52010DC0064

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat über die Erfahrungen mit der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen /* KOM/2010/0064 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 1.3.2010

KOM(2010)64 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND AN DEN RAT

über die Erfahrungen mit der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND AN DEN RAT

über die Erfahrungen mit der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen

INHALTSVERZEICHNIS

ZUSAMMENFASSUNG 4

1 EINLEITUNG 4

1.1 HINTERGRUND UND ZIELE 4

1.2 POLITISCHER KONTEXT 5

1.3 DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN 6

1.4 ERFASSUNG VON MITGLIEDSTAATEN UND DRITTLÄNDERN 6

2 DURCHFÜHRUNG DER VERORDNUNG 7

2.1 AUFGETRETENE PROBLEME 7

2.1.1 Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen 7

2.1.2 Aufwand für die Meldeländer im Zusammenhang mit der Durchführung der Verordnung und der regelmäßigen Datenlieferung 8

2.1.3 Datenerhebung, -aufbereitung und -validierung 8

2.1.4 Methodik 9

2.2 ERGEBNISSE 9

2.2.1 Datenübermittlung und -validierung 9

2.2.2 Methodische Anleitung 9

2.2.3 Datenverbreitung 10

3 SCHLUSSFOLGERUNGEN 11

3.1 KURZFRISTIGE ENTWICKLUNGEN 11

3.2 LANGFRISTIGE ENTWICKLUNGEN 12

VERZEICHNIS DER TABELLEN

Tabelle 1: Einhaltung der Verordnung – Lieferung von Datensätzen nach Jahr 7

Tabelle 2: Güterbeförderung auf Binnenwasserstraßen nach Ländern: Daten für 2008 und Zuwachs im Zeitraum 2007-2008 10

ZUSAMMENFASSUNG

In Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen[1] ist festgelegt, dass die Kommission bis zum 15. Oktober 2009 und nach Anhörung des Ausschusses für das Europäische Statistische System (vormals Ausschuss für das Statistische Programm) dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vorlegen muss. Mit diesem Bericht soll diese Auflage erfüllt werden.

In diesem Bericht werden der Hintergrund, die Ziele und der allgemeine politische Rahmen der Rechtsvorschrift dargestellt. In der Folge werden Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung erörtert und die wichtigsten damit erzielten Ergebnisse beschrieben. Im letzten Abschnitt werden Schlussfolgerungen und mögliche Entwicklungen vorgestellt.

Die Verordnung hat dazu geführt, dass mehr ausführliche Daten über die Güterbeförderung auf Binnenwasserstraßen in der EU vorliegen und dass sich die Datenqualität und die Aktualität verbessert haben. Die Mitgliedstaaten haben sich bemüht, die in der Verordnung festgelegten Anforderungen zu erfüllen, und die meisten von ihnen liefern alle erforderlichen Daten fristgerecht.

1 EINLEITUNG

1.1 HINTERGRUND UND ZIELE

Die Erhebung von Daten über auf Binnenwasserstraßen beförderte Güter begann 1982 mit der Richtlinie 80/1119/EWG des Rates. Diese Richtlinie wies mehrere Unzulänglichkeiten auf, die einer angemessenen Überwachung dieses Verkehrszweigs entgegenstanden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 wurden diese Unzulänglichkeiten beseitigt und gemeinsame Vorschriften für die Statistik des Verkehrs auf Binnenwasserstraßen festgelegt.

Ziel der Verordnung war es, die Kommission, andere EU-Einrichtungen, nationale Regierungen und die breite Öffentlichkeit mit vergleichbaren, zuverlässigen, harmonisierten, regelmäßig erhobenen und umfassenden statistischen Daten über die Beförderung von Gütern auf Binnenwasserstraßen in der Europäischen Union zu versorgen.

Die wesentlichen Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- nur Mitgliedstaaten, in denen die jährlich insgesamt (auf Binnenwasserstraßen) beförderte Gütermenge über einer Million Tonnen liegt, müssen die vorgeschriebenen Daten liefern;

- die Daten sind vierteljährlich und jährlich zu erheben; um den Beantwortungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern, werden keine monatlichen Daten verlangt;

- für diejenigen Mitgliedstaaten, in denen zwar kein grenzüberschreitender oder Transitverkehr auf Binnenwasserstraßen verbucht wird, die jährlich insgesamt auf nationaler Ebene beförderte Gütermenge jedoch über einer Million Tonnen liegt, gilt eine eingeschränkte Datenerhebung;

- es ist eine vereinfachte Klassifikation der Schiffstypen und ein neues Datenfeld zur Untergliederung nach beladenen/leeren Schiffen und Containern vorgesehen;

- Güterbeförderungsdaten werden auch für den Containerverkehr erhoben;

- geografische Daten über Herkunft und Ziel sind auf der NUTS-2-Ebene zu liefern.

1.2 POLITISCHER KONTEXT

Die Beförderung auf Binnenwasserstraßen spielt (mit einem Anteil in Tonnenkilometern von 5 % bis 6 %) eine nicht unerhebliche Rolle für die Beförderung von Gütern im Binnenverkehr in Europa.

Der Güterverkehr auf Binnenwasserstraßen in Europa zeichnet sich insbesondere durch folgende Merkmale aus:

- ein großes Wasserstraßennetz (mit über 37 000 km Länge); 20 Mitgliedstaaten verfügen über Binnenwasserstraßen, 12 über ein Netz von miteinander verbundenen Binnenwasserstraßen;

- Zuverlässigkeit, Sicherheit und geringe Umweltbelastung;

- ein hohes Maß an Sicherheit, was insbesondere für die Beförderung gefährlicher Güter von Bedeutung ist;

- hohe Energieeffizienz; pro Tonnenkilometer werden ungefähr 17 % der für die Beförderung auf der Straße und 50 % der für die Beförderung auf der Schiene erforderlichen Energie verbraucht.

Der Anteil der Binnenschifffahrt am Beförderungsaufkommen lässt sich noch erheblich steigern. Dieses Potenzial erlangt angesichts der bei anderen Verkehrszweigen häufig auftretenden Überlastungen und Kapazitätsengpässe besondere Bedeutung. Der Ausbau des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen kann zur Entlastung der überfüllten Straßen in dicht besiedelten Gebieten beitragen.

Für die Gestaltung einer gemeinsamen Verkehrspolitik müssen möglichst gute Informationen darüber vorliegen, welches Volumen der Güterverkehr auf Binnenwasserstraßen erreicht und wie es um diesen Verkehrszweig bestellt ist. In dem Weißbuch Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft[2] ist als Ziel der gemeinsamen Verkehrspolitik die Unterstützung bei der Bereitstellung leistungsfähiger und effektiver Verkehrssysteme für die Europäer genannt. Dieses Ziel wurde zwar auch in der Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch[3] beibehalten, jedoch stärker auf die Sicherstellung der nachhaltigen Mobilität in Europa ausgerichtet. Die Binnenschifffahrtsstatistik der Gemeinschaft dient dazu, die Verkehrspolitik und andere Bereiche der EU-Politik, beispielsweise das Funktionieren des Binnenmarktes, zu planen, zu überwachen und zu bewerten. Durch die Datenerhebung wird zudem der Güterverkehr auf Binnenwasserstraßen gefördert und stärker in die intermodale Logistikkette integriert.

1.3 DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 werden der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen, die sie gemäß Artikel 9 und 10 der genannten Verordnung im Wege eines Ausschussverfahrens wahrnimmt. Eurostat hat dieses Ausschussverfahren angewendet, um eine Reihe von Bestimmungen über verschiedene Aspekte der Durchführung zu erlassen. Diese Bestimmungen werden in Form von Kommissionsverordnungen nach Anhörung des Ausschusses für das Europäische Statistische System erlassen.

Bisher sind zwei Durchführungsverordnungen der Kommission erlassen worden:

In der Verordnung (EG) Nr. 425/2007 der Kommission[4] sind die Modalitäten der Durchführung der genannten Verordnung, einschließlich einer Liste sämtlicher Definitionen sowie der Erläuterungen und Leitlinien für die Berichterstattung, umfassend festgelegt. Ferner werden darin die zu übermittelnden Dateien und das Übertragungsmedium ausführlich beschrieben.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1304/2007 der Kommission[5] soll in erster Linie die NST 2007 als einheitliche Klassifikation für beförderte Güter eingeführt werden.

1.4 ERFASSUNG VON MITGLIEDSTAATEN UND DRITTLÄNDERN

Die Verordnung Nr. 1365/2006 gilt unmittelbar und in ihrer Gesamtheit in jedem Mitgliedstaat. Sie braucht nicht in nationales Recht umgesetzt zu werden.

Gemäß der Verordnung sind 13 Mitgliedstaaten (BE, BG, CZ, DE, FR, LU, HU, NL, AT, PL, RO, SK und UK) zur Datenlieferung verpflichtet. Wie aus Artikel 2 der Verordnung hervorgeht, hat das Vereinigte Königreich nur in verringertem Umfang Daten zu liefern.

Drei Mitgliedstaaten (FI, IT und LT) stellen freiwillig Daten bereit, auch wenn sie dazu durch die Verordnung nicht verpflichtet sind. Überdies werden von weiteren sechs Mitgliedstaaten (BE, BG, CZ, LU, HU und RO) ebenfalls fakultative Daten (Schiffsverkehr, Beförderung gefährlicher Güter und Anzahl der Unfälle) auf freiwilliger Basis übermittelt.

Was die Kandidatenländer betrifft, so stellte Kroatien vierteljährliche Daten und in reduziertem Umfang den Datensatz nach Tabelle E1 für das Berichtsjahr 2007 bereit. Für das Berichtsjahr 2008 lieferte Kroatien alle gemäß der Verordnung zu übermittelnden Daten sowie auf freiwilliger Basis die Daten über die Beförderung gefährlicher Güter.

2 DURCHFÜHRUNG DER VERORDNUNG

2.1 AUFGETRETENE PROBLEME

2.1.1 Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen

Bei der Einhaltung der in der Verordnung festgelegten Datenlieferpflichten kam es während des untersuchten Zeitraums zu einer Verbesserung. Alle Mitgliedstaaten lieferten die obligatorischen Datensätze, und nur in einigen Fällen wurde die in der Verordnung festgelegte Frist überschritten. Die Verzögerungen sind hauptsächlich durch neue, zur Einhaltung der Verordnung eingeführte Verfahren bedingt und dürften in naher Zukunft nicht mehr auftreten.

Tabelle 1 gibt Aufschluss über den Stand der Datenlieferung nach Datensätzen und Periodizität (Berichtszeitraum 2007-2008). Die Datensätze D1 und D2 sind vierteljährlich zu liefern, alle übrigen jährlich.

Tabelle 1: Einhaltung der Verordnung – Lieferung von Datensätzen nach Jahr

2007 | 2008 |

Vierteljährlich | jährlich | Vierteljährlich | jährlich |

2008 | Zuwachs 2007–2008 | 2008 | Zuwachs 2007–2008 |

Belgien | 130 350 | - 3,2 % | 8 746 | - 2,9 % |

Bulgarien (5) | 10 956 | + 65,4 % | 2 890 | + 185,9 % |

Tschechische Republik | 752 | - 34,1 % | 28 | - 23,7 % |

Dänemark | - | - | - | - |

Deutschland | 245 674 | - 1,3 % | 64 056 | - 1,0 % |

Estland | - | - | - | - |

Irland | - | - | - | - |

Griechenland | - | - | - | - |

Spanien | - | - | - | - |

Frankreich | 72 807 | - 4,2 % | 8 910 | - 3,2 % |

Italien (1) | : | - | : | - |

Zypern | - | - | - | - |

Lettland | - | - | - | - |

Litauen (1) | 146 | + 15,7 % | 12 | + 16,1 % |

Luxemburg | 10 984 | + 9,9 % | 367 | + 6,6 % |

Ungarn | 8 829 | + 5,0 % | 2 250 | + 1,7 % |

Malta | - | - | - | - |

Niederlande (2) | 333 202 | - 3,8 % | 44 979 | - 1,9 % |

Österreich | 11 209 | - 7,4 % | 2 359 | - 9,2 % |

Polen | 6 101 | - 5,3 % | 277 | + 9,7 % |

Portugal | - | - | - | - |

Rumänien | 30 295 | + 3,0 % | 8 687 | + 6,0 % |

Slowenien | - | - | - | - |

Slowakei | 8 371 | + 4,5 % | 1 101 | + 9,7 % |

Finnland (1) | 335 | - 28,9 % | 80 | - 20,9 % |

Schweden | - | - | - | - |

Vereinigtes Königreich (3) | 3 415 | - 3,6 % | 149 | - 8,3 % |

EU-27 (2)(4) | 511 442 | - 2,7 % | 144 891 | + 0,1 % |

Kroatien (1) | 880 | - 40,0 % | 79 | - 27,9 % |

(1) | Datenlieferung auf freiwilliger Basis. |

(2) | Geschätzte oder vorläufige Daten. |

(3) | Lediglich der jährliche Datensatz nach Tabelle E1 ist zu liefern. |

(4) | Zuwachsrate wurde ohne Daten für Italien aus dem Jahr 2007 berechnet. |

(5) | Der erhebliche Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass BG 2008 mit der Meldung der Transitdaten begonnen hat. |

: | Nicht verfügbar. |

- | Entfällt. |

3 SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Erfahrungen und Ergebnisse im Zusammenhang mit der Durchführung der Verordnung Nr. 1365/2006 sind generell als positiv zu beurteilen. Durch den Erlass der Verordnung sowie die Arbeit und die Mittel, die in die auf nationaler Ebene und bei Eurostat benötigten Strukturen investiert wurden, konnten rasch vergleichbare Ergebnisse von hoher Qualität erzielt werden.

Die Datenlieferung hat sich in den beiden darauffolgenden Jahren verbessert, wenngleich vor allem Vergleichbarkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Datensätze noch zu wünschen übrig lassen.

Bei den meisten Problemen im Zusammenhang mit der Auslegung der Verordnung, der Datenerhebung, -aufbereitung, -übermittlung und -validierung wird an einer Lösung gearbeitet. Dank der Verordnung ist die Verfügbarkeit von Daten über diesen Verkehrszweig gestiegen und der Aufwand für die Meldeländer zurückgegangen.

Die ermittelten Ergebnisse fließen unmittelbar in den Entscheidungsprozess ein und werden insbesondere für die Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung einschlägiger Maßnahmen auf nationaler und auf EU-Ebene genutzt. Die Datenverbreitung über verschiedene, öffentlich zugängliche Medien hat dazu beigetragen, dass der gesamte Prozess wahrgenommen wird und die dafür aufgebrachten Ressourcen Früchte tragen.

3.1 KURZFRISTIGE ENTWICKLUNGEN

Kurzfristig (über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren) sollten vor allem in folgenden Bereichen Anstrengungen unternommen werden:

- Weitere Verbesserung der Datenqualität für bestimmte Elemente. Die Meldeländer müssen mit zusätzlichem Einsatz die durch die Spiegelstatistiken aufgezeigten Asymmetrien verringern und die Bereitstellung von Transitverkehrsdaten verbessern. Diesbezüglich lassen sich durch eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Meldeländern Fortschritte erzielen.

- EU-Beitritt von Kroatien. Eurostat wird dieses Kandidatenland dabei unterstützen, die Rechtsvorschriften der EU auf dem Gebiet der Statistik des Verkehrs auf Binnenwasserstraßen zu erfüllen.

3.2 LANGFRISTIGE ENTWICKLUNGEN

Obwohl die Verordnung (EG) Nr. 1365/2007 erst seit relativer kurzer Zeit in Kraft ist, sind bereits einige mögliche Entwicklungen erkennbar:

- Die Qualität der erhobenen Daten könnte durch die schrittweise Einführung eines europäischen Binnenschiffregisters und eine starke Nutzung von Binnenschifffahrtsinformationsdiensten gesteigert werden.

- Je nach Nutzerbedarf und potenzieller Belastung der Auskunftgebenden wäre die Einführung neuer und ausführlicherer Variablen denkbar. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang die Übermittlung zusätzlicher Daten über die „Beförderung gefährlicher Güter“ und Erhebungen von Daten über die „Art der Güter“ auf einer ausführlicheren Ebene (Klassifikation NST 2007).

- Ausweitung des geografischen Erfassungsbereichs der Statistiken, möglicherweise durch künftige EU-Erweiterungen und die Einbeziehung von Drittländern und/oder internationalen Organisationen auf freiwilliger Basis im Wege von Kooperationsvereinbarungen.

[1] Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen, ABl. L 264 vom 25.9.2006, S. 1.

[2] KOM(2001) 370 vom 12. September 2001.

[3] KOM(2006) 314 vom 22. Juni 2006: Für ein mobiles Europa – Nachhaltige Mobilität für unseren Kontinent – Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch der Europäischen Kommission von 2001.

[4] Verordnung (EG) Nr. 425/2007 der Kommission vom 19. April 2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen, ABl. L 103 vom 20.4.2007, S. 26.

[5] Verordnung (EG) Nr. 1304/2007 der Kommission vom 7. November 2007 zur Änderung der Richtlinie 95/64/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 91/2003 und (EG) Nr. 1365/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Einführung der NST 2007 als einheitliche Klassifikation für in bestimmten Verkehrszweigen beförderte Güter, ABl. L 290 vom 8.11.2007, S. 14.