18.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 347/8


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Lissabon-Agenda und der Binnenmarkt“

(Initiativstellungnahme)

(2010/C 347/02)

Berichterstatter: Edwin CALLEJA

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 26. Februar 2009 gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung, eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

„Die Lissabon-Agenda und der Binnenmarkt“.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 1. Februar 2010 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 460. Plenartagung am 17./18. Februar 2010 (Sitzung vom 17. Februar) mit 184 gegen 16 Stimmen bei 34 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Mit der Lissabon-Strategie wird das Ziel verfolgt, Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, bis 2010 ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen, einem größeren sozialen Zusammenhalt und dem Schutz der Umwelt zu erzielen. Nach der Überarbeitung der Strategie im Jahr 2005 sind die nationalen Regierungen für die Umsetzung ihrer nationalen Reformprogramme verantwortlich und führen eine jährliche Überprüfung der Fortschritte bezüglich der im Bereich der nachhaltigen Entwicklung gesetzten Ziele durch. Obgleich die Ziele nicht wie ursprünglich geplant bis 2010 erreicht werden, sollte eine bessere Governance auf europäischer Ebene die Durchführung der erforderlichen kurzfristigen Maßnahmen erleichtern. Die nächste Überprüfung der Lissabon-Strategie ist bereits überfällig. Der Rat will denn auch auf seiner Frühjahrstagung diesbezügliche Entscheidungen treffen. Das Kommissionsdokument „Konsultation über die künftige EU-Strategie bis 2020“ (1) bildet eine gute Entscheidungsgrundlage.

1.1.1   Der EWSA fordert daher die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die erforderlichen wichtigen und entschiedenen Schritte zur Vollendung des Binnenmarktes zu unternehmen und dabei Wirtschafts-, Sozial- und Umweltstandards aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Der Ausschuss betont, dass die Lissabon-Strategie und der Binnenmarkt trotz ihrer unterschiedlichen Governance-Modelle immanent miteinander verbunden sind. Ein dynamischer Binnenmarkt ist sowohl Voraussetzung als auch Stütze für eine erfolgreiche EU-2020-Strategie.

1.2   Der EWSA empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Strategie und ihren Ansatz bezüglich der Binnenmarktvorschriften zu ändern, und spricht sich für folgende Verbesserungen aus:

Bessere Rechtsetzung: Transparentere und eindeutige Rechtsvorschriften, die bei niedrigen Kosten und ohne Zeiteinbußen für die Unternehmen und die Bürger im Allgemeinen besser angewandt werden können, sind von entscheidender Bedeutung. Diese Grundsätze müssen zur Erleichterung grenzüberschreitender Aktivitäten eingehalten werden. Gleichzeitig ist offensichtlich, dass die Probleme auf den Finanzmärkten sowie die Notwendigkeit einer „grüneren“ Wirtschaft und der Stärkung des Industrie- und Dienstleistungssektors unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen einen neuen Denkansatz erfordern. Bessere Rechtsetzung bedeutet nicht automatisch weniger Vorschriften oder deregulierte Märkte, sondern sie muss die erforderlichen Bedingungen für die Beseitigung protektionistischer Haltungen und konkurrierender Regelungen schaffen, die einigen Mitgliedstaaten unfaire Vorteile gewähren. Mit der Rechtsetzung müssen wirtschaftliche und soziale Bedingungen berücksichtigt und dabei gleiche Rahmenbedingungen für Unternehmen erzielt, stärkerer Zusammenhalt gesichert, soziale Gerechtigkeit gewährleistet sowie die Förderung des freien Verkehrs von Finanz- und Humanressourcen erreicht werden.

Bessere Durchführung: Rechtsvorschriften sollten in allen Mitgliedstaaten einheitlich mit einer kohärenten Auslegung und mit möglichst wenig Ausnahmen umgesetzt werden. Die gegenseitige Anerkennung in nichtharmonisierten Bereichen muss verbessert werden.

Bessere Überwachung: Die Befugnisse der Europäischen Kommission als Hüterin des Binnenmarktes sollten gestärkt werden. Die Überwachung und Durchsetzung könnte besser koordiniert werden durch Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle in jedem Mitgliedstaat, die jeweils die Befugnisse ausübt und gegenüber der Kommission für die einheitliche Anwendung der Binnenmarktvorschriften verantwortlich ist.

Mehr grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Informationen sowie schnellere Beschwerdeverfahren: Zwischen den verantwortlichen Behörden der Mitgliedstaaten muss durch die Schaffung engerer Arbeitsbeziehungen gegenseitiges Vertrauen und Verständnis aufgebaut werden. Die von der Kommission bereits geschaffenen Netze sollten als Grundlage der Zusammenarbeit dienen, vorausgesetzt, sie werden in allen Mitgliedstaaten für den Schutz und die Unterrichtung der Bürger verfügbar gemacht. Ein solches Netz dient, wenn es reibungslos funktioniert, der effizienten Überwachung und drastischen Reduzierung von Importen aus Drittländern, die nicht den EU-Standards entsprechen, erhöht so die Konformität der Produkte und die Verbrauchersicherheit und bietet der EU-Industrie bessere Wettbewerbsbedingungen.

Mehr Gerechtigkeit für Bürger: Die rechtliche Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften wird verbessert, wenn einzelstaatliche Richter Zugang zu angemessenen Schulungsmaßnahmen in EU-Recht erhalten. Zur Lösung der Widersprüche zwischen den Freiheiten des Binnenmarktes auf der einen und den Grundrechten auf der anderen Seite werden von den Sozialpartnern derzeit unterschiedliche Alternativen geprüft. Es müssen klare Grundsätze festgelegt werden, damit sich die vier Freiheiten und vertraglich geregelte Arbeitnehmerrechte nicht widersprechen.

Fortsetzung und Verstärkung der Binnenmarktüberwachung: Dieser Prozess dürfte der beste Weg für die Konzipierung und Einführung einer besseren Rechtsetzung und Politik sein. Es wird ein pragmatischer Ansatz verfolgt, mit dem spezifische Fragen auf Länder- bzw. auf Marktebene angegangen werden. In diesem Zusammenhang sollten auch die auf dem Binnenmarkt bestehenden Handelshemmnisse untersucht werden (2).

Schwerpunktsetzung für Binnenmarkthemen: Die EU sollte ihre Prioritäten für die nächsten Jahre überarbeiten, da unerledigte Fragen der Binnenmarktagenda den Fortschritt hinsichtlich der Lissabon-Ziele beeinträchtigen könnten.

Besonders wichtig ist es, dass die Dienstleistungsrichtlinie voll und ganz im Einklang mit dem Geist des Binnenmarktes und dessen Vorschriften umgesetzt wird. Ein großes Problem in diesem Zusammenhang besteht darin, dass es für die Arbeitnehmer einiger Mitgliedstaaten der letzten Erweiterungsrunde immer noch keine Freizügigkeit gibt. Es sind wirksame und klare Durchführungsvorschriften erforderlich, um die Arbeitnehmerentsenderichtlinie ordnungsgemäß anzuwenden und deren Ziele zu erreichen, insbesondere einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen, die Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer und die Verhinderung von Sozialdumping.

Eines der Probleme des Binnenmarktes und der EU besteht darin, dass Löhne und Arbeitsbedingungen ein Wettbewerbsfaktor geworden sind. Der Schutz der Standards des Arbeitsmarktes wird an Bedeutung zunehmen und muss Teil der neuen EU-2020-Strategie sein.

Der Binnenmarkt fördert unnötigen und umweltschädlichen Transport von Gütern über weite Entfernungen. Dies steht in Widerspruch zu erhöhten Anforderungen in puncto Umweltpolitik und nachhaltiger Entwicklung.

Der EWSA unterstützt die Schlussfolgerungen des Rates der Umweltminister (3), in denen unterstrichen wird, dass die externen Kosten in die Preisberechnung einfließen müssen, wobei den Kosten der Untätigkeit und dem Wert von Ökosystemleistungen Rechnung zu tragen ist, und hatte bereits Gelegenheit, eine diesbezügliche Stellungnahme (4) vorzulegen.

1.3   Die EU-2020-Strategie hängt von einem effizienten Binnenmarkt ab. Im Zuge der nächsten Überprüfung des Lissabon-Prozesses muss die EU entschlossen eine führende Position in der globalen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung übernehmen. Dies sollte erreicht werden mittels Nutzung der diversen wirtschaftlichen Wettbewerbsvorteile verschiedener Regionen der Union in einem effizienten und reibungslos funktionierenden Binnenmarkt.

1.4   Die EU-2020-Strategie muss die dringendsten Probleme in Angriff nehmen:

Umsetzung des Konjunkturprogramms, um die EU aus der Rezession zu führen und den Mitgliedstaaten beim Erreichen der bereits vereinbarten Ziele und Vorgaben behilflich zu sein. Die Strategie muss einen Wandel unterstützen, der die Industrie auf einen umweltfreundlicheren Kurs bringt und gleichzeitig das Verhalten der Verbraucher in Richtung einer „grüneren“ Wirtschaft beeinflusst.

Ermittlung konkreter Maßnahmen und Entwicklung von Leitlinien für die Ökoeffizienz sowie im Laufe dieses Jahres Vorlage einer integrierten Strategie und eines Aktionsplans zur Förderung der Ökoinnovation; und Vorlage des europäischen Innovationsplans, um einen wettbewerbsfähigeren und harmonisierten Binnenmarkt auf diesem Gebiet zu schaffen.

Entwicklung einer echten Exit-Strategie staatlicher Interventionen im Banken-, Versicherungs- und Finanzsektor bei besserer Aufsicht und Regulierung. Dies sollte einen strategischen Ansatz der schrittweisen Reduzierung staatlicher Eingriffe in den Finanzsektor zur Erhaltung seiner Lebensfähigkeit beinhalten, mit den klaren Zielen, die Effizienz des Sektors zu steigern, die Schuldenlast der öffentlichen Haushalte zu senken und sicherzustellen, dass die Finanztätigkeiten zur Stabilität und zum Wachstum der Wirtschaft beitragen.

Stärkerer Fokus auf erforderliche strukturelle Veränderungen, die den demografischen Wandel und daraus folgende Probleme berücksichtigen. Konkrete Schritte sind jetzt zu ergreifen, um den Small Business Act in den Mitgliedstaaten umzusetzen.

1.5   Eine Strategie für künftige Erweiterungen der EU. Künftige Erweiterungen der EU sollten nur stattfinden, wenn neue Mitglieder bereits vor dem Beitritt die erforderliche rechtliche Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erreicht haben und allen Erfordernissen im Bereich guter Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und einer nachhaltigen Wirtschaft nachkommen.

1.6   Überwindung der Finanzkrise:

Die Finanzkrise, die die Grundlagen des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts erschüttert hat, muss möglichst reibungslos und schnell bewältigt werden. Die Finanzierung von Unternehmen und die Förderung von Investitionen in Forschung und Entwicklung ist von zentraler Bedeutung, sollen das jetzige Beschäftigungsniveau und der wirtschaftliche Wohlstand erhalten werden.

Teil der Lösung ist die Wiederherstellung des Vertrauens in den europäischen Finanzsektor. Dies kann nur durch eine tiefgreifende Umgestaltung der öffentlichen Aufsicht und Regulierung erreicht werden, die verstärkt werden müssen, damit sie mit der globalen Dimension und den Vorgängen auf den Finanzmärkten Schritt halten. Außerdem ist die Koordinierung einer verbindlichen Finanzmarktregulierung und -aufsicht auf globaler Ebene überaus wünschenswert, da sich in einer immer enger verflochtenen Welt Finanzkrisen in einem Land rasch und massiv auf die anderen Länder auswirken.

Die Mitgliedstaaten sollten den konzeptionellen Ansatz der Europäischen Zentralbank (EZB) unterstützen, nach dem die Wirtschafts- und Beschäftigungsdimension parallel zur Preisstabilität berücksichtigt und die EZB mit der laufenden Überwachung der Wirtschaft im Euroraum und der Abgabe von Empfehlungen an den Rat „Wirtschaft und Finanzen“ betraut wird. Es ist auch angebracht, den Zuständigkeitsbereich und die Wirksamkeit der Eurogruppe sowie deren Rolle bei der Festlegung der Währungspolitik für den Euro zu überprüfen.

Um nicht zuzulassen, dass sich die Beschäftigungssituation und die soziale Lage durch die Finanz- und Wirtschaftskrise weiter verschlimmern, muss auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene alles Erforderliche zur Anpassung der Maßnahmen im Sozialbereich an die derzeitige Lage unternommen und dabei eine Schwächung des Sozialschutzes sowie der Kaufkraft der Arbeitnehmer vermieden und der Zusammenhalt im Binnenmarkt erhalten werden; auch die Nachhaltigkeit der sozialen Systeme sowie das Erfordernis einer gesunden Finanzpolitik dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Gleichzeitig müssen die Arbeitsmärkte in Vorbereitung auf den wirtschaftlichen Aufschwung mittels zusätzlicher, intensiver und umfassender Maßnahmen im Bereich Schulung von Arbeitnehmern und Maßnahmen zur wissensintensiven Weiterbildung stabilisiert werden, die zur Schaffung von produktiveren und hochwertigeren Arbeitsplätzen führen sollten.

Bessere Mittel zur Fortschrittsbewertung in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Es müssen zusätzliche Indikatoren neben dem BIP entwickelt werden, um den Fortschritt in Bezug auf nachhaltige Entwicklung und Wohlstand besser messen zu können.

1.7   Europa besser auf dem Weltmarkt aufstellen

1.7.1   Europa muss auf der internationalen Bühne besser aufgestellt sein. Dies kann durch die Bewältigung der internen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen sowie mittels verstärkter europäischer Integration und internationaler Zusammenarbeit erreicht werden.

1.7.2   Die Industrie der EU sollte dahingehend gefördert werden, auf technologieintensive Branchen mit einem hauptsächlich integrierten klimafreundlichen Ansatz zu setzen. Indem der Außenhandel verbessert und „grüne“ Arbeitsplätze geschaffen werden, während langfristige wirtschaftliche Nachhaltigkeit angestrebt und gesichert wird, erlangt die EU eine Spitzenposition im internationalen Wettbewerb.

1.7.3   Für ein solches Gleichgewicht ist innovatives Denken erforderlich, damit sozialer und ökologischer Fortschritt zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen kann.

1.7.4   Der weitere Abbau wirtschaftlicher und rechtlicher Schranken dürfte maßgeblich zur Vollendung des Binnenmarktes und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit Europas insgesamt beitragen (5). Durch eine stärkere Einbindung der Sozialpartner und der organisierten Zivilgesellschaft in die neue EU-2020-Strategie können raschere Fortschritte erzielt werden.

1.7.5   Der Weltmarktaspekt macht weitere gemeinsame Anstrengungen erforderlich. Jeder Mitgliedstaat sollte sich mit seiner Agenda befassen, dabei jedoch mit den anderen auf das Erreichen der gemeinsam festgelegten Ziele hinarbeiten. Hierzu gehören u.a.:

das Engagement, eine starke Rolle in der Welt zu spielen und gleichzeitig die Schwerpunktverschiebung hin zu Asien und den Schwellenländern zu berücksichtigen;

eine strategische Energiepolitik, die von bilateralen Abkommen zwischen der EU und anderen Ländern und der Entwicklung einer neuen kohlenstoffarmen, intelligenten und dezentralisierten Energieinfrastruktur getragen wird.

Die EU sollte Länder, mit denen sie Handelsbeziehungen unterhält, darauf drängen, einschlägigen internationalen Verträgen und Übereinkommen der Vereinten Nationen und ihrer Agenturen, beispielsweise der ILO, sowie anderer internationaler Gremien, die Standards bezüglich der Umwelt, der Arbeitnehmerrechte - darunter der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit und das Verbot von Kinderarbeit - festlegen, beizutreten und diese einzuhalten.

2.   Einleitung

2.1   Die Lissabon-Ziele

2.1.1   Mit der Lancierung der Lissabon-Strategie auf seiner Frühjahrstagung 2000 setzte der Europäische Rat für die Union ein bis 2010 zu erreichendes strategisches Ziel, das ihren Bemühungen galt, zum dynamischsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt und dem Schutz der Umwelt zu erzielen. Europa war entschlossen, verschiedene Politikbereiche, institutionelle Regelungen und Finanzinstrumente an die strategischen Prioritäten anzupassen. Der EWSA hat die Bedeutung der Lissabon-Strategie hervorgehoben und auf den großen Nutzen der Fortführung von Reformen verwiesen, die auf die Stärkung des Binnenmarktes gerichtet sind sowie seiner weiteren Entwicklung und Konsolidierung dienen (6). Die Reformen auf den Waren-, Dienstleistungs-, Arbeits- und Kapitalmärkten sollen dazu beitragen, einen reibungslos funktionierenden und effizienten Binnenmarkt zu schaffen und die Mitgliedstaaten in einen Wirtschaftsraum zu integrieren, der nach 2010 wettbewerbsfähiger ist und den Zielen der Lissabon-Agenda näher steht. Dabei sollte ein Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Säulen der nachhaltigen Entwicklung gewahrt werden.

2.2   Die zweite Phase der Lissabon-Agenda

2.2.1   Diese begann mit der Halbzeitüberprüfung 2005, wobei jeder Mitgliedstaat für die Umsetzung auf nationaler Ebene verantwortlich ist. Prioritäten mussten verdeutlicht werden, und es wurden neue politische und finanzielle Instrumente eingeführt. Es wurden neue wirtschafts- und beschäftigungspolitische Leitlinien angenommen, die in die nationalen Reformpläne zu integrieren waren.

2.3   Die Lissabon-Strategie nach 2010

2.3.1   Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom März 2008 das Mandat erteilt, erste Überlegungen über die Zukunft der Lissabon-Strategie für die Zeit nach 2010 mit folgenden Schwerpunkten anzustellen:

Investieren in Menschen und Modernisieren der Arbeitsmärkte

Erschließung von Unternehmenspotenzial

Investitionen in Wissen und Innovation

Klimawandel, Energie und entsprechende Infrastrukturinvestitionen.

2.4   Europa im Strudel der Finanzkrise

2.4.1   Die Europäische Union befindet sich nun mitten in der derzeitigen weltweiten Finanzkrise, die in den USA begonnen hatte, aber die Ausmaße einer Pandemie erreicht hat, indem sie auf die Weltwirtschaft übergeschwappt ist, Investitionen gefährdet, Unternehmen die unbedingt erforderlichen Kreditlinien entzieht und zu einem seit dem letzten Weltkrieg nicht mehr gesehenen Rückgang des Welthandels führt. Die sozialen Auswirkungen in der ganzen Union in Bezug auf Arbeitsplatzverluste und verringerte Kaufkraft der Arbeitnehmer haben alarmierende Ausmaße erreicht, ohne dass ein Aufschwung unmittelbar in Aussicht zu sein scheint. Die Europäische Zentralbank hat erst einmal Maßnahmen zum Schutz des Euro vor der Inflation und Deflation ergriffen. Die Mitgliedstaaten sollten den konzeptionellen Ansatz der Europäischen Zentralbank unterstützen, nach dem die Wirtschafts- und Beschäftigungsdimension parallel zur Preisstabilität berücksichtigt und die EZB auch mit der laufenden Überwachung der Wirtschaft im Euroraum und der Abgabe von Empfehlungen an den Rat „Wirtschaft und Finanzen“ betraut wird. In diesem Sinne sollten die Mitgliedstaaten auch den Zuständigkeitsbereich und die Wirksamkeit der Eurogruppe sowie deren Rolle bei der Festlegung der Währungspolitik für den Euro überprüfen. Die Öffnung der Finanzmärkte war ein positiver Schritt. Aber die öffentliche Aufsicht und Regulierung haben mit der globalen Dimension der Finanzmärkte nicht Schritt gehalten. Dies sind zusätzliche Herausforderungen, die Europa durch eine Überprüfung und Verstärkung der Regulierung angehen und bewältigen muss.

2.5   Ein Rückschlag für den Binnenmarkt und die Lissabon-Agenda

2.5.1   Die Herausforderungen der Globalisierung. In Anbetracht dieser Situation in der EU ist es offensichtlich, dass der Binnenmarkt und die Lissabon-Agenda ernsthaft beeinträchtigt werden. Die Globalisierung mitsamt ihren Herausforderungen wird auch nach der Krise weiter aktuell sein. Europa muss auf der internationalen Bühne besser aufgestellt sein und bei der Bewältigung interner wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Herausforderungen sowie der Stärkung der europäischen Integration und internationalen Zusammenarbeit Fortschritte erzielen. Zwischen den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten der Entwicklung ist ein ausgewogenes Verhältnis herzustellen, damit diese Strategie wirkungsvoll sein und mit der erneuerten Lissabon-Strategie in Einklang stehen kann.

2.5.2   Sozialer Zusammenhalt

2.5.2.1   Als die Lissabon-Strategie im Jahre 2000 lanciert wurde, war der soziale Zusammenhalt ein wichtiges Anliegen, und daran hat sich bis heute nichts geändert. Gleichwohl sind die Fortschritte bei der Bekämpfung der Armut und der Ungleichheit sowohl innerhalb als auch zwischen den Mitgliedstaaten ziemlich enttäuschend. Immer noch gelten Armut und Ungleichheit als zwei der größten Probleme in Europa. Bei der Überarbeitung der Lissabon-Strategie müssen die Armut und der soziale Zusammenhalt ernster genommen werden, und es müssen ehrgeizigere Ziele für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung formuliert werden, um so eine drastische Reduzierung von Armut und Ungleichheit zu bewirken.

2.5.2.2   Die Unterschiede der sozialstaatlichen Systeme in der EU sind offenkundig. Einige dieser Unterschiede erklären sich aus den völlig verschiedenen Steuersystemen und dem Steuerwettbewerb. Unternehmenssteuern sowie die Besteuerung von Dividenden und Zinsen sind in einigen Ländern hoch, in anderen niedrig. Modelle mit Pauschalsteuern haben die Unterschiede in der Einkommenssteuer und den Einkommen zwischen den Mitgliedstaaten noch weiter wachsen lassen. Die sozialen Ausgaben in Prozent des BIP liegen in einigen Ländern bei über 30 %, in anderen mit einer niedrigen Pauschalsteuer hingegen unter 15 %. In all diesen Ländern stehen die sozialstaatlichen Systeme vor einer problematischen Zukunft.

2.5.2.3   Höhere Bildungsstandards, bessere und marktfähigere Fertigkeiten sowie mehr Forscher sollten die Hauptstütze einer höheren Wettbewerbsfähigkeit für eine „grünere“ Wirtschaft Europas sein, die eine Vorreiterrolle in Bezug auf Innovationen mit Hochtechnologien, höhere Produktivität und größeren Mehrwert einnehmen muss. Hierdurch dürften mehr und bessere Arbeitsplätze entstehen, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung beschleunigt und eine Reduzierung von Armut und Ungleichheit bewirkt werden.

2.5.2.4   Die offene Koordinierungsmethode sowie eine starke Schwerpunktsetzung auf gleichzeitige und interaktive Maßnahmen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene sind angebracht. Die Einbeziehung der nationalen Parlamente, der Sozialpartner und der übrigen organisierten Zivilgesellschaft auf Ebene der Mitgliedstaaten sollte das Wissen um die wichtigsten Problembereiche und erforderlichen Maßnahmen und das Gefühl der Verantwortung dafür verbessern.

2.5.2.5   Die Erbringer öffentlicher Dienstleistungen sind mit an der erforderlichen Reaktion auf das Problem des sozialen Zusammenhalts und auf die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise beteiligt, denn sie leisten eine unverzichtbare Arbeit im Rahmen der staatlichen Bemühungen um die Stabilisierung der Wirtschaft und der Arbeitsmärkte. Der öffentliche Sektor ist ein Katalysator für das Wirtschaftswachstum und stellt die Infrastruktur zur Verfügung, die die Privatunternehmen für ihre Entfaltung benötigen. Bessere öffentliche Dienstleistungen (z.B. in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Sozialdienste usw.) sollten in der neuen europäischen Strategie für wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung und im Interesse aller Unionsbürger eine zentrale Rolle spielen.

2.6   Den Rezessionstendenzen entgegenwirken

2.6.1   Ein effizienterer Binnenmarkt sollte zur mittelfristigen Entwicklung der EU und auch zu einer rascheren Überwindung der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise beitragen. Strukturreformen sollten so konzipiert werden, dass sie zu einer grundlegenden langfristigen Gesundung führen. Ohne das erforderliche soziale Gleichgewicht aus den Augen zu verlieren, sollten diese Reformen auch darauf abzielen, den gegenwärtigen Rezessionstendenzen gegenzusteuern, um weitere nachteilige Auswirkungen auf die Produktionskapazitäten in der EU zu verhindern. Wenn die Mitgliedstaaten Synergien schaffen und sich auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen können, um ihre Wirtschaften wieder zurück auf den Pfad nachhaltigen Wachstums zu führen, so wäre dies Ausdruck einer großen Entschlusskraft und zielgerichteten Handelns. Die Mitgliedstaaten sollten bereit sein, die Nachfrage auf dem Binnenmarkt mittels Wiederherstellung der Kaufkraft der Verbraucher zu fördern, und zwar in dem Maße, wie die Bemühungen zur Beendigung der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise und der mit ihr verbundenen Rezession vorankommen.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1   Für diese Stellungnahme sind bestimmte Bereiche ermittelt worden, in denen der Binnenmarkt zur Lissabon-Agenda nach 2010 beitragen könnte. Diese werden im Folgenden betrachtet.

3.2   Größe des Binnenmarktes

3.2.1   Das Volumen des innergemeinschaftlichen Handels ist fast doppelt so groß wie der Handel mit dem Rest der Welt, was auf das langjährige Engagement für die Integration zurückzuführen ist (7). Der europäische Binnenmarkt für Waren wird als ein großer Wettbewerbsvorteil angesehen, der den Mitgliedstaaten eine gute Grundlage für den Erfolg auf den Weltmärkten und für die Schaffung von mehr Wohlstand und Arbeitsplätzen für ihre Bürger gibt. Schließlich wird die Möglichkeit einer künftigen Erweiterung der EU erwogen, wodurch sich der Binnenmarkt vergrößern könnte.

3.3   Fortschritte bei der Weiterentwicklung und Vollendung des Binnenmarktes

3.3.1   Der Binnenmarkt ist noch immer eine „Baustelle“, bei bestimmten zentralen Aspekten muss jedoch rasch gehandelt werden. Die korrekte Anwendung des „Besitzstands“ in Bezug auf den Binnenmarkt ist von entscheidender Bedeutung. Ein Gleichgewicht und Konsistenz zwischen den verschiedenen Interessen muss gewahrt werden. Darüber hinaus sollte der Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten auf dem Binnenmarkt darauf ausgerichtet sein, dass die Qualität und Sicherheit der Produkte zu einem für die Verbraucher der EU günstigeren Preis verbessert wird und die Industrie eine größere und wirkungsvollere Grundlage für eine Erweiterung ihres Außenhandels erhält. In einem im Januar 2009 veröffentlichten Bericht (8) werden Aspekte des Binnenmarktprogramms von 1992 aufgelistet, die immer noch nicht verwirklicht worden sind. In dem Bericht wird festgestellt, dass die bestehenden Rechtsvorschriften unterschiedlich ausgelegt und umgesetzt werden und nicht harmonisiert sind. Neben dem Hinweis auf hohe Verwaltungskosten wird beleuchtet, wie bestehende Hemmnisse für Unternehmen vollständig beseitigt werden könnten.

3.3.2   Die EU hat ein neues Konzept der Internalisierung der externen Kosten aller Verkehrsträger eingeführt. Der EWSA hatte bereits Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen (9), und wiederholt seine Empfehlung, dass der gewünschte Effekt erst dann erzielt wird, wenn dieses Prinzip überall dort, wo externe Kosten vorkommen, in gleichem Maße angewandt wird. Unter den Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Oktober 2009 hebt er hervor, dass dieses Prinzip bei der Preisbildung angewendet werden muss, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Beratungen darüber zu intensivieren, wie kosteneffiziente wirtschaftliche Instrumente am besten eingesetzt werden können, um den tatsächlichen Umweltkosten und -vorteilen besser Rechnung zu tragen und einen kalkulierbaren Preis für CO2-Emissionen festzulegen. Der Rat hat die Kommission auch aufgefordert, konkrete Maßnahmen aufzuzeigen und im Rahmen der neuen EU-2020-Strategie Leitlinien für die Ökoeffizenz zu entwickeln sowie im Laufe dieses Jahres eine integrierte Strategie und einen Aktionsplan zur Förderung der Ökoinnovation und den europäischen Innovationsplan vorzulegen, um einen wettbewerbsfähigeren und harmonisierten Binnenmarkt auf diesem Gebiet zu schaffen. Derzeit werden die externen Kosten den einzelnen Verkehrsträgern und ihren jeweiligen Nutzern nicht angelastet. Dies kann zu einem Wettbewerbsvorteil jener Verkehrsträger führen, die hohe gesellschaftliche Kosten verursachen. Mit der Internalisierung werden diese Wettbewerbsverzerrungen aufgehoben, was eine Verlagerung hin zu umweltfreundlicheren Verkehrsträgern bedeuten würde. Der Ausschuss hält es für wichtig, diesen Grundsatz effizienter anzuwenden, denn damit könnten auch Veränderungen in der Bediener- und Nutzerstruktur des Verkehrsbereichs verbunden sein.

3.4   Der Dienstleistungssektor

3.4.1   Der Binnenmarkt für Dienstleistungen ist nach wie vor schwach entwickelt. Es steht zu hoffen, dass hier im Ergebnis des Inkrafttretens der Dienstleistungsrichtlinie Fortschritte erzielt werden. Grenzüberschreitende Fragen sind nach wie vor sehr heikel, insbesondere in den Bereichen Energie, Postdienst- und Finanzdienstleistungen. Bei einigen Fragen sind keine europäischen Lösungen denkbar, weil sich die Mitgliedstaaten dagegen sperren, und es gibt ein Spannungsverhältnis in Bezug auf wachsende protektionistische Tendenzen. Die Regierungen müssen sich kurzfristigen und kurzsichtigen Maßnahmen dieser Art widersetzen. Sie sollten die Situation genau beobachten und sicherstellen, dass es in den oben genannten Bereichen zu keiner Absenkung der Sozial-, Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsstandards kommt. Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten auf, das Verwaltungspersonal entsprechend zu schulen, wenn ein reibungsloser Übergang bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erreicht werden soll. Der Dienstleistungssektor muss weiterentwickelt werden, um der Herausforderung durch den demografischen Wandel gewachsen zu sein, die zugleich auch eine Herausforderung für den Binnenmarkt ist, wobei zu berücksichtigen ist, dass mehrere soziale Dienstleistungen nicht Teil der Dienstleistungsrichtlinie sind.

3.5   Währungsunion

3.5.1   Die Währungsunion und der Erfolg des Euro sind für die Vertiefung der Integration und den Ausbau des Binnenmarktes für Kapital von grundlegender Bedeutung. Denn es hat sich in Phasen des Konjunkturrückgangs erwiesen, dass der Binnenmarkt und der Euroraum den Unternehmen ein stabiles Umfeld bieten, da der innergemeinschaftliche Handel weniger stark zurückging als der Handel mit Drittstaaten. Diese Anzeichen verweisen auf das Potenzial einer weiteren Integration.

3.6   Außenwirkung des Euro

3.6.1   Schätzungen zufolge sind die Handelsvolumina seit der Einführung des Euro um annähernd 5 % gestiegen (10). Die Märkte werden - vor allem angesichts des gegenwärtigen Konjunkturrückgangs - von einer vertieften Integration des Euroraums einschließlich der Koordinierung makroökonomischer Maßnahmen, der Außenvertretung und der Regulierung der Finanzmärkte profitieren.

3.7   Einschränkungen bei der Umsetzung der vier Freiheiten

3.7.1   Die Freizügigkeit hat zur Verbesserung der Wirtschaftslage der EU-Mitgliedstaaten beigetragen, da sie den Wettbewerb stärkt und den Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten und qualitativ bessere Produkte zu niedrigeren Preisen bietet. Dies ermöglicht den Unternehmen in der EU, auch auf den Märkten in Drittländern wettbewerbsfähig zu sein. Es gibt aber Anhaltspunkte dafür, dass unklare Durchführungsvorschriften der Arbeitnehmerentsenderichtlinie bestehen, die zu einem unfairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen, ungenügender Wahrung der Arbeitnehmerrechte und zu Sozialdumping führen.

3.7.2   In den letzten Jahren waren die beschäftigungspolitischen Leitlinien vor allem auf die Arbeitskräftemobilität als Mittel zur Verbesserung der Arbeitsmarktstruktur gerichtet. Die Förderung der Prinzipien eines aktiven Arbeitsmarktes und der von Sozialpartnern und Regierungen ausgehandelten Flexicurity-Systeme, die Motivierung zu kontinuierlichem Lernen und zur Weiterbildung, der Aufbau stabiler, angemessener und nachhaltiger Systeme der sozialen Sicherheit und die Ermöglichung von Chancengleichheit, Sicherung der Geschlechtergleichstellung und der Vereinbarkeit von Arbeits- und Privat-/Familienleben sowie die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sind ausschlaggebende Faktoren für die Gestaltung des Arbeitsmarktes im Sinne der Lissabon-Ziele.

3.8   Regulatorische Beschränkungen

3.8.1   Seit den 80er Jahren konzentrieren sich die EU-Rechtsvorschriften auf den freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Das Regelungsumfeld der Unternehmen ist ein entscheidender Faktor ihrer Wettbewerbs- und Wachstumsfähigkeit und für den Ausbau ihrer Beschäftigungskapazitäten. Vorschriften können zu fairen Wettbewerbsbedingungen führen, indes auch einem guten Geschäftsklima abträglich sein. Folglich müssen Rechtsvorschriften überprüft und vereinfacht werden, damit sich Unternehmen schnell an Veränderungen anpassen und sich auf fairen und relativ sicheren Märkten behaupten können. Das Marktsystem Europas sollte durch koordiniertes Handeln aller 27 Mitgliedstaaten wirksam stabilisiert werden. Maßnahmen müssen zügig umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass sich die Banken wirksamer auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, nämlich die Bereitstellung von Liquidität für die Realwirtschaft unter Nutzung stabiler Finanzquellen, die durch Spareinlagen aus der Wirtschaft selbst entstehen, und dass sie risikoträchtige und spekulative Geschäfte auf dem Finanzmarkt anderen, darauf spezialisierten Wirtschaftsbeteiligten überlassen.

3.8.2   In den letzten fünf Jahren wurde der Rechtsrahmen für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt deutlich verbessert. Diese Verbesserungen sind hauptsächlich auf die Verordnung zur gegenseitigen Anerkennung zurückzuführen, die gemeinsame technische Vorschriften festlegt. Durch diese werden zusätzliche Verwaltungs- und Produktionskosten reduziert. Die Verordnung zur Akkreditierung und Marktüberwachung hat im Grunde ebenfalls zur Verbesserung des freien Warenverkehrs beigetragen, da sie bessere Standards zum Vorteil der Verbraucher und eine stärkere Produktsicherheit nach dem Verkauf fördert.

3.8.3   Es ist wichtig, harmonisierte Standards für den freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu erreichen. Bestimmte Beschränkungen behindern immer noch ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes.

3.8.4   Die Europäische Kommission hat bereits Netze geschaffen, die in allen Mitgliedstaaten operativ und mit für die Ausübung ihrer Funktionen ausreichenden Mitteln ausgestattet werden sollten. Der EWSA verweist insbesondere auf das Binnenmarktinformationssystem (IMI), das Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Konsumgüter (RAPEX), das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) und das SOLVIT-System. Diese Instrumente dienen der Unterrichtung von EU-Bürgern und dem Schutz ihrer Interessen und sie sichern eine bessere Umsetzung und Überwachung der Binnenmarktvorschriften. Eine größere Sensibilität der Öffentlichkeit sollte die Umsetzung nützlicher Reformen zur Durchsetzung des Binnenmarktes generell erleichtern.

3.9   Umweltspezifische Externalitäten

3.9.1   Mittel- bis langfristig muss die Europäische Union „als Gemeinschaft zum energie- und ressourceneffizientesten Wirtschaftsraum werden“, und die Klimapolitik ist auf Nachhaltigkeit auszurichten. Alle Möglichkeiten zum Energiesparen müssen geprüft und lokale, erneuerbare und regionale Strukturen genutzt werden. Die Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz wird ein Schwerpunkt der neuen Strategie sein.

3.9.2   Für eine bessere nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ist eine stärkere Verknüpfung mit dem auswärtigen Handeln der EU erforderlich, um die Globalisierung zu gestalten und internationale strategische Konvergenz für eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen.

3.9.3   Die EU muss bei internationalen Verhandlungen nachdrücklich und beharrlich mit einer Stimme sprechen, damit der Warenmarkt stärker zum Erreichen der Lissabon-Ziele beitragen kann.

3.9.4   Es sind mehr Investitionen in die Energie- und Klimawandelforschung erforderlich. In der EU sollten sich künftige Investitionen der Wirtschaft auf eine strategische Energiepolitik stützen, die von bilateralen Abkommen zwischen der EU und Drittstaaten getragen wird. Ebenso wichtig ist die Entwicklung einer neuen kohlenstoffarmen, intelligenten und dezentralisierten Energieinfrastruktur.

3.10   Sicherheit der Versorgung mit Energie und Grundstoffen

3.10.1   Zunächst einmal ist die sichere und kontinuierliche Versorgung der Wirtschaft der EU mit Energie und Grundstoffen von entscheidender Bedeutung, wobei dies auch das Streben der EU nach einem höheren Grad der Selbstversorgung voraussetzt.

3.10.2   Vor dem Hintergrund großer Schwankungen der Energie- und Grundstoffpreise in den letzten Jahren erwies sich der Euro gegen aktuelle Marktturbulenzen gefeit und seine Stärke half außerdem, einige Folgen der Preissteigerungen vor zwei Jahren im Zusammenhang mit der starken Nachfrage auf den globalen Nahrungsmittel- und Energiemärkten abzufedern.

3.10.3   In dieser Hinsicht ist auch die Öffnung der Kapitalmärkte wichtig, insbesondere zwischen den Mitgliedstaaten. Sie sollte gefördert werden, um den Energiehandel zu finanzieren und Investitionen in die Energiewirtschaft zu steigern.

3.10.4   Außerdem muss der EU-Energiebinnenmarkt in ein wirklich kohärentes System umgewandelt werden, das vollständig miteinander verknüpft und interoperabel ist und unter einer einheitlichen Politik funktioniert sowie einen fairen Wettbewerb garantiert und die Rechte und Interessen der Verbraucher schützt. Durch die EU-Wettbewerbspolitik, die Stärkung der nationalen Regulierungsbehörden und eine Politik im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse würde eine angemessene, sichere und kontinuierliche Versorgung der Verbraucher mit einem nachhaltigen und erschwinglichen Energiemix sichergestellt.

3.11   Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur

3.11.1   Der Verkehr bietet vor dem Hintergrund der Globalisierung den Schlüssel zu einem reibungslos funktionierenden Binnenmarkt. Er verbessert die grenzübergreifende Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den Mitgliedstaaten. Effiziente Verkehrssysteme fördern aufgrund einer größeren Vielzahl von Produkten zu wettbewerbsfähigen Preisen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die innereuropäische Schieneninfrastruktur ist ein effizienter und umweltfreundlicher Güterverkehrsträger und stellt eine Alternative zu dem höhere Emissionen verursachenden Straßengüterverkehr dar.

3.11.2   Die Seeverkehrsstrategie für 2009-2018 wird ebenfalls zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Da die Zahl der Schiffe im Güterverkehr auf Seekurzstrecken und im internationalen Seeverkehr steigt, müssen indes Fragen des Klimawandels und weitere Umweltprobleme angegangen werden.

3.11.3   Veränderungen bezüglich der Verkehrssysteme der EU sind mit der Erwartung verknüpft, dass die Infrastrukturbelastung zurückgeht und sie zur Anpassung der EU-Wirtschaft an die Herausforderungen der Globalisierung beiträgt. Ein effizientes Verkehrssystem verbessert die Geschäfts- und Arbeitsmöglichkeiten und sichert langfristige Wettbewerbsfähigkeit innerhalb und außerhalb der EU. Verkehr fördert auch Innovationen und Wirtschaftswachstum.

3.11.4   Bei Fragen der Interoperabilität zwischen und der Verknüpfung von Mitgliedstaaten muss insbesondere der Gesichtspunkt der Energienetze und des Breitband-Internet-Zugangs für alle Bürger berücksichtigt werden. Diese Themen sind für Randgebiete von besonderer Bedeutung.

3.11.5   Randgebiete sind hinsichtlich der Flugverkehrsdienste nach wie vor erheblich benachteiligt. Die EU sollte für dieses Problem ein neues Konzept anstreben, das darauf abzielt, für Bewohner von Randgebieten vergleichbare Flugverkehrsmöglichkeiten zu schaffen, wie sie auf dem europäischen Festland vorzufinden sind.

3.12   Wettbewerb im Binnenmarkt

3.12.1   Die Lissabon-Strategie hat bei einigen den Warenmarkt betreffenden Aspekten durchaus Erfolge zu verzeichnen. Der europäische Binnenmarkt hat den Handel mit Waren erleichtert, und die Verbraucher verfügen über eine viel breitere Produktauswahl zu sehr wettbewerbsfähigen Preisen. Dennoch ist ein fairer Wettbewerb erforderlich, der durch eine effiziente Kontrolle auf nationaler Ebene und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erreicht werden sollte.

3.12.2   Gleichwohl scheint es eine Umsetzungslücke zwischen den Verpflichtungen auf nationaler und europäischer Ebene zu geben. Da der internationale Wettbewerb bei Waren und Dienstleistungen zunimmt, wird die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf europäischer Ebene immer dringlicher. Es gibt starken Grund zu der Annahme, dass eine bessere Koordinierung der FuE-Anstrengungen der „Cluster“ aus KMU und Großunternehmen zu verbesserter Wettbewerbsfähigkeit führen, die auch über den Binnenmarkt hinausreicht.

3.12.3   Ebenso muss darauf hingewiesen werden, dass die Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu einer größeren Wettbewerbsfähigkeit des EU-Marktes aufgrund niedrigerer und transparenterer Kosten grenzüberschreitender Aktivitäten beigetragen hat. Dies hat auch das Auftreten neuer Firmen auf dem europäischen Markt erleichtert, während die ineffizientesten Firmen verdrängt oder übernommen wurden. Bezüglich Flexibilität und Arbeitskräftemobilität auf dem Binnenmarkt besteht aber noch Raum für Verbesserungen. Zu sämtlichen Märkten wurde als größte Schwäche ermittelt, dass der europäische Binnenmarkt immer noch interne Handelsschranken aufweist, die unbedingt abgebaut werden müssen.

3.13   Die Außendimension des Binnenmarktes

3.13.1   Die Weltoffenheit Europas hat zu seiner Prosperität beigetragen. Daher liegt es im Interesse Europas, seine externe Agenda weiterzuentwickeln, die Interessen seiner Bürger zu schützen und diesen zu dienen. Die künftige Politik sollte nicht mehr der Nabelschau huldigen - wie dies in Europa seit dem Vertrag von Rom 1957 der Fall war. Die EU sollte sich vielmehr einer globalisierten Wirtschaft zuwenden und dabei entschlossen sein, dort eine umfassende Rolle zu spielen und gleichzeitig die Schwerpunktverschiebung hin zu Asien und den Schwellenländern, insbesondere die sog. BRIC-Länder (Brasilien, Russland, Indien, China) zu berücksichtigen. Ferner sollte die EU ihre wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik einschließlich der Östlichen Partnerschaft und der Union für den Mittelmeerraum ausbauen mit dem Ziel, den Freihandelsraum auszudehnen. Der Grundsatz der offenen Märkte sollte eine Voraussetzung für solche Partnerschaftsvereinbarungen sein. Zugleich ist die Vertiefung und Vollendung des Binnenmarktes von zentraler Bedeutung, wenn die EU ihre Position als Weltmarktführer halten möchte.

3.13.2   Europa ist auch verpflichtet, globale Probleme anzugehen und zur Festlegung des Tempos und Charakters der Globalisierung beizutragen. Europa tritt wie andere wichtige Handelsblöcke ein für die Liberalisierung des Handels auf dem Weltmarkt für Güter und Dienstleistungen. Es laufen Verhandlungen über bilaterale Freihandelsabkommen mit Korea, den ASEAN-Ländern und Indien. Die im Transatlantischen Wirtschaftsrat erzielten Fortschritte wirken sich ebenfalls positiv aus. Diese Strategie zeigt zum Teil, dass man nicht mehr auf einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde in kurzer Zeit vertraut. Ein solcher Bilateralismus könnte in der Tat die gesamten Bestrebungen der multilateralen Handelsverhandlungen unterminieren. Es muss aber auch auf die politische Bedeutung der Gegenseitigkeit bei der Öffnung internationaler Märkte verwiesen werden, und der Abschluss der Doha-Runde sollte weiterhin eine Priorität bleiben. Der EWSA fordert die Europäische Kommission und die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, in den Verhandlungen über die Handelsliberalisierung gegenüber den Regierungen von Drittstaaten auf die Wahrung der Menschenrechte und der ILO-Konventionen sowie auf den Schutz der natürlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Ressourcen zu dringen.

3.13.3   Die Schaffung eines einheitlichen Gemeinschaftspatents der EU ist erstrebenswert und tatsächlich überfällig. Die Rechte des geistigen Eigentums müssen entschieden durchgesetzt werden und die Marken- und Produktpiraterie wirksam bekämpft werden (11).

3.13.4   Das Fehlen einer effektiven Marktüberwachung in der EU wurde in den letzten Jahren in Berichten über minderwertige, aus Drittländern eingeführte Lebensmittel und Spielwaren hervorgehoben. Aufgrund unzureichender Kontrollen von Warenimporten aus Drittländern sind Verbraucher in der EU möglichen Gesundheitsrisiken und Produkten minderer Qualität, die nicht den Standards einsprechen, ausgesetzt. Dies führt auch zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markt und kann negative Auswirkungen auf künftige Investitionen und Beschäftigung in Europa haben.

3.13.5   Es sollte auch eine entschiedene und konzertierte Strategie erwogen werden, um die europäischen Verbraucher vor Waren- und Dienstleistungsimporten aus Drittländern zu schützen, die sich nicht an technische, soziale und umweltspezifische Standards halten und entsprechende Arbeitsbedingungen nicht beachten. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Länder, mit denen die EU-Länder Handelsabkommen geschlossen haben, die von der ILO, den Vereinten Nationen und ihrer Agenturen und in anderen internationalen Konventionen festgelegten Mindeststandards bezüglich der Rechte des Einzelnen, der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf kollektive Organisierung und Tarifverhandlungen, und der Abschaffung der Kinder- und Zwangsarbeit einhalten.

3.13.6   Die derzeitige Krise hat gezeigt, dass die wechselseitige Abhängigkeit zwischen den Ländern auf den globalen Finanz- und Handelsmärkten zunimmt. Die Finanzsysteme müssen weltweit durch Regelungen gefestigt werden, die die Aufsicht stärken, die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Aufsichtsbehörden und den Zentralbanken verbessern und die nicht nur die Transparenz fördern, sondern auch Schwarzgeldströme aus Drogenschmuggel, kriminellen Machenschaften und illegalem Waffenhandel strenger kontrollieren.

3.13.7   In diesem Zusammenhang sollte das EU-Modell des sozialen Dialogs von Ländern außerhalb der Union übernommen werden und der EWSA sollte sein Engagement zur Förderung dieses Konzepts ausbauen.

3.14   Die soziale Dimension

3.14.1   Für die weitere Entwicklung des Binnenmarktes ist die Akzeptanz der Unionsbürger erforderlich. Die soziale Dimension des Binnenmarktes wird nun durch die in den Vertrag von Lissabon integrierte Grundrechtecharta gestärkt. Dies dürfte der organisierten Zivilgesellschaft mehr Gewicht bei der weiteren Entwicklung des Binnenmarktes geben.

3.14.2   Die Strategie der EU für die Zeit nach 2010 sollte zu einer faireren und gerechteren Gesellschaft führen, indem sie ihr Gesellschaftsmodell im Rahmen einer integrierten Entwicklungspolitik wahrt und weiterentwickelt. Jeder Mitgliedstaat sollte sich durch Verbesserung der Qualität und der Verfügbarkeit kontinuierlicher allgemeiner und beruflicher Bildung an die Globalisierung und den technologischen Wandel anpassen. Die Krise sollte dazu genutzt werden, die Aneignung von mehr Wissen zu fördern, damit die Arbeitskräfte für die Zukunft gerüstet werden. Den Arbeitslosen sollte eine Chance auf Umschulung und Anmeldung zu Bildungsprogrammen, einschließlich der höheren Bildung, gegeben werden, die ihnen einen besseren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt und die Aussicht auf bessere Beschäftigungsbedingungen ermöglichen und ihre Arbeitgeber stärker motivieren, in neue Marktnachfragen, die in den nächsten Jahren voraussichtlich durch den Zuwachs an Technologien erzeugt werden, zu investieren. Der Globalisierungsfonds und Europäische Sozialfonds sollten besser genutzt und an die Herausforderungen dieser Art im Binnenmarkt angepasst werden. Angesichts der Folgen der Wirtschaftskrise sollte dringend eine Überarbeitung der Programme in Betracht gezogen werden, die insbesondere auf die Armutsbekämpfung ausgerichtet sind.

4.   Abschließende Bemerkungen

4.1   Die EU muss in der derzeitigen Krise die mittel- und langfristigen Maßnahmen der Lissabon-Strategie anpassen. Sie muss ihre Strukturreformagenda durch kurzfristige Maßnahmen ergänzen und weiterhin Investitionen in die Zukunft tätigen. Dies könnte durch weitere Investitionen in FuE, Innovation und Bildung, Förderung des freien Wissensaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten sowie durch die Unterstützung von Unternehmen (insbesondere KMU), damit diese zu einem dynamischeren Binnenmarkt beitragen können, erreicht werden. Ebenso wichtig sind Maßnahmen hin zu einer „grüneren“ Wirtschaft als Mittel zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und Technologien sowie zur Sicherung der Versorgung mit alternativen Energien und zur Erreichung der Umweltziele. Dies könnte durch eine Stärkung der europäischen Governance erreicht werden, damit die gemeinschaftliche Dimension der Europäischen Union verbessert und doppelter Arbeits- und Mittelaufwand vermieden wird.

Brüssel, den 17. Februar 2010

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mario SEPI


(1)  KOM(2009) 647 endg. vom 24.11.2009.

(2)  Einen Überblick über die verbleibenden Hindernisse im Binnenmarkt bietet die Studie der BBS des EWSA unter: http://www.eesc.europa.eu/smo/news/index_en.asp.

(3)  14891/09 vom 23. Oktober 2009.

(4)  ABl. C 317 vom 23.12.2009, S. 80.

(5)  ABl. C 277 vom 17.11.2009, S. 6.

(6)  ABl. C 77 vom 31.3.2009, S. 15.

(7)  Binnenmarktanzeiger, Dezember 2008.

(8)  When will it really be 1992 [Wann ist wirklich 1992?] - Spezifische Vorschläge zur Vollendung des Binnenmarkts, veröffentlicht durch den Arbeitgeberverband der Niederlande, VNO-NCW, MKB (siehe http://www.eesc.europa.eu/smo/prism/moreinformation/literature/7/index_en.asp).

(9)  ABl. C 317 vom 23.12.2009, S. 80, und CESE 1947/2009 vom 17.12.2009 (TEN/356).

(10)  Untersuchung zu den Auswirkungen des Euro auf Handel und ausländische Direktinvestitionen (http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/publication12590_en.pdf).

(11)  ABl. C 116 vom 28.4.1999, S. 35 und ABl. C 221 vom 7.8.2001, S. 20.


ANHANG

zu der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Folgende Änderungsanträge, auf die mehr als ein Viertel der abgegebenen Stimmen entfiel, wurden im Laufe der Beratungen abgelehnt (Artikel 54 Absatz 3 der Geschäftsordnung):

Ziffer 1.2, achter, neunter und zehnter Spiegelstrich

Besonders wichtig ist es, dass die Dienstleistungsrichtlinie voll und ganz im Einklang mit dem Geist des Binnenmarktes und dessen Vorschriften umgesetzt wird. Ein großes Problem in diesem Zusammenhang besteht darin, dass es für die Arbeitnehmer einiger Mitgliedstaaten der letzten Erweiterungsrunde immer noch keine Freizügigkeit gibt. Es sind wirksame und klare nationale Durchführungsvorschriften erforderlich, um die Arbeitnehmerentsenderichtlinie ordnungsgemäß anzuwenden und deren Ziele zu erreichen, insbesondere einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen die Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer .

und Arbeitsbedingungen ein Wettbewerbsfaktor . Der Schutz der Standards des Arbeitsmarktes wird an Bedeutung zunehmen und muss Teil der neuen EU-2020-Strategie sein.

Binnenmarkt Transport von Gütern über weite Entfernungen. und nachhaltige Entwicklung .

Begründung

Der Begriff „Dumping“ wird inzwischen generell nur noch im Kontext des internationalen Handelsrechts gebraucht und bezeichnet den Vorgang, dass ein Hersteller eines bestimmten Landes ein Produkt in ein anderes Land zu einem Preis exportiert, der entweder unter dem auf dem heimischen Markt berechneten Preis oder unter seinen Produktionskosten liegt. Der Begriff „Sozialdumping“ wird daher im obigen Fall der Arbeitnehmerentsenderichtlinie falsch gebraucht, da die Unternehmen (für gewöhnlich aus dem wirtschaftlich weniger entwickelten Mitgliedstaat) ihre Produkte und Dienstleistungen in dem anderen Mitgliedstaat nicht unter ihren Kosten anbieten. Die an die Adresse der neuen Mitgliedstaaten gerichtete Verwendung des Begriffs „Sozialdumping“ ist beleidigend und sollte vermieden werden.

Die Unterschiede bei den Löhnen und Arbeitsbedingungen als ein Problem des Binnenmarktes zu bezeichnen widerspricht der simplen Tatsache, dass die Löhne stets Teil des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen waren, der die Grundlage der freien Marktwirtschaft bildet und für die Verbraucher von Vorteil ist. In Bezug auf den Schutz der Standards des Arbeitsmarktes muss angegeben werden, welche Art von Standards geschützt werden sollte. Es gibt ILO-Übereinkommen, die von den meisten Mitgliedstaaten unterzeichnet wurden und in denen diese Standards definiert sind.

Es ist eine einseitige Argumentation, dem Binnenmarkt die Schuld an der Zunahme des umweltschädlichen Verkehrs zu geben. In der gleichen Weise sollten wir dann auch dem freien Personenverkehr die Schuld an der Zunahme der Umweltbelastung geben. Es ist notwendig, die Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte bei der Festlegung der EU-2020-Strategie zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 93

Nein-Stimmen: 131

Stimmenthaltungen: 8

Ziffer 3.7.1

Die Freizügigkeit hat zur Verbesserung der Wirtschaftslage der EU-Mitgliedstaaten beigetragen, da sie den Wettbewerb stärkt und den Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten und qualitativ bessere Produkte zu niedrigeren Preisen bietet. Dies ermöglicht den Unternehmen in der EU, auch auf den Märkten in Drittländern wettbewerbsfähig zu sein. .

Begründung

Es gibt immer noch Beschränkungen der Freizügigkeit für Arbeitnehmer im Binnenmarkt, obwohl erwiesen ist, dass die Aufhebung der Beschränkungen in Ländern, die dies bereits getan haben, nicht zu einer Verschlechterung der Situation auf dem Arbeitsmarkt geführt hat.

Der Begriff „Dumping“ wird inzwischen generell nur noch im Kontext des internationalen Handelsrechts gebraucht und bezeichnet den Vorgang, dass ein Hersteller eines bestimmten Landes ein Produkt in ein anderes Land zu einem Preis exportiert, der entweder unter dem auf dem heimischen Markt berechneten Preis oder unter seinen Produktionskosten liegt. Der Begriff „Sozialdumping“ wird daher im obigen Fall der Arbeitnehmerentsenderichtlinie falsch gebraucht, da die Unternehmen (für gewöhnlich aus dem wirtschaftlich weniger entwickelten Mitgliedstaat) ihre Produkte und Dienstleistungen in dem anderen Mitgliedstaat nicht unter ihren Kosten anbieten. Die Verwendung des Begriffs „Sozialdumping“ ist beleidigend und sollte vermieden werden.

Abstimmungsergebnis:

Der Änderungsantrag 5 (Ziffer 3.7.1) war mit Änderungsantrag 3 verbunden (Ziffer 1.2, achter, neunter und zehnter Spiegelstrich) und wurde nach der Abstimmung zu letzterem hinfällig.

Ziffer 3.8.1

„Seit den 80er Jahren konzentrieren sich die EU-Rechtsvorschriften auf den freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Das Regelungsumfeld der Unternehmen ist ein entscheidender Faktor ihrer Wettbewerbs- und Wachstumsfähigkeit und für den Ausbau ihrer Beschäftigungskapazitäten. Vorschriften können zu fairen Wettbewerbsbedingungen führen, indes auch einem guten Geschäftsklima abträglich sein. Folglich müssen Rechtsvorschriften überprüft und vereinfacht werden, damit sich Unternehmen schnell an Veränderungen anpassen und sich auf fairen und relativ sicheren Märkten behaupten können. Das Marktsystem Europas sollte durch koordiniertes Handeln aller 27 Mitgliedstaaten wirksam stabilisiert werden.

Begründung

Der erste Teil des letzten Satzes klingt unrealistisch. Welche Maßnahmen können denn umgesetzt werden? Wenn die Maßnahmen nicht näher ausgeführt werden, sollten sie nicht erwähnt werden, weil das nur Verwirrung und Ungewissheit stiftet. Probleme bereitet derzeit nicht die Bereitstellung von Finanzmitteln, sondern das Vertrauen in die Realwirtschaft.

Meines Erachtens werden die derzeitigen Finanzprobleme und die Lösungen dafür in Ziffer 1.6 sehr gut dargelegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 82

Nein-Stimmen: 127

Stimmenthaltungen: 19