3.4.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 99/89


Donnerstag, 25. November 2010
Ukraine

P7_TA(2010)0444

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2010 zur Ukraine

2012/C 99 E/17

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Ukraine,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung, die auf dem Gipfeltreffen EU-Ukraine am 22. November 2010 in Brüssel angenommen wurde,

unter Hinweis auf die Schlusserklärung und die Empfehlungen, die im Anschluss an die 15. Sitzung des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Ukraine vom 4./5. November 2010 in Kiew und Odessa angenommen wurden,

unter Hinweis auf die Reise einer Delegation des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Ukraine in die Ukraine zur Beobachtung der dortigen Kommunal- und Regionalwahlen vom 31. Oktober 2010,

unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der Europäischen Union und der Ukraine, das am 1. März 1998 in Kraft getreten ist, und auf die laufenden Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen (AA), das das PKA ablösen soll,

unter Hinweis auf die 14. Tagung des Kooperationsrates EU-Ukraine, die am 15. Juni 2010 in Luxemburg stattfand,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung zur Östlichen Partnerschaft, die am 7. Mai 2009 in Prag begründet wurde,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen zur Östlichen Partnerschaft, die vom Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ am 25. Oktober 2010 angenommen wurden,

unter Hinweis auf die Resolution 1755 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats über die Funktionsweise der demokratischen Institutionen in der Ukraine, die am 5. Oktober 2010 angenommen wurde,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Ukraine vom 16. September 2010,

unter Hinweis auf die Assoziierungsagenda EU-Ukraine, die den Aktionsplan ersetzt und die vom Kooperationsrat EU-Ukraine im Juni 2009 angenommen wurde,

unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Visaerleichterungen, das am 18. Juni 2007 unterzeichnet wurde und am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, sowie auf den Dialog über Visafragen zwischen der EU und der Ukraine, der im Oktober 2008 aufgenommen wurde,

unter Hinweis auf den gemeinsamen Bericht der Arbeitsgruppe für die Visapolitik des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Ukraine vom 4. November 2010,

unter Hinweis auf die äußerst kurzfristigen Änderungen des ukrainischen Wahlgesetzes, die das ukrainische Parlament (Werchowna Rada) im Juni 2010, d. h. kurz vor den Kommunalwahlen, angenommen hat,

unter Hinweis auf das Nationale Richtprogramm für die Ukraine für den Zeitraum 2011 bis 2013,

gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die Ukraine ein europäisches Land von strategischer Bedeutung für die EU ist; in der Erwägung, dass die Ukraine angesichts ihrer Größe, ihrer Bodenschätze, ihrer Bevölkerung und ihrer geografischen Lage eine herausragende Position in Europa einnimmt und ein maßgeblicher regionaler Akteur ist,

B.

in der Erwägung, dass der neu gewählte ukrainische Präsident Wiktor Janukowytsch sowie das ukrainische Parlament (Werchowna Rada) bestätigt haben, dass die Ukraine entschlossen ist, der Europäischen Union beizutreten,

C.

in der Erwägung, dass behauptet wurde, die demokratischen Freiheiten wie die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit seien in den vergangenen Monaten unter Druck geraten,

D.

in der Erwägung, dass die präsidiale Regierungsform durch das Urteil des ukrainischen Verfassungsgerichts vom 1. Oktober 2010 wiederhergestellt wurde; in der Erwägung, dass die Schaffung eines demokratischen, wirksamen und dauerhaften Systems der gegenseitigen Kontrollen eine Priorität bleiben sollte und der Prozess zur Verwirklichung dieses Ziels offen, integrativ und für alle politischen Parteien und Akteure in der Ukraine zugänglich sein sollte,

E.

unter Hinweis darauf, dass am 31. Oktober 2010 Kommunal- und Regionalwahlen in der Ukraine in ruhiger Atmosphäre ohne Zwischenfälle abgehalten wurden; in der Erwägung, dass Kritik an einigen Aspekten der Organisation dieser Wahlen geäußert wurde, insbesondere in Bezug auf das Wahlgesetz sowie auf die für die Annahme des Gesetzes gewählten Verfahren und einige spezifische Inhalte dieses Gesetzes,

F.

in der Erwägung, dass nach den Präsidentschaftswahlen im Januar 2010 zunehmend beunruhigende Hinweise auf eine nachlassende Achtung demokratischer und pluralistischer Strukturen zu beobachten waren, insbesondere die Behandlung einiger nichtstaatlicher Organisationen und einzelne Beschwerden von Journalisten, wonach die Herausgeber oder Eigentümer der Medienunternehmen, für die sie tätig sind, Druck auf sie ausgeübt haben, über bestimmte Ereignisse zu berichten oder nicht zu berichten, sowie vermehrte und politisch motivierte Aktivitäten des ukrainischen Sicherheitsdienstes und der politische Missbrauch von Ressourcen der Verwaltung und des Justizwesens,

G.

in Erwägung der Äußerung des OSZE-Vertreters für Medienfreiheit vom 13. Oktober 2010, die Ukraine habe ein hohes Maß an Medienfreiheit erreicht, müsse allerdings dringend Schritte unternehmen, um sie zu schützen, und seiner Aufforderung an die ukrainische Regierung, von jedem Versuch Abstand zu nehmen, Medieninhalte zu beeinflussen oder zu zensieren, und die internationalen Normen zur Medienfreiheit und ihre Zusagen gegenüber der OSZE hinsichtlich der Medienfreiheit einzuhalten,

H.

in der Erwägung, dass die Östliche Partnerschaft der Ukraine zusätzliche Möglichkeiten der Annäherung an die Europäische Union eröffnen kann, sie aber nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie sich auf praktische und glaubwürdige Vorhaben stützt und mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet wird,

1.

unterstreicht, dass die Ukraine gemäß Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union so wie jeder europäische Staat, der sich auf die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit stützt, einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft stellen kann;

2.

betont, dass die Ukraine eine europäische Perspektive mit engen historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Verbindungen zur Europäischen Union hat und einer der wichtigsten Partner der Europäischen Union unter den östlichen Nachbarländern ist, der einen erheblichen Einfluss auf die Sicherheit, die Stabilität und den Wohlstand des gesamten Kontinents ausübt;

3.

begrüßt die Konsenserklärungen der ukrainischen Regierung und der politischen Opposition zu den Bestrebungen der Ukraine in Bezug auf ihre europäische Integration und ihren langfristigen Wunsch, Mitglied der Europäischen Union zu werden; stellt fest, dass alle politischen Handlungsträger in der Ukraine einvernehmlich weiterhin dieses Ziel verfolgen; fordert die ukrainischen Staatsorgane auf, ein gemeinsames Forum einzurichten, in dem der politische Standpunkt der Ukraine gegenüber der Europäischen Union abgestimmt wird und dem sowohl Politiker der Regierungskoalition als auch der Opposition angehören sollten;

4.

stellt fest, dass die Kommunal- und Regionalwahlen vom 31. Oktober 2010 in technischer Hinsicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden, wenn auch kein neuer positiver Standard geschaffen wurde; bedauert die Tatsache, dass die Ukraine ihr Wahlgesetz wenige Monate vor der Abhaltung der Kommunal- und Regionalwahlen geändert hat, wodurch zu wenig Zeit vorhanden war, um das Gesetz zu verbessern und die ordnungsgemäße, demokratische Durchführung der Wahlen vorzubereiten;

5.

bedauert, dass aufgrund der Tatsache, dass die Wahlkommissionen die Anträge der Oppositionsparteien auf Registrierung erst akzeptierten, nachdem die Partei der Regionen ihre Liste vorgelegt hatte, die regierende Partei in der Tat Spitzenplätze auf den Listen in ungefähr 85 % der Wahlbezirke erhielt; stellt fest, dass aufgrund der Unstimmigkeiten im Wahlgesetz, das keine ausreichenden Bestimmungen zum Schutz des Rechts etablierter politischer Parteien vorsieht, sich zur Wahl zu stellen, einige Parteien wie die Batkiwschtschyna ihre Kandidaten in einigen Bezirken nicht registrieren lassen und nicht an den Wahlen teilnehmen konnten;

6.

bedauert, dass die Wahlvorschriften auch weiterhin Gegenstand von Diskussionen sind; unterstützt die Notwendigkeit, den Rechtsrahmen für Wahlen zu verbessern, und ist ermutigt von der Ausarbeitung eines Entwurfes für ein neues Wahlgesetz in Zusammenarbeit mit Experten der EU und der OSZE; nimmt zur Kenntnis, dass ein Entwurf für ein einheitliches Wahlgesetz nun im ukrainischen Parlament (Werchowna Rada) zur Verabschiedung eingebracht worden ist; betont, dass die Transparenz des Wahlprozesses einen klaren Rechtsrahmen erfordert; fordert die ukrainischen Staatsorgane auf, die Rechtsvorschriften zügig und rechtzeitig vor den Parlamentswahlen 2012 zum Abschluss zu bringen;

7.

äußerst sich besorgt über die jüngsten Entwicklungen, durch die die Freiheit und der Pluralismus der Medien ausgehöhlt werden könnten; fordert die staatlichen Stellen auf, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um diese Ecksteine einer demokratischen Gesellschaft zu schützen und jeden Versuch zu unterlassen, unmittelbar oder mittelbar den Inhalt der Berichterstattung in den nationalen Medien zu kontrollieren; betont, wie dringend notwendig eine Reform des Medienrechts ist, und begrüßt deshalb den neuesten Vorschlag für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Ukraine; begrüßt außerdem Zusicherungen seitens der zuständigen ukrainischen Stellen, dass der zur Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks notwendige Rechtsrahmen bis zum Jahresende fertig gestellt sein wird; bedauert, dass zwei unabhängigen Fernsehsendern – TVi und TV5 – einige ihrer Sendefrequenzen entzogen wurden; fordert die staatlichen Stellen darüber hinaus auf, dafür zu sorgen, dass Gerichtsverfahren nicht dazu führen, dass Sendefrequenzen selektiv entzogen werden, und Entscheidungen oder Ernennungen zu überprüfen, die zu einem Interessenskonflikt führen könnten;

8.

fordert die ukrainische Regierung auf, die Rechtsvorschriften in Bezug auf die Pressefreiheit mit den OSZE-Normen in Einklang zu bringen; ist der Auffassung, dass ein entschlossenes Vorgehen in diesem Zusammenhang die Glaubwürdigkeit der Ukraine als OSZE-Vorsitz für 2013 stärken würde;

9.

fordert die zuständigen Stellen in der Ukraine auf, das Verschwinden von Wassyl Klymentjew, dem Chefredakteur einer Zeitung, die sich Korruptionsfällen in der Region Charkiw widmet, gründlich zu untersuchen;

10.

betont, dass die Glaubwürdigkeit und Stabilität sowie die Unabhängigkeit und Effizienz der Institutionen dadurch gestärkt werden muss, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gewährleistet werden und ein einvernehmlicher Verfassungsreformprozess gefördert wird, der sich auf eine klare Gewaltenteilung und ein wirksames System gegenseitiger Kontrollen der staatlichen Institutionen gründet; betont, dass die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) von grundlegender Bedeutung ist, damit die derzeit erörterten Gesetzespakete für Reformen vollständig mit den europäischen Normen und Werten in Einklang gebracht werden können; fordert alle maßgebenden politischen Akteure, darunter die Regierung und die Opposition, auf, sich an diesem Prozess zu beteiligen; fordert die staatlichen Stellen der Ukraine auf, die Venedig-Kommission um eine Stellungnahme zu den endgültigen Fassungen der Gesetzesentwürfe zu ersuchen;

11.

fordert alle Parteien in der Werchowna Rada auf, ein effektives System der gegenseitigen Kontrolle im Rahmen einer rechtmäßigen Regierungsarbeit zu gewährleisten und zu fördern;

12.

fordert die staatlichen Stellen auf, alle Berichte über Verstöße gegen Rechte und Freiheiten umfassend zu untersuchen und alle ermittelten Verletzungen zu korrigieren und die Rolle des ukrainischen Sicherheitsdienstes im Hinblick auf die Behinderung des demokratischen Prozesses zu untersuchen;

13.

betont die Schlüsselrolle der Ukraine für die Energieversorgungssicherheit in der Europäischen Union; hebt hervor, wie wichtig eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der EU im Energiebereich ist; fordert die Ukraine auf, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus der Gemeinsamen Erklärung der Internationalen Investorenkonferenz mit Vertretern der EU und der Ukraine über die Modernisierung des Gastransitsystems ergeben; fordert, dass weitere Vereinbarungen zwischen der EU und der Ukraine zur Sicherstellung der Energieversorgung für beide Seiten, wozu auch ein verlässliches Transitsystem für Öl und Gas gehört, geschlossen werden; betont, dass die Ukraine für ein modernes Gastransitsystem transparente, effiziente und hochwertige Transitdienste mittels eines modernisierten Netzes zur Durchleitung von Erdgas benötigt; fordert die Kommission auf, die notwendige technische Unterstützung zu gewähren, damit die Energieeffizienz des ukrainischen Stromnetzes grundlegend verbessert werden kann, und die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Reform des Erdgassektors zu vertiefen, damit dieser EU-Standards entspricht;

14.

unterstützt die Forderung der Staatschefs der EU und der Ukraine anlässlich des 25. Jahrestags der Katastrophe von Tschernobyl in Kiew danach, jegliche erforderliche Unterstützung für die Fertigstellung der Schutzhülle von Block 4 des Kernkraftwerks Tschernobyl zu mobilisieren und die anderen drei Blöcke stillzulegen; betont, dass Transparenz bei dem Vorhaben des Baus einer Schutzhülle von ausschlagender Bedeutung ist, vor allem im Hinblick auf die nächsten Schritte und den derzeitigen Stand der Arbeiten;

15.

ist ermutigt durch Fortschritte bei den Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen EU-Ukraine, insbesondere betreffend die Aspekte der weitreichenden und umfassenden Freihandelszone; stellt fest, dass der Abschluss der Verhandlungen über das Abkommen von der Fähigkeit und dem Willen der ukrainischen Seite abhängt, die Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an die Europäische Union zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, bei der Aushandlung des umfassenden und weitreichenden Freihandelsabkommens mit der Ukraine dafür zu sorgen, dass durch die Bestimmungen des Abkommens nicht nur die Märkte der EU und der Ukraine für den Handel zum beiderseitigen Nutzen geöffnet werden, sondern auch die Modernisierung der ukrainischen Wirtschaft gefördert wird; betont, dass das Abkommen über die weitreichende und umfassende Freihandelszone dazu beitragen sollte, dass die Ukraine schrittweise in den EU-Binnenmarkt einbezogen wird, wozu auch die Ausdehnung der vier Freiheiten auf das Land gehört; fordert die Kommission und die Ukraine nachdrücklich auf, rasche Fortschritte in diesem Bereich auf der Grundlage der WTO-Mitgliedschaft der Ukraine zu erzielen; fordert die beiden Parteien auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um im ersten Halbjahr des nächsten Jahres ein endgültiges Abkommen zu erzielen;

16.

fordert die ukrainischen Staatsorgane auf, ihre Anstrengungen bei der Korruptionsbekämpfung zu verstärken; erwartet in diesem Zusammenhang, dass positive politische Erklärungen mit entschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption auf allen Ebenen auf der Grundlage politischer Unparteilichkeit einhergehen; fordert die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und die Anwendung gleicher Regeln für einheimische und ausländische Investoren; bedauert in diesem Zusammenhang die übermäßige Einmischung von Großunternehmen in das politische Leben;

17.

bedauert, dass die Werchowna Rada Änderungsanträge zu dem neuen Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen angenommen hat, die vorsehen, dass Güter, Arbeiten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abhaltung der Fußballeuropameisterschaft 2012 in der Ukraine vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen sind;

18.

fordert das ukrainische Parlament dringend auf, den Gesetzentwurf über den Zugang zu öffentlichen Informationen im Einklang mit europäischen und internationalen Normen zu verabschieden;

19.

begrüßt den Aktionsplan für die Visaliberalisierung für die Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, der auf dem 14. Gipfeltreffen EU-Ukraine am 22. November 2010 vereinbart wurde; ist der Ansicht, dass der Aktionsplan ein praktisches Mittel ist, um wesentliche Reformen in den einschlägigen Bereichen weiter voranzutreiben, insbesondere die Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grundfreiheiten; fordert die Kommission auf, die staatlichen Stellen der Ukraine bei ihren Bemühungen um Fortschritte auf dem Weg zur Visaliberalisierung zu unterstützen;

20.

fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, als ein Zwischenziel die Gebühren für die Bearbeitung von nationalen Visa und Schengenvisa für ukrainische Bürgerinnen und Bürger abzuschaffen;

21.

fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Ukraine besondere Maßnahmen für die Fußball-Europameisterschaft 2012 zu ergreifen, um den Bürgerinnen und Bürgern, die Eintrittskarten erworben haben, das Reisen zu erleichtern, und diese besondere Gelegenheit als Versuchszeitraum für eine endgültige Visafreiheit zu nutzen;

22.

begrüßt, dass die Ukraine die Östliche Partnerschaft und die Parlamentarische Versammlung Euronest aktiv unterstützt; fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, die Zusammenarbeit mit der Ukraine im Hinblick auf die Entwicklungen in der Nachbarregion und insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung bei den politischen Entscheidungen zum Schwarzmeerraum weiter zu intensivieren;

23.

betont, wie wichtig der Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich Jugend- und Studentenaustausch sowie die Entwicklung von Stipendienprogrammen ist, mit deren Hilfe die Ukrainer die Möglichkeit haben, die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten kennenzulernen; ist der Auffassung, dass das Hochschul-Austauschprogramm Erasmus auf die Studenten der sechs zur Östlichen Partnerschaft gehörenden Länder ausgeweitet werden sollte;

24.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Staatspräsidenten, der Regierung und dem Parlament der Ukraine sowie den Parlamentarischen Versammlungen des Europarats und der OSZE zu übermitteln.