52010DC0291

Bericht der Kommission Jahresbericht 2009 über die Beziehungen zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Parlamenten /* KOM/2010/0291 endg. */


DE

Brüssel, den 2.6.2010

KOM(2010) 291 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION

JAHRESBERICHT 2009

ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION UND DEN NATIONALEN PARLAMENTEN

BERICHT DER KOMMISSION

JAHRESBERICHT 2009

ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION UND DEN NATIONALEN PARLAMENTEN

1. Einleitung

Das Jahr 2009 war durch wichtige institutionelle Ereignisse gekennzeichnet: die Neuwahl zum Europäischen Parlament im Juni, das Ende der Amtszeit der Kommission Barroso I und das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember. Im Rahmen der Beziehungen zwischen der Kommission und den nationalen Parlamenten war im Jahr 2009 eine weitere Festigung des politischen Dialogs (Kapitel 2) zu verzeichnen: Die Zahl der Stellungnahmen und der an dem Dialog beteiligten Kammern stieg ständig, es kam zu einem häufigen, fruchtbaren Austausch zwischen der Kommission und den nationalen Parlamenten auf allen Ebenen (Kapitel 3), und beide Seiten trafen besonders intensive Vorbereitungen im Hinblick auf das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und die Anwendung seiner neuen, die nationalen Parlamente betreffenden Bestimmungen (Kapitel 4).

Während in dem vorhergehenden Jahresbericht [1] eine allgemeine Bestandsaufnahme der Beziehungen der scheidenden Kommission zu den nationalen Parlamenten vorgenommen wurde, wird in diesem Bericht auch die Gelegenheit genutzt, um auf die wichtigsten Prioritäten und Ziele der neuen Kommission bei der Entwicklung der Beziehungen zu den nationalen Parlamenten während der nächsten Amtszeit einzugehen.

2. Der politische Dialog

2.1. Beteiligung der nationalen Parlamente und Schwerpunkte der Stellungnahmen

Eine differenzierte Beteiligung

Im Jahr 2009 übermittelten die nationalen Parlamente im Kontext des politischen Dialogs 250 Stellungnahmen an die Kommission (gegenüber 200 im Jahr 2008), was den deutlichen Zunahmetrend bestätigte. Insgesamt gingen zwischen September 2006 und Dezember 2009 von 35 der 40 nationalen Parlamente aus 25 Mitgliedstaaten 618 Stellungnahmen ein.

Wie in den Vorjahren gab es eine Gruppe von besonders aktiven Kammern, zu der vor allem die portugiesische Assembleia da Republica (47 Stellungnahmen), der tschechische Senat (27 Stellungnahmen), die beiden niederländischen Kammern (zusammen 19 Stellungnahmen), der schwedische Riksdag (18 Stellungnahmen), der italienische Senat (17 Stellungnahmen), der deutsche Bundesrat (16 Stellungnahmen), das britische House of Lords (14 Stellungnahmen), der französische Senat (12 Stellungnahmen), der dänische Folketing (12 Stellungnahmen), der österreichische Bundesrat (10 Stellungnahmen) und die griechische Abgeordnetenkammer (10 Stellungnahmen) zählten. Auf diese 12 Versammlungen entfielen etwa drei Viertel aller Stellungnahmen der nationalen Parlamente, die im Jahr 2009 eingingen. Insbesondere stieg während des Jahres 2009 im Vergleich zum Jahr 2008 die Zahl der Stellungnahmen des tschechischen Senats, des italienischen Senats, des österreichischen Bundesrats und der griechischen Abgeordnetenkammer, wobei anzumerken ist, dass der österreichische Nationalrat und das maltesische Repräsentantenhaus im Jahr 2009 erstmalig an dem politischen Dialog teilnahmen.

Hingegen übermittelten 10 Kammern im Jahr 2009 keine Stellungnahmen und die Beteiligung von 13 Kammern beschränkte sich auf Stellungnahmen, die im Zusammenhang mit den Subsidiaritätskontrollen angenommen wurden, die von der Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europa-Angelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union (COSAC) koordiniert wurden. Seit dem Jahr 2006 haben sich fünf Versammlungen überhaupt nicht an diesem Dialog beteiligt: die Ober- und Unterhäuser Spaniens und Rumäniens sowie das Oberhaus (Državni svet) Sloweniens. Jedoch sollte betont werden, dass sich die nicht besonders aktiv an dem politischen Dialog beteiligenden Kammern zumeist absichtlich so verhalten, da sie ihre Rolle in EU-Angelegenheiten eher in der Kontrolle der jeweiligen Regierung denn in der Kontrolle der Kommission sehen.

Umfang der Stellungnahmen der nationalen Parlamente

In den 250 Stellungnahmen der nationalen Parlamente ging es um immerhin 139 Kommissionsvorlagen. Zu lediglich 10 dieser Dokumente nahmen vier oder mehr Versammlungen Stellung (ohne Berücksichtigung der drei Vorschläge, in denen es um die von der COSAC koordinierten Subsidiaritätskontrollen ging).

In den Mitteilungen und Vorschlägen, die die größte Aufmerksamkeit der nationalen Parlamente fand, ging es um das Stockholmer Programm [2] (8 Stellungnahmen), die Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung [3] (7 Stellungnahmen [4]), die Richtlinie über Rechte der Verbraucher [5] (6 Stellungnahmen), den Rahmenbeschluss zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern [6] (6 Stellungnahmen) und den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie [7] (5 Stellungnahmen), das Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher [8] (5 Stellungnahmen) und das Grünbuch „Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern” [9] (5 Stellungnahmen), die Mitteilung „Europäische Finanzaufsicht” [10] (4 Stellungnahmen), die Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten [11] (4 Stellungnahmen) und die Mitteilung „Jährliche Strategieplanung für 2010” [12] (4 Stellungnahmen).

Etwa die Hälfte der im Jahr 2009 eingegangenen 250 Stellungnahmen betraf Legislativvorschläge, die andere Hälfte Mitteilungen der Kommission oder Konsultationspapiere. 36 Stellungnahmen gingen zu Grünbüchern zu. Es sollte angemerkt werden, dass sich die sehr aktiven Parlamente Schwedens und Dänemarks im Einklang mit ihren internen Verfahren weiterhin lediglich in Bezug auf nicht-legislative Dokumente an dem politischen Dialog mit der Kommission beteiligen.

Insgesamt ging es in der Mehrzahl der Stellungnahmen schwerpunktmäßig um politische Fragen, während lediglich in 13 Stellungnahmen Bezug auf Dokumente über die Programmplanung oder auf institutionelle Fragen genommen wurde. Diejenigen Politikbereiche, denen die nationalen Parlamente die meiste Aufmerksamkeit widmeten, waren Justiz, Freiheit und Sicherheit (83 Stellungnahmen, einschließlich derjenigen, die im Zusammenhang mit den beiden von der COSAC durchgeführten Subsidiaritätskontrollen vorgelegt wurden), Gesundheit und Verbraucherschutz (38 Stellungnahmen, einschließlich derjenigen, die im Zusammenhang mit der von der COSAC durchgeführten Subsidiaritätskontrolle vorgelegt wurden), Verkehr und Energie (22 Stellungnahmen), Bildung und Kultur (14 Stellungnahmen), Umwelt (12 Stellungnahmen) und Unternehmen (10 Stellungnahmen).

Bekanntgabe der Stellungnahmen

Im Mai 2009 richtete die Kommission eigens eine Website zum Thema „Europa“ [13] ein, auf der sie alle Stellungnahmen, die sie von den nationalen Parlamenten im Kontext des politischen Dialogs erhält, sowie ihre Antworten hierauf bekannt gibt. Gegenwärtig sind über die Website lediglich die in den Jahren 2008 und 2009 eingegangenen Stellungnahmen abrufbar, jedoch wird die Kommission nach und nach auch die Stellungnahmen dort einstellen, die sie seit Beginn des politischen Dialogs mit den nationalen Parlamenten im September 2006 erhielt.

2.2. Auswertung der Stellungnahmen der nationalen Parlamente und Antworten der Kommission

Die Mehrzahl der Stellungnahmen war im Großen und Ganzen positiv: Darin wurden die Initiativen und Vorschläge der Kommission begrüßt, aber auch konkrete Anmerkungen und Änderungsvorschläge gemacht und es wurde konstruktive Kritik geübt. In ihren Stellungnahmen befassten sie die meisten nationalen Parlamente mit wichtigen politischen Fragen, hauptsächlich indem sie Anmerkungen zu dem Inhalt eines Kommissionsvorschlags insgesamt machten, während in relativ wenigen Stellungnahmen Anmerkungen zu der Rechtsgrundlage oder zu den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gemacht wurden.

Von den im Jahr 2009 eingegangenen 250 Stellungnahmen wurden in weniger als 25 Bedenken im Zusammenhang mit der Subsidiarität geäußert. Diese bezogen sich auf etwa 15 Legislativ- und Nicht-Legislativdokumente der Kommission. Diejenigen Kammern mit einem besonderen Interesse an Subsidiaritätsfragen waren der französische Senat, der österreichische Bundesrat, der deutsche Bundesrat sowie die Parlamente der Niederlande, Portugals und Griechenlands. In einigen Stellungnahmen wurde zwar die Einhaltung der Subsidiarität als solche nicht angezweifelt, jedoch auch darauf hingewiesen, dass man in einem bestimmten Vorschlag die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips nicht als ausreichend begründet erachte.

In Bezug auf die Zweikammersysteme sollte erwähnt werden, dass beide Kammern in einigen Fällen nicht immer der gleichen Ansicht waren, was die Beurteilung der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips betraf. Beispielsweise waren die beiden niederländischen Kammern diesbezüglich uneins bei dem Vorschlag für eine Entscheidung über ein Warn- und Informationsnetz für kritische Infrastrukturen (CIWIN) [14] und dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden [15], und die beiden Kammern des französischen Parlaments äußerten abweichende Ansichten dazu, ob in dem Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere [16] der Grundsatz der Subsidiarität eingehalten werde.

Ferner sollte erwähnt werden, dass die Kommission im Jahr 2009 mehrere Stellungnahmen erhielt, die von nationalen Parlamenten im Zusammenhangs mit drei von der COSAC durchgeführten Subsidiaritätskontrollen angenommen worden waren: Die erste betraf die Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe [17], vorgelegt im Dezember 2008, die zweite den Rahmenbeschluss über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren [18], vorgelegt im Juli 2009; und die dritte die Verordnung über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses [19], vorgelegt im Oktober 2009. Im Zuge aller drei Kontrollen bestätigte eine sehr große Mehrheit der sich an dem politischen Dialog beteiligenden Kammern, dass in den Vorschlägen der Grundsatz der Subsidiarität eingehalten werde. Im Rahmen der ersten Kontrolle äußerte sich nur der österreichische Bundesrat in seiner Stellungnahme diesbezüglich negativ, im Rahmen der zweiten Kontrolle bestritten neben dem österreichischen Bundesrat auch das irische und das maltesische Parlament, dass der Grundsatz der Subsidiarität eingehalten werde, während 11 andere Kammern die Argumente der Kommission in der Begründung nicht ganz befriedigend fanden. In Bezug auf den letzten Vorschlag machte nur der belgische Senat eine Subsidiaritätsverletzung geltend.

Der politische Dialog über wichtige Dokumente

Da sich zu der großen Mehrzahl von Kommissionsdokumenten nicht mehr als drei Kammern äußerten, wird in der folgenden Analyse schwerpunktmäßig auf die repräsentativsten Unterlagen eingegangen und es werden einige konkrete Beispiele genannt, mit denen bestimmte Feststellungen veranschaulicht werden sollen.

· Das Stockholmer Programm

Die Mitteilung der Kommission „Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger” [20] (das Stockholmer Programm) erregte die Aufmerksamkeit der nationalen Parlamente im Jahr 2009 im besonderen Maße. Acht Stellungnahmen wurden der Kommission übermittelt, weitere Stellungnahmen gingen direkt dem Europäischen Parlament zu, das zu diesem Thema im November 2009 eine gemeinsame, interparlamentarische Sitzung abhielt. In allen eingegangenen Stellungnahmen wird Unterstützung für die Mitteilung der Kommission zum Ausdruck gebracht. Eine große Mehrheit begrüßte es, dass die Rechte des Einzelnen in das Zentrum des nächsten Mehrjahresprogramms gerückt wurden und dass der Bürger in den Mittelpunkt des Vorhabens gestellt wurde. Von den Rechten des Einzelnen, auf die mehrere Kammern Bezug nahmen, wurde das Recht auf Schutz der Privatsphäre am häufigsten genannt. Bedenken wurden hinsichtlich der Wirksamkeit des Instrumentariums der internen Wiederansiedlung, des einheitlichen Schengen-Visums, der Einführung eines einheitlichen Systems für die Aufnahme legaler Zuwanderer, des Bestrebens, dass legale Zuwanderer ähnliche Rechte wie EU-Bürger erhalten sollen, sowie der vorgeschlagenen Aufhebung des Exequaturverfahrens geäußert. Ebenso wurde betont, dass der Grundsatz der Subsidiarität im Bereich des Katastrophenschutzes eingehalten werden müsse.

· Die Richtlinie über Rechte der Verbraucher

Ein ähnliches Interesse zeigten die nationalen Parlamente an dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher [21], zu dem die Kommission sechs Stellungnahmen erhielt, in denen vielfach erhebliche Bedenken geäußert wurden. Nach Ansicht von fünf Kammern verstieß der Vorschlag gegen den Grundsatz der Subsidiarität, da die Einführung einer umfassenden Harmonisierung in bestimmten Bereichen des Verbraucher- und des Vertragsrechts der Anwendung des nationalen Rechts entgegenstehen würde, das ihrer Meinung nach ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher bietet. Ferner merkten mehrere Kammern an, dass es in dem Vorschlag offenbar eher um die Erleichterung grenzüberschreitender Aktivitäten denn um den Schutz der Rechte der Verbraucher gehe. Schließlich stellten die nationalen Parlamente noch die Wahl der Rechtsgrundlage in Frage und erachteten die Folgenabschätzung als unzulänglich, insbesondere im Hinblick auf fehlende konkrete statistische Daten zur Untermauerung des Vorschlags und den Ausschluss von digitalen Waren und reinen Dienstleistungen vom Anwendungsbereich des Vorschlags.

· Die Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

In Bezug auf die Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung [22] wurden in drei von sieben Stellungnahmen [23] Bedenken hinsichtlich der Subsidiarität geäußert oder allgemeine Anmerkungen zu Aspekten der Subsidiarität gemacht. Mehrere Kammern wiesen darauf hin, dass aus dem Wortlaut des Kommissionsvorschlags ein Zweifel an der Fähigkeit der Mitgliedstaten zum Verwalten und Erbringen von Gesundheitsdienstleistungen und zum Aufrechterhalten eines finanziellen Gleichgewichts ihrer Systeme der sozialen Sicherheit herausgelesen werden könnte. Beispielsweise werde in der Folgenabschätzung nicht auf das Risiko eingegangen, das den Mitgliedstaten aufgrund des Verlustes an Kontrolle über die Patientenströme entstehen könnte. Die nationalen Parlamente führten außerdem an, dass nur die Mitgliedstaaten die Folgen des Vorschlags für die Finanzierung und Organisation der nationalen Gesundheitsversorgungssysteme abschätzen könnten, und forderten die Streichung der Bestimmung, nach der die Kommission Leitlinien vorgeben kann, mit denen die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Gesundheitsdienstleistungen durch die Mitgliedstaaten erleichtert werden soll.

· Die europäische Finanzaufsicht

Ein weiteres Thema, das im Jahr 2009 eindeutig im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der nationalen Parlamente stand, war die Finanzkrise: Vier Kammern nahmen zu der Mitteilung der Kommission „Europäische Finanzaufsicht” [24] Stellung. Von den nationalen Parlamenten, die sich zu diesem Dokument äußerten, betonten einige, dass die Finanzaufsicht langfristig von einer europäischen Behörde gehandhabt werden müsse, die befugt sei, verbindliche Beschlüsse zu fassen, und dass das von der Kommission vorgeschlagene System binnen zwei oder drei Jahren überarbeitet werden sollte. Ein nationales Parlament teilte diese Ansicht nicht und war nicht bereit, die Zuständigkeiten der nationalen Aufsichtsbehörden zu beschränken. Stattdessen trat es dafür ein, einen Regulierungsrahmen für die länderübergreifenden Tätigkeiten großer Finanzunternehmen zu schaffen.

· Das Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher und das Grünbuch „Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern“

Zu dem Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher [25] erhielt die Kommission Stellungnahmen von fünf Kammern, von denen vier in die gleiche Richtung gingen: Darin wurde betont, dass eine europaweit verbindliche Regelung nicht erforderlich sei, und es wurde lediglich die Annahme einiger sehr zielgerichteter Vorschriften oder von Maßnahmen unterhalb der Gesetzgebungsebene vorgeschlagen. Lediglich ein nationales Parlament forderte die Einführung verbindlicher Regelungen für kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren (einheitliches EU-System). Es ist anzumerken, dass ein nationales Parlament, nachdem es eine erste Antwort von der Kommission erhalten hatte, eine zweite Stellungnahme zur Frage der Massenforderungen vorlegte, in der es zwar seine allgemeinen Vorbehalte hinsichtlich Rechtsvorschriften der EU in diesem Bereich aufrechterhielt, jedoch die Zusicherung der Kommission würdigte, nach der eine etwaige künftige Initiative nicht den Boden für die Entwicklung einer „Industrie“ des Rechtsstreits bereiten würde, wie es sie in einigen nichteuropäischen Ländern gebe.

Fünf Kammern äußerten ihre Ansicht zu dem Grünbuch „Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern“ [26], indem sie die Initiative der Kommission und die Ziele des Grünbuchs weitgehend befürworteten. Die nationalen Parlamente waren der Meinung, dass die grenzüberschreitende Mobilität nicht jungen Menschen vorbehalten sein sollte, da doch die Förderung des lebenslangen Lernens ein wichtiges Ziel der Kommission sei. Sie betonten ferner, dass europäische Programme flexibel sein sollten, was die Länge, den Zeitpunkt und die teilnehmenden Länder betreffe, und wiesen darauf hin, dass insbesondere auf die Verbesserung der fremdsprachlichen Kenntnisse junger Menschen sowie auf die Anerkennung von Studiengängen als Grundvoraussetzung für die Mobilität geachtet werden sollte. Einige Kammern riefen die Kommission dazu auf, in die erneuerte Lissabon-Strategie die Förderung der Mobilität während der Lehrlingsausbildung aufzunehmen.

Die Antworten der Kommission auf die Stellungnahmen der nationalen Parlamente

Die Antworten der Kommission auf die Stellungnahmen der nationalen Parlamente werden von dem Vizepräsidenten unterzeichnet, der für die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten zuständig ist, nachdem sie von der Kommission förmlich angenommen wurden; der Annahme geht eine erste Konsultation aller beteiligten Kabinette und Dienststellen voraus. In ihren Antworten an die nationalen Parlamente ist die Kommission oft bestrebt, ihre ursprünglichen Vorschläge besser darzulegen, nach Möglichkeit indem sie ausführliche Beispiele zur Untermauerung eines bestimmten Standpunkts anführt. Gegebenenfalls enthalten die Antworten auch Reaktionen auf konkrete Anmerkungen und Vorschläge der nationalen Parlamente mit Angaben dazu, ob die Kommission diese weiter erwägen kann. Es versteht sich von selbst, dass die Antworten der Kommission – wie in den Verträgen vorgesehen - stets das institutionelle Gleichgewicht widerspiegeln und diesem Rechnung tragen müssen. Sie hängen auch weitgehend von dem Zeitpunkt, zu dem eine Stellungnahme vorgelegt wird, sowie im Falle von Legislativdossiers von dem Stand des interinstitutionellen Verfahrens ab.

Die Antworten auf Grünbücher und sonstige Konsultationsdokumente sind im Regelfall vom Umfang her beschränkt, solange die Konsultationen andauern oder ihre Ergebnisse noch nicht ausgewertet wurden.

3. Kontakte und Besuche

Wie in den vorhergehenden Jahren waren die Kommissionsmitglieder und ihre Dienststellen bei ihren Kontakten zu Vertretern der nationalen Parlamente und dem Austausch mit diesen besonders aktiv und engagiert. Abgesehen von zahlreichen bilateralen Zusammenkünften von Mitgliedern der Kommission und nationalen Parlamenten war die Kommission auf politischer Ebene in allen wichtigen interparlamentarischen Sitzungen vertreten, die während des Jahres 2009 stattfanden, nämlich in der Konferenz der Parlamentspräsidenten der EU im Februar in Paris, den Sitzungen der Ausschussvorsitzenden der COSAC im Februar in Prag und im Juli in Stockholm, den Plenarsitzungen der COSAC im Mai in Prag und im Oktober in Stockholm sowie auf den gemeinsamen parlamentarischen Tagungen im Februar und November in Brüssel.

Abgesehen hiervon kamen Vertreter der Kommissionsdienststellen regelmäßig mit ihren Kollegen aus den nationalen Parlamenten zusammen, sei es im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen mit den ständigen Vertretern der nationalen Parlamente in Brüssel (12 regelmäßige Sitzungen im Jahr 2009 sowie ein halbtägiges, von der Kommission im Juni veranstaltetes Seminar), bei Konferenzen oder Anhörungen, die von den verschiedenen Versammlungen in der jeweiligen Hauptstadt durchgeführt wurden, oder in den verschiedenen themenbezogenen Workshops, die vom Europäischen Parlament für Bedienstete der nationalen Parlamente veranstaltet wurden. Insbesondere haben Dienststellen des Generalsekretariats der Kommission erstmalig an der Tagung des IPEX-Vorstands im Oktober in Kopenhagen teilgenommen, und die Generalsekretärin der Kommission hat in der Sitzung der Generalsekretäre der Parlamente in der EU im Dezember in Brüssel wenige Tage nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon das Wort ergriffen.

Bei diesen Kontakten zwischen der Kommission und den nationalen Parlamenten und dem Austausch unter diesen ging es im Jahr 2009 in erster Linie um das Inkrafttreten und die Anwendung des Vertrags von Lissabon sowie um Fragen im Zusammenhang mit dem Bereich Freiheit, Sicherheit und Justiz, aber auch um die Wirtschafts- und Finanzkrise.

4. Der Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, stellt im Hinblick auf die Rolle der nationalen Parlamente auf EU-Ebene einen bedeutenden Fortschritt dar. Erstmalig werden die nationalen Parlamente im Hauptteil des Vertrags genannt. In Artikel 12 EUV heißt es ausdrücklich „Die nationalen Parlamente tragen aktiv zur guten Arbeitsweise der Union bei, (...)“. Anschließend wird in dem Artikel eine Reihe neuer Rechte aufgeführt, welche die zentrale Bedeutung der nationalen Parlamente in dem demokratischen Gefüge der Union unterstreichen.

Ein besonders wichtiger Aspekt der neuen Rechte der nationalen Parlamente ist sicherlich, dass sie ,,(....) auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips nach dem [im Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit] vorgesehenen Verfahren“ achten, was gemeinhin als „Subsidiaritätskontrollmechanismus“ bzw. als Verfahren der „gelben Karte“ und der „orangenen Karte“ bekannt ist. Dieser Mechanismus verleiht dem Gesetzgeber eine letzte Möglichkeit, dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Einhalt zu gebieten, wenn eine bestimmte Anzahl nationaler Parlamente in Frage stellt, dass der Grundsatz der Subsidiarität bei einem bestimmten Legislativvorschlag gewahrt ist.

In Bezug auf die Anwendung der neuen, die nationalen Parlamente betreffenden Bestimmungen des Vertrags und insbesondere den Subsidiaritätskontrollmechanismus sah die Kommission Ende November 2009 interne Regelungen vor, die es ihr ermöglichten, dieses neue Instrument ab dem Tag, an dem der Vertrag in Kraft trat, wirksam anzuwenden. Die nationalen Parlamente und der Gesetzgeber wurden über diese Verfahren in einem gemeinsamen Schreiben des Präsidenten und Vizepräsidenten der Kommission unterrichtet, das am 1. Dezember den Präsidenten der 40 Kammern sowie dem Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem Präsidenten des Rates übermittelt wurde [27]. Die Kommission legte diese Regelungen in Anbetracht der zahlreichen Gespräche fest, die sie während der vorhergehenden Jahre auf politischer Ebene und auf Dienststellenebene mit den nationalen Parlamenten führte, und sorgte dafür, dass hierbei alle von den nationalen Parlamenten geäußerten wesentlichen Bedenken berücksichtigt wurden. Die Erfahrungen, die man in den kommenden Monaten sammeln wird, werden zeigen, ob diese Regelungen eventuell teilweise angepasst werden müssen.

Die Kernaussage in dem Schreiben vom 1. Dezember lautete, dass die Kommission den Subsidiaritätskontrollmechanismus als ein politisches Instrument und nicht als ein Mittel allein zur Rechenschaftslegung erachte; sie sei zuversichtlich, dass die nationalen Parlamente dieses Instrument in verantwortlicher und konstruktiver Weise nutzen würden, und sie beabsichtige, die richtigen Maßnahmen vorzusehen, um die Anwendung dieses neuen Instruments, das für die Praxis gedacht sei, durch die nationalen Parlamente zu erleichtern. Das Schreiben und das Vorgehen der Kommission insgesamt wurden von den nationalen Parlamenten sehr gut aufgenommen.

Da der scheidenden Kommission zwischen dem 1. November 2009 und dem 10. Februar 2010 lediglich eine Übergangsfunktion zukam, wurden während dieser beiden Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Vertrags keine wichtigen Legislativvorschläge angenommen. Die ersten Vorschläge, die unter den Anwendungsbereich des Subsidiaritätskontrollmechanismus fielen, wurden daher erst Anfang Februar 2010 angenommen und an die nationalen Parlamente weitergeleitet.

5. Ausblick

Die Kommission setzt sich für eine reibungslose und wirksame Anwendung der Bestimmungen des Vertrags von Lissabon, die die nationalen Parlamente betreffen, und insbesondere des Subsidiaritätskontrollmechanismus ein. Dies wird einer der Schwerpunkte der derzeitigen Kommission sein, wenn sie ihre Beziehungen zu den nationalen Parlamenten definiert.

Dabei wird es – ganz allgemein – überaus wichtig sein, die Partnerschaft mit den nationalen Parlamenten zu festigen, indem der politische Dialog unter umfassender Beachtung des institutionellen Gleichgewichts auf EU-Ebene verbessert und verstärkt wird. Die Fortsetzung dieses Dialogs wird es beiden Seiten ermöglichen, sich in einen umfassenderen, stärker politisch geprägten Meinungsaustausch einzubringen, der nicht nur auf Legislativvorschläge beschränkt ist und der weit über den Aspekt der Subsidiarität hinausgeht. Die Kommission wird somit weiterhin alle Stellungnahmen, die sie von den nationalen Parlamenten erhält, sorgfältig prüfen, denn sie ist überzeugt davon, dass dieser konstruktive und wirksame Austausch die Beziehungen zwischen den europäischen Institutionen und den Bürgern in ganz Europa weiter festigen wird.

Nach Ansicht der Kommission sind der Subsidiaritätskontrollmechanismus und der politische Dialog zwei Seiten derselben Münze, wobei Ersterer Bestandteil einer weiter gefassten politischen Beziehung zwischen der Kommission und den nationalen Parlamenten ist. Die nationalen Parlamente haben diesen Ansatz sehr begrüßt, denn bislang neigten sie in ihren Stellungnahmen dazu, mehr auf den Inhalt der Kommissionsdokumente als auf die Aspekte der Subsidiarität einzugehen.

Durch die Festigung ihrer politischen Partnerschaft mit den nationalen Parlamenten will die Kommission den Prozess der Politikgestaltung verbessern, sowohl was die Legislativ- als auch die Nichtlegislativmaßnahmen betrifft, und die nationalen Parlamente enger in die europäischen Angelegenheiten einbinden, von denen die meisten im Verlauf der letzten zehn Jahre zu inneren Angelegenheiten wurden, um auf diese Weise Europa seinen Bürgern näherzubringen. Schließlich möchte sie auch ihr Verständnis der nationalen Dynamik und der nationalen Prozesse verbessern.

Was die Verbesserung der Politikgestaltung angeht, so trifft es zu, dass es nicht immer einfach sein mag, die konkreten Folgen der Stellungnahmen der nationalen Parlamente für einen bestimmten, endgültigen Rechtsakt zu ermessen. Jedoch ist es wichtig zu wissen, dass die Kommission jedes Mal, wenn sie mit den Gesetzgebern über ein Legislativdossier verhandelt, dies nunmehr in umfassender Kenntnis der von den nationalen Parlamenten vorgebrachten Stellungnahmen tun kann. In gleicher Weise kann die Kommission, wenn sie ihren im Europäischen Parlament und im Rat zu verteidigenden Standpunkt festlegt, dies in Kenntnis der von den nationalen Parlamenten vorgebrachten Ansichten zu dem betreffenden Dossier tun. In vielen Fällen spiegeln sich die Stellungnahmen der nationalen Parlamente in dem Legislativverfahren entweder im Parlament oder im Rat wider, was den zusätzlichen Nutzen dieser Stellungnahmen verdeutlicht: Werden sie rechtzeitig vorgelegt, so können sie als ein Frühwarnsystem dienen, mit dem die wichtigsten Standpunkte zu einem Vorschlag der Kommission umrissen werden, die sich dann später in dem Legislativverfahren niederschlagen. Es versteht sich von selbst, dass sich Stellungnahmen, die besonders spät und nur von einigen nationalen Parlamenten vorgelegt werden, nur gering auf die laufenden interinstitutionellen Diskussionen auswirken.

Während der letzten fünf Jahre haben sich die Beziehungen der Kommission zu den nationalen Parlamenten grundlegend weiterentwickelt, indem sie enger und substanzieller wurden. Diese Tendenz wird sich mit dem Vertrag von Lissabon fortsetzen. Die nationalen Parlamente spielen nunmehr auf EU-Ebene eine wichtige Rolle und können daher zu wichtigen Akteuren werden, deren Standpunkte von den Organen der EU berücksichtigt werden müssen. Auf diese Weise werden die nationalen Parlamente rasch zu einem wesentlichen Bestandteil der politischen Willensbildung auf EU-Ebene werden.

Jedoch sind weitere Fortschritte möglich, und zwar auf beiden Seiten. Es wird weiterhin ein wichtiges Anliegen bleiben, das Potenzial dieser politischen Partnerschaft auszuschöpfen und noch konstruktivere Beziehungen zu schaffen. Die Kommission wird die ordnungsgemäße Anwendung der neuen, die nationalen Parlamente betreffenden Bestimmungen des Vertrags genau verfolgen und in diesem Sinne besonderes darauf achten, dass sie die Anforderungen, die in dem Protokoll Nr. 2 im Zusammenhang mit der Subsidiarität enthalten sind, erfüllt. Des Weiteren möchte die Kommission diejenigen nationalen Parlamente, die noch nicht an dem politischen Dialog teilnehmen, aufrufen, sich an dem aktiven Meinungsaustausch mit ihr zu beteiligen. Sie möchte die nationalen Parlamente ferner eng in die Umsetzung der Strategie „Europa 2020“ einbinden und ist bereit, mögliche Wege der Zusammenarbeit beim Vollzug des EU-Haushalts und insbesondere bei der Betrugsbekämpfung zu prüfen. In beiden Bereichen zählt die Kommission zur Erreichung ihrer Ziele auf die aktive Unterstützung der nationalen Parlamente. Des Weiteren wird die Kommission Wert auf eine regelmäßige, fundierte Unterrichtung der nationalen Parlamente zur Thematik der Programmplanung legen. Diesbezüglich wird sie bestrebt sein, ihr Arbeitsprogramm den ständigen Vertretern der nationalen Parlamente baldmöglichst nach der Annahme vorzulegen. Ferner ist die Kommission bestrebt, umfassend auf die Beiträge und Schlussfolgerungen der COSAC einzugehen.

In Bezug auf die neuen Bestimmungen des Vertrags, nach denen die nationalen Parlamente in die politische Kontrolle von Europol und die Bewertung der Tätigkeit von Eurojust einbezogen werden sollen, ist sich die Kommission der Forderungen der nationalen Parlamente bewusst, dass sie gebührend von der Kommission gehört werden möchten, bevor Letztere Vorschläge für die betreffenden Verordnungen vorlegt, die in ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2010 aufgenommen wurden. Bevor die Kommission diese neuen Vorschläge vorlegt, wird sie die Anwendung der vorhandenen Beschlüsse Eurojust und Europol betreffend sorgfältig beurteilen und alle Interessenträger konsultieren. Sie wird die nationalen Parlamente in diese Vorbereitungen intensiv einbinden.

Die Kommission ist entschlossen, die Rolle der nationalen Parlamente zu fördern, indem sie dieses Thema weiterhin ganz oben auf ihrer institutionellen und politischen Agenda führt.

Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen, aufgeschlüsselt nach Land/Kammer

| | Insgesamt |

PORTUGAL | Assembleia da Republica | 47 |

TSCHECHISCHE REPUBLIK | Senát | 27 |

SCHWEDEN | Riksdagen | 18 |

ITALIEN | Senato della Repubblica | 17 |

DEUTSCHLAND | Bundesrat | 16 |

VEREINIGTES KÖNIGREICH | House of Lords | 14 |

DÄNEMARK | Folketinget | 12 |

FRANKREICH | Sénat | 12 |

GRIECHENLAND | Vouli ton Ellnion | 10 |

ÖSTERREICH | Bundesrat | 10 |

ITALIEN | Camera dei Deputati | 9 |

DIE NIEDERLANDE | Beide Kammern | 8 |

DIE NIEDERLANDE | Tweede Kamer Staten Generaal | 7 |

IRLAND | Oireachtas | 6 |

DIE NIEDERLANDE | Eerste Kamer Staten Generaal | 4 |

ÖSTERREICH | Nationalrat | 4 |

DEUTSCHLAND | Bundestag | 3 |

LETTLAND | Saeima | 3 |

LITAUEN | Seimas | 3 |

LUXEMBURG | Chambre des Députés | 3 |

UNGARN | Országgyűlés | 3 |

BELGIEN | Chambre des Répresentants | 2 |

BELGIEN | Sénat | 2 |

BULGARIEN | Narodno Sabranie | 2 |

FRANKREICH | Assemblée Nationale | 2 |

SLOWENIEN | Državni zbor | 2 |

TSCHECHISCHE REPUBLIK | Poslanecká sněmovna | 1 |

ESTLAND | Riigikogu | 1 |

ZYPERN | House of Representatives | 1 |

MALTA | House of Representatives | 1 |

SPANIEN | Congreso de los Diputados | 0 |

SPANIEN | Senado | 0 |

POLEN | Senat | 0 |

POLEN | Sejm | 0 |

RUMÄNIEN | Camera Deputaților | 0 |

RUMÄNIEN | Senatul | 0 |

FINNLAND | Eduskunta | 0 |

SLOWENIEN | Državni svet | 0 |

DIE SLOWAKEI | Národná rada | 0 |

VEREINIGTES KÖNIGREICH | House of Commons | 0 |

| | Summe |

| SUMME | 250 |

Anzahl der im Jahr 2009 eingegangenen Stellungnahmen, aufgeschlüsselt nach Generaldirektion (GD)

Zuständige GD | INSGESAMT |

Justiz, Freiheit und Sicherheit | 83 |

Gesundheit und Verbraucherschutz | 38 |

Energie und Verkehr | 22 |

Bildung und Kultur | 14 |

Generalsekretariat | 14 |

Umwelt | 12 |

Unternehmen und Industrie | 10 |

Binnenmarkt und Dienstleistungen | 9 |

Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit | 7 |

Forschung | 7 |

Juristischer Dienst | 6 |

Regionalpolitik | 5 |

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | 4 |

Steuern und Zollunion | 4 |

Informationsgesellschaft und Medien | 4 |

Maritime Angelegenheiten und Fischerei | 4 |

Außenbeziehungen | 3 |

Wirtschaft und Finanzen | 2 |

Eurostat | 1 |

Erweiterung | 1 |

Haushalt | 0 |

Wettbewerb | 0 |

Handel | 0 |

Entwicklung | 0 |

Summe | 250 |

Kommissionsdokumente, zu denen im Jahr 2009 die meisten Stellungnahmen eingingen [28]

Kommissionsdokument | Titel | Anzahl der Stellungnahmen |

KOM(2009) 262 | Mitteilung „Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger“ | 8 |

KOM(2008) 414 | Vorschlag für eine Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung | 7 |

KOM(2008) 614 | Vorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher | 6 |

KOM(2009) 136 | Vorschlag für einen Rahmenbeschluss zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern | 6 |

KOM(2009) 135 | Vorschlag für einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie | 5 |

KOM(2008) 794 | Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher | 5 |

KOM(2009) 329 | Grünbuch „Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern“ | 5 |

KOM(2009) 252 | Mitteilung „Europäische Finanzaufsicht“ | 4 |

KOM(2008) 815 | Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten | 4 |

KOM(2009) 73 | Mitteilung „Jährliche Strategieplanung für 2010“ | 4 |

[1] KOM(2009) 343.

[2] KOM(2009) 262.

[3] KOM(2008) 414.

[4] Hinweis: Drei der sieben Stellungnahmen gingen Ende 2008 zu.

[5] KOM(2008) 614.

[6] KOM(2009) 136.

[7] KOM(2009) 135.

[8] KOM(2008) 794.

[9] KOM(2009) 329.

[10] KOM(2009) 252.

[11] KOM(2008) 815.

[12] KOM(2009) 73.

[13] http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/relations/relations_other/npo/index_de.htm.

[14] KOM(2008) 676.

[15] KOM(2008) 780.

[16] KOM(2008) 543.

[17] KOM(2008) 818.

[18] KOM(2009) 338.

[19] KOM(2009) 154.

[20] KOM(2009) 262.

[21] KOM(2008) 614.

[22] KOM(2008) 414.

[23] Drei von sieben Stellungnahmen gingen Ende 2008 zu.

[24] KOM(2009) 252.

[25] KOM(2008) 794.

[26] KOM (2009) 329.

[27] http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/relations/relations_other/npo/index_de.htm.

[28] Ohne die drei Vorschläge, in Bezug auf die von der COSAC koordinierte Subsidiaritätskontrollen durchgeführt wurden.

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