52010PC0417

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/031 DK/Linak, Dänemark) /* KOM/2010/0417 endg.*/


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 2.8.2010

KOM(2010)417 endgültig

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/031 DK/Linak, Dänemark)

BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in Nummer 28 die Möglichkeit vor, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

Nach 198 Entlassungen bei Linak A/S in Dänemark stellte Dänemark am 8. September 2009 den Antrag EGF/2009/031 DK/Linak auf einen Finanzbeitrag des EGF.

Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

Eckdaten:

EGF-Referenznummer EGF/2009/031

Mitgliedstaat Dänemark

Artikel 2 c

Betroffenes Unternehmen Linak A/S

NUTS-II-Region DK03 - Syddanmark

NACE-Rev.-2-Abteilung Keine Angaben

Bezugszeitraum 01.11.2008-30.06.2009

Beginndatum für die personalisierten Dienstleistungen 01.10.2009

Datum der Antragstellung 08.09.2009

Entlassungen im Bezugszeitraum 198

Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist 139

Personalisierte Dienstleistungen: Haushaltsmittel in EUR 1 771 544

Kosten für die Durchführung des EGF[3]: Haushaltsmittel in EUR 95 393

Kosten für die Durchführung des EGF in % 5,1 %

Gesamtkosten in EUR 1 866 936

EGF-Beitrag in EUR (65 %) 1 213 508

1. Der Antrag wurde der Kommission am 8. September 2009 vorgelegt und bis zum 30. März 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

2. Der Antrag erfüllt die Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 der genannten Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

3. Zum Nachweis des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise macht Dänemark geltend, dass die Entlassungen bei Linak A/S unmittelbar auf den abrupten Rückgang der Nachfrage im Maschinenbau- und im Elektromaschinensektor infolge der Wirtschaftskrise und der damit verbundenen Rezession zurückzuführen sind. Es legt statistische Daten von Eurostat vor, die belegen, dass die gemeinhin günstige Entwicklung bei der Produktion im Sektor „Maschinenbau“ im vierten Quartal 2008 in der EU einen drastischen Einbruch verzeichnete. Zwischen dem vierten Quartal 2008 und dem dritten Quartal 2009 ging die Produktion in Dänemark und Deutschland (den beiden führenden EU-Herstellerländern) um 25 % und mehr zurück.

Durch den krisenbedingten Produktionsrückgang verschlimmerte sich für die Unternehmen der Branche die bereits prekäre Lage noch weiter. Infolge des Kostendrucks aus Asien, wo die Arbeitskosten um ein Vielfaches niedriger sind als in der EU, ist die Produktion progressiv aus der EU, u. a. aus Dänemark, ausgelagert worden.

Der Kostendruck machte sich auch bei Linak A/S bemerkbar. Dänemark hält fest, dass die Entlassungen bei Linak und anderen Unternehmen der Branche so oder so unumgänglich gewesen wären, sich jedoch über einen längeren Zeitraum erstreckt hätten, wodurch eine bessere Vorbereitung und Abwicklung möglich gewesen wäre.

Bei Linak A/S handelt es sich um ein familiengeführtes Unternehmen, das keine Finanzdaten veröffentlicht, allerdings wurde der Personalchef der Firma in der Presse mit der Aussage zitiert, die Entlassungen seien direkt auf die verschlechterten Umsatzzahlen zurückzuführen. Linak A/S ist in derselben Branche wie die Danfoss Gruppe tätig, bei der ebenfalls eine erhebliche Zahl von Arbeitnehmern in derselben Region infolge eines drastischen Rückgangs des weltweiten Absatzes entlassen wurde.

Dänemark geht nicht davon aus, dass viele der bei Linak abgebauten Stellen nach Dänemark zurückkommen werden, auch nicht nach der Krise. Der Kostendruck in der Branche sowie die wachsende Bedeutung der Märkte in Asien und anderen Nicht-EU-Regionen werden voraussichtlich dazu führen, dass neue Produktionskapazitäten außerhalb der EU angesiedelt werden.

Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe c

4. Dänemark reichte den Antrag entsprechend den Interventionskriterien des Artikels 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ein, der vorsieht, dass die Mitgliedstaaten unter außergewöhnlichen Umständen – wenn von dem betroffenen Mitgliedstaat angemessen begründet – einen Antrag auf einen Beitrag des EGF einreichen können, auch wenn die Bedingungen gemäß Buchstabe a oder b nicht vollständig erfüllt sind, sofern die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale Wirtschaft haben.

Die Entlassungen bei Linak A/S erfolgten zum selben Zeitpunkt und am selben Ort wie andere zahlreiche Entlassungen, für die ein separater EGF-Antrag (EGF/2009/015 DK/Danfoss Gruppe) eingereicht wurde. Dieser Antrag betrifft 1 443 Entlassungen in drei Firmen derselben Unternehmensgruppe des Maschinenbausektors in Sonderburg (Süddänemark). Sonderburg ist eine Kommune mit ca. 76 000 Einwohnern in einem relativ entlegenen Teil Dänemarks. Die Entlassungen bei Linak erfolgten in derselben Kommune und zum selben Zeitpunkt und betreffen Arbeitskräfte in einem der Sektoren, in denen auch die Danfoss Gruppe tätig ist.

Die Entlassungen bei der Danfoss Gruppe erfolgten in zwei verschiedenen NACE-2-Abteilungen (27 und 28), die bei Linak in der NACE-2-Abteilung 27. Aus diesem Grund ist kein gemeinsamer Antrag für alle Arbeitskräfte gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 möglich.

Die Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt werden ausgesprochen gravierend sein und die Chancen für die entlassenen Arbeitnehmer, einen Arbeitsplatz in der Branche zu finden, entsprechend gering. Zusammen haben die Entlassungen bei Danfoss und Linak verheerende Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt gehabt, auf dem die Arbeitslosigkeit von Mitte 2008 bis Mitte 2009 um 250 % angestiegen ist.

Dänemark führt an, dass durch die gleichzeitigen Entlassungen bei Danfoss und Linak für die betroffenen Arbeitskräfte und die Region eine ungewöhnliche und schwierige Situation entstanden ist und somit für den vorliegenden Antrag (Linak A/S) die Bedingung eines außergewöhnlichen Umstandes erfüllt ist.

5. Der Antrag erfüllt insofern die Kriterien des Artikels 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 nicht, als die Zahl der Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten – entgegen den Bestimmungen dieses Artikels – unter 500 liegt. Dänemark macht geltend, dass die große Anzahl von Entlassungen im separaten EGF-Antrag für die Danfoss Gruppe, von denen viele in derselben NACE-2-Abteilung erfolgten, eine schwerwiegende Störung der Wirtschaftsentwicklung in dem betreffenden Sektor belegen.

6. Der vorliegende Antrag betrifft 198 Entlassungen bei Linak A/S im Zeitraum vom 1. November 2008 bis zum 30. Juni 2009. Diese Entlassungen wurden allesamt anhand Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.

Dänemark führt für diesen Antrag außergewöhnliche Umstände an und begründet die Inanspruchnahme des EGF damit, dass die Entlassungen im selben Sektor, zum selben Zeitpunkt und in derselben Region erfolgten wie diejenigen, für die bereits ein Antrag auf einen EGF-Beitrag gestellt wurde (EGF/2009/015 DK/Danfoss Gruppe). Die Außergewöhnlichkeit der Sachlage ist durch die Kombination dieser Faktoren bedingt, die zusammengenommen eine ungewöhnliche und schwierige Situation für die betroffenen Arbeitskräfte und die Region zur Folge haben.

Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

7. Dänemark macht geltend, dass die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise die bereits prekäre Lage für den Maschinenbausektor noch verschlimmert hat. Der Kostendruck hat den Unternehmen in den Hochkostenländern sehr zugesetzt, und der Rückgang der Nachfrage und somit der Produktion infolge der Krise hat Linak A/S keine andere Wahl gelassen, als die defizitären Produktionsstätten zu schließen. Angesichts des unerwarteten Auftretens der Krise konnten auf die Schnelle keine Alternativen gefunden werden, und die Intensität der Rezession führte zu unhaltbaren finanziellen Verlusten des Unternehmens.

Benennung der entlassenden Unternehmen und der Kategorien der Arbeitskräfte, die unterstützt werden sollen

8. Der Antrag betrifft insgesamt 198 Entlassungen bei dem Unternehmen Linak A/S.

Dänemark schätzt, dass 70 % der entlassenen Arbeitnehmer (139) eine Unterstützung aus dem EGF erhalten werden. Die restlichen 30 % werden voraussichtlich selbst eine Beschäftigung finden, ohne auf den EGF zurückgreifen zu müssen.

9. Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte:

Kategorie | Anzahl | Prozent |

Männer | 65 | 46,8 % |

Frauen | 74 | 53,2 % |

EU-Bürger/-innen | Keine Angaben | Keine Angaben |

Nicht-EU-Bürger | Keine Angaben | Keine Angaben |

Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen | 23 | 16,5 % |

Altersgruppe der 25- bis 54-Jährigen | 111 | 79,9 % |

Altersgruppe der über 54-Jährigen | 5 | 3,6 % |

10. Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

Kategorie | Anzahl | Prozent |

Wissenschaftler | 11 | 7,9 % |

Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe | 17 | 12,2 % |

Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer | 111 | 79,9 % |

11. Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 hat Dänemark bestätigt, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Nichtdiskriminierung auf den verschiedenen Stufen der Durchführung des EGF und insbesondere in Bezug auf den Zugang zum EGF sichergestellt wurden und auch weiterhin sichergestellt werden.

Beschreibung des betroffenen Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

12. Bei dem betroffenen Gebiet handelt es sich um die Großkommune Sonderburg, die am 1. Januar 2007 aus sieben ehemaligen Kommunen gebildet wurde. Sie zählt 76 647 Einwohner. Geografisch gesehen umfasst sie zwei Teile: die Insel Alsen und die Halbinsel Sundewitt, die durch zwei Brücken in Sonderburg, der größten Stadt, verbunden sind. Alsen hat auch eine Fährverbindung über den Kleinen Belt nach Fünen, die Hauptverkehrsader in Südjütland führt jedoch in den Westen der Kommune. Vor allem Nordalsen, wo Linak seinen Geschäftssitz hat, ist relativ entlegen. Von der Stadt Sonderburg aus sind es nur 30 Straßenkilometer bis zur deutschen Grenze. Ein Teil der Kommune liegt nördlich der Flensburger Förde – auf dem Wasserweg ist das Südufer in Deutschland schnell zu erreichen. Die Kommune ist somit Teil der Grenzregion. Allerdings ist das angrenzende Gebiet, das nördliche Schleswig-Holstein, keine deutsche Wachstumsregion. Im letzten Jahrzehnt ist in der Tat eine erhebliche Migration von Arbeitskräften von Deutschland nach Südjütland zu verzeichnen gewesen. Ohne das Cluster von Mechatronikunternehmen rund um Danfoss wäre Alsen zweifelsohne ein Randgebiet geworden wie etwa die Nachbargebiete Südfünen und das südfünische Archipel. Kennzeichnend für die Gegend ist ein relativ hohes Durchschnittsalter, und demografischen Prognosen zufolge kann mit einem Bevölkerungsrückgang in den kommenden zehn Jahren gerechnet werden, wobei den Folgen des plötzlichen Wirtschaftsabschwungs noch nicht Rechnung getragen wurde. Zwar ist das durchschnittliche Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung recht hoch, aber ein Merkmal der Gegend ist nach wie vor, dass ein wesentlicher Anteil der Arbeitskräfte einer unqualifizierten Arbeit in der Industrie nachgeht. Und es ist überwiegend diese Bevölkerungsgruppe, die nun unter den Folgen der Globalisierung leidet.

13. Zu den wichtigsten Beteiligten gehören die Kommune Sonderburg und die Region Süddänemark.

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

14. Die Eisen- und Metallindustrie in der Kommune Sonderburg macht etwa 25 % der gesamten Beschäftigung in der Kommune aus. In den ersten neun Monaten 2009 stieg die registrierte Arbeitslosigkeit um mehr als 300 %; in diesem Zeitraum wurden in der Eisen- und Metallindustrie über 1 600 Arbeitnehmer entlassen.

15. Dänemark hat nachgewiesen, dass im Zeitraum von Mitte 2008 bis Mitte 2009 der Anstieg der Arbeitslosigkeit in Sonderburg über dem dänischen Durchschnitt lag. In diesem Zeitraum stieg die Anzahl der Arbeitslosen in Sonderburg um etwa 250 %.

16. Mit etwa 15 % der Erwerbstätigen war der Maschinenbausektor der größte Einzelsektor in der Gegend, und die Arbeitsplatzverluste bei Linak A/S werden nicht durch andere Unternehmen aufgefangen. Ohne Umschulung dürften die entlassenen Arbeitnehmer nur schwer einen neuen Arbeitsplatz finden. Besonders relevant ist in diesem Fall die Tatsache, dass andere größere Arbeitgeber in der Branche in Sonderburg ebenfalls zahlreiche Arbeitnehmer entlassen haben. Somit ist die Chance für die Arbeitnehmer, einen Arbeitsplatz in der Branche zu finden, erheblich reduziert.

Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

17. Dänemark schlägt ein Maßnahmenpaket zugunsten der entlassenen Arbeitnehmer vor, das im Anschluss an eine erste Phase mit Berufsberatungs- und Vermittlungsmaßnahmen folgende drei Komponenten vorsieht: Aus- und Fortbildung, Beschäftigungsanreize und Anreize für Existenzgründungen. Das Paket ist so ausgestaltet, dass das Ausbildungsniveau der Arbeitskräfte, ihre Mobilitätsfähigkeit sowie aktuelle oder zu erwartende Beschäftigungsmöglichkeiten in der Region Berücksichtigung finden. Alle zu unterstützenden Arbeitskräfte werden an der Erstberatung und Vermittlung teilnehmen, andere Maßnahmen dagegen können sich an eine kleinere Anzahl von Arbeitskräften richten, von denen einige sich gegebenenfalls an mehr als einer Maßnahme beteiligen.

18. In der ersten Phase (Berufsberatung und Vermittlung) sollen die besten Optionen für jeden einzelnen Arbeitnehmer ermittelt werden. Jedem zu unterstützenden Arbeitnehmer wird eine Grundschulung angeboten, um seine Kompetenzen zu ermitteln und die für ihn am besten geeigneten aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen zu finden. Schätzungsweise werden 70 % der entlassenen Arbeitnehmer an dieser Schulung teilnehmen, deren Kosten mit 3 356 EUR pro Arbeitnehmer veranschlagt werden.

19. Die Komponente „Aus- und Fortbildung“ umfasst fünf Einzelmaßnahmen:(1) Zusätzliche Schulung im Bereich Fremdenverkehr . Schätzungsweise werden 18 Arbeitskräfte, vor allem diejenigen mit niedrigem Bildungsniveau, diese Maßnahme in Anspruch nehmen, deren Kosten mit 6 644 EUR pro Arbeitskraft veranschlagt werden. Mit dieser Maßnahme sollen den Arbeitskräften die für den wachsenden Tourismussektor der Region erforderlichen Qualifikationen vermittelt werden, u. a. in den Bereichen Werbung, Marketing, Branding, Service-Konzept und Unternehmensmanagement.(2) Zusätzliche Schulung im Bereich Energietechnologie. Angesichts der Fokussierung auf die Nachhaltigkeit ist von einer Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften seitens kleiner, mittlerer und großer Unternehmen in der Region auszugehen. Es wird vorgeschlagen, in enger Zusammenarbeit mit Arbeitgebern in der Region ca. 12 Arbeitskräfte mit Blick auf einen Arbeitsplatz in diesem Sektor zu schulen, vor allem diejenigen mit niedrigem Bildungsniveau. Die veranschlagten Kosten betragen 6 644 EUR pro Arbeitskraft.(3) Junge Menschen in Ausbildung bringen und halten. Ein besonderes Merkmal der Gegend von Sonderburg ist eine Gruppe junger Menschen ohne Ausbildung. Um diesem Problem zu begegnen, wurden zwar zahlreiche Initiativen ergriffen, aber sie führten nicht zum erhofften Erfolg. Jungen entlassenen Arbeitskräften sollen daher Ausbildungsmaßnahmen und zusätzliche Unterstützung, einschließlich Beratung sowie materieller und finanzieller Unterstützung, angeboten werden, um ihnen den Übergang von der Arbeit zur Ausbildung zu erleichtern. Schätzungsweise werden 18 Arbeitskräfte mit niedrigem Ausbildungsniveau diese Maßnahme in Anspruch nehmen. Die veranschlagten Kosten betragen 6 711 EUR pro Arbeitskraft.(4) Aus- und Fortbildung im Bereich Unternehmensmanagement. Etwa 9 Arbeitskräften, vor allem denjenigen mit einem niedrigen Ausbildungsniveau, werden Schulungen zu bestimmten Aspekten des Unternehmensmanagements angeboten, etwa in den Bereichen Rechnungswesen, Planung, Kommunikation und strategisches Management. Die Schulungen umfassen herkömmlichen Unterricht und betriebsinterne Weiterbildung. Die veranschlagten Kosten betragen 7 114 EUR pro Arbeitskraft.(5) Fördermaßnahmen. Für etwa 48 ältere Arbeitskräfte (40- bis 60-Jährige) mit sehr niedrigem Ausbildungsniveau werden Fördermaßnahmen in den Bereichen Lesen, Rechtschreibung und Rechnen angeboten, damit sie andere Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten nutzen können. Die veranschlagten Kosten betragen 5 302 EUR pro Arbeitskraft.

20. Die Komponente „Beschäftigungsanreize“ umfasst drei Einzelmaßnahmen:(1) Anreize für ältere Arbeitskräfte, die sich umorientieren wollen . Mit dieser Maßnahme soll die Chance älterer Arbeitskräfte (40- bis 60-Jährige), die im Metallsektor tätig waren, erhöht werden, einen Arbeitsplatz in einer anderen Branche zu finden. Da davon auszugehen ist, dass der Metallsektor sich in nächster Zukunft in der Region nicht erholen wird, ist es notwendig, diese Arbeitskräfte beim Wechsel in andere Branchen zu unterstützen. Diese Maßnahme umfasst Beratung und Unterstützung bei der Mobilität. Schätzungsweise werden etwa 12 Arbeitskräfte sie in Anspruch nehmen. Die veranschlagten Kosten betragen 4 952 EUR pro Arbeitskraft.(2) Praktika und Mentoring . Schätzungsweise werden etwa 36 jüngere Arbeitskräfte mit niedrigem Ausbildungsniveau diese Maßnahme in Anspruch nehmen, die in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen der Region durchgeführt wird, die Erfahrung mit der Einstellung von Personal aus anderen Branchen haben. Die veranschlagten Kosten betragen 5 161 EUR pro Arbeitskraft. Mit dieser Maßnahme soll gewährleistet werden, dass diese Arbeitskräfte in engem Kontakt zum Arbeitsmarkt bleiben und somit ihre möglichst schnelle Wiedereingliederung erleichtert wird.(3) Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen . Um die Wiedereingliederung der entlassenen Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, wird im Rahmen dieser Maßnahme betriebliche Weiterbildung vor allem in KMU angeboten, wobei der Schwerpunkt auf die Qualifikationen gelegt wird, die für diese Unternehmen erforderlich sind. Schätzungsweise werden etwa 36 entlassene Arbeitskräfte diese Maßnahme in Anspruch nehmen. Die veranschlagten Kosten betragen 5 772 EUR pro Arbeitskraft.

21. Die Komponente „Anreize für Existenzgründungen“ umfasst drei Einzelmaßnahmen, die sich alle an die älteren entlassenen Arbeitskräfte mit niedrigem Ausbildungsniveau richten.(1) Finanzielle Unterstützung für Existenzgründer in Wachstumsindustrien . Entlassenen Arbeitskräften, die ein neues Unternehmen in Wachstumsindustrien gründen (etwa im Freizeitsektor oder Sozialbereich), wird finanzielle Unterstützung in Form von Zinszahlungsdarlehen gewährt. Schätzungsweise werden 6 Arbeitskräfte diese Unterstützung in Anspruch nehmen. Die finanzielle Unterstützung kann gewährt werden, wenn die entlassene Arbeitskraft in ihrem neu gegründeten Unternehmen Personal einstellt. Voraussichtlich wird sich ein Darlehen pro Existenzgründer auf etwa 26 846 EUR belaufen.(2) Laufende Beratung und regelmäßiges Mentoring für Unternehmer . Um Existenzgründern zum Erfolg zu verhelfen, soll ihnen eine laufende Beratung mit Mentoring angeboten werden. Schätzungsweise werden 9 Arbeitskräfte diese Maßnahme in Anspruch nehmen. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf etwa 4 027 EUR pro Arbeitskraft. Jedem Unternehmer wird ein Mentor mit Branchenkenntnissen zur Seite gestellt, der ihn regelmäßig berät. Dieses Mentoring-Programm ist für ein Jahr angelegt; gleichzeitig sollen Netzwerkgruppen in derzeitigen und potenziellen Wachstumsbranchen eingerichtet werden, die den Neuunternehmern die Möglichkeit bieten, sich zu treffen, sich auszutauschen und zusammenzuarbeiten.(3) Unterstützung in den Bereichen Werbung und Branding für Wachstumsunternehmen . Bei dieser Maßnahme sollen Existenzgründer von einer Werbeagentur in Fragen Markenimage (Branding) und Werbung fachlich beraten werden. Schätzungsweise werden 2 Arbeitskräfte diese sechsmonatige Maßnahme in Anspruch nehmen. Die veranschlagten Kosten betragen 8 054 EUR pro Arbeitskraft.

22. Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 decken die Kosten für Vorbereitungsmaßnahmen, Verwaltung und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen ab.

23. Die von den dänischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die dänischen Behörden schätzen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen auf 1 771 544 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF auf 95 393 EUR (= 5,1 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein Finanzbetrag des EGF in Höhe von 1 213 508 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen | Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitnehmer | Veranschlagte Kosten je zu unterstützendenArbeitnehmer (in EUR) | Gesamtkosten (EGF plus Eigenbeteiligung) (in EUR) |

Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) |

Berufsberatung und Stellenvermittlung | 139 | 3 356 | 466 443 |

Aus- und Weiterbildung |

Zusätzliche Schulung im Bereich Fremdenverkehr | 18 | 6 644 | 119 597 |

Zusätzliche Schulung im Bereich Energietechnologie | 12 | 6 644 | 79 732 |

Junge Menschen in Ausbildung bringen und halten | 18 | 6 711 | 120 805 |

Aus- und Fortbildung im Bereich Unternehmensmanagement | 9 | 7 114 | 64 027 |

Fördermaßnahmen | 48 | 5 302 | 254 497 |

Beschäftigungsanreize |

Anreize für ältere Arbeitskräfte, die sich umorientieren wollen | 12 | 4 953 | 59 436 |

Praktika und Mentoring | 36 | 5 161 | 185 799 |

Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen | 36 | 5 772 | 207 785 |

Anreize für Existenzgründungen |

Finanzielle Unterstützung für Existenzgründer in Wachstumsindustrien | 6 | 26 846 | 161 074 |

Laufende Beratung und regelmäßiges Mentoring für Unternehmer | 9 | 4 027 | 36 242 |

Unterstützung in den Bereichen Werbung und Branding für Wachstumsunternehmen | 2 | 8 054 | 16 107 |

Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen | 1 771 544 |

Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) |

Vorbereitungsmaßnahmen | 14 309 |

Verwaltung | 47 696 |

Informations- und Werbemaßnahmen | 14 309 |

Kontrolltätigkeiten | 19 079 |

Zwischensumme für die Durchführung des EGF | 95 393 |

Veranschlagte Gesamtkosten | 1 866 936* |

EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) | 1 213 508 |

[*rundungsbedingte Differenz]

24. Dänemark bestätigt, dass die oben beschriebenen Maßnahmen mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind.

Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

25. Am 1. Oktober 2009 begann Dänemark zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

26. Die Region Süddänemark und die Kommune Sonderburg erstellten den Antrag gemeinsam unter Einbeziehung verschiedener Sozialpartner, u. a. Industrieverbände, Gewerkschaften sowie Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Außerdem fand eine öffentliche Anhörung statt, die in der Lokal- und Regionalpresse angekündigt worden war und an der sich alle Betroffenen beteiligen konnten.

27. Die dänischen Behörden bestätigten, dass die in den nationalen und EU-Rechtsvorschriften niedergelegten Vorgaben im Hinblick auf Massenentlassungen eingehalten wurden.

Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

28. Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag Dänemarks folgende Angaben:

29. Es wurde bekräftigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind;

30. es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitnehmer unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen;

31. es wurde bestätigt, dass die förderfähigen Maßnahmen gemäß den Ziffern 17 bis 24 keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

32. Dänemark hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von denjenigen Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch für die Verwaltung und Kontrolle des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Dänemark zuständig sind.

Finanzierung

33. Auf der Grundlage des Antrags Dänemarks wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen auf 1 213 508 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Dänemarks.

34. Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe von Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen finanziellen Beitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

35. Unter Berücksichtigung des beantragten Finanzbeitrags bleibt gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF verfügbar, um einen in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarf zu decken.

36. Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

37. Parallel zu dem vorliegenden Beschluss legt die Kommission wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen eine Mittelübertragung vor, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen in den Haushaltsplan 2010 eingesetzt werden.

Quellen von Mitteln für Zahlungen

38. Nach dem gegenwärtigen Stand der Mittelausführung ist davon auszugehen, dass die im Rahmen der Haushaltslinie 01 04 05 (Abschluss des Programms für Unternehmen: Verbesserung des finanziellen Umfelds für die kleinen und mittleren Unternehmen) für 2010 verfügbaren Mittel für Zahlungen in diesem Jahr nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden.Je nach Bedarf werden Mittel für Zahlungen auf Treuhandkonten übertragen, um sicherzustellen, dass der Europäische Investitionsfonds (EIF) jederzeit in der Lage ist, Zahlungen an die Finanzmittler zu leisten.Die Finanzkrise hatte erhebliche Auswirkungen auf das Auszahlungsprofil der Finanzinstrumente, insbesondere im Bereich Wagniskapital. Nach Aussagen der Europäischen Risikokapitalvereinigung (EVCA) haben sich Investitionen und Veräußerungen (Verkäufe) zwischen 2007 und 2009 im Vergleich zur Situation vor der Krise um mehr als die Hälfte verringert. Diese Entwicklungen wirkten sich auch sehr stark auf die Auszahlungsvorausschätzungen für 2010 aus.Aus den oben angeführten Gründen werden dieses Jahr nicht alle im Haushalt 2010 vorgesehenen Mittel für Zahlungen benötigt. Daher kann der Betrag von 1 213 508 EUR für die Mittelübertragung zur Verfügung gestellt werden.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/031 DK/Linak, Dänemark)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[4], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[5], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission[6],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2) Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4) Dänemark hat im Zusammenhang mit Entlassungen bei Linak A/S einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF gestellt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt vor, einen Betrag von 1 213 508 EUR bereitzustellen.

(5) Daher sollte der EGF in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Dänemarks bereitzustellen –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, um den Betrag von 1 213 508 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitzustellen.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu … am

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

[1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[3] In Übereinstimmung mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

[4] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[5] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[6] ABl. C […] vom […], S. […].