12.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 236/41


Dienstag, 15. Juni 2010
Innovationspolitik der Gemeinschaft in einer Welt im Wandel

P7_TA(2010)0209

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zur Innovationspolitik der Gemeinschaft in einer Welt im Wandel (2009/2227(INI))

2011/C 236 E/06

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Überarbeitung der Innovationspolitik der Gemeinschaft in einer Welt im Wandel“ (KOM(2009)0442),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „An die Zukunft denken: Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien“ (KOM(2009)0512),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine neue Partnerschaft zur Modernisierung der Hochschulen Europas: EU-Forum für den Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft“ (KOM(2009)0158) sowie auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zum Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft (1),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 4. Dezember 2009„Auf dem Wege zu einem wettbewerbsfähigen, innovativen und ökoeffizienten Europa – Beitrag des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) zur Lissabon-Agenda für die Zeit nach 2010“,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Neue Horizonte für die IKT – eine Strategie für die europäische Forschung auf dem Gebiet der neuen und künftigen Technologien“ (KOM(2009)0184),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2009 zum „Small Business Act“ (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2008 zu der Halbzeitbewertung der Industriepolitik: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung (3),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Einrichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (4),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 22. Mai 2008 zur Förderung von Kreativität und Innovation durch allgemeine und berufliche Bildung (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Mai 2007 zu dem Thema „Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU“ (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2006 zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Mehr Forschung und Innovation – In Wachstum und Beschäftigung investieren: Eine gemeinsame Strategie (7),

unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) (8),

unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) (9),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über das Gemeinschaftspatent (KOM(2000)0412,

unter Hinweis auf den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (10),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Wege zu einer wirksameren steuerlichen Förderung von FuE“ (KOM(2006)0728),

unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „Assessing Community innovation policies in the period 2005-2009“ (Bewertung der Innovationspolitik der Gemeinschaft im Zeitraum 2005-2009) (SEC(2009)1194),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Eine Strategie für die IKT Forschung, Entwicklung und Innovation in Europa: Mehr Engagement“ (KOM(2009)0116),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A7-0143/2010),

A.

in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Mitteilung „Überarbeitung der Innovationspolitik der Gemeinschaft in einer Welt im Wandel“ eine überarbeitete Innovationsstrategie in Form eines Aktionsplanes ankündigt hat,

B.

in der Erwägung, dass diese zukünftige Innovationsstrategie eng mit der EU-2020-Strategie verknüpft sein muss,

C.

in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Mitteilung „Neue Horizonte für die IKT – eine Strategie für die europäische Forschung auf dem Gebiet der neuen und künftigen Technologien“ eine Strategie für die europäische Forschung auf dem Gebiet der neuen und künftigen Technologien (FET) mit Vorzeigeinitiativen angekündigt hat,

D.

in der Erwägung, dass alle drei Seiten des Wissensdreiecks, nämlich Forschung, Innovation und Bildung, bei der Gestaltung der europäischen Innovationspolitik in gleicher Weise berücksichtigt werden müssen,

E.

in der Erwägung, dass die Innovationsfähigkeit von Unternehmen zu einem erheblichen Teil vom Zugang zu ausreichenden Finanzmitteln abhängt und die aus der aktuellen Wirtschaftskrise resultierende Kreditklemme die Innovationskraft der Unternehmen, insbesondere die kleiner und mittlerer Unternehmen, drastisch einzuschränken droht,

F.

in der Erwägung, dass Innovation das zentrale Element zur Bewältigung der aktuellen großen gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Verwirklichung der strategischen politischen Ziele der EU wie unternehmerische Initiative, Wettbewerbsfähigkeit, Klimawandel, Beschäftigung, demografischer Wandel und eine Gesellschaft ohne Ausgrenzung ist,

G.

in der Erwägung, dass die Europäische Union ihre Energie- und Klimaschutzziele für 2020, insbesondere ihr Ziel, die Treibhausgasemissionen um 20 % zu verringern, die Energieeffizienz um 20 % zu erhöhen und den Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen auf 20 % zu steigern, nicht erreichen wird, ohne die Entwicklung und die breite Anwendung von umweltfreundlichen, nachhaltigen und effizienten Energietechnologien voranzutreiben, und in der Erwägung, dass dieser Aspekt in zukünftigen Innovationsstrategien vollständig berücksichtigt werden sollte,

H.

in der Erwägung, dass die Forschung auf dem Gebiet der neuen und künftigen Technologien (wie der Quantentechnologie und der durch die Biologie und die Nanotechnologie inspirierten IKT-Technologien) durch ihre langfristigen Auswirkungen auf die die Wettbewerbsfähigkeit die Innovation fördert und völlig neue wirtschaftliche Betätigungsgebiete, neue Industriezweige sowie kleine und mittlere Hochtechnologieunternehmen hervorbringt,

I.

in der Erwägung, dass Förderung und Ausbau nachhaltiger Technologien nicht nur zur Erreichung der EU-Energie- und Klimaschutzziele unerlässlich sind, sondern die EU daraus auch enormen Nutzen für künftige Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum ziehen kann,

J.

in der Erwägung, dass eine ungleiche Verteilung knapper Ressourcen Innovationen verhindern kann und dass die EU-Rohstoffpolitik den größten Herausforderungen so begegnen sollte, dass ein fairer Zugang zu den Ressourcen sichergestellt wird,

K.

in der Erwägung, dass die Förderung nachhaltiger und energieeffizienter Technologien in Zeiten zunehmender Ressourcenknappheit die Energieversorgungssicherheit der EU erhöht,

L.

in der Erwägung, dass das Thema demographischer Wandel eine der wesentlichen Herausforderungen der Zukunft ist, die auch neue technologische Lösungen erfordert,

M.

in der Erwägung, dass die EU in jenen Industriesektoren, in denen sie eine gute Wettbewerbsposition hat, ihre Kräfte bündeln und ihre Stärken noch weiter ausbauen sowie für weltweit faire Wettbewerbsbedingungen sorgen muss,

Ein breit gefasster Innovationsansatz

1.

vertritt die Ansicht, dass es Möglichkeiten gibt, Forschung und Innovation in Europa enger miteinander zu verknüpfen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich auf ein integriertes Konzept für Wissenschaft und Innovation zu einigen;

2.

weist die Kommission darauf hin, dass die zukünftige Innovationspolitik der EU breit angelegt sein muss und grundsätzlich alle Formen der Innovationen, nicht nur technologische Innovationen (Produkt- und Verfahrensinnovationen), sondern auch administrative, organisatorische sowie soziale und auf die Arbeitswelt bezogene Innovationen einschließlich neuer innovativer Geschäftsmodelle sowie Dienstleistungsinnovation umfassen muss und dass sie zusätzlich auch die anderen beiden Seiten des Wissensdreiecks, nämlich Forschung und Bildung, berücksichtigen muss;

3.

betont, dass Innovationen in erster Linie Neuerungen in Reaktion auf die Bedürfnisse der Verbraucher und des Marktes darstellen; fordert die Kommission daher auf, dafür zu sorgen, dass die Bedürfnisse der Verbraucher verstärkt als innovatorische Triebfeder zur Kenntnis genommen werden; ist der Auffassung, dass zur Bekämpfung neuer sozialer Ungleichheiten Innovationen künftig nicht nur am ökologischen und ökonomischen Gewinn, sondern auch am sozialen Mehrwert gemessen werden sollten;

4.

betont, dass die Stärkung der Unternehmer als der treibenden Kräfte für Innovationen in Europa eine notwendige Voraussetzung für das effektive Funktionieren eines wettbewerbsfähigen Binnenmarktes ist, der sich auf die Beseitigung von Handelshemmnissen und auf ein hohes Maß an Verbraucherschutz und sozialem Zusammenhalt gründet;

5.

fordert die Kommission auf, anspruchsvolle Maßstäbe für Innovationen aufzustellen, bei denen die gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen im Mittelpunkt stehen, und die derzeit bestehende Zersplitterung der verschiedenen europäischen Initiativen zu beseitigen;

6.

unterstützt nachdrücklich die Feststellung der Kommission, dass Schlüsseltechnologien und die Forschung auf dem Gebiet der zukunftsgerichteten und aufstrebenden Technologien unverzichtbare Voraussetzungen für die nachhaltige Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU sind; schließt sich der Aufforderung der Kommission an die Mitgliedstaaten an, zu einer Einigung über die Bedeutung des Einsatzes von Schlüsseltechnologien in der EU zu gelangen; betont in diesem Zusammenhang, dass (i) Schlüsseltechnologien wie Mikro- und Nanoelektronik, Photonik, Biotechnologie und Nanotechnologie, (ii) neue Werkstoffe sowie (iii) neue und zukünftige Technologien ein großes Innovationspotenzial haben und zur Schaffung einer wissensbasierten Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen beitragen können;

7.

betont, dass im Zentrum der Innovation der Mensch stehen muss, und begrüßt die Bemühungen zur Stärkung des Dialogs zwischen Universitäten und Unternehmen, der wesentlich zur Förderung von Forschung und Innovation, zur besseren Nutzung von an den Universitäten gewonnenen Erkenntnissen durch den Privatsektor sowie zur Bereicherung der Lehrprogramme beiträgt, damit diese den aktuellen gesellschaftlichen und unternehmerischen Bedürfnissen entsprechen;

8.

weist daraufhin, dass die Auswahl der aktuellen Schlüsseltechnologien sowie neuer und künftiger Technologien in Zusammenarbeit mit der lokalen, regionalen und nationalen Wirtschaft, auch den KMU, erfolgen muss, wobei auch regionale wirtschaftspolitische Zielsetzungen Berücksichtigung finden müssen; fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass der Beitrag der vorgeschlagenen hochrangigen Sachverständigengruppe zur Ausarbeitung, Ratifizierung und Umsetzung konkreter kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zur Unterstützung dieser Technologien berücksichtigt wird;

9.

begrüßt diese innovationspolitischen Maßnahmen als Ergänzung zu den branchenübergreifenden industriepolitischen Strategien auf einzelstaatlicher und EU-Ebene und fordert die Kommission nachdrücklich auf, diesen Ansatz weiterzuverfolgen;

10.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verbreitung digitaler Netze der nächsten Generation und intelligenter Netze mit Innovationstätigkeiten zu verbinden, um deren Vorteile vollständig auszuschöpfen; betont in diesem Zusammenhang, dass ausreichende Mittel, auch aus den Strukturfonds, vorgesehen werden müssen;

11.

betont, dass die Investitionen in Hochgeschwindigkeitsnetze für das Internet und in die flächendeckende Ausstattung mit Breitbandverbindungen wesentliche Voraussetzungen für die Förderung und optimale Verbreitung der Innovationsergebnisse und damit auch für den Ausgleich des Innovationsgefälles zwischen den Regionen in der EU darstellen;

12.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Konvergenzpolitik im Bereich Innovation zu verstärken, um die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu verringern;

13.

unterstützt, dass die Kommission gegenwärtig einen europäischen Rechtsakt zur Innovation vorbereitet, um auf eine kohärentere Innovationsstrategie hinzuarbeiten;

14.

weist auf die Bedeutung von Öko-Innovationen und ökologisch ausgerichteter unternehmerischer Initiative hin, die von entscheidender Bedeutung sein können, indem sie die Innovationspolitik mit für die EU wichtigen Schlüsselsektoren verknüpfen, woraus wichtige komparative Vorteile für die europäische Wirtschaft entstehen können;

15.

betont, dass Öko-Innovationen eine wichtige Rolle spielen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erhöhung der Ressourceneffizienz;

16.

unterstreicht die wichtige Rolle, die Innovations-Cluster für die zukünftige EU-Innovationspolitik spielen, und verweist auf das Potenzial, das insbesondere Wissenscluster bieten; begrüßt Initiativen zur Schaffung besonderer Zonen für Innovation und unternehmerische Initiative rund um Universitäten, Forschungseinrichtungen und Wissenschafts- und Technologieparks; fordert, dass die Möglichkeit der Schaffung eines einheitlichen und vereinfachten Rahmens für die Finanzierung und die Tätigkeit der neuen Innovationszonen geprüft wird;

17.

betont, dass vorhandene Cluster durch konzertierte Aktionen der EU, der Mitgliedstaaten und der Regionen weiterentwickelt werden müssen, damit diese ihre teilweise weltweit führende Rolle behalten und ausbauen können;

18.

unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass sich alle clusterpolitischen Maßnahmen an den Bedürfnissen der Unternehmen, allen voran innovativer KMU, orientieren sollten, da die Innovation eine Triebfeder für unternehmerische Initiativen ist;

19.

fordert die betroffenen Akteure auf nationaler und EU-Ebene auf, die Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Clustern zu verbessern;

20.

betont, dass KMU eine zentrale Rolle als Partner in Wertschöpfungsketten sowie als eigenständige Anbieter innovativer Produkte spielen;

Erhöhung und Konzentration der EU-Mittel für Innovation

21.

fordert einen verstärkt europäischen Ansatz bei der Finanzierung von Innovationen, um die Fragmentierung und das kurzfristige Denken zu überwinden, die derzeit in diesem Bereich vorherrschen; ist der Ansicht, dass ein unverzichtbares Element für die Innovationsentwicklung die Versorgung mit ausreichenden Finanzmitteln ist und demzufolge der EU-Haushalt für Innovation deutlich angehoben werden sollte; fordert, dass dies bei der anstehenden Revision des aktuellen Finanzrahmens sowie bei den Planungen im Rahmen der finanziellen Vorausschau 2014-2020, berücksichtigt werden sollte; verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass gleichzeitig die Förderfähigkeitsregeln für Forschung und Entwicklung in der vorindustriellen oder experimentellen Phase überprüft werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre FuE-Budgets aufzustocken, um das 2002 in Barcelona gesetzte Ziel, bis 2010 3 % des BIP für FuE aufzuwenden, zu erreichen; unterstreicht die Bedeutung der Finanzierung von Forschung und Innovation in Zeiten der Wirtschaftskrise, da dies auf lange Sicht die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern wird; verweist auf die Notwendigkeit, den Anteil der Innovationen in den FuE-Programmen zu erhöhen;

22.

ist der Auffassung, dass die EU-Ausgaben für Forschung und Innovation unter anderem auf die Schaffung von Anreizen für die kommerzielle Anwendung der Forschungsergebnisse sowie auf die umfassendere Information über Finanzierungsquellen und -möglichkeiten konzentriert werden sollten; betont, wie wichtig es ist, Transparenz und Chancengleichheit beim Zugang zu Finanzmitteln auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Forschungsvorschlägen und von anderen Unterstützungs- und Koordinierungsmaßnahmen zu wahren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Strukturfonds zu nutzen, um Anreize für Innovationen in großem Umfang zu schaffen; verweist auf die Notwendigkeit der Entwicklung von Finanzierungssystemen für soziale Innovationen, die den Schwerpunkt verstärkt auf den gesellschaftlichen Nutzen legen;

23.

betont, dass es neben der Aufstockung der Gelder entscheidend ist, eine kritische Masse zu erreichen; empfiehlt, zu diesem Zweck auf öffentliche Aufträge zurückzugreifen, und unterstreicht insbesondere, dass die Mittel dorthin fließen müssen, wo die Hebelwirkung am größten ist, zum Beispiel Schlüsseltechnologien und Vorreiterinitiativen für zukunftsorientierte und aufstrebende Technologien, um einen Mehrwert für Europa zu schaffen; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, Synergieeffekte zwischen den Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation und den Strukturfonds auszuschöpfen; betont in diesem Zusammenhang, dass sich die Stellen, die das siebte Forschungsrahmenprogramm, das Rahmenprogramm für Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit und die Strukturfonds verwalten, der Möglichkeiten bewusst sein müssen, die jedes dieser Instrumente bietet; bedauert, dass die Möglichkeiten bestehender Synergien in Bezug auf die Finanzierung noch immer nicht ausreichend bekannt sind; fordert die Regionen und Mitgliedstaaten auf, sich verstärkt für die Verbesserung der Kommunikation in diesem Bereich einzusetzen;

24.

begrüßt die Schaffung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts, das gegründet wurde, um internationale Spitzenleistungen auf dem Gebiet der Innovation zu fördern und hervorzubringen, indem Hochschul-, Forschungs- und Unternehmenskreise mit Blick auf ein gemeinsames Ziel zusammengeführt werden; weist darauf hin, dass dieses Institut einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Anreizen für die Förderung von Innovationsprogrammen leisten kann; fordert die Kommission dazu auf, den Haushalt des Instituts so zu gestalten, dass die dort vorhandenen Mittel, ergänzt durch Mittel aus anderen Quellen, eine kritische Masse erreichen können, wie sie erforderlich ist, um den grundlegenden Herausforderungen, denen sich die Gesellschaften der EU gegenübersehen, begegnen und sie umfassend erforschen zu können;

25.

betont, dass Leitlinien festgelegt werden sollten, die gewährleisten, dass die Mittel nach Wettbewerbskriterien verteilt und rasch ausgeschöpft werden und dass Projekte belohnt werden, die erhebliche und kurzfristige wirtschaftliche Ergebnisse erzielen;

26.

betont, dass Europa bei der Entwicklung von Internet-Technologien und von IKT-Anwendungen mit geringen CO2-Emissionen führend sein sollte; schlägt vor, dass die EU-Haushaltsmittel für Forschung im IKT-Bereich in der nächsten Finanziellen Vorausschau verdoppelt werden sollten;

Die Governance-Struktur der Programme verbessern

27.

unterstreicht, dass die Innovationspolitik mit anderen europäischen und nationalen Politiken (einschließlich Industrie-, Umwelt- und Verbraucherpolitik) abgestimmt werden sollte, wobei die gewählten Ansätze so flexibel sein sollten, dass sie an unterschiedliche nationale und regionale Bedingungen angepasst werden können;

28.

bedauert, dass die Bemühungen zur Vereinfachung der Forschungs- und Innovationsinstrumente der EU gescheitert sind und dass die Verfahren noch immer zu umständlich und zeitintensiv sind, was insbesondere KMU von der Teilnahme an diesen Programmen abhält;

29.

ist der Auffassung, dass im Sinne von Nutzerfreundlichkeit und Transparenz Überlagerungen und Doppelungen der Förderprogramme, verursacht durch mangelnde Koordination der verschiedenen Handlungsebenen, verhindert werden müssen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die KMU-Förderinstrumente der EU zukünftig unter der Hauptverantwortlichkeit einer Generaldirektion, zum Beispiel der Generaldirektion Unternehmen, gebündelt werden könnte; ist der Ansicht, dass dies die Außendarstellung erleichtern und den potentiell Begünstigten eine einheitliche Anlaufstelle bieten würde;

30.

fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der EU-Rechtsrahmen Innovationen unterstützt und kein Hindernis für Veränderungen darstellt, sowie mit einer Struktur wie der geplanten Projektgruppe eine wirkungsvolle Zusammenarbeit ihrer Dienststellen und Generaldirektionen sicherzustellen, sodass Belange mit Bezug zu Innovationen konsequent und umfassend berücksichtigt werden; betont, dass dies zu einer geringeren Fragmentierung der EU-Instrumente im Bereich der Innovationspolitik führen wird;

31.

fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, die Maßnahmen der zuständigen nationalen Stellen besser zu koordinieren;

32.

stellt fest, dass die gemeinsamen Anstrengungen der EU-Akteure darauf abzielen sollten, die Lücke zwischen Forschung und Innovation und zwischen der Marktreife und Kommerzialisierung der Produkte zu schließen; betont, dass die Rahmenprogramme Schnittstellen zueinander bzw. Anschlussfähigkeit zwischen forschungs- und innovationsbezogenen Maßnahmen über Programmgrenzen hinweg benötigen;

33.

fordert die Kommission auf, neue für zunehmend wissensbasierte Dienstleistungsgesellschaften besser geeignete Innovationsindikatoren zu entwickeln und die bereits vorhandenen Innovationsindikatoren anzupassen, sodass der europäische Innovationsanzeiger nicht nur eine vergleichende Analyse der Innovationsfähigkeit der Mitgliedstaaten vornimmt, sondern auch die Stärken und Leistungen sowie die Schwächen der EU-Innovationsmaßnahmen identifizieren kann;

34.

betont, wie wichtig eine umfassendere Information über die geeigneten Formen und Quellen der Finanzierung sowie eine zuverlässige Information über alternative Finanzierungsformen wie Lizenzvereinbarungen ist, um die Investitionsbereitschaft der Unternehmen zu stärken;

Private Finanzierung ermutigen

35.

unterstreicht, dass neben der öffentlichen Finanzierung die private Finanzierung stärker angeregt werden muss;

36.

betont, dass eine bessere Harmonisierung des Zugangs zu EU-Mitteln für alle Beteiligten von großer Bedeutung ist, um die Teilnahme von KMU an den Führungsstrukturen und den Tätigkeiten im Rahmen der gemeinsamen Technologieinitiativen zu verbessern;

37.

fordert die Kommission auf, mit dem Aktionsplan für Innovation konkrete Instrumente zur Verbesserung des Zugangs zur Finanzierung für innovative Unternehmen vorzustellen; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, dass die unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnisse und Innovationsintensitäten der Unternehmen in verschiedenen Gründungs- und Wachstumsphasen berücksichtigt werden müssen;

38.

unterstreicht die Notwendigkeit, die Voraussetzungen für eine bessere Verfügbarkeit von Risikokapital zu schaffen, auch unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von KMU, sowie die Fazilitäten für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) der EIB zu erweitern; fordert die Kommission auf, zu überprüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um eine für alle beteiligten Akteure akzeptable Risikoverteilung zu erreichen, um so private Investitionen im Innovationsbereich zu stimulieren;

39.

fordert die zuständigen nationalen und EU-Stellen auf, bewährte Mittelstandsfinanzierungsinstrumente wie Mikrokredite, Risikokapital für Investitionen in innovative Unternehmen, informelle private Investoren („business angels“) zur Gründung von Unternehmensprojekten von zum Beispiel jungen Forschern, Darlehen und Garantien zu entwickeln sowie steuerliche, finanzielle, unternehmerische und administrative Anreize für Investitionen zu schaffen, um die Gefahr von Unternehmensverlagerungen aufgrund nicht vorteilhafter Rahmenbedingungen für staatliche Beihilfen zu senken und den Unternehmen Anreize für den Einsatz von Beschäftigten in den Bereichen Forschung und Innovation zu bieten und damit die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen zu fördern;

40.

betont, dass es wichtig ist, in den im Rahmen der Forschungs- und Innovationsinitiativen veröffentlichten öffentlichen Ausschreibungen einen Mindestbetrag für die Mittelzuweisung an KMU vorzusehen, der der im Siebten Rahmenprogramm festgelegten Mittelbindung (15 % der Mittel des Programms „Zusammenarbeit“) entspricht;

Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere KMU, stärken

41.

fordert die Kommission auf, in Einklang mit den Grundsätzen des Binnenmarktes die bestehenden gemeinschaftlichen Regelungen für staatliche Beihilfen derart anzupassen, dass Investitionen in dringend benötigte neue Technologien unterstützt werden können, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU und weltweit gleiche Ausgangsbedingungen zu gewährleisten; fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, die Initiative für Schlüsseltechnologien bei der Überarbeitung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation zu berücksichtigen und damit den Mitgliedstaaten die Schaffung nationaler Anreizsysteme zur Förderung von Schlüsseltechnologien zu ermöglichen;

42.

betont die Wichtigkeit gemeinsamer Technologieinitiativen, die bestimmten Kriterien in Bezug auf Umfang und Führungsstrukturen genügen, sowie regelmäßiger Bewertungen der genehmigten gemeinsamen Technologieinitiativen in Hinblick auf ihren Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie;

43.

begrüßt in diesem Zusammenhang, dass der „Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation“ im Jahr 2010 Gegenstand einer Überprüfung sein wird;

44.

ist der Auffassung, dass mit einer verbesserten Innovationsförderung immer auch eine bürokratische Entlastung der Antragsteller einhergehen muss; fordert die Kommission auf, durch die Neugestaltung der Rahmenprogrammprozesse und die Schaffung eines Nutzergremiums bürokratischen Aufwand unnötig zu machen;

45.

fordert die zuständigen EU-Stellen auf, die Rahmenbedingungen für den Schutz des geistigen Eigentums und insbesondere von Patenten zu verbessern, vor allem im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen, da die Kosten und die Qualität dieser Güter wesentliche Innovationsfaktoren darstellen;

46.

bedauert in diesem Zusammenhang, dass es keinen echten Binnenmarkt für Innovationen in der EU gibt, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen in diesem Bereich aufeinander abzustimmen, insbesondere in Bezug auf eine zeitnahe Einigung über ein Gemeinschaftspatent und ein einheitliches Patentgerichtssystem, und betont die Bedeutung der Normung für die Entwicklung innovativer Produkte;

47.

empfiehlt die Förderung moderner Maßnahmen in Bezug auf das geistige Eigentum, durch die Innovationen wie Patentpools, gemeinsame Patentplattformen und Lizenzen zur Nutzung aller Rechte unterstützt werden;

48.

unterstreicht die Bedeutung, die die Entwicklung eines KMU-freundlichen Gemeinschaftspatents in Einklang mit den innovationspolitischen Maßnahmen der Union für die europäische Wirtschaft hat;

49.

stellt fest, dass die Verwendung von Patenten als Sicherheit für Bankenfinanzierungen mehr und mehr an Bedeutung gewinnt, die Banken aber aufgrund fehlender technologischer Kenntnisse die Werthaltigkeit von Patenten im Rahmen der Kreditvergabe oft nicht richtig einschätzen können; fordert die Kommission deshalb auf, zu prüfen, ob die EU Unterstützung bei der Entwicklung von Bewertungsstandards leisten sollte;

50.

betont, wie wichtig Förderprogramme für die Nutzung von Technologien und Forschungspersonal durch KMU sind;

51.

betont, dass das Wissensdreieck Forschung, Innovation und Bildung als Gesamtheit betrachtet werden muss; fordert aus diesem Grund, dass die Investitionen in Aus- und Weiterbildung von qualifizierten Arbeitnehmern, die angesichts der Relevanz der Innovationsfähigkeit für die Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung sind, nicht reduziert werden dürfen; unterstreicht die Notwendigkeit, das Umfeld für Forscher und ihre Fachkräfte, auch hinsichtlich ihrer Mobilität, so attraktiv wie möglich zu gestalten, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können; betont, dass dies mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Forscherinnen einhergeht;

*

* *

52.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0187.

(2)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0100.

(3)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0226.

(4)  ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1.

(5)  ABl. C 141 vom 7.6.2008, p. 17.

(6)  ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 455.

(7)  ABl. C 303 E vom 13.12.2006, S. 640.

(8)  ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.

(9)  ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15.

(10)  ABl. C 323 vom 30.12.2006, S. 1.