1.10.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 267/33


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Eu-Politik und internationale Politik der Biodiversität nach 2010“

(2010/C 267/08)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

A.   Allgemeine Bemerkungen

1.   ist der Auffassung, dass der Schutz der biologischen Vielfalt für Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen aufgrund der Ökosystemleistungen mittelbar und unmittelbar von zentraler Bedeutung ist. Jeder Mensch hat ein Recht auf eine gesunde und nachhaltige Umwelt. Dazu ist es nötig, die Biodiversität zu erhalten und nachhaltig zu nutzen, zumal sie für die weltweite Bekämpfung des Hungers und die Gewährleistung der Ernährungssicherheit hochwichtig ist. Der Ausschuss ist beunruhigt über die ernsthaften Folgen, die der zunehmende Verlust der Artenvielfalt innerhalb der Ökosysteme für die heutige Generation und für künftige Generationen haben wird. Er lässt sich dabei sowohl von ethischen Überlegungen leiten als auch von der Erkenntnis, dass die Biodiversität einen inhärenten Wert besitzt, sowie vom Streben nach wirtschaftlicher und sozialer Stabilität, Eindämmung des Klimawandels und Erreichung der Millenniumsziele;

2.   spricht sich - neben seiner Anerkennung des Wertes von Natur an sich als Erbe der Menschheit - dafür aus, die Arbeiten zur ökonomischen Bewertung von Biodiversität und Ökosystemleistungen voranzutreiben und diese in politische Entscheidungen einzubeziehen. Er begrüßt es, dass dank der internationalen Studie „The Economics of Ecosystems and Biodiversity“ (TEEB) der wirtschaftliche Wert von Biodiversität und die Erkenntnis, dass ein Nichthandeln zu untragbaren finanziellen Kosten führt, immer besser bekannt wird. Der AdR zeigt sich erfreut darüber, dass sich der TEEB-Bericht „D 2 Report for Administrators“ eigens an die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften richtet;

3.   weist darauf hin, dass die für 2010 gesteckten Ziele der EU und die internationalen Zielvereinbarungen sehr wichtig waren, um sinnvolle Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt auf lokaler und regionaler Ebene weltweit anzustoßen. In der gesamten Europäischen Union gibt es viele Beispiele für erfolgreiche Aktionen. Der Ausschuss ist jedoch ernsthaft besorgt darüber, dass weder die Ziele der EU noch die globalen Biodiversitätsziele für 2010 erreicht wurden, weil Worte und Taten deutlich auseinanderklaffen;

4.   ist der Ansicht, dass öffentliche Stellen, einschließlich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, im Hinblick auf die Einhaltung der Ziele des Biodiversitätsschutzes einen Mittelweg zwischen Entwicklungspolitik und Biodiversitätszielen finden sowie den Einsatz von Anreizen zur Wahrung der biologischen Vielfalt fördern sollten;

Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in eine bessere Regierungsführung und Kommunikation

5.   betont die Bedeutung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Eindämmung des Verlusts der Artenvielfalt und die Umsetzung von Strategien zur Erhaltung der Artenvielfalt in den jeweiligen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften. Dies ist vor dem Hintergrund neuer Ergebnisse der im März 2010 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage über die Einstellung der Bürger zur Biodiversität zu sehen, der zufolge sich nur 38 % der Europäerinnen und Europäer der Bedeutung dieses Begriffes bewusst sind und sich nur 17 % vom Verlust an biologischer Vielfalt unmittelbar betroffen fühlen. Zu diesem Zweck bekräftigt der AdR seine Bereitschaft, Projekte zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern und zur Weckung des Interesses der Bürger auf lokaler und regionaler Ebene sowie zur Schaffung von Synergien zwischen Interessengruppen und Behörden beizutragen und in diesem Zusammenhang Veranstaltungen während der OPEN DAYS 2010 zu organisieren;

6.   hebt hervor, dass in dem Anliegen, die Artenvielfalt weltweit zu erhalten, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften entsprechend ihrer Verantwortung mit angemessenen personellen, finanziellen und technischen Mitteln auszustatten sind, damit sie Maßnahmen durchführen können, um den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften können am besten örtliche Gemeinschaften bei der Erhaltung ihrer lokalen Umwelt unterstützen und Freiwilligenorganisationen fördern, die die Öffentlichkeit zur Erhaltung der natürlichen Umwelt anregen und in entsprechende Maßnahmen einbinden. Zu den weiteren wichtigen Aufgabenbereichen gehören Bildung, Gesundheit und Wohlbefinden, Raumplanung und Grundbesitz. Der AdR ermuntert lokale und regionale Gebietskörperschaften dazu, mit gutem Beispiel voranzugehen;

7.   ist der Auffassung, dass durch das von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Jahr der biologischen Vielfalt 2010 das politische Engagement auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene zur Bekämpfung der weltweit kritischen Situation der Artenvielfalt verstärkt und die aktive Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gefördert werden wird;

8.   begrüßt die Projekte, die von zahlreichen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften initiiert wurden, um einen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt zu leisten - beispielsweise Initiativen zur Einrichtung von Naturschutzgebieten und zur Wiederherstellung zerstörter Habitate, zur Erhaltung von Feuchtgebieten und anderen Ökosystemen, zur Einrichtung von Grüngürteln und zur Berücksichtigung des Biodiversitätsschutzes in Stadtplanungsmaßnahmen - und die Bevölkerung für das Thema biologische Vielfalt zu sensibilisieren, etwa Wettbewerbe für den besten Garten und die besten Grünanlagen in städtischen Gebieten. Gärten in Wohngegenden sind für Vögel und andere Tiere ein wichtiger Zufluchtsort und sind wichtig zur Kühlung und Filterung der Luft sowie zur Speicherung von Kohlendioxid;

B.   Hin zu einer EU-2020-Biodiversitätsstrategie

9.   begrüßt das langfristige Konzept bis 2050 sowie das neue, ehrgeizige Ziel für 2020, dass „der Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der EU bis 2020 zum Stillstand gebracht und die biologische Vielfalt sowie die Ökosystemleistungen so weit wie möglich wiederhergestellt werden und dass gleichzeitig der EU-Beitrag zur Abwendung des globalen Verlusts an biologischer Vielfalt aufgestockt wird“, wie dies der Rat Umwelt am 15. März 2010 vereinbart und der Europäische Rat am 25./26. März 2010 bestätigt hat. Hierin zeigt sich die neue Verpflichtung der EU zu spürbaren Ergebnissen;

10.   äußert jedoch Bedenken, weil unter dem Ziel „nachhaltige Entwicklung“ der EU-2020-Strategie die Biodiversität erst nach den Formen von Wirtschaftswachstum und der Verwirklichung einer kohlenstoffarmen Wirtschaft kommt, statt ein Ziel für sich zu bilden;

11.   begrüßt die Berücksichtigung der Ökosystemleistungen im Ziel für 2020, wie bereits zuvor vom AdR vorgeschlagen, um durch deren Wiedernutzbarmachung eine Trendwende herbeizuführen; fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf darzulegen, wie die Beschränkung des Ziels auf deren „Wiedernutzbarmachung im Rahmen des Möglichen“ auf lokaler und regionale Ebene zu interpretieren ist;

12.   stimmt mit dem Rat darin überein, dass nun rasche und wirksame Maßnahmen gefordert sind, um ernsthafte ökologische, wirtschaftliche und soziale Folgen abzuwenden;

13.   erkennt an, dass dieser Schritt wichtig ist, um auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz (COP10) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) im Oktober 2010 in Nagoya die Handlungsbereitschaft der EU und ihre Absicht, mit gutem Beispiel voranzugehen, zu demonstrieren;

14.   unterstützt die Aufforderung des Rates an die Europäische Kommission, eine EU-2020-Biodiversitätsstrategie vorzulegen, in der die Ergebnisse der Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt berücksichtigt werden;

15.   betont, dass im Rahmen dieser EU-2020-Biodiversitätsstrategie nur dann die Ziele der EU für die Zeit nach 2010 und die globalen Biodiversitätsziele vor Ort erreicht werden können, wenn damit zugleich auch lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie andere Landnutzer bzw. -eigentümer nachdrücklich unterstützt werden. Im Rahmen der Strategie muss eine Lösung für die derzeitige unzureichende Nutzung der Strukturfonds für Umwelt- und Biodiversitätsfragen gefunden und der Austausch bewährter Verfahren im Hinblick darauf gefördert werden, wie regionale und lokale Gebietskörperschaften stärker zu Maßnahmen vor Ort befähigt werden können. Die Förderung von bewährten Verfahren unter den Gebietskörperschaften und die Einrichtung eines Forums zur Feststellung gemeinsamer Probleme und zur gemeinsamen Lösungsfindung in Fragen der biologischen Vielfalt wird zum Kapazitätsaufbau in regionalen und lokalen Gebietskörperschaften beitragen;

16.   begrüßt, dass seine Forderung nach der Schaffung einer „ökologischen Infrastruktur“ (1) vom Rat (2) aufgegriffen wurde und der Erarbeitung einer EU-Strategie für die ökologische Infrastruktur nach 2010 durch die Europäische Kommission den Weg ebnet. Eine solche Strategie müsste unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips eine territoriale Dimension aufweisen und es möglich machen, die insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene bereits vorhandenen Initiativen in einen kohärenten Rahmen zu integrieren;

Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung einer EU-2020-Biodiversitätsstrategie

17.   hebt hervor, dass die neue EU-2020-Biodiversitätsstrategie erfolgreich sein kann, wenn alle Akteure und lokalen Interessengruppen im Sinne einer echten Multi-Level-Governance an der Entwicklung und Umsetzung der Politik mitwirken. Alle Interessenträger, die sich für den Schutz der Artenvielfalt und der Ökosysteme einsetzen, einschließlich Sachverständige aus der Wissenschaft, an Aktionsplänen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beteiligte Gruppen, Nichtregierungsorganisationen und Bildungseinrichtungen müssen zusammengeführt werden;

18.   betont die Notwendigkeit, die Vogelschutzrichtlinie und die Habitat-Richtlinie auch auf regionaler und lokaler Ebene vollständig umzusetzen, die Ausweisung und Ausweitung von Natura-2000-Schutzgebieten voranzutreiben, für eine angemessene Finanzierung zu sorgen - wobei die ungleichmäßige Verteilung der biologischen Vielfalt in der EU zu berücksichtigen ist - und wirksame Bewirtschaftungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen vorzusehen;

19.   begrüßt in dieser Hinsicht die Forderung des Rates (Umwelt) vom 15. März nach einem partizipativen Ansatz, der „Bottom-up-Initiativen seitens der unmittelbar an der Land- und Meeresbewirtschaftung Beteiligten - insbesondere der örtlichen Gemeinschaften - auslösen wird“;

20.   unterstreicht die zentrale Rolle, die den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dabei zukommt, die Bürger für die Bedeutung der biologischen Vielfalt zu sensibilisieren, und dringt auf eine stärkere Unterstützung durch die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des europäischen und nationalen Rechts;

21.   ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nachdrücklich dazu auf, Biodiversitätsprogramme aufzustellen, Biodiversitätsziele in ihre Raumnutzungsplanung und -genehmigung zu integrieren, die Ausdehnung von Grünflächen zu fördern, Bodendegradation, Ökosystemschädigungen und die Fragmentierung von Landschaften und Lebensräumen zu verhindern, die negativen Folgen des Klimawandels so gering wie möglich zu halten sowie nach Möglichkeiten zu suchen, wie die Wiederherstellung oder der Aufbau natürlicher Lebensräume mit Initiativen zur Raum- und Flächennutzung kombiniert werden können; weist andererseits darauf hin, dass in schwach besiedelten Gebieten und Gebieten mit gutem Zugang zu Grünflächen mit großen, bereits dem Naturschutz gewidmeten Flächen die Qualität des Naturschutzes näher definiert und optimiert sowie die Verzahnung mit anderen Arten der Flächennutzung verbessert werden sollten;

22.   ist der Ansicht, dass die Anerkennung der Notwendigkeit, den Austausch bewährter Verfahren weiterzuentwickeln, um einen optimalen Einsatz der Ressourcen zur Bekämpfung des Verlusts der Artenvielfalt zu gewährleisten, durch den Rat impliziert, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten einen solchen Austausch zwischen den Gebietskörperschaften stärker unterstützen;

23.   unterstützt die Initiativen und Netze, die zur Förderung der freiwillig von den Gebietskörperschaften eingegangenen Verpflichtungen und zur Verbreitung der bewährten Verfahren auf europäischer Ebene beitragen, wie z.B. die „Europäischen Hauptstädte der Biodiversität“ im Rahmen des Projekts LIFE +;

Integration des Artenschutzes in zentrale Politikbereiche

24.   macht darauf aufmerksam, dass der Schutz der Artenvielfalt und der Ökosysteme ein Querschnittsthema ist, das einen systemischen Ansatz erfordert, bei dem die verschiedenen Akteure aller Ebenen an einem Strang ziehen müssen;

25.   weist erneut auf die einschlägigen Empfehlungen hin, die der Ausschuss in seiner Stellungnahme „Neue Impulse zur Bekämpfung des Rückgangs der Artenvielfalt“ (1) ausgesprochen hat, und betont, dass ein wirksamer und zuverlässiger Schutz der Artenvielfalt nur dann möglich ist, wenn dieser in eine umfassendere Strategie und Politik eingebunden wird, bei der die Hauptursachen für die Zerstörung von Lebensraum, Fragmentierung und Degradation, wie eine geänderte Landnutzung, Umweltverschmutzung usw., angegangen werden. Zu diesen Bereichen gehören u.a. Land- und Forstwirtschaft, Energie, Verkehr, Klimawandel, regionale Entwicklung/Raumplanung; auch internationale Handelsvereinbarungen, an denen die EU teilhat, müssen der Biodiversität Rechnung tragen und den Verlust an Artenvielfalt einzudämmen suchen;

26.   verweist auf seine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, ihre Steuersysteme zugunsten der Artenvielfalt zu überarbeiten, beispielsweise durch einen geringeren MwSt.-Satz für Erzeugnisse aus ökologischem Landbau oder für Produkte, die in Natura-2000-Gebieten erzeugt wurden, und durch die Abschaffung von Steuern, Abgaben und Fördermitteln, die der Artenvielfalt abträgliche Verhaltensweisen fördern;

27.   hebt hervor, dass der Schutz und die Wiederherstellung von biologischer Vielfalt, etwa durch die Schaffung grüner Korridore zum Anlegen und zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten, die Renaturierung von Flüssen und die Förderung von Dachbegrünung oder die Vernetzung wichtiger Biotope, kostengünstige Möglichkeiten zur Eindämmung des Klimawandels oder zur Anpassung an den Klimawandel bieten;

Feste Zwischenziele, Indikatoren und kosteneffiziente Maßnahmen zu ihrer Erreichung

28.   ruft die Europäische Kommission dazu auf, sich auf eine begrenzte Zahl von Zwischenzielen zu konzentrieren, mit denen die Strategie in einfacher und verständlicher Form umgesetzt wird und anhand derer die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ihren eigenen Beitrag bemessen sowie rechtzeitig Korrekturmaßnahmen ergreifen können. Hierzu ist eine Verlagerung von schwer messbaren statusbezogenen Zielen zu „druckbezogenen“ Zielen notwendig. Die Anzahl der Zwischenziele sollte auf fünf bis sechs begrenzt sein und Landwirtschaft, Fischerei und Meeresumwelt, Flächennutzung sowie Zerstörung von Lebensräumen und Fragmentierung umfassen;

29.   empfiehlt, ein Zwischenziel zur Flächennutzung und Raumplanung, mit dem dem Druck von Lebensraumdegradation und -fragmentierung begegnet werden soll, in Anbetracht der Subsidiaritätsaspekte bedachtsam festzulegen. Regionale und lokale Gebietskörperschaften spielen bei der Anwendung des Konzepts ökologischer Netze eine zentrale Rolle und sind am ehesten in der Lage, den unterschiedlichen Bedürfnissen von engen, dicht besiedelten Gebieten und weiten, spärlich besiedelten Gebieten Rechnung zu tragen. Lokale und regionale Gebietskörperschaften würden zu diesem Ziel entscheidend beitragen;

30.   unterstreicht die Bedeutung eines eindeutigen Referenzszenarios, das von der Europäischen Umweltagentur bis Juni dieses Jahres erstellt werden und anhand dessen eine konstante Überwachung der Zwischenziele und Indikatoren zur Eindämmung des Artenverlusts und zur Wiederherstellung von Ökosystemen sowie eine entsprechende Berichterstattung gewährleistet werden soll. Positive Maßnahmen erfordern eine zuverlässige Datengrundlage sowie eine kontinuierliche Überwachung - für beides ist eine deutliche Aufstockung der finanziellen Mittel erforderlich. Obwohl dies teilweise durch Auflagen für Bauträger erreicht werden kann, werden die für lokale und regionale Gebietskörperschaften zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht ausreichen, solange die EU und die Mitgliedstaaten sich nicht auf eine entsprechende deutliche Mittelaufstockung einigen;

31.   fordert die EU und die Mitgliedstaaten dazu auf, das Ökosystem-Konzept in ihre Referenzszenarien und Indikatoren einzubeziehen. Ein Beispiel ist der erste Satz biophysikalischer Karten von Ökosystemleistungen der Europäischen Umweltagentur;

Finanzierung des neuen Ziels

32.   weist darauf hin, dass die derzeitigen Haushaltsmittel zum Schutz der biologischen Vielfalt nicht ausreichen, um die Ziele, einschließlich der Natura-2000-Ziele, zu erreichen, und fordert eine deutliche Aufstockung der finanziellen Mittel im Rahmen der EU-Haushaltspläne nach 2013; bei der Ausgestaltung neuer Förderrichtlinien und –programme muss darauf geachtet werden, dass Maßnahmen, die die biologische Vielfalt beeinträchtigen könnten, von einer Förderung ausgeschlossen werden;

33.   fordert die Europäische Kommission nachdrücklich dazu auf, für eine optimale Nutzung der EU-Mittel zu sorgen, indem sie sich insbesondere mit der derzeitigen unzureichenden Ausschöpfung von Strukturfonds-Mitteln für die Bereiche Artenvielfalt und Umwelt befasst und nach Möglichkeiten sucht, das integrierte Modell zur Finanzierung von Biodiversität und Natura 2000 effizienter zu gestalten;

34.   erneuert seine Forderung (3), zur Regelung des Zugangs zu öffentlichen Beihilfen ein System der Koppelung an ökologische Auflagen anzuwenden, insbesondere im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik, und fordert die Mitgliedstaaten überdies auf, auf einen gerechten Beitrag aller Wirtschaftssektoren zu den Kosten der Wiederherstellung der Ökosystemleistungen hinzuwirken;

35.   empfiehlt angesichts der jüngsten Schlussfolgerungen der Europäischen Umweltagentur (4), die Gemeinsame Agrarpolitik dahingehend zu reformieren, eine bessere Förderung der Landwirtschaft mit hohem Naturwert zu ermöglichen;

36.   ruft die Europäische Kommission dazu auf, angemessene Finanzierungsmöglichkeiten zu schaffen, damit die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften den „Kapazitätsaufbau“ leisten können, der notwendig ist, um in ihren Gebieten den Verlust der Artenvielfalt zu stoppen und die biologische Vielfalt zu schützen sowie den Austausch von bewährten Verfahren zwischen den Regionen zu fördern;

Invasive Arten

37.   weist darauf hin, dass invasive nichtheimische Arten als Bedrohung für die biologische Vielfalt weltweit erkannt werden. Entsprechende Beschlüsse wurden auf den letzten fünf Konferenzen der Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) gefasst;

38.   nimmt die im Rahmen der Berner Konvention entwickelte Europäische Strategie für invasive gebietsfremde Arten zur Kenntnis. Unter Ziel 5 des „Aktionsplans zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2010 und darüber hinaus“ (5) werden die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, nationale Strategien gegen invasive gebietsfremde Arten zu entwickeln. Unter diesem Aspekt ruft der AdR die Europäische Kommission erneut dazu auf (1), eine EU-Strategie für invasive Arten zu erarbeiten;

39.   betont, dass das Reagieren auf den Klimawandel ein Faktor ist, der Arten zur Eroberung neuer Lebensräume veranlasst. Diese Tendenz wird sich in den kommenden Jahrzehnten fortsetzen und den Boden für die Invasion weiterer Arten bereiten;

40.   bedauert, dass sich die Öffentlichkeit der Bedrohung durch invasive nichtheimische Arten nur begrenzt bewusst ist. Die Menschen werden mehr Engagement zeigen, wenn sie besser über diese Fragen informiert sind und die Zusammenhänge besser verstehen. Die Bürger könnten durch ein geändertes Verhalten dazu beitragen, das Risiko einer Einführung invasiver Arten und die Gefahr ihrer Ausbreitung zu verringern sowie an ihrer Erkennung und Überwachung mitzuwirken. Regionale und lokale Gebietskörperschaften sind am ehesten in der Lage, die Bevölkerung auf lokaler Ebene zu gewinnen und somit für mehr Bewusstsein und Engagement in der Öffentlichkeit zu sorgen;

41.   weist auf die Bedeutung hin, die den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auch durch Bildungsmaßnahmen sowie in ihrer Eigenschaft als Grundbesitzer zukommt. Zudem kann ihr Fachpersonal nationalen Regierungsstellen in Zusammenarbeit mit wichtigen nichtstaatlichen Interessengruppen bei der Bekämpfung invasiver Arten helfen, so dass die vorhandenen Kapazitäten und Mittel für eine verbesserte Erkennung und Überwachung optimal genutzt werden;

C.   Der Beitrag des AdR zu dem UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt und der 10. Vertragsstaatenkonferenz (COP 10)

42.   ist sich darüber im Klaren, dass Biodiversitätsfragen nicht an Staatsgrenzen Halt machen, und ruft deshalb nachdrücklich dazu auf, nicht nur auf EU-Ebene, sondern auch im internationalen Kontext kohärente Maßnahmen zu ergreifen;

43.   betont die Bedeutung der Wahrung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt auf internationaler Ebene, einschl. der Ökosystemleistungen, um zur Beseitigung von Armut, zur Lebensmittelsicherheit und zur lokalen Entwicklung weltweit beizutragen, und erachtet die Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt als wichtigen Schritt zur Verwirklichung der Millenniumsziele, insbesondere des Ziels 7 „ökologische Nachhaltigkeit“;

44.   fordert die EU und die Europäische Kommission auf zu prüfen, ob der AdR als Beobachter an der EU-Delegation auf der Vertragsstaatenkonferenz teilnehmen kann, um so sicherzustellen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht nur innerhalb der nationalen Delegationen, sondern auch im Rahmen der EU-Delegation angemessen vertreten sind (6);

45.   bietet an, durch Förderung der dezentralen Entwicklungszusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Europa und in Entwicklungsländern in den Bereichen nachhaltige Nutzung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen einen Beitrag zu dem UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt und zur 10. Vertragstaatenkonferenz zu leisten;

46.   fordert die Vertragsstaatenkonferenz COP 10 nachdrücklich dazu auf, den überarbeiteten und aktualisierten Strategischen Plan für das Übereinkommen für den Zeitraum 2011-2020 anzunehmen, um so der strategischen Planung der Biodiversitätskonvention nach 2010 Kontinuität zu verleihen;

47.   begrüßt den in dem Entwurf eines strategischen Plans enthaltenen Hinweis, dass die Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen allgemein kosteneffiziente Möglichkeiten zur Bewältigung des Klimawandels sind und dass die Bekämpfung des Klimawandels somit eine Reihe von Möglichkeiten für die Erhaltung der Artenvielfalt und eine nachhaltige Nutzung eröffnet;

48.   stimmt der Auffassung zu, dass bei den Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels und des Artenverlusts eine größere Konvergenz auf internationaler und nationaler Ebene nötig ist, die zur wechselseitigen Stärkung und zur optimalen Nutzung der Möglichkeiten in den weltweit laufenden Prozessen im Rahmen der Rio-Konventionen beiträgt;

49.   räumt ein, dass die bislang zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um das internationale Ziel für 2010 zu erreichen;

50.   unterstützt strategische Ziele sowie Kern- und Sekundärziele für 2020, die erreichbar und leichter messbar sind und durch nationale sowie insbesondere subnationale Zielsetzungen einen wirksameren Rahmen bieten. Er schlägt vor, im Sinne einer besseren Verständlichkeit und Fokussierung der Strategie die Anzahl der Ziele zu reduzieren;

51.   setzt sich für ein neues Kernziel ein, in dem ausdrücklich festgehalten wird, dass bis 2020 alle Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt regionale und lokale Gebietskörperschaften in die Umsetzung der Konvention eingebunden haben werden, wobei insbesondere die Überarbeitung und die Umsetzung nationaler Strategien und Aktionspläne zur biologischen Vielfalt (NBSAP) sowie die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus in den Gebietskörperschaften verfolgt werden müssen;

52.   ruft die 10. Vertragsstaatenkonferenz nachdrücklich dazu auf, einen speziellen Beschluss zu den subnationalen Körperschaften anzunehmen, und nimmt den „Entwurf eines Beschlusses der Konvention über biologische Vielfalt für die 10. Vertragstaatenkonferenz zu Städten, lokalen Gebietskörperschaften und Biodiversität“ mit dem darin enthaltenen „Entwurf eines Aktionsplans zu Städten, lokalen Gebietskörperschaften und Biodiversität 2011-2020“ (7) zur Kenntnis. Ein solcher kohärenter Aktionsplan ist nötig, um den bedeutenden Beitrag, der den subnationalen Körperschaften bei der Umsetzung des Strategischen Plans der Konvention über biologische Vielfalt 2011-2020 zukommt, weiter auszubauen und wirksam einzusetzen. Der AdR würdigt in diesem Zusammenhang die „globale Partnerschaft für Städte und biologische Vielfalt“ und das ICLEI-Programm „Local Action for Biodiversity“ (LAB);

53.   nimmt zur Kenntnis, dass der Singapur-Index der biologischen Vielfalt in Städten (CBI) auf der Konferenz der Vertragsstaaten COP 10 vorgestellt werden soll. Dieser Index sollte im Hinblick auf seine freiwillige Anwendung auf andere Gebietskörperschaften weiterentwickelt werden.

Brüssel, den 10. Juni 2010

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  CdR 22/2009 fin.

(2)  Schlussfolgerungen des Rates (Umwelt) vom 15. März 2010.

(3)  CdR 22/2009 fin, CdR 218/2009 fin.

(4)  Europäische Umweltagentur, Technischer Bericht Nr. 12/2009 „Distribution and targeting of the CAP budget from a biodiversity perspective“.

(5)  Dokument SEK(2006) 621, im Anhang an die Mitteilung der Europäischen Kommission „Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 – und darüber hinaus“, KOM(2006) 216 endg.

(6)  Der Geschäftsführer des CBD-Sekretariats hat am 4. Februar 2010 alle CBD-Vertragsstaaten in einer Notifikation aufgefordert, Bürgermeister und lokale Gebietskörperschaften als Teilnehmer ihrer COP-10-Delegation zu benennen.

(7)  Dokument vom 27. Januar 2010, http://www.cbd.int/authorities/doc/CBD%20Plan%20of%20Action_2010_01_draft.doc.