Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zum Gesamthaushaltsplan 2010 - Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen - Einzelplan II — Europäischer Rat und Rat - Einzelplan III – Kommission - Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst /* KOM/2010/0315 endg. */
[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION | Brüssel, den 17.6.2010 KOM(2010) 315 endgültig ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 6 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2010 EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan II — Europäischer Rat und Rat Einzelplan III – Kommission Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 6 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2010 EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan II — Europäischer Rat und Rat Einzelplan III – Kommission Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst Gestützt auf - den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 27, - den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a, - die Verordnung des Rates (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf Artikel 37, - den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 24. März 2010 zur Änderung der Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates[2], - den am 17. Dezember festgestellten Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, - den am 19. Mai 2010 angenommenen Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2010, - die Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 2/2010[3], 3/2010[4], 4/2010[5] und 5/2010[6], unterbreitet die Europäische Kommission der Haushaltsbehörde aus den im Folgenden dargelegten Gründen den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zum Haushaltsplan 2010. ÄNDERUNGEN BEI DEN EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN Die Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen sind über den EUR-Lex-Server abrufbar ( http://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm Eine englische Fassung dieser nach Einzelplänen gegliederten Änderungen ist informationshalber als technischer Anhang beigefügt. 1. Hintergrund 1.1. Ein Auswärtiger Dienst für ein sicheres Europa in einer Welt im Wandel 1.1.1. Gemäß dem Vertrag über die Europäische Union führt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“, trägt durch seine Vorschläge zur Festlegung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bei und stellt die Durchführung der Beschlüsse des Europäischen Rates und des Rates sicher. Der Hohe Vertreter vertritt die Union in den Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Er führt im Namen der Union den politischen Dialog mit Dritten und vertritt den Standpunkt der Union in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen. 1.1.2. Bei der Erfüllung seines Auftrags stützt sich der Hohe Vertreter auf einen Europäischen Auswärtigen Dienst (nachstehend EAD). 1.1.3. Ein handlungsfähiger EAD ist unabdingbar, wenn die EU die im Vertrag von Lissabon verankerten strategischen Ziele verwirklichen will; er leistet einen Beitrag zur Stärkung ihrer Rolle in der Welt, verleiht ihr ein schärferes Profil und ermöglicht ihr einen wirksameren Einsatz für ihre Interessen und Werte. 1.1.4. Zur Bewältigung der komplexen Herausforderungen und Bedrohungen, denen sich die EU gegenübersieht, trägt er insbesondere dadurch bei, dass er verfügbare Instrumente miteinander verbinden kann. Er kann sich dabei auf wertvollen Sachverstand aus den Dienststellen der Europäischen Kommission und des Generalsekretariats des Rates und die Erfahrung der diplomatischen Dienste der EU-Mitgliedstaaten stützen. 1.1.5. Vor diesem Hintergrund legt die Kommission diesen Berichtigungshaushaltsplan als einen technischen Vorschlag vor, in dem sich die von der Hohen Vertreterin übermittelten Bedürfnisse widerspiegeln und der dem Entwurf für einen Ratsbeschluss Rechnung trägt, in dem die Einstellung von Diplomaten aus den EU-Mitgliedstaaten in den EAD (als Zeitbedienstete) unter Verwendung von Mitteln aus dem EU-Haushalt für das letzte Quartal 2010 vorgesehen ist. 1.2. Eine effiziente Organisationsstruktur in Zeiten der Haushaltskonsolidierung 1.2.1. In den Leitlinien des Europäischen Rates vom 29./30. Oktober 2009 zur Einsetzung des EAS heißt es (Ziffer 16): „Der EAD … sollte in Bezug auf seinen Verwaltungshaushalt und das Personalmanagement autonom sein. Der EAD sollte in den Anwendungsbereich von Artikel 1 der Haushaltsordnung fallen.“ Die Europäische Kommission hat daher den beiden gesetzgebenden Organen einen Vorschlag zur Änderung der Haushaltsordnung vorgelegt (KOM(2010) 85) und am 9. Juni 2010 einen Vorschlag zur Änderung des Beamtenstatuts (KOM ...) angenommen. Der vorliegende Entwurf für einen Berichtigungshaushaltsplan ist der dritte Änderungsakt, der für die Durchführung des Ratsbeschlusses zur Einsetzung des EAD erforderlich ist. 1.2.2. Am 25. März 2010 hat die Hohe Vertreterin einen Entwurf für einen Beschluss des Rates über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes vorgelegt. 1.2.3. Maßgeblich für die Einsetzung des EAD sind die Grundsätze der Kosteneffizienz, der Haushaltsneutralität, der Wirtschaftlichkeit und der Effizienz. Bei Einrichtung und Aufbau des EAD müssen die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Finanzlage der öffentlichen Hand und das Erfordernis der Haushaltskonsolidierung berücksichtigt werden, was eine gewisse Selbstbeschränkung beim Personalbestand und auch bei Neueinstellungen und Verträgen zur Folge hat. 1.2.4. Für die Einrichtung des Dienstes sind Übergangsregelungen und ein allmählicher Aufbau der Kapazitäten vorzusehen. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Effizienz in der Verwaltung bedeutet, dass unnötige Redundanzen bei Aufgaben, Funktionen und Ressourcen im Verhältnis zu anderen Strukturen vermieden und alle Gelegenheiten zur Rationalisierung und Bündelung genutzt werden müssen. 1.2.5. Die Abteilungen und Funktionen der einschlägigen Dienststellen des Generalsekretariats des Rates und der Kommission werden daher zum EAD verlegt. Eine Liste der betreffenden Dienststellen ist dem Entwurf des Ratsbeschlusses als Anhang beigefügt. Jedem Beamten, der zum EAD versetzt wird, wird eine Stelle in der Funktionsgruppe zugewiesen, die seiner Besoldungsgruppe entspricht. 1.2.6. Ferner werden einige Diplomaten aus Mitgliedstaaten (als Zeitbedienstete) dem EAD angehören. Wenn der EAD 2013 seine volle Personalstärke erreicht, dürften etwa ein Drittel seiner Mitarbeiter auf AD-Ebene aus den Mitgliedstaaten stammen. 1.2.7. Im Jahr 2010 wird der EAD seine Arbeit deswegen mit einer Struktur aufnehmen, die zwar in der Lage ist, die Hohe Vertreterin bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen, aber auch der aktuell angespannten Lage im Hinblick auf die Verwaltungsausgaben (Rubrik 5) und der Konsolidierungspolitik Rechnung trägt. 1.3. Unmittelbarer zusätzlicher Personalbedarf im Jahr 2010 1.3.1. Der EAD sollte seine Arbeit so bald wie möglich aufnehmen. Mit der Zusammenlegung von zum EAD verlegten Dienststellen der Kommission und des Generalsekretariats des Rates dürften Synergien und Effizienzgewinne am Hauptsitz einhergehen. Diese Effizienzgewinne sollten auch zur Deckung mindestens eines Teils des vorrangigen Bedarfs und der zusätzlichen Aufgaben des EAD verwendet werden. 1.3.2. Allerdings sind auch die zusätzlichen Aufgaben, die mit dem Vorsitz von Arbeitsgruppen und Ausschüssen, die die Tagungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vorbereiten, einhergehen und die bisher weder vom Generalsekretariat des Rates noch von den Kommissionsdienststellen wahrgenommen wurden, sowie der Stellenbedarf für einige Verwaltungs- und Politikgremien zu berücksichtigen. Der Hauptsitz sollte deswegen mit [20] neuen AD-Stellen verstärkt werden, um neue Leitungspositionen zu besetzen, eine kleine Rechtsabteilung einzurichten und zusätzliche Aufgaben im Zusammenhang mit dem Vorsitz bestimmter geographischer oder thematischer Arbeitsgruppen übernehmen zu können. Als erstes wird die Hohe Vertreterin Vorkehrungen für die rasche Besetzung der Spitzenpositionen im neuen Dienst treffen müssen. Außerdem werden Mittel für 10 Vertragsbedienstete beantragt, die unterstützende Aufgaben in den zentralen Dienststellen wahrnehmen sollen. 1.3.3. Die Delegationen der Union sind integraler Bestandteil des EAD. Seit dem 1. Januar 2010 haben mehr als 60 EU-Delegationen die Vertretung der Präsidentschaft vor Ort, d.h. die Repräsentation, Koordinierung und Verhandlung im Namen der EU übernommen. Für ihre neuen Aufgaben müssen sie personell verstärkt werden. Zur Deckung des dringlichsten Zusatzbedarfs in den EU-Delegationen sind 80 neue AD-Stellen erforderlich, die im letzten Quartal 2010 besetzt werden sollen und sich wie folgt verteilen: - Aufstockung der Delegationen, die noch nicht über einen Politikattaché verfügen: etwa 40 neue AD-Stellen; - Aufstockung multilateraler Delegationen: etwa 20 neue AD-Stellen; - Aufwertung regionalisierter Delegationen und Schaffung neuer Stellen für Stellvertretende Delegationsleiter: etwa 20 neue AD-Stellen. - Zusätzliche Mittel für 60 örtliche Bedienstete, die für die erforderliche Unterstützung sorgen. 2. VERFAHREN ZUR AUFSTELLUNG DES HAUSHALTSPLANS FÜR DEN EAD 2.1. In Artikel 12 Absatz 5 des Entwurfs eines Beschlusses des Rates über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes heißt es: „ Spätestens einen Monat nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses unterbreitet der Hohe Vertreter der Kommission einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des EAD einschließlich eines Stellenplans, damit die Kommission den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorlegen kann .“ 2.2. Unter normalen Voraussetzungen würde ein Berichtigungshaushaltsplan, mit dem eine neue Einrichtung geschaffen wird, einen separaten Einzelplan mit folgenden Angaben enthalten: - den Stellenplan, - die entsprechenden Mittel für Beamtenbezüge, Infrastruktur und andere Betriebskosten, - die Mittel für andere Personalkategorien (einschließlich Bezüge, Infrastruktur und anderer Betriebskosten), - sonstige Verwaltungsausgaben (wie IT, Sicherheit, Dienstreisen usw.). 2.3. Damit der EAD unabhängig agieren kann, muss sein Haushaltsplan so schnell wie möglich aufgestellt werden. Dabei sind zudem reibungslose Arbeitsabläufe und die Aufrechterhaltung der Tätigkeiten zu gewährleisten. 2.4. Die Ressourcen für die künftige Arbeit des EAD werden hauptsächlich aus den Organen (Kommission und Rat) stammen, die bisher die meisten seiner künftigen Aufgaben wahrgenommen haben. Deswegen ändern sich mit dem hier vorgeschlagenen Haushaltsplan für den EAD auch die Haushaltspläne dieser Organe. Da der EAD noch nicht über voll arbeitsfähige Haushalts- und Verwaltungsabteilungen verfügt, wurde dieser Vorschlag für einen Berichtigungshaushaltsplan in Zusammenarbeit zwischen den beiden beteiligten Organen, die Ressourcen abgeben werden (nachstehend „Geberorgane“), und der Hohen Vertreterin ausgearbeitet. 2.5. Grundsätzlich sollte der Haushaltsplan des EAD sämtliche Betriebskosten ausweisen. Der Europäische Rat hat jedoch die besonderen Umstände, die mit dem Aufbau einer neuen Einrichtung einhergehen, anerkannt und deswegen in Artikel 27 seiner Leitlinien vom Oktober 2009 ausdrücklich festgestellt: „… es [wird] erforderlich sein, Übergangsregelungen vorzusehen und die Kapazitäten erst allmählich aufzubauen.“ Die Aufstellung eines von Anfang an gültigen Haushaltsplans für den EAD für 2010 wirft vor allem folgende Probleme auf: - Da getrennte Teile bestehender Verwaltungen in einem neuen separaten Dienst zusammengelegt werden müssen, wird der EAD nicht vom ersten Tag an seinen Verpflichtungen mit eigenen Kapazitäten nachkommen können. - Im derzeitigen Aufbaustadium des EAD gibt es noch keine vollständige Übersicht über die Arbeitsmethoden und den endgültigen organisatorischen Aufbau. - Die Beendigung von vertraglichen und finanziellen Verpflichtungen bzw. ihre Übertragung von den „Geberorganen“ auf den EAD ist ein komplizierter Prozess, der einer sorgfältigen Vorbereitung und Umsetzung bedarf. - Die zu übertragenden Mittel müssen genau auf das Datum hin berechnet werden, zu dem der Berichtigungshaushaltsplan voraussichtlich verabschiedet wird. Wird der Berichtigungshaushaltsplan zu einem anderen Termin verabschiedet, besteht die Gefahr, dass Mittel im Haushaltsplan des „richtigen“ Organs fehlen, die beispielsweise für Dienstbezüge und vertragliche Verpflichtungen aller Art benötigt werden. - Die Übertragung finanzieller Verpflichtungen und Ressourcen während eines laufenden Haushaltsjahres anstatt zu Beginn eines Haushaltsjahres ist ein unter Rechnungsführungsgesichtspunkten riskantes Unterfangen. Folglich besteht die ernste und reale Gefahr einer größeren Unterbrechung des Betriebs (einschließlich der Zahlung von Dienstbezügen und anderer Verpflichtungen) sowohl am Sitz des EAD als auch bei den Delegationen, was dem Ruf des neu geschaffenen Dienstes abträglich wäre. 2.6. Als Lösung für 2010 wird ein Berichtigungshaushaltsplan vorgeschlagen, der auf einem pragmatischen und vereinfachten Ansatz während des Übergangszeitraums basiert, der sich auf die letzten drei Monate des Jahres erstreckt, und der auf der Annahme gründet, dass er bis 1. Oktober 2010 verabschiedet sein wird. Dem hiermit vorgeschlagenen Berichtigungshaushaltsplan liegen ferner folgende Überlegungen zugrunde: - Die Ausweisung eines separaten Einzelplans im Haushalt und eines separaten Stellenplans steht in Einklang mit dem Kommissionsvorschlag zur Änderung der Haushaltsordnung. - Die von der Kommission und vom Generalsekretariat des Rates zu übertragenden Stellen werden zwar in separaten Spalten ausgewiesen, verbleiben aber in den Stellenplänen der entsprechenden Einzelpläne der beiden Geberorgane, um die Kontinuität administrativer und vertraglicher Verpflichtungen bis Jahresende zu gewährleisten. Im Haushaltsplan für das Jahr 2011 werden diese EAD-Stellen aus den Stellenplänen der Kommission und des Generalsekretariats des Rates entfernt (ein Berichtigungsschreiben folgt im weiteren Jahresverlauf). - Für die sofort anfallenden zusätzlichen Aufgaben wird eine erste Tranche neuer AD-Stellen bereitgestellt. Diese sollen auch dazu beitragen, dass die Verpflichtung, derzufolge ein Drittel der Mitarbeiter auf AD-Ebene aus den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten stammen sollen, 2013 erfüllt wird. - Alle Mittel einschließlich der beantragten zusätzlichen Mittel für neue EAD-Stellen werden in den entsprechenden Haushaltslinien der Kommission und des Generalsekretariats des Rates ausgewiesen, so dass sie sämtliche Zahlungen (Dienstbezüge, Zulagen, Mieten usw.) und Leistungen (IT, Unterhalt, Kantinen usw.) für das künftige EAD-Personal bis Jahresende ausführen können. Auf diese Weise kann die reibungslose Aufrechterhaltung der Tätigkeit am Hauptsitz und in den Delegationen in der Übergangszeit bis Jahresende gewährleistet werden. Die Hohe Vertreterin wird sich darauf konzentrieren können, die interne Organisation des EAD, die Einstellungsverfahren[7] und den Aufbau der Verwaltungs- und Finanzverwaltungskapazitäten in die Wege zu leiten und zu überwachen, damit der Dienst ab dem 1. Januar 2011 seine Aufgaben und die damit einhergehenden administrativen, finanziellen und vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang wahrnehmen kann. 2.7. Im Haushaltsjahr 2011 soll der EAD seinen Haushalt vollständig in eigener Verantwortung verwalten können, einschließlich aller zugehörigen Mittel. Hierzu ist ein Berichtigungsschreiben zum Haushaltsplanentwurf für 2011 erforderlich, das rechtzeitig vorgelegt werden muss, damit es in das jährliche Haushaltsverfahren eingebunden werden kann. 3. Der Berichtigungshaushaltsplan 2010 für den EAD 3.1. Struktur des Haushaltsplans - In den Haushaltsplan der Europäischen Union wird ein neuer Einzelplan X „ Europäischer Auswärtiger Dienst “ eingefügt. - Es wird eine Haushaltsstruktur zur Deckung der Verwaltungsausgaben des EAD geschaffen. Die Struktur entspricht derjenigen der Haushalte anderer Organe (Titel 1 Personal , Titel 2 Verwaltungsausgaben und Titel 3 Delegationen ). 3.2. Stellenplan Die beiden „Geberorgane“ haben ermittelt, wie viele Planstellen von der im Ratsbeschluss vorgesehenen Dienststellenverlegung betroffen sind. Aus dem Stellenplan der Kommission werden 1114 Stellen und aus dem des Generalsekretariats des Rates 411 Stellen (einschließlich 43 Stellen für unterstützende Aufgaben) auf den EAD übertragen. Darüber hinaus werden für den EAD 100 neue Stellen beantragt (20 am Hauptsitz sowie 80 in Delegationen; letztere sollen im letzten Quartal 2010 jeweils zu 50 % im Oktober bzw. November besetzt werden). In der nachstehenden Tabelle sind die EAD-Stellen am Hauptsitz und in den Delegationen nach ihrer Herkunft zusammengefasst. Sie enthält sowohl die Stellen, die durch Versetzungen besetzt werden sollen, als auch offene Stellen. Tabelle 1: Stellenplan mit Stellen aus den Geberorganen und im Jahr 2010 neu geschaffenen Stellen Kommission | Rat | Neue Stellen | Insgesamt | Hauptsitz | 675 | 387 | 20 | 1 082 | Delegationen | 439 | 24 | 80 | 543 | Insgesamt | 1 114 | 411 | 100 | 1 625 | Die berichtigten Stellenpläne sind im technischen Anhang enthalten. 3.3. Sonstiges Personal (nicht im Stellenplan erfasst) Die Mittel für sonstiges Personal (abgeordnete nationale Sachverständige, Vertragsbedienstete, Ortskräfte in den Delegationen), das zum EAD versetzt, aber nicht im Stellenplan aufgeführt wird, werden 2010 weiterhin aus dem Haushaltsplan der „Geberorgane“ bereitgestellt. In diesem Berichtigungshaushaltsplan werden zusätzliche Mittel für den EAD beantragt, mit denen die Ausgaben für 10 Vertragsbedienstete am Hauptsitz und 60 örtliche Bedienstete in Delegationen gedeckt werden sollen. Da im Haushalt des EAD keine Mittel veranschlagt sind (siehe Absatz 2.6), werden die betreffenden Mittel im Haushaltsplan im Einzelplan Kommission ausgewiesen. 3.4. Sonstige Verwaltungsausgaben Mittel für sonstige Verwaltungsausgaben (Mieten, Dienstreisen, IT etc.) werden 2010 nicht von den „Geberorganen“ auf den EAD übertragen. Sie bleiben im jeweiligen Einzelplan der Kommission und des Generalsekretariats des Rates ausgewiesen. 4. Zusammenfassung Dieser für die Einsetzung des EAD vorgeschlagene Berichtigungshaushaltsplan sieht im Einklang mit dem Kommissionsvorschlag für eine geänderte Haushaltsordnung die Einstellung eines neuen Einzelplans X (Europäischer Auswärtiger Dienst) sowie die entsprechenden Änderungen im Einzelplan II (Europäischer Rat und Rat) und im Einzelplan III (Kommission) entsprechend beigefügtem Anhang vor. Im Einzelplan X des EAD wird ein neuer Stellenplan ausgewiesen. Er umfasst 411 Stellen, die aus dem Einzelplan II (Europäischer Rat und Rat), sowie 1114 Stellen, die aus dem Einzelplan III (Kommission) auf den EAD übertragen werden. Hinzu kommen 100 zusätzliche neue AD-Stellen, davon 80 in den Delegationen. Die zusätzlichen Mittel sind für die Finanzierung der 100 neuen Stellen sowie der Stellen für 60 zusätzliche Vertragsbedienstete in Delegationen sowie 10 Vertragsbedienstete am Hauptsitz erforderlich, die die Hohe Vertreterin zur Wahrnehmung der ihr mit dem Vertrag übertragenen zusätzlichen Aufgaben beantragt hat. Diese zusätzlichen Stellen sollen bereits jetzt zur Erfüllung des Ratsbeschlusses beitragen, demzufolge bis 2013 ein Drittel der EAD-Mitarbeiter auf AD-Ebene aus den diplomatischen Diensten der EU-Mitgliedstaaten stammen sollen. 5. Übersicht – Nach Rubriken des Finanzrahmens Finanzrahmen Rubrik/Teilrubrik | Finanzrahmen 2010 | Haushaltsplan 2010 (einschl. BH Nr. 1/2010 und EBH Nrn. 2-5/2010) | EBH Nr. 6/2010 | Haushaltsplan 2010 (einschl. BH Nr. 1/2010 und EBH Nrn. 2-6/2010) | |Verpflichtungen |Zahlungen |Verpflichtungen |Zahlungen |Verpflichtungen |Zahlungen |Verpflichtungen |Zahlungen | | 1. NACHHALTIGES WACHSTUM | | | | | | | | | | 1a. Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung |14 167 000 000 | |14 861 853 253 |11 342 270 803 | | |14 861 853 253 |11 342 270 803 | |1b. Kohäsion im Dienste von Wachstum und Beschäftigung |49 388 000 000 | |49 387 592 092 |36 384 885 000 | | |49 387 592 092 |36 384 885 000 | | Insgesamt | 63 555 000 000 | |64 249 445 345 |47 727 155 803 | | |64 249 445 345 |47 727 155 803 | | Spielraum[8] | | |-194 445 345 | | | |-194 445 345 | | | 2. NACHHALTIGE BEWIRTSCHAFTUNG UND SCHUTZ DER NATÜRLICHEN RESSOURCEN | | | | | | | | | | davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |47 146 000 000 | |43 819 801 768 |43 701 207 586 | | |43 819 801 768 |43 701 207 586 | | Insgesamt | 59 955 000 000 | |59 498 833 302 |58 135 640 809 | | |59 498 833 302 |58 135 640 809 | | Spielraum | | |456 166 698 | | | |456 166 698 | | | 3. UNIONSBÜRGERSCHAFT, FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT | | | | | | | | | | 3a. Freiheit, Sicherheit und Recht |1 025 000 000 | |1 006 487 370 |738 570 370 | | |1 006 487 370 |738 570 370 | |3b. Unionsbürgerschaft |668 000 000 | |668 000 000 |659 387 500 | | |668 000 000 |659 387 500 | | Insgesamt | 1 693 000 000 | |1 674 487 370 |1 397 957 870 | | |1 674 487 370 |1 397 957 870 | | Spielraum[9] | | |18 512 630 | | | |18 512 630 | | | 4. DIE EU ALS GLOBALER PARTNER[10] |7 893 000 000 | | 8 160 182 000 |7 787 695 183 | | | 8 160 182 000 |7 787 695 183 | | Spielraum | | | -18 300 000 | | | | -18 300 000 | | | 5. VERWALTUNG[11] |7 882 000 000 | |7 908 983 423 |7 908 478 423 |9 521 362 |9 521 362 |7 918 504 785 |7 917 999 785 | | Spielraum | | | 53 016 577 | | | | 43 495 215 | | | INSGESAMT | 140 978 000 000 |134 289 000 000 |141 491 931 440 |122 956 928 088 | | |141 501 452 802 |122 966 449 450 | | Spielraum | | |528 250 560 |11 660 953 912 | | |518 729 198 |11 651 432 550 | | [1] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. [2] KOM(2010) 85 [3] KOM(2010) 108. [4] KOM(2010) 149. [5] KOM(2010) 169. [6] KOM(2010) 320. [7] Bis zum 1.1.2011 werden sämtliche Einstellungen formal von der Kommission vorgenommen. Die Kommission wird jedoch die entsprechenden Befugnisse der Anstellungsbehörde auf die Hohe Vertreterin in ihrer Eigenschaft als Vizepräsidentin der Kommission übertragen, damit sie die alleinige Kontrolle über den Auswahlprozess hat. [8] Bei der Berechnung des bei der Teilrubrik 1a verbleibenden Spielraums (500 Mio. EUR) wurde der Europäische Globalisierungsfonds (EGF) nicht berücksichtigt. Der über die Obergrenze hinausgehende Betrag von 195 Mio. EUR wird durch die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments finanziert. [9] Der Betrag aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union wird – wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 (ABl. C 139 vom 14.6.2006) vorgesehen – in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken in den Haushaltsplan eingesetzt. [10] Bei der Berechnung des im Haushaltsjahr 2010 bei der Rubrik 4 verbleibenden Spielraums wurden die Mittel für die Soforthilfereserve (248,9 Mio. EUR) nicht berücksichtigt. [11] Bei der Berechnung des Spielraums für die Rubrik 5 wurde ein Betrag von 80 Mio. EUR an Beiträgen des Personals zum Versorgungssystem berücksichtigt (gemäß Fußnote (1) zur Tabelle des Finanzrahmens 2007-2013).