22.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 349/10 |
Dienstag, 9. März 2010
SOLVIT
P7_TA(2010)0047
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2010 zu SOLVIT (2009/2138(INI))
2010/C 349 E/02
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine wirksame Problemlösung im Binnenmarkt („SOLVIT“) (1),
unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 7. Dezember 2001 mit Grundsätzen zur Nutzung von „SOLVIT“, dem Problemlösungsnetz für den Binnenmarkt (2),
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 1. März 2002, in denen der Rat das Engagement der Mitgliedstaaten für die effektive Funktionsfähigkeit des SOLVIT-Systems und für seine Grundsätze bekräftigt hat,
unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 12. Juli 2004 zur Umsetzung binnenmarktrelevanter Richtlinien in innerstaatliches Recht (3),
unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 20. Juli 2005 zu einem Aktionsplan für eine bessere Kommunikationsarbeit der Kommission zu Europa (4), u.a. durch Straffung der von der Kommission geförderten Informations- und Unterstützungsnetze,
unter Hinweis auf das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen vom 8. Mai 2008 zu einem Aktionsplan für einen integrierten Ansatz für die Erbringung von Binnenmarkt-Unterstützungsdiensten für Bürger und Unternehmen (5),
unter Hinweis auf das Arbeitspapier der Dienststellen der Kommission zum Binnenmarktanzeiger (Internal Market Scoreboard) Nr. 19 (6),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. September 2007 zur Überprüfung des Binnenmarkts: Beseitigung von Schranken und Mängeln anhand einer verbesserten Umsetzung und Durchsetzung (7),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23.September 2008 zum Binnenmarktanzeiger (8),
unter Hinweis auf den SOLVIT-Bericht 2008 mit dem Titel „Entwicklung und Leistung des SOLVIT-Netzes 2008“ (9),
unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 29. Juni 2009 zu Maßnahmen zur Optimierung der Funktionsweise des Binnenmarktes (10),
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Wettbewerbsfähigkeit – Binnenmarkt, Industrie und Forschung) vom 24. September 2009 zu der Frage „Wie lässt sich ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes erreichen?“ (11),
unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission zu Maßnahmen der Kommission zur Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes (12),
unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission zur Verwaltungszusammenarbeit im Binnenmarkt (13),
gestützt auf Artikel 119 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und der Stellungnahme des Rechtsausschusses (A7-0027/2010),
A. |
in der Erwägung, dass die Kommission, das Parlament, der Europäische Bürgerbeauftragte und die Mitgliedstaaten intensivere Anstrengungen unternehmen müssen, um die Rechte der Bürger zu bestimmen, sie von diesen Rechten in Kenntnis zu setzten und sie bei ihrer Geltendmachung zu unterstützen; unter Hinweis darauf, dass dies auch das bessere Funktionieren des Binnenmarktes ermöglichen würde, |
B. |
in der Erwägung, dass einer Erhöhung der Transparenz eine Schlüsselfunktion für die Überwindung von Hindernissen bei dem Überschreiten von Grenzen und der Inkraftsetzung der Freizügigkeitsrechte zukommt, |
C. |
in der Erwägung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen beträchtlich verbessern müssen, um auf die Chancen des Binnenmarkts für Bürger und Unternehmen aufmerksam zu machen, |
D. |
in der Erwägung, dass bei der Verwirklichung des Binnenmarktes bedeutende Fortschritte erzielt worden sind, dass jedoch noch immer Hindernisse für seine uneingeschränkte und ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit bestehen, |
E. |
unter Hinweis darauf, dass bei einer inkorrekten Anwendung der Binnenmarktregeln zügige Abhilfe verfügbar sein muss, ohne dass notwendigerweise die Zuhilfenahme von Rechtsmitteln erforderlich ist, |
F. |
in der Erwägung, dass das SOLVIT-Netz, sobald es uneingeschränkt funktioniert, die übermäßige Inanspruchnahme der Gerichtsbarkeit vermeiden kann, deren Verfahren häufig komplex sind und bei denen die Mechanismen für die Gewährleistung der Verteidigung der Einzelpersonen häufig den Zugang zur Justiz erschweren, |
G. |
in der Erwägung, dass Ausbildung und grenzüberschreitender Austausch, unter anderem über die von der Kommission eingerichteten elektronischen Netze, von grundlegender Bedeutung für die bessere Anwendung des Besitzstands der Gemeinschaft im Bereich des Binnenmarktes sind, |
H. |
in der Erwägung, dass Bürger und Unternehmen auf die wirksame Durchsetzung der Vorschriften für den Binnenmarkt angewiesen sind, um die Möglichkeiten des Binnenmarkts uneingeschränkt nutzen zu können, |
I. |
in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission die Leistungsfähigkeit der Problemlösungsmechanismen verbessern sollten um den Bürgern Hilfestellung bei der Geltendmachung ihrer Rechte zu geben, |
J. |
in der Erwägung, dass das SOLVIT-Netz 2002 von der Kommission und den Mitgliedstaaten geschaffen wurde mit dem Ziel, Probleme zu lösen, die sich für die Bürger und die Unternehmen aufgrund der falschen Anwendung der Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt ergeben, |
K. |
in der Erwägung, dass SOLVIT ein Online-Problemlösungsnetz ist, in dem die EU-Mitgliedstaaten (sowie Norwegen, Island und Liechtenstein) zusammenarbeiten, um ohne Rückgriff auf Rechtsverfahren Probleme zu lösen, die Bürgern und Unternehmen durch fehlerhafte Anwendung des Binnenmarktrechts durch staatliche Behörden entstehen, |
L. |
in der Erwägung, dass SOLVIT als relativ erfolgreiches System der Schaffung von Abhilfe ohne formelle Verfahren – mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 10 Wochen – angesehen wird und dass die Lösung von Binnenmarktproblemen durch SOLVIT ein Vorbild für bewährte Praktiken auch für andere Binnenmarktunterstützungsdienste sein könnte, |
M. |
in der Erwägung, dass – wenn dies von einem einzelnen Mitgliedstaat für erforderlich gehalten wird, insbesondere mit Blick auf etwaige Werbekampagnen – die Kapazität von SOLVIT erhöht werden sollte, um Problemen der personellen Unterbesetzung vorzubeugen, |
N. |
in der Erwägung, dass SOLVIT jedoch weder ein Ersatz für die juristische Arbeit der Kommission im Falle von Verstößen noch eine Entschuldigung sein sollte, in den Mitgliedstaaten weniger ehrgeizig an der zügigen und korrekten Umsetzung von EU-Richtlinien zu arbeiten, |
O. |
in der Erwägung, dass viele Bürger, die ein Binnenmarktproblem haben, das in den Tätigkeitsbereich von SOLVIT fällt, SOLVIT nicht kennen und sich daher mit ihrem Problem an den Europäischen Bürgerbeauftragten wenden, |
Einleitung
1. |
begrüßt die Initiative der Kommission vom Juli 202, das SOLVIT-Netz der nationalen Verwaltungen unter Rückgriff auf eine interaktive Online-Datenbank einzuführen, die sich als erfolgreiches Instrument erwiesen hat, welches die Transparenz erhöht und Gruppenzwang zur Beschleunigung der Problemlösung geschaffen hat; |
2. |
fordert die Kommission auf, all ihre Befugnisse zu nutzen, um eine wirksame Anwendung der Binnenmarktvorschriften zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Bürger und die Unternehmen sicherzustellen; |
Wirksame Problemlösung im Binnenmarkt
3. |
unterstreicht, dass Probleme in Verbindung mit der Umsetzung von Binnenmarktvorschriften oft durch das SOLVIT-Netzwerk erkannt werden; |
4. |
betont, dass die Erfahrungen mit SOLVIT in die nationale und die EU-Politikgestaltung einfließen sollten, was gegebenenfalls zu strukturellen oder regelungstechnischen Veränderungen führen kann; |
5. |
fordert die Kommission auf, systematisch in die Binnenmarktanzeiger und die Verbraucherbarometer detailliertere Informationen über die Anwendung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften einzubeziehen, um die Transparenz zu erhöhen und den SOLVIT-Bediensteten ein nützliches Instrument an die Hand zu geben; |
6. |
fordert, dass der Binnenmarktanzeiger, der SOLVIT-Bericht, der Wegweiserdienst für die Bürger (Citizens Signpost Service) und das Verbraucherbarometer einmal in Jahr zeitgleich veröffentlicht werden sollten (ohne Änderung der Häufigkeit ihrer Veröffentlichung), um eine umfassende Übersicht über die Entwicklung des Binnenmarktes zu liefern und die Arbeit, die in diesen Bereichen geleistet worden ist, besser zu koordinieren, während gleichzeitig die besondere Natur dieser Instrumente aufrechterhalten wird; fordert die Kommission auf, die Einbeziehung einer detaillierten Schilderung der Fortschritte, Leistungen und Mängel von SOLVIT in das Verbraucherbarometer in Erwägung zu ziehen; fordert die Kommission auf, unverzügliche Maßnahmen zu ergreifen, um die mit Hilfe des SOLVIT-Netzes aufgedeckten immer wiederkehrenden Probleme beizulegen; |
Auf nationaler Ebene ermittelte horizontale Probleme
7. |
stellt fest, dass einige SOLVIT-Zentren personell unterbesetzt sind und dass die Zahl der gelösten Fälle 2008 zurückgegangen ist, während die durchschnittliche Zahl der für ihre Lösung erforderlichen Tage zugenommen hat; fordert sämtliche SOLVIT-Zentren auf, Bedienstete einzustellen, die eine angemessene Qualifikation und Erfahrung für ihren künftigen Dienstposten mit sich bringen; ist der Ansicht, dass es mehr Weiterbildung für die Bediensteten von SOLVIT geben sollte; würdigt die von SOLVIT geleistete Arbeit, insbesondere die Rate der mit seiner Hilfe gelösten Fälle, die nach wie vor hoch ist (83 %), obwohl die Arbeitsbelastung 2008 gestiegen ist (um 22 % auf 1 000 Fälle) und sich einige SOLVIT-Zentren vor Personalprobleme gestellt sehen; |
8. |
weist darauf hin, dass vielen Bürgern und kleinen Unternehmen die Arbeit von SOLVIT nicht ausreichend bekannt ist und dass Unternehmen entweder auf gewerbliche Rechtsdienste in Fällen zurückgreifen, in denen SOLVIT zu ihrem Vorteil eingesetzt werden könnte, oder sogar entsprechende Anforderungen von den Mitgliedstaaten akzeptieren, obwohl diese Anforderungen nicht im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand auf dem Gebiet des Binnenmarktes vereinbar sind; begrüßt die Tatsache, dass die Tätigkeit von SOLVIT zu Kosteneinsparungen für EU-Bürger und –Unternehmen geführt hat, die für 2008 auf 326 Millionen EUR geschätzt werden; |
9. |
ist der Ansicht, dass der Ressortzuschnitt des Ministeriums, dem das jeweilige nationale SOLVIT-Zentrum unterstellt ist, den öffentlichen Eindruck von der Art der Arbeit beeinflussen kann, die SOLVIT in dem betreffenden Land leistet, und dass der Grad der erfolgreichen Beilegung und Erledigung von Fällen von der Bereitschaft und der Fähigkeit der Mitgliedstaaten abhängt, eng mit den SOLVIT-Zentren zusammenzuarbeiten; |
10. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, zu gewährleisten, dass ihr SOLVIT-Zentrum starke politische Unterstützung genießt, damit es die Behörden, über die Beschwerden eingehen, dazu bewegen kann, aktiv innerhalb des SOLVIT-Verfahrens und der einschlägigen Fristen zusammenzuarbeiten; |
11. |
ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten die Effizienz der Zusammenarbeit zwischen den nationalen, regionalen und lokalen Behörden und SOLVIT verbessern sollten; vertritt zusätzlich die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten einen intensiveren und umfassenderen Austausch von bewährten Praktiken einleiten sollten; |
12. |
unterstreicht die Bedeutung des Informationsaustauschs zwischen den SOLVIT-Zentren, und empfiehlt deshalb, dass die SOLVIT-Zentren der Mitgliedstaaten regelmäßig zusammentreffen, um den Austausch von Informationen zu ermöglichen und Beispiele für bewährte Praktiken und Systeme austauschen; |
Zu planende Maßnahmen
13. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, SOLVIT unter Rückgriff auf sämtliche Medienformen zu fördern, um eine umfassende Unterrichtung der Bürger und der Unternehmen insbesondere über die Möglichkeiten der Geltendmachung ihrer Rechte zu gewährleisten, und ausreichende Mittel bereitzustellen, um diese Förderung effektiver zu machen; fordert zusätzlich die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, innerhalb des SOLVIT-Netzes alternative Online-Streitbeilegungssysteme zu fördern; fordert außerdem die Mitglieder auf, die Rolle von SOLVIT in ihren Wahlkreisen zu fördern; |
14. |
fordert jeden Mitgliedstaat auf, SOLVIT als alternativen Streitbeilegungsmechanismus in Form von nationalen Informationskampagnen zu fördern; |
15. |
fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, SOLVIT im Internet zu fördern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine einzige Internetadresse für sämtliche nationalen SOLVIT-Zentren – verfügbar zu machen, um den Zugang für die Bürger bis zur Wiederinbetriebnahme des Portals Ihr Europa, in dem gegebenenfalls sämtliche Binnenmarktunterstützungsdienste, einschließlich SOLVIT, zusammengefasst werden, zu erleichtern; |
16. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, Webseiten mit Links zum Europaportal von SOLVIT zu entwickeln, die eine Übersicht über erfolgreich gelöste Fälle und bewährte Praktiken bei der Beilegung von Streitigkeiten mit Hilfe dieses Mechanismus enthalten; |
17. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Effizienz der SOLVIT-Zentren zu steigern, indem sie Beamte aus den einschlägigen Abteilungen bereitstellen, um die Beilegung von Fällen zu erleichtern, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs von SOLVIT liegen (SOLVIT+), und indem sie für die SOLVIT-Zentren innerhalb ihrer Verwaltung einen angemessenen Zugang zu juristischen Gutachten sicherstellen; fordert die Kommission auf, die Bereitstellung informeller juristischer Gutachten an die SOLVIT-Stellen zu beschleunigen, |
18. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, im öffentlichen Dienst einen SOLVIT-Verbindungsbeamten zu benennen, der sich mit der Umsetzung der Binnenmarktvorschriften mit dem Ziel einer besseren Zusammenarbeit befasst; |
19. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, Informationskampagnen über SOLVIT auf lokaler, regionaler bzw. nationaler Ebene durchzuführen und sich dabei an besondere Zielgruppen – wie beispielsweise die KMU – zu richten, bei denen gegenwärtig ein Rückstand im Hinblick auf die Kenntnis von SOLVIT besteht, und ermutigt die Mitgliedstaaten, zusammenzuarbeiten und bewährte Praktiken auszutauschen, sodass SOLVIT so effizient wie möglich gefördert wird; weist darauf hin, dass der Petitionsausschuss des Parlaments parallel zu seinem eigenen Verfahren Petenten in Fällen, in denen seines Erachtens eine Lösung schneller über SOLVIT erzielt werden kann, an SOLVIT verweist; |
20. |
erkennt an, dass SOLVIT ein wirksames Kooperationsnetz ist, das sich zur Aufgabe gemacht hat, auf informelle Grundlage Probleme zu lösen, die EU-Bürgern und Unternehmen durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch staatliche Behörden entstehen; |
21. |
stellt fest, dass im SOLVIT-Jahresbericht 2008 darauf hingewiesen wird, dass SOLVIT mit zahlreichen Nicht-SOLVIT-Fällen befasst wird und sich dadurch die Bearbeitung der SOLVIT-Beschwerden in SOLVIT-Zentren verlangsamt; |
22. |
stellt fest, dass es verschiedene Einrichtungen gibt, an die EU-Bürger sich mit ihren Problemen wenden können, darunter der Petitionsausschuss des Parlaments, SOLVIT, die Kommission und der Europäische Bürgerbeauftragte; |
23. |
ersucht SOLVIT, Fälle der fehlerhaften Anwendung gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften, die zu komplex sind, als dass sie von SOLVIT gelöst werden könnten, nicht nur an die Kommission, sondern gegebenenfalls auch an den Petitionsausschuss des Parlaments weiterzuleiten; |
24. |
erinnert daran, dass Petitionen auf eine offene und transparente Art und Weise in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen legislativen Ausschüssen, der Kommission und den dafür verantwortlichen Stellen in den Mitgliedstaaten bearbeitet werden; |
25. |
ist der Auffassung, dass das Petitionsverfahren einen positiven Beitrag zu einer besseren Rechtsetzung leisten kann; erinnert daran, dass mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die Befugnisse des Parlaments, die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften aktiv und direkt zu gestalten, zu überprüfen und zu verbessern, erheblich gestärkt werden; erinnert ferner daran, dass eine Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente ebenfalls in Betracht gezogen werden sollte; |
26. |
stellt fest, dass es keine einheitliche Stelle gibt, die für die Verfolgung von Bürgerbeschwerden von der Einreichung bis zum Abschluss der Beschwerde zuständig ist, da diese über verschiedene Kanäle eingelegt werden; fordert eine stärkere Koordinierung zwischen den verschiedenen Einrichtungen, die an der Entgegennahme und Behandlung von Bürgerbeschwerden beteiligt sind; |
27. |
ersucht SOLVIT, auf seiner Website auch einen Link zum Petitionsausschuss des Parlaments sowie zu den entsprechenden Ausschüssen der nationalen Parlamente einzurichten, damit die Bürger für ihr Recht sensibilisiert werden, Petitionen an das Parlament zu richten, über die auf politischem und legislativem Weg außergerichtliche Abhilfe geschaffen und Lösungen gefunden werden können; |
28. |
tritt ferner für die Entwicklung einer gemeinsamen Website der europäischen Institutionen ein, mit der die EU-Bürger unterstützt und direkt an die Institutionen bzw. die Einrichtung verwiesen werden sollen, die für die Behandlung ihrer Beschwerde zuständig ist. |
29. |
fordert seine Mitglieder auf, Initiativen zur Förderung von SOLVIT zu ergreifen und Anstrengungen zu unternehmen, um das Wissen über SOLVIT unter den Mitgliedern der nationalen Parlamente zu verbessern, beispielsweise indem die Leistungen von SOLVIT auf COSAC-Sitzungen präsentiert werden; unterstreicht außerdem die Notwendigkeit, dass die nationalen Regierungen und Parlamente stärker in die Förderung von SOLVIT auf nationaler Ebene eingebunden werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Anhörung der SOLVIT-Zentren zu koordinieren, um bewährte Praktiken und bestehende Hindernisse für die angemessene Funktionsfähigkeit der Zentren zu ermitteln mit dem Ziel, die Verwaltung und die Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten; |
30. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, unter Rückgriff auf alle verfügbaren Mittel, einschließlich alternativer Finanzierungsregelungen, die personelle Besetzung der SOLVIT-Zentren auszuweiten, um in den entsprechenden Ministerien eine Verwaltungskapazität aufzubauen, die in einem angemessenen Verhältnis zu der Bevölkerung des betreffenden Landes und der Zahl der bisher behandelten Anfragen steht; |
31. |
fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, gemeinsam die Ursachen für die geringen Erfolgsquoten bestimmter SOLVIT-Zentren sowie die Ursachen ihrer relativ langen Fristen für die Bearbeitung von Fällen gemeinsam zu prüfen und zu analysieren, um nützliche Informationen für die Konzeption einer besseren Problemlösungsstrategie zum Nutzen von Bürgern und Unternehmen im Binnenmarkt zu liefern; |
32. |
fordert die Kommission auf, SOLVIT-Jahresberichte zu unterbreiten, die sehr viel detailliertere Informationen und statistische Daten enthalten, was auch eine Bewertung der Effizienz jedes nationalen Zentrums ermöglichen würde, da es andernfalls schwierig ist, langfristige Bewertungen von Entwicklungen vorzunehmen und spezifische gezielte Maßnahmen zu Verbesserung der Lage in einzelnen Mitgliedstaaten vorzuschlagen; |
33. |
fordert die Kommission auf, ein einziges Webportal für sämtliche SOLVIT-Zentren unter einer Adresse einzurichten, die so leicht wie möglich aufzufinden ist (www.solvit.eu); vertritt gleichzeitig die Auffassung, dass eine beträchtliche Verbesserung der Sichtbarkeit des SOLVIT-Netzes im Internet von wesentlicher Bedeutung ist und dass zu diesem Zweck sowohl auf die Webseiten von sozialen Netzen als auch auf Suchmaschinen zurückgegriffen werden muss; |
34. |
vertritt die Auffassung, dass in Anbetracht der großen Zahl von Fällen, die Einzelpersonen sowie die Anerkennung von Qualifikationen bzw. sozialen Ansprüchen und das Recht auf Aufenthalt betreffen, das SOLVIT-Netz sehr viel intensiver zusammenarbeiten und seine Informationskampagnen auf die Vereinigungen von Migranten und die Konsulate der Mitgliedstaaten ausweiten muss; |
35. |
vertritt die Auffassung, dass das SOLVIT-Netz in Anbetracht der großen Zahl von Fällen, in denen Unternehmer betroffen sind, sehr viel intensiver zusammenarbeiten und seine Informationskampagnen auf europäische und nationale Unternehmerverbände – mit besonderem Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen – ausweiten muss; |
36. |
fordert die Kommission auf, das Projekt der Binnenmarkt-Unterstützungsdienste, mit dem Unterstützungsdienste in den Bereichen Information, Beratung und Problemlösung gestrafft und zugänglicher sowie effizienter gemacht werden sollen, vorrangig abzuschließen; |
37. |
fordert den Europäischen Bürgerbeauftragten auf, enger mit den SOLVIT-Stellen zusammenzuarbeiten und alle eingehenden Beschwerden, für welche er nicht zuständig ist, unverzüglich und unbürokratisch an die vermutlich zuständige SOLVIT-Stelle weiterzuleiten, wenn die Beschwerde den Binnenmarkt betrifft und in den Tätigkeitsbereich von SOLVIT fallen könnte; fordert die Kommission auf, ein beschleunigtes Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, wenn eine ungelöste SOLVIT-Beschwerde prima facie eine Gemeinschaftsrechtswidrigkeit ergibt; |
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38. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |
(1) KOM(2001)0702.
(2) ABl. L 331 vom 15.12.2001, S. 79.
(3) ABl. L 98 vom 16.4.2005, S. 47.
(4) SEK(2005)0985.
(5) SEK(2008)1882.
(6) SEK(2009)1007.
(7) ABl. C 187 E vom 24.7.2008, S. 80.
(8) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0421.
(9) SEK(2009)0142.
(10) ABl. L 176 vom 7.7.2009, S. 17.
(11) Ratsdokument 13024/09.
(12) SEK(2009)0881.
(13) SEK(2009)0882.