21.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 50/216


Mittwoch, 22. September 2010
Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken auf die Europäische Zentralbank *

P7_TA(2010)0338

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. September 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken auf die Europäische Zentralbank (05551/2010 – C7-0014/2010 – 2009/0141(CNS))

2012/C 50 E/22

(Besonderes Legislativverfahren – Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2009)0500),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),

in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Rates (05551/2010),

gestützt auf Artikel 127 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0014/2010),

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0167/2010),

1.

billigt den Vorschlag für eine Verordnung des Rates in der am 7. Juli 2010 geänderten Fassung (1);

2.

fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten den Standpunkt des Parlaments zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0275.