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[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 26.5.2010

KOM(2010) 287 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

ERRICHTUNG EINER EU-DELEGATION BEI DEN VEREINTEN NATIONEN IN GENF

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

ERRICHTUNG EINER EU-DELEGATION BEI DEN VEREINTEN NATIONEN IN GENF

1. EINFÜHRUNG

Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurden die Kommissionsdelegationen zu EU-Delegationen. Sie werden Teil des Europäischen Auswärtigen Diensts (EAD) sein, der der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission Catherine Ashton untersteht.

Im Oktober 2009 nahm der Europäische Rat einen Bericht des Vorsitzes über den EAD (Dok. 14930/09) an, dem zufolge bestimmte Delegationen dringend umgewandelt werden sollten, für die aus politischen oder operativen Gründen ein koordiniertes und effizientes auswärtiges Handeln besonders wichtig ist. Dies gilt vor allem für die fünf EU-Delegationen bei internationalen Organisationen, darunter die Delegation in Genf.

Auf die Thematik der EU-Delegationen geht außerdem der Vorschlag der Hohen Vertreterin vom 25. März 2010 für einen Beschluss des Rates über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes (Dok. 8029/10) ein. Am 26. April legte der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) politische Leitlinien zu den wesentlichen Elementen des künftigen Beschlusses fest. Die Verhandlungen werden fortgesetzt, auch vor dem Hintergrund der Kommissionsvorschläge für das Statut und die Haushaltsordnung.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Kommission mit Blick auf die Errichtung des EAD - dessen Personal sich aus Bediensteten der Kommission, des Generalsekretariats des Rates und der diplomatischen Dienste der Mitgliedstaaten zusammensetzen wird - allen drei Kategorien von Bediensteten die Teilnahme am Verfahren 2010 für die Auswahl der Delegationsleiter ermöglicht.

Außerdem ist geplant, das Genfer Verbindungsbüro des Generalsekretariats des Rates mit der EU-Delegation zu verschmelzen, sobald der Rat einen Beschluss über den EAD gefasst hat.

Vor diesem Hintergrund geht es in der vorliegenden Mitteilung um die Aufteilung der EU-Delegation in Genf, die der EU ermöglichen soll, die neuen Aufgaben im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) zu übernehmen. Die Aufteilung selbst wird mit den verfügbaren Ressourcen - unbeschadet einer künftigen Aufstockung nach Errichtung des EAD - zu den derzeit geltenden Bedingungen vorgenommen, um der Delegation bei den Vereinten Nationen die Wahrnehmung ihrer erweiterten Aufgaben zu ermöglichen.

2. BEGRÜNDUNG FÜR DIE EINRICHTUNG EINER ZWEITEN EU-DELEGATION IN GENF

1. Breites Aufgabenspektrum

Das derzeitige Mandat der Delegation erstreckt sich auf die diplomatische Arbeit mit der Welthandelsorganisation einerseits und den 18 Organisationen und entsprechenden Gremien der VN und anderen in Genf ansässigen spezialisierten Einrichtungen[1] andererseits. Die Delegation verfügt über zwei politische Abteilungen, von denen eine für die WTO und damit zusammenhängende Wirtschafts- und Handelsfragen und die andere für VN-Angelegenheiten zuständig ist, sowie über eine gemeinsame Abteilung für Verwaltung.

Der Delegation obliegen im Zusammenhang mit den WTO-Verhandlungen umfangreiche Aufgaben, die auf die ausschließliche Zuständigkeit der EU für den Außenhandel, ihre WTO-Mitgliedschaft, die Rolle der Kommission als einzigen Verhandlungsführer für die EU und nicht zuletzt das Gewicht der EU im weltgrößten Handelsblock zurückzuführen sind. Daher stellt die Gewährleistung eines adäquaten ständigen Status für unsere Vertretung zweifelsohne eine der höchsten Prioritäten der EU dar.

Innerhalb der VN spielt die EU ebenfalls eine große Rolle und leistet einen erheblichen Beitrag zu deren Politik und Programmen. Außerdem beteiligt die Delegation sich zunehmend an den Arbeiten zahlreicher VN-Gremien. Das Hauptziel der Delegation besteht hierbei darin, die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem VN-System zu vertiefen, indem sie dafür sorgt, dass die Politik und die Kompetenzen der EU in den VN Berücksichtigung finden; außerdem soll sie zu mehr Kohärenz auf internationaler Ebene beitragen. Die Delegation muss sich in wachsendem Maß an der gesamten Palette der Aktivitäten der VN in Genf beteiligen und eine vollständige und rasche Berichterstattung und Unterstützung für Brüssel sicherstellen, vor allem in den Bereichen Menschenrechte, humanitäre Hilfe, Asyl und Migration, Gesundheit, Arbeit und geistiges Eigentum sowie Abrüstung, und sie muss an der steigenden Anzahl von ordentlichen Tagungen und Sondertagungen teilnehmen.

Die Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten in Genf ist ein zentraler Aspekt der Arbeit der Delegation, auf den erhebliche Anstrengungen verwendet werden. Darüber hinaus hat die Delegation die Aufgabe, mithilfe ihrer Kontakte, Informationsmaßnahmen und Netzkooperation mit anderen diplomatischen Vertretungen und in Genf ansässigen internationalen Organisationen die Rolle und Politik der EU sichtbarer zu machen und das Verständnis dafür zu fördern.

Ferner empfängt die Genfer Delegation eine hohe Anzahl von Dienstreisenden aus Brüssel, darunter zahlreiche Kommissare. Der Leiter/stellvertretende Leiter der Delegation muss derartige Dienstreisen der Kommission oder - auf Anfrage - anderer EU-Institutionen gegebenenfalls organisieren, unterstützen und begleiten und Unterstützung bei der anschließenden Berichterstattung leisten.

Eine der wichtigsten Aufgaben für den Delegationsleiter und seinen Stellvertreter besteht seit jeher darin, für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen WTO- und VN-bezogenen Aktivitäten zu sorgen, da die WTO-Arbeit fast einer Vollzeittätigkeit für jeden dieser Posten entspricht und die VN-Arbeit ebenfalls zunehmend eine Vollzeittätigkeit beansprucht. Bereits 1994 empfahl der Inspektionsdienst der Kommission die Einrichtung von zwei Posten für stellvertretende Delegationsleiter, von denen einer für die WTO und einer für die VN zuständig sein sollte. Bei der jüngsten Inspektion im Jahr 2008 wurde außerdem auf die zunehmende VN-Arbeit und das Erfordernis eines eigenen VN-„Botschafters“ hingewiesen. Beispielsweise fänden inzwischen zu VN-Fragen genauso viele Koordinierungssitzungen statt wie zu WTO-Fragen. Darüber hinaus wurde die Unzufriedenheit der EU-Mitgliedstaaten mit dem niedrigen Status und der geringen Präsenz der EU im VN-Kontext hervorgehoben.

2. Neue Herausforderungen

Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon müsste die Delegation in Genf eigentlich die lokalen Aufgaben der Präsidentschaft bezüglich der Koordinierung und Vertretung der Union vor Ort übernehmen. Dies konnte sie jedoch noch nicht leisten, da sie nicht über ausreichendes Personal verfügt. In der Zwischenzeit haben die Delegation, die spanische Botschaft und die Botschaften weiterer Mitgliedstaaten daher pragmatische Arbeitsregelungen getroffen. Dasselbe gilt für die übrigen EU-Delegationen bei internationalen Organisationen.

Die mit der Koordinierung der EU-Standpunkte in verschiedenen VN-Foren verbundene Arbeitsbelastung für den Delegationsleiter wird künftig deutlich steigen, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Anwesenheit des Delegationsleiters in den verschiedenen EU-Koordinierungssitzungen auf entsprechender Ebene erforderlich ist. Gleichzeitig muss der „VN-Teil“ der Delegation seiner neuen Aufgabe gerecht werden, die rotierende EU-Ratspräsidentschaft in den VN zu vertreten, wobei er die interne Koordinierung gewährleisten und von der Analyse und Berichterstattung zu einer aktiveren Rolle übergehen muss, die auch politisches Handeln einschließt. Diese Entwicklung betrifft also eher die Arbeit in den VN und den übrigen Organisationen als in der WTO, wo die Delegation eine seit langem etablierte und noch umfassendere Rolle ausübt, wie oben beschrieben.

Der WTO-Prozess findet in weiten Teilen auf Botschafterebene statt, wobei Verhandlungen häufig nur zwischen einer begrenzten Anzahl von in Genf anwesenden Missionsleitern stattfinden, zu denen zwar auch der Delegationsleiter der EU, aber keine Delegationsleiter der Mitgliedstaaten zählen. In anderen breiter zugänglichen WTO-Sitzungen wird die EU durch den Delegationsleiter oder den stellvertretenden Delegationsleiter vertreten. Aufgrund der ausschließlichen Zuständigkeit der EU ist es wichtig, dass der EU-„Botschafter“ bei der WTO einen hohen, dem seiner Partner gleichwertigen Rang einnimmt, da er gute und effiziente Kontakte zu den bei der WTO akkreditierten Drittländern und dem Generaldirektor der WTO unterhalten und sich täglich in wirksamer Weise mit den EU-Mitgliedstaaten abstimmen muss.

Der EU-Botschafter bei der WTO muss darüber hinaus die weitere Beteiligung der Delegation an sämtlichen unter sein Mandat fallenden Verhandlungen und Sitzungen der WTO sicherstellen und die EU bei offiziellen Feierlichkeiten und diplomatischen Aufgaben in Genf, die mit seinem Amt in Verbindung stehen, vertreten. Dazu zählen seine Anwesenheit in Sitzungen hoher Beamter, eine aktive Beteiligung an Streitbeilegungsverfahren und sogar sein Auftreten als Vermittler in den vielen Fällen, in denen kein Vertreter der entsprechenden Ebene aus Brüssel entsandt werden kann.

Wegen der umfangreichen Arbeiten innerhalb der WTO sowie der Vereinten Nationen verfügen auch andere globale Akteure wie die USA, China, Kanada, Indien, Australien und Brasilien über zwei Botschafter und häufig über zwei getrennte Vertretungen für die WTO und die VN.

Aus diesen Gründen liegt auf der Hand, dass ein einziger Delegationsleiter bereits jetzt und künftig erst recht nicht in der Lage ist, die neuen Aufgaben wahrzunehmen, die durch die Ausweitung der Arbeit der VN und den Vertrag von Lissabon geschaffen wurden, und dass die EU-Delegation in Genf aufgrund der sehr verschiedenartigen Aufgaben innerhalb der WTO einerseits und der VN und anderer Organisationen andererseits in zwei getrennte Delegationen mit zwei Delegationsleitern umgewandelt sollte, von denen einer für die VN und einer für die WTO zuständig wäre. Die Aufteilung in zwei Delegationen muss im Rahmen der verfügbaren Mittel und Kapazitäten erfolgen. Die beiden Delegationen sollten sich die Räumlichkeiten und die Verwaltungsabteilung teilen, um Synergien möglichst wirksam zu nutzen. Die endgültige interne Organisation dieser beiden Vertretungen sollte festgelegt werden, sobald das Verbindungsbüro des Ratssekretariats mit der EU-Delegation zusammengelegt wurde.

3. PERSONELLE UND FINANZIELLE RESSOURCEN

Vorgeschlagen wird, die Anzahl der Posten konstant zu halten. Für den Posten des zweiten Delegationsleiters wird der vorhandene Posten des stellvertretenden Delegationsleiters genutzt, dessen Ausschreibung im Rahmen des Rotationsverfahrens 2010 gestrichen wird. Dieser Posten erhält einen höheren Dienstgrad und wird entsprechend neu ausgeschrieben.

Sofern die Haushaltsmittel es zulassen, wird in beiden Delegationen der Posten eines stellvertretenden Delegationsleiters geschaffen. Dies kann möglicherweise im Rahmen der Errichtung des EAD und der Zusammenlegung der EU-Delegation mit dem Verbindungsbüro des Ratssekretariats erfolgen. In der Zwischenzeit bleiben die Personalzahlen in der EU-Delegation konstant.

In Verbindung mit der Tatsache, dass sich beide Delegationen die vorhandene Verwaltungsabteilung teilen werden, wird so gewährleistet, dass die mit der Einführung eines zweiten Delegationsleiters verbundenen Mehrkosten, die aus vorhandenen Mitteln gedeckt werden müssen, auf ein Minimum beschränkt bleiben.

DE

VEREINFACHTER FINANZBOGEN

1 Titel des Beschlussentwurfs :

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: ERRICHTUNG EINER EU-DELEGATION BEI DEN VEREINTEN NATIONEN IN GENF

2 Politikbereich(e) und Tätigkeit(en) (ABB):

Politikbereiche: Außenbeziehungen, Handel, Entwicklung, Erweiterung

Tätigkeit: Auswärtiger Dienst – Administrative Ausgaben der Delegationen

3 Rechtsgrundlage

( Verwaltungsautonomie ( Sonstige (bitte angeben) _______________

4 Beschreibung und Begründung :

Es wird vorgeschlagen, die bestehende Delegation in zwei getrennte Einheiten aufzuteilen, von denen eine für WTO-Angelegenheiten und die andere für VN-Angelegenheiten zuständig ist. Dies ist aufgrund der erhöhten Arbeitsbelastung der Delegation erforderlich, die sich aus dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und vor allem daraus ergibt, dass die Europäische Union sowohl in der WTO als auch in den Vereinten Nationen auf angemessener Ebene vertreten sein muss. Diese Aufgaben können nicht länger von einem einzigen Delegationsleiter ausgeübt werden.

Der derzeitige Posten des stellvertretenden Delegationsleiters wird von einem AD13- in einen AD14/15-Posten umgewandelt.

Neben dieser Änderung sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich, da beide Delegationen sich die Räumlichkeiten und die Verwaltungsabteilung teilen. Der Posten des Sekretärs des neuen Delegationsleiters wird durch eine Umschichtung vorhandener Ressourcen geschaffen.

5 Dauer und voraussichtliche finanzielle Auswirkungen:

5.1 Geltungsdauer:

( Beschluss mit befristeter Geltungsdauer:

( Beschluss in Kraft von [ YYYY] bis [YYYY]

( Finanzielle Auswirkungen von [ YYYY] bis [YYYY]

( Beschluss mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft ab 2010

5.2 Voraussichtliche Auswirkung auf den Haushalt:

Der Beschlussentwurf führt zu

( Einsparungen

( zusätzlichen Kosten (bitte die betreffende(n) Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens angeben):

Die zusätzlichen Kosten sind minimal und werden aus den für den Auswärtigen Dienst verfügbaren Mitteln der Rubrik 5 finanziert.

5.3 Beteiligung Dritter an der Finanzierung des Beschlussentwurfs: NEIN

5.4 Erklärung der Zahlenangaben:

Die entstehenden zusätzlichen Kosten unter Zugrundelegung der Zahlen des Haushaltsplans 2010 umfassen:

die Mehrkosten des Gehalts für AD 15 gegenüber AD 13 - schätzungsweise 5 000 EUR pro Monat

die Mehrkosten einer offiziellen Residenz im Vergleich zu einer normalen Wohnung: 29 200 EUR pro Jahr

Zusätzliche Kosten für Repräsentationszwecke: 20 000 EUR pro Jahr

Erwerb eines Dienstwagens: 30 000 EUR im Jahr 2010 und jährliche Betriebskosten von 2 400 EUR pro Jahr

Diese Kosten werden für 6 Monate im Jahr 2010 und 12 Monate in den Jahren ab 2011 berechnet. Der Dienstwagen soll in Jahr 4 ersetzt werden.

Erwerb von Möbeln für die Residenz im Jahr 2010: 43 000 EUR

6 Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen:

( Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar.

( Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens erforderlich.

( Der Vorschlag macht eine Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens erforderlich[2].

7 Auswirkungen der Einsparungen oder zusätzlichen Kosten auf die Mittelzuweisung:

( Durch Umsetzung innerhalb von Dienststellen einzusetzende Mittel

( Der/den betreffenden Dienststelle(n) vorab zugewiesene Mittel

( Im Rahmen des anstehenden neuen JSP/HVE-Verfahrens anzufordernde Mittel

Der Bedarf an Verwaltungsmitteln und Humanressourcen wird aus den Mitteln gedeckt, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

ANHANG:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN (Einsparungen oder zusätzliche Kosten) AUF VERWALTUNGSMITTEL ODER HUMANRESSOURCEN

VZÄ = Vollzeitäquivalente XX steht für den jeweiligen Politikbereich bzw. Titel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) |

n | n+1 | n+2 | n+3 | n+4 | n+5 | n+6 und Folgejahre |

Rubrik 5 |

Hauptsitz |

XX 01 02 11 01 – Dienstreisen und Repräsentationszwecke |

XX 01 02 11 02 – Sitzungen und Konferenzen |

XX 01 02 11 03 – Ausschüsse |

XX 01 02 11 04 – Studien und Konsultationen |

XX 01 02 11 05 – Informationssysteme |

XX 01 02 11 06 - Fortbildung |

XX 01 03 01 03 - Ausstattung und Mobiliar |

XX 01 03 01 04 - Dienstleistungen und sonstige Betriebskosten |

Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) |

Delegationen: |

XX 01 02 12 01 – Dienstreisen, Konferenzen und Repräsentationszwecke | 0,010 | 0,020 | 0,020 | 0,020 | 0,020 | 0,020 | 0,020 | 0,130 |

XX 01 02 12 02 - Fortbildung von Bediensteten |

XX 01 03 02 01 - Kauf oder Miete von Gebäuden und Nebenkosten | 0,015 | 0,029 | 0,029 | 0,029 | 0,029 | 0,029 | 0,029 | 0,189 |

XX 01 03 02 02 - Ausstattung, Mobiliar, Bürobedarf und Dienstleistungen | 0,074 | 0,002 | 0,002 | 0,002 | 0,032 | 0,002 | 0,002 | 0,116 |

Rubrik 5 insgesamt: | 0,099 | 0,051 | 0,051 | 0,051 | 0,081 | 0,051 | 0,051 | 0,435 |

außerhalb der Rubrik 5: |

XX 01 04 yy – aus operativen Mitteln finanzierte technische und administrative Unterstützung ohne externes Personal (vormalige BA-Linien) |

- Hauptsitz |

- Delegationen |

XX 01 05 03 - Sonstige Verwaltungsausgaben für die indirekte Forschung |

10 01 05 03 - Sonstige Verwaltungsausgaben für die indirekte Forschung |

Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) |

Ausgaben außerhalb der Rubrik 5 insgesamt: |

GESAMTBETRAG | 0,099 | 0,051 | 0,051 | 0,051 | 0,081 | 0,051 | 0,051 | 0,435 |

[1] HRC, UNCTAD, UNHCR, ITC, ECE, ILO, WHO, WIPO, ITU, WSIS, UPU, WMO, IOM, CoD, BWÜ, CCW, APMBT, Erster Ausschuss der VN-Generalversammlung.

[2] Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung.