Bericht der Kommission über die Tätigkeit der Ausschüsse im Jahre 2009 SEK(2010)806 /* KOM/2010/0354 endg. */
[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION | Brüssel, den 2.7.2010 KOM(2010)354 endgültig BERICHT DER KOMMISSION ÜBER DIE TÄTIGKEIT DER AUSSCHÜSSE IM JAHRE 2009 SEK(2010)806 BERICHT DER KOMMISSION ÜBER DIE TÄTIGKEIT DER AUSSCHÜSSE IM JAHRE 2009 Gemäß Artikel 7 Absatz 4 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 (nachstehend „Komitologiebeschluss“ genannt) legt die Kommission ihren Jahresbericht über die Tätigkeit der Ausschüsse im Jahr 2009 vor. Der Bericht enthält eine Übersicht über die Entwicklung des Ausschusswesens sowie eine Zusammenfassung der Tätigkeiten der Ausschüsse. In einem Begleitdokument werden detaillierte Zahlenangaben zu den Tätigkeiten der einzelnen Ausschüsse aufgeführt[1]. 1. Übersicht über die jüngsten Entwicklungen des Ausschusswesens 1.1. Umsetzung der Reform des Komitologieverfahrens (Beschluss 2006/512/EG des Rates zur Änderung des Beschlusses 1999/468/EG) 1.1.1. Anpassung Die Anpassung, mit der bestehende Basisrechtsakte an das neue durch den Beschluss 2006/512/EG des Rates eingeführte Regelungsverfahren mit Kontrolle (Regulatory Procedure with Scrutiny, RPS) angeglichen werden sollen, wurde im Jahr 2009[2] durch zwei vom Europäischen Parlament und dem Rat erlassene „Omnibus“-Verordnungen fortgesetzt. „Omnibus Teil 2“ wurde am 11. März 2009 und „Omnibus Teil 4“ am 18. Juni 2009 erlassen. In diesen Verordnungen wurden 47 bzw. 46 Basisrechtsakte mit einem Vorgang geändert. Darüber hinaus ersuchte das Europäische Parlament die Kommission in seiner Entschließung vom 23. September 2008, Vorschläge zur Anpassung von 14 weiteren Basisrechtsakten vorzubringen. Die Kommission unterzog diese Instrumente einer sorgfältigen Prüfung, hielt es aber nicht für angemessen, Vorschläge für alle Rechtsakte vorzulegen, da unter anderem einige der Rechtsakte bereits an andere Rechtsakte angepasst worden waren oder die darin enthaltenen Durchführungsbefugnisse nach Meinung der Kommission nicht Gegenstand des Regelungsverfahrens mit Kontrolle waren. Infolge dieser Bewertung verabschiedete die Kommission am 30. März 2009 einen Vorschlag für eine fünfte und letzte Omnibus-Verordnung, die zwei Basisrechtsakte betrifft[3]. Dieser Vorschlag wurde mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon jedoch hinfällig. 1.1.2. Ausschusswesen und Transparenz: Register und Speicher der Dokumente zum Ausschussverfahren Seit der Inbetriebnahme des neuen Registers zum Ausschussverfahren am 1. April 2008[4] wurden weitere Verbesserungen vorgenommen. Diese erlauben einen effizienteren internen Betrieb des Systems und erhöhen die Transparenz des öffentlichen Speichers. Zu den mit Blick auf die Transparenz bedeutsamsten Verbesserungen von 2009 zählt die größere Genauigkeit in den Verfahrensphasen bei Entwürfen für Durchführungsmaßnahmen. Es ist nun möglich, festzustellen, welcher Entwurf für eine Durchführungsmaßnahme von der Kommission zurückgezogen wurde, bevor er dem Komitologieausschuss zur förmlichen Abstimmung vorgelegt wurde. 1.2. Das Ausschusswesen und der Vertrag von Lissabon Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) enthält zwei Bestimmungen, die erhebliche Änderungen der Komitologieverfahren bewirken. Diese betreffen zum einen „quasi-legislative Maßnahmen“, die als „delegierte Rechtsakte“ bezeichnet werden (Artikel 290), und zum anderen einfache Durchführungsmaßnahmen, die als „Durchführungsrechtsakte“ bezeichnet werden (Artikel 291). 1.2.1. Delegierte Rechtsakte Im Dezember 2009 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat über die Umsetzung von Artikel 290 AEUV[5]. In dieser Mitteilung wird der Standpunkt der Kommission zum Geltungsbereich delegierter Rechtsakte dargelegt und erläutert, wie aus ihrer Sicht solche Befugnisübertragungen flankiert werden sollten, wie sie den Erlass delegierter Rechtsakte vorzubereiten gedenkt und wie der Gesetzgeber die Ausübung der der Kommission übertragenen Befugnisse kontrollieren könnte. 1.2.2. Durchführungsrechtsakte Nach Artikel 291 AEUV werden, wenn es einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der verbindlichen Rechtsakte der Union bedarf, der Kommission oder in entsprechend begründeten Sonderfällen dem Rat mit diesen Rechtsakten Durchführungsbefugnisse übertragen. Das Europäische Parlament und der Rat legen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen im Voraus allgemeine Regeln und Grundsätze fest, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren. Zu Beginn des Jahres 2010 unterbreitete die Kommission einen Vorschlag für eine „Komitologieverordnung“, in der die allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren, festgelegt werden[6]. Diese Verordnung soll den 1999 vom Rat erlassenen und 2006 geänderten „Komitiologiebeschluss“ ersetzen. 2. Überblick über die Tätigkeiten 2.1 Anzahl der Ausschüsse und Sitzungen Es ist wichtig, zwischen den Komitologie-Ausschüssen und anderen Gremien, insbesondere den von der Kommission eingesetzten „Sachverständigengruppen“, zu unterscheiden. Während die Sachverständigengruppen der Kommission bei der Vorbereitung und Durchführung politischer Maßnahmen ihr Fachwissen zur Verfügung stellen, unterstützen die Komitologie-Ausschüsse die Kommission bei der Ausübung der ihr durch die Basisrechtsakte übertragenen Durchführungsbefugnisse. Dieser Bericht befasst sich ausschließlich mit den Komitologie-Ausschüssen. Die Zahl der Komitologie-Ausschüsse wurde nach Tätigkeitsbereichen (siehe Tabelle I ) mit Stand zum 31. Dezember 2009 ermittelt. Die Zahlen für das vorangegangene Jahr (Stand zum 31. Dezember 2008) sind zum Vergleich angegeben. TABELLE I – Gesamtzahl der Ausschüsse Politikbereich | 2008 | 2009 | Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) | 28 | 15 | Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) | 1 | 1 | Haushalt (BUDG) | 2 | 2 | Bildung und Kultur (EAC) | 7 | 6 | Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit (EMPL) | 5 | 5 | Erweiterung (ELARG) | 3 | 3 | Unternehmen und Industrie (ENTR) | 34 | 39 | Umwelt (ENV) | 35 | 36 | EuropeAid (AIDCO) | 8 | 7 | Außenbeziehungen (RELEX) | 3 | 4 | Fischerei und maritime Angelegenheiten (MARE) | 4 | 4 | Gesundheit und Verbraucherschutz (SANCO) | 17 | 16 | Humanitäre Hilfe (ECHO) | 1 | 1 | Informatik (DIGIT) | 1 | 2 | Informationsgesellschaft und Medien (INFSO) | 9 | 8 | Binnenmarkt (MARKT) | 13 | 14 | Justiz, Freiheit und Sicherheit (JLS) | 24 | 24 | Regionalpolitik (REGIO) | 1 | 1 | Forschung (RTD) | 6 | 7 | Statistik (ESTAT) | 9 | 10 | Steuern und Zollunion (TAXUD) | 10 | 12 | Handel (TRADE) | 12 | 10 | Verkehr und Energie (TREN) | 36 | 39 | INSGESAMT: | 269 | 266 | Die Klassifizierung der Komitologie-Ausschüsse kann generell auf Basis des von ihnen angewandten Verfahrens erfolgen (Beratungsverfahren, Verwaltungsverfahren, Regelungsverfahren, Regelungsverfahren mit Kontrolle und Verfahren bei Schutzmaßnahmen – siehe Tabelle II). Da einige Ausschüsse mehrere Verfahren anwenden (vom Beratungsverfahren bis hin zum Regelungsverfahren zuzüglich des Verfahrens bei Schutzmaßnahmen), werden diese neben den Ausschüssen, die nur ein Verfahren anwenden, gesondert aufgeführt. TABELLE II – ANZAHL DER AUSSCHÜSSE NACH VERFAHREN (2009) Verfahrensart | INSGESAMT | Beratungsverfahren | Verwaltungsverfahren | Regelungsverfahren | Regelungsverfahren mit Kontrolle | Mehrere angewandte Verfahren | AGRI | 5 | 5 | 5 | 15 | AIDCO | 5 | 2 | 7 | BUDG | 1 | 1 | 2 | DIGIT | 2 | 2 | EAC | 1 | 1 | 4 | 6 | ECHO | 1 | 1 | ELARG | 3 | 3 | EMPL | 2 | 1 | 2 | 5 | ENTR | 6 | 3 | 10 | 2 | 18 | 39 | ENV | 1 | 5 | 3 | 27 | 36 | ESTAT | 2 | 1 | 7 | 10 | INFSO | 2 | 6 | 8 | JLS | 4 | 1 | 1 | 3 | 15 | 24 | MARE | 1 | 3 | 4 | MARKT | 1 | 3 | 2 | 8 | 14 | OLAF | 1 | 1 | REGIO | 1 | 1 | RELEX | 2 | 1 | 1 | 4 | RTD | 3 | 4 | 7 | SANCO | 1 | 7 | 8 | 16 | TAXUD | 2 | 3 | 6 | 1 | 12 | TRADE | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | TREN | 3 | 1 | 6 | 1 | 28 | 39 | INSGESAMT: | 22 | 38 | 51 | 11 | 143 | 266 | Diesen Zahlen ist zu entnehmen, dass etwa 19 % der Ausschüsse (51 von 266) ausschließlich das Regelungsverfahren anwenden, gefolgt von einer kleineren Anzahl an Ausschüssen (37), die ausschließlich das Verwaltungsverfahren anwenden. Ein Großteil der Ausschüsse (143 von 266 bzw. 55 %) wendet jedoch mehrere Verfahrensarten an. Die Aufschlüsselung nach Politikbereichen zeigt, dass sich die angewendeten Verfahrensarten je nach Politikbereich unterscheiden. Im Bereich Unternehmen und Industrie arbeiten z. B. zahlreiche Ausschüsse mit dem Regelungsverfahren. Die Zahl der Ausschüsse ist nicht der einzige Indikator für die auf Komitologieebene durchgeführten Tätigkeiten. Die Zahl der Sitzungen im Jahre 2009 gibt Aufschluss über die Intensität der Ausschussarbeit im Allgemeinen, aber auch in den einzelnen Bereichen und Ausschüssen ( Tabelle III ). TABELLE III – ZAHL DER SITZUNGEN 2008 | 2009 | 2008 | 2009 | AGRI | 226 | 165 | JLS | 37 | 40 | AIDCO | 38 | 40 | MARE | 15 | 15 | BUDG | 5 | 5 | MARKT | 42 | 32 | DIGIT | 3 | 3 | OLAF | 3 | 3 | EAC | 14 | 13 | REGIO | 9 | 10 | ECHO | 6 | 4 | RELEX | 4 | 3 | ELARG | 6 | 5 | RTD | 62 | 62 | EMPL | 4 | 5 | SANCO | 123 | 124 | ENTR | 57 | 48 | TAXUD | 114 | 107 | ENV | 57 | 67 | TRADE | 24 | 17 | ESTAT | 16 | 19 | TREN | 60 | 83 | INFSO | 28 | 24 | INSGESAMT: | 953 | 894 | Wie bereits im Jahr 2008 wurden im Bereich Landwirtschaft (AGRI) die meisten Sitzungen abgehalten (165), doch sank die Zahl der Ausschüsse im Vergleich zu 2008 erheblich (um fast 50 %). Diese Zahlen belegen den Aufwand bei der Verwaltung der verschiedenen Agrarmärkte. Auf den Bereich Landwirtschaft (AGRI) folgen die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz (SANCO) mit 124 Sitzungen und Steuern und Zollunion (TAXUD) mit 107 Sitzungen. 2.2 Anzahl der Stellungnahmen und Durchführungsmaßnahmen Wie die vorangehenden Berichte enthält auch dieser Bericht Gesamtzahlen zu den förmlichen von den Ausschüssen abgegebenen Stellungnahmen und den sich anschließenden Durchführungsmaßnahmen (d. h. Rechtsakte, Verwaltungs- und Finanzierungsbeschlüsse), die von der Kommission angenommen wurden[7]. Diese Zahlen geben die konkrete „Leistung“ der Ausschüsse wieder (vgl. Tabelle IV ). Die Gesamtzahl der von den Ausschüssen im Jahr 2009 abgegebenen Stellungnahmen betrug 2 091 (gegenüber 2 185 im Jahr 2008); die Anzahl der von der Kommission erlassenen Durchführungsmaßnahmen belief sich auf 1 808 (gegenüber 2 022 im Jahr 2008). TABELLE IV – Anzahl der Stellungnahmen und erlassenen Durchführungsmassnahmen (2009) Stellung-nahmen | Nicht im Mitentscheidungs-verfahren beschlossene Maßnahmen | Im Mitentscheidungs-verfahren beschlossene Maßnahmen | Stellung-nahmen | Nicht im Mitentscheidungs-verfahren beschlossene Maßnahmen | Im Mitentscheidungs-verfahren beschlossene Maßnahmen | AGRI | 460 | 459 | 1 | JLS | 57 | 8 | 46 | AIDCO | 224 | 103 | 118 | MARE | 37 | 39 | 0 | BUDG | 5 | 0 | 0 | MARKT | 28 | 2 | 25 | DIGIT | 1 | 0 | 1 | OLAF | 0 | 0 | 0 | EAC | 40 | 0 | 39 | REGIO | 5 | 2 | 0 | ECHO | 51 | 0 | 46 | RELEX | 1 | 1 | 0 | ELARG | 58 | 56 | 0 | RTD | 202 | 190 | 1 | EMPL | 14 | 0 | 14 | SANCO | 278 | 96 | 153 | ENTR | 207 | 0 | 108 | TAXUD | 147 | 49 | 2 | ENV | 88 | 3 | 77 | TRADE | 6 | 4 | 0 | ESTAT | 30 | 0 | 24 | TREN | 86 | 2 | 74 | INFSO | 66 | 15 | 50 | INSGESAMT: | 2 091 | 1 029 | 779 | Die große Anzahl der in den Politikbereichen Landwirtschaft (460), Gesundheit und Verbraucherschutz (249), EuropeAid (221), Forschung (191) und Unternehmen (108) erlassenen Durchführungsmaßnahmen zeigt wiederum das Ausmaß der der Kommission in diesen Bereichen übertragenen Arbeit[8]. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg zu verzeichnen, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft (460 Durchführungsmaßnahmen im Jahr 2009 gegenüber 439 im Jahr 2008) und EuropeAid (221 im Jahr 2009 gegenüber 110 im Jahr 2008). Die Zahl der im Bereich EAC erlassenen Durchführungsmaßnahmen ist erheblich gesunken (39 im Jahr 2009 gegenüber 69 im Jahr 2008). 2.3 Anwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle (RPS) Die in Tabelle IV aufgeführten Angaben zur Anzahl der erlassenen Durchführungsmaßnahmen beinhalten die Anzahl der Maßnahmen, die unter Anwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle durchgeführt wurden. Im Jahr 2009 waren dies 131. Hierbei wendete der Bereich Umwelt dieses Verfahren am häufigsten (33 Maßnahmen) und der Bereich Verkehr und Energie am zweithäufigsten (29 Maßnahmen) an (vgl. Tabelle V ). Von seinem Vetorecht bei Maßnahmenentwürfen machte das Europäische Parlament im Jahr 2009 nur in einem Fall Gebrauch. Somit gebrauchten die beiden Gesetzgeber insgesamt ihr Vetorecht in nur 0,8 % der Fälle: - Im Mai 2009 lehnte das Europäische Parlament einen Maßnahmenentwurf bezüglich der Energiekennzeichnungsrichtlinie und der Kennzeichnung von Fernesehgeräten ab. Somit wurde der Maßnahmenentwurf nicht erlassen. Infolge der Annahme des Vorschlags für eine Richtlinie über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen[9] durch das Parlament und den Rat wird 2010 eine überarbeitete Maßnahme in Form eines delegierten Rechtsaktes erlassen werden. Zum Vergleich: Im Jahr 2008 machten der Rat und das Parlament in 10 % der Fälle von ihrem Vetorecht Gebrauch (7 Durchführungsmaßnahmen). TABELLE V – Anzahl der unter Anwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle (RPS) erlassenen Durchführungsmassnahmen (2009) Unter Anwendung des RPS erlassene Maßnahmen | Vom EP abgelehnte und gemäß RPS erarbeitete Maßnahmenentwürfe | Vom Rat abgelehnte und gemäß RPS erarbeitete Maßnahmenentwürfe | Vom EP/Rat abgelehnte und gemäß RPS erarbeitete Maßnahmenentwürfe | Ablehnungen insgesamt | AGRI | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | AIDCO | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | BUDG | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | DIGIT | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ECHO | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ELARG | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | EMPL | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | ENTR | 16 | 0 | 0 | 0 | 0 | ENV | 33 | 0 | 0 | 0 | 0 | ESTAT | 7 | 0 | 0 | 0 | 0 | INFSO | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | JLS | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | MARE | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | MARKT | 20 | 0 | 0 | 0 | 0 | OLAF | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | REGIO | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | RELEX | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | RTD | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | SANCO | 24 | 0 | 0 | 0 | 0 | TAXUD | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | TRADE | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | TREN | 29 | 1 | 0 | 0 | 1 | Insgesamt | 131 | 1 | 0 | 0 | 1 | 3. DETAILLIERTE INFORMATIONEN ZU DEN TÄTIGKEITEN DER AUSSCHÜSSE In der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, die diesem Bericht beiliegt, werden detaillierte Informationen zu den Tätigkeiten der einzelnen Ausschüsse im Jahr 2009 dargelegt und auf Grundlage der verschiedenen involvierten Kommissionsdienststellen klassifiziert. Des Weiteren enthält sie Informationen zu Änderungen bezüglich der Anzahl der Ausschüsse sowie zu spezifischen Reaktionen auf bestimmte, gemäß dem Regelungsverfahren mit Kontrolle erarbeitete Maßnahmenentwürfe, wie etwa ablehnende Stellungnahmen, Verweisungen an den Rat oder Widersprüche seitens des Rates oder des Parlaments. [1] Das Begleitdokument wird getrennt als Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vorgelegt. [2] Weitere Informationen zu den Hintergründen des Anpassungsverfahrens sowie über diesbezüglich im Jahr 2008 durchgeführte Tätigkeiten finden Sie im Bericht der Kommission über die Tätigkeit der Ausschüsse im Jahr 2008 (KOM(2009) 335 endgültig). [3] KOM(2009) 142. [4] http://ec.europa.eu/transparency/regcomitology/index_de.htm. [5] KOM(2009) 673 endg. vom 9.12.2009. [6] KOM(2010) 83 endg. vom 9.3.2010. [7] Es sei darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Stellungnahmen und die Anzahl der Durchführungsmaßnahmen in den jeweils angegebenen Jahren voneinander abweichen können. Die Gründe hierfür werden in der Einleitung der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen erläutert. [8] Von der Anzahl der erlassenen Maßnahmen ist jedoch nicht auf die politische, wirtschaftliche oder finanzielle Bedeutung der getroffenen Entscheidungen zu schließen. [9] KOM(2008) 778 vom 13.11.2008.