12.8.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 236/237 |
Donnerstag, 17. Juni 2010
Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Schengener Informationssystem in Bulgarien und Rumänien *
P7_TA(2010)0229
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Schengener Informationssystem in der Republik Bulgarien und Rumänien (06714/2010 – C7-0067/2010 – 2010/0814(NLE))
2011/C 236 E/50
(Konsultation)
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (06714/2010),
gestützt auf Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte vom 25. April 2005, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0067/2010),
gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0199/2010),
1. |
billigt den Entwurf eines Beschlusses des Rates in der geänderten Fassung; |
2. |
fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen; |
3. |
fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den zur Konsultation unterbreiteten Text entscheidend zu ändern; |
4. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |
ENTWURF DES RATES |
GEÄNDERTER TEXT |
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Abänderung 1 |
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Entwurf eines Beschlusses Erwägung 3 |
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