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7.6.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 166/52 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Binnenmarktakte“
2011/C 166/09
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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bedauert zutiefst, dass die drei Säulen hinsichtlich der Zahl und der Art der vorgeschlagenen Maßnahmen, der Präzision ihres Inhalts sowie des Standes ihrer Umsetzung nach wie vor insgesamt unausgewogen sind; fordert die Kommission auf, ihre Vorschläge in Bezug auf die zweite und dritte Säule genauer zu formulieren, indem sie insbesondere Wege für Legislativvorschläge aufzeigt, um den Präzisionsgrad der Vorschläge für die erste Säule zu erreichen; |
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empfiehlt der Kommission, im Rahmen der Binnenmarktakte alle Neuerungen des Vertrags von Lissabon umzusetzen, die dazu beitragen können, das Vertrauen der Unionsbürger in den Binnenmarkt wiederherzustellen, insbesondere Artikel 3 EUV, der neue soziale Ziele der Union bezüglich der Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierungen, der Förderung der Gerechtigkeit und des sozialen Schutzes, der Gleichstellung von Männern und Frauen, der Solidarität zwischen Generationen und des Schutzes der Rechte des Kindes, der Charta der Grundrechte, der Anwendung der „bereichsübergreifenden Sozialklausel“ sowie des allgemeinen Zugangs zu den wesentlichen Diensten für die Unionsbürger in ihrem Lebensumfeld (Artikel 14 AEUV und Protokoll 26) festlegt; |
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empfiehlt der Europäischen Kommission, auf der Grundlage der Neuerungen des Vertrags von Lissabon für mehr Verständlichkeit zu sorgen, um vor allem „das Vertrauen der Unionsbürger wiederherzustellen“, indem sie in einem ersten Maßnahmenpaket alle Vorschläge zusammenfasst, die den Zugang zu den wesentlichen Dienstleistungen als eine der Alltagssorgen der Unionsbürger betreffen; empfiehlt daher, die Vorschläge zur Umsetzung der Charta der Grundrechte (Nr. 29), zur Reform der Systeme der Anerkennung von Berufsqualifikationen und zur Einführung eines „Europäischen Qualifikationspasses“ (Nr. 33 und 35), zur besseren Umsetzung der Entsenderichtlinie (Nr. 30), zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften für das öffentliche Vergabewesen sowie für die Dienste von allgemeinem Interesse (Nr. 17 und 25), zum sozialen Unternehmertum (Nr. 36), zur Beseitigung der steuerlichen Hindernisse für die Bürger (Nr. 42) und zum Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen (Nr. 40) in dieses erste Maßnahmenpaket aufzunehmen; |
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schlägt vor, Territorialpakte einzusetzen, bei denen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit einer flexiblen territorialen Methode ihre Tätigkeit und Finanzmittel auf die Umsetzung der EU-2020-Strategie und ihre Leitinitiativen konzentrieren können. Besondere Beachtung sollte dabei Projekten gelten, mit denen im betreffenden Gebiet gesellschaftliche Innovationen gefördert werden und bei denen die gesellschaftlichen Auswirkungen möglichst groß sind. Die Anwendung solcher Territorialpakte und ihr Inhalt gehören zu den Kriterien, nach denen EU-Mittel auf Projekte verteilt werden sollten. |
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Berichterstatter |
Jean-Louis DESTANS (FR/SPE), Präsident des Generalrats des Departements Eure |
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Referenzdokument |
Mitteilung der Kommission „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte“ KOM(2010) 608 endg. |
I. ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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1. |
begrüßt die Initiative der Kommission, eine breite öffentliche Debatte zu einem Vorschlag für eine „Binnenmarktakte“ auf der Grundlage einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft und des Erfordernisses der Zustimmung der Unionsbürger zu diesem Projekt anzuregen; ist der Auffassung, dass diese Mitteilung bis 2014 als Richtschnur der Europäischen Kommission für einen zentralen Bereich der internen Politik der EU dienen muss und dass der in diesem Bereich erreichte Stand die Grundlage für die Bewertung der Bilanz der Kommission bilden wird; |
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2. |
teilt die auf der Grundlage des Berichts von Mario MONTI getroffene Feststellung der Kommission, dass es eine wachsende und besorgniserregende „Entzweiung“ zwischen den Unionsbürgern und dem Binnenmarkt gibt; bekräftigt die absolute Notwendigkeit, dem entgegenzuwirken, indem der Binnenmarkt wirksam umgesetzt wird, und zwar nicht als Selbstzweck, sondern als Instrument der Umsetzung der im Vertrag von Lissabon genannten Ziele; |
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3. |
bestätigt die Auffassung der Kommission, dass der Binnenmarkt es der EU ermöglichen muss, die Globalisierung zu nutzen, neue Perspektiven für Wissen und Innovation auf der Grundlage der digitalen Wirtschaft zu erschließen, ein nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen, um Arbeitsplätze für alle zu schaffen und den sozialen Wohlstand voranzubringen; |
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4. |
billigt demzufolge das Vorgehen der Kommission, das auf einem umfassenden Ansatz gegenüber dem Binnenmarkt basiert und nicht lediglich dem einfachen Ziel dient, fehlende Kettenglieder zu ersetzen; |
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5. |
dringt auf die Beseitigung der Hindernisse für den digitalen Binnenmarkt. Es muss dringend dafür gesorgt werden, dass ein wachsender, aktiver und dynamischer europaweiter Markt für die Schaffung und Verbreitung legaler digitaler Inhalte und Online-Dienste entstehen kann. Das würde die Gründung neuer globalisierter Unternehmen, die Konsolidierung bereits bestehender und in der Folge eine rasche Zunahme von Arbeitsplätzen, die auf der Kultur und dem Wissen in Europa aufbauen und einen größeren Marktanteil der europäischen Unternehmen auf dem Weltmarkt für digitale Inhalte und Dienste ermöglichen; |
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6. |
unterstützt den Ansatz der Kommission, das Gleichgewicht des Binnenmarktes wiederherzustellen, indem er auf drei Säulen gestellt wird: den Bereich Wirtschaft, um das Wachstum der Unternehmen zu fördern; den Bereich Soziales, um das Vertrauen der Unionsbürger wiederherzustellen, und eine verbesserte Governance; |
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7. |
bedauert jedoch zutiefst, dass die drei Säulen hinsichtlich der Zahl und der Art der vorgeschlagenen Maßnahmen, der Präzision ihres Inhalts sowie des Standes ihrer Umsetzung nach wie vor insgesamt unausgewogen sind; fordert die Kommission auf, ihre Vorschläge in Bezug auf die zweite und dritte Säule genauer zu formulieren, indem sie insbesondere Wege für Legislativvorschläge aufzeigt, um den Präzisionsgrad der Vorschläge für die erste Säule zu erreichen; |
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8. |
bekräftigt die Notwendigkeit einer strukturellen Ausgewogenheit zwischen der Binnenmarktakte und der EU-2020-Strategie. So besitzt die Binnenmarktakte nicht den Status einer Plattform wie die EU-2020-Strategie und ist aus der Sicht der Kommission lediglich ein einfacher „Hebel“ der EU-2020-Strategie ebenso wie die Handelspolitik oder die allgemeine finanzielle Unterstützung der Union; im Übrigen ist bedauerlicherweise festzustellen, dass die Wachstumsprioritäten der Unternehmen (ein „starkes, nachhaltiges und faires“ Wachstum) nicht den Wachstumsprioritäten der EU-2020-Strategie entsprechen; |
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9. |
empfiehlt der Kommission, im Rahmen der Binnenmarktakte alle Neuerungen des Vertrags von Lissabon umzusetzen, die dazu beitragen können, das Vertrauen der Unionsbürger in den Binnenmarkt wiederherzustellen, insbesondere Artikel 3 EUV, der neue soziale Ziele der Union bezüglich der Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierungen, der Förderung der Gerechtigkeit und des sozialen Schutzes, der Gleichstellung von Männern und Frauen, der Solidarität zwischen Generationen und des Schutzes der Rechte des Kindes, der Charta der Grundrechte, der Anwendung der „bereichsübergreifenden Sozialklausel“ sowie des allgemeinen Zugangs zu den wesentlichen Diensten für die Unionsbürger in ihrem Lebensumfeld (Artikel 14 AEUV und Protokoll 26) festlegt; |
Ein starkes, nachhaltiges und faires Wachstum in Partnerschaft mit den Unternehmen
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10. |
ist der Überzeugung, dass die Voraussetzung für das gute Funktionieren des Binnenmarktes notwendigerweise in der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Schaffung sozialer Vorteile für die Unionsbürger besteht; |
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11. |
bedauert, dass der dem Wachstum der Unternehmen gewidmete Teil der Mitteilung anscheinend nur die Privatunternehmen berücksichtigt, während der Aufschwung des Binnenmarktes auch für die Sozialwirtschaft von größter Bedeutung ist. Sowohl die Voraussetzungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als auch die Voraussetzungen für die Entwicklungsbedingungen der lokalen Kommunalunternehmen sind in den geplanten Maßnahmen zu berücksichtigen; |
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12. |
sieht für den wirtschaftlichen Aufschwung der EU in den Dienstleistungen einen entscheidenden Sektor, auf den mehr als 70 % der Beschäftigung und der gesamten Nettoschöpfung von Arbeitsplätzen im Binnenmarkt entfallen; |
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13. |
unterstreicht, dass die Dienstleistungsrichtlinie einen Beitrag zur Vollendung des Binnenmarktes leistet, dass sich ihre Umsetzung jedoch in mehreren Mitgliedstaaten als schwierig erweist, und ersucht die Kommission, den Prozess der gegenseitigen Evaluierung fortzusetzen und dabei die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Organisatoren und Erbringer wichtiger Dienstleistungen vor der Erarbeitung jeder neuen gesetzgeberischen Maßnahme in diesem Bereich einzubeziehen; |
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14. |
erinnert an die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und der Kammern bei der Schaffung „einheitlicher Ansprechpartner“ als eines wesentlichen Elements der Dienstleistungsrichtlinie, um den Leistungserbringern den Zugang zu allen sachdienlichen Informationen und die Erledigung sämtlicher Verfahren von einer einzigen Anlaufstelle aus zu ermöglichen; |
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15. |
ersucht die Kommission, vorrangig eine umfangreiche Prüfung der Konsequenzen der Liberalisierung von Dienstleistungen hinsichtlich der Qualität der Dienstleistungen und der Arbeitsplätze, der Sicherheit am Arbeitsplatz, des Qualifikationsniveaus der Arbeitnehmer, des Preises, des territorialen Zusammenhalts und der Zugänglichkeit durchzuführen und auf der Grundlage der Schlussfolgerungen dieser Prüfung im Hinblick auf die Ziele der EU-2020-Strategie einen Aktionsplan vorzuschlagen; |
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16. |
unterstützt den Vorschlag der Kommission, angesichts der besonderen Rolle, die Stiftungen bei der wirksamen Umsetzung einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft spielen, ein Statut der Europäischen Stiftung zu erarbeiten; |
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17. |
begrüßt es, dass die Kommission sich verpflichtet, insbesondere den Bedürfnissen der KMU Rechnung zu tragen, die der Motor für Wachstum und Schaffung von Beschäftigung sowie die Diversifizierung der Arbeitsplätze sind; ersucht allerdings die Kommission, die Anreizinstrumente zur Gründung neuer Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Innovation und Technologie, und die Finanzierungsinstrumente für die KMU zu stärken und sich davon zu überzeugen, dass die KMU-Bürgschaftsfazilität gemäß dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation auch über den gegenwärtigen Finanzierungszeitraum hinaus beibehalten wird; |
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18. |
verweist mit Nachdruck darauf, dass das Ziel der Verringerung des Verwaltungsaufwands nicht nur den Unternehmen zugutekommt, sondern auch den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften; ersucht die Europäische Kommission, diesem Ziel bei der Erarbeitung ihrer Legislativvorschläge umfassend Rechnung zu tragen, insbesondere hinsichtlich der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, der Ausschreibungsverfahren und der Konzessionen gemäß den Grundsätzen der freien Verwaltung der Gebietskörperschaften, der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität; verweist in Bezug auf Vorschläge zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für das öffentliche Auftragswesen auf die AdR-Stellungnahme zu dem Grünbuch der Kommission „Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens“; |
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19. |
begrüßt die Initiativen der Kommission zur besseren Rechtsetzung und Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen insbesondere dank der Arbeit der hochrangigen Arbeitsgruppe unter Leitung von Edmund Stoiber, in die der AdR einbezogen wurde; dabei ist festzuhalten, dass eine bessere Rechtsetzung nicht notwendigerweise den Verzicht auf Rechtsvorschriften bedeutet und dass diese Tätigkeit nicht an die Stelle des demokratischen Prozesses treten darf; |
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20. |
fordert, dass die Bewertung des „Small Business Act“ unter enger Einbindung der Wirtschaftsteilnehmer, der Sozialpartner und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erfolgt, um vorbildliche Verfahrensweisen auf lokaler und regionaler Ebene herauszuarbeiten; empfiehlt, mit ihrer Unterstützung einen allgemeinen Leitfaden zu erarbeiten, begleitet von einem präzisen Zeitplan und den bereitzustellenden Mitteln, um eine wirksame Umsetzung des SBA trotz seines nicht rechtsverbindlichen Charakters in Übereinstimmung mit den Zielen der EU-2020-Strategie zu ermöglichen; unterstreicht die Bedeutung der Einführung eines Statuts der Europäischen Privatgesellschaft für die konkrete Integration der KMU in den Binnenmarkt; |
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21. |
fordert die Kommission auf, auf dem Gebiet der EU-Steuerpolitik als einem grundlegenden Element eines umfassenden Ansatzes gegenüber dem Binnenmarkt und der Fortsetzung des Aufbauwerks der EU entschlossen voranzuschreiten, insbesondere durch die Klarstellung des geltenden Rahmens im Bereich der Mehrwertsteuer und durch die Vorlage eines Vorschlags für die Umsetzung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB), um den Unternehmen das Leben zu erleichtern; begrüßt in diesem Zusammenhang die Absicht der Kommission, im zweiten Halbjahr 2011 einen diesbezüglichen Vorschlag vorzulegen; |
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22. |
pflichtet dem Vorschlag der Kommission bei, wonach der Schutz des geistigen Eigentums ein wesentliches Element für das einwandfreie Funktionieren des Binnenmarktes darstellt; ein wirksamer Schutz des geistigen Eigentums fördert Innovation und Kreativität, Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen; fordert die Kommission auf, eine globale Strategie zum geistigen Eigentum vorzulegen, die eine Voraussetzung für die größtmögliche Verbreitung der Werke und des Wissens unter Achtung der legitimen Urheberrechte ist. In diesem Zusammenhang ist es interessant, z.B. das in der digitalen und kreativen Welt gedeihende Creative Commons-System und sein Lizenzsystem zu untersuchen; |
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23. |
unterstützt die Europäische Kommission, die im Dezember 2010 einen Vorschlag für eine „verstärkte Zusammenarbeit“ zwischen möglichst vielen Mitgliedstaaten zur Einführung eines einheitlichen Patents in der EU vorgelegt hat; dieses einheitliche Patentschutzsystem würde es den Mitgliedstaaten, die dies wünschen, ermöglichen, im Wege eines einzigen, in allen Teilnahmestaaten gültigen Antrags ein Patent zu erwerben; begrüßt den Beschluss des Rates vom 10. März 2011, mit dem die Einleitung einer verstärkten Zusammenarbeit in diesem Bereich genehmigt wird; |
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24. |
unterstreicht, dass es darauf ankommt, schrittweise einen grünen Binnenmarkt für Technologien, Dienstleistungen und Umwelterzeugnisse mit geringem CO2-Ausstoß einzuführen, indem auf EU-Ebene Normen für die CO2-Emissionen entwickelt werden; unterstreicht, dass klare Standards und Kennzeichnungen für Erzeugnisse mit guter Energieeffizienz schrittweise für die gesamte Union verbindlich eingeführt werden müssen. Bei der Aufstellung EU-weiter Normen sind die höheren Kosten zu berücksichtigen, die dies für kleine und mittelständische Unternehmen mit sich bringen kann; |
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25. |
macht deutlich, dass die Vorschläge der Kommission im Verkehrsbereich, insbesondere das geplante Weißbuch zur Verkehrspolitik, sich nicht darauf beschränken dürfen, die festgestellten Resthindernisse zwischen den nationalen Verkehrsträgern und -systemen auszuräumen; es kommt darauf an, auch ein Umweltziel, die Frage der Zugänglichkeit und der Vernetzung des gesamten Territoriums einzubeziehen. Besonderes Augenmerk sollte in diesem Zusammenhang den Regionen in äußerster Randlage gelten, deren Anbindung an die europäischen Hauptachsen und deren Interoperabilität mit und Einbindung in das europäische Netz für die Schaffung eines echten und effektiven Binnenmarktes unverzichtbar ist. Insbesondere sollte der Einsatz der Digitaltechnik in Innovationen für intelligente Verkehrslösungen sowie deren Erprobung und breite Anwendung auf der Grundlage der Testergebnisse gefördert werden; |
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26. |
unterstreicht, dass die transeuropäischen Infrastrukturen nach wie vor zumeist das Ergebnis von Politiken und Ausbauplänen sind, die im nationalen Rahmen der Mitgliedstaaten erstellt werden, und dass sie aus diesem Grunde zu stark den Zwängen des nationalen geografischen Rahmens unterliegen; |
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27. |
erachtet es als äußerst wichtig, projektbezogene EU-Anleihen (Projektbonds) zu emittieren, um große Bauvorhaben mit mittel- oder langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen zu finanzieren; dieser Mechanismus könnte die Transparenz der EU-Interventionen, vor allem aber ihre Effizienz erhöhen; er könnte auch eine bedeutende positive Hebelwirkung auf die Dynamik des Binnenmarktes ausüben und zur Stärkung des territorialen Zusammenhalts beitragen; |
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28. |
unterstreicht jedoch, dass die obligatorischen europäischen projektbezogenen Anleihen (project bonds) die Strukturfonds nicht ersetzen, sondern ergänzen sollten; |
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29. |
fordert die Kommission auf, rasch einen Vorschlag dafür vorzulegen, wie zusammengeschaltete, EU-weite Energieverteilungsnetze realisiert werden können, um auf diese Weise eine zuverlässige Energieversorgung für alle EU-Bürger sicherzustellen. Dabei sollte auch die versorgungsmäßige Abdeckung von Regionen mit geographischen Nachteilen, wie z.B. Insel- und Berggebieten, bedacht werden; |
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30. |
ersucht um eine detailliertere Prüfung des Vorschlags der Einführung von Euro-Anleihen (Eurobonds), die es durch eine teilweise Vergemeinschaftung der öffentlichen Schulden allen Mitgliedstaaten der Eurozone ermöglichen würden, von Zinsen zu profitieren, die den besten derzeitigen Zinssätzen nahekommen, die die Spekulation im Zusammenhang mit Staatsanleihen verringern und zu einem qualitativen Sprung bei der Koordinierung der Haushaltspolitiken führen würden; |
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31. |
ist der Auffassung, dass die Vorschläge im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs und der Online-Ausschreibungen die Frage des Breitbandzugangs und der hochleistungsfähigen Netze sowie die Frage der Finanzierung der Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Gebiet der Union einbeziehen müssen. Besonderes Augenmerk ist dabei der versorgungsmäßigen Abdeckung der Regionen mit geographischen Nachteilen zu widmen, deren wirtschaftlicher Entwicklung der Ausbau dieser Netze besonders zugute käme; |
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32. |
erinnert daran, dass die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ein großes Effizienzpotenzial zugunsten der Bürger aufweist; ersucht die Europäische Kommission, die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unter Wahrung der Grundsätze des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union als eine innerstaatliche Organisationsentscheidung zu betrachten, die nicht den für Ausschreibungen geltenden Vorschriften unterliegt; |
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33. |
unterstreicht, dass für die regionalen und insbesondere die lokalen Gebietskörperschaften das gemeinschaftliche Vergaberecht von großer Bedeutung ist; bedauert, dass die Auslegungsmitteilung über die Vergabe unterhalb der Schwellenwerte leider eine mangelnde Sensibilität der Kommission für die Belange der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erkennen lässt; unterstreicht, dass in künftigen Diskussionen zu diesem Thema Lösungen gefunden werden müssen, um die Rechtssicherheit im Sinne der Gebietskörperschaften zu gewährleisten und die Auswahl- und Ausschreibungsverfahren so transparent und einfach wie möglich zu gestalten, insbesondere dann, wenn die ausschreibende Behörde die Zahl der Bewerber beschränken möchte; |
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34. |
ist der Auffassung, dass die externe Dimension des Binnenmarktes auf der Grundlage des Prinzips der Gegenseitigkeit gestärkt werden muss, um ihn zu einer Art „Basislager“ gegenüber der Globalisierung zu machen und die Unternehmen für den internationalen Wettbewerb zu rüsten; unterstützt deshalb jede Initiative der Kommission in Richtung auf eine Angleichung internationaler Standards an die EU-Standards, vor allem im Sozial- und Umweltbereich, da diese andernfalls als ein Verlust an Wettbewerbsfähigkeit für die Wirtschaft der EU empfunden werden könnten; |
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35. |
fordert, dass die vergaberechtlichen Verpflichtungen, die die EU im Rahmen des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen/WTO eingegangen ist, Eingang in das Gemeinschaftsrecht finden; diese Umsetzung würde zu der Klarheit und Rechtssicherheit beitragen, die für die Vergabestellen unabdingbar sind; |
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36. |
erinnert daran, dass der Binnenmarkt Potenziale für Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit – gerade in Bezug auf den Handel mit Dienstleistungen – bietet und es, um diese voll zu nutzen, starker unterstützender Strukturpolitiken bedarf; fordert nachdrücklich, diese Dimension zügig in die Akte für die Wiederbelebung des Binnenmarktes zu integrieren und sich dabei auf eine intensivierte Kohäsionspolitik zu stützen, die zugleich eine Politik der Unterstützung der EU-Wettbewerbsfähigkeit ist; sie ist ein unerlässliches Kettenglied des Binnenmarktes, das Instrument zur Angleichung des Lebensstandards nach oben und ein wesentliches Instrument zur Einordnung der Raumentwicklungsstrategien in die in der EU-2020-Strategie definierten politischen Prioritäten der EU; |
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37. |
unterstreicht die Bedeutung der Industrie für die Wirtschaft der EU, die allein 85% der Forschungs- und Entwicklungsausgaben der Unternehmen aufbringt und den wichtigsten Motor für die Nachfrage nach Dienstleistungen darstellt; ersucht die Kommission, dies in ihrem endgültigen Vorschlag für die Binnenmarktakte stärker herauszuarbeiten und die entsprechende Verbindung zu der Leitinitiative zur Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung herzustellen; |
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38. |
ist weiterhin der Auffassung, dass die Wettbewerbspolitik eine entscheidende Rolle für die Fähigkeit der Unternehmen in der EU spielt, sich den Herausforderungen der Globalisierung zu stellen, beispielsweise in Sachen Unternehmensfusionen und -aufkäufe, Unternehmenskooperation, Transfer von Know-how und Technologie, Exportbeihilfen und Innovation sowie hinsichtlich des bürokratischen und administrativen Aufwands für KMU; bedauert, dass in der Mitteilung keinerlei Bezug auf die Wettbewerbspolitik genommen und keine Verbindung zwischen den Zielen der Wettbewerbspolitik und der Binnenmarktakte hergestellt wird; verweist nachdrücklich auf die Notwendigkeit, die Wettbewerbspolitik in den Dienst einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft zu stellen; |
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39. |
ist der Auffassung, dass der Binnenmarkt den unterschiedlichen Regionen Europas nicht in gleichem Maße zugute kommt; davon zeugen die Regionen in äußerster Randlage, die aufgrund der erheblichen Zwänge, mit denen sie konfrontiert sind, größere Schwierigkeiten beim Zugang zu den Vorteilen des Binnenmarkts haben; befürwortet deshalb eine differenzierte Ausgestaltung der europäischen Binnenmarktpolitik gemäß Artikel 349 AEUV, insbesondere hinsichtlich der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und der Klärung des MwSt-Rahmens; |
Die Unionsbürger in den Mittelpunkt des Binnenmarktes stellen
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40. |
bedauert, dass dieser Abschnitt der Mitteilung nicht hinreichend auf die Belange der Unionsbürger in den verschiedenen Bereichen ihres täglichen Lebens (Beschäftigung, Wohnraum, Bildung, Gesundheit, Verkehr...) ausgerichtet ist und dass die Europäische Kommission nicht alle mit den Neuerungen des Vertrags von Lissabon geschaffenen Möglichkeiten ausschöpft; |
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41. |
ist der Auffassung, dass das europäische Modell, vor allem in seiner sozialen Dimension, die Quelle einer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit ist: Die Mobilität qualifizierter, motivierter und gesunder Arbeitnehmer, Unternehmer, Arbeitgeber und Forscher wird zunehmend zum Schlüssel für eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit auf der Grundlage von Innovation und Qualität; |
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42. |
anerkennt die zentrale Bedeutung von Bildung und Qualifikationen für die Gründung von Unternehmen, die für Wachstum, Arbeitsplätze und soziale Integration - allesamt Voraussetzungen für den Erfolg des Binnenmarktes - sorgen; |
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43. |
unterstützt den Vorschlag, einen Qualitätsrahmen für Praktika zu erarbeiten, die ein entscheidender Faktor für die berufliche Eingliederung junger Menschen und die Mobilität der jungen Unionsbürger sein können. Dieser mit der Unterstützung der Sozialpartner erarbeitete Rahmen sollte ein Mindestkatalog an Rechten und Pflichten in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und den sozialen Schutz sein und Bestimmungen über die Vergütung der Praktikanten oder andere Formen von Ausgleichsleistungen umfassen, die je nach dem im jeweiligen Mitgliedstaat üblichen Einkommensniveau angepasst werden können; |
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44. |
erachtet es als unerlässlich, die Übertragbarkeit und die Anerkennung von Befähigungsnachweisen zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, ohne jedoch ein einheitliches europäisches Bildungsmodell anzustreben; ist jedoch der Ansicht, dass das Ziel der Europäischen Kommission, eine Modernisierung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2005/36/EG) vorzunehmen, erst nach einer fundierten Evaluierung des bisherigen Systems umgesetzt werden sollte. Ziel muss die Vereinfachung der bestehenden Regeln und die stärkere Integration der Berufe innerhalb des Binnenmarktes sein; |
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45. |
erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der internationale Wettbewerb und die Orientierung in Richtung einer Wissens- und Dienstleistungswirtschaft neue Herausforderungen hinsichtlich der Kompetenzentwicklung und Bildung mit sich bringen; es gilt zu verhindern, dass durch Arbeitsplätze mit geringem Qualifikations- und Vergütungsniveau letztlich eine neue Kategorie von „armen Arbeitnehmern“ geschaffen wird; deshalb ist es erforderlich, vor allem die sozialen Dienstleistungen auf die Unterstützung der betroffenen Personen zu konzentrieren, indem die allgemeine und berufliche Bildung, eine angemessene Entlohnung und menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle gewährleistet sowie Maßnahmen zur Erhöhung der sozialen Mobilität ergriffen werden; |
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46. |
unterstreicht, dass es absolut notwendig ist, der Spezifik der Aufgaben der öffentlichen Dienstleistungen Rechnung zu tragen. Der Vorrang, der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, einschließlich der sozialen Dienste als öffentlichen Gütern, gegeben wird, ist das Unterpfand für den Erfolg einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft. Der Ausschuss betont, dass die lokale und regionale Ebene eine strategische Rolle bei der Förderung des Wachstums in Europa spielt - insbesondere aufgrund der Rolle des öffentlichen Sektors auf dieser Ebene, der für 17,2% des EU-BIP und für Investitionen in Höhe von 221 Mrd. EUR steht -, weshalb ihre Entwicklung durch die Europäische Union gefördert werden muss; |
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47. |
erinnert daran, dass das „Protokoll über Dienste von allgemeinem Interesse“ und Artikel 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gleichzeitig die Spezifik wie auch die Vielfalt der Dienste von allgemeinem Interesse, einschließlich der sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (SDAI), und die vorrangige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Erbringung, Durchführung und Organisation dieser Dienste anerkennen, unterstreicht jedoch, dass der breite Handlungsspielraum, über den die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Sinne des Vertrags von Lissabon verfügen müssen, für seine Umsetzung eine sekundärrechtliche Grundlage erfordert, in der das Zusammenspiel mit anderen Gemeinschaftspolitiken festgelegt wird; bedauert diesbezüglich, dass die Kommission noch nicht im Sinne von Artikel 14 AEUV tätig geworden ist und es dem Gerichtshof der Europäischen Union überlässt, sich zu Fragen zu äußern, die es wert wären, dass der Gesetzgeber eine Klärung nach dem Prinzip der demokratischen Kontrolle vornimmt; |
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48. |
erinnert daran, dass das EU-Recht sich in vielfältiger Weise auf die nationalen Sozialleistungssysteme auswirkt; in der Vergangenheit war insbesondere zu beobachten, dass die EU über rechtliche Bestimmungen zur Auftragsvergabe, zum Wettbewerb und zu staatlichen Beihilfen beträchtlichen Einfluss auf die Organisation der kommunalen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ausübte, ohne dass für die Erbringer und die Begünstigten dieser Dienstleistungen echte Rechtssicherheit bestanden hätte; |
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49. |
erinnert daran, dass auf dem vom belgischen EU-Ratsvorsitz veranstalteten Dritten Forum über die sozialen Dienste von allgemeinem Interesse 25 konkrete Vorschläge für die Anpassung des Gemeinschaftsrechts an die Spezifik der Organisation und der Finanzierung dieser Dienste vor allem hinsichtlich der Kontrolle der staatlichen Beihilfen und der Modalitäten des Vertragsabschlusses unterbreitet hat; empfiehlt der Kommission, sich diese Vorschläge zu eigen zu machen, insbesondere im Rahmen der Überarbeitung des Monti-Kroes-Pakets und mit Blick auf eine Vereinfachung des geltenden Gemeinschaftsrechts unter Berücksichtigung des im Wesentlichen lokalen Charakters dieser Dienstleistungen und der hohen Dichte des Netzes der Akteure, die mit der Erbringung vor Ort für die örtliche Bevölkerung befasst sind; |
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50. |
bedauert, dass die Binnenmarktakte keinen Verweis auf das europäische Vereinsstatut enthält, obwohl Vereine insbesondere auf dem Gebiet der sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse wirtschaftliche und soziale Schlüsselakteure sind; |
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51. |
unterstreicht, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU die Konzessionen für die Erbringung von Dienstleistungen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, sondern den allgemeinen Grundsätzen des Vertrags über die Arbeitsweise der EU unterliegen (Verbot der Diskriminierung, Gleichbehandlungsgebot und Transparenz), und dass es öffentlichen Auftraggebern freistehen muss, Dienstleistungen mittels einer Konzession erbringen zu lassen, wenn sie der Auffassung sind, dass die Erbringung der betreffenden gemeinwirtschaftlichen Leistung so am besten sicherzustellen ist, und das Betriebsrisiko - auch wenn es eingeschränkt ist - doch in vollem Umfang übertragen wird (1); ist daher der Ansicht, dass diese Rechtsprechung die Grundlage bietet, die für eine Konsolidierung der Rechtsetzung benötigt wird, um diesen Status quo beizubehalten. Der AdR spricht sich gegen ein einheitliches Verfahren für die Vergabe dieser Konzessionen aus, das die Freiheit der Organisation und Verwaltung der lokalen Gebietskörperschaften insbesondere durch die Umsetzung der gemeinschaftlichen Forderung nach einer entsprechenden vorherigen Bekanntmachung behindern würde; |
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52. |
ist der Auffassung, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Dienstleistungen nicht zu Sozialdumping führen darf; die vier Freiheiten des Binnenmarktes müssen mit der durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Sozialklausel (Artikel 9 AEUV) in Übereinstimmung gebracht werden; |
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53. |
ersucht die Kommission, unverzüglich in Anwendung von Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und im Sinne von Vorschlag Nr. 29 der Binnenmarktakte vorab eine eingehende Folgenabschätzung hinsichtlich der sozialen Auswirkungen aller Rechtsetzungsvorschläge zum Thema Binnenmarkt vorzunehmen; erklärt sich bereit, die Kommission zu unterstützen, um diese Folgenabschätzungen mit mehr territorialem Fachwissen durchführen zu können, insbesondere durch den Einsatz seiner Europa-2020-Monitoringplattform und seines Netzes für Subsidiaritätskontrolle; |
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54. |
stellt fest, dass die Auslegung und die derzeitige Durchführung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte und des Grundsatzes der Freizügigkeit der Arbeitnehmer Probleme aufwerfen; begrüßt, dass sich die Dienststellen der Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern als Beobachtern an einer hochrangigen Expertengruppe beteiligen, in der die aktuellen Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Richtlinie untersucht werden; ist der Auffassung, dass bei der Überarbeitung der Richtlinie die Schlussfolgerungen der hochrangigen Expertengruppe berücksichtigt werden müssen und in Bezug auf die Fälle der zeitweiligen Mobilität der Arbeitnehmer geklärt werden sollte, welches Schutzniveau als angemessen gilt und welcher Handlungsspielraum den Sozialpartnern und den Mitgliedstaaten gelassen werden muss; |
Die Instrumente einer guten Binnenmarktgovernance
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55. |
bedauert die bestehende tiefe Kluft zwischen dem erklärten Ziel der guten Governance und den vorgeschlagenen Maßnahmen. Eine koordinierte Arbeit mit dem Zweck, den Binnenmarkt zu stärken, muss natürlich dem Verhältnis zu der lokalen und regionalen Ebene Rechnung tragen und darf sich nicht hauptsächlich auf die Beziehungen zwischen den nationalen Verwaltungen und der EU-Verwaltung konzentrieren; |
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56. |
unterstreicht, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen des Binnenmarktes eine zweifache Rolle zukommt: dank ihrer Vollmachten, ihrer Kompetenzen und ihrer Politik spielen sie zunächst eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung des Binnenmarktes; weiterhin stehen sie über die verschiedenen Dienstleistungen, die sie für die Bevölkerung erbringen, den Unionsbürgern am nächsten und können somit feststellen, wo der Binnenmarkt auf Unverständnis stößt, und den Erwartungen der Bürger entgegenkommen; die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dürfen also nicht lediglich als absteigender Transmissionsriemen des Binnenmarktes (für die Umsetzung des Binnenmarktes) angesehen werden, sondern ihnen kommt auch die Rolle des aufsteigenden Transmissionsriemens (für die Weitergabe der Erwartungen der Bürger) zu, um zum Gleichgewicht im Binnenmarkt beizutragen und die Zustimmung der Bürger zu gewährleisten; das gilt bei der Festlegung der allgemeinen Strategie für die Wiederbelebung des Binnenmarktes ebenso wie für die spätere Prüfung jedes der 50 Vorschläge, deren Vorlage die Kommission zugesagt hat; |
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57. |
ist der Auffassung, dass die Umsetzung der Binnenmarktakte aufgrund der Vielfalt der Akteure auf den verschiedenen beteiligten Regierungsebenen und der Vielfalt der Regulierungsinstrumente einen geeigneten politischen Raum für die effiziente Anwendung der Grundsätze der Multi-Level-Governance darstellt; |
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58. |
unterstützt die Europäische Kommission in ihrer Absicht, den für die Dienstleistungsrichtlinie geltenden Prozess der gegenseitigen Evaluierung auf andere wesentliche Binnenmarktvorschriften auszuweiten, und erklärt, dass dieser Prozess systematisch auf die beteiligten Partner, auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die sie betreffenden Bereiche, ausgedehnt werden muss, um ihn zu einem multilateralen Prozess zu machen; empfiehlt, diesen Prozess vorrangig auf alle Initiativen der Kommission auszuweiten, die die Auftragsvergabe, die Konzessionen für Dienstleistungen, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, die effiziente Umsetzung der Grundrechtecharta und die Mobilität der Arbeitnehmer betreffen; |
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59. |
schlägt die Organisation regionaler Binnenmarktforen vor, die auf die wesentlichen Bedürfnisse der Unionsbürger und die Bedingungen für deren Befriedigung in ihrem jeweiligen Lebensumfeld ausgerichtet sind: Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, Wohnraum, Verkehr, Gesundheit u.a.; |
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60. |
ist der Auffassung, dass die Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) besonders für grenzübergreifende Projekte zur Erprobung innovativer Verfahrensweisen im Bereich Binnenmarkt und Befriedigung wesentlicher Bedürfnisse der Unionsbürger geeignet sind; |
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61. |
erinnert daran, dass die informellen Instrumente zur Konfliktlösung, insbesondere das SOLVIT-Netz, bei Unternehmen und Bürgern noch zu wenig bekannt sind; es sollte daher eine strukturierte Kommunikationskampagne eingeleitet werden, um KMU und Bürger mit diesen Mechanismen und den von ihnen angebotenen außergerichtlichen Lösungen vertraut zu machen, was auch eine bessere Mittel- und Personalausstattung erfordert; |
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62. |
fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, dem Binnenmarkt-Informationssystem beizutreten, das zum guten Funktionieren des Binnenmarktes beiträgt, indem es Raum für Zusammenarbeit und Austausch zwischen den Behörden der verschiedenen Mitgliedstaaten bietet, und legt der Kommission nahe, die Anwendungen dieses Systems über die Dienstleistungsrichtlinie und die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen hinaus auszuweiten; |
II. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Für einen Pakt zur Bewältigung der anstehenden großen strategischen Herausforderungen
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63. |
ist der Auffassung, dass der strategische Charakter der anstehenden Herausforderungen es erforderlich macht, noch über die Vorschläge der Kommission hinauszugehen und, wie Mario Monti in seinem Bericht an Kommissionspräsident Barroso angeregt hat, einen echten Pakt zwischen sämtlichen Institutionen der EU, den Mitgliedstaaten, ihren Gebietskörperschaften, den Unionsbürgern und ihren Unternehmen zu schmieden, um gemeinsam eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft aufzubauen, die allein in der Lage ist, nachhaltige Antworten zu geben; |
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64. |
regt an, diesen Pakt auf der Grundlage der in den Verträgen verankerten Grundsätze des Gleichgewichts zwischen der wirksamen Ausübung der Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Garantie der Grundrechte der Unionsbürger, der Achtung der Grundsätze des Zusammenhalts und der Solidarität zwischen den europäischen Völkern und der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse nach den Vorgaben der öffentlichen Verwaltungen, einschließlich der Gebietskörperschaften, die den Zugang aller zu wesentlichen Dienstleistungen gewährleisten, zu errichten; |
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65. |
ist der Auffassung, dass die Verständlichkeit dieses Paktes für die Unionsbürger und ihre KMU notwendig ist und dass die Kommission deshalb in ihrem Paket der 50 Vorschläge Leitinitiativen definieren sollte, um ihre Wahrnehmung durch die Unionsbürger und die KMU, insbesondere hinsichtlich der realen Auswirkungen auf ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen im Alltag, in ihrem Lebens- und Tätigkeitsbereich, zu erhöhen; |
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66. |
schlägt vor, die Leitinitiativen einer speziellen Bewertung hinsichtlich der Umsetzung und der realen Folgen für das Leben der Unionsbürger und der KMU zu unterziehen und eine öffentlichkeitswirksame Kommunikationsaktion für diesen Pakt und die wichtigsten Bereiche seiner Umsetzung durchzuführen; |
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67. |
empfiehlt der Europäischen Kommission, auf der Grundlage der Neuerungen des Vertrags von Lissabon für mehr Verständlichkeit zu sorgen, um vor allem „das Vertrauen der Unionsbürger wiederherzustellen“, indem sie in einem ersten Maßnahmenpaket alle Vorschläge zusammenfasst, die den Zugang zu den wesentlichen Dienstleistungen als eine der Alltagssorgen der Unionsbürger betreffen; empfiehlt daher, die Vorschläge zur Umsetzung der Charta der Grundrechte (Nr. 29), zur Reform der Systeme der Anerkennung von Berufsqualifikationen und zur Einführung eines „Europäischen Qualifikationspasses“ (Nr. 33 und 35), zur besseren Umsetzung der Entsenderichtlinie (Nr. 30), zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften für das öffentliche Vergabewesen sowie für die Dienste von allgemeinem Interesse (Nr. 17 und 25), zum sozialen Unternehmertum (Nr. 36), zur Beseitigung der steuerlichen Hindernisse für die Bürger (Nr. 42) und zum Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen (Nr. 40) in dieses erste Maßnahmenpaket aufzunehmen; |
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68. |
schlägt vor, neben dem oben genannten für alle Akteure anzuwendenden Pakt Territorialpakte einzusetzen, bei denen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit einer flexiblen territorialen Methode ihre Tätigkeit und Finanzmittel auf die Umsetzung der EU-2020-Strategie und ihre Leitinitiativen konzentrieren können. Besondere Beachtung sollte dabei Projekten gelten, mit denen im betreffenden Gebiet gesellschaftliche Innovationen gefördert werden und bei denen die gesellschaftlichen Auswirkungen möglichst groß sind. Die Anwendung solcher Territorialpakte und ihr Inhalt gehören zu den Kriterien, nach denen EU-Mittel auf Projekte verteilt werden sollten; |
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69. |
ist der Ansicht, dass die Kommission auf der Grundlage von Artikel 349 AEUV zusätzliche und realistische Überlegungen anstellen sollte, die den Nachteilen und Schwierigkeiten Rechnung tragen, denen die Regionen in äußerster Randlage ausgesetzt sind, wenn sie am europäischen Binnenmarkt teilhaben, seine Vorteile nutzen und die Ziele der Europa-2020-Strategie erreichen möchten. |
Brüssel, den 1. April 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO
(1) Urteil in der Rechtssache C-206/08 vom 10. September 2009, Randnummern 72-75.