7.6.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 166/9


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Überprüfung des EU-Haushalts“

2011/C 166/03

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

weist darauf hin, dass die EU über einen glaubwürdigen EU-Haushalt - mehr als 1 % des BNE der EU - verfügen muss, der es ermöglicht, die großen europäischen Ziele an den konkreten Bedürfnissen der jeweiligen territorialen Gegebenheiten auszurichten und den mit dem Lissabon-Vertrag eingeführten neuen Kompetenzen gerecht zu werden;

stimmt der Bedeutung der Europa-2020-Strategie vollinhaltlich zu; unterstreicht jedoch, dass der Stellenwert, der ihr eingeräumt wird, keine Abstriche bei den anderen im Vertrag festgelegten Zielen - vor allem nicht dem sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt - bewirken darf;

begrüßt, dass die Kommission seinen Vorschlag für eine Verlängerung des mehrjährigen Finanzrahmens auf zehn Jahre mit einer umfassenden Halbzeitüberprüfung („5 + 5“) aufgegriffen hat. Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung muss die Höhe der Fördermittel, die für verschiedene Prioritäten vorgesehen werden können, begrenzt werden, um zu gewährleisten, dass es bei einem wirklichen Zehnjahresprogramm bleibt - und nicht bei zwei Fünfjahresprogrammen;

ist der Ansicht, dass die Haushaltsflexibilität gewährleistet werden sollte, um zum einen mittels einer „Überprüfungsreserve“ nach der halben Laufzeit eine strategische Neuausrichtung vornehmen zu können und zum anderen mittels der „Flexibilitätsreserve im europäischen Interesse“ auf unvorhergesehene und außerordentliche Ereignisse reagieren zu können und dabei nach bestmöglicher Effizienz der europäischen Ausgaben zu streben;

missbilligt entschieden den Vorschlag, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften durch einen Mitgliedstaat zu einer Aussetzung der im Rahmen der Kohäsionspolitik, der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Fischereipolitik gewährten Finanzhilfen führen soll, denn regionale Gebietskörperschaften können nicht dafür verantwortlich gemacht und bestraft werden, dass nationale Institutionen nicht in der Lage sind, makroökonomische Kriterien einzuhalten oder EU-Vorschriften korrekt umzusetzen;

begrüßt, dass die Kommission auch zukünftig eine Kohäsionspolitik in der gesamten Union für erforderlich hält, billigt den Vorschlag eines gemeinsamen Strategierahmens, der die Strukturfonds und anderen Fonds für die territoriale Entwicklung abdeckt, und ist daher der Ansicht, dass mit einer möglichen Gliederung der Haushaltslinien insbesondere alle einschlägigen Fonds, für die es einen gemeinsamen Strategierahmen gibt, unter einem Titel erfasst werden sollten;

ist der Ansicht, dass die derzeitige Gliederung des Haushalts aufgegeben werden sollte, schlägt vor, eine neue Gliederung zu wählen, die die Arbeitsteilung im Rahmen eines Multi-Level-Governance-Ansatzes verdeutlicht, und sieht keine Veranlassung, die Zahl der Rubriken auf drei große zu reduzieren;

misst der Möglichkeit größte Bedeutung bei, Anleihen für EU-Projekte (projektbezogene Euro-Anleihen) zu begeben, und ist der Überzeugung, dass die nationalen Beiträge zum EU-Haushalt langfristig durch eine Erhöhung der bestehenden Eigenmittel und/oder die Einführung neuer Eigenmittel ersetzt werden sollten.

Berichterstatter

:

Mercedes BRESSO (IT/SPE), Mitglied des Regionalrats der Region Piemont

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO (ES/EVP), Präsident der Autonomen Gemeinschaft Murcia

Referenzdokument

:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts

KOM(2010) 700 endg.

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Einleitung

1.

begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Überprüfung des EU-Haushalts, da in ihr eine ganzheitliche Perspektive der Reform aufgezeigt wird, sowohl zur Ausgaben- als auch zur Einnahmenseite, mit der eine tatsächliche Änderung erreicht werden soll;

2.

will seine Standpunkte und Vorschläge bekräftigen und weiterentwickeln, die er in seiner Stellungnahme (1) vom April 2008 unterbreitet hat, und weist deshalb auf folgende Punkte hin:

Die EU muss über einen glaubwürdigen EU-Haushalt - mehr als 1 % des BNE der EU - verfügen, der es ermöglicht, die großen europäischen Ziele an den konkreten Bedürfnissen der jeweiligen territorialen Gegebenheiten auszurichten und den mit dem Lissabon-Vertrag eingeführten neuen Kompetenzen gerecht zu werden.

Die EU muss über einen Haushalt verfügen, mit dem sie auf neue Herausforderungen reagieren, ihr Integrations- und Kohäsionsziel weiterverfolgen und bei ihren Maßnahmen echte Solidarität an den Tag legen kann.

Aufgrund der begrenzten öffentlichen Finanzmittel in den Mitgliedstaaten ist es erforderlich, das System der EU-Haushaltsmittel zu reformieren und gleichzeitig Prioritäten zu setzen und sich auf diejenigen Bereiche zu konzentrieren, in denen das Handeln der Gemeinschaft, allein oder mit anderen Regierungs- und Verwaltungsebenen, den größten zusätzlichen Nutzen bringt.

Im Mittelpunkt der Strategie zur Reform des EU-Haushalts muss das Ziel stehen, das gesamte Potenzial einer Multi-Level-Governance voll auszuschöpfen. Konzeption, Planung, Mitfinanzierung und Umsetzung der europäischen Politiken können durch den Beitrag der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften deutlich gewinnen;

Grundsätze für den EU-Haushalt

3.

ist der Auffassung, dass die jahrelange Erfahrung bei der Ausführung des EU-Haushalts, insbesondere auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik, zeigt, dass es die Regionen und Kommunen sind, die aufgrund ihrer Orts- und Bürgernähe den regionalen und lokalen Bedarf in der EU identifizieren und in diesem Bereich unmittelbar handeln. Deshalb hebt die Europäische Union stets hervor, wie wichtig diese Multi-Level-Governance ist, um eine bessere Verwendung der EU-Haushaltsmittel zu gewährleisten, denn sie ist der Auffassung, dass damit ein wirksames Instrument zur Durchführung aller Unionspolitiken unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips gegeben ist;

4.

bedauert, dass für die Endbegünstigten diese Multi-Level-Governance bei allen Ausgaben der öffentlichen Hand in der EU nicht transparent genug ist, obwohl die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ihren finanziellen Beitrag leisten und sich zunehmend aktiv beteiligen; fordert die Kommission auf, unverzüglich alle Beteiligten über den derzeitigen Stand der öffentlichen Finanzen in der Europäischen Union aufzuklären sowie den Haushalt so zu gliedern, dass er stärker im Einklang mit der Multi-Level-Governance steht;

5.

teilt die Auffassung der Kommission, laut der „die Gewichtung der Ausgaben die wichtigsten politischen Prioritäten der EU widerspiegeln“ sollte; er leitet daraus ab, dass den Begriffen „wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“, aber auch z.B. der Vereinbarkeit des Haushalts mit der horizontalen Sozialklausel eine sehr hohe Priorität eingeräumt werden muss;

6.

schlägt vor, den zügigen Start der nächsten Programme dadurch zu erleichtern, dass die Kontinuität der materiell-rechtlichen Vorschriften für ihre Funktionsweise bis zu einem gewissen Grad gewährleistet wird und alle Legislativmaßnahmen und Regelungen zum Zwecke der Vereinfachung möglichst lange im Voraus getroffen werden;

a)   Mehrwert

7.

ist der Auffassung, dass sein Beitrag zur Debatte über die interinstitutionellen jährlichen Haushaltsverfahren und die Ausführung des Haushaltsplans der EU erforderlich und nützlich ist, um dem auf Beratungen auf verschiedenen Ebenen beruhenden Grundsatz der verantwortungsvollen Regierungsführung zu entsprechen; dieser Beitrag könnte darin bestehen, die Meinungen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu denjenigen EU-Haushaltslinien darzulegen, deren Mittel hauptsächlich ihnen zugute kommen;

8.

ist der Ansicht, dass sich der Begriff des Mehrwerts auf die Hebelwirkung bzw. den Multiplikatoreffekt der Ausführung des EU-Haushalts in der gesamten Europäischen Union bezieht und dieser Nutzen daher nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Rechnungsführung zu verstehen ist, bei dem nur die öffentlichen Finanzen berücksichtigt werden. Auch dem Mehrwert des Unionshaushalts für die privaten Wirtschaftsakteure und die Verbraucher sowie dem Mehrwert der Ausgaben der Union für die Regierungsführung sollte Rechnung getragen werden; der AdR ist darüber hinaus der Ansicht, dass die Bewertung des Mehrwerts des EU-Haushalts auf der Grundlage eines neuen Wachstumsmodells erfolgen muss, bei dem das Wachstum mit das BIP ergänzenden Indikatoren gemessen wird, die den Entwicklungsstand jeder Region besser widerspiegeln;

9.

nimmt die Verpflichtung der Kommission zur Kenntnis, eine aktualisierte Analyse der Kosten eines Verzichts auf Europa vorzulegen, dringt jedoch darauf, dies rechtzeitig zu tun, damit sich diese Analyse auf die Verhandlungen über den neuen Finanzrahmen auswirken kann;

10.

erinnert daran, dass mit der Hebelwirkung des EU-Haushalts bei der Mobilisierung von Ressourcen für die im Vertrag vorgesehenen strategischen Ziele der EU wie die Kohäsionspolitik sowie EU-Strategien wie z.B. die Europa-2020-Strategie eine Struktur vorgegeben wird, dass diese Hebelwirkung für den Aufbau institutioneller Kapazitäten entscheidend ist und sich im Rahmen des Binnenmarkts positiv auf alle privaten und öffentlichen Akteure auswirkt, von denen, die am weitesten fortgeschritten sind, bis hin zu jenen, die den größten Rückstand haben;

11.

vertritt die Ansicht, dass die Sichtbarkeit der EU-Maßnahmen in der Öffentlichkeit, insbesondere wenn es um Investitionen in Großprojekte oder immaterielle Investitionen geht (Forschung, soziale Integration, Bildung usw.), auf allen Ebenen angestrebt werden muss, von den politischen Entscheidungsträgern über die Programmmanager bis zu den Bürgerinnen und Bürgern und den Endbegünstigten. Diese Sichtbarkeit kann durch verschiedene flexible Methoden erreicht werden, die zur Vermeidung übermäßigen Verwaltungsaufwands an die jeweiligen Rahmenbedingungen anzupassen sind, und sie sollte sich auf die zahlreich vorhandenen guten Praktiken und die Möglichkeiten einer jeden Region stützen;

12.

stimmt mit der Kommission darin überein, dass „der EU-Haushalt Größenvorteile [ermöglicht]“ und „die Lücken, die die Politikgestaltung auf nationaler Ebene zwangsläufig hinterlässt, schließen [kann], indem er grenzüberschreitende Herausforderungen auf Gebieten wie Infrastruktur, Mobilität, territorialer Zusammenhalt oder Forschungszusammenarbeit in Angriff nimmt“;

13.

betont die Notwendigkeit, eine dynamische und permanente Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die in den Gebietskörperschaften weitergegeben wird und den Zweck und die Errungenschaften des EU-Haushalts zum Gegenstand hat; ist bereit, dazu einen dezentralisierten Aktionsplan aufzustellen;

b)   Solidarität

14.

bekräftigt, dass die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie den Bürgern der EU nicht nur ein mit den europäischen Werten einhergehendes politisches Ziel, sondern auch ein Element wirtschaftlicher Effizienz für die EU insgesamt ist. Daher muss die Ausübung der Solidarität weniger als eine Ausgabe denn als eine Investition betrachtet werden, die es der EU erlaubt, sich den heutigen und künftigen Herausforderungen zu stellen;

Ein Haushalt für die Zukunft: Ausgaben

15.

stimmt der Bedeutung der Europa-2020-Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum vollinhaltlich zu und pflichtet der Kommission bei, dass ihr Erfolg nach einem „partnerschaftlichen Vorgehen von EU, Mitgliedstaaten und Regionen“ sowie mit den lokalen Gebietskörperschaften verlangt; unterstreicht, dass der Stellenwert, der der Europa-2020-Strategie eingeräumt wird, keine Abstriche bei den anderen im Vertrag festgelegten Zielen - vor allem nicht dem sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt - bewirken darf;

16.

erwartet den Vorschlag des mehrjährigen Finanzrahmens, um sich im Einzelnen zu den Ausgaben äußern zu können, macht jedoch schon jetzt die folgenden grundsätzlichen Bemerkungen:

Forschung, Innovation, Bildung

17.

betont, dass die derzeitigen EU-Haushaltsmittel für Forschung, die sich auf nur 4 % der Mittel für die öffentliche Forschung in Europa belaufen, zu gering sind; hält es deshalb für unabdingbar, dafür zu sorgen, dass sich die nationalen und regionalen Programme und das europäische Forschungsrahmenprogramm besser ergänzen, um Skalenerträge und einen Masseneffekt zu erzielen;

18.

widerspricht der Aussage der Europäischen Kommission, dass sich „Europa […] ungeahnten gesellschaftlichen Herausforderungen gegenüber [sieht], die nur mittels großer wissenschaftlicher und technologischer Errungenschaften bewältigt werden können“, da bei dieser Argumentation die Fähigkeit der politischen Organisationen, der Institutionen und der Bürger unterschätzt wird, unsere Gesellschaften zu reformieren, ohne zwangsläufig auf wissenschaftliche und technologische Lösungen zurückzugreifen; vertritt jedoch die Auffassung, dass Innovation zur Bewältigung der schwierigsten gesellschaftlichen Herausforderungen beiträgt, und stimmt daher den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4. Februar 2011 vollkommen zu, dass das Fachwissen und die Ressourcen in Europa auf kohärente Weise mobilisiert werden müssen und Synergieeffekte zwischen der EU und den Mitgliedstaaten zu fördern sind, damit gewährleistet wird, dass Innovationen mit gesellschaftlichem Nutzen schneller auf den Markt gelangen; er unterstreicht in diesem Zusammenhang die Chancen, die eine Überarbeitung der Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen im Sinne von mehr sozialer und ökologischer Innovation bieten würde;

19.

vertritt die Ansicht, dass die Innovationsförderung entscheidend für die Umgestaltung der europäischen Wirtschaft ist, und dass die Mitgliedstaaten durch die Leitinitiative „Innovationsunion“ insbesondere dazu angeregt werden müssen, die Modernisierung der Bildungs- und Ausbildungssysteme auf allen Ebenen, einschließlich am Arbeitsplatz, zu fördern, da der Fortschritt eines Gebiets vor allem von der Entwicklung seines Humankapitals abhängt; begrüßt deshalb, dass in der Leitinitiative ein grundsätzlich tragfähiger Politikansatz formuliert, die Definition des Begriffs Innovation zu Recht weit gefasst, die großen Herausforderungen unserer Gesellschaft in den Fokus genommen und die neuen Technologien berücksichtigt werden. Darüber hinaus befürwortet der Ausschuss den Vorschlag der Kommission, die Forschungs- und Innovationskapazitäten in der EU auszubauen und u.a. mit Hilfe der aus dem EFRE finanzierten Programme zur technischen Unterstützung Strategien für eine intelligente regionale Spezialisierung zu entwerfen. Zudem weist er darauf hin, dass diese Strategien in Zusammenarbeit mit allen Betroffenen und insbesondere mit den lokalen und regionalen Unternehmern zu erarbeiten sind, um zu vermeiden, dass Regelungen vorgegeben werden, die an der Realität vorbeigehen, dem Potenzial der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht angemessen sind oder eine zusätzliche administrative bzw. finanzielle Belastung mit sich bringen könnten;

20.

begrüßt, dass die Kommission in ihrer Mitteilung die Beiträge der Gebietskörperschaften und der Zivilgesellschaft im Bereich Innovation berücksichtigt und diese damit als bedeutende Akteure anerkennt. Dies sollte im EU-Haushalt durch ein finanziell ausreichend ausgestattetes Forschungsrahmenprogramm widergespiegelt werden. Der EU-Haushalt sollte dafür genutzt werden, stärkere Synergieeffekte und Komplementarität zwischen der europäischen Unterstützung für Forschung und Innovation zu ermöglichen und Ausgabeneffizienz einschließlich der Priorisierung des Aufbaus von Forschungskapazitäten in ärmeren Teilen Europas sicherzustellen. Dringend müssen auch die Genauigkeit und Verfügbarkeit der Angaben zur regionalen Teilnahme am RP und anderen EU-Finanzierungsprogrammen im Bereich Forschung und Innovation untersucht werden, um lokale und regionale Gebietskörperschaften in die Lage zu versetzen, ihre Leistung auf EU-Ebene zu messen und strukturelle Leistungsschwächen eindeutig auszumachen;

21.

vertritt die Auffassung, dass vorhandene neue Technologien, die mit Forschungs- und Entwicklungsmitteln gefördert wurden und einsatzbereit sind, optimal genutzt werden sollten;

Infrastrukturen der Zukunft

22.

sieht in der Beseitigung grenzübergreifender Engpässe strategischer transnationaler Achsen der Verkehrs-, Kommunikations- und Energienetze einen Mehrwert von hohem gesellschaftlichem Nutzen, der dem neuen Wachstumsansatz der EU entspricht. Der Ausbau bedarfsgerechter, qualitativ hochwertiger Infrastruktur und die Beseitigung kritischer Engpässe sollten grundsätzlich vor dem Hintergrund der ökonomischen Wettbewerbsfähigkeit der EU wie auch der ausgeglichenen und nachhaltigen Entwicklung erfolgen;

23.

unterstreicht, dass die Finanzierung der Infrastruktur der Zukunft aus zwei gleich wichtigen Gründen notwendig ist: Europa muss, wie die Kommission zu Recht anführt, die Mobilität und den internen Zusammenhalt innerhalb der EU stärken und seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Drittländern verbessern; spricht sich dafür aus, logisch vorzugehen, indem zunächst politische Entscheidungen über die Infrastrukturprojekte gefasst und dann die entsprechenden Instrumente und Finanzierungslösungen vereinbart werden;

24.

spricht sich erneut gegen die Einrichtung eines einzigen Fonds für das Verkehrswesen aus, in dem ausgehend von den insbesondere im Rahmen der Kohäsionspolitik bereitgestellten Mitteln alle Finanzinstrumente der EU für die Verkehrsinfrastruktur zusammengefasst würden, da diese Mittelübertragung zu einem Nettoverlust an Mitteln für die Verkehrspolitik führen könnte. Darüber hinaus könnte die Einbindung von Verkehrsvorhaben in die dezentralisierten Entwicklungsstrategien in Frage gestellt werden;

Energie und Klima

25.

unterstützt die Option, große zweckgebundene Fonds zur Tätigung von Investitionen im Energie- und Klimabereich zu schaffen, nicht; bevorzugt hingegen die Festlegung von Prioritäten und einer stärkeren Berücksichtigung dieser politischen Prioritäten in allen betroffenen Politikbereichen, in denen ein Management unter Beteiligung aller Ebenen die Wirksamkeit und Sichtbarkeit des EU-Handelns gewährleisten würde. Denkbar wären auch von der EIB ausgegebene projektbezogene Anleihen, die für transnationale oder grenzübergreifende Projekte für die Erzeugung sauberer Energie und Energieeffizienz verwendet werden könnten, die den Energiesicherheits- und Klimaschutzzielen zuzuordnen sind;

Gemeinsame Agrarpolitik

26.

erkennt den Mehrwert eines der wenigen voll vergemeinschafteten Politikbereiche der EU an und begrüßt die Aussicht darauf, die gemeinschaftlichen Agrarausgaben dadurch kontrollieren zu können, dass sie stärker auf das Ziel des sozialen und territorialen Zusammenhalts (auch hinsichtlich der Produktion), auf ein grünes Wachstum und auf eine bessere Synergie mit den anderen EU-Politikbereichen ausgerichtet werden;

27.

unterstreicht nochmals die Bedeutung der GAP für die Erhaltung des Gefüges der ländlichen Gemeinwesen in ganz Europa und somit ihren Beitrag zu dem weiter gefassten Ziel des sozialen und territorialen Zusammenhalts; hält außerdem fest, dass sie für die Gesellschaft insgesamt wichtig ist in Bezug auf die Bereitstellung hochwertiger Nahrungsmittel, die Landschaftspflege und die Unterstützung von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und seiner Folgen und weist darauf hin, dass die GAP einen wertvollen Beitrag zu den Zielen der Strategie „Europa 2020“ leisten kann;

28.

ist der Ansicht, dass die GAP eine wirkungsstarke erste und zweite Säule benötigt, um die künftigen Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen der wettbewerbsfähigen europäischen Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel und den gesellschaftlichen Anforderungen an Umwelt, Klima, Wassermanagement und Biodiversität sowie die Erhaltung vitaler ländlicher Räume zu bewältigen; erkennt an, dass weitere Reformen der GAP notwendig sind, u.a. eine ausreichende Mittelausstattung, um anderen Prioritäten der EU Rechnung zu tragen; bekräftigt, dass derartige Reformen jedoch schrittweise erfolgen und auf ein gerechteres System von Direktzahlungen überall in der EU und Zuweisungen im Rahmen der zweiten Säule (ländliche Entwicklung) für die einzelnen Mitgliedstaaten abzielen sollten; beim nächsten Reformschritt sollten vor allem Vereinfachung und Wirksamkeit höchste Priorität haben;

Kohäsionspolitik

29.

beglückwünscht die Kommission zu ihrer Analyse der Auswirkungen der Kohäsionspolitik auf die europäische Wirtschaft und zu ihrem Nachweis der erheblichen kumulativen Auswirkungen auf die nationalen BIP; ist der Auffassung, dass die Kohäsionspolitik eines der erfolgreichsten Instrumente zur solidarischen Unterstützung schwächerer Regionen ist und insbesondere dank der Handelsbeziehungen und des Exports auch zur Schaffung von Wachstum und Wohlstand in ganz Europa beiträgt;

30.

begrüßt, dass die Kommission auch zukünftig eine Kohäsionspolitik in der gesamten Union und damit in allen Regionen für erforderlich hält, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die harmonische Entwicklung der Union als Ganzes durch intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern; betont jedoch, dass bei der Konzipierung der künftigen Kohäsionspolitik umfangreiche Infrastrukturinvestitionen in den am wenigsten entwickelten Regionen vorgesehen werden müssen. Auch künftig sollte daher ein erheblicher Teil der EU-Haushaltsmittel für die Beschleunigung der Entwicklung in den am wenigsten entwickelten Regionen und die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen aufgewendet werden;

31.

billigt den Vorschlag eines gemeinsamen Strategierahmens, der die Strukturfonds und anderen Fonds für die territoriale Entwicklung wie ELER und EFF abdeckt, und ist der Auffassung, dass eine derartige Vereinfachung künftig auch auf andere Fonds ausgeweitet werden könnte; spricht sich für das Konzept der Partnerschaftsverträge für Entwicklung und Investition als genaues Abbild der Territorialpakte auf Haushaltsebene aus, denn er empfiehlt dieses Konzept für die nationalen Reformprogramme; derartige Verträge müssen gemäß den Grundsätzen der Multi-Level-Governance in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ausgearbeitet werden, statt nur zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission abgestimmt zu werden, wie dies im Fünften Kohäsionsbericht vorgeschlagen wird; unterstützt den Vorschlag, die kohäsionspolitischen Entscheidungsstrukturen auf andere Politikfelder auszuweiten, da es sich dabei seiner Auffassung nach um die erfahrungsgemäß wirksamste und effizienteste Methode handelt;

32.

hofft, dass der territorialen und insbesondere der ländlichen, maritimen und randlagespezifischen Dimension im Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik der ihr gebührende Raum gegeben und für eine stärkere Verbindung und mehr Synergie zwischen den aus dem EFRE, dem ESF und dem ELER geförderten regionalen Entwicklungsprogrammen gesorgt wird;

33.

ist der Ansicht, dass die institutionellen und finanziellen Kapazitäten des öffentlichen Sektors auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene wesentlich sind, um die Ziele der Europa-2020-Strategie zu erreichen, und dass die Kohäsionspolitik weiterhin eine zentrale Rolle bei ihrer Stärkung spielen muss; fordert zudem Erläuterungen hinsichtlich der Finanzierung der im Rahmen der sieben Leitinitiativen der einzelnen EU-Finanzierungsprogramme vorgeschlagenen Maßnahmen;

34.

begrüßt die Absicht, die Öffentlichkeitswirksamkeit zu verbessern und den Geltungsbereich des ESF mit einer stärkeren Ausrichtung auf die soziale Inklusion auszuweiten; spricht sich nochmals dafür aus, den ESF als Teil der Kohäsionspolitik weiterzuführen; hebt hervor, dass die öffentliche Wahrnehmung des ESF und die Wirksamkeit der mit ESF-Mittel finanzierten Maßnahmen nur durch einen integrierten Ansatz bei den Investitionen in Humanressourcen, Infrastruktur, Forschung, Entwicklung und Innovation gesichert werden können;

35.

begrüßt nachdrücklich, dass die Kommission den Schwerpunkt auf die Unterstützung von neuen Unternehmen legt, insbesondere von KMU, die bei der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU eine entscheidende Rolle spielen werden; fordert daher eine deutlichere durchgängige Berücksichtigung KMU-freundlicher politischer Maßnahmen im gesamten EU-Haushalt, insbesondere zugunsten von Unternehmerinnen;

36.

vertritt die Auffassung, dass mehr Effizienz bei den Ausgaben gewährleistet sein muss, lehnt jedoch die Idee einer Leistungsreserve auf der Grundlage der Ziele der Europa-2020-Strategie ab;

37.

schlägt darüber hinaus vor, für die Strukturfonds ein besonderes Frühwarnsystem in allen Regionen einzurichten, um auf den bestehenden Beziehungen aufzubauen, bei denen die Kommission die Verwaltungsbehörden hinsichtlich der Ausgabenrate und der Möglichkeiten zur Aufhebung von Mittelbindungen berät, wenn die Ausgabenrate und die Ergebnisse nicht den vereinbarten Zielen entsprechen;

38.

ist schließlich der Ansicht, dass die jedes Jahr durch den Frühwarnmechanismus ermittelten Gelder, die aufgrund von Schwierigkeiten, auf die die Regionen und Verwaltungsbehörden stoßen, womöglich nicht ausgegeben werden, in den Jahreshaushalt rücküberwiesen und in die „Flexibilitätsreserve im europäischen Interesse“ eingestellt werden müssen. Dadurch sollen die Mitgliedstaaten insbesondere von der derzeitigen Praktik abgehalten werden, die Anteile für die Kofinanzierung von Projekten zurückzuhalten, um anschließend die nicht gebundenen Beträge wiederzuerlangen;

39.

fordert die Einbeziehung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in den EU-Haushalt, insbesondere um eine raschere Bereitstellung der Mittel zu gewährleisten, aber auch, um einen wirkungsvolleren Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Europa-2020-Strategie zu leisten, für mehr Beschäftigungswachstum und weniger Arbeitslosigkeit zu sorgen, der Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken, die Qualität, Produktivität und Attraktivität der Arbeitsplätze zu verbessern sowie den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt zu vergrößern;

Eine ergebnisorientierte Ausgabenpolitik

Neue Finanzierungsmöglichkeiten

40.

befürwortet eine Prüfung anderer europäischer Fördermöglichkeiten als Subventionen, wobei diese Möglichkeiten dem Subsidiaritätsprinzip gänzlich entsprechen und von Fall zu Fall je nach Art der Ausgaben und der wirtschaftlichen Situation der Begünstigten genutzt werden sollten. Finanzierungsinstrumente sollten als wertvolle Ergänzung zu Subventionen und nicht als deren Ersatz betrachtet werden;

41.

betont jedoch, dass beim Einsatz und bei der Verbreitung neuer Finanzierungsinstrumente Vorsicht angebracht ist; vertritt die Ansicht, dass die Krise gezeigt hat, dass es einer Regulierung auf EU-Ebene bedarf, deren Fehlen das finanzielle Gleichgewicht der öffentlichen Haushalte auf lokaler und regionaler Ebene bisweilen in Gefahr gebracht hat; unterstreicht nachdrücklich die Notwendigkeit, den Bürgern Rechenschaft ablegen zu können und sich nicht zu weit von der Realwirtschaft zu entfernen;

42.

unterstützt ferner die Forderung, eine Verbindung zwischen dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und dem EU-Haushalt zu schaffen, um sicherzustellen, dass der EFSM nach 2013 nicht mehr rein zwischenstaatlich über nicht gebundene Mittel finanziert wird, sondern entsprechend den Prinzipien der europäischen Solidarität die im Vertrag von Lissabon vorgesehenen Haushaltsmechanismen der Union enthält;

43.

weist darauf hin, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften mit besseren Instrumenten ausgestattet werden müssen, um Ergebnisse erzielen zu können, insbesondere wenn neue Finanzierungsmechanismen eingeführt werden (EIB, ÖPP, projektbezogene EU-Anleihen/Anleihen für EU-Projekte), für die ein hohes Niveau an Sachkenntnis erforderlich ist;

44.

hält die Europäische Kommission dazu an, die Machbarkeit von „Bürgeranleihen“ zu prüfen (von den Bürgerinnen und Bürgern gezeichnete lokale Anleihen für die lokale Entwicklung), über die Bürger in die Entwicklung ihrer eigenen Gemeinde oder Region investieren und damit über mehre Jahre hinweg Infrastruktur- und Energievorhaben unterstützen können;

45.

fordert die Kommission jedoch auf, Ehrgeiz zu beweisen, um die Hebelwirkung wirksam zu mobilisieren, die sich aus dem Engagement der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die politischen Prioritäten ergeben kann; unterstreicht den Multiplikatoreffekt der lokalen und regionalen öffentlichen Finanzen, unter anderem auch auf die privaten Partner, sowie die verbindende Rolle, die die EU spielen kann;

46.

misst der Möglichkeit größte Bedeutung bei, Anleihen für EU-Projekte (projektbezogene Euro-Anleihen) zu begeben, um so Großprojekte zu finanzieren, die sich wirtschaftlich erst mittel- oder langfristig auszahlen. Durch diesen Mechanismus kann die Sichtbarkeit, vor allem aber die Wirksamkeit der EU-Maßnahmen gesteigert werden. Er kann eine beträchtliche positive Hebelwirkung zugunsten der Dynamik des Binnenmarktes entfalten und zur Stärkung des territorialen Zusammenhalts beitragen. Dieses Instrument reiht sich damit klar in die Bemühungen ein, einen rationelleren Einsatz der EU-Mittel zu erreichen und den europäischen Mehrwert in den Mittelpunkt zu stellen;

47.

begrüßt die öffentliche Anhörung der Kommission zum Thema „private Obligationsanleihen zur Finanzierung europäischer Infrastrukturprojekte“ im Rahmen der Europa-2020-Strategie und schätzt ein, dass in diesem Zusammenhang die Stärkung des territorialen Zusammenhalts als Priorität anzusehen ist. Er hegt jedoch Zweifel, ob der Einsatz projektbezogener EU-Anleihen auf transeuropäische Projekte nur für die technische Infrastruktur beschränkt werden sollte, während andere Infrastrukturvorhaben mit regionaler Dimension ebenfalls einen europäischen Mehrwert haben können. Er ist zudem der Ansicht, dass die Art der Verknüpfung zwischen den projektbezogenen EU-Anleihen und den Subventionen der EU geklärt werden sollte, und dass Maßnahmen zu treffen sind, damit die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Zugang zu den neuen Finanzinstrumenten erhalten;

48.

ersucht um eine detailliertere Prüfung des Vorschlags der Einführung von Euro-Anleihen (Eurobonds), die es durch eine teilweise Vergemeinschaftung der öffentlichen Schulden allen Mitgliedstaaten der Eurozone ermöglichen würden, von Zinsen zu profitieren, die den niedrigsten marktüblichen Zinssätzen nahekommen, die die Spekulation im Zusammenhang mit Staatsanleihen verringern und zu einem qualitativen Sprung bei der Koordinierung der Haushaltspolitiken führen würden;

49.

ist der Auffassung, dass ein glaubwürdiger EU-Haushalt eine der Antworten auf die derzeitige Wirtschaftskrise ist, d.h. ein Hebel für die wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung;

Gliederung der Ausgaben

50.

ist der Ansicht, dass die derzeitige Gliederung des Haushalts aufgegeben werden sollte, und schlägt vor, eine praxisorientierte, realistische, transparente und leicht verständliche neue Gliederung der Ausgaben zu wählen, die die Arbeitsteilung im Rahmen eines Multi-Level-Governance-Ansatzes verdeutlicht und die Ausgabenposten dabei nach der konkreten Art und Weise unterscheidet, wie die Zahlungen erfolgen und die Politiken verfolgt werden; sieht keine Veranlassung, die Zahl der Rubriken auf drei große (interne, externe Ausgaben und Verwaltungsausgaben) zu reduzieren. Wenige große Rubriken weisen einen hohen Aggregationsgrad und damit einen entsprechenden Informationsverlust auf. Die großen Rubriken müssten durch aussagekräftige Unterkategorien untersetzt werden. Gewinne an Transparenz würden sich dadurch nicht ergeben;

51.

vertritt jedenfalls die Meinung, dass die Europa-2020-Strategie zwar eine wichtige Triebkraft für die Initiierung von Maßnahmen ist, sich jedoch keine ihrer drei Dimensionen (intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum) und auch keine ihrer sieben Leitinitiativen zur Definition der Haushaltsstruktur heranziehen lassen. Da bestimmte Politikbereiche wie die Kohäsionspolitik oder auch die Gemeinsame Agrarpolitik in keinem dieser drei Teile allein gefasst werden könnten, käme es mit der vorgeschlagenen Gliederung zu einem nicht enden wollenden Feilschen zum Zeitpunkt der Zuweisung der Mittel und bei der Umsetzung;

52.

ist insbesondere der Auffassung, dass die ausdrückliche Nennung der Kohäsionspolitik in der künftigen Haushaltsgliederung beibehalten werden sollte, zumal die Rechtsgrundlage für die Politik des (wirtschaftlichen, sozialen und territorialen) Zusammenhalts im Vertrag von Lissabon gestärkt wird;

53.

ist daher der Ansicht, dass mit einer möglichen Gliederung der Haushaltslinien insbesondere alle einschlägigen Fonds, für die es einen gemeinsamen Strategierahmen gibt (d.h. EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, ELER und EFF), unter einem Titel erfasst werden sollten; hält somit folgende Gliederung für eine Möglichkeit:

1)

Politiken für die Gebietskörperschaften (Kohäsionspolitik, GAP - 2. Säule, Gemeinsame Fischereipolitik, territoriale Auswirkungen des Klimawandels und Großinvestitionen in die Infrastruktur, Forschung und Innovation für das Gleichgewicht zwischen den Gebietskörperschaften)

2)

Politiken für eine nachhaltige Zukunft (GAP - 1. Säule, Klimawandel, Energie, Forschung)

3)

Unionsbürgerschaft (darunter Kultur, Jugend, Kommunikation, Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts)

4)

Auswärtiges Handeln (darunter Außen-, Nachbarschafts- und Entwicklungspolitik)

5)

Flexibilitätsreserve im europäischen Interesse und Überprüfungsreserve

6)

Verwaltungsausgaben;

Geltungsdauer des Finanzrahmens

54.

begrüßt, dass die Kommission seinen Vorschlag für eine Verlängerung des mehrjährigen Finanzrahmens auf zehn Jahre mit einer umfassenden Halbzeitüberprüfung („5 + 5“) aufgegriffen hat, ist dieser Vorschlag doch ein gangbarer Kompromiss zwischen Stabilität, Flexibilität und demokratischer parlamentarischer Überwachung der europäischen öffentlichen Ausgaben; im Rahmen der Halbzeitüberprüfung muss die Höhe der Fördermittel, die für verschiedene Prioritäten vorgesehen werden können, begrenzt werden, um zu gewährleisten, dass es bei einem wirklichen Zehnjahresprogramm bleibt - und nicht bei zwei Fünfjahresprogrammen, die weniger wünschenswert wären als die derzeitigen Siebenjahresprogramme;

55.

betont, dass investitionsintensive und entwicklungsspezifische Politikbereiche wie die Kohäsionspolitik für Zeiträume unter sieben Jahren nicht planbar sind. Der jetzt auf zehn Jahre verlängerte Zeitraum bietet somit einen ausreichenden Zeithorizont und die erforderliche Stabilität und ermöglicht zudem durch die Halbzeitüberprüfung die Flexibilität, an der es derzeit im EU-Haushalt mangelt;

56.

vertritt angesichts der mit dem Lissabon-Vertrag eingeführten neuen Verfahren und neuen Finanzierungsinstrumente die Ansicht, dass das Hauptelement bei der Überprüfung des EU-Haushalts in einem Mechanismus bestehen könnte, in dem zwei Wirkungsebenen zusammenspielen:

Auf der ersten, allgemeineren Ebene könnte eine „Überprüfungsreserve“ in Höhe von 5 % des gesamten EU-Haushalts für die fünf letzten Jahre des Programmplanungszeitraums gebildet werden. Über die genaue Verwendung dieses Betrags wäre dann bei der Halbzeitüberprüfung zu verhandeln: Er könnte entweder weiter nach dem gleichen Schlüssel auf die einzelnen Rubriken, Kapitel, Mitgliedstaaten usw. aufgeteilt werden, wenn die zu Beginn des Programmplanungszeitraums getroffenen Entscheidungen bekräftigt werden, oder nach einem neuen Schlüssel verteilt werden, um den Haushalt an die geänderten Prioritäten und politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der EU anzupassen. In jedem Fall würde diese „Überprüfungsreserve“ neben der „Flexibilitätsreserve im europäischen Interesse“ gebildet werden, die die Europäische Kommission im Rahmen der neuen Flexibilitätsmechanismen anstrebt;

auf der zweiten Ebene, in der Rubrik für die Kohäsionspolitik und die anderen Politikbereiche der territorialen Entwicklung, die in den Gemeinsamen Strategierahmen fallen, könnten die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, im Einvernehmen mit den Regionen bis zu 25 % der für Partnerschaftsverträge für Investition und Fortschritt vorgesehenen Mittel neu auszurichten. Diese Umschichtung könnte zwischen den verschiedenen betroffenen Fonds - Kohäsionsfonds, EFRE, ESF, EAGFL und EFF - erfolgen;

Auf die Entwicklung der Situation reagieren - Flexibilität und Mittelübertragungen

57.

ist der Ansicht, dass die Haushaltsflexibilität gewährleistet werden sollte, um zum einen mittels einer „Überprüfungsreserve“ nach der halben Laufzeit eine strategische Neuausrichtung vornehmen zu können und zum anderen mittels der „Flexibilitätsreserve im europäischen Interesse“ auf unvorhergesehene und außerordentliche Ereignisse reagieren zu können und dabei nach bestmöglicher Effizienz der europäischen Ausgaben zu streben;

58.

begrüßt die Vorschläge der Kommission, unterstreicht jedoch, dass die Flexibilität nicht als Vorwand herhalten darf, um den Mittelbedarf der EU-Politikbereiche zu niedrig anzusetzen, und dass der von der Kommission vorgeschlagene feste Prozentsatz von 5 % ein Richtwert bleiben sollte, da der Spielraum naturgemäß von Indikatoren abhängt, die je nach politischen und wirtschaftlichen Umständen variabel sind;

59.

unterstreicht, dass die „Flexibilitätsreserve im europäischen Interesse“ auf keinen Fall dazu dienen darf, die beste Mittelausschöpfung zu prämieren, sondern vielmehr dazu, die Fähigkeit der EU zu verstärken, zügiger auf neue Herausforderungen oder unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren, neue Prioritäten zu unterstützen und die Zusammenarbeit und neue Erfahrungen auf europäischer Ebene zu fördern. Diese Reserve sollte nicht vorab zugewiesen werden, sondern Gegenstand einer gesonderten Entscheidung der Haushaltsbehörde sein. Die Haushaltsbehörde könnte damit die hervorragende Wirksamkeit und Spitzenergebnisse in bestimmten Haushaltslinien prämieren;

60.

ist zudem der Ansicht, dass Flexibilität bei nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln bedeutet, dass diese nach einem objektiven Kriterium ausgezeichneter Haushaltsführung verteilt werden sollten und auf keinen Fall für andere Zwecke eingesetzt werden dürfen;

61.

vertritt die Ansicht, dass die von der Kommission vorgesehene Möglichkeit der Mittelumschichtungen zwischen Rubriken innerhalb des jeweiligen Haushaltsjahres notwendig ist, da sich das gegenwärtige System als zu rigide erwiesen hat. Möglichkeiten einer Vereinfachung solcher Übertragungen innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens müssen sondiert werden, wobei die volle Einhaltung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Haushaltsdisziplin zu gewährleisten ist;

62.

befürwortet die Möglichkeiten, die nicht genutzten Spielräume des Vorjahres zu übertragen, damit diese Mittel nicht automatisch an die Mitgliedstaaten zurückfließen, und Mittel innerhalb der mehrjährigen Mittelausstattung einer Rubrik auf frühere oder spätere Jahre frei zu verschieben;

63.

erinnert daran, dass Flexibilität auf sämtlichen Ebenen erforderlich ist, damit die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften über den entsprechenden Spielraum verfügen, um Mittel umzuschichten und gegebenenfalls Prioritäten und Ausgaben zu überprüfen;

Effizienz

64.

begrüßt die Forderung der Kommission nach mehr Effizienz bei der Verwaltung des EU-Haushalts, da ein wirksameres Management der Ausgaben zu besseren Ergebnissen führt, und ersucht die Kommission, diese unverzüglich umzusetzen;

65.

empfiehlt den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften nachdrücklich, ihre fachlichen und personellen Kompetenzen auszubauen, und ist der Ansicht, dass die Komplexität EU-finanzierter Projekte verringert werden sollte, insbesondere die administrativen Zwänge und der hohe Verwaltungsaufwand; im Kontext der Wirtschaftskrise, die erhebliche Einschnitte in den öffentlichen Haushalten zur Folge hatte, und im Sinne einer weiteren effizienten Nutzung des EU-Haushalts unterstreicht er, dass ein angemessenes Finanzierungsniveau sichergestellt sein muss, damit die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften richtig in der Lage sind, sich an großen, durch die Strukturfonds finanzierten Projekten zu beteiligen;

66.

befürwortet auch den Vorschlag, die Ausgaben schwerpunktmäßig auf konkrete Prioritäten auszurichten, wobei weniger entwickelten Regionen die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, eine größere Zahl von Prioritäten festzulegen; schlägt daher vor, das Spektrum der Ziele nicht zu stark zu erweitern, wobei es auch zu berücksichtigen gilt, dass die verschiedenen Erweiterungen der EU eine Union mit größeren internen Unterschieden hervorgebracht haben;

67.

betont, dass die Effizienz bei der Durchführung des EU-Haushalts und damit der Ausgaben unbedingt die Koordinierung, Kohärenz und Zusammenarbeit sowohl zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen als auch zwischen den unterschiedlichen Fonds voraussetzt; hält aus diesem Grund die Rückkehr zum Monofondsprinzip, die es in der Zwischenzeit gegeben hat, für widersprüchlich, da hierfür wiederum neue Mechanismen für die Koordinierung zwischen den einzelnen Fonds gefunden werden müssten, um Überschneidungen und Doppelungen zu vermeiden. Es sind nämlich die Empfänger von Fördermitteln, die sich den Schwierigkeiten stellen müssen, die aus dem Fehlen der für die Verbesserung der Verwaltungseffizienz so wichtigen Koordinierung entstehen können;

EU-Haushalt und wirtschaftspolitische Steuerung der Union

68.

warnt erneut davor, die Zuweisung von Strukturfondsmitteln an die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts durch die Mitgliedstaaten zu koppeln, und äußert große Bedenken hinsichtlich der Vorschläge, die Mittelvergabe an Bedingungen zu knüpfen, die auf lokaler und regionaler Ebene gelten sollen, was ein Verstoß gegen die Grundsätze des guten Regierens und der Verantwortlichkeit aller Ebenen wäre;

69.

missbilligt entschieden den Vorschlag, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften durch einen Mitgliedstaat zu einer Aussetzung der im Rahmen der Kohäsionspolitik, der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Fischereipolitik gewährten Finanzhilfen führen soll, denn regionale Gebietskörperschaften können nicht dafür verantwortlich gemacht und bestraft werden, dass nationale Institutionen nicht in der Lage sind, makroökonomische Kriterien einzuhalten oder EU-Vorschriften korrekt umzusetzen, und betont, dass davon am härtesten Regionen mit Entwicklungsrückstand betroffen wären, die auf kofinanzierte Programme angewiesen sind, um ihren strukturellen Nachteilen zu begegnen;

70.

fordert die frühzeitige Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Analyse der Lage und die Suche nach Lösungen;

71.

erklärt sich bereit, mit den anderen Institutionen zusammenzuarbeiten, um ein echtes System der Auflagenbindung bei der Zahlung der Fonds einzuführen und dabei die Vereinfachung der rein formalen Kontrollverfahren anzustreben;

72.

dringt auf eine umfassende Überprüfung der Haushaltsordnung der EU, sodass die Finanzregeln einfacher um- und durchzusetzen sind, um mehr potenziell Begünstigte zur Teilnahme an Ausschreibungen der EU anzuregen;

Reform der Finanzierung

73.

wiederholt, dass das neue System zur Finanzierung des EU-Haushalts auf Transparenz und neuen Eigenmitteln beruhen muss, wobei Finanzkorrekturen und Ausnahmen jeglicher Art ausgeschlossen sind;

74.

vertritt die Ansicht, dass eine Verhandlung über den EU-Haushalt auf der Grundlage des Nettobeitrags der einzelnen Mitgliedstaaten dem Gründungsgedanken der Europäischen Union und den Zielen der Europa-2020-Strategie zuwiderläuft. Ein solcher Ansatz droht den Forderungen nach einer Renationalisierung der Politikbereiche, gegen die sich AdR entschieden ausspricht, Auftrieb zu geben;

75.

begrüßt die von der Kommission vorgezeichneten Ideen für die Festlegung eines Finanzierungsmechanismus auf der Grundlage von Eigenmitteln. Er stellt fest, dass die territorialen Auswirkungen jede dieser Optionen nicht identisch sind und dass einige der ins Auge gefassten Möglichkeiten bereits von den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften einiger Mitgliedstaaten genutzt werden;

76.

wird die Auswirkungen auf die Gebietskörperschaften jeder dieser Optionen sorgfältig bewerten und sich dabei insbesondere mit den Auswirkungen im Zusammenhang mit dem nachhaltigen Wachstum beschäftigen, soweit die bereitgestellten Mittel dann unmittelbar in Projekte fließen, mit denen vor Ort die Energieeffizienz gefördert, die Umwelt geschützt, Risikoprävention betrieben oder Katastrophenhilfe geleistet wird;

77.

ist der Überzeugung, dass die nationalen Beiträge zum EU-Haushalt langfristig durch eine Erhöhung der bestehenden Eigenmittel und/oder die Einführung neuer Eigenmittel ersetzt werden sollten, und betont, dass

eine gründliche Folgenabschätzung und Durchführbarkeitsstudie zu erstellen ist, bevor neue Eigenmittel vereinbart werden können;

jede neue Einnahmequelle stetig sprudeln muss und nicht unvorhersehbaren Schwankungen unterliegen darf;

78.

betont, dass die Verwendung dieser Finanzmittel durch zügige Verwaltungsverfahren unterstützt werden muss.

Brüssel, den 31. März 2011

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  CdR 16/2008 fin.