10.2.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 42/19


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung“

2011/C 42/04

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

erinnert daran, dass im Zuge der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts dessen Hauptzweck nicht übersehen werden darf, nämlich die Schaffung einer Wirtschaft, die auf einem starken Fundament ruht und den Wohlstand der Unionsbürger sowie mehr und bessere Arbeitsplätze gewährleistet;

ermutigt die Europäische Kommission, die optimale Mischung aus Maßnahmen und Instrumenten anzustreben, um die Auswirkungen der Haushaltskürzungen in den wichtigsten Politikbereichen der EU-2020-Strategie möglichst gering zu halten;

hält die Europäische Kommission dazu an, Wege zu finden, um die Unionsbürger für die europäischen Bemühungen zu sensibilisieren und zur Stärkung der demokratischen Funktionsweise der Europäischen Union beizutragen;

fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Erfüllung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts nach dem Bottom-up-Prinzip vorzugehen und die Anforderungen der Haushaltsdisziplin ggf. mittels institutioneller Änderungen in ihr nationales Recht zu übernehmen;

macht darauf aufmerksam, dass der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die Leitlinien auszugestalten und die Haushalte auszuführen, nicht gebührend Aufmerksamkeit gewidmet wird, und schlägt vor, dass der Ausschuss der Regionen beim Verfahren des Europäischen Semesters assistiert, indem er die Möglichkeit erhält, sich zum Jahresbericht der Europäischen Kommission über das Wachstum in der EU zu äußern, der auf dem Frühjahrsgipfel erörtert werden soll. Zur Stärkung seiner Ziele muss die wirtschaftspolitische Koordinierung - unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit - auf die Mitwirkung der Regionen und der lokalen Gebietskörperschaften abheben, insbesondere im Falle von Regionen, die über entsprechende Gesetzgebungsbefugnisse verfügen.

Berichterstatter

:

Konstantinos Tatsis (EL/EVP)

Präsident des Präfekturalrats von Drama-Kavala-Xanthi

Referenzdokumente

:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung

KOM(2010) 250 endg.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - Instrumente für bessere wirtschaftspolitische Steuerung der EU

KOM(2010) 367 endg.

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, einen Entwurf zur Koordinierung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten vorzulegen, der als Reaktion auf die durch die weltweite Wirtschaftskrise ausgelösten Herausforderungen und zugleich als Mittel zum Voranbringen der europäischen Integration gedacht ist;

2.

vertritt die Ansicht, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission hinreichend gerechtfertigt ist und darauf abzielt, die im Vertrag von Lissabon vorgesehenen Instrumente für die wirtschaftspolitische Steuerung umfassend und wirksam zu mobilisieren;

3.

unterstützt die Verstärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, mit der erreicht werden soll, dass dieser besser eingehalten wird und dass stärkeres Wachstum in der Europäischen Union und ihren Regionen erzielt wird;

4.

erkennt an, dass die EU-Mitgliedstaaten gemäß dem Vertrag von Lissabon „ihre Wirtschaftspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse“ betrachten und unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips „im Rat“ koordinieren (Artikel 121);

5.

erinnert daran, dass im Zuge der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts dessen Hauptzweck nicht übersehen werden darf, nämlich die Schaffung einer Wirtschaft, die auf einem starken Fundament ruht und den Wohlstand der Unionsbürger sowie mehr und bessere Arbeitsplätze gewährleistet;

6.

unterstreicht, dass bei etwaigen Reformen das richtige Gleichgewicht zwischen Effizienz und Demokratie angestrebt werden sollte, um eine Vertiefung der Europäischen Union zu erreichen, und lehnt daher Vorschläge wie die Aussetzung der Stimmrechte in anderen als den in den Verträgen genannten Fällen ab;

7.

befürwortet, dass die Überwachung der Haushalte erneut vor allem auf die Entwicklung der öffentlichen Defizite und der Schulden gerichtet sein wird, um einer weiteren Verschlechterung der Haushaltsdisziplin zuvorzukommen und sie nach Möglichkeit zu vermeiden;

8.

stellt gleichzeitig fest, dass die unzureichende Harmonisierung der nationalen Wirtschaftspolitiken u.a. dazu führt, dass die wirtschaftlich schwachen Mitgliedstaaten einer enormen Anleihezinsbelastung ausgesetzt sind;

9.

hegt Bedenken bezüglich der Wirksamkeit der Maßnahmen, die die Europäische Kommission vorschlägt, um die strenge Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu erreichen, und wiederholt, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden muss;

10.

warnt davor, dass es aufgrund der in der Mitteilung vorgesehenen umfangreichen Änderungen der Sekundärrechtsvorschriften zu Verzögerungen kommen kann, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bedingungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts unabhängig von diesen Änderungen unverzüglich einzuhalten;

11.

nimmt den Vorschlag der Europäischen Kommission zu den Instrumenten zur Kenntnis, mit denen die Mitgliedstaaten der Eurozone zur Einhaltung des Stabilitätspakts angehalten werden sollen, und missbilligt, dass der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission, die Mitgliedstaaten bei Nichteinhaltung der Vorschriften mit einer Aussetzung der im Rahmen der Kohäsionspolitik, der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Fischereipolitik erfolgenden Finanzhilfen zu belegen, möglicherweise wieder aufgegriffen wird, da er das Prinzip der Verhältnismäßigkeit vollkommen ignoriert und von ihm hauptsächlich Regionen mit Entwicklungsrückstand betroffen sind, die kofinanzierte Programme dringend benötigen, um ihren strukturellen Nachteilen zu begegnen;

12.

stellt fest, dass zur Überwindung der Krise ein Maßnahmen-Mix erforderlich ist, der die Bemühungen um Haushaltskonsolidierung mit dem Wiedererlangen einer starken, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung kombiniert;

13.

erinnert daran, dass sich die europäische Integration nicht von heute auf morgen vollzieht, sondern ein sich ständig entwickelnder Prozess ist, in dessen Verlauf eine Wirtschaftskrise wie die heutige Ausgangspunkt für tief greifende und weitreichende Reformen sein kann, die geeignet sind, sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft als auch die Entwicklung des Projekts Europa zu fördern;

14.

stimmt damit überein, dass die haushaltspolitischen Anpassungen, die sich aus der Anwendung der in der Mitteilung enthaltenen Vorschriften ergeben werden, für viele Politikbereiche, wie etwa die Regional-, Sozial-, Kohäsions- und Innovationspolitik, äußerst umfangreiche Folgen haben werden, und fordert die Europäische Kommission daher auf, darauf zu achten, dass die Beseitigung der Defizite unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und auf ausgewogene Weise erfolgt;

15.

ermutigt die Europäische Kommission, die optimale Mischung aus Maßnahmen und Instrumenten anzustreben, um die Auswirkungen der Haushaltskürzungen in den wichtigsten Politikbereichen der EU-2020-Strategie möglichst gering zu halten;

16.

hält die Europäische Kommission dazu an, Wege zu finden, um die Unionsbürger für die europäischen Bemühungen zu sensibilisieren und zur Stärkung der demokratischen Funktionsweise der Europäischen Union beizutragen;

17.

betont, dass die Währungsunion und der Euro die bedeutendsten Errungenschaften sind, die die Europäische Union im Zuge der Verwirklichung des Binnenmarkts und der Angleichung der Möglichkeiten und des Lebensstandards in den Mitgliedstaaten erzielt hat, und vertritt die Ansicht, dass sie zur Wahrung und Verstärkung dieser Fortschritte größtmögliche Vorsicht und Besonnenheit bei der Neufestlegung der Vorschriften walten lassen muss;

18.

begrüßt die gemeinsamen Anstrengungen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten, um die nationalen Ziele im Rahmen der EU-2020-Strategie abzustecken und die Engpässe auszumachen, die das Wachstum verlangsamen;

19.

erinnert an die fundamentale Rolle, die den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung von Maßnahmen zugunsten von Unternehmertum, beruflicher Bildung, Innovation sowie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zukommt; fordert die Mitgliedstaaten auf, die regionale und lokale Dimension des Überwachungssystems zu stärken, um ihm die nötige Zuverlässigkeit und Schlagkraft zu verleihen, und ersucht darum, die Mitwirkung der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung bei der Festlegung der Ziele der EU-2020-Strategie sowie der Verwirklichung der damit zusammenhängenden Politikbereiche zu gewährleisten;

20.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die aufgrund der Krise erforderlichen Reformen voranzutreiben, da diese nach Überwindung der Krise zur Schaffung einer starken und wettbewerbsfähigen Europäischen Union beitragen werden;

EFFIZIENTE, AUF WACHSTUM AUSGERICHTETE MASSNAHMEN ZUR EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN DES STABILITÄTSPAKTS

21.

stellt fest, dass das Haushaltsungleichgewicht von einer ganzen Reihe von Faktoren herrühren kann, und begrüßt daher die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene eingehende Analyse des Schuldenstands. Der Ausschuss erinnert an die Tragweite der privaten Verschuldung, begrüßt, dass diese bei der Analyse berücksichtigt wird, und betont, wie wichtig das Bankensystem für gesunde Finanzen ist;

22.

stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und Effizienz der vorgesehenen Sanktionen und wendet sich gegen jedweden Vorschlag zur Kürzung der Mittel, die für wachstumsfördernde Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden;

23.

erinnert daran, dass die Kohäsionspolitik, die Gemeinsame Agrarpolitik und die Fischereipolitik die Grundsäulen für die Entwicklung der EU bilden. Deren Ziele möglicherweise aufs Spiel zu setzen, wäre kontraproduktiv und stünde im Widerspruch zu dem Zweck der Mitteilung und den wichtigsten politischen Leitlinien. In jedem Fall dürfen sich die Bedingungen für die Freigabe ihrer Mittel nur auf deren ordnungsgemäße Verwendung beziehen, die belegt werden muss, und nicht anderen Zielen dienen;

24.

ist der Ansicht, dass ein an der Gewährung von Mitteln aus dem Gemeinschaftshaushalt ansetzendes Instrument, mit dem die Mitgliedstaaten zur Einhaltung der Bestimmungen angehalten werden sollen, trotz der Sicherheitsvorkehrungen besonders negative Folgen haben und die Erreichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts erschweren kann. Durch die - als Sanktion vorgesehene - Aussetzung oder Streichung der Gewährung von Gemeinschaftsmitteln werden die Kosten von der zentralen Ebene des betreffenden Mitgliedstaats auf die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften abgewälzt und die Bürger, Arbeitnehmer und Unternehmen damit für die politischen Fehler der Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten verantwortlich gemacht. Somit wird sich die Streichung von Mitteln negativ auf die Entwicklung auswirken und die Haushaltsungleichgewichte möglicherweise verstärken, denn sie wird einem Staat auferlegt, dessen öffentliche Finanzen bereits überlastet sind;

25.

warnt, dass an der Gewährung von Mitteln aus dem Gemeinschaftshaushalt ansetzende Sanktionen unvermeidbare grenzüberschreitende Auswirkungen haben werden, die die Wahrung des territorialen Zusammenhalts bedrohen und im Widerspruch zu den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten stehen;

26.

weist zudem darauf hin, dass bei überzogenen Sanktionen die Unterstützung der europäischen Integration seitens der Bürger verloren gehen wird; folglich müssen Sanktionen angestrebt werden, die auf die Einhaltung der Bestimmungen seitens der Mitgliedstaaten abzielen. Daneben muss auch die breite Öffentlichkeit über die Wichtigkeit der Haushaltsdisziplin und die Nützlichkeit der Strukturfonds für die Verbesserung der Effizienz der einzelstaatlichen politischen Maßnahmen eingehender informiert werden;

27.

stellt fest, dass die vorgesehenen Sanktionen durchführbar und überzeugend sein müssen, da nur auf diese Weise die Glaubwürdigkeit des neuen Stabilitäts- und Wachstumspakts sichergestellt werden kann;

28.

fordert die Europäische Kommission und den Rat auf, nach Wegen zu suchen, um bei Haushaltsungleichgewichten rascher Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und dabei das Subsidiaritätsprinzip sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der abgestuften Anwendung von Sanktionen einzuhalten;

29.

fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Erfüllung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts nach dem Bottom-up-Prinzip vorzugehen und die Anforderungen der Haushaltsdisziplin ggf. mittels institutioneller Änderungen in ihr nationales Recht zu übernehmen;

30.

betont, dass dieser von unten nach oben gerichtete Ansatz auch in Bezug auf die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der ordnungsgemäßen Mittelverwaltung, Ausgestaltung der Wirtschaftpolitik sowie auch bei der rechtzeitigen Feststellung von Wachstumsproblemen auf lokaler Ebene von Bedeutung ist;

31.

appelliert an die Mitgliedstaaten, eine größere Dezentralisierung bei der Verwaltung der für den Zusammenhalt bestimmten Gelder anzustreben, um dadurch die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung der Gemeinschaftsmittel zu verstärken. Die regionalen Gebietskörperschaften sind als einzige über die lokalen und regionalen Bedürfnisse genau im Bilde und in der Lage, im Bedarfsfall die notwendigen Verbesserungen und Anpassungen vorzunehmen. Auf diese Weise wird stärker verdeutlicht, welche Rolle der lokalen Gebietskörperschaften bei der Verwaltung von EU-Mitteln spielen.

EINE SORGFÄLTIGE ENTWICKLUNGSPOLITISCHE KOORDINIERUNG UNTER AKTIVER MITWIRKUNG DER REGIONALEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN

32.

weist darauf hin, dass zur Stärkung des Euro und des Binnenmarktes eine bessere gemeinsame europäische Governance im Finanzbereich erforderlich ist, die u.a. darauf abzielt, die spekulative Nutzung von Produkten zur Sicherung der öffentlichen Schulden oder Geschäfte mit Steueroasen zu verbieten;

33.

begrüßt die Idee, ein „Europäisches Semester“ als einheitlichen Rahmen zur Überwachung der nationalen fiskalpolitischen Verfahren und Schuldenstände zu schaffen, wie auch die Idee, die Überwachung auf die makroökonomischen Ungleichgewichte auszuweiten;

34.

macht darauf aufmerksam, dass der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die Leitlinien auszugestalten und die Haushalte auszuführen, nicht gebührend Aufmerksamkeit gewidmet wird, und schlägt vor, dass der Ausschuss der Regionen beim Verfahren des Europäischen Semesters assistiert, indem er die Möglichkeit erhält, sich zum Jahresbericht der Europäischen Kommission über das Wachstum in der EU zu äußern, der auf dem Frühjahrsgipfel erörtert werden soll. Zur Stärkung seiner Ziele muss die wirtschaftspolitische Koordinierung - unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit - auf die Mitwirkung der Regionen und der lokalen Gebietskörperschaften abheben, insbesondere im Falle von Regionen, die über entsprechende Gesetzgebungsbefugnisse verfügen.

35.

Die Instrumente, die in dem Bündel von Koordinierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden, müssen der Wechselwirkung zwischen den Querschnittsmaßnahmen auf lokaler Ebene und der zentralen Rolle der Fiskalpolitik Rechnung tragen und die Dimension der langfristigen Tragfähigkeit, darunter auch aktive beschäftigungspolitische Maßnahmen, in diesen Rahmen einbeziehen;

36.

betont die Bedeutung des „Peer Review“ und des Austauschs bewährter Verfahren im Zusammenhang mit der Aufstellung und Ausführung der Haushaltspläne, äußert jedoch seine Bedenken hinsichtlich eventueller Verzögerungen und bürokratischer Komplikationen, die die vorgeschlagenen Lösungen bei der Aufstellung, Genehmigung und Ausführung der Haushaltspläne der Mitgliedstaaten mit sich bringen können;

37.

ist der Ansicht, dass zur Herbeiführung des erforderlichen Wirtschaftswachstums in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die notwendigen Strukturreformen vorgenommen werden müssen, die sich über ein weites Spektrum an Bereichen wie die Politik der Haushaltsdisziplin und die Kontrolle der öffentlichen Ausgaben, die Wissens- und Innovationspolitik, den Schutz benachteiligter sozialer Gruppen im Rahmen der Sozialpolitik, die Wettbewerbspolitik oder Maßnahmen zugunsten der Effizienz der öffentlichen Dienste erstrecken. In diesem Zusammenhang hält der Ausschuss die Mitgliedstaaten dazu an, ehrgeizige Ziele für die EU-2020-Strategie zu stecken, und fordert den Rat auf, eine deutliche Anhebung des Gemeinschaftshaushalts vorzunehmen, damit die verfügbaren Mittel den angestrebten Zielen angemessen sind;

38.

erwartet mit Interesse die Legislativvorschläge der Europäischen Kommission und wird deren Auswirkungen auf die regionale und lokale Verwaltung der Mitgliedstaaten sorgfältig prüfen.

Brüssel, den 1. Dezember 2010

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO