52010DC0674




[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 17.11.2010

KOM(2010) 674 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Europäische Hotline für vermisste Kinder – 116 000

INHALTSVERZEICHNIS

Einleitung 3

1. Welche Probleme stellen sich bei der Einrichtung der Hotline 116 000? 4

1.1. Wie wird die Hotline 116 000 eingerichtet? 4

1.2. Welche Probleme sind bisher aufgetreten? 4

1.2.1. Unzureichende Informationen 5

1.2.2. Kosten für den Betrieb der Hotline 5

1.2.3. Kosten für die Inanspruchnahme der Hotline 6

2. Bewährte Praktiken 7

2.1.1. Unzureichende Informationen 7

2.1.2. Zuteilungsverfahren 7

2.1.3. Betriebskosten 7

2.1.4. Telekommunikationskosten 7

3. Gemeinsame Mindeststandards zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Dienstes 8

Schlussfolgerungen 9

EINLEITUNG

Tagtäglich passiert es in der EU, dass Kinder nicht nach Hause kommen. An wen können sich die Eltern in diesem Fall um Hilfe wenden? In dem Maße, wie immer mehr EU-Bürger in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben, arbeiten oder dort Urlaub machen, ist es wichtig, dass für den Zugang zu wesentlichen Diensten keine „Ortskenntnisse“ erforderlich sind. In mehreren Mitgliedstaaten gibt es bereits Telefon-Hotlines, um Kinder als vermisst melden zu können, doch die Rufnummern sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich.

Am 15. Februar 2007 erließ die Kommission eine Entscheidung[1], mit der die Mitgliedstaaten verpflichtet wurden, den sechsstelligen Rufnummernbereich, der mit den Ziffern „116“ beginnt, für Dienste von sozialem Wert in Europa zu reservieren. Die Rufnummer 116 000 war die erste Telefonnummer, die in allen Mitgliedstaaten als Hotline für vermisste Kinder reserviert wurde. Es war eine der ersten praktischen Maßnahmen, die auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie[2] veranlasst wurden. Die Kombination „gleiche Nummer – gleicher Dienst“ soll gewährleisten, dass ein bestimmter Dienst überall in der Europäischen Union stets mit derselben Rufnummer in Verbindung gebracht wird. Eine einheitliche Rufnummer hilft Kindern und Eltern in Not, wenn sie sich außerhalb ihres Herkunftsmitgliedstaats befinden, beispielsweise wenn ein Kind während des Familienurlaubs auf einmal nicht mehr auffindbar ist.

Im Juni 2008 bat die Kommission die Mitgliedstaaten[3] um ausführliche Angaben zur Einrichtung der Hotline 116 000. Die Umfrageergebnisse ließen erkennen, dass die Mitgliedstaaten wenig unternommen hatten, um die Existenz dieser Nummer bekannt zu machen. Dies hat zu Verzögerungen bei der Einführung der Hotline für vermisste Kinder in der EU geführt. Die Reform des „Telekommunikationspakets“ vom November 2009 brachte für die Mitgliedstaaten eine neue Verpflichtung[4]: Sie müssen alles daran setzen, um die Inbetriebnahme der Hotline zu gewährleisten. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht endet am 25. Mai 2011. Ziel der Kommission ist es, dafür zu sorgen, dass die Hotline 116 000 überall in der EU voll einsatzbereit ist.

Mehr als drei Jahre nach Erlass der Kommissionsentscheidung 2007/116/EG ist die Situation alles andere als zufrieden stellend. Die Rufnummer 116 000 ist bislang nur in 13 Mitgliedstaaten freigeschaltet: Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Ungarn und Vereinigtes Königreich[5].

Mit dieser Mitteilung verfolgt die Kommission zwei Ziele. Zum einen wiederholt sie ihren Appell an die Mitgliedstaaten, die Einführung der Hotline für vermisste Kinder mit Vorrang zu betreiben. Zum anderen will sie sicherstellen, dass der Dienst überall in der Union in derselben hohen Qualität angeboten wird.

Hierzu beabsichtigt die Kommission, den Mitgliedstaaten, die die Hotline noch nicht eingerichtet haben, durch Information über die bisher aufgetretenen Probleme und Erleichterung des Austauschs bewährter Praktiken Hilfestellung zu leisten.

Die Mitteilung ist in drei Abschnitte gegliedert: Im ersten Abschnitt wird auf die Schwierigkeiten eingegangen, die der Einrichtung der Hotline in den Mitgliedstaaten entgegenstehen, die diesen Dienst noch nicht anbieten. Im zweiten Abschnitt werden bewährte Praktiken und Lösungen vorgestellt, um diesen Mitgliedstaaten bei der Überwindung ihrer Schwierigkeiten zu helfen. Im dritten Abschnitt werden gemeinsame Mindeststandards vorgeschlagen, die eine hohe Qualität dieser Hotline gewährleisten.

WELCHE PROBLEME STELLEN SICH BEI DER EINRICHTUNG DER HOTLINE 116 000?

Wie wird die Hotline 116 000 eingerichtet?

Die Mitgliedstaaten sind nach der Kommissionsentscheidung 2007/116/EG verpflichtet, die Rufnummer 116 000 für eine Hotline für vermisste Kinder zu reservieren . Sind die notwendigen Vorbereitungen erfolgt, müssen die Mitgliedstaaten bekannt geben, dass die Rufnummer zugeteilt und die Nutzung dieser Rufnummer beantragt werden kann. Die Mitgliedstaaten mussten diesen Anforderungen bis 31. August 2007 nachkommen. Dies ist in allen Mitgliedstaaten geschehen.

Danach muss die Rufnummer einer Organisation (z. B. einer NRO oder einem Telekommunikationsbetreiber) zugeteilt werden. Diesen Schritt haben bislang erst 14 Mitgliedstaaten[6] vollzogen.

Nach Zuteilung der Nummer sind die Mitgliedstaaten gehalten, jede Anstrengung zu unternehmen, um dafür zu sorgen, dass die Hotline voll einsatzbereit ist.

Welche Probleme sind bisher aufgetreten?

Über den Kommunikationsausschuss, der mit Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste eingerichtet wurde, können die Mitgliedstaaten der Kommission berichten, wie die Einrichtung der Hotline bei ihnen vonstatten geht.

Am 29. Juni 2010 übersandte die Kommission den Mitgliedstaaten sowie über 30 Organisationen, die im Nummernbereich 116 Dienste von sozialem Wert anbieten, einen Fragebogen[7]. Damit sollten Informationen eingeholt werden zu i) den Kosten (sowohl zu den Gesamtkosten als auch zu den Telekommunikationskosten), ii) der Finanzierung des Dienstes, iii) der Anzahl der entgegengenommenen Anrufe, iv) den technischen Aspekten und v) zu anderen relevanten Aspekten.

Den Antworten zufolge gibt es zwei wesentliche Faktoren, die die Einrichtung der Hotline für vermisste Kinder verzögern: unzureichende Informationen und Kosten.

Unzureichende Informationen

Von mehreren Diensteanbietern wird bemängelt, dass nicht ausreichend über die für eine Hotline für vermisste Kinder reservierte Rufnummer 116 000 informiert wird, was das Zuteilungsverfahren behindert oder verlangsamt. Diese Feststellung wird in einer unlängst von Missing Children Europe[8] durchgeführten Studie, die aus dem Programm Daphne III kofinanziert wurde, bestätigt. Auch die ersten Ergebnisse einer Folgenabschätzung zu EU-Vorschriften, die sich auf die Rechte von Kindern auswirken („Evaluation of the Impact of the EU Instruments Affecting Children’s Rights“[9]), weisen in diese Richtung.

Den Antworten auf den Fragebogen zufolge war nicht allen potenziellen Diensteanbietern bekannt, dass die Rufnummer zuteilungsbereit ist, so dass weniger Anträge auf Zuteilung gestellt wurden. Auch waren die Anbieter nicht ausreichend darüber informiert, bei welcher Behörde sie die Zuteilung beantragen mussten und welche Formalitäten zu beachten waren. Hinzu kam eine unzureichende Koordinierung zwischen den mitgliedstaatlichen Behörden und den nationalen Regulierungsbehörden.

Als Problem wurde auch die Unkenntnis der breiten Öffentlichkeit über die Existenz der Hotline für vermisste Kinder genannt.

Kosten für den Betrieb der Hotline

Als größtes Problem nannten die Diensteanbieter die Kosten für den Betrieb der Hotline. Die Finanzierung ist ihren Angaben zufolge einer der Faktoren, die die Einrichtung und den Betrieb der Hotline erschweren.

In der Kommissionsentscheidung wird der unter der Rufnummer 116 000 angebotene Dienst wie folgt beschrieben: Der Dienst: a) nimmt Meldungen über vermisste Kinder entgegen und leitet sie an die Polizei weiter; b) berät und unterstützt die für vermisste Kinder verantwortlichen Personen; c) unterstützt die Untersuchung. An das Recht zur Nutzung der Rufnummer 116 000 ist zudem die besondere Bedingung geknüpft, dass der Dienst landesweit an allen Wochentagen rund um die Uhr zur Verfügung stehen muss. In den Antworten zum Fragebogen wird darauf hingewiesen, dass diese Bedingung geschultes Personal und besondere Kenntnisse impliziert, was nicht ohne Weiteres unentgeltlich mit freiwilligen Helfern geleistet werden kann. Auch sollte der Dienst nicht nur in der Sprache des betreffenden Mitgliedstaats zur Verfügung stehen (EU-Bürger, die in einen anderen Mitgliedstaat reisen, sprechen oft nicht die Landessprache). Auch für die Sprachausbildung des Personals können erhebliche Kosten anfallen.

Die Diensteanbieter sind nicht immer in der Lage, die Kosten für die personelle Besetzung der Hotlines und andere Verwaltungskosten aufzubringen. Mitunter müssen die Anbieter unter Umständen auch für die Telekommunikationskosten aufkommen (diese werden mit etwa 5 % der Gesamtkosten veranschlagt[10]).

Hauptfinanzierungsquellen sind öffentliche und private Mittel sowie von Unternehmen im Rahmen ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung (Corporate Social Responsibility) bereitgestellte Mittel. Die Finanzierungsmodalitäten sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich.

Kosten für die Inanspruchnahme der Hotline

Die meisten Diensteanbieter gaben an, dass die Rufnummer 116 000 möglicherweise nicht in jedem Fall für die Nutzer von Mobilfunk-Roamingdiensten und für Anrufer aus dem Ausland erreichbar ist (Auslandsgespräche). Dies widerspräche Sinn und Zweck der Rufnummer 116 000, da Eltern und Kinder auf Reisen beispielsweise nicht in der Lage wären, die Hotline von ihren Mobiltelefonen aus zu erreichen.

Helpline-Organisationen oder Sponsoren unter den Telekommunikationsbetreibern sind unter Umständen nicht willens (oder in der Lage), die Kosten für diese Anrufe zu übernehmen. Da die Rufnummer 116 000 gebührenfrei sein muss, werden die Kosten in der Regel von dem Diensteanbieter getragen, der die Anrufe entgegennimmt. Für karitative Einrichtungen kann sich dies als schwierig erweisen, da die Roaminggebühren ihr Budget beträchtlich belasten können.

Für gebührenfreie Rufnummern gelten in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Regelungen. Die Gebührenfreiheit ist keine Garantie dafür, dass die Nummer für alle Arten von Anrufern tatsächlich gebührenfrei ist. In der Kommissionsentscheidung werden die Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die Inanspruchnahme der Hotline für vermisste Kinder gebührenfrei ist. Dies steht im Widerspruch zu den EU-Vorschriften für die Notrufnummer 112, wonach die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass die Endnutzer die Rettungsdienste in jeder Situation gebührenfrei anrufen können.

Ein weiteres Problem, auf das im Zusammenhang mit Mobilfunknutzern hingewiesen wurde, die durch oder in einen anderen Mitgliedstaat reisen, sind fehlende Vereinbarungen über die Übernahme der Roamingkosten.

BEWÄHRTE PRAKTIKEN

Beispiele dafür, wie sich die größten Probleme in diesem Bereich am besten lösen lassen, sind den Arbeiten des Kommunikationsausschusses, der Fragebogenerhebung und den Ergebnissen der von Missing Children Europe durchgeführten Studie Daphne III zu entnehmen.

Unzureichende Informationen

Am 25. Mai 2009 startete die Organisation Missing Children Europe mit Unterstützung des Programms Daphne III eine groß angelegte Aufklärungskampagne über die Hotline für vermisste Kinder und verteilte in 10 Mitgliedstaaten Poster, Flugblätter und Armbänder.

Auch Frankreich organisierte 2009 eine Informationskampagne, bei der über 50 000 Poster verteilt wurden. Polizei und Gendarmerie waren an den Aktionen beteiligt.

Zuteilungsverfahren

Die ungarischen Behörden veranstalteten eine Konferenz mit den ungarischen Telekommunikationsbetreibern, auf der die Aufnahme der einheitlichen Rufnummer 116 000 in den ungarischen Nummerierungsplan erläutert wurde. Im Vereinigten Königreich bat die britische Regulierungsbehörde die Regierung um Unterstützung bei der Zuteilung der Hotline.

In manchen Ländern arbeiten die nationalen Regulierungsbehörden mit dem Innenministerium zusammen, um sicherzustellen, dass der beste Anbieter für die Hotline ausgewählt wird; dabei wird ein Raster mit bestimmten Kriterien herangezogen ( Frankreich ).

Betriebskosten

In Ungarn werden die Betriebskosten der Hotline im Rahmen des nationalen Programms zum Schutz der Kinderrechte zum Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert.

In Portugal ist es dem Betreiber gelungen, die Finanzierung des Dienstes vollständig mit öffentlichen Mitteln zu bestreiten.

In Belgien erhält der Betreiber, der auf der Basis einer öffentlich-privaten Partnerschaft arbeitet, von der Staatlichen Lotterie einen Zuschuss, der jedes Jahr neu zugeteilt wird.

Dem griechischen Diensteanbieter entstehen keinerlei Kosten, da diese vom Telekommunikationsbetreiber im Rahmen seines sozialen Engagements übernommen werden.

Einige Mitgliedstaaten (u. a. Belgien und Frankreich ) haben die Hotline in eine Notrufnummer umgewandelt, d. h. sie haben ihre frühere Notrufnummer auf die Hotline umgestellt. Als Notrufnummer wird der Dienst, der auf der Grundlage einer öffentlich-privaten Partnerschaft bereitgestellt wird, vom Staat finanziert.

Telekommunikationskosten

Die Telekommunikationsbetreiber in Portugal und Rumänien haben zugesagt, dass sie die Telefonkosten übernehmen. In Polen haben sich alle Mobilfunkbetreiber darauf verständigt, die Telefonkosten nicht dem Diensteanbieter in Rechnung zu stellen. Der Dienst ist infolgedessen sowohl für den Anrufer als auch für den Diensteanbieter gebührenfrei.

In Ungarn hat sich der Diensteanbieter bereit erklärt, einen „Marktpreis“ auszuhandeln, der definiert ist als der einem Geschäftskunden mittlerer Größe in Rechnung gestellte Mindestpreis.

GEMEINSAME MINDESTSTANDARDS ZUR GEWÄHRLEISTUNG EINES QUALITATIV HOCHWERTIGEN DIENSTES

Ist die Hotline erst einmal in jedem Mitgliedstaat in Betrieb, kommt es darauf an, dass überall in der Europäischen Union ein qualitativ hochwertiger Dienst angeboten wird, damit Eltern und Kinder – egal, wo sie sich aufhalten – auf dieselbe Unterstützung vertrauen können. Zwar wird in der Kommissionsentscheidung darauf hingewiesen, dass EU-Bürgern, die in Europa auf Reisen sind, überall dieselben Dienstleistungen zur Verfügung stehen müssen, doch hat sich gezeigt, dass die bestehenden Hotlines den Anrufern, die ein Kind als vermisst melden, unterschiedliche Leistungen anbieten.

Über die Anforderungen in der Kommissionsentscheidung (landesweite Erreichbarkeit des Dienstes rund um die Uhr an allen Wochentagen) und in anderen einschlägigen Rechtsvorschriften (z. B. Datenschutzvorschriften) hinaus kommen eine Reihe von Mindeststandards in Betracht, die eine hohe Qualität dieses Hotline-Dienstes gewährleisten, sowie bewährte Praktiken, die sich aus den Erfahrungen in mehreren Mitgliedstaaten herauskristallisiert haben:

- Der Dienst muss in der Sprache des Mitgliedstaats und zumindest in Englisch zur Verfügung stehen.

In Rumänien beispielsweise ist der Dienst außer in Englisch auch in Französisch und Spanisch verfügbar. In Griechenland ist außer in der Landessprache auch eine Verständigung auf Englisch möglich.

- Die Mitarbeiter des Diensteanbieters müssen entsprechend geschult sein. Dies schließt auch den altersgerechten Umgang mit Kindern unter Berücksichtigung ihrer Reife ein.

In Rumänien, Ungarn und Spanien werden für die Mitarbeiter der Hotline, bei denen es sich in der Regel um Sozialarbeiter und Psychologen handelt, gezielte Schulungen veranstaltet. Hotline-Mitarbeiter erhalten eine Schulung in Verfahrensfragen und im Umgang mit Anrufern, um adäquat auf Emotionen wie Ärger und Panik reagieren zu können.

- Grenzübergreifende Fälle müssen an die zuständigen Behörden weiterverwiesen werden.

- Gegebenenfalls müssen nach Erledigung des Falls weitere Leistungen angeboten werden.

Der belgische Diensteanbieter gibt im Einzelfall informell per Telefon weiterführende Auskünfte und verweist das Kind und/oder die Familie an andere Dienste oder Organisationen, die weitere Unterstützung leisten können.

- Der Diensteanbieter muss mit den nationalen Strafverfolgungsbehörden und/oder Justizbehörden eine Kooperationsvereinbarung schließen.

Beispiele für Vereinbarungen zwischen Diensteanbietern und nationalen Strafverfolgungs- und/oder Justizbehörden gibt es in Rumänien, Spanien, Frankreich, Portugal und Belgien .

Schlussfolgerungen

Das neue Telekommunikationspaket berechtigt die Kommission zum Erlass technischer Durchführungsmaßnahmen, um die wirksame Umsetzung der Bestimmungen, die den mit „116“ beginnenden Nummernbereich und insbesondere die Hotline 116 000 für vermisste Kinder betreffen, sicherzustellen. Die Organisation dieser Dienste, für die weiterhin ausschließlich die Mitgliedstaaten zuständig sind, bleibt hiervon unberührt.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin im Hinblick auf eine rasche Einführung und vollständige Inbetriebnahme der Hotlines für vermisste Kinder unterstützen. Sie wird hierzu mithilfe des Kommunikationsausschusses die Lage weiterhin beobachten und bewerten.

Bis zur Inbetriebnahme der Hotline in allen Mitgliedstaaten wird die Kommission jährlich Treffen mit hochrangigen Vertretern organisieren. Diese Treffen sollen der Sensibilisierung, dem Austausch bewährter Praktiken und praktischer Hilfsmittel dienen, um sicherzustellen, dass die Hotline für vermisste Kinder in allen Mitgliedstaaten in Betrieb genommen wird und einen qualitativ hochwertigen Dienst anbietet. Diese Treffen werden jedes Jahr um den 25. Mai herum abgehalten, um auf den Internationalen Tag der vermissten Kinder aufmerksam zu machen und Solidarität mit den vermissten Kindern und ihren Familien zu bekunden.

Die Kommission hat sich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Hotline für vermisste Kinder überall in der EU in vollem Umfang genutzt werden kann; sie wird die Fortschritte in den Mitgliedstaaten auch weiterhin genau verfolgen. Sind innerhalb eines vertretbaren Zeitraums keine weiteren Fortschritte festzustellen, wird die Kommission die Vorlage eines Legislativvorschlags erwägen, um sicherzustellen, dass für jedes Kind und für jeden Vater und jede Mutter Hilfe wirklich nur einen Anruf entfernt ist und das, wo immer sie gerade in der EU sein mögen.

ANHANG

Stand der Einführung der Rufnummer 116 000 |

Mitgliedstaat | 116 000 | 116 000 |

Zugeteilt | In Betrieb |

Österreich |

Belgien | X | X |

Bulgarien |

Zypern |

Tschechische Republik |

Dänemark | X | X |

Estland |

Finnland |

Frankreich | X | X |

Deutschland |

Griechenland | X | X |

Ungarn | X | X |

Irland |

Italien | X | X |

Lettland |

Litauen |

Luxemburg |

Malta | X |

Niederlande | X | X |

Polen | X | X |

Portugal | X | X |

Rumänien | X | X |

Slowakei | X | X |

Slowenien |

Spanien | X | X |

Schweden |

Vereinigtes Königreich | X | X[11] |

[1] Entscheidung 2007/116/EG der Kommission vom 15. Februar 2007 über die Reservierung der mit „116“ beginnenden nationalen Nummernbereiche für einheitliche Rufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert, ABl. L 49 vom 17.2.2007, S. 30-33; zuletzt geändert durch die Entscheidung 2009/884/EG der Kommission. Weitere Informationen unter: http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/current/pan_european/index_en.htm

[2] Mitteilung der Kommission KOM(2006) 367 endgültig vom 4. Juli 2006 im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie; abrufbar unter:http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2006:0367:FIN:DE:PDF.

[3] Der Kommunikationsausschuss wurde mit der Richtlinie 2002/21/EG eingesetzt. Über diesen Ausschuss berichten die Mitgliedstaaten der Kommission über die Einrichtung der Rufnummer: COCOMM 08-06 und COCOMM 08-18:http://circa.europa.eu/Public/irc/infso/cocom1/library?l=/public_documents_2008.

[4] Nach Artikel 27a der Universaldienst-Richtlinie (Richtlinie 2009/136/EG zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG) fördern die Mitgliedstaaten die besonderen Rufnummern in dem mit „116“ beginnenden Nummernbereich. Sie fördern in ihrem Hoheitsgebiet die Bereitstellung von Diensten, für die diese Nummern reserviert sind. Sie stellen sicher, dass Endnutzer mit Behinderungen auf diese Dienste zugreifen können und dass die Bürger angemessen über die Existenz und Nutzung der angebotenen Dienste informiert werden. Neben den für die Gesamtheit der mit „116“ beginnenden Nummernbereiche geltenden Maßnahmen unternehmen die Mitgliedstaaten jede Anstrengung, um den Bürgern den Zugang zu einer Hotline für vermisste Kinder zu gewährleisten. Diese Hotline ist unter der Rufnummer 116 000 erreichbar. ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 11.

[5] Die Hotline ist im Vereinigten Königreich noch nicht überall in Betrieb.

[6] Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Ungarn und Vereinigtes Königreich.

[7] Kommunikationsausschuss COCOMM10-30, 14. Oktober 2010. Der Bericht kann über folgende Internet-Adresse abgerufen werden: http://circa.europa.eu/Public/irc/infso/cocom1/library?l=/public_documents_2010.

[8] Missing Children Europe ist eine europäische Vereinigung, die sich für vermisste und sexuell ausgebeutete Kinder einsetzt. Sie vertritt als Dachorganisation 24 Nichtregierungsorganisationen, die in 16 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in der Schweiz aktiv sind.

[9] Das litauische Public Policy and Management Institute führt im Auftrag der Kommission eine Folgenabschätzung zu den EU-Instrumenten im Bereich der Kinderrechte durch, um den Umfang, in dem Kinderrechte in der EU geschützt und gefördert werden, zu bewerten („Evaluation of the Impact of the EU Instruments Affecting Children’s Rights with a View to Assessing the Level of Protection and Promotion of Children’s Rights in the EU“). Der Abschlussbericht wird veröffentlicht unter:http://ec.europa.eu/justice/policies/children/policies_children_intro_en.htm.

[10] Quelle: Kommunikationsausschuss COCOMM10-30, 14. Oktober 2010.

[11] Teilweise in Betrieb.