwärtigen Krise könnten die Vorteile der beträchtlichen Investitionen und Bemühungen der Branche zunichte gemacht werden.

Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte

13. Der Antrag betrifft insgesamt 129 Entlassungen (alle diese Arbeitskräfte sind auch gezielt zu unterstützen) in den folgenden neun Unternehmen:

Unternehmen und Anzahl der Entlassungen |

Drukkerij Van Lieshout Horst BV, Horst | 3 | Helio Service BV, Kerkrade | 54 |

Home Card BV, Weert | 2 | Boekbinderij Tindemans Van Den Burg BV, Weert | 4 |

Roto Smeets Groep Limburg, Weert | 52 | Cortjens BV, Maastricht | 2 |

Drukkerij Hub Tonnaer BV, Weert | 7 | Drukkerij Maenen BV, Meerssen | 1 |

Drukkerij Crolla BV, Valkenburg | 4 |

Unternehmen insgesamt: 9 | Entlassungen insgesamt: 129 |

14. Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte:

Gruppe Anzahl Prozent

Männer 84 65

Frauen 45 35

EU-Bürger 121 94

Nicht-EU-Bürger 8 6

15 bis 24 Jahre alt 23 18

25 bis 54 Jahre alt 71 55

55 bis 64 Jahre alt 32 25

Über 65 Jahre alt 3 2

In den genannten Gruppen inbegriffen sind fünf Personen (4 %) mit langfristigen gesundheitlichen Problemen bzw. einer Behinderung.

15. Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

Gruppe Anzahl Prozent

Führungskräfte 9 7

Akademische Berufe 26 20

Technische Berufe 27 21

Bürokräfte 15 12

Dienstleistungs- und Verkaufsberufe 15 12

Bedienung von Anlagen und Maschinenund Montageberufe 37 28

16. Die Niederlande haben bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird.

Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

17. Betroffen ist die Provinz Limburg. Die Bevölkerung in Limburg ist vor allem in den Ballungsräumen einiger großer Städte wie Maastricht, Heerlen und Venlo angesiedelt.

18. Die wichtigsten beteiligten Behörden sind das Ministerium für Soziales und der Schulungsfonds für die Grafik- und Medienbranche (A&O Fonds Grafimedia) im Auftrag des Rates für Konsultation im Grafik- und Medienbereich (Raad voor Overleg in de Grafimediabranche). Weitere relevante Beteiligte sind das Institut für die Kreativbranche (GOC), die für Beihilfen zuständige öffentliche Organisation (UWV werkbedrijf), das UWV-Mobilitätszentrum Limburg, die Organisation für KMU (MKB-ondernemingen), die regionalen Schulungszentren Noord und Midden Limburg und Arcuscollege sowie folgende Sozialpartner: FNV Kiem (Gewerkschaft), CNV Media (Gewerkschaft), KVGO (Arbeitgeberorganisation) für das Gebiet Zuid-Nederland, NUV (Arbeitgeberorganisation).

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

19. Die niederländischen Behörden machen geltend, dass die Arbeitslosigkeit, die infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise bereits gestiegen ist, durch die Entlassungen in der Grafikbranche noch weiter zunimmt. In der Provinz Limburg erhöhte sich die Arbeitslosenquote von 6,7 % im Oktober 2008 auf 8 % im Oktober 2009. Damit ist sie die Provinz mit der zweithöchsten Arbeitslosigkeit in den Niederlanden. Die Zahl der Arbeitsuchenden stieg zwischen Februar 2009 und Februar 2010 um 7,5 %. Der Antragsteller weist ferner auf die Tatsache hin, dass in der Grafikbranche der Anteil an Arbeitskräften in den höheren Altersgruppen relativ groß ist – und in diesen Gruppen ist in der in Rede stehenden Provinz die Arbeitslosigkeit sehr hoch. Zudem schrumpft in Limburg die Bevölkerung, und der Anteil der älteren Menschen nimmt zu: etwa 30 % zählen zur Altersgruppe der 45- bis 65-Jährigen. Die zusätzlichen Entlassungen in der Grafikbranche in dieser Altersgruppe werden sich daher deutlich bemerkbar machen. Das Pro-Kopf-Einkommen in Limburg liegt deutlich unter dem niederländischen Durchschnitt.

Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

20. Vorgeschlagen werden folgende Arten von Maßnahmen, die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden. Das Mobilitätszentrum Centrum Creatieve Carrières bietet diese Maßnahmen den entlassenen Arbeitskräften an.

Vorbereitungsmaßnahmen

- Aufnahme und Registrierung: Erstes Gespräch zur Registrierung der entlassenen Arbeitskräfte und zur Ermittlung der am besten passenden Maßnahmenarten.

- Information und Unterstützung: Gemeinsame Sitzungen und unterstützende Stelle, um die entlassenen Arbeitskräfte über die verfügbaren Maßnahmen zu informieren.

Betreuungsmaßnahmen

- Job-to-Job-Betreuung: Individualisiertes Programm mit Screening, Karriere- und Berufsplanung und kurzfristiger Betreuung am neuen Arbeitsplatz.

- Outplacement: Aktive Unterstützung für entlassene Arbeitskräfte beim Ausloten neuer Arbeitsmöglichkeiten.

- Bewerbungstraining: Analyse der verfügbaren freien Stellen, Unterstützung beim Erstellen eines Lebenslaufs und eines Bewerbungsschreibens sowie Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.

- Betreuung bei der Unternehmensgründung: Unterstützung für entlassene Arbeitskräfte, die ihr eigenes Unternehmen gründen wollen. Dazu zählen Rechtsberatung, Hilfestellung bei der Ausarbeitung eines Geschäftsplans und Unterstützung bei verwaltungstechnischen Anforderungen.

Schulungsmaßnahmen

- Weiterbildung und Umschulung: Berufliche Bildung, Schulungen zu Management und Sozialkompetenz sowie spezifische fachliche Weiterbildung für Arbeitskräfte, deren Fachkenntnisse veraltet sind.

- Anerkennung der bisherigen Berufserfahrung: Evaluierung der bisherigen Qualifikation und Erfahrung jeder einzelnen Person und die Ermittlung der Bereiche, in denen eine weitere Schulung erforderlich ist.

21. Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen.

22. Die von den niederländischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die niederländischen Behörden schätzen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen auf 812 228,54 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF auf 33 842,86 EUR (= 4 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 549 946 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen | Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Personen | Veranschlagte Kosten je zu unterstützender Person (in EUR) | Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (in EUR)* |

Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) |

1. Vorarbeiten 1.1. Aufnahme und Registrierung (intake en registratie) | 129 | 195,62 | 25 234,78 |

1.2. Information und Unterstützung (voorlichting en helpdesk) | 129 | 86,94 | 11 215,46 |

2. Betreuungsmaßnahmen 2.1. Job-to-Job-Betreuung (werk naar werk begeleiding) | 62 | 3 804,37 | 235 870,70 |

2.2. Outplacement | 50 | 4 526,30 | 226 315,17 |

2.3. Bewerbungstraining (solicitatietraining) | 50 | 1 434,51 | 71 725,34 |

2.4. Betreuung bei der Unternehmensgründung (begeleiding eigen onderneming) | 8 | 5 337,84 | 42 702,74 |

3. Schulungsmaßnahmen 3.1. Weiterbildung und Umschulung (opleiding en omscholing) | 60 | 2 521,34 | 151 280,84 |

3.2. Anerkennung der bisherigen Berufserfahrung (erkenning verworven competenties) | 17 | 2 816,69 | 47 883,71 |

Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen | 812 228,54 |

Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) |

Verwaltungsmaßnahmen | 8 460,71 |

Informations- und Werbemaßnahmen | 8 460,71 |

Kontrolltätigkeiten | 16 921,43 |

Zwischensumme für die Durchführung des EGF | 33 842,86 |

Veranschlagte Gesamtkosten | 846 071 |

EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) | 549 946 |

* Rundungsbedingte Differenz.

23. Die Niederlande bestätigen, dass die oben beschriebenen Maßnahmen andere Maßnahmen ergänzen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, insbesondere diverse, mit der Durchführung der EGF-Maßnahmen zeitlich zusammenfallende ESF-Schulungsprojekte für Beschäftigte in der Grafikbranche. Die Verwaltungsbehörde für den EGF, gleichzeitig Verwaltungsbehörde für den ESF, hat die notwendigen Kontrollverfahren festgelegt, um jegliches Risiko der Doppelförderung auszuschalten.

Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

24. Die Niederlande begannen am 1. April 2009 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

25. Die Anhörung der Sozialpartner erfolgte durch den Arbeits- und Schulungsfonds für die Grafik- und Medienbranche (Arbeids & Opleidingsfonds Grafimedia branche); dabei einigte man sich angesichts der Krise auf die Einrichtung des brancheneigenen Mobilitätszentrums „C3“ (Centrum Creatieve Carrières). Ziel dieses Mobilitätszentrums ist die Koordinierung der verschiedenen aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen im Benehmen mit den Sozialpartnern.

26. Die niederländischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

27. Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der niederländischen Behörden folgende Angaben:

- Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind;

- es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Personen unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen;

- es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen gemeinschaftlichen Finanzinstrumenten erhalten.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

28. Die Niederlande haben der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von den Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch die ESF-Mittel in den Niederlanden verwalten und kontrollieren. Die Agentur für Soziales und Beschäftigung (Agentschap SZW) wird als zwischengeschaltete Stelle für die Verwaltungsbehörde fungieren.

Finanzierung

29. Auf der Grundlage des Antrags der Niederlande wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen auf 549 946 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben der Niederlande.

30. Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

31. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar.

32. Der Gesamtbetrag der EGF-Mittel (2010) für Anträge aufgrund außergewöhnlicher Umstände, einschließlich des in diesem Beschluss vorgeschlagenen Betrags, wird 15 % des jährlichen Höchstbetrags des EGF nicht übersteigen, wie in Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 festgelegt.

33. Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

34. Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen in den Haushaltsplan 2010 eingesetzt werden.

Herkunft der Mittel für Zahlungen

35. Nach dem gegenwärtigen Stand der Mittelausführung ist davon auszugehen, dass die im Rahmen der Haushaltslinie 01 04 04 „Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation – Programm für unternehmerische Initiative und Innovation“ für 2010 verfügbaren Mittel für Zahlungen in diesem Jahr nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden.

36. Die Mittel dieser Haushaltslinie sind zur Finanzierung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Anwendung des Finanzinstruments dieses Programms bestimmt, dessen zentrales Ziel die Erleichterung des Zugangs der KMU zu Finanzmitteln ist. Es kommt zu einer gewissen zeitlichen Verzögerung zwischen der Übertragung auf die vom Europäischen Investitionsfonds verwalteten Treuhandkonten und der Auszahlung an die Empfänger. Die Finanzkrise wirkt sich deutlich auf die Auszahlungsvorausschätzungen für 2010 aus. Deshalb wurde, um Überschüsse auf den Treuhandkonten zu vermeiden, die Methode für die Berechnung der Mittel für Zahlungen überarbeitet, wobei die erwarteten Auszahlungen berücksichtigt wurden. Daher kann der Betrag von 549 946 EUR für die Mittelübertragung zur Verfügung gestellt werden.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/028 NL/Limburg Division 18, Niederlande)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[7], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[8], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,[9]

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2) Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4) Die Niederlande beantragten am 30. Dezember 2009 einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in neun Unternehmen, die in der NACE-Revision-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in der NUTS-II-Region Limburg (NL42) tätig sind, und ergänzten diesen Antrag bis zum 6. Mai 2010 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 549 946 EUR bereitzustellen.

(5) Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag der Niederlande bereitgestellt werden kann –

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 549 946 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu … am

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

[1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[3] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

[4] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

[5] Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (ABl. L 167 vom 29.6.2009, S. 26).

[6] Rat der Europäischen Union, 10304/09 ADD1, 8.6.2009.

[7] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[8] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[9] ABl. C […] vom […], S. […].