[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION | Brüssel, den 6.12.2010 KOM(2010) 709 endgültig BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE ANLEIHE- UND DARLEHENSTÄTIGKEITDER EUROPÄISCHEN UNION IM JAHR 2009 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einführung 3 2. Darlehenstätigkeit der Europäischen Union 3 2.1. Überblick 3 2.2. Makrofinanzhilfen (BOP) 4 2.2.1. Hauptmerkmale der Makrofinanzhilfen (BOP) 5 2.2.2. Im Jahr 2009 beschlossene und gewährte BoP-Transaktionen 6 2.2.3. Antwort der EU auf die staatliche Schuldenkrise im Euroraum 6 2.3. Makrofinanzhilfen (MFA) 7 2.3.1. Hauptmerkmale der MFA 7 2.3.2. Im Jahr 2009 beschlossene und ausbezahlte Makrofinanzhilfen 7 2.3.3. Auswirkungen der Finanzkrise auf die MFA 9 2.4. Euratom-Fazilität 9 2.4.1. Hauptmerkmale 9 2.4.2. Gewährte Transaktionen 9 3. Anleihetätigkeiten der Europäischen Union 9 3.1. Beschreibung 9 3.2. Zahlungsbilanzhilfe (BOP) 10 3.3. Makrofinanzhilfe 11 3.4. Euratom 11 4. Europäische Investitionsbank 12 4.1. Darlehenstätigkeiten der EIB 12 4.2. Anleihetätigkeiten der EIB 12 EINFÜHRUNG Die Beschlüsse des Rates zur Einführung der Darlehensinstrumente der Europäischen Union sehen vor, dass die Kommission das Europäische Parlament und den Rat jährlich über die Anwendung dieser Instrumente informiert. Um diesen Berichtspflichten nachzukommen, beschreibt der vorliegende Bericht die Darlehenstätigkeit in den einzelnen Bereichen. Dieser Bericht enthält insbesondere eine kurze Darstellung der Anleihe- und Darlehenstätigkeit im Rahmen der Zahlungsbilanzhilfe für Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums (BOP)[1] und der makrofinanziellen Hilfe der Europäischen Union für Drittländer (MFA). Darüber hinaus informiert der Bericht über die Anleihe- und Darlehenstätigkeit von Euratom. Um ein vollständiges Bild der EU-Tätigkeiten zu vermitteln, enthält der letzte Abschnitt einen zusammenfassenden Überblick über die Anleihe- und Darlehenstätigkeit der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Jahr 2009. DARLEHENSTÄTIGKEIT DER EUROPÄISCHEN UNION Überblick Die finanzielle Unterstützung von Drittländern und von Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums durch die Kommission erfolgt je nach Region und Zielsetzung auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Finanzierungsmaßnahmen, die von der Kommission gemäß den Beschlüssen des Rats verwaltet werden, werden normalerweise in Form von bilateralen Darlehen (makrofinanzielle Hilfe für Drittländer oder Zahlungsbilanzhilfe für Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums) durchgeführt, wobei die Europäische Union die Wiederherstellung des makroökonomischen Gleichgewichts des betreffenden Landes unterstützt. Das Euratom-Darlehensinstrument steht für Finanzierungsmaßnahmen in Mitgliedstaaten und gewissen Drittländern (Armenien, Russland, Ukraine) zur Verfügung. Alle makrofinanziellen Hilfen, Zahlungsbilanzhilfen oder Euratom-Darlehen sind Back-to-back-Finanzierungen. Das bedeutet, dass die fälligen Beträge (Zinsen und/oder Kapitalbeträge), Währungen und Zahlungsfristen der Darlehen den fälligen Beträgen, der Währung und den Zahlungsfristen des jeweiligen Anleihegeschäfts entsprechen. Tabelle 1: Darlehensauszahlungen für makrofinanzielle Hilfen*, Euratom für Drittländer und Zahlungsbilanzhilfen für Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums in Mio.EUR 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | Total | Rumänien (MS seit 1.1.2007) | 50 | 50 | Albanien | 9 | 9 | Bosnien und Herzegowina | 10 | 10 | 20 | ehem. jugoslaw. Rep. Mazedonien | 12 | 28 | 40 | Serbien und Montenegro | 40 | 15 | 55 | Libanon | 25 | 25 | Zwischen-summe MFA | 12 | 118 | 10 | 15 | 19 | 25 | 199 | Euratom(1) | 40 | 25 | 65 | 215 | 51 | 39 | 16 | 7 | 458 | Ungarn | 2 000 | 3 500 | 5 500 | Lettland | 2 200 | 2 200 | Rumänien | 1 500 | 1 500 | Zwischen-summe BOP(2) | 2 000 | 7 200 | 9 200 | Insgesamt | 52 | 143 | 75 | 230 | 70 | 39 | 2 016 | 7 232 | 9 857 | (1) Einschließlich Bulgarien und Rumänien (Mitgliedstaaten seit 1.1.2007) (2) Am 2. Dezember 2008 wurde der Höchstbetrag für Darlehen, die im Rahmen der Zahlungsbilanzfazilität an Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums vergeben werden können, von 12 Mrd. EUR auf 25 Mrd. EUR aufgestockt. Am 18. Mai 2009 wurde diese Obergrenze auf 50 Mrd. EUR erhöht. * Hinsichtlich der Zuschüsse wurde ein Gesamtbetrag von 417 Mio. EUR für den Zeitraum 2002-2009 gewährt, davon 15,3 Mio. im Jahr 2009 (weitere Informationen zu Makrofinanzhilfen sind dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Makrofinanzhilfen für Drittländer im Jahr 2009 zu entnehmen). | Makrofinanzhilfen (BOP) Die Wirtschafts- und Finanzkrise setzte die Wirtschaftstätigkeit in Europa und der Welt insgesamt stark unter Druck. Trotz bisher nie dagewesener haushaltspolitischer und monetärer Maßnahmen der Regierungen und Zentralbanken zur Stützung der Finanzmärkte waren die kurz- und langfristigen Finanzierungsbedingungen im Jahr 2009 nach wie vor schwierig. 2008 wurde die Zahlungsbilanzhilfe-Fazilität (BoP) erneut eingesetzt, um Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums bei der Überwindung ihrer Zahlungsbilanzprobleme infolge der Finanzkrise zu helfen. 2009 wurde die Darlehenstätigkeit im Rahmen der BoP-Fazilität ausgeweitet, da die Finanzierungstätigkeiten der Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums weiterhin stark unter der Finanzkrise litten. Hauptmerkmale der Makrofinanzhilfen (BOP) Die Zahlungsbilanzhilfe wird in Form mittelfristiger Darlehen durch die Kommission gewährt und erfolgt in der Regel in Verbindung mit Finanzierungen des IWF und anderer multilateraler Geber wie EIB, EBRD oder Weltbank oder bilateraler Unterstützung durch Mitgliedstaaten. Die Fazilität ist ihrem Wesen nach ein außerordentliches Instrument und wird von Fall zu Fall eingesetzt. Als Begünstigte kommen Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums[2] mit ernsthaften Zahlungsbilanzproblemen in Frage. Es handelt sich um eine makroökonomische Unterstützung (d.h. nicht geknüpft an eine spezifische Verwendung der Mittel wie bei der Projektunterstützung). Die Hilfe wird gewährt, wenn bestimmte wirtschaftspolitische Voraussetzungen erfüllt sind, und soll dazu beitragen, die globale Außenfinanzierungsbelastung der begünstigten Mitgliedstaaten zu erleichtern und ihre Zahlungsbilanz zu stabilisieren. Diese Voraussetzungen werde nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses (EFC) von der Kommission und dem Mitgliedstaat in einer Vereinbarung festgehalten, die vor Durchführung der Darlehensvereinbarungen unterzeichnet wird. Die Unterstützung flankiert die Durchführung von Anpassungsmaßnahmen zur Behebung der Schwierigkeiten. Die Überprüfung dieser Maßnahmen ist Voraussetzung für die Auszahlung weiterer Tranchen des Darlehens. Seit der Einrichtung des Systems im Jahr 1975[3] hat die Gemeinschaft in den darauffolgenden zwanzig Jahren eine Reihe von Transaktionen durchgeführt, um die Zahlungsbilanzen von Mitgliedstaaten zu stützen, die besonderen finanziellen Risiken ausgesetzt waren oder sich in besonderen Schwierigkeiten befanden. Diese Transaktionen bestanden in durch die Anleihetätigkeit der Gemeinschaft finanzierten Darlehen. Die höhere Zahl potenziell begünstigter Mitgliedstaaten nach der Erweiterung[4] und das Ausmaß der internationalen Finanzkrise erforderten eine Anwendung der BOP-Fazilität im Dezember 2008[5] und ihre Aufstockung von 12 Mrd. EUR auf 25 Mrd. EUR, um dem potenziellen Bedarf entsprechen zu können. Eine erneute Aufstockung der Obergrenze der Darlehensfazilität auf 50 Mrd. EUR wurde im Mai 2009[6] beschlossen, um bei weiterem Bedarf an BOP-Unterstützung rasch reagieren zu können. Im Jahr 2009 beschlossene und gewährte BoP-Transaktionen 2009 beschloss der Rat, zwei weitere Mitgliedstaaten im Rahmen der BOP-Fazilität zu unterstützen: - Lettland mit 3,1 Mrd. EUR (Entscheidung 2009/290/EG des Rates vom 20. Januar 2009) und - Rumänien mit 5 Mrd. EUR (Entscheidung 2009/459/EG des Rates vom 6. Mai 2009). Die BoP machten bei den Darlehensaktivitäten der EU im Sinne der Darlehensauszahlungen für 2009 einen bedeutenden Anteil aus. Die Gesamtsumme von 7,2 Mrd. EUR wurde in mehreren Tranchen gezahlt. Tabelle 2: Liste der Darlehenstransaktionen, die im Rahmen der BoP-Fazilität im Jahr 2009 ausgezahlt wurden: Staat | Entscheidung | Tranche | Datum | Beträge in Mio. EUR | Ungarn[7] | 2009/102/EG: | Zweite Tranche | 26/03/2009 | 2 000 | Dritte Tranche | 6/07/2009 | 1 500 | Lettland | 2009/290/EG: | Erste Tranche | 25/02/2009 | 1 000 | Zweite Tranche | 27/07/2009 | 1 200 | Rumänien | 2009/459/EG: | Erste Tranche | 27/07/2009 | 1 500 | Antwort der EU auf die staatliche Schuldenkrise im Euroraum Infolge der Krise in Griechenland beschlossen der Rat und die Mitgliedstaaten im Mai 2010 ein Maßnahmenpaket zur Erhaltung der Finanzstabilität in Europa. Eine dieser Maßnahmen bestand in der Einführung des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM). Dieser Mechanismus stützt sich auf Artikel 122 Absatz 2[8] des Vertrags und wird voll aus dem EU-Haushalt finanziert. Seine Aktivierung ist an strenge Bedingungen geknüpft und erfolgt im Rahmen einer gemeinsamen Unterstützung durch EU und IWF. Die Bedingungen des EFSM lehnen sich an die des IWF an. Am 1. Oktober 2010 war dieser Mechanismus noch nicht aktiviert. Parallel zum EFSM wurden zwei weitere Maßnahmen beschlossen: - die Finanzhilfe für Griechenland, die aus bilateralen Darlehen der Euroraum-Staaten im Gesamtvolumen von 80 Mrd. EUR besteht. 30 Mrd. EUR steuert der IWF zu dem gemeinsamen Rettungspaket von EU und IWF bei, das sich insgesamt auf 110 Mrd. EUR beläuft; - die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) wurde mit einer Kapazität von 440 Mrd. EUR eingerichtet. Sie wird anteilig von den beteiligten Mitgliedstaaten garantiert. Makrofinanzhilfen (MFA) Ausführliche Angaben zur Makrofinanzhilfen sind dem Jährlichen Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Makrofinanzhilfen für Drittländer[9] zu entnehmen. Hauptmerkmale der MFA Mit der makrofinanziellen Hilfe (MFA) in Form von Darlehen und/oder Zuschüssen sollen die politischen und wirtschaftlichen Reformanstrengungen der begünstigten Länder unterstützt werden; sie wird gemeinsam mit den Bretton-Woods-Institutionen (IWF und Weltbank) durchgeführt. Wichtigste Merkmale der makrofinanziellen Hilfe: sie hat Ausnahmecharakter, ergänzt Finanzierungen durch die internationalen Finanzinstitutionen (IFI) und ist an makroökonomische Zielsetzungen geknüpft. In enger Abstimmung mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank wurden mit den auf die jeweiligen länderspezifischen Bedürfnisse zugeschnittenen Makrofinanzhilfen der EU eine Reihe von Drittländern mit dem generellen Ziel unterstützt, die Finanzlage zu stabilisieren und marktwirtschaftliche Strukturen einzuführen. Die MFA-Darlehen werden in der Regel in mehreren Tranchen nach Erreichen bestimmter makroökonomischer Ziele ausgezahlt. Jede Auszahlung ist Gegenstand eines Anleihegeschäfts der Kommission. Sollte der Fall eintreten, dass das begünstigte Land seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, kann die Kommission den Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen[10] in Anspruch nehmen, damit die Rückzahlung der entsprechenden Anleihegeschäfte der Kommission sichergestellt wird. Die im Rahmen dieses Instruments seit 2002 ausgezahlten Darlehen sind in Tabelle 1 oben aufgeführt. Im Jahr 2009 beschlossene und ausbezahlte Makrofinanzhilfen Die wichtigsten MFA-Maßnahmen im Jahr 2009 beziehen sich auf Verhandlungen mit den zuständigen Behörden und betreffen: - Die Bedingungen der Unterstützung für den Libanon (Vereinbarung und Darlehensvereinbarung unterzeichnet am 18. bzw. 19. Dezember 2008). Das MFA-Programm für den Libanon umfasst einen Zuschuss in Höhe von 30 Mio. EUR und ein Darlehen über 50 Mio. EUR, die beide jeweils in zwei Tranchen auszuzahlen sind. Die Auszahlung der ersten Darlehenstranche (25 Mio. EUR) erfolgte Anfang Juni 2009. Im Dezember 2009 verlängerte die Kommission den Bereitstellungszeitraum für die zweite Tranche des Finanzhilfeprogramms, der nun am 21. Dezember 2010 ausläuft. Für die Auszahlung der zweiten Tranche müssen die Auflagen erfüllt werden, die in der mit den nationalen Behörden vereinbarten Absichtserklärung festgelegt wurden. - Die Realisierung der Trennung von Serbien und Montenegro in Bezug auf die MFA-Darlehen, die der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien gewährt wurden. Die Trennung zwischen EU-Forderungen gegenüber Montenegro und EU-Forderungen gegenüber Serbien geht darauf zurück, dass Montenegro im Juni 2006 seine Unabhängigkeit erlangt hat und sich Serbien und Montenegro im Juli 2006 darauf verständigt haben, ihre Auslandsverbindlichkeiten untereinander aufzuteilen. Dies bewirkte keinerlei neue Verpflichtungen für die EU und hat keine Auswirkungen auf den Haushalt. 2009 wurde eine separate Darlehensvereinbarung mit Montenegro unterzeichnet, die am 4. Februar 2010 in Kraft trat. Damit wurde der Beschluss 2008/784/EG[11] des Rates umgesetzt, mit dem ein Teil der Haftung für die dem Staatenbund Serbien und Montenegro (der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien) von der EU gewährten Darlehen auf Montenegro übertragen wurde, wodurch die Haftung Serbiens gemindert wurde. Am 30. November 2009[12], beschloss der Rat der Europäischen Union die drei folgenden neuen Makrofinanzhilfen: - Armenien (Beschluss 2009/890/EG des Rates) wird ein Zuschuss von 35 Mio. EUR und eine Darlehensfazilität von bis zu 65 Mio. EUR gewährt. Die EU-Makrofinanzhilfen werden die Mittel anderer Finanzgeber ergänzen und dürften den Finanzierungsbedarf Armeniens für 2010-2011 decken helfen sowie den Effekt der Finanzkrise abschwächen. Die mit der Finanzhilfe verknüpften Auflagen ergänzen die Bedingungen des IWF-Programms und setzen eine zufriedenstellende Durchführung dieses Programms voraus, einschließlich vorgeschlagener Reformen in den Bereichen öffentliche Finanzverwaltung, Schuldendienst, Vergabewesen und Zollpolitik. - Bosnien und Herzegovina (Beschluss 2009/891/EG des Rates) erhalten bis zu 100 Mio. EUR in Form einer Darlehensfazilität. Das Ziel dieser Hilfe ist die Unterstützung der Behörden bei der Deckung des als Folge des starken Konjunkturrückgangs verbleibenden Außenfinanzierungs- und Haushaltsbedarfs des Landes. Sie ergänzt die Programme des IWF und der Weltbank. Die Auszahlung ist in zwei Tranchen geplant, die vorläufig für das dritte und vierte Quartal 2010, vorbehaltlich einer zufriedenstellenden Erfüllung der Auflagen, vorgesehen sind. - Serbien (Beschluss 2009/892/EG des Rates) erhält eine Makrofinanzhilfe in Höhe von bis zu 200 Mio. EUR in Form einer Darlehensfazilität. Das Ziel dieser Hilfe ist die Unterstützung der Behörden bei der Deckung des verbleibenden Außenfinanzierungs- und Haushaltsbedarfs, der in Zusammenhang mit der globalen Finanzkrise in dem Land enstanden ist. Sie ergänzt die Programme des IWF und der Weltbank. Die Hilfe soll, vorbehaltlich einer zufriedenstellenden Erfüllung der Auflagen, 2011 freigegeben werden. Außerdem wurde, wie oben beschrieben, die Haftung Serbiens für frühere der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien gewährte Makrofinanzhilfen reduziert, indem ein Teil dieser Haftung gemäß Beschluss 2008/784/EG des Rates auf Montenegro übertragen wurde. Im Rahmen der MFA-Darlehensfazilität wurde 2009 eine Hilfe ausbezahlt[13]: - Die erste Tranche von 25 Mio. EUR an Darlehen wurde an den Libanon ausgezahlt. Auswirkungen der Finanzkrise auf die MFA Infolge der Finanzkrise beantragten mehrere Nachbarländer (Ukraine, Georgien, Armenien und Belarus) sowie weitere Drittländer (Island, Kirgisische Republik und Tadschikistan) Makrofinanzhilfen, um den Druck auf die ausländischen Devisenreserven abzumildern und die Wirtschaftsstabilität sowie Reformen zu fördern. Im Oktober 2009 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag für ein MFA-Darlehen in Höhe von 500 Mio. EUR für die Ukraine (das den 110 Mio. EUR zuzuschlagen ist, die aufgrund eines Beschlusses aus dem Jahr 2002 bereit gestellt, aber noch nicht ausgezahlt wurden, da bislang keine Arbeitsvereinbarung mit dem IWF besteht). Der Vorschlag für die Ukraine wurde vom Rat am 29. Juni 2010 gebilligt. Das Parlament stimmte am 7. Juli 2010 nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren auf der Grundlage von Artikel 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darüber ab. Euratom-Fazilität Hauptmerkmale Die Euratom-Darlehensfazilität kann zur Finanzierung von Projekten in Mitgliedstaaten (Beschluss 77/270/Euratom des Rates) oder in bestimmten Drittländern (Ukraine, Russland oder Armenien) (Beschluss 94/179/Euratom des Rates) eingesetzt werden. Diese Darlehen werden außerhalb des Haushalts vergeben und von der Kommission Back-to-back durch Anleihen am Finanzmarkt finanziert. 1990 hatte der Rat für die Anleihen eine Obergrenze von 4 Mrd. EUR festgesetzt. Beschlossen und ausgezahlt wurden davon Anleihen im Umfang von etwa 3,4 Mrd. EUR. 2002 hatte die Kommission vorgeschlagen, die Obergrenze von 4 Mrd. EUR auf 6 Mrd. EUR zu erhöhen, worüber jedoch auf Ebene des Rates noch keine Einigung erzielt wurde. Gewährte Transaktionen Im Mittelpunkt der Euratom-Tätigkeiten stand 2009 die Anleihe- und Darlehenstätigkeit im Rahmen der dritten (und letzten) Tranche in Höhe von 10,3 Mio. USD[14] gemäß der Darlehensvereinbarung für das K2R4[15] Projekt in der Ukraine. ANLEIHETÄTIGKEITEN DER EUROPÄISCHEN UNION Beschreibung Um die vom Rat beschlossene Darlehenstätigkeit zu finanzieren, kann die Kommission für die Europäische Union und Euratom Anleihen am Kapitalmarkt auflegen. Für jedes Instrument (BOP, MFA und Euratom-Darlehen) wird die Funktionsweise der Anleihe- und Darlehensmechanismen durch die jeweilige Rechtsgrundlage bestimmt. Durch die „Back-to-back-Kopplung“ zwischen einer Anleihe- und ihrer zugehörigen Darlehensoperation wird sichergestellt, dass der EU-Haushalt frei von jeglichen Zinssatz- oder Währungskursrisiken ist. Ausstehende Anleihen werden mit ausstehenden Darlehen verrechnet. Zahlungsbilanzhilfe (BOP) Mit der Emission von Anleihen bekräftigte die EU ihre Stellung als wichtiger Emittent auf dem Markt für Benchmark-Anleihen in Euro. Die Anleihen wurden vom Markt sehr positiv aufgenommen. Angesichts des hohen Investoreninteresses waren die Anleihe stets schnell überzeichnet. Alle wichtigen Investorenkategorien waren schließlich vertreten, einschließlich Zentralbanken, Investmentfonds, Investment-Abteilungen und Versicherungen. Die Anleihenpreise lagen dicht am besten Preis ihrer Bezugsgruppe, dem Sovereign Supranational Agency Sector (SSA), auf einer Ebene mit Emittenten wie Europäischer Investitionsbank (EIB), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) und "Société de financement de l'économie française" (SFEF). Die Sekundärmarktleistung war ebenfalls sehr zufriedenstellend und bestätigte die starke Position der EU als erstklassiger Emittent von Benchmark-Anleihen. Diese gute Position wurde durch die Emission der folgenden Benchmark-Anleihen im Juli 2010 weiter ausgebaut. Tabelle 3: EU-Anleihenemissionen im Jahr 2009[16] Staat | Beschreibung | Emissions-termin | Fälligkeits-tag | Volumen | Coupon | Lettland | EEC 3.25 2014 | 25/02/2009 | 3/04/2014 | 1.0 Mrd. | 3.125% | Ungarn | EEC 3.25 2014 | 26/03/2009 | 7/11/2014 | 2.0 Mrd. | 3.25% | Ungarn | EEC 3.625 2016 | 06/07/2009 | 6/04/2016 | 1.5 Mrd. | 3.625% | Lettland und Rumänien | EEC 3.125 2015 | 27/07/2009 | 27/01/2015 | 2.7 Mrd. | 3.125% | Makrofinanzhilfe 2009 wurde lediglich eine Anleiheoperation in Höhe von 25 Mio. EUR im Zusammenhang mit dem Darlehen an den Libanon im Rahmen der Makrofinanzhilfe getätigt. Euratom 2009 wurde ein Betrag von 10,335 Mio. USD (7,104 Mio. EUR) für Euratom auf Back-to-Back-Basis für die Finanzierng des K2R4-Projekts in der Ukraine bereit gestellt. Tabelle 4: Umfang der Anleihetätigkeiten nach Finanzinstrumenten von 2002 bis 2009[17] (in Mio. EUR) 2002 | 713 | 80 | 1 379 | 2 172 | 2003 | 431 | 105 | 1 372 | 1 908 | 2004 | 423 | 170 | 1 214 | 1 807 | 2005 | 440 | 385 | 1 080 | 1 905 | 2006 | 436 | 436 | 969 | 1 841 | 2007 | 400 | 474 | 786 | 1 260 | 2008 | 266 | 484 | 2 000 | 654 | 3 404 | 2009 | 214 | 481 | 9 200 | 584 | 10 479 | (1) Als Umrechnungskurse werden die Kurse am 31. Dezember jeden Jahres verwendet. (2) Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl ist seit 2002 in Liquidation. Die letzte vom EGKS emittierte Anleihe wird 2019 fällig. | EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK Darlehenstätigkeiten der EIB Die von der EIB aus eigenen Mitteln vergebenen Darlehen werden entweder in Form von Direktfinanzierungen von Einzelprojekten oder Globaldarlehen an Finanzinstitute gewährt, die dann die Mittel an kleinere Projekte vor Ort weiterleiten. Das Gesamtvolumen von gezeichneten EIB-Maßnahmen stieg 2009 um 37 % auf 79,3 Mrd. EUR. Davon entfielen 70,5 Mrd. EUR auf Mitgliedstaaten und 8,8 Mrd. EUR auf Partnerländer. Wenn EIB-Darlehen mit einer Garantie der EU, Zinszuschüssen oder sonstigen EU/EIB-Risikoteilungsbestimmungen einhergehen, wirkt sich die Darlehenstätigkeit auf den Gesamthaushalt der EU aus. Vor allem einige EIB-Darlehen außerhalb der EU profitieren von einer Garantie aus dem Gesamthaushaltsplan der EU. Die Kommission veröffentlichte am 21. April 2010 im Rahmen einer Zwischenüberprüfung des externen EIB-Mandats einen detaillierten Bericht über die externe Darlehenstätigkeit der EIB[18]. Gleichzeitig verfügt die EIB über Möglichkeiten der Risikoteilung, einschließlich des Rückgriffs auf den EU-Haushalt zur Unterstützung innereuropäischer Politiken (z. B. Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis für Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Darlehensgarantie für TEN-Verkehrsvorhaben)[19]. Anleihetätigkeiten der EIB Die globale Finanzkrise hat die Marktbedingungen verändert. Auch wenn die Märkte im zweiten Halbjahr 2009 wieder an Vertrauen gewannen, blieb ihre Verunsicherung im Laufe des Jahres hoch, was die Emissionstätigkeit, insbesondere im Hinblick auf große Volumen und längere Fälligkeiten zu einem riskanten Geschäft machte. Die nationalen Rettungspläne führten zu einem massiven Angebot sowohl staatlicher als von Regierungsseite garantierter Anleihen. Die Anleger konnten sich in zunehmenden Maße selektiv verhalten. Trotz des schwierigen Finanzierungsumfelds im Jahr 2009 stellte die EIB einen Betrag von 79,4 Mrd. EUR zu günstigen Bedingungen zur Verfügung, was ihrer starken Marktposition im Rahmen des Finanzierungsprogramms von 2009 entsprach. [1] Die Verordnung (EG) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 führte einen ähnlichen Mechanismus mit der vollen Unterstützung aus dem EU-Haushalt, den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), ein, um Mitgliedstaaten des Euroraums zu stützen. Am 1. Oktober 2010 war dieser Mechanismus noch nicht aktiviert. [2] Am 1. Oktober 2009 hatten folgenden Mitgliedstaaten den Euro noch nicht eingeführt: Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden und Vereinigtes Königreich. [3] Verordnung (EWG) Nr. 397/75 des Rates vom 17. Februar 1975, mit der ein neuer Mechanismus, das so genannte System der Gemeinschaftsanleihen, geschaffen wurde, um einige Mitgliedstaaten bei der Überwindung unhaltbarer Leistungsbilanzungleichgewichte in der Folge der ersten Ölkrise zu unterstützen. [4] Nach der Euro-Einführung kamen nur noch Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums weiterhin für die Zahlungsbilanzhilfe in Frage. [5] Verordnung (EG) Nr. 1360/2008 des Rates vom 2 Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 zur Einführung einer Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten. [6] Verordnung (EG) Nr. 431/2009 des Rates vom 18. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 zur Einführung einer Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten. [7] Am 9. 12. 2008 wurde eine erste Tranche in Höhe von 2 000 Mio. EUR an Ungarn gezahlt. [8] Artikel 122 Absatz 2 AEUV sieht die Möglichkeit des finanziellen Beistands für Mitgliedstaaten vor, die aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse, die sich ihrer Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen sind. [9] Noch nicht veröffentlicht für 2009. Für 2008 siehe KOM/2009/514, SEK/2009/1279. [10] Vgl. Verordnung (EG, Euratom) des Rates Nr. 480/2009. [11] ABl. L 269 vom 10.10.2008, S. 8. [12] Zusätzlich zum Beschluss 2009/890/EG des Rates beschloss dieser die Gewährung einer Makrofinanzhilfe für Georgien in Höhe von 46 Mio. Euro in Form von Zuschüssen. [13] Die erste Tranche von 15,3 Mio. EUR an Darlehen wurde 2009 an Georgien ausgezahlt. [14] Die letzte Tranche wurde im Oktober 2009 ausbezahlt. [15] Am 29. September 2004 hatte die Kommission ein Darlehen mit einem EUR-Gesamtumfang von 83 Mio. USD für die sicherheitstechnische Aufrüstung der Kernkraftwerkseinheiten von Khmelnitsky Einheit 2 und Rovno Einheit 4 (K2R4) in der Ukraine genehmigt. [16] http://ec.europa.eu/economy_finance/financial_operations/market/borrowing/benchmark_issues_2011-14_en.htm http://ec.europa.eu/economy_finance/financial_operations/market/borrowing/benchmark_issues_2015-16_en.htm [17] Weitere Information zu den EU-Anleihen siehe: http://ec.europa.eu/economy_finance/financial_operation_instruments/market_operations59_en.htm. [18] KOM (2010) 173 [19] Die Kommission berichtete dem Rat und dem Parlament über die Umsetzung neuer Finanzinstrumente im Jahr 2009, die im Rahmen eines Haushaltsjahres gemäß Ziffer 49 der Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Kommission, Parlament und Rat aus dem EU-Haushalt finanziert werden.