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3.4.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 99/177 |
Dienstag, 23. November 2010
Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur ***I
P7_TA(2010)0423
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. November 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur (KOM(2009)0541 – C7-0272/2009 – 2009/0153(COD))
2012/C 99 E/44
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
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in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2009)0541) und des geänderten Vorschlags an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0393), |
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gestützt auf Artikel 37 und Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags, gemäß denen es vom Rat zum ursprünglichen Vorschlag konsultiert wurde (C7-0272/2009), |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 und Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß denen die Kommission ihm den geänderten Vorschlag vorgelegt hat, |
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in Kenntnis der Stellungnahme des Rechtsausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage, |
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in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 12. November 2010 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen, |
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in Kenntnis der Stellungnahmen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. März 2010 und vom 21. Oktober 2010 (1), |
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gestützt auf die Artikel 55 und 37 seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses (A7-0184/2010), |
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1. |
legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest; |
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2. |
betont, dass die meisten der vom Fischereiausschuss am 2. Juni 2010 angenommenen Änderungsanträge in den geänderten Vorschlag der Kommission übernommen worden sind; |
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3. |
fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen; |
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4. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
Dienstag, 23. November 2010
P7_TC1-COD(2009)0153
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 23. November 2010 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 304/2011.)