Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ im Jahr 2014 /* KOM/2010/0178 endg. */
[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION | Brüssel, den 23.4.2010 KOM(2010)178 endgültig Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ im Jahr 2014 BEGRÜNDUNG Im Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019[1] ist das Verfahren für die Ernennung zur Kulturhauptstadt Europas festgelegt. Gemäß Artikel 2 des Beschlusses werden ab 2009 – in der im Anhang des Beschlusses vereinbarten zeitlichen Abfolge – jährlich zwei Städte aus zwei Mitgliedstaaten zu Kulturhauptstädten Europas ernannt. Im Jahr 2014 sind Schweden und Lettland als Gastgeber der Veranstaltung vorgesehen. Die Ernennung zur Kulturhauptstadt Europas unterliegt ab dem Jahr 2014 folgendem Verfahren: Jeder der beiden nominierungsberechtigten Mitgliedstaaten veröffentlicht spätestens sechs Jahre vor der Veranstaltung eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen. Spätestens fünf Jahre vor der Veranstaltung wird eine Auswahljury aus 13 unabhängigen Experten aus dem Kulturbereich zu einer Vorauswahlsitzung einberufen. Sie bewertet die eingegangenen Bewerbungen anhand der Kriterien in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG und einigt sich auf eine Liste der Bewerberstädte, deren Bewerbung vervollständigt und danach weiter geprüft werden soll. Jeder der beiden nominierungsberechtigten Mitgliedstaaten beruft die Jury neun Monate nach der Vorauswahlsitzung zur Endauswahlsitzung ein. Nach einer eingehenden Bewertung der vorausgewählten Städte anhand der für die Veranstaltung festgelegten Kriterien empfiehlt die Jury in jedem der betroffenen Mitgliedstaaten eine Stadt für den Titel. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen nominiert jeder der beiden Mitgliedstaaten eine Stadt als Kulturhauptstadt Europas und teilt dies dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Ausschuss der Regionen spätestens vier Jahre vor Beginn der Veranstaltung mit. Das Europäische Parlament kann der Kommission innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Nominierungen eine Stellungnahme zuleiten. Gestützt auf eine Empfehlung der Kommission ernennt der Rat die betreffenden Städte offiziell für das Jahr, für das sie nominiert wurden. Nach Abschluss der beiden oben beschriebenen Auswahlrunden empfahl die Jury in ihren Berichten vom September 2009, die Städte Umeå (Schweden) und Riga (Lettland) mit der Ausrichtung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas 2014“ zu betrauen. Die beiden Mitgliedstaaten teilten diese Nominierungen bis Ende 2009 dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Ausschuss der Regionen mit. Das Europäische Parlament übermittelte der Kommission Anfang Januar 2010 seine befürwortende Stellungnahme. Somit unterbreitet die Kommission dem Rat gemäß Artikel 9 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG die beigefügte Empfehlung zur offiziellen Ernennung von Umeå und Riga zu Kulturhauptstädten Europas 2014. Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ im Jahr 2014 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf den Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019[2], gestützt auf die Berichte der Auswahljury vom September 2009 über die Auswahl der Kulturhauptstädte Europas in Schweden bzw. in Lettland und auf die befürwortende Stellungnahme des Europäischen Parlaments, in der Erwägung, dass die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien vollständig erfüllt sind, gestützt auf die Empfehlung der Kommission vom 2010 – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Einziger Artikel Umeå (Schweden) und Riga (Lettland) werden zu „Kulturhauptstädten Europas 2014“ ernannt. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Rates Der Präsident [1] ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1. [2] ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1.