52010DC0535

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1161/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 über die Erstellung von vierteljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten /* KOM/2010/0535 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 30.9.2010

KOM(2010) 535 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1161/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 über die Erstellung von vierteljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten

BERICHT DER KOMMISSIONAN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1161/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 über die Erstellung von vierteljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten

INHALTSVERZEICHNIS

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1161/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 über die Erstellung von vierteljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten 1

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1161/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 über die Erstellung von vierteljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten 2

1. Einleitung 3

2. Einhaltung der Berichterstattungspflicht 3

2.1 Berichterstattungspflicht 3

2.2 Einhaltung der Berichterstattungspflicht 4

2.3 Konsistenz zusammenhängender Datensätze 5

3. Qualität der erstellten Statistiken 5

3.1 Relevanz 6

3.2 Genauigkeit 7

3.3 Aktualität und Pünktlichkeit 8

3.4 Zugänglichkeit und Klarheit 10

3.5 Kohärenz und Vergleichbarkeit 10

4. Nutzen und mögliche Verbesserungen 13

4.1. Kosten-Nutzen-Verhältnis 13

4.2. Mögliche Verbesserungen 15

Aktualität 15

Zuverlässigkeit 15

Erfassungstiefe 15

1. Einleitung

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1161/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates (nachstehend „Verordnung über die vierteljährlichen Sektorkonten“) wurde ein rechtlicher Rahmen für die Erstellung von vierteljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten („vierteljährliche Sektorkonten“) geschaffen.

Die Erstellung von vierteljährlichen Sektorkonten für den Euro-Raum war einer der Schwerpunkte des Aktionsplans zum Statistikbedarf der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), den der Ecofin-Rat im September 2000 verabschiedet hat. Die vierteljährlichen Sektorkonten des Euro-Raums wurden für dringend erforderlich erachtet und sollten innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf des betreffenden Quartals zur Verfügung stehen.

Wie im dritten Erwägungsgrund der Verordnung über die vierteljährlichen Sektorkonten angeführt, werden für die Konjunkturanalyse in der Europäischen Union und die Durchführung der Geldpolitik im Rahmen der WWU makroökonomische Statistiken über das wirtschaftliche Verhalten der einzelnen institutionellen Sektoren und über die Beziehungen zwischen ihnen benötigt, die sich den Daten, die auf der Ebene der Volkswirtschaft insgesamt erstellt werden, nicht entnehmen lassen.

Dieser Bericht behandelt die Durchführung der Verordnung über die vierteljährlichen Sektorkonten, wie in Artikel 9 der Verordnung vorgeschrieben:

„Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung einen Bericht über ihre Durchführung vor. Der Bericht enthält insbesondere:

a) Informationen über die Qualität der erstellten Statistiken;

b) eine Beurteilung des Nutzens, den die erstellten Statistiken für die Gemeinschaft, die Mitgliedstaaten sowie die Lieferanten und Nutzer der statistischen Informationen im Verhältnis zu den Kosten erbringen;

c) eine Bestimmung der Bereiche, in denen in Anbetracht der erzielten Ergebnisse Verbesserungen möglich sind, und der Änderungen, die für notwendig erachtet werden.“

Der Bericht befasst sich mit diesen Fragen und ist wie folgt aufgebaut: Abschnitt 2 – Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen durch die Mitgliedstaaten; Abschnitt 3 – Qualität der auf nationaler und europäischer Ebene erstellten Statistiken; Abschnitt 4 – derzeitiges Kosten-Nutzen-Verhältnis der Datenerfassung und Erstellung der Statistiken sowie Pläne für weitere Verbesserungen.

2. Einhaltung der Berichterstattungspflicht

2.1 Berichterstattungspflicht

In der Verordnung über die vierteljährlichen Sektorkonten ist die Übermittlung eines begrenzten Satzes von Transaktionen vorgesehen, mit denen allerdings die vollständige Abfolge der nichtfinanziellen Konten abgedeckt sein soll. Länder, deren BIP über 1 % des gesamteuropäischen BIP liegt, haben ihre Berichte wie folgt zu untergliedern: Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (S11) / Finanzielle Kapitalgesellschaften (S12) / Staat (S13) / Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck (S1M) / Übrige Welt (S2). Die Berichterstattungspflicht der anderen Länder, die diesen Schwellenwert nicht überschreiten, ist auf die Sektoren Staat und Übrige Welt begrenzt.

Die Daten für die vierteljährlichen Sektorkonten mussten bis August 2008 spätestens 95 Tage nach Ablauf des Bezugsquartals, in der Folge spätestens 90 Tage danach übermittelt werden. Rückwirkend sollten die Daten ab dem ersten Quartal 1999 geliefert werden.

Bei Annahme der Verordnung über die vierteljährlichen Sektorkonten und anlässlich der späteren EU-Erweiterungen wurden einigen Mitgliedstaaten vorübergehende Ausnahmeregelungen gewährt, die inzwischen allesamt ausgelaufen sind, so dass die Verordnung für alle EU-Mitgliedstaaten und darüber hinaus im Rahmen des EWR-Abkommens für Norwegen und Island gilt.

2.2 Einhaltung der Berichterstattungspflicht

Länder mit uneingeschränkter Berichterstattungspflicht

Um festzustellen, ob ein Land die Daten für die vierteljährlichen Sektorkonten vollständig zu übermitteln hat, ermittelt die Kommission den prozentualen Anteil, den sein BIP am gesamteuropäischen BIP hat, anhand des arithmetischen Mittels der jährlichen Daten für die letzten drei Jahre (vgl. Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung über die vierteljährlichen Sektorkonten).

Im Dezember 2009 galt für die folgenden 17 Länder uneingeschränkte Berichterstattungspflicht: Belgien (BE), die Tschechische Republik (CZ), Dänemark (DK), Deutschland (DE), Irland (IE), Griechenland (EL), Spanien (ES), Frankreich (FR), Italien (IT), die Niederlande (NL), Österreich (AT), Polen (PL), Portugal (PT), Finnland (FI), Schweden (SE), das Vereinigte Königreich (UK) und Norwegen (NO).

Bei der letzten Übermittlung für 2009 (Daten bis einschließlich 2009Q3) hielten die Mitgliedstaaten die Frist von t+90 Tagen (29. Dezember) im Großen und Ganzen ein.

Die meisten Länder haben die Datensätze vollständig geliefert; NO, SE und PL allerdings lediglich teilweise, NO nur für den Sektor der privaten Haushalte. Bei den letzten Datenübermittlungen ist jedoch eine Verbesserung zu verzeichnen, und NO hat angekündigt, bis September 2010 Daten für die vierteljährlichen Konten für sämtliche Sektoren zu liefern.

Die rückwirkend zu liefernden Daten sind aus EL und ES im Jahr 1999 sowie aus IE in den Jahren 1999-2001 nicht eingelangt. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Erstellung der jährlichen Sektorkonten, die zusammen mit den vierteljährlichen Konten bis September 2010 an Eurostat übermittelt werden sollten, noch nicht abgeschlossen ist.

Länder mit eingeschränkter Berichterstattungspflicht

Im Dezember 2009 galt für die folgenden 12 Länder eingeschränkte Berichterstattungspflicht: Bulgarien (BG), Estland (EE), Zypern (CY), Lettland (LV), Litauen (LT), Luxemburg (LU), Ungarn (HU), Malta (MT), Rumänien (RO), Slowenien (SI), Slowakei (SK) und Island (IC).

Von den Ländern mit eingeschränkter Berichterstattungspflicht hat nur LU überhaupt keine Daten geliefert, jedoch zugesagt, diese bis Dezember 2010 zu übermitteln. RO hat die vierteljährlichen Sektorkonten auf freiwilliger Basis vollständig übermittelt und bereitet sich auf diese Weise darauf vor, die 1 %-Schwelle zu überschreiten und uneingeschränkt berichten zu müssen.

Die Übermittlungsfristen wurden im Großen und Ganzen eingehalten, wobei einige Länder für eine begrenzte Anzahl von Transaktionen keine Daten lieferten.

2.3 Konsistenz zusammenhängender Datensätze

In der Verordnung über die vierteljährlichen Sektorkonten wird Konsistenz zwischen verschiedenen Bereichen der makroökonomischen Statistik gefordert. Der vierte Erwägungsgrund der Verordnung über die vierteljährlichen Sektorkonten lautet: „Die Erstellung dieser Konten ist Teil des übergeordneten Ziels der Schaffung eines Systems von jährlichen und vierteljährlichen Gesamtrechnungen für die Europäische Union und den Euro-Raum. Dieses System umfasst die makroökonomischen Hauptaggregate sowie die finanziellen und nichtfinanziellen Sektorkonten. Ziel ist es zu erreichen, dass alle diese Rechnungen miteinander und, was die Konten der übrigen Welt betrifft, die Daten der Zahlungsbilanz mit den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vergleichbar sind.“

Außerdem müssen die von den Mitgliedstaaten für die Zwecke dieser Verordnung übermittelten Daten gemäß Artikel 5 der Verordnung über die vierteljährlichen Sektorkonten mit den vierteljährlichen nichtfinanziellen Konten des Staates, den vierteljährlichen Hauptaggregaten der Volkswirtschaft und den entsprechenden jährlichen Daten, die der Kommission aufgrund des Datenübermittlungsprogramms der ESVG-Verordnung[1] übermittelt werden, vergleichbar sein.

Im Allgemeinen gibt es – abgesehen von der Konsistenz mit den Zahlungsbilanzdaten, bei der beträchtliche Abweichungen auftreten können (Näheres unter Abschnitt 3.5) – nur geringfügige Unstimmigkeiten. In einigen wenigen Fällen waren die vierteljährlichen Hauptaggregate (vierteljährliche volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen) und die jährlichen Sektorkonten nicht miteinander vereinbar; wobei es hier jedoch bei den letzten Übermittlungen nur noch kleinere Unterschiede gab. Durch die Überarbeitung des ESVG-Übermittlungsprogramms, mit der die Veröffentlichungs- und Überarbeitungszeitpläne für die Tabellen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und möglicherweise auch die Zahlungsbilanzdaten angeglichen werden sollten, sind weitere Verbesserungen zu erwarten.

3. Qualität der erstellten Statistiken

Die Qualität der erstellten Statistiken lässt sich zunächst beurteilen, indem die Quellen und Methoden dokumentiert werden, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten und EU-Institutionen die nationalen und europäischen Konten erstellen. Diese Aufstellung wurde im März 2010 fertiggestellt und den an den Arbeiten Beteiligten übermittelt, um einen Austausch über die Verfahrensweisen zu ermöglichen und die Anwendung von vorbildlichen Verfahren zu fördern. Sie sollte spätestens Ende 2010 auf der Website von Eurostat veröffentlicht werden (http://ec.europa.eu/eurostat/sectoraccounts).

Die Qualität der Statistiken wurde auf der Grundlage folgender Kriterien beurteilt, die in der Verordnung Nr. 223/2009 vom 11. März 2009 über europäische Statistiken[2] festgelegt sind: Relevanz, Genauigkeit, Aktualität, Pünktlichkeit der Übermittlung, Zugänglichkeit, Klarheit, Kohärenz und Vergleichbarkeit.

3.1 Relevanz

Relevanz ist ein Aspekt der Qualität, der darüber Aufschluss gibt, in welchem Ausmaß ein statistisches Produkt den Bedürfnissen der Nutzer gerecht wird. Dafür müssen die Nutzer identifiziert werden und ihr Bedarf und ihre Erwartungen bekannt sein. Im dritten Erwägungsgrund der Verordnung über die vierteljährlichen Sektorkonten werden die Hauptziele der Erstellung von vierteljährlichen Sektorkonten wie folgt beschrieben:

„Für die Konjunkturanalyse in der Europäischen Union und die Durchführung der Geldpolitik im Rahmen der WWU werden makroökonomische Statistiken über das wirtschaftliche Verhalten der einzelnen institutionellen Sektoren und über die Beziehungen zwischen ihnen benötigt, die sich den Daten, die auf der Ebene der Volkswirtschaft insgesamt erstellt werden, nicht entnehmen lassen. Darum ist es erforderlich, dass für die Europäische Union insgesamt und den Euro-Raum vierteljährliche Sektorkonten erstellt werden.“

Daten für vierteljährliche Sektorkonten sind daher vor allem für institutionelle Nutzer wie die EZB und die GD ECFIN der Kommission sowie generell für Zwecke der Wirtschaftspolitik von hohem Interesse.

Europäische Konten

Eurostat und die EZB veröffentlichen für den Euro-Raum einen vollständigen Satz der vierteljährlichen Sektorkonten, der sowohl nichtfinanzielle Konten als auch finanzielle Konten und Vermögensbilanzen umfasst. Eurostat veröffentlicht darüber hinaus vierteljährliche nichtfinanzielle Sektorkonten für die Europäische Union.

Eurostat gibt vierteljährlich eine Pressemitteilung heraus, die sich mit einer Reihe saisonbereinigter Schlüsselindikatoren für den Euro-Raum und die EU befasst. Diese nichtfinanziellen Indikatoren, mit denen das Verhalten nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften und von privaten Haushalten dargestellt werden soll, sind:

- Gewinnquote der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (Bruttobetriebsüberschuss geteilt durch Bruttowertschöpfung). Es handelt es sich hier um eine Art Rentabilitätsindikator, der anzeigt, welcher Anteil der im Produktionsprozess entstandenen Wertschöpfung die Vergütung des Kapitals darstellt.

- Bruttoinvestitionsquote der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (Bruttoanlageinvestitionen geteilt durch Bruttowertschöpfung). Hiermit werden die Investitionen nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften in Anlagegüter (Gebäude, Maschinen, Software, bedeutende Aufwertungen der Anlagegüter usw.) zu der im Produktionsprozess entstandenen Wertschöpfung ins Verhältnis gesetzt.

- Bruttosparquote der privaten Haushalte (Bruttosparen geteilt durch verfügbares Bruttoeinkommen)[3].

- Bruttoinvestitionsquote der Haushalte (Bruttoanlageinvestitionen der Haushalte geteilt durch verfügbares Bruttoeinkommen)[4].

Die EZB veröffentlicht eine Pressemitteilung, die die vierteljährlichen finanziellen und nichtfinanziellen Sektorkonten des Euro-Raums behandelt. In dieser Pressemitteilung analysiert die EZB die jährlichen prozentualen Veränderungen der wichtigsten Transaktionen, die in den einzelnen Wirtschaftssektoren als Entscheidungsgrundlage dienen. Außerdem erstellt sie regelmäßig detailliertere Briefings für ihr Direktorium und für den EZB-Rat. Dieses Material bildet die Grundlage für eine umfassende Analyse der vierteljährlichen Entwicklungen im Euro-Raum, die im Monatsbericht der EZB veröffentlicht wird.

Gliederung nach Ländern

Die Reaktionen der nichtinstitutionellen Nutzer (Analysten der Banken, Berater, Journalisten usw.) bestätigen deren großes Interesse an Konjunkturdaten zu den einzelnen institutionellen Sektoren. Neben den europäischen Aggregaten werden jedoch mehr Informationen über einzelne Länder benötigt.

Die Anzahl der Länder, die über die Sektoren „Staat“ und „Übrige Welt“ hinaus Daten der vierteljährlichen Sektorkonten veröffentlichen, hat in den letzten Jahren zugenommen. 2010 veröffentlichen acht von 17 Ländern mit uneingeschränkter Berichterstattungspflicht entweder saisonbereinigte (FR und UK) oder nicht saisonbereinigte (CZ, DK, ES, NL, PT und SE) Daten für die vierteljährlichen Sektorkonten. Vier weitere Länder (AT, DE, IT und NO) geben ausgewählte Indikatoren zu privaten Haushalten bekannt, IT zudem noch zu nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften. Von den fünf übrigen Ländern zieht eines (BE) in Erwägung, diese Daten in naher Zukunft zu veröffentlichen.

Die betreffenden Länder geben die Daten der vierteljährlichen Sektorkonten im Allgemeinen zum Zeitpunkt t+90 Tage oder kurz darauf bekannt (maximal t+93 Tage (CZ), t+97 Tage (NL), bis t+98 Tage (IT) und 90 bis 100 Tage (ES)).

Auf europäischer Ebene hat Eurostat damit begonnen, Länderdaten für die obengenannten Schlüsselindikatoren und deren Komponenten zu verbreiten. Da die meisten Mitgliedstaaten noch keine saisonbereinigten vierteljährlichen Sektorkonten erstellen, werden diese Indikatoren als über vier Quartale kumulierte Beträge veröffentlicht.

3.2 Genauigkeit

Wie in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken ausgeführt, müssen die Statistiken die Gegebenheiten genau und zuverlässig wiedergeben. Die Genauigkeit und die Zuverlässigkeit der Statistiken hängen von vielen Variablen ab. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, in welchem Ausmaß direkte Datenquellen im Vergleich zu indirekten Methoden auf der Grundlage bisheriger Trends und Modellannahmen verwendet werden. Die Produktion nationaler vierteljährlicher Sektorkonten beruht im Wesentlichen auf drei statistischen Quellen, nämlich auf den vierteljährlichen Hauptaggregaten der Volkswirtschaft, den vierteljährlichen Konten des Staates und der vierteljährlichen Zahlungsbilanz. Ergänzt werden diese durch Datenquellen der Verwaltung (z. B. Steuerunterlagen, weitere Informationen von Gewerbeaufsichtsbehörden), die gewöhnlich direkte Daten enthalten, die als Indikatoren für die konjunkturelle Entwicklung bestimmter Sektoren bzw. Transaktionen verwendet werden könnten.

Für die Tätigkeiten finanzieller Kapitalgesellschaften gibt es recht gute unterjährliche statistische Informationen (Gewinn- und Verlustrechnung, detaillierte Vermögensbilanzen mit Unterteilung nach Gegenparteien, Zinsstatistik, vierteljährliche Finanzkonten), die viele Länder bei der Erstellung der vierteljährlichen Sektorkonten verwenden. Diese Quellen geben in erster Linie Aufschluss über Kreditinstitute und Investmentfonds, in geringerem Maße auch über Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen. Oft werden auch Daten von Aufsichtsbehörden, Industrie- und Wirtschaftsverbänden und Börsen genutzt.

Lediglich einige wenige Länder (z. B. CZ und UK, NL für die nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften), die die Daten für die vierteljährlichen Sektorkonten vollständig übermitteln, nutzen jedoch direkte Quellen für die Erstellung einzelner Schätzungen für die Sektoren der privaten Haushalte und der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften, insbesondere für die Produktions- und Einkommensentstehungskonten.

Die meisten anderen Länder wenden in hohem Maße indirekte Methoden an und nutzen jährliche Daten als Bezugsgröße sowie vierteljährliche Indikatoren, um konjunkturelle Entwicklungen einschließlich saisonbedingter Aspekte zu erfassen. In diesen Fällen hängt die Qualität der vierteljährlichen Sektorkonten unmittelbar von der Genauigkeit der jährlichen Sektorkonten ab. Jährliche Konten beruhen zwar auf zahlreicheren Quellen, die Einkommensströme zwischen Kapitalgesellschaften und privaten Haushalten sind jedoch nicht immer gut erfasst, was etwa zu implausiblen Sparquoten der Haushalte oder Gewinnquoten der Unternehmen führt. Die von Eurostat veröffentlichten jährlichen Schlüsselindikatoren haben sich als geeignet erwiesen, solche Implausibilitäten aufzudecken und ihnen mit den betroffenen Ländern nachzugehen (siehe Abschnitt 3.5 – Vergleichbarkeit). Schließlich verwenden die Länder in einigen Fällen Schätzungen, die rein auf Modellen beruhen und nicht durch direkte oder indirekte vierteljährliche Informationen gestützt werden. Diese (auf Modellen basierenden) Methoden sind jedoch im Allgemeinen auf Transaktionen beschränkt, die in den Konten nur eine geringe Rolle spielen.

3.3 Aktualität und Pünktlichkeit

Europäische Statistiken müssen rechtzeitig verbreitet werden; dies gilt insbesondere, wenn sie für wirtschaftspolitische Zwecke herangezogen werden. Für die europäischen vierteljährlichen Sektorkonten trifft dies zu, da sie relevante Informationen für die Gestaltung der Währungspolitik im Euro-Raum und die Abstimmung der Haushaltspolitik zwischen den Ländern der EU enthalten. Seit Mitte 2007 wurden die europäischen vierteljährlichen Sektorkonten pünktlich innerhalb von 120 Tagen nach Ablauf des Bezugsquartals veröffentlicht.

Die Periodizität der europäischen Statistiken sollte dem Nutzerbedarf so weit wie möglich Rechnung tragen. Die institutionellen Nutzer drängen darauf, dass die Daten über die vierteljährlichen Sektorkonten rascher erstellt und verbreitet werden, damit sie rechtzeitig für die Entscheidungsfindung zur Verfügung stehen. Derzeit liegt das Verbreitungsdatum mit t+120 Tagen immer noch über der Zielmarke von t+90 Tagen, die der Ecofin-Rat im September 2000 festgelegt hat. Die Daten müssen insbesondere deshalb frühzeitiger zur Verfügung stehen, um dem Bedarf des EZB-Direktoriums gerecht zu werden, das Entscheidungen über die Währungspolitik des Euro-Raums trifft. Eine Verbesserung der Aktualität der Konten des Euro-Raums hängt jedoch in erster Linie davon ab, dass einfließende Daten wie z. B. vierteljährliche Statistiken der öffentlichen Finanzen, die Zahlungsbilanz und die vierteljährliche Finanzierungsrechnung für die Währungsunion früher verfügbar sind.

Als erster Schritt wurde der Zeitrahmen für Validierung und Erstellung auf zehn (Kalender)Tage nach der Übermittlung der nationalen vierteljährlichen Sektorkonten verkürzt. Dadurch stehen erste Schätzungen für die nichtfinanziellen Konten des Euro-Raums und der EU intern innerhalb von 100 Tagen nach Ablauf des Bezugsquartals zur Verfügung.

3.4 Zugänglichkeit und Klarheit

Europäische Statistiken müssen in benutzerfreundlicher Weise verbreitet und in klarer und verständlicher Form dargestellt werden. Sie sollten zusammen mit einschlägigen Metadaten und Erläuterungen entsprechend dem Grundsatz der Unparteilichkeit verfügbar und zugänglich sein.

- Euro-Raum / Europäische Aggregate

Die Pressemitteilung von Eurostat präsentiert vollständige Datenreihen der vierteljährlichen Sektorkonten ab 1999Q1 (nicht saisonbereinigt) für den Euro-Raum und die EU sowie Schlüsselindikatoren des Verhaltens der Sektoren der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften und der privaten Haushalte (Rohdaten und saisonbereinigt), wie in Abschnitt 3.1 beschrieben.

Die Daten werden über verschiedene Kanäle verbreitet, nämlich durch Pressemitteilungen, statistische Datenbanken und die Rubrik Sektorkonten auf der Eurostat-Website[5]. In diesem Teil der Website werden integrierte vierteljährliche nichtfinanzielle und finanzielle Sektorkonten für den Euro-Raum und nichtfinanzielle vierteljährliche Sektorkonten für die EU als Kontenabfolge dargestellt, so wie dies im ESVG 1995 definiert ist. Diese Form der Darstellung erleichtert es den Nutzern, die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Sektoren und Transaktionen zu verstehen und zu analysieren.

Zusammen mit den Daten werden Informationen über die Methodik der Erstellung europäischer vierteljährlicher Sektorkonten und der Kontenabfolge des ESVG 1995 bereitgestellt. Außerdem veröffentlicht Eurostat die Pressemitteilungen über die vierteljährlichen Sektorkonten zusammen mit einer Excel-Datei, die die zugrundeliegenden Daten enthält. Schließlich werden etwa 30 analytische Schaubilder und Tabellen in jedem Quartal aktualisiert, so dass die Nutzer Veränderungen in der Volkswirtschaft insgesamt auf einfache Weise mit Entwicklungen in den einzelnen Sektoren in Beziehung setzen können.

Darüber hinaus veröffentlicht die EZB eine ausführliche Pressemitteilung über die Gesamtrechnung des Euro-Raums, stellt alle Daten zu den Konten des Euro-Raums über ihr Statistical Data Warehouse[6] zur Verfügung und veröffentlicht die wesentlichen Indikatoren in ihrem Monatsbericht und im „Statistics Pocket Book“. Informationen zur Methodik stehen auf der EZB-Website ebenfalls zur Verfügung.

- Gliederung nach Ländern

Neben den vierteljährlichen Sektorkonten des Euro-Raums und der EU werden von Eurostat im gleichen Format wie im ESVG 1995 für jedes einzelne Land jährliche Sektorkonten veröffentlicht. Zusätzlich wurden die unter Abschnitt 3.1 aufgeführten vierteljährlichen Schlüsselindikatoren für alle Mitgliedstaaten mit uneingeschränkter Berichterstattungspflicht, abgesehen von BE, EL, IE und FI, deren Einbeziehung hier in naher Zukunft geplant ist, vollständig oder teilweise veröffentlicht.

3.5 Kohärenz und Vergleichbarkeit

Kohärenz

Konsistenz zwischen miteinander zusammenhängenden Bereichen der Statistik gilt als einer der wesentlichen Maßstäbe für die Qualität statistischer Produkte (siehe Abschnitt 2.3 dieses Berichts). Bei den vierteljährlichen Sektorkonten betrifft dies jährliche Sektorkonten, Hauptaggregate (vierteljährliche VGR), vierteljährliche nichtfinanzielle Konten des Staates (kurzfristige Statistiken der öffentlichen Finanzen – STPFS), die vierteljährliche Finanzierungsrechnung (Finanzierungsrechnung für die Währungsunion – MUFA) und die Zahlungsbilanzstatistik.

Bei den vierteljährlichen Sektorkonten wurde im Allgemeinen ein hohes Maß an Konsistenz mit zusammenhängenden Statistiken erreicht, insbesondere mit den STPFS (Ausnahme: UK) und den vierteljährlichen VGR.

Was die Konsistenz zwischen vierteljährlichen Sektorkonten und Zahlungsbilanz angeht, gibt es in einigen Ländern noch beträchtliche Diskrepanzen, da in beiden Bereichen verschiedene Konzepte verwendet werden. Beispielsweise greifen mehrere Mitgliedstaaten bei den VGR für den Warenverkehr auf das nationale Konzept zurück, wodurch insbesondere der Quasi-Transit ausgeklammert wird, während sie bei der Zahlungsbilanz mit dem EU-Konzept arbeiten.

Weitere Diskrepanzen zwischen vierteljährlichen Sektorkonten und Zahlungsbilanz ergeben sich aus Unterschieden in den jeweiligen Handbüchern, dem Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG 1995) und der fünften Auflage des Zahlungsbilanzhandbuchs (BPM5). Sie betreffen Berichtigungen zur Berücksichtigung der unterstellten Bankgebühr (FISIM) im Hinblick auf Einfuhren, Ausfuhren und Zinsströme in den VGR sowie die unterschiedliche Behandlung des Baugewerbes, der Leistungen des Staates und der Erträge aus offenen Investmentfonds. Diese konzeptionellen Unterschiede dürften mit den Veröffentlichungen der neuen Auflage der Handbücher (BPM6 und ESVG 2008) beseitigt werden.

Weitere Ursachen für Unstimmigkeiten sind:

- unterschiedliche Anforderungen an die Daten;

- zeitliche Verschiebungen: unterschiedliche Aktualität und/oder unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Überarbeitung miteinander zusammenhängender Statistiken;

- institutionelle Rahmenbedingungen (unterschiedliche für Statistiken zuständige Stellen verwenden unterschiedliche Datenquellen, relevant insbesondere für die Zahlungsbilanz und Finanzkonten);

- asymmetrische Buchung grenzüberschreitender Ströme.

Unstimmigkeiten aufgrund unterschiedlicher Anforderungen an die Daten können auf die unterschiedliche Behandlung der statistischen Diskrepanz zwischen der Entstehungsrechnung und der Verwendungsrechnung beim Bruttoinlandsprodukt zurückzuführen sein. Im Gegensatz zu den vierteljährlichen VGR, bei denen statistische Diskrepanz getrennt ausgewiesen werden kann, sind bei den vierteljährlichen Sektorkonten Verwendung und Entstehung zueinander ausgeglichen. Deshalb werden Diskrepanzen bei der Entstehung gewöhnlich in die Bruttowertschöpfung (B.1G) einbezogen, Diskrepanzen bei der Verwendung dagegen gewöhnlich in die Veränderungen der Vorräte/Wertsachen (P.5N).

Zu zeitlichen Verschiebungen kann es gelegentlich zu bestimmten Phasen des Jahres wegen unterschiedlicher Vorgehensweisen bei der Überarbeitung der jährlichen Daten kommen. So werden insbesondere die jährlichen VGR auf der Grundlage der vierteljährlichen VGR aktualisiert und sind zum Zeitpunkt t+3 Monate verfügbar, während die jährlichen Sektorkonten innerhalb des Zeitraums von t+6 bis t+9 Monaten überarbeitet werden. Die vierteljährlichen Sektorkonten, die sich normalerweise an den jährlichen Sektorkonten orientieren, können dann zwischenzeitlich von den vierteljährlichen VGR abweichen. Außerdem müssen die jährlichen Statistiken der öffentlichen Finanzen (APFS) mit den VÜD-Mitteilungen zu den Zeitpunkten t+3 und t+9 Monate konsistent sein. Wenn die Daten der jährlichen Sektorkonten nicht genau zu diesen Zeitpunkten erstellt bzw. überarbeitet werden, kann es insbesondere im März und September zu Diskrepanzen zwischen den vierteljährlichen Sektorkonten, die sich an den jährlichen Sektorkonten orientieren, und den STPFS und APFS kommen.

In jedem Quartal kann es auch zu zeitlichen Verschiebungen kommen, da in verschiedenen statistischen Bereichen unterschiedliche Anforderungen an die Aktualität gestellt werden und/oder die Überarbeitung unterschiedlich gehandhabt wird. Beispielsweise sind die vierteljährlichen VGR zum Zeitpunkt t+70 Tage verfügbar, die STPFS und die vierteljährlichen Sektorkonten werden jedoch erst zum Zeitpunkt t+90 Tage übermittelt, wodurch weitere verfügbare Informationen aus dem Zeitraum von t+70 bis t+90 Tagen einfließen können. Da der Übereinstimmung zwischen den vierteljährlichen Sektorkonten und den STPFS höhere Priorität beigemessen wird, kommt es zu zeitlichen Verschiebungen gegenüber den früher produzierten Indikatoren der vierteljährlichen VGR.

Außerdem führen die unterschiedlichen institutionellen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern oft dazu, dass nicht die gleichen Datenquellen verwendet werden, methodisch anders vorgegangen wird und in verschiedenen statistischen Bereichen bei der Überarbeitung anders verfahren wird. Dies betrifft vor allem Diskrepanzen zwischen der Zahlungsbilanz und der MUFA (über die oben beschriebenen konzeptionellen Unterschiede und zeitlichen Verschiebungen hinaus). In den meisten Ländern werden die nichtfinanziellen Konten und die Konten „Übrige Welt“ von den nationalen statistischen Ämtern (NSÄ) geschätzt, während die nationalen Zentralbanken üblicherweise für die Zahlungsbilanz und die finanziellen Konten zuständig sind. Im Sinne der Kohärenz der Statistiken ist es von großer Bedeutung, dass die Datenquellen von verschiedenen Institutionen miteinander abgestimmt werden, die Gliederungstiefe der Inputdaten vereinbart wird und sich NSÄ und nationale Zentralbanken regelmäßig über methodische Fragen beraten.

Auf europäischer Ebene werden Diskrepanzen nicht nur durch den nationalen Input verursacht, sondern auch durch die asymmetrische Buchung grenzüberschreitender Ströme zwischen den Mitgliedstaaten. Theoretisch müssten Intra-Ströme auf den Seiten der Verwendung und der Entstehung gleich sein (beispielsweise müssten die von allen Mitgliedstaaten innerhalb der EU ausgeführten Güter den gesamten Einfuhren entsprechen). In der Praxis ist dies jedoch wegen sogenannter Asymmetrien nicht der Fall. Zur Beseitigung dieser Asymmetrien müssen die europäischen Konten ausgeglichen werden, was letztlich zu einigen Unterschieden gegenüber anderen Veröffentlichungen der VGR führt, aus denen die grenzüberschreitenden Ströme im betroffenen Gebiet noch nicht entfernt worden sind.

Vergleichbarkeit

Die Vergleichbarkeit kann sowohl in konzeptioneller als auch in empirischer Hinsicht untersucht werden.

Gemäß Artikel 4 der Verordnung über die vierteljährlichen Sektorkonten wird die konzeptionelle Vergleichbarkeit durch gemeinsame Normen, Definitionen, Klassifizierungen und Verbuchungsregeln, die in der ESVG-Verordnung festgelegt sind, gewährleistet.

In der ESVG-Verordnung werden insbesondere bestimmte institutionelle Einheiten, Sektoren und der Inhalt jeder einzelnen Transaktion innerhalb der Kontenabfolge definiert. Im Sinne einer korrekten Anwendung dieser Normen wurden die Fragebögen für die vierteljährlichen Sektorkonten (und die jährlichen Sektorkonten) so gestaltet, dass ausschließlich die relevanten Kombinationen aus Sektoren und Transaktionen übermittelt werden können. Außerdem werden die ESVG-Codes und die Einhaltung der Verbuchungsregeln systematisch von Eurostat überprüft, wenn dort die vierteljährlichen Sektorkonten eintreffen.

In empirischer Hinsicht wird die Vergleichbarkeit im Zeitverlauf überprüft, indem die Überarbeitungen über die Dauer mehrerer Übermittlungen beobachtet werden und bei plötzlichen starken Schwankungen der Schlüsselvariablen bei den Mitgliedstaaten nachgefragt wird.

Die ESVG-Verordnung enthält auch Bestimmungen zum Zeitpunkt der Buchung von Transaktionen. Diese Bestimmungen, aufgrund derer der Grundsatz der periodengerechten Zurechnung zur Anwendung kommt, sind von besonderer Bedeutung für die vierteljährlichen Sektorkonten, in denen alle zusammenhängenden Transaktionen für sämtliche beteiligte Parteien gleichzeitig verbucht werden müssen. Für die Überprüfung der zeitlichen Vergleichbarkeit und einheitlichen Anwendung der Bestimmungen zum Buchungszeitpunkt in verschiedenen Ländern wird eine Liste ökonomisch aussagekräftiger Darstellungen vierteljährlich aktualisiert und zwecks Peer Review an die Ersteller vierteljährlicher Sektorkonten gesendet. Dadurch können implausible vierteljährliche Muster entdeckt werden, die unter Umständen auf nicht konsistente Verbuchung miteinander zusammenhängender Ströme hindeuten.

Die räumliche Vergleichbarkeit wird geprüft, indem Schlüsselindikatoren der jährlichen Sektorkonten, wie z. B. die Sparquote der privaten Haushalte im Verhältnis zu deren verfügbarem Einkommen, in verschiedenen Ländern miteinander verglichen werden.

4. Nutzen und mögliche Verbesserungen

4.1. Kosten-Nutzen-Verhältnis

Kosten

Die Erstellung von vierteljährlichen Sektorkonten beruht hauptsächlich auf bereits bestehenden jährlichen Sektorkonten und den vierteljährlichen Daten für die Sektoren Staat und Übrige Welt (Zahlungsbilanz).

Diese Daten werden im Allgemeinen anhand von bestehenden Erhebungen und von Verwaltungsdaten vervollständigt. Gelegentlich wurden zusätzliche Erhebungen eingeführt, damit die Anforderungen für vierteljährliche Sektorkonten erfüllt sind.

Dies gilt für die NL, die eine Erhebung durchführen, in der die 300 größten Unternehmen des Sektors der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften, auf die 50 % der gesamten Bilanzsumme entfallen, und ein beträchtlicher Anteil der Einheiten des Sektors der finanziellen Kapitalgesellschaften[7] erfasst werden. Auch PT und FI haben zusätzliche Erhebungen für den Sektor der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften eingeführt.

Der Fall des UK ist ganz anders gelagert, da dort zunächst vierteljährliche Sektorkonten und darauf aufbauend jährliche Sektorkonten erstellt werden. Die vierteljährlichen Sektorkonten beruhen auf einer Reihe vierteljährlicher Erhebungen, insbesondere der Erhebung über Löhne und Gehälter für die privaten Haushalte, der Erhebung über vierteljährliche Gewinne für die nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften und einigen Erhebungen für finanzielle Kapitalgesellschaften, die von der Bank von England durchgeführt werden bzw. vom nationalen statistischen Amt im Fall der Pensionskassen, Versicherungsgesellschaften und Trusts.

Für die Erfassung der Daten für die vierteljährlichen Sektorkonten für die Sektoren der privaten Haushalte und der Kapitalgesellschaften war weiteres Personal notwendig. Der zusätzliche Aufwand wurde in Vollzeitäquivalenten wie folgt geschätzt: Eurostat: 5; EZB: 2,5; BE: 0,6; CZ: 1,5; DK: 1; DE: 1,5; IE: 2; EL: 0,3; ES: 2; FR: 1; IT: 1,5; NL: 3; AT: 2; PL: 1,5; PT: 2; RO: 2; FI: 1; SE: 2; NO: 1[8].

Nutzen

Durch die Verordnung über die vierteljährlichen Sektorkonten wurde in den Mitgliedstaaten die Erstellung vierteljährlicher Reihen für die Einkommensseite der VGR gefördert. Diese Daten ergänzen die vierteljährlichen Reihen für Entstehung und Verwendung, die bereits durch das ESVG-Übermittlungsprogramm erstellt worden sind. Auf europäischer Ebene hat die Erfassung der Daten für die vierteljährlichen Sektorkonten zu Entwicklungen im Bereich der Methodik sowie zu einer Vielzahl neuer statistischer Produkte geführt.

Methodisch war es notwendig, sich erneut mit der Erstellung europäischer Aggregate zu befassen, damit diese ein vollständiges Bild des Euro-Raums bzw. der EU wiedergeben. Erstens wurden die vierteljährlichen Sektorkonten der Mitgliedstaaten durch die Konten der EU-Institutionen und der EZB ergänzt. Zweitens wurde das Konto „Übrige Welt“ auf der Grundlage der Zahlungsbilanzdaten für Extra-Euroraum- bzw. Extra-EU-Ströme geschätzt, da damit ausschließlich Ströme in und aus Drittländern erfasst sein sollten. Anschließend wurden die Konten so ausgeglichen, dass die inländischen Sektoren dem neu geschätzten Konto „Übrige Welt“ entsprechen.

Die Veröffentlichung eines vollständigen Satzes integrierter (nichtfinanzieller und finanzieller) institutioneller Sektorkonten für den Euro-Raum und nichtfinanzieller Sektorkonten für die EU wird von den an der Erstellung Beteiligten und den institutionellen Nutzern als großer Erfolg betrachtet.[9] Wie in den Projektspezifikationen beschrieben, ermöglichen die vierteljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten jetzt die Untersuchung des Verhaltens wirtschaftlicher Akteure und ihrer Interaktionen in der Realwirtschaft. Zusammen mit den vierteljährlichen finanziellen Konten ergibt sich somit ein vollständigeres Bild.

4.2. Mögliche Verbesserungen

Wenngleich die vierteljährlichen Sektorkonten dem Kernbedarf entsprechen, der in dem im September 2000 vom Ecofin-Rat verabschiedeten Aktionsplan zum Statistikbedarf der Wirtschafts- und Währungsunion formuliert wird, können einige Verbesserungen vorgeschlagen werden, die zu einer vermehrten Verwendung dieser Konten beitragen.

Aktualität

Priorität hat für die Mitgliedstaaten, Eurostat und die EZB die Steigerung der Aktualität der Konten des Euro-Raums bzw. der EU. Für die Konten des Euro-Raums hängt dies jedoch, wie in Abschnitt 3.3 beschrieben, davon ab, dass die Inputdaten früher zur Verfügung stehen.

Im Rahmen der laufenden Überarbeitung des überarbeiteten ESVG-Übermittlungsprogramms sollen daher die Fristen für die Übermittlung der vierteljährlichen Sektorkonten verkürzt werden, damit die Konten des Euro-Raums bzw. der EU bereits nach t+90 Tagen und nicht erst nach t+120 Tagen erstellt und veröffentlicht werden können.

Zuverlässigkeit

Verbesserungen sind zudem bei den Quellen für die vierteljährlichen Daten für die Sektoren der privaten Haushalte und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften möglich. In einigen Fällen verwenden die Länder Schätzungen, die rein auf Modellen und nicht auf direkten oder indirekten vierteljährlichen Informationen beruhen. Diese (auf Modellen basierende) Methode sollte unbedingt auf Transaktionen beschränkt bleiben, die in den Konten lediglich eine geringe Rolle spielen.

Andererseits haben einige Länder bereits begonnen, direkte Daten, z. B. aus den Konten der Unternehmen, zu erheben. Im Idealfall würden statistische Daten als Nebenprodukt der regulären Unternehmensbuchführung anfallen, zumindest bei börsennotierten Unternehmen und bei Verwaltungsdaten und Entgeltabrechnungen für private Haushalte.

Eurostat wird weiterhin durch systematische Datenüberprüfungen, die auch länderübergreifende Vergleiche einschließen, die Qualität der vierteljährlichen Sektorkonten kontrollieren und verbessern. Außerdem wird Eurostat über die AWFZ-Taskforce für vierteljährliche Sektorkonten die Verbreitung vorbildlicher Verfahrensweisen zur Erstellung der Konten fördern.

Erfassungstiefe

Wie in Abschnitt 2.1 dieses Berichts beschrieben, bekunden Nutzer regelmäßig ihr Interesse daran, dass nationale Daten zu vierteljährlichen Sektorkonten verfügbar sind. Dementsprechend ist die Veröffentlichung eines harmonisierten Satzes nationaler Daten einschließlich saisonbereinigter Zahlen in naher Zukunft eine der Prioritäten im Bereich der Weiterentwicklung der vierteljährlichen Sektorkonten.

Gleichermaßen wäre es äußerst hilfreich, die Zahl der real ausgedrückten Schlüsselindikatoren zu erhöhen. Solche Angaben über das Volumen der Investitionen von privaten Haushalten und Unternehmen würden die laufenden Veröffentlichungen über Realeinkommen und Verbrauch der privaten Haushalte ergänzen. Nach Ländern untergliederte Daten sollten nach Möglichkeit zur gleichen Zeit wie die entsprechenden europäischen Indikatoren veröffentlicht werden.

Die Lieferung saisonbereinigter, real ausgedrückter Daten für eine begrenzte Zahl von Indikatoren wird im Rahmen der Überarbeitung des ESVG-Übermittlungsprogramms diskutiert.

[1] Verordnung (EG) Nr. 2223/96

[2] Veröffentlicht im ABl. L 87 vom 31.3.2009.

[3] Nach Berücksichtigung der Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche.

[4] Idem.

[5] http://ec.europa.eu/eurostat/sectoraccounts.

[6] Siehe http://sdw.ecb.europa.eu.

[7] Die von der Erhebung erfassten Einheiten vereinen 90 % der gesamten Bilanzsumme der Kreditinstitute auf sich (35 % des gesamten Sektors S12); bei den Investmentfonds (1 % von S12) sind es 100 % und bei den Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen (15 % von S12) 85 %.

[8] Da im UK die jährlichen Sektorkonten als Summe der vierteljährlichen Sektorkonten erstellt werden, ist eine Schätzung des Aufwands speziell für die vierteljährlichen Sektorkonten nicht möglich.

[9] Siehe Protokoll der 34. Sitzung des AWFZ, Absatz 6.1.4: http://www.cmfb.org/reports/meetings.htm und Pressekonferenz vom 1. Juni 2007 in der rechten Spalte der Seite http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/sector_accounts/introduction.