20.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 308/62


Mittwoch, 8. September 2010
Menschenrechte im Iran, insbesondere die Fälle Sakineh Mohammadi-Ashtiani und Zahra Bahrami

P7_TA(2010)0310

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. September 2010 zur Lage der Menschenrechte in Iran, insbesondere den Fällen von Sakineh Mohammadi Ashtiani und Zahra Bahrami

2011/C 308 E/10

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Iran, insbesondere jene, die die Frage der Menschenrechte betreffen, und vor allem auf die Entschließungen vom 22. Oktober 2009 (1) und vom 10. Februar 2010 (2),

unter Hinweis auf die Erklärung seines Präsidenten anlässlich des Europäischen Tages gegen die Todesstrafe am 9. Oktober 2009 und auf die Erklärung vom 11. August 2010 zum Urteil gegen die Führungsmitglieder der Glaubensgemeinschaft der Bahai,

unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 14. Juni 2010 und vom 6. Juli 2010,

in Kenntnis des Berichts des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 23. September 2009 über die Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran und der Erklärung der Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 4. März 2010 zu Iran,

in Kenntnis der Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, insbesondere der Resolutionen 62/149 und 63/168, die in Erwartung der Abschaffung der Todesstrafe auf ein Moratorium für Hinrichtungen abzielen,

in Kenntnis des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung sowie des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, zu deren Vertragsstaaten die Islamische Republik Iran gehört,

gestützt auf das Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen aus dem Jahr 1963,

gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass Iran nach wie vor den traurigen Rekord innehält, weltweit die meisten jugendlichen Straftäter hinzurichten, und dass allein im Jahr 2010 etwa 2 000 Todesurteile verkündet wurden,

B.

in der Erwägung, dass Berichten zufolge im Gefängnis Vakil Abad von Mashhad allein in den letzten Wochen mehr als hundert Häftlinge wegen Drogendelikten hingerichtet wurden und hunderte weitere Häftlinge in den nächsten Tagen hingerichtet werden sollen; in der Erwägung, dass durch diese Massenhinrichtungen, die überdies unter strengster Geheimhaltung angeordnet wurden, die internationalen Gesetze in offenkundiger Weise verletzt werden,

C.

in der Erwägung, dass Iran entgegen den Versicherungen der höchsten Instanzen der iranischen Justiz für das Verbrechen des „Ehebruchs“ nach wie vor das Urteil zum Tod durch Steinigung erlässt, wie im Fall von Sakineh Mohammadi Ashtiani aus ihrem am 11. August 2010 im Fernsehen ausgestrahlten „Geständnis“ hervorging,

D.

in der Erwägung, dass Sakineh Mohammadi Ashtiani, die beschuldigt wurde, nach dem Tod ihres Ehemanns zwei außereheliche sexuelle Beziehungen unterhalten zu haben, 2006 in Iran zu einer Strafe von 99 Peitschenhieben verurteilt wurde, die im selben Jahr vollstreckt wurde,

E.

in der Erwägung, dass sie auch der Komplizenschaft bei der Ermordung ihres Mannes beschuldigt, dann freigesprochen und in der Folge einer ehebrecherischen Beziehung während ihrer Ehe angeklagt und zum Tod durch Steinigung verurteilt wurde,

F.

in der Erwägung, dass die Steinigung, die am 9. Juli 2010 hätte stattfinden sollen, von den iranischen Behörden aufgrund des internationalen Drucks „aus humanitären Gründen“ ausgesetzt wurde,

G.

in der Erwägung, dass die Verurteilung zum Tode durch Steinigung eine klare Verletzung der Verpflichtungen von Iran gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte darstellt; in der Erwägung, dass Iran sich erst vor kurzem – anlässlich der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Irans durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen – bereit erklärt hat, sich wenigstens an die „Mindestnormen“ und an die Bestimmungen des IPBPR in Bezug auf die Todesstrafe zu halten, solange diese beibehalten wird,

H.

in der Erwägung, dass der 18 Jahre alte Ebrahim Hamidi im August 2010 zum Tode verurteilt wurde, weil er im Alter von nur 16 Jahren homosexuelle Handlungen begangen haben soll, nachdem er ein Geständnis abgelegt hatte, das seinen Angaben zufolge unter Anwendung von Folter zustande kam,

I.

in der Erwägung, dass Mohammad Mostafaei, der Strafverteidiger in beiden Fällen, der versuchte, die Öffentlichkeit auf die Situation der Angeklagten aufmerksam zu machen, aus Angst, verhaftet zu werden, aus dem Land fliehen musste, und in der Erwägung, dass immer mehr Menschenrechtsanwälte, darunter auch Mohammed Ali Dadkah, Mohammad Oliyifard und Mohammad Seifzadeh und selbst so bekannte Persönlichkeiten wie die Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi, vom Staat verfolgt werden, indem gegen sie enorme Steuerforderungen erhoben werden und ihr Leben und das ihrer Angehörigen bedroht wird,

J.

in der Erwägung, dass Nasrin Sotoudeh, eine Menschenrechtsanwältin, die aufgrund ihrer Bemühungen um Jugendliche, die von der Todesstrafe bedroht sind, sowie der Verteidigung von Gefangenen aus Gewissensgründen hohe Achtung genießt, am 4. September 2010 unter dem Vorwurf „staatsfeindlicher Propaganda“ und „der Kollusion und Abhaltung von Treffen mit dem Ziel, gegen die nationale Sicherheit zu agieren“ festgenommen wurde,

K.

in der Erwägung, dass sich ein Jahr nach den betrügerischen Präsidentschaftswahlen und den darauf folgenden Massenprotesten Hunderte von Demonstranten, Journalisten, Bürgerrechtsaktivisten und sogar Bürgern, wie die niederländische Staatsbürgerin Zahra Bahrami, die jede Verbindung zu den Demonstrationen abstreiten, weiterhin im Gefängnis befinden,

L.

in der Erwägung, dass Zahra Bahrami, die in Iran ihre Familie besuchte, im Zusammenhang mit den Protesten am Ashura-Tag am 27. Dezember 2009 verhaftet und gezwungen wurde, vor den Fernsehkameras ein Geständnis abzulegen und die gegen sie erhobenen Beschuldigungen zuzugeben,

M.

in der Erwägung, dass weder internationalen Menschenrechtsorganisationen noch den niederländischen staatlichen Stellen Zugang zu Zarah Bahrami gewährt wird,

N.

in der Erwägung, dass erzwungene Geständnisse, Folter und Misshandlung von Häftlingen, Schlafentzug, Einzelhaft, geheime Inhaftierungen, grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und psychische Misshandlungen, einschließlich sexueller Gewalt, sowie die Straflosigkeit der dafür verantwortlichen Vertreter des Staates in Iran nach wie vor weit verbreitet sind, was starke Zweifel an der Fairness und der Transparenz der Tätigkeit der Justiz in diesem Land weckt,

O.

in der Erwägung, dass die Zahl der Fälle zunimmt, in denen Menschen, die sich auf friedliche Weise für die Verteidigung der Bürgerrechte einsetzen, als Feinde Gottes („Moharabeh“) angeklagt werden und sie dafür zum Tod verurteilt werden können, wie etwa Shiva Nazar Ahari, Mitglied der Menschenrechtsorganisation „Committee of Human Rights Reporters“ (CHRR), die sich seit dem 20. Dezember 2009 in Haft befindet und deren Prozess unmittelbar bevorsteht,

P.

in der Erwägung, dass die Verfolgung religiöser und ethnischer Minderheiten in Iran unvermindert anhält; in der Erwägung, dass die sieben führenden Mitglieder der Glaubensgemeinschaft der Baha'i, Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm, die seit 2008 bloß aufgrund ihrer religiösen Überzeugung in Haft sind, im August 2010 wegen Propaganda gegen den Staat und Spionage zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt wurden,

Q.

in der Erwägung, dass die Schikanen gegen die Oppositionspolitiker Mir-Hossein Mousavi und Mehdi Karrubi sowie gegen andere hochrangige Parteimitglieder nach wie vor andauern; in der Erwägung, dass Anfang September 2010 der Wohnsitz des ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Mehdi Karroubi von Dutzenden in Zivil gekleideten bewaffneten Männern angegriffen wurde und dabei die Wände mit Graffiti beschmiert wurden, Vandalismus verübt wurde, Fensterscheiben zu Bruch gingen und im Haus Schüsse fielen; in der Erwägung, dass es zu diesen Angriffen kam, nachdem der Kommandeur der Revolutionären Garde, Mohammad Ali Dschafari, gesagt hatte, dass das iranische Volk die „Köpfe des Aufruhrs“, womit er sich auf die Führer der Opposition bezog, richten werde; in der Erwägung, dass von der Polizei keinerlei Versuch unternommen wurde, diesen Angriffen Einhalt zu gebieten,

R.

in der Erwägung, dass die iranische Justiz Personen, die beschuldigt werden, Verbrechen begangen zu haben, mit der politischen Opposition in Iran in Verbindung bringt, und Personen, die der politischen Opposition angehören, mit Verbrechen in Verbindung bringt, um so politische Opposition und Verbrechen auf dieselbe Stufe zu stellen,

1.

zollt all jenen mutigen Frauen und Männern in Iran Anerkennung, die für die Verteidigung der Grundfreiheiten, die Achtung ihrer Menschenrechte und demokratische Grundsätze kämpfen, die aktiv gegen Steinigungen und andere grausame Strafen protestieren und in einer Gesellschaft ohne Unterdrückung und Einschüchterungen leben möchten;

2.

verurteilt aufs Schärfste das gegen Sakineh Mohammadi Ashtiani verhängte Urteil zum Tod durch Steinigung und ist der Auffassung, dass ungeachtet aller Tatbestände eine Verurteilung zum Tod durch Steinigung nicht gerechtfertigt ist und nicht akzeptiert werden kann;

3.

fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, die Urteile, die gegen Sakineh Mohammadi Ashtiani verhängt wurden, aufzuheben und eine umfassende Überprüfung ihres Falles in die Wege zu leiten;

4.

fordert nachdrücklich, dass die iranische Regierung den Fall von Zahra Bahrami erneut prüft, ihr unverzüglich ermöglicht, mit einem Rechtsanwalt in Kontakt zu treten und konsularischen Beistand in Anspruch zu nehmen, und sie frei lässt oder ihr ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren gewährt; fordert Baroness Ashton, Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, auf, den Fall der Inhaftierung von Zahra Bahrami gegenüber den iranischen Behörden anzusprechen;

5.

fordert die iranische Regierung auf, die Hinrichtung des 18-jährigen, wegen homosexueller Handlungen angeklagten Ebrahim Hamidi auszusetzen, und fordert die Islamische Republik Iran auf, die Todesstrafe für Straftaten, die vor Erreichen des achtzehnten Lebensjahres begangen wurden, endlich abzuschaffen und ihre Rechtsvorschriften an die internationalen Menschenrechtsübereinkommen, die Iran ratifiziert hat, anzupassen, wozu auch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte gehören;

6.

zeigt sich äußerst bestürzt darüber, dass Iran nach wie vor zusammen mit Afghanistan, Somalia, Saudi-Arabien, Sudan und Nigeria zu den wenigen Ländern gehört, die die Steinigung noch durchführen; fordert das iranische Parlament auf, Rechtsvorschriften zu erlassen, mit denen die grausame und unmenschliche Praxis der Steinigung für rechtswidrig erklärt wird;

7.

bekräftigt erneut seine Ablehnung der Todesstrafe und fordert die iranischen Behörden auf, gemäß den Resolutionen 62/149 und 63/168 der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Erwartung der Abschaffung der Todesstrafe ein Moratorium für Hinrichtungen auszusprechen;

8.

fordert die Einbringung einer Resolution bei der nächsten Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in der alle Staaten, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, aufgefordert werden, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Öffentlichkeit sämtliche Informationen über die Todesstrafe und über Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen, um so die die Todesstrafe umgebende staatliche Geheimhaltung zu überwinden, die bei zahlreichen Exekutionen eine Rolle spielt;

9.

verleiht seiner Ablehnung jeglicher Kriminalisierung sexueller Beziehungen zwischen Erwachsenen Ausdruck, die im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen, und fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, „Ehebruch“ und Homosexualität nicht mehr als Straftaten zu behandeln;

10.

fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, alle Formen von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung in Recht und Praxis abzuschaffen und ordnungsgemäße Gerichtsverfahren durchzuführen sowie der Straffreiheit von Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen;

11.

fordert die Islamische Republik Iran auf, das UN-Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

12.

bedauert zutiefst, dass es der Tätigkeit der Justiz in Iran an Fairness und Transparenz mangelt, und fordert die offiziellen Stellen Irans auf, faire und offene Berufungsverfahren zu gewährleisten;

13.

fordert die staatlichen iranischen Stellen auf, dem Roten Halbmond Zugang zu allen Häftlingen zu gewähren und internationalen Menschenrechtsorganisationen die Beobachtung der Lage im Land zu gestatten;

14.

fordert die iranischen staatlichen Stellen auf, umgehend all diejenigen freizulassen, die ausschließlich wegen ihrer friedlichen Proteste und ihres Wunsches, ihr grundlegendes Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen, inhaftiert sind, und bekräftigt insbesondere seine Forderung, die sieben führenden Mitglieder der Baha'i freizulassen;

15.

weist darauf hin, dass die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit gemäß Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Unterzeichnern die Islamische Republik Iran gehört und den sie ratifiziert hat, unantastbare Grundrechte sind, die unter allen Umständen garantiert werden müssen;

16.

fordert die sofortige Freilassung aller inhaftierten Menschenrechtsanwälte;

17.

äußert sich tief besorgt darüber, dass die iranischen Behörden die gerichtliche Gewalt dazu missbrauchen, gegen Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen und Bürgerrechtsaktivisten, wie Mitglieder der „One Million Signatures Campaign“ und des Zentralrats der Studentenorganisation Advar, vorzugehen;

18.

fordert die Kommission und den Rat auf, zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte zu ersinnen, um die Sicherheit der Menschenrechtsaktivisten in Iran aktiv zu schützen, und bestärkt die Mitgliedstaaten, das europäische „Shelter City“-Programm zu unterstützen;

19.

fordert die erneute Schaffung eines Mandats der Vereinten Nationen für einen Sonderberichterstatter für die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen und die Förderung der Rechenschaftspflicht derjenigen, die in Iran Menschenrechtsverletzungen begehen;

20.

fordert, die Liste der Personen und Organisationen, für die ein Einreiseverbot in die EU gilt und deren Vermögenswerte eingefroren sind, auf diejenigen auszuweiten, die für Menschenrechtsverletzungen, Unterdrückung und die Einschränkung der Freiheitsrechte in Iran verantwortlich sind;

21.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der UN-Menschenrechtskommission, dem Präsidenten des iranischen Obersten Gerichtshofs sowie der Regierung und dem Parlament der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2009)0060.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0016.